Zappelphilipp & Co. Individuelle Teilhabeassistenz der Flexiblen Jugendhilfe Darmstadt e.v.
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- Stefan Berger
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1 Zappelphilipp & Co Individuelle Teilhabeassistenz der Flexiblen Jugendhilfe Darmstadt e.v. 01
2 kreischen Was bedeutet Teilhabeassistenz? Immer mehr Kinder und Jugendliche haben aufgrund von Behinderungen oder gravierenden Verhaltensauffälligkeiten, die aus ihrer Sozialisationsgeschichte resultieren, große Schwierigkeiten, ihre Teilhabechancen wahrzunehmen. sseln scheln ra quasse Sie benötigen für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft und zur größtmöglichen sozialen Integration eine Vielzahl spezieller Eingliederungs- und Lernangebote. Um eine individuell angemessene und gewünschte Begleitung sicherzustellen, gibt es in allen Lebensbereichen Integrationshilfen in Form von TeilhabeassistenInnen. Ein großes Feld der Teilhabeassistenz findet seinen Einsatz in der Schule. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer besonderen Situation Unterstützung zur Bewältigung der schulischen Anforderungen benötigen und orientiert sich immer am individuellen Förder- und Hilfebedarf. haste n schreien Für die Schulbegleitung und eine erfolgreiche Integration in den Klassenverband ist der Aufbau einer tragfähigen Beziehung sowohl zum Kind als auch zu den jeweiligen Lehrer- Innen von entscheidender Bedeutung. Dies ermöglicht den Kindern Kontinuität und Zuverlässigkeit zu erleben und am Vorbild zu lernen. Zentraler Arbeitsansatz sind nicht die Defizite, sondern die bei den Kindern vorhandenen Ressourcen. Eine vertrauensvolle Kooperation zwischen LehrerInnen und TeilhabeassistentInnen unterstützt die gezielte Förderung der einzelnen Kinder und Jugendlichen, die im öffentlichen Schulsystem ohne eine Begleitung nicht beschulbar wären bzw. große Schwierigkeiten hätten. lärme stürme Antrag auf Teilhabeassistenz Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe und deren Kostenübernahme beim örtlichen Jugend- oder Sozialamt stellen. In der Regel fordert der Leistungsträger ein Gutachten des schul- bzw. amtsärztlichen Dienstes an. Erziehungsberechtigte können bereits dem Antrag ärztliche, therapeutische oder sonderpädagogische Gutachten bzw. Berichte der Schule beifügen. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, wird eine Entscheidung über die Kostenübernahme getroffen. Diese wird den Antragstellern vom Jugend- oder Sozialamt in Form eines Bescheids mitgeteilt
3 Die Zielgruppe Zappelphilipp & Co Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit zum Beispiel: Autismus-Spektrum-Störungen ADS, ADHS Fremd- und Autoaggressivität Konzentrationsproblemen Motivationsproblemen Entwicklungsverzögerungen Mangelnder Sozialkompetenz Bindungsstörungen (z. B. Pflegekinder) Traumatisierungen Körperliche und/oder geistige Behinderungen Schulverweigerung Diesen Kindern und Jugendlichen soll durch die Begleitung der Besuch einer Schule und die Integration in einen Klassenverband und damit eine angemessene Schulbildung ermöglicht werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden 35a SGB VIII bzw. 54 SGB XII. Kostenträger der Maßnahme ist das Jugendbzw. das Sozialamt, mit denen auch die Ausgestaltung der Hilfen geplant und im Verlauf immer wieder neu abgestimmt wird. Ausschlusskriterien Kinder und Jugendliche mit schwerer psychischer Erkrankung können durch diese Betreuungsform nicht angemessen erreicht und gefördert werden. Konkrete Anzeichen für eine Gefährdung der MitarbeiterInnen können ebenfalls Ausschlussgründe sein. Ausgeschlossen sind auch Kinder und Jugendliche mit bekannt gewordener schwerwiegender Suchtproblematik. Über eine Aufnahme wird auf der Grundlage der spezifischen Bedingungen des Einzelfalls entschieden
4 Ziele und Inhalte Ziel der Teilhabeassistenz in der Schule ist eine angemessene Eingliederung des Kindes oder Jugendlichen in das Schulsystem, das Schulleben und den Klassenverband trotz vorhandener Verhaltensauffälligkeiten oder Behinderungen. Durch das Angebot differenzierter Formen der integrativen Beschulung kann eine Ausgrenzung aus dem normalen Umfeld, wie z. B. Ausschulung oder Hausunterricht, vermieden werden. Die Aufgaben der TeilhabeassistentInnen in der Schule können je nach Art der individuellen Erfordernisse verschiedene Tätigkeiten umfassen: Ermöglichen eines individuellen Lerntempos etc. in Absprache mit LehrerInnen Hilfe im Umgang mit Lern- und Arbeitsmaterialien Entwicklung von Frustrationstoleranz, Durchhaltevermögen und Motivation Unterstützung bei der Gestaltung sozialer Kontakte Etablierung von Hilfen zur Abwehr von Gefahrenmomenten Begleitung und individuelle Assistenz bei Ausflügen, Klassenfahrten, Besuch von außerschulischen Lernorten, Teilnahme an Schulveranstaltungen etc. Begleitung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulpraktika Verbesserung der Kommunikation Unterstützung zum Erlangen einer realistischen Eigen- und Fremdwahrnehmung Austausch mit LehrerInnen, Eltern und anderer am Prozess beteiligten Personen Strukturierungshilfen zur räumlichen und zeitlichen Orientierung rascheln 06 07
5 Bedarfsorientierte Kooperation Im Interesse der Kinder und Jugendlichen legen wir Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Insbesondere sind dies die Eltern und LehrerInnen. Außerdem ist uns die Vernetzung mit am Hilfeprozess beteiligten Institutionen und Diensten, wie z. B.: Pädagogisches Fachpersonal Die Flexible Jugendhilfe stellt für die Teilhabeassistenz in der Schule pädagogisches Fachpersonal ein. Dies sind in der Regel ErzieherInnen und SozialpädagogInnen. Angeleitet und koordiniert werden die MitarbeiterInnen durch das Leitungsteam. Es finden regelmäßige Team- und Anleitungsgespräche sowie Fortbildungen statt, die eine kontinuierliche Begleitung und Beratung der TeilhabeassistentInnen gewährleisten. Folgendes ist uns bei unseren MitarbeiterInnen wichtig: eigenverantwortliche und verlässliche Ausführung der übertragenen Aufgaben Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung in Bezug auf das Fachpersonal erfolgt durch kontinuierliche Begleitung und Beratung durch das Leitungsteam, durch externe Supervision sowie durch interne und externe Fortbildungen. 1. Autismusinstitut 2. Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) 3. Zentren für schulische Erziehungshilfen 4. Ambulante und teilstationäre Hilfen (z.b. SPFH, Tagesgruppen etc.) sehr wichtig. Die Formen der Zusammenarbeit sind bedarfsorientiert und werden nach den individuellen Erfordernissen gestaltet. Das Leitungsteam ist verantwortlich für die Koordination der Maßnahme und eine gute Abstimmung und Kooperation der unterschiedlichen Beteiligten. der Situation angemessene Diskretion und Verschwiegenheit sowie Sensibilität für die Privatsphäre der betroffenen Familien der Kinder und Jugendlichen Verantwortungsbewusstsein und Fähigkeit zu selbständigem Handeln im Rahmen der verabredeten Regelungen Sozial- und Kommunikationskompetenz, Problemlösungskompetenz, Konfliktfähigkeit uasseln heulen 08 09
6 Finanzierung und Ablauf Das Jugend- oder Sozialamt entscheidet über den Stundenumfang, der für die jeweilige Begleitung vorgesehen ist und der nach Genehmigung mit einem vereinbarten Entgeltsatz vergütet wird. Mit dem Jugendamt/Sozialamt wird besprochen, ob die Betreuung durch eine Frau oder einen Mann als sinnvoll erscheint und welche besonderen Fähigkeiten und/oder Erfahrungen hilfreich wären. Die Einführung erfolgt durch: Vorstellungsgespräche in Schule und Familie bei Bedarf Hospitation in der Schule Aushandeln und Planen der für ein gelingendes Arbeitsbündnis notwendigen Verhaltensweisen und Absprachen Klärung der gegenseitigen Vorstellungen und Bedürfnisse Wenn es sinnvoll erscheint, hospitiert die zuständige Mitarbeiterin aus dem Leitungsteam im Unterricht. Sie steht als Ansprechpartnerin während der Maßnahme für alle Beteiligten zur Verfügung. Bei Weiterführung der Maßnahme wird in den regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen über die Ausgestaltung, Fortführung und Beendigung der Hilfe mit allen Beteiligten entschieden. Weitere Informationen und interessante Inhalte finden Sie auf unserer Website unter
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