Schlussfolgerungen der G20-Arbeits-und Beschäftigungsminister. Paris, September 2011
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- Berndt Walter Fürst
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1 Schlussfolgerungen der G20-Arbeits-und Beschäftigungsminister Paris, September 2011 (1) Angesichts der Gefahr einer erneuten Krise und den damit verbundenen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte sieht die Welt schwierigen Zeiten entgegen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Beschäftigung für uns oberste Priorität haben muss. Wir stehen zu unserer Verpflichtung, neue Anstrengungen zu unternehmen, um die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen zu fördern und die von Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien zu unterstützen. Obwohl die arbeitsmarktpolitische Lage in einigen G20-Ländern recht zufriedenstellend ist, hat das Wachstumstempo während der Erholung von der Finanzkrise in zahlreichen G20-Ländern nicht ausgereicht, um den hohen Stand der Arbeitslosigkeit und der Unterbeschäftigung, der sich während des Abschwungs aufgebaut hat, signifikant zu verringern. Noch beunruhigender ist, dass aktuelle Zahlen zeigen, dass das Wachstum in vielen entwickelten G20-Ländern ins Stocken geraten ist und sich das rapide Wachstum in den Schwellenländern verlangsamt hat. (2) Auf ihrem Treffen in Pittsburgh im September 2009 haben sich unsere Staats- und Regierungschefs auf einen Rahmen für ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum geeinigt, mit dem gute Arbeitsplätze ins Zentrum der wirtschaftlichen Erholung rücken. Hier in Paris bekräftigen wir uneingeschränkt unsere Empfehlungen von Washington und die Erklärung unserer Staats- und Regierungschefs vom Gipfel in Toronto (Juni 2010) sowie vom Gipfel in Seoul (November 2010). Wir erkennen an, dass menschenwürdige Arbeit im Mittelpunkt eines starken, nachhaltigen und ausgewogenen Wachstums stehen sollte und bekräftigen erneut unsere Zusage, insbesondere den Politiken fortgesetzte Aufmerksamkeit zu widmen, die die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Qualität der Beschäftigung verbessern, und dabei gleichzeitig die Systeme der sozialen Sicherheit und die Achtung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu stärken und eine größere Kohärenz der Wirtschaftsund Sozialpolitik zu fördern. (3) Ferner unterstreichen wir die wesentliche Rolle des sozialen Dialogs, der einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen im Rahmen von Beratungen mit den Sozialpartnern leistet, mit denen wir uns vor Beginn unserer Konferenz getroffen haben. Wir teilen das Gefühl der Dringlichkeit, das sie bezüglich der Lage der Weltwirtschaft und der damit verbundenen sozialen Auswirkungen zum Ausdruck gebracht haben, insbesondere in Bezug auf die Langzeitund Jugendarbeitslosigkeit. Wir fordern die Vertreter der Arbeitnehmer- und der - 2 -
2 - 2 - Arbeitgeberorganisationen daher auf, ihren Beitrag zu diesen Themen zu leisten, Vorschläge auszuarbeiten und gegebenenfalls ihre Anstrengungen zu koordinieren. Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberorganisationen bei einer Labour 20 (L20)- und einer Business 20 (B20)-Tagung am Rande des G20-Gipfels in Cannes treffen werden. Damit diese Ziele erreicht werden können, ersuchen wir unsere Staats- und Regierungschefs, die folgenden Politikempfehlungen zu berücksichtigen: I - Verbesserung der aktiven Beschäftigungsmaßnahmen, insbesondere für Jugendliche und sonstige benachteiligte Gruppen (4) Die Beschäftigung hat für uns höchste Priorität. Alle unsere Länder müssen ihre Beschäftigungsprobleme bewältigen, selbst wenn sich die wirtschaftliche, soziale und demographische Lage weiterhin stark unterscheidet. Die Arbeitsmärkte sind immer häufigeren wirtschaftlichen Anpassungen ausgesetzt, die ein hohes Maß an Arbeitsplatzvernichtung und - schaffung zur Folge haben. (5) Insbesondere Jugendliche und sonstige benachteiligte Gruppen sind stärker von Arbeitsplatzabbau und geringem Beschäftigungswachstum betroffen. In einigen Ländern ist es zu einer Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit und der informellen Beschäftigung gekommen. Die Förderung eines reibungslosen Übergangs von Schule, Weiterbildungsmaßnahmen und Ausbildung in menschenwürdige Arbeit ist unser gemeinsames Anliegen. Wie in der G20- Ausbildungsstrategie, die den Staats- und Regierungschefs in Toronto (Juni 2010) zur Zustimmung vorgelegt worden ist, ausgeführt, ist es weiterhin von vorrangiger Bedeutung, den Graben zwischen der Welt des Lernens und der Arbeitswelt zu überbrücken. Des Weiteren nehmen wir die Tagung der hochrangigen Experten zum Thema der Beschäftigung vom 7. April 2011 in Paris zur Kenntnis und danken der Regierung von Argentinien, dass sie am 12. Juli 2011 in Buenos Aires ein Seminar zum Thema Arbeit, Beschäftigung und makroökonomische Maßnahmen veranstaltet hat. (6) Wir verpflichten uns, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, mit denen das Wirtschaftswachstum beschäftigungswirksamer gestaltet und gute Arbeitsplätze geschaffen werden können, die unsere Bevölkerung braucht. Hierfür sollte die Wechselbeziehung zwischen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und sozialer Sicherung eingehender ausgelotet werden
3 - 3 - (7) Um unsere Zielsetzung der produktiven Beschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit für alle auf der Grundlage eines starken, nachhaltigen und ausgewogenen Wirtschaftswachstums zu erreichen, ist eine Verbindung von makro- und mikroökonomischen Maßnahmen erforderlich. Strukturreformen müssen mit aktiver Arbeitsmarktpolitik und effizienten Arbeitsmarktinstitutionen kombiniert werden, die Anreize für mehr reguläre und hochwertige Arbeitsplätze schaffen. Hier kommt den Regierungen eine wichtige Rolle zu, indem sie sicherstellen, dass die richtige Mischung aus Anreizen, Unterstützung und Ausbildung gefunden wird, insbesondere um benachteiligte Gruppen und Langzeitarbeitslose zu unterstützen. Es wird wichtig sein, stärkere und komplementäre Partnerschaften zwischen Regierungen, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Bildungsträgern und dem Einzelnen aufzubauen, um den Volkswirtschaften zu helfen, effizient zu reagieren und sich an neue Qualifikationserfordernisse anzupassen. Dementsprechend vereinbaren wir die folgenden Empfehlungen: (8) Verankerung der Beschäftigung als eine der Prioritäten der Wirtschaftspolitik Wir appellieren an die Staats- und Regierungschefs unserer Länder zu betonen, dass die Beschäftigung ein Hauptziel der Wirtschaftspolitik und des Rahmens für ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum ist, und zu diesem Zweck einen weit reichenden Dialog und eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Ministern zu ermöglichen. (9) Vorbereitung der Jugendlichen auf die Suche nach einem menschenwürdigen Arbeitsplatz Wir sind uns darin einig, dass Ausbildungssysteme auf dualer Grundlage und in Form der Lehrlingsausbildung, wobei schulische und betriebliche Phasen im Wechsel aufeinander folgen, besonders effektiv sind. Wir setzen uns dafür ein, die Lehrlingsausbildung, die Berufsausbildung und Systeme der Ausbildung am Arbeitsplatz zu fördern und regen zu diesem Zweck an, Public Private Partnerships zu begründen. Wir vereinbaren, den Wissens- und Erfahrungsaustausch fortzusetzen und komplementäre Initiativen auf den Weg zu bringen und dabei auch die Süd-Süd- Zusammenarbeit und Formen der dreiseitigen Zusammenarbeit einzubeziehen. Insbesondere sagen wir zu, unsere Zusammenarbeit im Bereich der erfolgreichen Erfahrungen mit institutionellen Koordinierungsmechanismen und -strategien zur Verknüpfung von Schule, Ausbildung und Beschäftigung auszubauen. Zu diesem Zweck empfehlen wir die Einrichtung einer intergouvernementalen Task Force zum Thema Beschäftigung, zusammengesetzt aus Vertretern der G20, die von den einschlägigen internationalen Organisationen unterstützt und, sofern erforderlich, von den Sozialpartnern beraten wird. Diese Task Force wird einen - 4 -
4 - 4 - Beitrag zum Treffen der G20-Arbeits- und Beschäftigungsminister leisten, das 2012 unter dem Vorsitz Mexikos stattfinden wird. Zielsetzungen und Mandat dieser Task Force sind im Anhang dargestellt. (10) Arbeitsmarktpolitik zur Verbesserung der sozialen Integration und des Zugangs zur Beschäftigung Im Bewusstsein der Lehren aus der Krise empfehlen wir eine stärkere Kohärenz zwischen unseren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und anderen Bereichen staatlicher Politik, um ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum zum Wohl unserer Bürger zu unterstützen. Wir empfehlen insbesondere, dass Leistungen bei Arbeitslosigkeit dort, wo es sie gibt, und andere Regelungen der sozialen Sicherung immer mit Maßnahmen verbunden werden, die eine möglichst rasche Rückkehr auf den Arbeitsmarkt fördern. Wir vereinbaren, unseren Informationsaustausch zur Vielfalt der bestehenden Mechanismen und Verfahrensweisen, mit denen der Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt erleichtert wird, fortzusetzen. Ebenso unterstützen wir den Austausch über innovative Ansätze in unseren Ländern, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Arbeitskräftemobilität. Wir verpflichten uns, Maßnahmen zu verstärken, mit denen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, insbesondere um ihre Belegschaft in reguläre Arbeitsverhältnisse zu überführen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Wir unterstreichen auch die Bedeutung der Entwicklung des Unternehmertums, einschließlich der Förderung von Frauen als Unternehmerinnen. (11) Gut fundierte beschäftigungspolitische Maßnahmen durch den Beitrag fachspezifischer internationaler Organisationen Wir ersuchen die IAO sowie gegebenenfalls die OECD unter Beteiligung anderer fachspezifischer Organisationen, wie dem IWF, o o o o die mittelfristigen Perspektiven für die globalen Beschäftigungsquoten weiter gehend zu analysieren und den daraus folgenden Handlungsbedarf der Politik zu bewerten, zu einem breiterem Verständnis der Wechselwirkung zwischen der Schaffung von Arbeitsplätzen, dem Wachstum der Wirtschaft und der sozialen Sicherung beizutragen, auf Anfrage Länder dabei zu unterstützen, die größten benachteiligten Gruppen, ihre Schwierigkeiten sowie Methoden zu ermitteln, mit denen diesen Gruppen zu einer rascheren Eingliederung in gute Arbeit verholfen werden kann, eine Plattform für den Wissensaustausch einzurichten, um eine Ausbildungsförderung entsprechend der G20-Ausbildungsstrategie durchzuführen. II - Stärkung der sozialen Sicherung durch Einrichtung von an das jeweilige Land angepasste Social Protection Floors (Basissysteme der sozialen Sicherung) (12) Investitionen in Social Protection Floors sind Investitionen in soziale Gerechtigkeit, Stabilität, die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Der Nutzen - 5 -
5 - 5 - der sozialen Sicherung - soziale Sicherheit und Arbeitnehmerschutz - ist weitestgehend anerkannt. Die soziale Sicherung verbessert die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung und festigt die soziale Kohäsion. Wirksame Systeme der sozialen Sicherung tragen dazu bei, die Widerstandsfähigkeit gegen Erschütterungen in der Wirtschaft zu stärken, die Auswirkungen von Krisen abzufedern und begünstigen ein ausgewogenes langfristiges Wachstum. Wir erkennen an, dass die Systeme der sozialen Sicherung in Zeiten der Krise und bei Naturkatastrophen eine wichtige Rolle als automatische Stabilisatoren spielen. Die Verknüpfung von sozialer Sicherung und Beschäftigung durch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ist entscheidend für ein inklusives Wachstum. (13) In dieser Hinsicht begrüßen wir die Schlussfolgerungen zur sozialen Sicherung, die von der Internationalen Arbeitskonferenz am 17. Juni 2011 angenommen worden sind, und wir nehmen die Empfehlungen der Expertengruppe zu den Social Protection Floors unter dem Vorsitz von Michelle Bachelet zur Kenntnis. Wir begrüßen ferner die im Rahmen der G20-Arbeitsgruppe Entwicklung geleisteten Arbeiten. Wir nehmen die Erklärung von Brasilia vom 10. Mai 2011 zum Social Protection Floor zur Kenntnis. Darüber hinaus erkennen wir die Wichtigkeit an, das IAO- Übereinkommen Nr. 102 (Soziale Sicherheit, Mindeststandards) zu berücksichtigen. (14) Das Konzept der Social Protection Floors bezeichnet eine Strategie zur Ausweitung der sozialen Sicherheit und umfasst eine Reihe von grundlegenden sozialen Garantien für alle sowie die schrittweise Einführung eines höheren Schutzniveaus. Es ist Aufgabe der jeweiligen Regierung, innerhalb ihrer uneingeschränkten Souveränität zu handeln und im Einklang mit den nationalen Prioritäten und den umfassenderen Strategien auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet sowie auf dem Gebiet der Beschäftigung die Art ihres nationalen Social Protection Floor und das Tempo der Umsetzung und des Ausbaus zu bestimmen. Es ist insbesondere wichtig, Mittel und Wege zu finden, wie in Entwicklungsländern Social Protection Floors umgesetzt werden können. Dementsprechend vereinbaren wir die folgenden Empfehlungen: (15) Entwicklung von national festgelegten Social Protection Floors mit dem Ziel, ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum und soziale Kohäsion zu erreichen In dem Bewusstsein, wie wichtig ein an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften angepasstes System der sozialen Sicherung ist, empfehlen wir, am Ausbau und der Verbesserung unserer Systeme zu arbeiten und sie noch finanziell robuster, effizienter und nachhaltiger auszugestalten
6 - 6 - Wir setzen uns dafür ein, stufenweise Fortschritte bei der Verwirklichung von nationalen Social Protection Floors zu erzielen, die unter anderem den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, Einkommenssicherung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Leistungen für Kinder und Einkommenssicherung für Arbeitslose und für erwerbstätige arme Menschen, gegebenenfalls in Kombination mit staatlichen Programmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme entsprechend dem Entwicklungsstand des jeweiligen Landes, umfassen. Wir betonen ferner die Bedeutung von hierfür geeigneten Verwaltungskapazitäten und einer angemessenen Personalausstattung. Wir sollten danach streben, die soziale Sicherung auf die gesamte Bevölkerung, insbesondere auf die Benachteiligten Gruppen auszudehnen. (16) Unterstützung internationaler Organisationen bei der effektiveren Koordinierung ihrer Maßnahmen mit dem Ziel, den Ländern zu helfen, national festgelegte Social Protection Floors zu entwickeln Das Konzept der Social Protection Floors sollte besser in die Prioritäten der internationalen Organisationen eingepasst werden. Zu diesem Zweck empfehlen wir, dass alle beteiligten internationalen und regionalen Organisationen international ihre Politikkohärenz und ihre Koordinierung hinsichtlich der Social Protection Floors verstärken und ihr Wissen und ihre Ressourcen mobilisieren, um in koordinierter Art und Weise die nationalen Maßnahmen zu unterstützen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit empfehlen wir, dass die fachspezifischen internationalen Organisationen die Länder dabei unterstützen, gegebenenfalls ihre eigenen, an den jeweils unterschiedlichen Stand der wirtschaftlichen Entwicklung angepassten Indikatoren zur Verfolgung der Fortschritte bei der Umsetzung von Social Protection Floors zu planen. Wir fordern dazu auf, die Nord-Süd- und die Süd-Süd-Zusammenarbeit, sowie die dreiseitige und die multi-und bilaterale Zusammenarbeit für den Wissensaustausch und die Stärkung der Institutionen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung zu vertiefen. Wir empfehlen, den Austausch über die Wechselbeziehungen zwischen sozialer Sicherung und Beschäftigung, einschließlich der Finanzierung der sozialen Sicherung, sowie deren Analyse fortzusetzen, damit die Beschäftigungsmöglichkeiten und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefördert und die Nachhaltigkeit der Systeme der sozialen Sicherung gewährleistet wird. (17) Effiziente Finanzierung der Umsetzung von national festgelegten Social Protection Floors Wir empfehlen, zur Umsetzung von nationalen Social Protection Floors in den einzelnen Ländern alle geeigneten Finanzierungsquellen zu nutzen. Wir fordern auch private Geber und Nichtregierungsorganisationen auf, einen Beitrag zu leisten. Wir empfehlen, dass die internationale Gemeinschaft neue Wege vorschlägt, mit denen internationale solidarische Hilfsangebote ergänzt werden können, damit Social Protection Floors weltweit eingeführt werden können. Wir empfehlen, dass IAO und IWF, gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen, ihre Zusammenarbeit verstärken, um die Regierungen - 7 -
7 - 7 - gegebenenfalls dabei zu unterstützen, die notwendigen haushaltspolitischen Maßnahmen festzulegen, die als Beitrag zur schrittweisen Umsetzung der Social Protection Floors entsprechend den innerstaatlichen Notwendigkeiten und Verhältnissen erforderlich sind. III - Förderung der effektiven Anwendung der Arbeits- und Sozialrechte (18) In Pittsburgh sagten unsere Staats- und Regierungschefs zu, eine Politik zu verfolgen, die mit den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit der IAO im Einklang steht." Es bleibt jedoch noch viel zu tun, damit die effektive Anwendung der grundlegenden Prinzipen und Rechte bei der Arbeit überall in der Welt erreicht wird. Wir versprechen, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, um gemeinsam mit der IAO die effektive Anwendung dieser Rechte zu fördern, und im Hinblick darauf unterstreichen wir die entscheidende Rolle der Sozialpartner. (19) Wir würdigen die Rolle und die Bedeutung, die den einschlägigen internationalen Arbeitsnormen weiterhin zukommt, woran im Global Jobs Pact der IAO von 2009 erinnert worden ist, und erkennen an, dass deren Umsetzung durch den sozialen Dialog erleichtert und unterstützt werden sollte. Darüber hinaus erinnern wir an die Bedeutung, die der Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle und der Steigerung guter Arbeitsplätze zukommt, was Maßnahmen mit dem Ziel, den Arbeitsschutz sicherzustellen, sowie funktionierende Arbeitsbeziehungen auf der Grundlage eines effektiven sozialen Dialogs einschließt. (20) Wir unterstreichen den Wert von experimentellen Maßnahmen vor Ort, insbesondere solcher, bei denen die Achtung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der nationalen Rechtsvorschriften mit der Verbesserung des Wohlergehens der Arbeitnehmer und der Erhöhung der Produktivität am Arbeitsplatz kombiniert werden. Dementsprechend vereinbaren wir die folgenden Empfehlungen: (21) Gewährleistung der Achtung der grundlegenden Prinzipien und Recht bei der Arbeit Wir empfehlen, dass unsere Staats- und Regierungschefs erneut bekräftigen, dass sie die uneingeschränkte Achtung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, wie sie in der IAO-Erklärung von 1998 genannt sind, gewährleisten wollen. Wir beabsichtigen im Rahmen der Durchführung unserer nationalen Politik zur Förderung von Entwicklung und Wachstum, menschenwürdige Arbeitsplätze unter Wahrung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der IAO zu fördern. Wir begrüßen die Arbeit der IAO und ermutigen sie, weiterhin die Ratifizierung und die Durchführung der acht grundlegenden Übereinkommen zu fördern und ihre - 8 -
8 - 8 - Anstrengungen fortzusetzen, um die Umsetzung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit durch alle IAO-Mitglieder zu unterstützen und zu verfolgen. (22) Förderung der internationalen Arbeitsnormen Wir bekräftigen die Bedeutung effizienter innerstaatlicher Kapazitäten für die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen und unterstreichen im Hinblick darauf die entscheidende Rolle effizienter Systeme der Arbeitsverwaltung und Arbeitsinspektion. Wir empfehlen, dass die Länder, wenn sie dies vereinbaren, sich gegenseitig bei der Stärkung ihrer innerstaatlichen Kapazitäten unterstützen, um eine weitergehende Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der innerstaatlichen Arbeitsgesetzgebung durch den Austausch auf dem Gebiet der technischen Zusammenarbeit und das Nachahmen erfolgreicher Strategien zu erzielen, um das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu erhöhen und dabei auch die Produktivität und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu steigern. IV - Stärkung der Kohärenz von Wirtschafts- und Sozialpolitik (23) Die Stärkung der Politikkohärenz ist für die Berücksichtigung der sozialen Dimension der Globalisierung von wesentlicher Bedeutung. Sie ist insbesondere ein entscheidender Faktor für das Erreichen unserer politischen Ziele im Bereich der Beschäftigung, der sozialen Sicherung und der Arbeitsrechte. (24) Wir unterstreichen ferner die Bedeutung einer stärkeren Koordinierung innerhalb der einzelnen Länder, insbesondere um eine bessere Kohärenz der wirtschaftlichen und der sozialen Ziele innerhalb der internationalen Organisationen sicherzustellen. (25) Wir begrüßen die vor Ort bestehende Praxis der Zusammenarbeit zwischen den internationalen Organisationen und ermutigen sie, diese Praxis durch die Förderung der Politikkohärenz untereinander auszubauen. Dementsprechend vereinbaren wir die folgenden Empfehlungen: (26) Vollständige Umsetzung der Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung Wir empfehlen, dass unsere Staats- und Regierungschefs ihre Unterstützung für eine vollständige Umsetzung der IAO-Erklärung von 2008 betonen, mit der der Grundstein für eine stärkere Kohärenz zwischen der IAO und anderen internationalen Organisationen gelegt und festgestellt wurde, dass berechtigte Wettbewerbsvorteile sich keinesfalls auf den Verstoß gegen grundlegende Rechte gründen dürfen und dass Arbeitsnormen nicht zu protektionistischen Zwecken genutzt werden dürfen. (27) Stärkung unserer Politikkohärenz - 9 -
9 - 9 - Wir empfehlen, dass unsere Staats- und Regierungschefs weiterhin die Themen Arbeit und Beschäftigung neben den wirtschafts-, währungs- und finanzpolitischen Themen behandeln, um die Koordinierung und die Kohärenz unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verbessern und die soziale Dimension der Globalisierung zu stärken. Zu diesem Zweck begrüßen wir den Beitrag der IAO zum Rahmen für ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum. Wir verpflichten uns ferner dazu, unsere interne Kohärenz und die Zusammenarbeit der Regierungen zu stärken. (28) Weitere Förderung der Koordinierung zwischen den internationalen Organisationen Wir empfehlen, dass unsere Staats- und Regierungschefs eine verstärkte Kohärenz zwischen den fachspezifischen internationalen Organisationen unterstützen, die unter anderem durch Beratungen zu Themen aus dem Bereich ihrer jeweiligen Zuständigkeit und durch eine bessere Koordinierung ihrer Aktivitäten in der Forschung, der Analyse und der Zusammenarbeit vor Ort entsteht. Unbeschadet der diesbezüglichen Zuständigkeit der Verwaltungsorgane dieser Organisationen könnte dies in Form von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit oder andere institutionelle oder praktische Vorkehrungen jeglicher Art erfolgen. Wir empfehlen, dass die multilateralen Organisationen, die im Bereich Beschäftigung und Soziales mandatiert sind, gegebenenfalls gehört werden, um die sozialen Auswirkungen der von anderen internationalen Organisationen befürworteten Wirtschaft- und Finanzpolitik zu bewerten. (29) Wir haben vereinbart, unser nächstes Treffen 2012 unter dem Vorsitz Mexikos zu veranstalten. Wir begrüßen dies und richten unseren Dank an Mexiko
10 Anhang G20 Task Force zur Beschäftigung Die intergouvernementale Task Force wird das Forum für den gegenseitigen Austausch von Erfahrungen, besten Praktiken und Reaktionen der Politik auf die Herausforderungen sein, mit denen die G20-Länder auf dem Gebiet der Beschäftigung konfrontiert sind. Die zwischenstaatliche Task Force erhält folgendes Mandat: Die intergouvernementale Task Force wird insbesondere einen praktischen Beitrag zu den Diskussionen während des Treffens der G20-Arbeits- und Beschäftigungsminister, das 2012 unter dem Vorsitz Mexikos stattfinden wird, leisten. Das erste Thema, das zu behandeln ist, wird die Beschäftigung Jugendlicher sein. Die Task Force wird den Arbeits- und Beschäftigungsministern Bericht erstatten. Sie wird sich aus den Vertretern der Regierungen der G20 zusammensetzen. Sie kann jedoch die fachspezifischen internationalen Organisationen, insbesondere die IAO und die OECD, sowie gegebenenfalls die Sozialpartner nach einem von den Mitgliedern der Task Force zu vereinbarenden Verfahren zur Beratung hinzuziehen. Den Vorsitz der Task Force wird der gemeinsame Vorsitz innehaben: der amtierende Vorsitz und der nachfolgende Vorsitz der G20. Sie wird als Experiment für die Dauer eines Jahres ohne automatische Verlängerung eingesetzt; es wird den G20-Arbeits- und Beschäftigungsministern obliegen, zu entscheiden, ob sie weitergeführt wird. In einem solchen Fall wird das Treffen der Arbeits- und Beschäftigungsminister Gelegenheit haben, die Zweckmäßigkeit der Task Force zu bewerten und über ihre Aufgaben für die darauf folgende Zeit zu entscheiden.
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