Entscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung
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- Juliane Dressler
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1 Entscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung Urteile veröffentlicht im Dezember 2017 IV Urteil vom 3. November C_201/2017 Anspruch auf Invalidenrente; Klärung der Statusfrage Art. 7, Art. 8 ATSG, Art. 28a IVG Zur Bestimmung der Methode zur Ermittlung des Invaliditätsgrades kommt eine hypothetische Betrachtungsweise zum Zug (E. 4.1). Diese hypothetische Frage kann nicht unter Berücksichtigung der Verhältnisse geklärt werden, welche nach Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestehen (E. 5.1). Nicht von prinzipieller Bedeutung ist ferner, ob die betreffende Person in AHVbeitragsrechtlicher Hinsicht als nichterwerbstätige Person gilt (E. 5.2). Im konkreten Fall ist anzunehmen, dass die versicherte Person ohne Gesundheitsschaden erwerbstätig gewesen wäre, wobei angesichts der schwankenden Auftragslage von einem leicht reduzierten und nicht von einem Vollpensum auszugehen ist (E. 6.3). Urteil vom 9. November C_328/2017 Unrechtmässige Observation; Verwertung der Ergebnisse Art. 43 ATSG Im vorliegenden Fall liegt eine unrechtmässige und damit unzulässige Observation vor (E. 4). Die Observation erfolgte freilich ausschliesslich im öffentlichen Raum an insgesamt 10 Tagen, wobei ausschliesslich alltägliche Verrichtungen aufgezeichnet wurden (E. 5.3). Insoweit dürfen das Observationsmaterial und die darauf bezugnehmenden Akten nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben (E. 5.3). Urteil vom 21. November C_567/2017 Aufschiebende Wirkung während des Abklärungsverfahrens Art. 17 Abs. 1 ATSG Der mit der anpassungsweise verfügten Herabsetzung oder Aufhebung einer Rente der IV verbundene Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde dauert bei Rückweisung der Sache
2 an die IV-Stelle zu weiteren Abklärungen auch noch für den Zeitraum dieses Abklärungsverfahrens bis zum Erlass der neuen Verwaltungsverfügung an; es kann nur ausnahmsweise anders entschieden werden (E. 2.2). Urteil vom 27. November C_667/2017 Invaliditätsgrad; Vergleichseinkommen Art. 16 ATSG Der Grundsatz der Parallelität der Vergleichseinkommen nimmt das Valideneinkommen als Ausgangsgrösse (E. 3.1). Die Anwendung von statistischen Werten beinhaltet eine gewisse Abstrahierung und blendet die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles aus; dies ist immanent und beeinträchtigt die Beweiseignung der statistischen Angaben nicht (E. 3.2). Urteil vom 30. November C_130/2017 Invalidität; psychische Beeinträchtigung Art. 7, Art. 8 ATSG Ein psychisches Leiden kann nicht deshalb als leicht eingestuft werden, weil diagnostisch kein Bezug zum Schweregrad desselben gefordert ist (E ). Aus der Diagnose resultiert demnach allein keine verlässliche Aussage über das Ausmass der mit dem Gesundheitsschaden korrelierenden funktionellen Leistungseinbusse bei psychischen Störungen (E. 6). Auch affektive Störungen (einschliesslich der leichten mit mittelschweren depressiven Erkranken sind dem strukturierten Beweisverfahren zu unterstellen (E. 7.1). Störungen fallen beim strukturierten Beweisverfahren bereits dann als rechtlich bedeutsame Komorbidität in Betracht, wenn ihnen im konkreten Fall ressourcenhemmende Wirkung beizumessen ist (E. 8.1). Urteil vom 30. November C_841/2016 Invalidität; psychische Beeinträchtigung Art. 7, Art. 8 ATSG Bisherige Rechtsprechung zur Massgeblichkeit der Therapierbarkeit eines Leiden (E ). Die Frage, ob bei Erkrankungen aus dem depressiven Formenkreis eine invalidenversicherungsrechtlich relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit resultiert, kann eben so wenig wie bei somatoformen Störungen allein mit Bezug auf das Kriterium der Behandelbarkeit beantwortet werden (E. 4.4). Auch
3 bei leichten bis mittelschweren depressiven Störungen ist danach zu fragen, ob und wie sich die Krankheit leistungslimitierend auswirkt (E ). Solche Leiden sind ebenfalls einem strukturierten Beweisverfahren nach BGE 141 V 281 zu unterziehen (E ). Urteil vom 5. Dezember C_475/2017 Invaliditätsgrad; Bestimmung des Invalideneinkommens Art. 16 ATSG Grundsätze dafür, für die Bestimmung des Invalideneinkommens auf den tatsächlich erzielten Verdienst abzustellen (E. 6.1). Wenn zwischen dem tatsächlich erzielten Lohn an einer konkreten Arbeitsstelle einerseits und dem möglichen Lohn auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt anderseits eine grosse Diskrepanz besteht, kann nicht auf das tatsächlich erzielte Einkommen abgestellt werden; in einer solchen Situation ist davon auszugehen, dass die betreffende Person die verbliebene Arbeitsfähigkeit nicht in zumutbarer Weise ausschöpft (E. 6.2., 6.3). EL Urteil vom 28. November C_18/2017 Örtliche Zuständigkeit; negativer Kompetenzkonflikt Art. 58 ATSG Eine Erbin, welche einen Anspruch auf Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten der verstorbenen Mutter geltend macht, verfügt nur über ein abgeleitetes Recht. Die Erbin selber gilt weder als versicherte Person, noch hat sie einen originären Leistungsanspruch. Die Erbin kann auch nicht als Beschwerde führende Drittperson betrachtet werden (E ). BV Urteil vom 14. November C_346/2017 Verzinsung des Altersguthabens bei Austritt per 31. Dezember des Jahres Art. 49 Abs. 2 BVG Wenn die versicherte Person die Vorsorgeeinrichtung per 31. Dezember verlässt, muss sie bezüglich der Verzinsung des Altersguthabens gleich behandelt werden wie diejenigen Personen, welche am darauf folgenden 1. Januar noch versichert sind. Die Rechtsprechung gemäss Urteil 9C_176/2015 ist
4 zu bestätigen (E. 5.2). Dadurch wird der Grundsatz der Planmässigkeit gemäss Art. 1g BVV 2 nicht verletzt (E ). Urteil vom 20. November C_130/2017 Sachliche Zuständigkeit im Rahmen von Art. 73 BVG; Anschlussvertrag Art. 73 BVG Es fehlt an der Zuständigkeit nach Art. 73 BVG, wenn eine (allenfalls früher) angestellte Person gegenüber der Vorsorgeeinrichtung Forderungen geltend macht, welche sich aus der Verletzung des Anschlussvertrags ableiten; die betreffenden Personen beziehungsweise die Destinatäre und Destinatarinnen können grundsätzlich keine direkten Ansprüche aus dem Anschlussvertrag ableiten, ausser wenn ein Sachverhalt gemäss Art. 112 Abs. 3 OR vorliegt (E. 4.3). Urteil vom 20. November C_321/2017 Rentenanpassung in der beruflichen Vorsorge; Voraussetzungen für Rentenanpassung Art. 23 BVG Umschreibung des Invaliditätsbegriffs in der weitergehenden beruflichen Vorsorge (E. 2.2). Ein Anspruch auf eine Invalidenrente muss grundsätzlich angepasst werden, wenn er den gegenwärtigen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen objektiv nicht oder nicht mehr entspricht (E. 2.3). Auch wenn die Vorsorgeeinrichtung einen im Vergleich zum BVG resp. zum IVG weiteren Invaliditätsbegriff verwendet (und nicht an die Entscheidungen der Organe der IV gebunden ist), ist die bisher ausgerichtete Rente nach den invalidenversicherungsrechtlichen Regeln anzupassen, wenn nicht eine anders lautende reglementarische beziehungsweise statutarische Anordnung besteht (E ). Urteil vom 22. November C_132/2017 Flexibler Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe; GAV FAR Art. 2 Abs. 4 lit. b GAV FAR Allfällige gerichtliche Überprüfung der Allgemeinverbindlichkeit eines Gesamtarbeitsvertrags (E. 5.1). Frage des Ausschlusses stationärer Recycling-Anlagen ausserhalb von Baustellen (E. 5.2).
5 Urteil vom 23. November C_234/2017 Flexibilisierung der laufenden Altersrente Art. 65d Abs. 3 BVG Auslegung von Art. 65d Abs. 3 BVG (E. 3.3). Wenn die Kürzung einer laufenden Rente selbst bei finanzieller Schieflage der Vorsorgeeinrichtung lediglich subsidiär ist, so verbleibt für eine Kürzung der Anfangsrente beim Vorliegen eines weit weniger gewichtigen Sachverhalts von vornherein kein Raum (E ). Für die Planungssicherheit der Rentner steht die Höhe des fixen Rentenanteils, der von der Pensionskasse zugesichert wird, im Vordergrund (E ). Anpassungen der gesetzlichen Regelung an die Realitäten der Finanzmärkte und der Demographie obliegen dem Gesetzgeber (E ). KV Urteil vom 10. November C_367/2017 Wechsel der Krankenversicherung Art. 7 Abs. 5 und Abs. 6 KVG In der Krankenversicherung führt die gültige Kündigung für sich allein nicht zur Beendigung des bisherigen Versicherungsverhältnisses; die Beendigung wird erst mit der Mitteilung der Weiterversicherung bewirkt (E ). Schadenersatzpflicht des Krankenversicherers gemäss Art. 7 Abs. 6 KVG (E ). Im konkreten Fall hat die Krankenversicherung entgegen den vorgeschriebenen Kündigungsmodalitäten nicht Informationen zu den tatsächlich noch bestehenden Ausständen übermittelt, weshalb die versicherte Person offenkundig ausserstande war, die noch offenen Restanzen rechtzeitig zu begleichen (dazu Art. 105l Abs. 2 KVV). Dies stellt eine Widerrechtlichkeit dar, welche eine Schadenersatzpflicht nach Art. 7 Abs. 6 KVG zu begründen vermag (E ). Urteil vom 27. November C_792/2016 Spezialitätenliste; Überprüfung der Aufnahmebedingungen Art. 32 Abs. 2, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG Es kann nicht allgemein angenommen werden, dass beim therapeutischen Quervergleich die Vergleichsgruppe im Regelfall aus Arzneimitteln gleicher Indikation und ähnlicher Wirkungsweise gebildet werden (E. 5.1). Bei der vergleichenden Wertung mehrerer zum geleichen
6 Behandlungszweck zur Verfügung stehender Heilmittel kommt dem Kriterium der Wirksamkeit massgebende Bedeutung zu (E. 6.2). Urteil vom 12. Dezember C_778/2016 Rückforderung wegen unwirtschaftlicher Behandlung; Pflegefachfrau; Verwirkung Art. 56 KVG Die in Art. 25 Abs. 2 ATSG in Verbindung mit Art. 56 Abs. 2 KVG festgesetzten Fristen sind Verwirkungsfristen und nicht Verjährungsfristen (E. 5.1). Soweit nicht gesetzlich ein zwingendes Vermittlungsverfahren vorgesehen wird und insoweit die Klage direkt beim Schiedsgericht einzureichen ist, wird die Verwirkungsfrist durch einen vorgängigen Akt ebenfalls gewahrt, mit welchem der Krankenversicherer seine Rückerstattungsforderung gegenüber dem Leistungserbringer in zutreffender Weise geltend macht; wenn diese Frist einmal gewahrt ist, ist die Verwirkung ein für allemal gewahrt (E. 5.1). UV Urteil vom 8. November C_570/2016 Observation in der Unfallversicherung; Verwertbarkeit der gewonnenen Ergebnisse Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 43 ATSG Notwendigkeit einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage für die Observation (E. 1.5). Interessenabwägung bei Observation ohne hinreichende gesetzliche Grundlage (E. 1.6). Einordnung der konkreten Observation; Abgrenzung von Observation im öffentlich zugänglichen Raum von sonstigen Observationen (E. 2.3). Dass die Observation im Ausland stattgefunden hat, ändert nichts am Ergebnis der Verwertbarkeit der gewonnenen Elemente (E. 2.5). Urteil vom 20. November C_788/2016 Beteiligung an Rauferei und Schlägerei Art. 49 Abs. 2 lit. a UVV Der Begriff der Beteiligung an Raufereien und Schlägereien nach Art 49 Abs. 2 lit. a UVV ist umfassender als derjenige nach Art. 133 StGB (E. 3). Im Zusammenhang mit einer Rauferei und Schlägerei ist die Verwendung einer gefährlichen Waffe durch einen Teilnehmer eine Eventualität,
7 mit welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der Lebenserfahrung gerechnet werden muss (E. 5.2). Urteil vom 29. November C_378/2017 Bestimmung des Invaliditätsgrades Art. 16 ATSG Ermittlung des Invalideneinkommens anhand der DAP-Angaben (E. 4.3). Es befriedigt nicht, wenn ein ungeregeltes Nebeneinander der Invaliditätsbemessung gestützt auf die DAP oder die LSE besteht (E. 4.5). Im konkreten Fall ergeben sich bezogen auf die DAP-Angaben keine Hinweise auf eine fehlerhafte Ausübung des Auswahlermessens oder eine mangelnde Repräsentativität (E. 5.3). ALV Urteil vom 22. November C_749/2016 Insolvenzentschädigung; Berechnungsgrundlage Art. 51 ff. AVIG Die Insolvenzentschädigung deckt nur Ansprüche, welche auf eine effektiv geleistete Arbeit zurückgehen (E. 3.2). Schadenminderungspflicht im Bereich der Insolvenzentschädigung (E ). Urteil vom 24. November C_706/2017 Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit; Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung Art. 14 Abs. 1 lit. a AVIG Klärung der Kausalität zwischen dem Befreiungsgrund gemäss Art. 14 Abs. 1 AVIG und der Nichterfüllung der Beitragszeit; Einordnung der Vorbereitung und der Wiederholung einer Anwaltsprüfung (E. 7.2).
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