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1 Rundschreiben An alle Mitgliedsunternehmen des VBLU e. V. und der Unterstützungskasse VBLU e. V. November Einführung von Unisex-Tarifen zum Neue Höchstgrenze für steuerfreie Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG ab Betriebsrente jetzt auch erst mit 67? - Reaktion auf Berichte in verschiedenen Tageszeitungen im Oktober 4. Kapitalertragssteuer bei Weiterbeschäftigung 5. Neues zur VBLU-Unterstützungskasse 6. Wechsel des Beitragszahlungsverfahrens zum Anmeldefrist und Policierungsgarantie 8. Seminartermine 1. Halbjahr VBLU unterwegs Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgenden Themen teilweise Neuerungen im VBLU empfehlen wir Ihrer besonderen Aufmerksamkeit: 1. Einführung von Unisex-Tarifen zum In unserem Mai-Rundschreiben hatten wir Sie bereits über die mögliche Einführung von Unisex- Tarifen zum Jahresende informiert. Anlass war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach der private Versicherungsverträge ab dem zwingend geschlechtsunabhängig, also mit Unisex-Tarifen, kalkuliert werden müssen. Nach Ansicht der meisten Versicherungsexperten ist dieses Erfordernis auch auf die betriebliche Altersversorgung zu übertragen. Deshalb haben der Vorstand des VBLU in der Sitzung am und der Vorstand der Unterstützungskasse VBLU in der Sitzung am die Einführung des Unisex-Tarifs für Neuzugänge ab dem einstimmig beschlossen. Was bedeutet das für die Arbeitgeber? Bei allen Neuanmeldungen ab dem werden automatisch die neuen Unisex-Tarife verwendet. Liegt der Anmeldung hiervon abweichend noch eine Versorgungszusage bzw. Zusatzvereinbarung zu Grunde, die vor dem erteilt wurde (z. B. Zusagen mit Wartezeit), 1

2 bitten wir Sie, uns im Rahmen der Anmeldung mitzuteilen, dass noch ein geschlechtsspezifischer Tarif abgeschlossen werden soll. Welche Auswirkungen hat der neue Unisex-Tarif? Entgegen der aktuellen Medienberichte, in denen Männer nach der Umstellung auf Unisex-Tarife künftig weniger Leistungen erhalten, wäre im Rahmen der VBLU-Versorgung allen Frauen ein Neuabschluss vor dem Stichtag zu empfehlen. Das VBLU-Leistungspaket sieht neben einer Altersrente auch eine Erwerbsminderungsrente sowie eine Hinterbliebenenversorgung vor. Diese umfassende Absicherung der biometrischen Risiken gestaltet sich im Rahmen der Einführung der Unisex-Tarife für Männer vorteilhafter. Wir empfehlen Ihnen, interessierte Mitarbeiter-/innen geeignet zu informieren. Unsere Geschäftsstelle in Bonn wird Sie dabei gern unterstützen. Woran ist ein Unisex-Tarif zu erkennen? Die neuen Unisex-Tarife erhalten modifizierte Tarifbezeichnungen. Die bisher verwendete Kennung für Männer (M) bzw. Frauen (F) entfällt und wird mit Einführung der Unisex-Tarife einheitlich durch ein (U) ersetzt. Ab wann können die neuen Unisex-Tarife berechnet werden? In der 50. Kalenderwoche werden der Angebotsrechner und der erweiterte Angebotsrechner auf unserer Internetseite auf den neuen Unisex-Tarif umgestellt. Mit der Umstellung erlischt die Möglichkeit, Angebote nach den bisher bekannten Bisex-Tarifen zu erstellen. Bis zur Umstellung können Sie Ihre gewohnten Berechnungen jedoch noch unverändert vornehmen. Was geschieht beim Arbeitgeberwechsel innerhalb des VBLU? Auch künftig ist im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels eine Weiterführung der bisherigen Versorgung unter Erhalt der bisherigen Rechnungsgrundlage (z. B. Rechnungszins, Bisex-Tarif) möglich. Damit eine bestehende Versorgung bei Arbeitgeberwechsel innerhalb des VBLU vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden kann, ist es künftig erforderlich, dass der neue Arbeitgeber die Versorgungszusage des vorherigen Arbeitgebers entsprechend 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG übernimmt. Mit der Übernahme können die bisherigen Vereinbarungen der Versorgung (z. B. Art der Finanzierung, Beitragsaufteilungsmaßstab) vom neuen Arbeitgeber wie gewohnt angepasst bzw. modifiziert werden. Allein für die Berechnung der gesetzlichen Unverfallbarkeit ist der Zeitpunkt der ursprünglichen Zusageerteilung maßgebend. Künftig kann daher, auch bei Arbeitgeberfinanzierung, nur ein unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalte verfügt werden. Die aktuellen Zusatzvereinbarungen werden dazu angepasst und stehen Ihnen ab dem Einführungstermin als Muster/Download zur Verfügung. 2. Neue Höchstgrenze für steuerfreie Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG ab Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG/West) wird sich in 2013 voraussichtlich zum Vorjahr ändern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Verordnung über die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2013 vorgelegt. Demnach soll in den alten Bundesländern die jährliche BBG in der allgemeinen Rentenversicherung auf EUR (Vorjahr: EUR) steigen. In den neuen Bundesländern steigt die BBG auf EUR jährlich (Vorjahr: EUR jährlich). Daher ändert sich auch die Höchstgrenze des 3 Nr. 63 EStG für steuerfreie Beiträge. Diese beträgt grundsätzlich für das ganze Bundesgebiet 4 % der BBG/West - also EUR (Vorjahr: EUR) - zuzüglich EUR. 2

3 3. Betriebsrente jetzt auch erst mit 67? - Reaktion auf Berichte in verschiedenen Tageszeitungen im Oktober Unsere Einschätzung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom (Az: 3 AZR 11/10). Bei einem Einzelfall mit speziellem Hintergrund kam das BAG bei der Auslegung einer Versorgungsordnung zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber trotz ausdrücklicher Nennung des 65. Lebensjahres das Renteneintrittsalter in der Zusage an die jeweilige Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung koppeln wollte. Im VBLU werden Versorgungsanwartschaften auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- /Witwerrente sowie Waisenrente gebildet. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen eines Direktversicherungsvertrages mittels Entgeltumwandlung und/oder arbeitgeberfinanzierter Beiträge. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme und die Höhe der Leistungen sind vollumfänglich im VBLU-Gruppenversicherungsvertrag geregelt. Aus den daraus resultierenden Versicherungen/Verträgen sind die Versorgungsberechtigten unmittelbar mit Erreichen des vorgesehenen Ablaufdatums bezugsberechtigt. Die aktuelle Regelung des Gruppenversicherungsvertrages sieht eine Rente zur Altersvorsorge von dem auf die Vollendung des 65. Lebensjahres folgenden 1. des Monats an bis zum Tode der versicherten Person vor. Bei Weiterbeschäftigung über den vereinbarten Beginntermin der Altersrente hinaus werden die während der Dauer der Weiterbeschäftigung fälligen Renten nicht ausgezahlt, sondern zusätzlich wie Beiträge zur Erhöhung des Rentenanspruchs verwendet. Bestehende Versorgungsanwartschaften sowie die Finanzierung der Versorgungsanwartschaften werden durch diese Regelung verlängert; Arbeitgeberbeiträge und auch Entgeltumwandlungsbeträge sind weiter zu entrichten und enden erst mit dem tatsächlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Gleiches gilt für Versorgungszusagen, die im Rahmen der VBLU-Unterstützungskasse erteilt wurden bzw. werden. Hierbei handelt es sich um rein arbeitgeberfinanzierte Zusagen, die jedoch keinen Bezug auf eine Gesamtversorgung nehmen. Eine Inanspruchnahme sowie die Höhe der Leistung werden hier analog des Direktversicherungsvertrages geregelt. Der Leistungsplan der VBLU-Unterstützungskasse gilt für alle Mitgliedsunternehmen des VBLU verbindlich. Deshalb besteht aktuell weder für die VBLU-Zusatzvereinbarungen (arbeitsrechtliche Zusagen) noch für die Versorgungsanwartschaften im Rahmen des VBLU sowie der Unterstützungskasse VBLU Änderungsbedarf. 4. Kapitalertragssteuer bei Weiterbeschäftigung Aufgrund des BMF-Schreibens vom gilt im Hinblick auf die gesetzliche Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre eine entsprechende Dauerverlängerung der Laufzeit bzw. der Beitragszahlungsdauer als steuerlich zulässig. Diese Regelung kann ohne Einschränkungen bei Verträgen nach 40 b EStG auf die VBLU Weiterbeschäftigung angewendet werden. Endet ein entsprechender VBLU-Vertrag nach einer Vertragslaufzeit inklusive Weiterbeschäftigung von mindestens 12 Jahren und liegt die Auszahlung zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr, so bleibt der komplette Vertrag - anders als bisher - steuerlich begünstigt. Bei einer Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus oder einer Vertragslaufzeit unter 12 Jahren besteht weiterhin Kapitalertragssteuerpflicht. 3

4 5. Neues zur VBLU-Unterstützungskasse Mit dem Durchführungsweg der Unterstützungskasse steht Ihnen ein dotierungsfreier Rahmen für die VBLU-Versorgung zur Verfügung. Dabei entfaltet die Unterstützungskasse besonders in den Fällen ihren hohen Nutzen, wenn andere steuerbegünstigte Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder ein individuelles Versorgungsniveau verfolgt wird. Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir Ihnen neben einem starken Leistungspaket auch einen kostenfreien Abrechnungsservice zur Verfügung stellen. Neben der Rentenverwaltung bieten wir Ihnen auch die Erstellung von versicherungsmathematischen Kurztestaten ohne zusätzliche Honorare und Kosten an. Unser Abrechnungsservice entspricht dabei allen gesetzlichen Erfordernissen. Auf Verlangen eines Betriebsprüfers stellen wir Ihnen die Daten auch elektronisch nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) bereit. Mit diesem Service sichern wir Ihnen die Erfüllung der Anforderungen gemäß 147 der Abgabenordnung. 6. Wechsel des Beitragszahlungsverfahrens zum Derzeit sind beim VBLU drei Beitragszahlungsverfahren im Einsatz. Neben der Einzelüberweisung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Sammelüberweisung mit monatlicher oder jährlicher Abstimmung. Dabei empfehlen wir Ihnen die Beitragsabstimmung bei einer Sammelüberweisung über den VBLU-Online-Service durchzuführen. Dieser stellt nicht nur eine schnelle und sichere Verarbeitung Ihrer Daten sicher, sondern erleichtert Ihnen beispielsweise durch eine erneute Anzeige, eine Zwischenspeicherung oder einen Download die weitere Verwaltung in Ihrem Unternehmen. Der Wechsel des Beitragszahlungsverfahrens ist aufgrund der kalenderjährlichen Abstimmung nur zum Jahreswechsel möglich. Falls Sie Ihr bisheriges Zahlungsverfahren zum umstellen möchten, sollten Sie dies so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis Ende November 2012 schriftlich bei der Geschäftsstelle des VBLU beantragen. Danach ist ein Wechsel erst wieder zum möglich. Der Umstieg auf eine Beitragsmeldung via VBLU-Online-Service ist jederzeit möglich. Haben Sie noch keinen Zugang zum VBLU-Online-Service, möchten aber schon die jährliche Abstimmung für 2012 elektronisch durchführen, bitten wir Sie, einen Erstantrag bis Mitte Dezember an uns zu übermitteln. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Service" oder fordern es einfach über die Geschäftsstelle zusammen mit einer Informationsbroschüre an. 7. Anmeldefrist und Policierungsgarantie Anmeldungen für das laufende Jahr können noch policiert werden, wenn diese bis zum , Uhr bei der Allianz Lebensversicherungs-AG Stuttgart eingehen. Da die VBLU-Geschäftsstelle am und geschlossen bleibt, können Sie für den Versand Ihrer Anmeldungen die Fax-Nr.: 0711/ nutzen. Policierungen für das Jahr 2012 können auch dann vorgenommen werden, wenn Beitragszahlungen noch im laufenden Jahr eingehen und die Anmeldungen im Januar 2013 nachgereicht werden. 4

5 8. Seminartermine 1. Halbjahr 2013 Im folgenden Jahr bieten wir wieder unsere kostenfreien Seminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalstellen zum Thema betriebliche Altersversorgung im VBLU an. Dabei werden u. a. Themen wie An- und Abmeldung von Mitarbeitern, Beitragszahlungsverfahren und steuerliche Behandlung erläutert. Die Seminare im 1. Halbjahr 2013 finden statt am: Zeitpunkt Ort Seminarthema 30. Januar 2013 München Grundlagen der VBLU-Versorgung 20. Februar 2013 Hamburg Grundlagen der VBLU-Versorgung 17. April 2013 Bonn Grundlagen der VBLU-Versorgung 05. Juni 2013 Berlin Grundlagen der VBLU-Versorgung 31. Januar 2013 München Unterstützungskasse VBLU 06. Juni 2013 Berlin Unterstützungskasse VBLU. Da die Teilnahme auf 15 Personen begrenzt ist, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung unter der Telefonnummer Wir freuen uns auf Sie. 9. VBLU unterwegs Der VBLU war im Jahr 2012 wieder an verschiedenen Veranstaltungen unserer Mitgliedsunternehmen mit einem eigenen Informationsstand vertreten. Ein besonderes Highlight war der Besuch der neuen Bundesvorsitzenden der Lebenshilfe, Frau Bundesministerin für Gesundheit a. D. Ulla Schmidt, an unserem Informationsstand anlässlich der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg. Foto Mitte: Fr. Bundesministerin f. Gesundheit a. D. Ulla Schmidt, VBLU-Referenten: Jutta Cramer, Karsten Bertram Sie können unsere Referenten auch zu Informationsgesprächen, Betriebsratsveranstaltungen und Betriebsversammlungen einladen. Wir kommen gerne zu Ihnen und vor allem, alles was wir für Sie tun, ist kostenlos. 5

6 Da dieses das letzte Rundschreiben in diesem Jahr ist, ist es für uns an der Zeit, uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr zu bedanken. Wir freuen uns, wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren. Wir freuen uns aber auch über sachgemäße Kritik, denn nur so können wir besser werden und für Sie attraktiv bleiben. Empfehlen Sie uns weiter. Auch wenn es noch ein wenig Zeit bis zum Jahreswechsel ist, wünschen wir Ihnen auf diesem Weg alles Gute, ein schönes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr Den Mitgliedern, die an der Mitgliederversammlung des VBLU und der Unterstützungskasse VBLU am teilnehmen, wünschen wir eine gute Anreise nach Bonn. Mit freundlichen Grüßen Brauers Geschäftsführer 6

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