Workshop Stadtumbau im Land Sachsen-Anhalt in Gardelegen. Förderperspektiven im ländlichen Raum

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1 Workshop Stadtumbau im Land Sachsen-Anhalt in Gardelegen Thema: Förderperspektiven im ländlichen Raum Hubertus Bertling Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Leipziger Straße Magdeburg

2 Gliederung: 1. Vorgaben der EU 2. Handlungsfelder des Landes ST über ELER 3. Vorgaben des Bundes 4. Neue Herausforderung für die ländlichen Räume und Städte in ST 5. Förderperspektiven/Förderbereich 6. Gegenseitige Ergänzung und Verzahnung für die neue Förderperiode 2014 bis 2020

3 1. Vorgaben der EU ELER Prioritäten ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes Die Ausstattung des ELER ist das Ergebnis der Abstimmungen auf EU Ebene zwischen der GD AGRI und den Generaldirektionen für Umwelt, Soziales und Regionales! Er ist die zweite Säule der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik!

4 1. Vorgaben der EU ELER Prioritäten 1. Wissenstransfer und Innovation (Land / Forst / ländl. Gebiete) 2. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit (Land- und Forstwirtschaft) 3. Marktorganisation und Risikomanagement (Landwirtschaft) 4. Schutz agrarisch und forstlich geprägter Ökosysteme 5. Ressourceneffizienz, Klimaresistenz der Land- und Forstwirtschaft 6. Förderung der sozialen Eingliederung und wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete

5 2. Handlungsfelder des MLU über ELER (1) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Ökolandbau Natura 2000 Ausgleich und WRRL Ausgleich Maßnahmen zur Umsetzung Natura 2000 und Biodiversität Waldmaßnahmen Maßnahmen zur Erhaltung regionalspezifischer und historischer Wirtschaftsformen 33% des ELER Dorferneuerung / Dorfentwicklung (einschl. LEADER) Flurneuordnung / Wegebau (einschl. LEADER) 21% des ELER Hochwasserschutz / Schutz landw. Produktionspotential Trink- und Abwasser Wasserrahmenrichtlinie Grundwasser / Vernässung Erosionsschutz 13 % des ELER

6 2. Handlungsfelder des MLU über ELER (2) Breitbandversorgung des ländlichen Raumes 10 % des ELER Investive Förderung für Land- und Forstwirtschaft Marktstrukturmaßnahmen Ausgleichszulage 5% des ELER Beratung in der Land- u. Forstwirtschaft Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren Europäische Innovationspartnerschaften 2% des ELER STARK III 12% des ELER Technische Hilfe 4% des ELER

7 2. Handlungsfelder des MLU über ELER Das bedeutet für uns: Gesamtinvestitionsvolumen aus EU- Fonds wird deutlich reduziert Schwerpunkt liegt auf öff. Maßnahmen (Risikovorsorge / Breitband) und Umweltschutz (Pflichtanteile); (siehe auch Positionspapier der KOM vom ) Investitionsförderung / Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privaten Engagements (ländl. Entwicklung) bleibt erhalten Wir werden Wege finden, auch mit weniger Geld nachhaltige Fortschritte für Sachsen- Anhalt zu erreichen

8 3. Vorgaben des Bundes GAK Rahmenpläne für 2014 wurden neu strukturiert in Förderbereiche, Maßnahmengruppen und Maßnahmen Förderbereich 1: Verbesserung ländlicher Strukturen Maßnahmegruppe A: Integrierte Ländliche Entwicklung

9 3. Vorgaben/Ziele des Bundes Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Agrarstruktur und Gestaltung der ländlichen Räume im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der - Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, - Belange des Natur- und Umweltschutzes, - Grundsätze der Agenda 21, - demographische Entwicklung sowie - Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Die ländlichen Räume sind im Sinne der Verordnung (EG) Nr.. über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln.

10 4. Neue Herausforderung für die ländlichen Räume und Städte Im Mittelpunkt der ländlichen Entwicklung stehen die von einer aktiven Bürgerbeteiligung getragene Stärkung der Eigenkräfte der ländlichen Räume, die Unterstützung des Erhalts und der Schaffung von Einkommensquellen, die Zukunftssicherung ländlicher Gemeinden und die Unterstützung einer nachhaltigen Landnutzung. Die neuen Herausforderungen sind: 1. die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, 2. die Begleitung des demografischen Wandels, 3. die Bewältigung der Folgen des Klimawandels und der Klimaschutz, 4. die Unterstützung der Energiewende, 5. Verbesserung der Biodiversität, 6. Ressourcenschutz, Reduzierung von Flächeninanspruchnahme und 7. gezielte Innenentwicklung.

11 Situationsbeschreibung in ST Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt sind das Fundament eines funktionierenden Gemeinwesens. Ihre Leistungsfähigkeit hängt nicht nur von ihrer Struktur und Standortqualität, sondern vor allem vom Miteinander aller Akteure ab. Eine alternde und zurückgehende Bevölkerung beeinflusst dabei ebenso ihre Entwicklung wie veränderte Lebensstile und Wertevorstellungen. Mit der Gemeindegebietsreform im Jahr 2010 hat Sachsen-Anhalt mit 219 Gemeinden neue Strukturen geschaffen, die ihre Aufgaben dauerhaft, sachgerecht, effizient und in hoher Qualität erfüllen müssen.

12 Die neu gebildeten Gemeinden müssen sich Fragen der Entwicklung sowohl im ländlichen, wie auch im städtischen Bereich stellen. Dazu sind Entwicklungskonzepte notwendig, die herausarbeiten, wie in den neuen politischen Strukturen die aktuellen Herausforderungen wie demografischer Wandel, Klimawandel, Energiewende, Erhalt der Biodiversität, Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen, nachhaltige Entwicklung der Flächennutzung usw. effektiv gelöst werden können. Gemeindeübergreifende Kooperationen können dazu beitragen, ländliche Räume, aber auch Stadt-/Ortsteile unter den Bedingungen von Schrumpfung und Alterung zu stabilisieren. Ein generationenübergreifender Ansatz sowie die Beteiligung der Bürger und gesellschaftlicher Kräfte sind dabei zwingend notwendig.

13 5. Maßnahmen: (Förderperspektiven/Förderbereich) 1. Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) 2. Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (IGEK) 3. Regionalmanagement (RM) 4. Dorferneuerung und entwicklung 5. Ländliche Infrastruktur 6. Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes 7. Breitbandversorgung ländlicher Räume

14 6.Gegenseitige Ergänzung und Verzahnung für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 a. (IGEK) - Ebene zwischen Dorfentwicklungsplan und Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte/ Leaderkonzepte - dienen der gegenseitigen Ergänzung und Verzahnung Förderung von 10 modellhaften IGEK durch MLV und MLU (Zeitraum 12/2012 bis 11/2013)

15 Inhalt Demografische Entwicklung in der Gemeinde Untersuchungsgebiet Einordnung der Gemeinde in Sachsen- Anhalt (z.b. Stadt, ländlicher Raum, Lage, Zentralität - Raumtyp) Demografische Ausgangslage und Prognose für das Gemeindegebiet (z.b. Entwicklung insgesamt, sozialdemografische Entwicklung, regionale Verteilung - Ortsteile) Darstellung der Bevölkerungsentwicklung Stärken-Schwächen-Analyse (z.b. Zahlen, Daten und Fakten zu Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, Erwerbstätigkeiten der Gemeinde, kommunale Finanzkraft, erneuerbare Energien, Bildungsstandort, Familienfreundlichkeit, Generationengerechtigkeit, Willkommenskultur, touristische Wertigkeit) Auswirkungen auf die interkommunale Zusammenarbeit

16 Inhalt Wirtschaftsförderung/Stärkung der Wirtschaftskraft Ansiedlung von Handel, Gewerbe und Industrie sowie deren Bestandspflege Tourismuswirtschaft und -förderung

17 Inhalt Gemeinde und Bürgerschaft Ehrenamt Bürgerliches Engagement, Demografieteam Vereinswesen, Zusammenarbeit mit und Förderungen von Vereinen; Vereine als Träger von Heimat- und Kulturgeschichte sowie von Einrichtungen der Dorfgemeinschaft

18 Inhalt Bedarfsgerechte Infrastruktur Straßen- und Wegenetz (einschließlich Unterhaltung) Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Versorgung mit Elektrizität, Gas Breitbandversorgung Öffentlicher Personennahverkehr, Mobilität Wohninfrastruktur (z.b. Standortverteilung, Wohnungsmarkt, Qualität, Quartiersmanagement, Barrierefreiheit)

19 Inhalt Allgemeine Daseinsvorsorge/ Basisdienstleistungen Dienstleistungsangebot der Gemeindeverwaltung Grundversorgung (Einzelhandel, Gewerbe, Banken, Post, etc.) Gesundheitswesen (Ärzteversorgung, Apotheken, Versorgung mit übrigen Gesundheitsdienstleistungen) Abwehrender Brandschutz, Wasserwehr

20 Inhalt Bildung, Erziehung, Familie, Senioren Familienfreundlichkeit, ggf. Gleichstellung Kinderbetreuung, Kindertageseinrichtungen Schulträgerschaft, Schulstandorte Jugendhilfe (Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit) Seniorenbetreuung

21 Inhalt Freizeiteinrichtungen Sportstätten Kulturelle Einrichtungen (z. B. Museum, Bücherei etc.) Seniorentreffs Jugendclubs Dorfgemeinschaftshäuser

22 Inhalt Bauliche Entwicklung Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung Flächenmanagement Dorfentwicklung/ /Stadtumbau Bautätigkeit und Wohnungsangebot

23 Inhalt Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel Mögliche Extremereignisse Wassermanagement, Siedlungswassermanagement Katastrophen- und insbesondere Hochwasserschutz Bodenerosion, Biodiversität Klimaschutz, ggf. Mikroklima und Luftgüte

24 Inhalt Erste Überlegungen für die Entwicklung eines Leitbildes

25 6b. Verbindung Städtebauförderung und Dorfentwicklung Ziele und Zweck der Städtebauförderung Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach 136 BauBG Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird

26 Neue Ziele und Programme der Städtebauförderung 1. Soziale Stadt 2. Stadtumbau Ost 3. Stadtumbau West 4. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 5. Städtebaulicher Denkmalschutz 6. Kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen 8. Investitionspakt

27 Ziele der Städtebauförderung sind nunmehr: Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten

28 Ziele und Zweck der Dorferneuerung/-entwicklung Der Zweck der Förderung ist die Entwicklung des ländlichen Raumes. Durch die Förderung ist die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken. Im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele der Landesplanung sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden. Maßnahmen sollen außerdem zur Verbesserung der Agrarstruktur und zum Erhalt der Einrichtungen der allgemeinen Daseinsvorsorge beitragen. Insgesamt unterstützen die Vorhaben die Haltefaktoren im ländlichen Raum, fördern die Begleitung der demografischen Entwicklung durch nachhaltige und innovative Aspekte.

29 Abgrenzung in der Förderperiode 2007 bis 2013 Eine Abgrenzung zwischen Städtebauförderung und Dorferneuerung/Dorfentwicklung war bisher aufgrund der unterschiedlichen Ziele recht einfach möglich. In Sachsen-Anhalt erfolgte die Abgrenzung bisher nach Einwohner (7500) pro Ort/Ortsteil. Bodenordnung nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist auch in Städten über 7500 EW zulässig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

30 Gegenseitige Ergänzung für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 Eine gleichzeitige Förderung in Gebieten des gleichen Ortes nach dem Programm der Dorferneuerung/-entwicklung und dem Programm der Städtebauförderung ist (im Sanierungsgebiet) ausgeschlossen. Ausgenommen sind Flächenvorhaben (bspw. Breitband, Bodenordnung, Versorgungsnetze), in denen das Sanierungsgebiet bezogen auf den Flächenanteil marginal und das Gesamtkonzept ohne Berücksichtigung des Teilgebietes nicht umsetzbar ist.

31 Sanierungsgebiet Zuständigkeit Städtebau

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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