Betriebliche Arbeitssicherheit. Risiken im Dachdeckerhandwerk
|
|
- Liese Fischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sicherheitstechnische h it t h i h Gefährdungen und Risiken im Dachdeckerhandwerk und wie ich mich als Mitarbeiter und Unternehmer davor schütze von: Dr.-Ing. Christian Zentgraf Sicherheitsingenieur, Gefahrgutbeauftragter, SiGeKo, Sachverständiger im Ex-Schutz Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 1 Gliederung des Vortrages 1. Gefährdungen und Risiken im Dachdeckerhandwerk 2. Wie schütze ich mich als Unternehmer / Mitarbeiter vor den Risiken 3. Worum es wirklich geht!? Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 2
2 Arbeitssicherheit auf der Baustelle weil auf den Baustellen die gefährlichsten Berufe ausgeübt werden Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: Die Säulen der betrieblichen Arbeitssicherheit / 2.1 Die Gefährdungsanalyse in Theorie und Praxis VORGEHENSWEISE BEI EINER GEFÄHRDUNGSANALYSE 1. Bestimmen der möglichen Folgen des Gefährdungszustandes, wenn er nicht geändert wird. Folgen die eintreten können, wenn Gefährdungszustand nicht geändert wird: Personenschaden: 1. keine 2. Erste Hilfe 3. Ausfall < 3 Monate 4. Ausfall > 3 Monate 5. Bleibender Schaden / Tod 2. Bestimmen der Häufigkeit des möglichen Eintritts der Folgen Häufigkeit: Möglicher Eintritt der Folgen des Gefährdungszustandes x in 10 Jahren 2. 1 x jährlich 3. 1 x vierteljährlich 4. 1 x monatlich 5. mehrmals in der Woche RISIKOERMITTLUNG = Funktion aus Folgen und Häufigkeit Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 4
3 Gefährdungen und Risiken im Dachdeckerhandwerk VORGEHENSWEISE BEI EINER GEFÄHRDUNGSANALYSE 1. Bestimmen der möglichen Folgen des Gefährdungszustandes, wenn er nicht geändert wird. Folgen die eintreten können, wenn Gefährdungszustand nicht geändert wird: Personenschaden: 1. keine 2. Erste Hilfe 3. Ausfall < 3 Monate 4. Ausfall > 3 Monate 5. Bleibender Schaden / Tod 2. Bestimmen der Häufigkeit des möglichen Eintritts der Folgen RISIKOERMITTLUNG Häufigkeit: Möglicher Eintritt der Folgen des Gefährdungszustandes x in 10 Jahren 2. 1 x jährlich 3. 1 x vierteljährlich 4. 1 x monatlich 5. mehrmals in der Woche Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 5 Gefährdungen und Risiken im Dachdeckerhandwerk Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung Die Verpflichtung zur Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung ist in 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz verankert. In weiteren Rechtsvorschriften wie 8 Biostoff-Verordnung 3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung 5 Gefahrstoff-Verordnung wird explizit auf die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf die besonderen Gegebenheiten der verschiedenen Arbeitsgebiete hingewiesen. Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 6
4 Praktische Hilfsmittel: itt l CD der BAU BG Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 7 Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 8
5 Und jetzt gibt es die Bausteine auch als Apps für das iphone Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: fache Sicherheit Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de
6 Tödliche Absturzunfälle in Prozent nach Absturzhöhe (nur auf Baustellen) Ca. 100 Tödliche Unfälle pro Jahr Absturzhöhe [m] < 3 25,5 16,6 17,7 21,0 13,1 19,5 16,3 15,2 19,8 18,6 16, ,0 11,9 8,1 7,5 7,7 7,7 8,5 10,1 5, ,1 > 4-4,5 5,4 5,2 6,8 6,0 3,3 3,6 6,5 3,6 6,0 8,8 8,2 > 4,5-4,75 2,2 1,6 2,3 2,0 0,5 2,4 0,7 2,9 3,4 0,9 1,8 >475 4, ,7 16 1,6 27 2,7 30 3,0 44 4,4 47 4,7 20 2,0 22 2,2 34 3,4 26 2,6 36 3,6 > ,4 38,3 38,0 34,5 38,8 34,3 40,5 42,0 37,1 38,1 35,5 > 10 21,8 24,8 24,4 26,0 32,2 27,8 25,5 23,9 25,0 23,9 25,4 Gesamt (%) 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Tödl. Absturzunfälle Gesamt Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de BGV C22 Bauarbeiten 12 Absturzsicherungen LETZTE LÖSUNG :Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Hintere Auffangöse Hintere und vordere Auffangöse Seitliche Halteösen Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 12
7 Sichtprüfung: Gurtbänder auf Beschädigung Nähte auf Vollständigkeit und Beschädigung Beschlagteile auf Vollständigkeit, Beschädigung, Rost Kunststoffteile auf Vollständigkeit und Beschädigung Schutzhüllen auf Beschädigung Auffanggurte müssen nach max. 8 Jahren und textile Verbindungsmittel (Seile) nach max. 6 Jahren abgelegt werden. Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de Funktionsprüfung: Einstellbarkeit Auffanggurt Beweglichkeit und Arretierung Auffanggerät Befestigungsteile auf Beweglichkeit, Arretierung, Verschließbarkeit und Rost Höhensicherungsgeräte Sichtprüfung vor jedem Einsatz Funktionsprüfung vor jedem Einsatz Revision nur durch Hersteller oder authorisierte Personen Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 14
8 Lastverteilende Beläge Risiken durch die Witterung Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 15 Gefahren / Risiken verhindern durch herabstürzende/ fallende Teile Fanggerüst oder Schutznetz Temporäre Absturzsicherung Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 16
9 Steiger Handmaschinen Bauaufzüge Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 17 Funktionsbereit BGVA3 geprüft Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 18
10 Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 19 Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 20
11 Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 21 Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 22
12 Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen hat einen sogenannten Betriebsordner erarbeitet. Dieser enthält Hilfen, Checklisten speziell für den Dachdecker und Zimmerer Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 23 Betriebsindividuelle Erstellung eines Ordners für Gefährdungsanalyse (95,00 ) zzgl. 20 Aktualisierungsdienst i t Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 24
13 Gliederung des Vortrages 1. Gefährdungen und Risiken im Dachdeckerhandwerk 2. Wie schütze ich mich als Unternehmer / Mitarbeiter vor den Risiken Beide müssen sich vor dem Unfall als solchen 3. Worum es wirklich geht!? und vor der Haftung schützen Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de Rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmer und Mitarbeiter Organisations- oder Sorgfalts- Treueverpflichtung Verpflichtung des Chefs der Mitarbeiter Eine Verletzung der Organisationspflicht nennt man Organisationsverschulden Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 26
14 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmer Unternehmer ist vorab für Alles verantwortlich Inhaber, GF 13 ArbSchG»(1) Verantwortlich für die Erfüllung der... Pflichten sind neben dem Arbeitgeber 1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsg., 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige... beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.«Sozialgesetzbuch VII 21 Inhaber; GF Der Unternehmer ist für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich. Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 27 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmer Unternehmer ist vorab für Alles verantwortlich 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige... beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.«Es besteht die Möglichkeit der Pflichtenübertragung Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 28
15 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmer z.b. Vorlagen: BGI 508 Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 29 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmer Unternehmer ist vorab für Alles verantwortlich 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige... beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.«Es besteht die Möglichkeit der Pflichtenübertragung Nicht zu übertragen ist die Organisations und Kontrollpflicht Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 30
16 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmer Ziel des Unternehmers ist es, im Falle eines Falles nicht schuldig zu sein. Beinhaltet ein objektiv rechtswidriges Tun (oder Unterlassen) durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder ein Verletzen von sog. Sorgfaltspflichten Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: objektiv rechtswidrig 2. Sorgfaltspflicht 3. fahrlässig / vorsätzlich Objektiv rechtswidrig wird von jedem anders gesehen Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 32
17 1. objektiv rechtswidrig 2. Sorgfaltspflicht 3. fahrlässig / vorsätzlich Vorsatz z.b Ich kannte das Risiko, aber ich habe nicht geglaubt, dass etwas passieren würde oder Ich wusste um das Risiko, ich hätte auch dagegen etwas getan, aber ich hatte keine Zeit. Fahrlässigkeit Unbedingt Bedingt Grob Mittel Leicht z.b. Ich war mir des Risikos gar nicht bewusst Man handelt fahrlässig, wenn man ein Risiko hätte erkennen können. Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de objektiv rechtswidrig 2. Sorgfaltspflicht 3. fahrlässig / vorsätzlich Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 34
18 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmer Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 35 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmer Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail:
19 Sachkundige Mitarbeiter Basis: Ausbildung in Abhängigkeit der Arbeitsaufgabe Führerschein für Auto / Lkw fahren Ausbildung für Zimmerer-/ Dachdeckerarbeiten Staplerschein für Staplerfahren Kranführerschein für Kranfahren BGG 966 seit April 2010 fordert dies Führerschein für Steiger- / Hubarbeitsbühne Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de Sachkundige Mitarbeiter Kranführerschein für Kranfahren Ca. x Tag Theorie und Praxis Prüfung Inhalte: 1. Kranbauarten 2. Kranphysik 3. Tragfähigkeit 4. Betriebsanweisung Prüfungen 5. Handzeichen von Einweisern teilkraftbetriebene Krane bis 1 Tag flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage führerhausgesteuerte h t Krane 5bi bis 10Tage Turmdrehkrane 10 bis 15 Tage Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 38
20 Sachkundige Mitarbeiter BGG 966 seit April 2010 fordert dies Führerschein für Steiger- / Hubarbeitsbühne Ca. x Tag Theorie und Praxis Prüfung Inhalte: 1. Kranbauarten 2. Kranphysik 3. Tragfähigkeit 4. Betriebsanweisung 5. Handzeichen von Einweisern 6. Prüfungen Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de Sachkundige Mitarbeiter BGVA1 4 Unterweisung der Versicherten (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich h erfolgen; sie muss dokumentiert t werden. (2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln. Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 40
21 Sachkundige Mitarbeiter Unterweisungsarten Seminar Betriebliche Unterweisung Unterweisung direkt am Arbeitsplatz E-Learning Wichtig ist die Dokumentation Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 41 Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 42
22 Gliederung des Vortrages 1. Gefährdungen und Risiken im Dachdeckerhandwerk 2. Wie schütze ich mich als Unternehmer / Mitarbeiter vor den Risiken 3. Worum es wirklich geht!? Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de Worum es wirklich geht!? Zum einen geht es sicher um die rechtliche Absicherung der Unternehmer, aber eine gute Arbeitssicherheit hat auch seine Vorteile. Grundprinzip: Wenn unsichere Situation vermieden werden, können keine Unfälle entstehen. Dafür müssen unsichere Situationen erkannt werden dafür Gefährdungsanalyse und dem Mitarbeiter bekannt sein dafür Unterweisungen Und der Mitarbeiter muss wollen. Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 44
23 Warum passieren Unfälle?? Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: Worum es wirklich geht!? 1 Toter 400 schwere Verletzungen kleinere Verletzungen Beinaheunfälle 2 Millionen unsichere Aktionen Die Wahrscheinlichkeit den Hauptgewinn im Lotto zu gewinnen liegt bei 1 : 150 Millionen Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: info@drzentgraf.de. 46
24 Erstellen Sie eine Gefährdungsanalyse Führen Sie Unterweisungen durch Fordern Sie hierfür ein Testzugang im E-Learning Bereich an Kontrollieren Sie Ihre Mitarbeiter Dokumentieren Sie Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 47 Erstellen Sie eine Gefährdungsanalyse Führen Sie Unterweisungen durch Fordern Sie hierfür ein Testzugang im E-Learning Bereich an Kontrollieren Sie Ihre Mitarbeiter Dokumentieren Sie Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 48
25 Dr.-Ing. Christian Zentgraf Tel.: Mail: Dr.-Ing. Christian Zentgraf Telefon +49 (0) Mail: 49
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrFolgende Hauptpunkte muss der Arbeitgeber beachten, um nicht im Brandfall einen Personenoder Sachschaden zu erleiden:
Fa. FABBS e. K., Kirchwegtannen 11 in 63796 Kahl/M Kunden Info: Fachbüro für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Beratung und Service Aktuelle Vorschriften und Rechtsvorschriften zur betrieblichen Brandschutzschulung
MehrNotwendige Folgequalifikation bei der Einführung von Elektrofahrzeugen im Aftersales-Bereich
Notwendige Folgequalifikation bei der Einführung von Elektrofahrzeugen im Aftersales-Bereich Fachinformation zum Thema E Mobilität Forum Elektromobilität und Beschäftigung 07.11.2012 Folie 1 Vorschrift
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform
MehrAllgemeine Unterstützungspflicht
Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch
MehrVerantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen
Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen 1 Verantwortung und Haftung VERANTWORTUNG HAFTUNG Pflicht zum Tätig werden (Einhaltung von Regeln) Rechtsfolgen aus Pflichten bei
MehrGefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung
Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden Inhalt 1. Was ist
Mehr508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten
508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.
MehrBAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen
SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN
MehrInteressantes zu Arbeitssicherheit
Interessantes zu Arbeitssicherheit Stand 12.05.2014 Wer MUSS wann benannt, engagiert, oder beauftragt werden? Sicherheitsbeauftragter (Sib): Ab 21 Mitarbeiter (mehr als 20) sind Unternehmen verpflichtet
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrSicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung A. Honerkamp - Engineering Infrastructure
Sicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung + 24.11.2017 A. Honerkamp - Engineering Infrastructure 1 Tödliche Unfälle Quelle: Website BAUA - https://www.baua.de/de/themen/arbeitswelt-und-arbeitsschutz-im-wandel/arbeitsweltberichterstattung/toedliche-arbeitsunfaelle/toedliche-arbeitsunfaelle_node.html
MehrBGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 508-1 BG-Information Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten vom Mai 2005 BGFE Berufsgenossenschaft
Mehr508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten
508-1 BGI 508-1 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 13 Abs. 2 ArbSchG, 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII,
MehrBerufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden
MehrSicherung vor Absturz/Durchsturz Unfallgeschehen und Präventionsansätze
Sicherung vor Absturz/Durchsturz Unfallgeschehen und Präventionsansätze 1 Seite 2 Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Berlin Brandenburg/ Sachsenanhalt 3 Tödliche Arbeitsunfälle in der Bezirksprävention
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrUnterweisungsmodul. Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Unterweisungsmodul Arbeitsschutz & Unfallverhütung Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Unterweisungsbestandteile Grundsätze des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung CD-ROM PRAXIS-Handbuch
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr19. Windenergietage vom in Bad Saarow
1 I. SHE SOLUTION BERGMANN GMBH & CO. KG II. III. IV. VERPFLICHTUNGEN DES ARBEITGEBERS ABSTURZGEFAHR VON HOCHGELEGENEN ARBEITSPLÄTZEN GEFÄHRDUNGEN UND MASSNAHMEN BEI DER BENUTZUNG VON RETTUNGS- AUSRÜSTUNGEN
MehrArbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft mbh Ingenieurbüro für Umweltfragen
35. DWA-Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden und Verbände bis 30.000 EW Des Regierungsbezirkes Darmstadt auf dem Gebiet der Stadtentwässerung Arbeitssicherheit auf Kläranlagen DAR Deutsche Abwasser-Reinigungs-Gesellschaft
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren
Mehr- herzlich Willkommen -
Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit
MehrGesundheitsschutz im Handwerk
Gesundheitsschutz im Handwerk Was muss ich im Hinblick auf den gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutz in meinem Betrieb beachten? Rudolf Fischer Diplom-Ingenieur (FH) Sicherheitsingenieur Ingolstadt,
MehrOrganisationsverpflichtung und Haftung des Managements, finanzielle Risiken
Organisationsverpflichtung und Haftung des Managements, finanzielle Risiken 1. Definition des Begriffs Organisation 2. Gesetzliche Verpflichtungen des Managements 3. Grundlagen der Haftung des Managements,
MehrVerantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter - Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrVersicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen
Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Arbeitsschutz und ehrenamtliche Kräfte Begriffsklärung
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrDie Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB / Stand ) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung
Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB 08.05.2012 / Stand 24.07.2012) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 16.08.2012 Die Grundlage GDA-Leitlinienpapier vom 31. August
MehrArbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG
Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG detlev.mohr@dlrg.de 23.03.2017 5. November 2016 Vizepräsident Dr. Detlev Mohr Sicherheit und Gesundheitsschutz in der DLRG Gliederung 1. Tätigkeiten in der
MehrSchutz vor Baulärm der Beitrag der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Schutz vor Baulärm der Beitrag der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Baulärm Immissionsschutzrechtliche Probleme bei Innenstadtbaustellen Veranstaltung des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft
MehrSchulungen bei Jungbluth
Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! Ausbildung und Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen Ausbildung Hubarbeitsbühnen-Bediener Sicherheitsunterweisung Erdbaumaschinenführer Praktische Abseilschulungen
MehrWorkshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr
Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,
MehrTools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Übertragung von Unternehmerpflichten
Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Angaben zur Person Name: ( 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 15 Abs. 1 SGB VII, 13 Abs. 1 ArbSchG)
MehrFahrerschulung mit STILL. Frank Blöbaum Büdelsdorf,
Fahrerschulung mit STILL Frank Blöbaum Büdelsdorf, 25.09.2014 Unterweisung / Ausbildung Die Unterweisung und Ausbildung der Versicherten (Beschäftigten) in einem Betrieb ist eine Unternehmerpflicht. Sie
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrDer Weg zur gerichtsfesten Organisation!
Vortrag Der Weg zur gerichtsfesten Organisation! Referent:, Göttingen 1 von 18 Zertifikat = Sicherheit? Erlangt man durch zertifizierte Systeme automatisch die Rechtssicherheit? 2 von 18 Managementsysteme
MehrPräventionspotential Unfall. - Absturz von der obersten Gerüstlage
Präventionspotential Unfall - Absturz von der obersten Gerüstlage Michael Hartmann Alpines Kolloquium 04.11.2010 Rechtliche Grundlagen / Adressaten im Gerüstbau: ArbSchG (+ UVV) Gesetz zur Geräte- u. Produktsicherheit
MehrErfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. GB in Kitas, A.Kuhlig
Erfassung der gesundheitlichen Belastungen in Kindertageseinrichtungen mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung Subjektive Gesundheit von pädagogischen Fachkräften (STEGE-Daten) Dunkle Farbe: eigene Diagnose
MehrDie Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson
Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten
MehrInstandhaltung Feuer- und Heißarbeiten Arbeiten mit Brandgefährdung
Instandhaltung Feuer- und Heißarbeiten Arbeiten mit Brandgefährdung Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Erlaubnisschein verwenden Bei allen Arbeiten mit Brandgefährdung gilt: Erlaubnisschein = Gefährdungsbeurteilung
MehrArbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, Patrick Aligbe P. Aligbe Dresden 2016
Arbeitswelt Kirche Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Last? Dresden, 28.09.2016 Patrick Aligbe Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er
MehrAufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz
Aufgaben, Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Rechtsgrundlagen Unternehmer (Arbeitgeber) ist Normadressat
MehrWarum wird Absturzsicherung benötigt?
Warum wird Absturzsicherung benötigt? Jedes Jahr passieren viele Unfälle verfügbaren Mittel zur Absturzsicherungen während der Arbeitszeit, die man mit der richtigen Absturzsicherung auch hätte oftmals
MehrArbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften
Arbeitssicherheit der Teilnehmergemeinschaften VTG Baden-Württemberg VTG-Fachtagung Hailtingen am Bussen, 07.03.2017 Referent: Thomas Heim-Rueff Arbeitssicherheit für Teilnehmergemeinschaften Agenda Einführung
MehrDie 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse
MehrPerspektive der gesetzlichen Unfallversicherung
Perspektive der gesetzlichen Unfallversicherung Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zwischen Pflichtaufgabe und Erfolgsfaktor Bernhard Arenz 30.09.2010 Gesetzliche Unfallversicherung Zurzeit Neuorganisation
MehrArbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben
Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Dipl.-Geol. Werner-Forßmann-Str.40 21423 Winsen (Luhe) Tel. 04171 6686 0 Fax 04171 6686 29 w.rupprecht@neptun-u-a.de
MehrDIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus
DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus FKC Management-System-Beratung GmbH Leitung Schulung & Seminare Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkraft für Explosionsschutz
MehrGefährdungsbeurteilung Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN WIE ERSTELLE ICH EINE ANGEMESSENE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DIENSTAG, 23. AUGUST 2016 sauber gemacht! Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
MehrZulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Bauwirtschaft GbR www.zumbau.org info@zumbau.org www.zumbau.org Alpines Kolloquium, 20.09.2013 Seite 1 Husum????? www.zumbau.org Alpines
MehrHandlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule -
Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule - Stand: Juni 2015 2 Unfälle und Krankheiten haben für die Betroffenen und die Schule oft schwer wiegende Folgen. Dies ist einer der Gründe,
MehrWarum das Ganze? Warum das Ganze? Einleitung. Gefährdungsbeurteilung. Fragen. Grundlagen
Einleitung Warum das Ganze? Feuerwehrleute: Gefahren für Gesundheit und Leben Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz: (Ober)Bürgermeister Bestmöglicher Schutz vor Gefahren Welche Maßnahmen
Mehr1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrSicherheit mit. Unterweisungsnachweis
Sicherheit mit Unterweisungsnachweis der Firma: Firmenstempel Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz 12 ArbSchG,,Unterweisungen Auszug (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrÄrztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:
Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Ansprechpartner: Guido Schwabe Tel.: +49 201 8128 272
MehrFAQ Ausbildung Gabelstaplerfahrer-/in
FAQ Ausbildung Gabelstaplerfahrer-/in (oft gestellte Fragen zum Thema Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer-/in) Stand: 25.02.2017 1. Wer braucht den sog. Staplerschein? 2. Was kostet die Ausbildung? 3. Wie
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrDie Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe
Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen
MehrESF-Projekt. Unfall- und Gesundheitsschutz im Praktikum. Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Praktika von Schüler und Schülerinnen
Institut Arbeit und Wirtschaft Universität / Arbeitnehmerkammer Bremen Direktor: Dr. Günter Warsewa Forschungseinheit: Qualifikationsforschung und Kompetenzerwerb zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008
MehrHerzlich Willkommen. zum Seminar am (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht?
Herzlich Willkommen zum Seminar am 20.03.2012 (3- stündig) Gefährdungsbeurteilung Warum kompliziert, wenn s auch einfach geht? 1 Inhalt des Seminars Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Vorgehensweisen
MehrUnternehmermodell Fortbildung (Datenblatt)
Unternehmermodell Fortbildung (Datenblatt) Seminarveranstalter Seminardatum Thema Veranstaltungsort Uhrzeit Beginn/Ende Hinweis: Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
MehrSchulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS!
Schulungen bei Jungbluth WIR BILDEN SIE AUS! AUSBILDUNG FÜR GABELSTAPLERFAHRER Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und gestalten Sie Ihren Einsatz von Gabelstaplern sicher und wirtschaftlich! Jeder
MehrGrundlagen Arbeitsschutz. Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017
Grundlagen Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Roland Hilfenhaus RhönEnergie Effizienz + Service GmbH Fulda, 1. Juni 2017 Agendag Teil A: Allgemeine Grundlagen Einführung Rechtliche Grundlagen Pflichten des Arbeitgebers
MehrArbeitsschutz und Mitbestimmung
RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrVorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend
Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2
MehrHERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn
HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-
MehrTools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Gefährdungsbeurteilung Arbeiten auf Leitern
Tools for Business Success Arbeiten auf Leitern WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Ihr Vorteil als Know-NOW User: Tools for Success Betriebs-
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
Mehr22. Windenergietage Herausforderung Arbeitssicherheit
22. Windenergietage Herausforderung Arbeitssicherheit WSB Service GmbH / IB Schwöbel 14.11.2013 WSB Service GmbH Kurzvita Gerrit Schmidt» Ausbildung zum Elektromechaniker» Studium Umwelttechnik/Regenerative
MehrDie Hauptakteure und ihre Aufgaben
AstroTechTalk Verantwortliche im Die Hauptakteure und ihre Aufgaben 1 Inhalt Akteure Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz Woher kommen die Verantwortung und die Aufgaben? Aufgaben der Verantwortlichen
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und Erkundungsarbeiten in kontaminierten Bereichen - Altlasten
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und in kontaminierten Bereichen - Altlasten Was ist zu tun? Wer hat es wann zu tun? Andreas Feige-Munzig BG BAU Prävention andreas.feige-munzig@bgbau.de TRGS
MehrMitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe
Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, daß die bzw. der Unterzeichnende gemäß BGV A1, 7 über die bei
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 1. Name des Unternehmens: 2. Firmenanschrift: 3. Welcher
MehrSicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011
Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz Bad Kissingen, 17. April 2011 Friedrich Hodemacher 1 Rechtsgrundlagen Unternehmerverantwortung Haftung 2 Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz,
MehrBetriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz
Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt
MehrZusammenstellung der Vorschriften für die Schulung / Unterweisung von Beschäftigten mit Schwerpunkt Schwimmbad:
Zusammenstellung der Vorschriften für die Schulung / Unterweisung von Beschäftigten mit Schwerpunkt Schwimmbad: 1. ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
MehrDie Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen
MehrFahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB)
Nr. 13 Stand 03-2010 INFO Fachstelle "Bau" Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) Abstützung am Hang Seite 1 von 8 _ Inhalt 1. Problemdarstellung... 1 2. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Beauftragung
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrUnterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung
MehrArbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting
und Arbeitswissenschaft LE05+LE06 und Arbeitssicherheit... Der rote Faden: Wiederholung Gesetzliche Unfallversicherung und Versicherungsfälle Innerbetriebliche organisation Gefährdungsbeurtelung Modul
MehrPahlke Arbeitsschutz fachmännisch - unkompliziert - nachhaltig
Pahlke Arbeitsschutz fachmännisch - unkompliziert - nachhaltig arbeitsschutz@pahlke-stapler.de In den Händen halten Sie die Broschüre zum Dienstleistungsangebot unseres Arbeitsschutzteams bei Pahlke. Wir
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Downloadbereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrGesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)
Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel
MehrBetriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege
Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
MehrQualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Umsetzung des DGUV Grundsatz 313-002 (bisher:
MehrElektrogemeinschaft Halle - Oktober 2005
Gefährdungsbeurteilung Elektrogemeinschaft Halle - Oktober 2005 Unfallgeschehen BGFE Übersicht Veränderungen im Arbeitsschutzrechtssystem BGV A1 - Hinweise für die Praxis Betriebssicherheitsverordnung
MehrI. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)
1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig
MehrSafetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können.
Safetyfirst! Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits-und Gesundheitsschutz und wie diese für den Aufzugbau umgesetzt werden können. 18.10.2017 VfA Forum Interlift 2017 1 ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz,
MehrRollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz
Sicherheitsbeauftragte: Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen / Aufgaben 1 22SGB VII Sicherheitsbeauftragte (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer
Mehr