2. Änderung und Ergänzung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung (verbindlich seit , 1. Änderung verbindlich seit

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1 R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Habermehlstraße 20, Pforzheim, Telefon: 07231/ , Telefax: 07231/ planung@nordschwarzwald-region.de Internet: 2. Änderung und Ergänzung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung (verbindlich seit , 1. Änderung verbindlich seit ) einschl. 2. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald (verbindlich seit ): Aufhebung und Neufestlegung von Abbaugebieten auf Gemarkung Illingen, Änderung eines Abbaugebietes auf Gemarkung Tiefenbronn-Mühlhausen, Erweiterung von Abbaugebieten auf den Gemarkungen Wildberg-Sulz am Eck und Baiersbronn-Heselbach, Festlegung von Gebieten zur von Rohstoffen ( sgebiete ) sowie Streichung von Vorbehaltsgebieten des Regionalplans 2015 Erläuterungsbericht (Informell / nicht Bestandteil der formalen Verfahrensunterlagen gemäß LplG) Stand

2 Herausgeber: Bearbeiter: Regionalverband Nordschwarzwald - Körperschaft des öffentlichen Rechts Pforzheim, Habermehlstraße 20 Telefon / , Fax. -11 planung@nordschwarzwald-region.de Dipl.-Ing. Thomas Bahnert 1

3 2. Änderung und Ergänzung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung (verbindlich seit , 1. Änderung verbindlich seit ) einschl. 2. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald (verbindlich seit ) Verfahrensschritte (grün: aktueller Stand, rot: noch ausstehend; kursiv: Terminkalkulation Stand ) Beschluss Verbandsversammlung zur Einleitung des Verfahrens gem. 12 (1) LplG (RV-Vorlagen 41 und 56/2004) Erste Information und Beteiligung der Kommunen Herbst 2004 Erste Vorabstimmungen mit Firmen, Fachverbänden und LGRB Ende 2007/2008 Zwischeninformation für die Gremien (19/2008) Planungsausschuss Abfrage Bedarf und Interessengebiete bei Firmen/Fachverbänden 2. Hj Abstimmung mit Firmen, Gemeinden, Nachbarregionen 1. Halbjahr 2009 Zwischenbericht Stand (40/2009) Verbandsversammlung Erarbeitung Rohstoffgeologisches Gutachten LGRB 1. bis 3. Quartal 2009 Vorbereitung Umweltprüfung 2. Halbjahr 2009 Bearbeitung des Vorentwurfs 2. Halbjahr 2009 Auswertung Geologisches Gutachten LGRB ab August 2009 Vorstellung Geologisches Gutachten LGRB Planungsausschuss Scoping-Verfahren zur Festlegung des Umfangs der Umweltprüfung 1. Quartal 2010 Ergänzende Alternativenbetrachtung und abstimmung 2. Quartal 2010 Vergabe der Umweltprüfung (27/2010) Planungsausschuss Umweltprüfung und Vorbereitung des Umweltberichts 3./4. Quartal 2010 Zuleitung Natura2000-Vorprüfungen an die Landratsämter bis Januar 2011 Vorstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung PA 9. Februar 2011 Beschluss über den Planentwurf (13/2011) Planungsausschuss Beteiligung TöB u.a. gem. 12 (2) LplG Mai - Juli 2011 Beteiligung Öffentlichkeit gem. 12 (3) LplG zw. Mai und Juli 2011 Prüfung, Abwägung und Beschluss über vorgebrachte Anregungen Sommer 2011 Fertigstellung Teilregionalplan und Umweltbericht Sommer 2011 Satzungsbeschluss gem. 12 (10) LplG Verbandsversammlung Dez Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium und Eintritt der Verbindlichkeit gem. 13 (2) LplG

4 Inhalt 1. Rechtlicher Rahmen, Grundlagen und Anlass der Planung 1.1 Ergänzung zur Festlegung von sgebieten Fachliche Grundlagen Betriebliche Grundlagen Änderung: Neufestlegung und Änderung von Abbaugebieten Interessengebiete und geologische Bewertung Regionalbedeutsamkeit Planungszeitraum Planungsinstrumente Flächenbedarf Abstimmung, Alternativenprüfung und Verfahrensvorschläge 6.1 Abstimmung mit den Nachbar-Regionalplänen Abstimmung mit dem Regionalplan Abstimmung mit weiteren regionalen Planungen Abstimmung mit kommunalen Belangen Ermittlung von Fach- und Umweltbelangen Tabelle: Zu berücksichtigende Fachbelange Ergänzende Alternativenbetrachtung Karten der potentiellen Vorranggebiete Flächenbedarfs-Zwischenbilanz 64 [Umweltprüfung: siehe Umweltbericht ] 7. Ergebnis der Umweltprüfung Abwägungsbeschlüsse Planungsausschuss : A Maulbronn (Lauster) S Mühlacker-Enzberg A Illingen/(Vaihingen-Roßwag) Lichtenberg-Süd S Illingen Lichtenberg-Nord A Illingen-Süd Lausegerten S Illingen-Süd Wolfsäcker A Tiefenbronn-Mühlhausen S Tiefenbronn-Mühlhausen S Heimsheim S1 Heimsheim-Süd. 78 3

5 S Mönsheim A Wildberg-Sulz am Eck Zimmler/Weiler S Wildberg-Sulz am Eck Lehen A Baiersbronn-Heselbach/-Röt Schrofel S Baiersbronn-Heselbach/-Röt Schrofel S Waldachtal-Salzstetten S Nagold-Ost / (Mötzingen) S Nagold-Hochdorf-Nord S Glatten S2 Glatten-Ost / Schopfloch (Alternative 1) S Dornstetten-Lattenberg neu-S Waldachtal-Tumlingen-Süd Riedhalde (Alternative 2) neu3-S Schopfloch-Oberiflingen Heerweg (Alternative 3) S Nagold-Hochdorf-West / (Horb-Talheim) S Empfingen / (Sulz-Fischingen).. 99 Fazit. 100 Anhang: Tabellenverzeichnis, Karten 104 4

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7 1. Rechtlicher Rahmen, Grundlagen und Anlass der Planung 1.1 Ergänzung zur Festlegung von Gebieten zur von Rohstoffen Der Landesentwicklungsplan (LEP) Baden-Württemberg 1 und das Landesplanungsgesetz (LplG) 2 verpflichten die Regionalplanung zur Rohstoffsicherung: Die raumordnerische Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Gebiete, die im Geltungszeitraum des Regionalplanes für einen Rohstoffabbau genutzt werden können) und zur von Rohstoffen (Gebiete, die für einen darüber hinausgehenden Zeitraum von weiteren ca. 15 (bis 20) 3 Jahren für einen zukünftigen Abbau gesichert werden sollen) ist eine Aufgabe der Regionalverbände; gemäß 11 LplG 2003 sind diese Gebiete, soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist (Regionalbedeutsamkeit) 4, in den Regionalplänen festzulegen [Anm.: Dies betrifft hier ausschließlich mineralische Rohstoffe]. Für die Region Nordschwarzwald wurde diese Aufgabe in einem ersten Schritt mit dem seit verbindlichen Teilregionalplan Rohstoffsicherung , geändert am (1. Änderung Horb-Talheim), teilweise erfüllt. Die dort (S. IV f.) genannten allgemeinen Zielsetzungen gelten auch für die jetzige Ergänzung. Mit dem Teilregionalplan wird ein Teil des Kapitels 3.4 Rohstoffsicherung des Regionalplanes 2015 abgedeckt, der 2005 Verbindlichkeit erlangt hat; der Teilregionalplan hat (mit der Änderung von 2006) weiterhin eigenständige Gültigkeit. In diesem Teilregionalplan wurden damals gemäß dem früheren LplG so bezeichnete Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren entsprechend damaliger geologischer Erkenntnisse sowie der damaligen Betriebsanforderungen festgelegt. Für den Schutzbedürftigen Bereich bei Horb-Talheim erfolgte 2005 eine Planänderung, die am 10. Juli 2006 verbindlich wurde. Die laut LEP und LplG ebenfalls erforderlichen Gebiete zur von Rohstoffen für einen darauffolgenden Zeitraum von ebenfalls 15 (oder 20) Jahren wurden im Teilregionalplan Rohstoffsicherung jedoch noch nicht ausgewiesen. Daher ist zur Festlegung dieser sgebiete in der Region Nordschwarzwald eine Ergänzung dieses Teilregionalplanes erforderlich. Diese Ergänzung wurde durch Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes am formal eingeleitet. Mit dieser Ergänzung soll auch das Rohstoffsicherungskonzept Baden-Württemberg, insbesondere die Stufe 2 Nachhaltige Rohstoffsicherung 5, in der Region Nordschwarzwald umgesetzt werden. 1 Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg LEP , Wirtschaftsministerium B.-W., Kapitel 5.2 Rohstoffsicherung, Plansätze 5.2.3, S Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) vom , zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185, 193), 11 (3) Nr sh. dazu Kapitel 3. Planungszeitraum S sh. dazu Kapitel 2. Regionalbedeutsamkeit S Rohstoffsicherungskonzept des Landes Baden-Württemberg, Stufe 2 Nachhaltige Rohstoffsicherung, Wirtschaftsministerium B.-W. 2004, Kap. 5.3, S. 27 ff. 6

8 Im weiteren waren auch Regelungen des neuen Bundes-Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes vom (GeROG, GBl. S ff.), das seit der sog. Föderalismusreform zwischen dem Bund und den Ländern unter die konkurrierende Gesetzgebung fällt, zu prüfen: Zwar sind insbesondere die Regelungen zum dortigen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern zum in Kraft getreten, jedoch ist in 28 eine Überleitungsvorschrift für Verfahren, die vor dem 30. Juni 2009 förmlich eigeleitet wurden, enthalten: Diese Verfahren werden nach den bis zum 29. Juni 2009 geltenden Raumordnungsgesetzen von Bund und Ländern abgeschlossen. Allerdings können noch nicht begonnene Schritte des Verfahrens auch nach den Vorschriften des neuen ROG 08 durchgeführt werden; dies soll allerdings zwecks Verfahrensklarheit hier nicht angewandt werden. Bezüglich der Verfahrensregeln bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Regionalplanes ( 10 ROG 2008 bzw. 12 LplG) sowie der durchzuführenden Umweltprüfung ( 9 ROG 2008 bzw. 2a LplG) sind auch keine gravierenden Unterschiede festzustellen, so dass weiterhin nach den insgesamt etwas detaillierteren Regelungen des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg vorgegangen wird. 1.2 Fachgrundlagen Als notwendige Fachgrundlagen für die Festlegung von Gebieten zur von Rohstoffen gemäß dem o.g. damaligen Einleitungsbeschluss sollten die seit 1999 beim zuständigen Referat 96 des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) beim Regierungspräsidium Freiburg in der Erarbeitung befindlichen neuen Karten mineralischer Rohstoffe (KMR) herangezogen werden. In diesen Karten werden Ergebnisse von rohstoffgeologischen Erkundungsarbeiten zusammengefasst, die zur fachlichen Umsetzung des Rohstoffsicherungskonzeptes des Landes durchgeführt wurden. Darin ist der derzeitige Kenntnisstand über die oberflächennahen Vorkommen mineralischer Rohstoffe und ihre Nutzung dargestellt. Diese Rohstoffvorkommen werden hinsichtlich ihres geologischen Aufbaus, der hydrogeologischen Gegebenheiten, der nutzbaren Mächtigkeiten und der wichtigsten Nutzungsmöglichkeiten beschrieben und in Karten im Maßstab 1: dargestellt. Diese KMR lagen zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses vom Juli 2004 jedoch noch nicht flächendeckend für die ganze Region vor; lediglich ein Teilblatt Pforzheim, das weitgehend die Gemarkung der Stadt Pforzheim sowie den östlichen Enzkreis abdeckt, wurde 2004 veröffentlicht. Weitere Blätter für die Region Nordschwarzwald wurden erst seit 2006 herausgegeben; daher konnte damals auch keine umgehende Umsetzung des Beschlusses zur Einleitung der Ergänzung erfolgen. Zur konkreten Vorbereitung der Ergänzung des Teilregionalplanes erfolgten seit Mitte 2007 mehrere Abstimmungen zwischen der RV-Geschäftsstelle und dem LGRB, dem Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.v. (ISTE), dem Fachver- 7

9 band Ziegelindustrie Südwest e.v. und mit verschiedenen Abbauunternehmen und Planern. Das Wirtschaftsministerium B.-W. ist über den Vorgang informiert. Außerdem wurde von der RV-Geschäftsstelle im Herbst 2007 ein entsprechendes Projekt im geographischen Informationssystem des RVNSW (ArcGIS) vorbereitet und angelegt, in dem auch alle bisher im Teilregionalplan von 2000 enthaltenen Gebiete nun digital erfasst sind. Die kartographische Bearbeitung der Ergänzung des Teilregionalplanes erfolgt seitdem vollständig auf digitaler Grundlage mit ArcGIS. Mittlerweile liegen für die Region Nordschwarzwald im wesentlichen vier Blätter der Karte mineralischer Rohstoffe KMR vor (das Blatt Pforzheim, das Blatt Rastatt/Karlsruhe-Süd mit dem westlichen Enzkreis sowie die Blätter Freudenstadt und Rottenburg mit dem östlichen Kreis Freudenstadt). Außerdem tangieren zwei weitere KMR- Blätter die Region geringfügig randlich. Damit ist jedoch keine flächendeckende Fachgrundlage für die gesamte Region vorhanden. Diese wirklich flächendeckende Grundlage wird erst dann geschaffen sein, wenn das LGRB die gesamte Regionsfläche mit den Kartenblättern der KMR bearbeitet hat. Dies ist jedoch absehbar nicht möglich. Als Zwischenlösung hat das LGRB daher (wie auch in anderen Regionen) für Standorte und Abbaustellen, die nicht innerhalb der KMR-Blätter liegen, ein einzelfallbezogenes lagerstättengeologisches Gutachten erstellt, ebenso für die Standorte im Bereich der damals noch in Bearbeitung befindlichen KMR Rastatt/KA-Süd. Einen entsprechenden Auftrag hatte der Regionalverband im Juli 2008 an das LGRB gerichtet. Ein Entwurf dieses Gutachtens, in dem auch die für die relevanten Standorte bereits vorhandenen Bewertungen aus den seit 2004/2006 vorliegenden KMR zusammengefasst (z.t. aktualisiert) wurden, wurde Ende Juli 2009 vorgelegt; die Endfassung vom wurde dem Regionalverband am vorgestellt und übergeben. 1.3 Betriebliche Grundlagen Ziel der Ergänzung ist, die in der Region vorhandenen nutzbaren Rohstoffvorkommen im Sinne einer bedarfsgerechten und verbrauchernahen Versorgung zu sichern und der Rohstoffindustrie dabei einen ausreichenden langfristigen Planungsspielraum sowie größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Eine weitere Grundlage für die Ergänzung stellen daher die betrieblichen Anforderungen der Unternehmen dar. Relevant für die Ergänzung sind dabei der Umfang und die Größenordnung der in den kommenden Jahren mittel- bis langfristig erforderlichen Flächen zur von Rohstoffen (ggf. auch zusätzlich erforderlicher Flächen zum Abbau) sowie betriebliche Erkenntnisse über verfügbare und abbauwürdige Lagerstätten. Diese Anforderungen und Kenntnisse der Firmen wurden vom Regionalverband ebenfalls ab Juli 2008 mittels einer Umfrage mit Fragebogen bei allen bekannten Abbaufirmen in der Region erhoben; diese Erhebung erfolgte in Abstimmung und gemeinsam mit den beiden Fachverbänden Industrieverband Steine+Erden (ISTE) B.-W. und Ziegelindustrie Südwest. Ab März 2009 erfolgte durch das LGRB bei allen relevanten 8

10 Firmen eine Betriebsdatenerhebung, an der die RV-Geschäftsstelle beteiligt war; diese Besprechungen konnten genutzt werden, mit allen betroffenen Firmen eine Detailabstimmung hinsichtlich gewünschter bzw. sinnvoller sgebiete zu erzielen. Im Rahmen dieser Besprechungen ergaben sich weitere Anforderungen zur Änderung/ Ergänzung einzelner bisheriger Abbaugebiete (sh. folgendes Kap. 1.4) sowie neuer sgebiete. Ein regionsweit vollständiger Überblick über die Firmenanforderungen liegt seit Juni 2009 vor. Im weiteren Planungsverfahren sind ökonomische und soziale Gesichtspunkte wie die der vorhandenen gewachsenen Betriebsstandorte und Versorgungsstrukturen sowie der Erhalt der Arbeitsplätze in den bestehenden Abbaubetrieben zu berücksichtigen; diese Belange müssen mit Belangen, die einer Festlegung der Interessengebiete als Vorranggebiete möglicherweise entgegenstehen, abgewogen werden. Darüber hinaus fließen aber auch mögliche Alternativflächen in die weitere Betrachtung ein Änderung des Teilregionalplanes Rohstoffsicherung Nachdem seit der Ausarbeitung des Teilregionalplanes Rohstoffsicherung zur Ausweisung und Festlegung von Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe gut 10 Jahre vergangen waren und sich zwischenzeitlich ein Nachsteuerungsbedarf bezüglich der bisherigen Abbaugebiete angedeutet hat, bot es sich an, im Rahmen der Bedarfsabfrage bei den Unternehmen auch eine Evaluation der Festlegungen des Teilregionalplanes 2000 zu den Abbaugebieten vorzunehmen und hier einen konkreten Änderungsbedarf abzufragen. Denn bei nachgewiesenem Bedarf könnten zusätzlich zur Ausweisung von sgebieten im Zuge dieser Ergänzung die bislang bis 2015 festgelegten Abbaugebiete ggf. verändert oder erweitert werden. Dies betrifft Abbaugebiete, die vielleicht in kurzer Zeit erschöpft sind oder deren Abbauwürdigkeit sich aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat. Die Abfrage bei den Firmen hat tatsächlich einen entsprechenden Bedarf gezeigt: In einem Fall (Illingen) hat sich mittlerweile aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse gezeigt, dass der nicht nutzbare Abraum über einem Rohstoffvorkommen eine derartige Mächtigkeit erreicht, dass ein wirtschaftlicher Abbau nicht mehr möglich ist; daher wird dort statt dem bisherigen Abbaugebiet ersatzweise die Festlegung eines neuen Abbaugebietes beantragt. Für eine weitere Abbaustelle auf Gemarkung Illingen soll ebenfalls ein kleines Abbaugebiet in Ergänzung zu einem Abbaugebiet auf Gemarkung Vaihingen/Region Stuttgart neu festgelegt werden. In einem weiteren Fall (Tiefenbronn-Mühlhausen) hat sich herausgestellt, dass ein größerer Teil des bisher festgelegten Abbaugebietes in früheren Jahren bereits genutzt, danach wieder mit Ablagerungen verfüllt wurde (Angabe Landratsamt Enzkreis ) und daher gar nicht mehr für die Rohstoffnutzung geeignet ist hier muss das Abbaugebiet an diese sowie aktuelle geologische Erkenntnisse gemäß KMR angepasst und verändert werden. 9

11 In Wildberg-Sulz am Eck ist der Abbau bereits so weit vorangeschritten, dass das bisherige regionalplanerisch gesicherte Gebiet kurzfristig erschöpft sein wird und der Unternehmer zum Zwecke weiterhin gewährleisteter Betriebs- und Planungssicherheit eine Erweiterung des bisher festgelegten Abbaugebietes beantragt hat. Ähnlich stellt sich auch die Situation beim Standort Baiersbronn-Klosterreichenbach, OT Heselbach, dar: Hier will ein Unternehmer den längere Zeit ruhenden Abbaubetrieb wieder aufnehmen und benötigt zum Zwecke ausreichender kurz- und mittelfristiger Planungssicherheit ein größeres Gebiet als Abbaugebiet, als es bislang im Teilregionalplan festgelegt ist. 1.5 Interessengebiete und geologische Bewertung Die in der o.g. frühzeitigen Firmenbeteiligung sowie den ergänzenden Gesprächen zusammen mit dem LGRB im März bis Juni 2009 genannten Interessengebiete für neue Abbau- (A) sowie sgebiete (S) sind zusammen mit einer Kurzbeschreibung der geologischen Bewertung gemäß den vorhandenen KMR bzw. dem LGRB-Gutachten vom in der folgenden Tabelle 1 aufgeführt. Dort, wo für ein gemeldetes Interessengebiet seitens des LGRB kein abbauwürdiges Rohstoffvorkommen nachgewiesen wird bzw. offenbar kein Vorkommen (mehr) vorhanden ist, wurden mit den Firmen und dem LGRB noch weitere Abstimmungen vorgenommen; die Ergebnisse sind dargestellt. In einem Fall (Heimsheim) wurde als Ersatz für ein gemeldetes Interessengebiet, das aufgrund der geologischen Beurteilung verkleinert werden musste, ein zusätzliches Gebiet in unmittelbarer Umgebung der Abbaustelle als weiteres potentielles Vorranggebiet zur von Rohstoffen in das Verfahren aufgenommen. Tabelle 1 Interessengebiete einschließlich Ersatzgebiete Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Rohstoff (Rohstoffgruppe) Geologische Bewertung (gemäß KMR bzw. geologischem Gutachten LGRB) Fläche (ha) A Maulbronn (Erweiterung) Schilfsandstein (Naturwerkstein) Vk-Nr. L 6918-RV2: Schilfsandsteinvorkommen mit guter Rohstofferkundung, Bauwürdigkeit wahrscheinlich, reicht im Osten bis ca. an die NSG- Grenze Roßweiher heran 0, S Maulbronn [Vorkommen abgebaut als sgebiet nicht geeignet] (2,8) S Mühlacker- Enzberg (Erweiterung) Kalkstein (Naturstein) Vk-Nr. L bzw : Entspricht KMR PF 2004; Kalksteinvorkommen mit sehr guter Rohstofferkundung, Bauwürdigkeit sehr wahrscheinlich, mittleres Lagerstättenpotenzial 15, A Illingen/Vaihingen Kalkstein (Naturwerkstein) Vk-Nr. L bzw. 31.2: enthält das IG knapp nicht, laut KMR und Gutachten befindet sich dort ein 0,5 10

12 Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Rohstoff (Rohstoffgruppe) Geologische Bewertung (gemäß KMR bzw. geologischem Gutachten LGRB) Fläche (ha) -Roßwag Lichtenberg-Süd (Erweiterung) Bereich mit intensiver Störungs- und Klufttektonik, in dem jedoch laut Gutachten (S. 62) die beibrechende Gewinnung von Bruch- und Mauersteinen (Werkstein) möglich ist S Illingen/Vaihingen -Roßwag Lichtenberg-Nord (Erweiterung) Kalkstein (Naturstein) Vk-Nr. L , und -31.3: IG liegt gut zur Hälfte innerhalb des Vorkommens mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit, nordwestlicher Teil aber in Streifen mit intensiver Störungstektonik mit nur vermuteten bauwürdigen Bereichen 2, A Illingen-Süd Lausegerten (Neuaufschluss) Kalkstein (Naturstein); Ersatz für Gebiet Vk-Nr. L bzw : IG liegt weitgehend innerhalb des Vorkommens mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit; im Westen durchzieht allerdings ein Streifen mit intensiver Störungstektonik mit nur vermuteten bauwürdigen Bereichen das IG 13, S Illingen-Süd Wolfsäcker (Erweiterung für A) Kalkstein (Naturstein) Vk-Nr. L : IG liegt weitgehend innerhalb des Vorkommens mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit; das Vorkommen wurde im Norden begrenzt durch die 300 m- Abstandswahrung zu Wohngebieten ( für Vorranggebiet berücksichtigen) 9, A Tiefenbronn- Mühlhausen (Erweiterung) Sandstein (Naturwerkstein) Vk-Nr. L bzw : Plattensandsteinvorkommen mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit gem. KMR bzw. Gutachten 0, S Tiefenbronn- Mühlhausen ( ) Vk-Nr. L bzw : Wie vor 1, S Heimsheim (Erweiterung) Kalkstein (Naturstein) Vk-Nr. L bzw : IG liegt gem. KMR und Gutachten südlich außerhalb des Vorkommens, das IG durchziehen Streifen mit intensiver Störungs- und Klufttektonik; nach ergänzendem Gutachten Büro Wieck konnte mit dem LGRB und dem Betreiber eine Einigung bzgl. eines entsprechend verkleinerten abbauwürdigen Vorranggebietes erzielt werden (10,6) 8,6 11

13 Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Rohstoff (Rohstoffgruppe) Geologische Bewertung (gemäß KMR bzw. geologischem Gutachten LGRB) Fläche (ha) S1 Heimsheim-Süd: Das Gebiet schließt mittelbar südwestlich an das Gebiet S an und dient als Ersatz für die Reduzierung jenes IG (Erweiterung) Kalkstein (Naturstein) Vk-Nr. L : Das Vorkommen wird gemäß KMR Pforzheim als prognostiziertes Vorkommen mit vermuteter Bauwürdigkeit eingestuft, es ist ein hohes Lagerstättenpotential zu prognostizieren. Laut LGRB kann man eine nutzbare Kalksteinmächtigkeit von m erwarten. Die Prüfung des Gebietes ist auch mit dem Betreiber des derzeitigen Steinbruchs abgestimmt und laut LGRB ein richtiger Schritt, um ein mögliches (langfristiges) Entwicklungsgebiet schon heute aufzuzeigen 4, S Mönsheim (Erweiterung) Vk-Nr. L : Gegenüber Vk 47 in KMR PF 2004 im Süden etwas reduziert (Abstand 300 m zur Siedlung), deckt aber IG ganz ab; sehr gute Rohstofferkundung, sehr wahrscheinliche Bauwürdigkeit, aber mit Störungs- und Bruchzonen innerhalb und insbesondere im Südosten des Vorkommens, die die nutzbare Mächtigkeit reduzieren; insgesamt sehr geringes Lagerstättenpotential 8, A Wildberg- Sulz am Eck Zimmler/ Weiler (Erweiterung) Vk-Nr. L 7318-RV5: IG liegt innerhalb eines sehr wahrscheinlich bauwürdigen Vorkommens mit sehr guter Rohstofferkundung, mittleres bis hohes Lagerstättenpotenzial 18, S Wildberg-Sulz am Eck Lehen (Neuaufschluss) Vk-Nr. L : Gem. Gutachten 2009 liegt das IG in einem nachgewiesenen Vorkommen mit wahrscheinlicher Bauwürdigkeit, mittleres Lagerstättenpotential 20, A Baiersbronn- Heselbach Schrofel (Erweiterung) Paragneis mit Granit (Naturstein) Vk-Nr. L 7516-RV1: Nachgewiesenes Vorkommen mit guter bis sehr guter Rohstofferkundung und wahrscheinlicher bis sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit 2, S Baiersbronn- Heselbach Schrofel (Erweiterung) Vk-Nr. L 7516-RV1: Nachgewiesenes Vorkommen mit guter bis sehr guter Rohstofferkundung und wahrscheinlicher bis sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit weitgehend entsprechend IG-Abgrenzung 1,6 12

14 Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Rohstoff (Rohstoffgruppe) Geologische Bewertung (gemäß KMR bzw. geologischem Gutachten LGRB) Fläche (ha) S Waldachtal- Salzstetten (Erweiterung) Kalkstein (Naturstein) Vk-Nr. L bzw : Entspricht KMR FDS 2006, sehr gut erkundetes Vorkommen mit sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit; zwar sehr geringes Lagerstättenpotential, aber wirtschaftliche Bedeutung für vorhandenen Steinbruch 6, S Nagold/ (Mötzingen) (Erweiterung) Vk-Nr. L bzw. -9.2: Entspricht KMR Rottenburg 2006, Vorkommen mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit, hohes Lagerstättenpotenzial 25, S Nagold- Hochdorf (Nord) (Neuaufschluss) Vk-Nr. L : IG liegt wie der 1978 stillgelegte ehemalige Steinbruch Hochdorf gemäß KMR FDS 2006 und Gutachten am Ostrand eines prognostizierten Vorkommens, Bauwürdigkeit vermutet bis wahrscheinlich, Lagerstättenpotential mittel bis hoch 11, S Glatten (Erweiterung) Vk-Nr. L bzw : Entspricht KMR FDS 2006, nachgewiesenes Vorkommen mit wahrscheinlicher bis sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit und guter bis sehr guter Rohstofferkundung, mittleres Lagerstättenpotenzial 3, S Dornstetten- Lattenberg (Erweiterung) Vk-Nr. L bzw : Sehr kleines Vorkommen gem. KMR FDS 2006 und Gutachten, aber sehr gute Rohstofferkundung und sehr wahrscheinliche Bauwürdigkeit; sichert den Abbau im vorhandenen Steinbruch 3, S (Horb-Talheim)/ Nagold- Hochdorf (West) (Erweiterung) Vk-Nr. L : Gem. KMR Rottenburg 2006 und Gutachten nachgewiesenes Kalksteinvorkommen mit sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit und sehr guter Rohstofferkundung; der westliche Teil des Vorkommens wird Ersatzstandort für den 2003 stillgelegten Steinbruch Untertalheim, das Genehmigungsverfahren läuft 15,7 evtl S Alpirsbach- Reinerzau Granitporphyr (Naturstein) Vom Unternehmer geplante Kernbohrung steht noch aus - 13

15 Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Rohstoff (Rohstoffgruppe) Geologische Bewertung (gemäß KMR bzw. geologischem Gutachten LGRB) Fläche (ha) S (Sulz-Fischingen, Lkr. RW)/ Empfingen (Erweiterung) Kalkstein (Naturstein) Vk-Nr. L : Nachgewiesenes Vorkommen mit sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit und sehr guter Rohstofferkundung, mit Ausnahme des nördlichen Teilbereiches des IG dort Dolinen mit vermuteter Störungszone 6,5 Tabelle 2: Verteilung auf die Rohstoffgruppen (Stand 2009) (schwarz: rot: abbauwürdiges Rohstoffvorkommen vermutet oder weitgehend bzw. vollumfänglich nachgewiesen, bauwürdiges Rohstoffvorkommen derzeit nicht belegt/nachgewiesen) Rohstoffgruppe sgebiete (in ha) neue/ geänderte Abbaugebiete (in ha) Summe (in ha) Ziegeleirohstoffe - - 0,0 Naturwerksteine Natursteine 1,6 2,0 3,6 (2,8) - (2,8) 143,1 35,0 178,1 (2,0) - (2,0) 14

16 2. Regionalbedeutsamkeit Nach 11 Abs. 3 LplG erfolgen Festlegungen im Regionalplan u.a. nur, soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist. Grundsätzlich ist es weiterhin Ziel, Vorsorge für die langfristige Versorgungssicherheit mit heimischen mineralischen Rohstoffen für die Rohstoffnutzer in der Region zu treffen (vgl. Teilregionalplan , S. IV). Regional (und z.t. überregional) bedeutsam sind insbesondere die in der Region Nordschwarzwald vorkommenden Rohstoffe der Gruppen Natursteine (hier insbes. Muschelkalksteine sowie Hartgesteine wie Granite und Plutonite insbes. für den Verkehrswegebau und als Betonzuschlagstoff), Ziegeleirohstoffe wie Tone und Lößlehm für die Ziegelindustrie sowie Naturwerksteine wie Schilf-, Platten- und Buntsandstein insbes. für die Bauwirtschaft und den Denkmalschutz (z.b. bei der Sanierung und Restaurierung von historischen Gebäuden wie Kirchen und Klöstern). Bei Abbaustellen und abbauwürdigen Vorkommen der Rohstoffgruppe Natursteine ist eine Regionalbedeutsamkeit der Abbaustelle einschließlich der regionalplanerisch festzulegenden Gebiete in der Regel ab einer Größe von 5 Hektar gegeben. Für die Rohstoffgruppe der Naturwerksteine wird kein Anhaltswert für die Bestimmung der Regionalbedeutsamkeit festgelegt: Maßgeblich dafür ist, dass nicht allein die Größenordnung von einigen Hektar oder die optische Wahrnehmbarkeit der Abbaustelle (und damit auch des Landschaftseingriffs) hier vorrangig für die Definition der Regionalbedeutsamkeit sein kann, sondern vor allem der Aspekt der Knappheit und der Seltenheit der genannten Rohstoffe in Baden-Württemberg. Gerade letztgenannte Abbaustellen weisen aufgrund sehr ungleichmäßiger, manchmal nur schwacher Nachfrage eher geringe Ausmaße auf, die dort gewonnenen Werksteine sind aber dennoch wegen der Bedeutung des Materials für die Denkmalpflege oft nicht nur regional-, sondern sogar landesweit gefragt und die Abbaustellen aus diesem Grund als regionalbedeutsam einzustufen. Sinngemäß entsprechend dieser Definition der Regionalbedeutsamkeit erfolgte im Teilregionalplan Rohstoffsicherung die Festlegung der Schutzbedürftigen Bereiche für den Abbau von oberflächennahen Rohstoffen. Alle Standorte, für die dort solche Abbaugebiete festgelegt wurden, wurden daher auch in die Überprüfung zur Festlegung von sgebieten im Rahmen der Ergänzung einbezogen. 3. Planungszeitraum Die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums B.-W. über die Aufstellung von Regionalplänen (VwV Regionalpläne) vom , Nr. 3 Planungszeitraum, legt folgendes fest: Der Regionalplan ist auf einen Zeitraum von rund 15 Jahren auszurichten. Festlegungen zur Rohstoffsicherung ( ) können auf einen Zeitraum von jeweils rund 20 Jahren ausgelegt werden. Sie müssen mit der Gesamtplanung für die Region vereinbar sein. Die Frage, ob der Umfang der festzulegenden Gebiete in 15

17 der Ergänzung des Teilregionalplanes jetzt für einen Zeitraum von 15 oder bis zu 20 Jahren bemessen werden soll, müssen die regionalen Gremien entscheiden. Im Sinne der Rohstoffindustrie ist sicher die eher längerfristige Flächenvorsorge für ca. 20 Jahre erstrebenswerter, sofern dafür ein Bedarf angemeldet/nachgewiesen wird. Dies ergäbe, auf der Grundlage der Ausgangsbasis des Teilregionalplanes (Jahr 2000) und seines Planungszeitraums bis zum Jahr 2015 für die bislang festgelegten Abbaugebiete, dann sgebiete, deren Abbau später möglicherweise zeitlich daran anschließend in einem Zeitraum von ca bis 2035 denkbar wäre, sofern die weiteren planerischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Da die Festlegung dieser Vorranggebiete aber auch mit der Gesamtplanung der Region vereinbar sein muss, diese Gesamtplanung bereits seit 2005 verbindlich ist und gemäß üblicher Geltungszeiträume von Regionalplänen voraussichtlich ab ca wieder fortgeschrieben werden wird, können Vorranggebiete mit einer Reichweite von 20 Jahren mit Geltung ab ca nicht mehr als noch mit dem R-Plan 2015 vereinbar bezeichnet werden. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes hat daher im Rahmen der jetzigen Ergänzung des Teilregionalplanes die Bemessung der Vorranggebiete für einen Zeitraum von 15 Jahren beschlossen. Im Rahmen der ab ca zu beginnenden neuen Gesamtfortschreibung des Regionalplanes ist eine Überprüfung der Festlegungen des Teilregionalplanes und seiner jetzt anstehenden Ergänzung sowie die vollinhaltliche Einbeziehung des Kapitels Rohstoffsicherung mit Neuentscheidung über den Zeitraum der Ausrichtung der Abbau- und sgebiete vorgesehen; dann ist ein Bemessungszeitraum für Rohstoff-Vorranggebiete von 20 Jahren darstellbar. 4. Planungsinstrumente Gemäß 11 (7) LplG kann der Regionalplan die Festlegungen zur Rohstoffsicherung in der Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten sowie Ausschlussgebieten treffen. Vorranggebiete sind für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen; in diesen Gebieten sind andere raumordnerische Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder (anderen) Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten haben bestimmte, raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht. In Ausschlussgebieten sind bestimmte raumbedeutsame Nutzungen, für die zugleich Vorranggebiete festgelegt sind, ausgeschlossen. Gemäß Nr. 4.1 der in Kap. 3. (Planungszeitraum) bereits erwähnten Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Regionalplänen (VwV Regionalpläne) sind in der Regel Vorranggebiete festzulegen. Daher und weil nur mit diesem Instrument für die landesweit bedeutsame Rohstoffsicherung wirklich hinreichend substantiell Vorsorge 16

18 und Planungssicherheit geschaffen werden kann, werden in dieser Ergänzung (wie bereits im Teilregionalplan 2000 und in anderen Regionalplänen) diese Gebiete als Vorranggebiete festgelegt. Gemäß eines Hinweises im Erlass des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vom , AZ: 5R-2420/27, im Zuge der Übersendung der VwV Regionalpläne sind sowohl Vorranggebiete als auch Vorbehaltsgebiete Ziele (der Raumordnung), im Gegensatz zu Grundsätzen ; die Gebietsfestlegungen sind damit in der Ergänzung als Ziele zu bezeichnen und entsprechend zu formulieren. Darüber hinaus können zur Rohstoffsicherung auch Grundsätze gem. Nr. 4.1 der VwV Regionalpläne sowie Vorschläge an Fachplanungsträger zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung raumbedeutsamer Fachplanungen des Landes gemäß Nr. 4.2 der VwV Regionalpläne bzw. 25 (2) LplG in die Ergänzung aufgenommen werden. Nach 8 (7) des neuen Raumordnungsgesetzes des Bundes 6, dessen Neufassung die 2006 wirksam gewordene Föderalismusreform I erforderte, nach der die Raumordnung nun in die konkurrierende Gesetzgebung fällt, bestünde auch die Möglichkeit, Eignungsgebiete festzulegen, solange und soweit das Land keine abweichende Regelung trifft. Eignungsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Maßnahmen oder Nutzungen, die städtebaulich nach 35 des Baugesetzbuches zu beurteilen sind, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen, wobei diese Maßnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind ( Ausschlussgebiete ). Rohstoffabbaustellen wie Steinbrüche oder Kiesgruben stellen i.d.r. Vorhaben dar, die auf Ebene der Bauleitplanung gem. 35 (1) Nr. 4. BauGB 7 zu beurteilen sind. Nach derzeitiger Auffassung der baden-württembergischen obersten Raumordnungsbehörde wird jedoch eine Anwendung dieses Planungsinstrumentes Eignungsgebiete aufgrund der nach LplG BW gegebenen anderweitigen Instrumente wohl nicht möglich sein. Außerdem ist auch die Festlegung von Ausschlussgebieten gem. 11 Abs. 7 LplG derzeit gar nicht möglich: Hierfür wäre es erforderlich, den kompletten regionalen Bedarf an Rohstoffsicherungsgebieten in Vorrang- und Eignungsgebieten festzulegen und dafür die regionsweit auch am besten geeigneten Gebiete im Zuge einer flächendeckenden Gesamtuntersuchung der Region herauszufiltern. Dafür fehlt jedoch eine wichtige Grundlage, nämlich die regionsweit flächendeckend gleich tiefe fachliche rohstoffgeologische Bewertung möglicher Lagerstätten und Rohstoffvorkommen. 6 Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dez. 2008, verkündet am 30. Dez (BGBl. Teil I Nr. 65 S. 2986) 7 Vorhaben, die wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen 17

19 Diese Grundlage ist auch weder vom Regionalverband noch vom Geologischen Landesamt LGRB mit vertretbarem Aufwand zu erarbeiten, sodass es immer wieder vorkommen wird, dass durch neue rohstoffgeologische Erkenntnisse ein geplanter Rohstoffabbau an der einen Stelle sich letztlich doch als ungeeignet herausstellt, und an einer anderer Stelle, die bislang noch nicht als Lagerstätte bedeutsam erschien, durch neue Bohrergebnisse sich doch eine hohe Abbauwürdigkeit ergibt. Ein (bis auf die Vorranggebiete) flächendeckender absoluter Ausschluss von Rohstoffabbau in der Region innerhalb des Planungszeitraums ist somit nicht begründbar. 5. Flächenbedarf Allgemeines Umfang und Größenordnung der Festlegung von Abbaugebieten und sgebieten in der Regionalplanung sind vor allem am (Gesamt-)Bedarf der jeweiligen Region auszurichten ( 11 Abs. 3 LplG). Dabei sind bei Grenzstandorten vernünftigerweise auch bereits erfolgte und geplante Festlegungen in Nachbarregionen und deren Einfluss auf die dortige Bedarfskalkulation zu berücksichtigen; gegebenenfalls könnte nämlich bei entsprechenden rohstoffgeologischen Verhältnissen (die sich nicht nach Verwaltungs- und Regionsgrenzen richten) auch eine Bedarfsabdeckung über Festlegungen in Nachbarregionen sachlich sinnvoller bzw. sogar zweckmäßigerweise geboten sein. Im Falle des Kalkstein-Abbaustandortes Knittlingen/Bretten ist dies durch die Festlegung von Vorranggebieten auf Gemarkung Bretten/Region Mittlerer Oberrhein bereits so erfolgt, ebenso in der Region Nordschwarzwald und in der Region Stuttgart bezüglich Abbaugebieten bei Kalkstein-Abbaustandorten an der Grenze zwischen den beiden Regionen. Dies ist somit auch hinsichtlich der Festlegung von sgebieten für alle Grenzstandorte zu prüfen. Exakt berechnen lässt sich der Bedarf an festzulegenden Gebieten jedoch nicht, da die Nachfrage nach heimischen Rohstoffen aus der Region nicht für 15 oder 20 Jahre im Voraus absehbar ist und auch von den Abbaufirmen nicht genau beziffert werden kann. Der Gesamtbedarf an oberflächennahen Rohstoffen hängt von der Wirtschaftsentwicklung ab. Prognosen hierzu sind mit einer großen Unschärfe behaftet; weitere Unsicherheiten nennt das Rohstoffsicherungskonzept B.-W auf Seite 10 f. Eine immanente Unschärfe von Rohstoffprognosen hat das Wirtschaftsministerium daher schon bisher bei der Genehmigung von Regionalplänen in ständiger Praxis zugestanden 8. Dennoch muss eine grobe Schätzung des künftigen Bedarfs auf der Grundlage der Förder- und Produktionszahlen der Vergangenheit unter Ausschaltung extremer konjunktureller Schwankungen versucht werden 9. Hilfsweise legt das Landesamt für Geo- 8 Rohstoffsicherungskonzept B.-W. Stufe 2, Wirtschaftsministerium 2004, Seite 28 9 wie vor, Seite 11 18

20 logie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (LGRB), das in seinem rohstoffgeologischen Gutachten für den Regionalverband auch Angaben zum Flächenbedarf macht, hier als Maßstab für eine Bedarfsvorausschätzung die jährliche Durchschnittsmenge der in den letzten Jahren produzierten Rohstoffe an und schreibt diese als Trend für die nächsten Jahre fort. Soweit nach Abschätzungen seitens der Firmen, des Industrieverbandes Steine und Erden (ISTE) und LGRB eventuell längerfristige Marktveränderungen erkennbar sind, könnte dies über einen Marktveränderungsfaktor ggf. mit berücksichtigt werden. Einen wichtigen Hinweis auf die Größenordnung und den Umfang des Bedarfs an Rohstoffen stellt auch die Anmeldung von Interessengebieten durch die in der Region tätigen Abbaufirmen dar. Dies gilt jedoch nicht für den Umkehrschluss: Werden von Abbaufirmen keine Interessengebiete angemeldet, kann dies, trotz weiter vorhandenem Bedarf nach diesen Rohstoffen, daran liegen, dass dies kleine oder mittelständische Betriebe ohne aktuellen Firmennachfolger sind, dass eine Verlagerung des Abbaues in andere Gebiete außerhalb der Region erfolgt ist, oder dass keine Lagerstätte in der Region mehr vorhanden oder erkennbar genehmigungsfähig ist. Standorte an Regionsgrenzen (Behandlung gemäß LGRB): Sieben Standorte befinden sich direkt an der Grenze der Region Nordschwarzwald zu Nachbarregionen: Knittlingen, Illingen/Vaihingen-Roßwag, Illingen, Heimsheim, Wildberg-Sulz am Eck, Mötzingen/Nagold und Sulz am Neckar-Fischingen/Empfingen. Bei allen diesen Gewinnungsstellen werden Karbonatgesteine des Oberen Muschelkalks für die Gewinnung von Natursteinen abgebaut. Für die regionale Bedarfskalkulation Nordschwarzwald werden im geplanten Gutachten des LGRB die bisherigen Förder- und Produktionsmengen der ersten fünf genannten Betriebe berücksichtigt, nicht jedoch die der beiden letztgenannten, da diese der jeweiligen Nachbarregion zugerechnet werden. Zuschläge gem. Rohstoffsicherungskonzept: Außerdem müssen in die Bedarfsermittlung gemäß Stufe 2 des Rohstoffsicherungskonzeptes des Landes 2004 noch lagerstättengeologisch begründete Zuschläge und es können sogenannte Sicherheitszuschläge einbezogen werden. Letztere setzt der ISTE i.d.r. laut Angabe vom für die Risikofaktoren Grundstücksverfügbarkeit und Genehmigung mit jeweils 20 % bei den Massenrohstoffen mit Ausnahme der Naturwerksteine an. Laut ISTE bilden diese Ansätze die tatsächliche Entwicklung gut ab und wurden so auch in den letzten Regionalplänen (z.b. Neckar- Alb) verwendet und anerkannt. Falls es Erkenntnisse bei bestimmten Standorten gibt, die diese Sicherheitszuschläge nicht erfordern, ist dies im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Bedarfsvorausschätzung erfolgt jeweils getrennt für die drei wichtigsten in der Region vorkommenden Rohstoffgruppen Naturwerksteine, Ziegeleirohstoffe sowie Natursteine. 19

21 Naturwerksteine In der Region Nordschwarzwald sind bislang für zehn Standorte, an denen Buntsandstein und Schilfsandstein als Naturwerkstein abgebaut wurde, Schutzbedürftige Bereiche (entspricht Abbaugebieten ) festgelegt. Der Sandsteinabbau erfolgt i.d.r. nicht gleich- bzw. regelmäßig im gleichbleibenden Umfang, da die Nachfrage stark vom Restaurierungsbedarf im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung sowie der Denkmalpflege abhängig ist; daher ist auch hier trotz fehlender statistisch signifikanter Produktionsmengen eine langfristige Standortsicherung nötig. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil gute Naturwerksteinvorkommen sehr selten sind. Im Rahmen der Firmenabfrage für Interessengebiete hatten lediglich zwei Firmen Gebiete zur (in Maulbronn sowie Tiefenbronn-Mühlhausen) angemeldet. Für den Standort Tiefenbronn wird als Größenordnung eines möglichen Vorranggebietes zur von Rohstoffen in etwa von der Größe des bisherigen Schutzbedürftigen Bereiches für den Abbau ausgegangen. Für den Standort Maulbronn wurde das beantragte Gebiet vom LGRB als abgebautes oder durch Verfüllung unzugängliches Rohstoffvorkommen bewertet, hier wird daher (in Abstimmung mit der Firma) auf eine Ausweisung verzichtet. An zwei weiteren Standorten (Remchingen-Wilferdingen und Freudenstadt-Dietersweiler) wird nur noch in sehr geringem Umfang Buntsandstein abgebaut, der Schutzbedürftige Bereich für den Abbau ist dort auch langfristig ausreichend groß dimensioniert, so dass derzeit kein zusätzlicher bereich notwendig ist. An den restlichen Standorten ist der Abbau offenbar ganz beendet worden. Für Muschelkalk als Naturwerkstein ist allerdings ein neuer Bedarf angemeldet worden, der auch belegt und nachvollziehbar ist, und der durch die Festlegung eines neuen kleinen Vorranggebietes für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe auf Gemarkung Illingen abgedeckt werden soll. Ziegeleirohstoffe Ziegeleirohstoffe wurden in der Region bis Anfang der 2000er Jahre sowohl zur Produktion von Mauerziegeln als auch von Dachziegeln abgebaut; für Rohstoffe beider Produktsegmente wurden im Teilregionalplan von 2000 umfangreiche Schutzbedürftige Bereiche festgelegt. Seit dieser Zeit hat sich die Bedarfssituation aber dramatisch gewandelt: Schon in 2002 wurde ein geplantes großes Abbauvorhaben von Magerlöß für Mauerziegel eingestellt, da der Bedarf nicht mehr vorhanden war und ein Mauerziegelwerk geschlossen wurde. Zum Jahresende 2009 beendete auch das noch verbliebene Dachziegelwerk in Mühlacker die Produktion. Auch an einem weiteren Standort in der Region ist laut ehemaligem Betreiber eine wirtschaftliche Produktion von Ziegeln nicht mehr möglich; das vorhandene Rohmaterial sei zwar verwendbar, ist aber in dieser Zusammensetzung in Baden- 20

22 Württemberg noch an mehreren anderen Standorten ebenfalls in dieser Güte vorhanden. Aus wirtschaftlichen Gründen sei an diesem Standort ein Abbau nicht mehr darstellbar, da auch aus Ostdeutschland Material mit gleicher oder besserer Qualität (Transportkosten inclusive) günstiger für die noch bestehenden Ziegelwerke bezogen werden könne. Bedarfsrückgänge signalisierte in den letzten Jahren auch der Verband der Ziegelindustrie Südwest. Ein weiterer klarer Hinweis auf den zurückgegangenen Bedarf ergibt sich aus der Beantwortung der 2008 im Vorfeld der Ergänzung durchgeführten Befragung der Firmen: Von der größten Abbaufirma für Ziegeleirohstoffe in der Region wurde für neun Standorte, für die 2000 noch Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau festgelegt wurden, kein einziges Interessengebiet als sgebiet beantragt. Für die wenigen noch betriebenen Abbaustellen reichen die damals festgelegten Abbaugebiete auch noch langfristig im Sinne des nun mit den sgebieten verfolgten Zwecks voll aus. Auch die anderen kleineren Abbauunternehmer haben kein Interessengebiet zwecks Festlegung als sgebiet beantragt. Ebenso sieht der Fachverband Ziegelindustrie Südwest e.v. laut Schreiben vom derzeit keinen weiteren Bedarf an der Ausweisung von Vorranggebieten zur (langfristigen) von Ziegeleirohstoffen. Da auch seitens des Geologischen Landesamtes ebenfalls kein Bedarf für die Festlegung von sgebieten dargestellt wurde, entfällt eine solche Festlegung im Rahmen dieser Ergänzung. Natursteine für den Verkehrswegebau, für Baustoffe und als Betonzuschlag Gänzlich anders stellt sich die Situation bei den Natursteinen für den Verkehrswegebau, für Baustoffe und als Betonzuschlag (Kalkstein, Plutonite, Metamorphite, z.b. Muschelkalk, Granit, Gneis und Granitporphyr) dar: Hier ist der Bedarf nach wie vor gegeben. Die Nachfragesituation in den letzten Jahren ist im Durchschnitt stetig stabil geblieben. Auf Grund der zunehmend problematischer werdenden Kiesproduktion (Mengensowie Umwelt- und Wasserschutz-Probleme) in Oberschwaben und in der Rheinebene ist darüber hinaus bei wieder anziehender Konjunktur mit in der Folge mehr Hoch- und Straßenbaumaßnahmen (z.b. weiterer Ausbau der Autobahn A 8 in der Region) auch mit steigender Nachfrage nach Substitutionsrohstoffen wie z.b. Festgesteinen aus Muschelkalk-, Gneis- und Granitporphyr-Abbaustellen zu rechnen. Daher wurden für diese Rohstoffgruppe auch viele Interessengebiete zur Rohstoffsicherung angemeldet. Bedarfskalkulation Natursteine (prinzipielles Vorgehen; Kalkulation für die Region NSW erfolgt im LGRB-Gutachten und wird anschließend dargestellt): 21

23 1. Für die einzelnen Abbau-Standorte wird die bisherige durchschnittliche Rohfördermenge in Tonnen pro Jahr (t/a) festgestellt, gegebenenfalls aus Umrechnung aus der durchschnittlichen Produktionsmenge über einen für den Standort jeweils bekannten Korrekturfaktor (in %) für nicht verwertbares Material. Diese durchschnittliche Rohfördermenge wird durch den Faktor der durchschnittlichen Gesteinsdichte (= ca. 2,5/ 2,7 bei den Festgesteinen) dividiert, so erhält man je Standort die bisher durchschnittlich geförderte Menge = den künftigen Mengenbedarf pro Jahr in m³/a. 2. Aus der Datenbank Rohstoffgewinnungsstellen des LGRB kann je Standort aus der minimalen und maximalen Mächtigkeit ein Durchschnittswert für die Wandhöhe in m ermittelt werden. Durch diesen Wert wird der o.g. Mengenbedarf dividiert dies ergibt einen ersten Wert für den jährlichen Flächenbedarf je Standort in m² bzw. Hektar (ha/a). 3. Die weitere Ermittlung erfolgt Standort-unabhängig für die Region insgesamt: Die o.g. Einzelwerte aller Standorte werden addiert und ergeben so einen ersten Gesamtwert für den durchschnittlichen jährlichen Flächenbedarf der Region. Zu diesem Wert muss nun der lagerstättengeologisch begründete Zuschlag gemäß RSK 2004 in Höhe von (ca.) 25 % addiert werden, anschließend erfolgt die Multiplikation mit der Anzahl der Jahre, für die die langfristige Rohstoffsicherung vorgenommen werden soll (vgl. Kap. 3. Planungszeitraum), also für 15 oder für 20 Jahre daraus ergibt sich eine Größenordnung des Gesamtbedarfs an festzulegenden Vorranggebieten zur von Rohstoffen in der Region Nordschwarzwald aus Sicht des LGRB. 4. Abschließend sind gemäß Rohstoffsicherungskonzept des Landes 2004 weitere Unwägbarkeiten aus der Grundstücksverfügbarkeit und weiterer Kriterien in Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen = Addition von Sicherheitszuschlägen, die laut Industrieverband Steine+Erden ISTE wie oben ausgeführt mit jeweils ca. 20 % anzusetzen sind dies ergibt den Gesamtwert der festzulegenden sgebiete in der Region in ha. Kalkulation für die Region Nordschwarzwald (gemäß Kap. 5 Zusammenfassung und Hinweise für die Raumplanung des LGRB- Gutachtens vom sowie eigener Berechnung): Die Rohförderung von Steine-Erden-Rohstoffen fällt mit 3,8 Mio. t in der Region Nordschwarzwald im landesweiten Vergleich gering aus. Im Jahr 2008 wurden in Baden-Württemberg rund 85,6 Mio. t an Steine-Erden-Rohstoffen abgebaut. Die Rohförderung aus der Region Nordschwarzwald entspricht damit einem Anteil von 4,4 %. Der Bevölkerungsanteil in der Region beträgt 5,5 % der Landesbevölkerung. Rechnerisch wäre damit eine Fördermenge an Steine-Erden-Rohstoffen von 4,7 Mio. t zur Eigenversorgung erforderlich. Dies zeigt, dass in der Region weniger Rohstoffe gewonnen werden, als zur Eigenversorgung erforderlich wären. Im Rohstoffbericht 2006 wird ausgeführt, dass sich nach Auskunft der Rohstofffirmen der konjunkturell bedingte Rückgang der Nachfrage bei Baurohstoffen seit Anfang 2005 nicht mehr fortgesetzt habe. Dies lässt sich auch für die Region Nordschwarzwald bestätigen. Seit 22

24 dem deutlichen Anstieg in der Rohfördermenge von 2004 auf 2005 ist diese aber wieder leicht rückläufig. Die Gesamtfördermenge ist maßgeblich bestimmt durch den Abbau von Karbonatgesteinen des Oberen Muschelkalks, dem mit Abstand wichtigsten Rohstoff der Region. Die rechnerisch ermittelte Reservemenge für die Konzessionsgebiete liegt bei den Karbonatgesteinen des Oberen Muschelkalks bei ca. 26,9 Mio. m³ (das entspricht knapp 73 Mio. t). Legt man die Fördermenge aus dem Jahr 2008 von etwa 3,77 Mio. t zugrunde, so ergeben sich Reserven für etwas mehr als 19 Jahre. Rechnet man mit der Durchschnittsförderung der letzten 19 Jahre von etwa 4,15 Mio. t, so ergeben sich gut 17 Jahre Reichweite. In dem für die Region Nordschwarzwald seit dem verbindlichen Teilregionalplan Rohstoffsicherung wurden Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (sog. A-Flächen ) für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren festgelegt. Für die Vorkommen von Kalksteinen im Oberen Muschelkalk wurden dabei Flächen mit insgesamt ca. 150 ha ausgewiesen. Etwa 16 % dieser Flächen sind heute bereits abgebaut (z.b. stillgelegter Steinbruch Horb-Untertalheim, RG ) oder in Abbau befindlich. 36 % der Flächen sind inzwischen Teil der unverritzten Konzessionsgebiete (genehmigte Erweiterungsgebiete). 7 % der Schutzbedürftigen Bereiche werden aller Voraussicht nach nicht mehr einem Rohstoffabbau zugeführt, weil die Gewinnungsstelle demnächst stillgelegt wird (Steinbruch Mühlacker-Sengach, RG ), oder die Fläche wie zum Beispiel im Steinbruch Sulz am Eck (RG ), aufgrund von einzuhaltenden Sicherheitsabständen zu Grundstücksgrenzen nicht mehr in Angriff genommen werden kann. Nur rund 41 % der Schutzbedürftigen Bereiche liegen außerhalb der bestehenden Konzessionsgebiete und können eine Abbaugenehmigung vorausgesetzt auch künftig für den Rohstoffabbau vorgesehen werden. In den konzessionierten Bereichen der A-Flächen (einschließlich der bereits verritzten Abbauflächen) des gültigen Teilregionalplans Rohstoffsicherung sind unter Berücksichtigung eines lagerstättengeologisch begründeten Zuschlags von 25 % (verkarstete, gestörte, dolomitisierte Bereiche u.ä.) Kalksteinvorräte von rund 24 Mio. m³, in den noch nicht konzessionierten Bereichen von rund 20 Mio. m³ zu prognostizieren. In den noch nicht abgebauten Bereichen der A-Flächen ist also mit Vorräten von ca. 44 Mio. m³ (knapp 120 Mio. t) zu rechnen. Unter Einbeziehung der durchschnittlichen Rohfördermenge seit 1992 (Mittelwert aus 17 Jahren) würde diese Menge für etwa 22 Jahre reichen. Ausgehend von einem Planungszeitraum von 20 Jahren müssten also Flächen in ähnlicher Größenordnung (ca. 116 ha) als B- Fläche ausgeweisen werden..... Geht man dagegen gemäß Beschluss des Planungsausschusses von einem Planungszeitraum von ca. 15 Jahren aus, wäre danach eine Flächengröße von ca. 87 ha erforderlich. Darüber hinaus gelangen nun die o.g. Sicherheitszuschläge gem. RSK BW 2004 und ISTE von i.d.r. jeweils 20 % aus mangelnder Grundstücksverfügbarkeit und weiteren Unwägbarkeiten in Genehmigungsverfahren im Rahmen der planerischen Abwägung zur Berücksichtigung, das sind zusammen 40 %. Für die Festlegung von sgebieten für etwa 15 Jahre kommt man somit auf einen Flächenbedarf von ca. 122 ha. 23

25 Das LGRB schreibt in seinem Gutachten abschließend: Die aktuell genutzte Abbaufläche von ca. 175 ha entspricht in der etwa km² großen Region Nordschwarzwald einem Anteil von nur 0,075 %. Dies ist verglichen mit dem landesweiten Durchschnitt von 0,20 % ein geringer Flächenanteil. Die Hauptursache liegt darin begründet, dass in der Region ganz überwiegend mächtige Kalksteinfolgen für den Rohstoffabbau genutzt werden. Angesichts dieses geringen Flächenbedarfs sollte deshalb eine Ausweisung von Gebieten zur von Rohstoffen (B-Flächen) im Oberen Muschelkalk, deren Vorräte rein rechnerisch für mehr als 20 Jahre reichen würden, vorgenommen werden, zumal mit einer weiteren Verdichtung der Nutzungskonkurrenzen in der Region zu rechnen ist. Außerdem muss man davon ausgehen, dass in den angrenzenden, dicht besiedelten Regionen Mittlerer Oberrhein, Rhein-Neckar und Stuttgart durch Abnahme der Rohstoffreserven und Zunahme der Restriktionen insbesondere in den Ballungszentren künftig weniger Massenrohstoffe gewonnen und in die Region Nordschwarzwald geliefert werden können. Daher sollten in der Region Nordschwarzwald weit vorausschauend, besonders im Bereich des Oberen Muschelkalks, Flächen zur ausgewiesen werden, um bei der nächsten Gesamtfortschreibung ausreichende Vorräte für eine möglichst vollständige Deckung der Eigenversorgung der Region bereitstellen zu können. Der Planungsausschuss hat dennoch den auf Seite 16 dargestellten Beschluss gefasst, für die jetzige Ergänzung des Teilregionalplanes einen Planungszeitraum von 15 Jahren für die Kalkulation der sgebiete zu Grunde zu legen, und die Möglichkeit, den Planungszeitraum für die Rohstoffgebiete auf 20 Jahre auszuweiten, erst im Rahmen der nächsten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes zu nutzen. Zwischenfazit Flächenbedarf / Umfang erforderlicher sgebiete für die Rohstoffgruppe Natursteine, Stand 2009: Laut o.g. Kalkulation, abgeleitet aus den Produktionsmengen der vorhandenen Steinbrüche in den letzten Jahren, wird für einen Zeitraum von 15 Jahren ein Flächenumfang von ca. 122 ha benötigt. Aber auch damit bliebe die Unterdeckung bei der Eigenversorgung der Region Nordschwarzwald mit den entsprechenden Rohstoffen (vgl. Geol. Gutachten LGRB S. 19/20 und 109) bestehen. Der Umfang der angemeldeten Interessen- und Ergänzungsgebiete (vgl. Tabelle 2, S. 13), die nach Auswertung des Geologischen Gutachtens des LGRB rohstoffgeologisch begründet sind und von daher als sgebiete geeignet wären, beträgt rund 143 ha. Damit stünden für die Festlegung entsprechender Vorranggebiete für einen Zeitraum von 15 Jahren Gebiete in der Größenordnung von ca. 20 ha mehr zur Verfügung als mindestens erforderlich wären; die o.g. Unterdeckung in der Region wäre damit teilweise verringerbar. Es werden sich im Verlauf der weiteren Abstimmung mit den im folgenden Kap. 6 genannten Belangen jedoch noch Einschränkungen bei der Eignung der bisherigen ca. 143 ha rohstoffgeologisch positiv bewerteter Gebiete als sgebiete ergeben und potentielle Gebiete dabei ausscheiden. 24

26 6. Abstimmung, Alternativenprüfung und Verfahrensvorschläge Konfliktfreie Rohstoffgewinnung ist faktisch kaum möglich. Besondere Probleme ergeben sich für Verdichtungsräume und ihre Randzonen, in denen durch die Nachbarschaft zu Siedlungen oder die Überlagerung von Rohstoffvorkommen mit anderen wichtigen Raumfunktionen Zielkonflikte auftreten. Aber auch in anderen Räumen kann es durch die (aufgrund der geologischen Gegebenheiten) oftmals sehr kleinräumige strenge Standortgebundenheit nachgewiesener und wirtschaftlich abbauwürdiger Lagerstätten und fehlender Alternativen an anderer Stelle zu denselben Konflikten kommen. In ihrer Ausdehnung sind die Abbaustandorte zwar oftmals relativ klein, sie haben aber durch teilweise notwendige Sicherheitsabstände (z.b. für Sprengungen) sowie durch Eingriffe in Landschaftsfunktionen manchmal erhebliche Wirkungen. Der Rohstoffgewinnung kann daher nicht in jedem Fall und von vorne herein automatisch ein Vorrang vor anderen wichtigen Belangen oder Raumnutzungen eingeräumt werden; vielmehr ist in Konfliktfällen bei beabsichtigten Gebieten zur bzw. für den Abbau von Rohstoffen, z.b. mit Belangen des Naturschutzes, des Wasserhaushaltes oder der Siedlungsentwicklung, eine Alternativenprüfung und eine sorgfältige Einzelabwägung erforderlich. 10 Dies trifft ebenso auf Festlegungen des bereits rechtskräftigen Regionalplanes 2015 wie auf in der Aufstellung befindliche Festlegungen weiterer regionaler Planungen wie die Teilregionalpläne Regenerative Energien, Landwirtschaft oder Forstwirtschaft zu. Alternativen zu angemeldeten Gebieten wurden überall dort betrachtet (vgl. Tabellen 4, 6, 7 und 8), wo Beeinträchtigungen anderer Belange vermutet wurden oder erkennbar sind. Grundvoraussetzung für mögliche Alternativgebiete ist jedoch das Vorhandensein abbauwürdiger Rohstoffvorkommen, die nur sehr begrenzt und absolut standortgebunden sind. 6.1 Abstimmung mit den Nachbar-Regionalplänen Gemäß 12 Abs. 5 LplG sowie 7 Abs. 3 Raumordnungsgesetz ROG (i.d.f. von Artikel 1 des Gesetzes (GeROG) vom 22. Dezember 2008, GBl. S ff.) sind Raumordnungspläne und Regionalpläne mit den Plänen benachbarter Planungsräume/Regionen aufeinander abzustimmen. Bezüglich der Rohstoffsicherung sind hier insbesondere die (geplanten) Festlegungen bzgl. Abbau- oder sgebieten, die sich in der Nähe von oder direkt an Regionsgrenzen befinden, zu betrachten. Für die Ergänzung dieses Teilregionalplanes betrifft dies die Standorte Knittlingen (Abstimmung mit Festlegungen auf Gemarkung Bretten im Regionalplan Mittlerer Oberrhein), bei Illingen, Heimsheim, Mönsheim, Wildberg-Sulz am Eck und Nagold (Abstimmung mit (geplanten) Festlegungen auf den Gemarkungen Vaihingen/Enz, 10 In Anlehnung an den Entwurf des Regionalplanes Stuttgart v , Begründung S

27 Rutesheim, Herrenberg und Mötzingen im Regionalplan Stuttgart) sowie ggf. Alpirsbach und Empfingen (Abstimmung mit Festlegungen auf den Gemarkungen Schenkenzell und Sulz am Neckar im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg), sh. folgende Tabelle 3. Eine erste Vorab-Beteiligung des Verbandes Region Stuttgart zur Klärung der o.g. Punkte erfolgte mit Schreiben vom Der VRS sah laut Antwort vom keine Konflikte durch die in der Region NSW an der Regionsgrenze geplanten sgebiete und auch kein Problem in der Frage der Bedarfsbegründung bzw. des Bedarfsnachweises für die Region NSW durch etwaige in der Region Stuttgart festgelegte Vorranggebiete. Tabelle 3 Abstimmung mit Nachbar-Regionalplänen: Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Nachbar- Regionalplan Abstimmungsvorschlag Knittlingen/Bretten Mittlerer Oberrhein Vorranggebiete auf Gmkg. Bretten festgelegt, im NSW kein Vorranggebiet auf Gmkg. Knittlingen vorgesehen = kein weiterer Abstimmungsbedarf A Illingen/Vaihingen- Roßwag Lichtenberg-Süd Stuttgart Gebiet grenzt an Region Stuttgart an, im R-Plan dort Regionaler Grünzug vorgesehen = kein Konflikt, da Vorranggebiete Rohstoff in dortigen Grünzügen zulässig sind. Weiter entfernt auf Gmkg. Vaihingen/Enz-Roßwag ist ein Vorranggebiet zur von Rohstoffen geplant = kein Konflikt S Illingen/Vaihingen- Roßwag Lichtenberg-Nord Stuttgart Gebiet beantragt zur Ausschöpfung des abbauwürdigen Vorkommens gemäß KMR. Gebiet grenzt nicht direkt an Region Stuttgart an, ein Nutzungskonflikt ist nicht erkennbar. Südlich der Enz auf Gmkg. Vaihingen/Enz-Roßwag ist im R- Plan Stuttgart ein Vorranggebiet zur von Rohstoffen geplant = kein Konflikt A Illingen-Süd Lausegerten Stuttgart Gebiet grenzt nicht direkt an Region Stuttgart an, ein Nutzungskonflikt ist nicht erkennbar. Für den bisherigen Standort ist kein Ersatz- Vorranggebiet auf Gmkg. Vaihingen vorgesehen, daher Bedarfsfrage allein auf Region NSW bezogen zu klären S Illingen-Süd Wolfsäcker Stuttgart Gebiet grenzt nicht an Region Stuttgart an, ein Nutzungskonflikt ist nicht erkennbar. Für den bisherigen Standort ist kein Ersatz-Vorranggebiet auf Gmkg. Vaihingen vorgesehen, daher Bedarfsfrage allein auf Region NSW bezogen zu klären S S1 Heimsheim, Heimsheim-Süd Stuttgart Gebiete grenzen an Region Stuttgart an, im R- Plan dort Regionaler Grünzug sowie z.t. Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen = keine Konflikte, da Vorranggebiete Roh- 26

28 Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Nachbar- Regionalplan Abstimmungsvorschlag stoff in dortigen Grünzügen zulässig sind und ebenfalls z.t. direkt an Gebiete für Nat.sch. und Ldsch.pflege angrenzen. Östlich auf Gemarkung Rutesheim ist ein Vorranggebiet zur von Rohstoffen im R-Plan Stuttgart geplant = kein Konflikt S Mönsheim Stuttgart Aufgrund Entfernung zur Region Stuttgart kein Abstimmungsbedarf erkennbar A Wildberg-Sulz am Eck Zimmler/Weiler Stuttgart Gebiet grenzt im Osten an Region Stuttgart an, dort Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehen. Grünzug = kein Konflikt; VBG Nat.schutz + L.pflege: lt. VRS vom ebenfalls kein Konflikt erkennbar. Darüber hinaus ist im R-Plan Stuttgart direkt angrenzend an das vorhandene Abbaugebiet ein Vorranggebiet zur von Rohstoffen auf Gmkg. Herrenberg beschlossen worden = kein Konflikt S Wildberg-Sulz am Eck Lehen Stuttgart Gebiet grenzt nicht direkt an Region Stuttgart an = kein Nutzungskonflikt erkennbar. Jedoch ist im R-Plan Stuttgart direkt angrenzend an das vorhandene Abbaugebiet ein Vorranggebiet zur von Rohstoffen auf Gmkg. Herrenberg beschlossen worden = kein Konflikt S Nagold/Mötzingen Stuttgart Gebiet grenzt westlich direkt an das vorhandene Abbaugebiet in der Region Stuttgart an = kein Konflikt. Im R-Plan Stuttgart ist östlich angrenzend an das vorhandene Abbaugebiet ein Vorranggebiet zum Abbau sowie zur von Rohstoffen auf Gmkg. Mötzingen vorgesehen = kein Konflikt S Sulz-Fischingen (Lkr.RW)/Empfingen Schwarzwald-Baar- Heuberg Vorranggebiete für den Abbau und zur von Rohstoffen sowie sonstige Waldfläche angrenzend auf Gmkg. Sulz am Neckar festgelegt = kein Konflikt erkennbar. Eine Anfang Januar 2010 vorgenommene frühzeitige Beteiligung aller Nachbar-Regionen betätigte die o.g. erste Beurteilung seitens des Verbandes Region Stuttgart: Die geplanten Vorranggebiete in der Region NSW stehen derzeit nicht im Widerspruch zu den regionalplanerischen Zielen der Region Stuttgart (Regionalplan 2020, Satzungsbeschluss ). Auch seitens der anderen fünf beteiligten Nachbar-Regionalverbände wurden keine Bedenken zu den Abstimmungsvorschlägen gem. Tabelle 3 sowie zu den vorgesehenen Vorranggebieten zur von Rohstoffen vorgebracht. 27

29 6.2 Abstimmung mit dem Regionalplan 2015 Ob Konflikte von Vorranggebieten zur Rohstoffsicherung mit anderen Festlegungen des Regionalplanes 2015 auftreten können, und ob daraus nach Abwägung ggf. Änderungen von Festlegungen des Regionalplanes 2015 erforderlich werden, soll hier kurz angesprochen werden. Kapitel Siedlungsstruktur Zentrale Orte und Entwicklungsachsen: Kein Konflikt. Siedlungsbereiche und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen: Da Rohstoffabbaustellen und Vorranggebiete i.d.r. außerhalb von bestehenden Siedlungsgebieten, also im Außenbereich vorkommen bzw. liegen sollen, sollte kein Konflikt entstehen. Ggf. sind Abstände zu berücksichtigen (sh. Kap. 6.3). Vorranggebiete Interkommunale Gewerbegebiete IKG, sofern gebietsscharf als Ziel festgelegt: Konflikt mit Rohstoffsicherung wäre gegeben; Vorranggebiet IKG geht i.d.r. vor. Bei Vorschlägen : Sofern Bauleitplanung vorhanden, sh. Kap Vorbehaltsgebiete Vorratsstandorte für Gewerbe-Großansiedlungen : Konflikt mit Rohstoffsicherung wäre gegeben; sofern noch kein Siedlungsgebiet GE/GI entstanden ist ( Bestandsschutz greift), muss eine Einzelabwägung erfolgen ggf. Änderung R-Plan Versorgungskerne und Ergänzungsstandorte für regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte: Befinden sich i.d.r. im Siedlungsbestand, wo keine Rohstoffsicherung vorkommt/vorkommen sollte = i.d.r. kein Konflikt. Kapitel Freiraumsicherung Regionale Grünzüge: Laut Plansatz R-Plan 2015 sind u.a. in den Regionalen Grünzügen Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe zulässig und können sich mit ihnen überlagern. Dies muss für Vorranggebiete zur von Rohstoffen, die ja innerhalb des Geltungszeitraumes des Regionalplanes von ca. 15 Jahren noch nicht einmal einem konkreten Abbau zur Verfügung stehen sollen, erst recht gelten = kein Konflikt. Regionale Grünzäsuren: Aufgrund ihrer Hauptfunktion zur eines Mindestmaßes an Freiflächen im Nahbereich von dicht aufeinander folgenden Siedlungen würde eine Rohstoffsicherung mit der Option eines späteren Abbaus (Abstände!) im nachfolgenden Planungszeitraum i.d.r. einen potentiellen Konflikt heraufbeschwören und sollte daher hier i.d.r. unterbleiben. Vorbehaltsgebiete für den Bodenschutz: Konflikt mit Rohstoffsicherung wäre prinzipiell gegeben, daher Abwägung erforderlich. [Abwägungshinweis: Da die 28

30 Bodenschutzgebiete auf dem Vorhandensein bestimmter Bodenfunktionen beruhen, diesbezüglich also zwar standortgebunden sind, diese Gebiete aber in der Region sehr großflächig vorkommen und ausgewiesen sind, kann eine ebenfalls standortgebundene Nutzung wie die Rohstoffsicherung, die dagegen aber viel geringere nutzbare Flächenpotentiale aufweist, wohl i.d.r. mit einem höheren Gewicht in die Abwägung eingestellt werden] ggf. Änderung R-Plan Gebiete für Naturschutz und Landespflege: Von der Verbindlichkeit ausgenommen = daher kein Konflikt, jedoch ggf. in der Abwägung berücksichtigen. Vorbehaltsgebiete Mindestflur: Die (landwirtschaftliche, nicht forstwirtschaftliche!) Bewirtschaftung oder Pflege dieser Gebiete (i.d.r. Rodungsinseln um Höhenorte im Schwarzwald) soll sichergestellt werden. Die Unterschreitung der Mindestflur (z.b. durch Aufforstung) ist aus Gründen der Erholung, des Biotopschutzes und des Klimas zu vermeiden ( Offenhaltung der Kulturlandschaft). Ein Rohstoffabbau (i.d.r. mit der Rekultivierungsauflage nach abgeschlossenem Abbau Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes/der ursprünglichen Nutzung ) stellt i.d.r. keinen Konflikt dar. Waldflächen: Grundsatz, diese soweit wie möglich zu erhalten, allerdings keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete festgelegt; Rohstoffabbau stellt zwar im Prinzip hier einen Konflikt dar. Da aber potentielle Vorranggebiete zur Rohstoffsicherung eine sehr viel höhere regionale Bedeutung und damit ein deutlich höheres Gewicht in der Abwägung haben, wird im Abwägungsergebnis der Rohstoffsicherung hier i.d.r. der Vorzug zu geben sein. Im weiteren sh. Kap. 6.5 Betroffenheit von Fach- und Umweltbelangen. Vorbehaltsgebiete für Erholung: Diese sind für einen zusätzlichen Ausbau für Erholungszwecke geeignet, die natürliche und nutzungsbezogene Erholungsfunktion dieser Räume ist zu sichern. Rohstoffabbau wäre hier ein potentieller Konflikt Abwägung erforderlich. Da diese Gebiete sehr großflächig in der Region ausgewiesen sind, die Rohstoffsicherung dagegen aufgrund ihrer geologisch bedingten sehr kleinräumigen Standortgebundenheit aber viel geringere nutzbare Flächenpotentiale aufweist, ist dies in der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen ggf. Änderung R-Plan Wasserwirtschaft: Ziel Trinkwasserspeicher Eyachtal (Gmkg. Neuenbürg, Höfen und Bad Wildbad) ist zu beachten, die Wasserschutzgebiete im Einzugsbereich der vorhandenen bzw. geplanten Trinkwasserspeicher Kleine Kinzig (Gmkg. Alpirsbach) und Eyachtal wären gem. Z (4) Plansatz R-Plan 2015 besonders zu berücksichtigen. Die weiteren Grundsätze z.b. zum vorbeugenden Hochwasserschutz wären ggf. in der Abwägung zu berücksichtigen; weitere Behandlung im Kap

31 Kapitel Verkehr und Infrastruktur Freihaltetrassen für Straße und Schiene (PS und R-Plan 2015): Im Bereich der in der RNK dargestellten Freihaltetrassen sind Maßnahmen, die einem späteren Straßen-/Gleisbau an dieser Stelle entgegenstehen können, nicht zulässig Konflikt mit der Rohstoffsicherung, Prüfung im Einzelfall. Der Standort für ein potentielles Regionales Logistikzentrum für den kombinierten Verkehr am Bahnhof Nagold ist zu sichern Ziel ist zu beachten, Rohstoffabbau bzw. sicherung ausgeschlossen. Tabelle 4 Abstimmung mit dem Regionalplan 2015: Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Regionalplan 2015 Vorläufiger Verfahrensvorschlag A Maulbronn (Lauster) Grünzug sowie teilweise Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege Grünzug kein Konflikt. Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege ist zwar von der Genehmigung ausgenommen (keine Bindungswirkung), aber ggf. in der Abwägung zu berücksichtigen S Mühlacker- Enzberg Grünzug sowie teilweise Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Grünzug kein Konflikt. Nachgewiesenes Rohstoffvorkommen gemäß KMR ermöglicht keine Alternative. Kleines Teilgebiet der sonst sehr großflächig auf Gmkg. Mühlacker festgelegten Vorbehaltsgebiete Bodenschutz erhält geringeres Gewicht und unterliegt in der Abwägung. Änderung R-Plan 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich A Illingen/Vaihingen -Roßwag Lichtenberg-Süd Keine Festlegung Vorranggebiet Rohstoff möglich S Illingen/Vaihingen -Roßwag Lichtenberg- Nord Grünzug und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Grünzug kein Konflikt. Nach KMR-Vorkommen denkbare Alternative östlich des im TRPl festgelegten Abbaugebietes wäre ebenfalls von VBG Bodenschutz überlagert = keine Eingriffsvermeidung dadurch; Bodenschutz ist großflächig in der Umgebung festgelegt und wird daher hier mit geringerem Gewicht in die Abwägung eingestellt Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich A Illingen-Süd Lausegerten Grünzug und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Grünzug kein Konflikt. Nach KMR-Vorkommen denkbare Alternative östlich des im TRPl festgelegten Abbaugebietes wäre ebenfalls von VBG Bodenschutz überlagert = keine Eingriffsvermeidung dadurch; Bodenschutz ist großflächig in der Umgebung festgelegt und wird daher hier mit geringerem Gewicht in die Abwägung eingestellt Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich. 30

32 Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Regionalplan 2015 Vorläufiger Verfahrensvorschlag S Illingen-Süd Wolfsäcker Grünzug und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Grünzug kein Konflikt. Nach rohstoffgeologischem Gutachten LGRB liegt das IG weitgehend innerhalb eines guten Vorkommens; Alternativen außerhalb von Vorbehaltsgebieten Bodenschutz gibt es keine Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich A Tiefenbronn- Mühlhausen Vorbehaltsgebiet für Erholung Nach KMR denkbare Alternativen östlich oder westlich des im TRPl festgelegten Abbaugebietes sind auch von VBG Erholung überlagert = keine Eingriffsvermeidung dadurch; VBG Erholung ist großflächig festgelegt, hat geringeres Gewicht und unterliegt in der Abwägung Änderung RPl2015: Streichung VBG Erholung erforderlich S Tiefenbronn- Mühlhausen Vorbehaltsgebiet für Erholung Nach KMR denkbare Alternativen westlich der K 4563 sind ebenso von VBG Erholung überlagert = keine Eingriffsvermeidung dadurch; VBG Erholung ist großflächig festgelegt, hat geringeres Gewicht und unterliegt in der Abwägung Änderung RPl 2015: Streichung VBG Erholung erforderlich S Heimsheim Vorbehaltsgebiete für Erholung und Bodenschutz Nach KMR sowie rohstoffgeologischem Gutachten LGRB Streifen mit intensiver Störungs- und Klufttektonik vorhanden. Nach ergänzendem Gutachten konnte mit dem LGRB aber am eine Einigung bzgl. eines entsprechend verkleinerten und vermutlich abbauwürdigen sgebietes erzielt werden. Alternativen außerhalb der VBG in der direkten Umgebung gibt es keine Änderung RPl 2015: Streichung VBG Erholung und Bodenschutz erforderlich S1 Heimsheim-Süd Vorbehaltsgebiete für Erholung und Bodenschutz, Wald Nach KMR sowie rohstoffgeologischem Gutachten LGRB stellt das Gebiet die abbautechnisch und betrieblich einzig sinnvolle Weiterentwicklungsmöglichkeit in der Region NSW dar Änderung RPl 2015: Streichung VBG Erholung und Bodenschutz erforderlich. Rekultivierungsauflage Wald vorsehen S Mönsheim Teilweise Vorbehaltsgebiet Bodenschutz sowie Wald; außerdem südlich angrenzend geplantes Gewerbegebiet (FNP genehmigt) Nach KMR ggf. denkbare (allerdings sehr begrenzte) Erweiterungsfläche nordöstlich der im Abbau befindlichen Fläche wäre zusätzlich noch von VBG Erholung überlagert = größerer Eingriff dadurch. Im genehmigten FNP dargestellte geplante Gewerbegebiete müssen (samt ggf. erforderlichen Abständen) berücksichtigt werden sh. Kap. 6.4 Abstimmung mit kommunaler Planung! A Wildberg-Sulz am Eck Zimmler/Weiler Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Das Vorkommen östlich der Gemarkungs- und Regionsgrenze liegt in Wasserschutzzone II; eine Erweiterung des Abbaus dorthin stellt sich sehr schwierig, wenn nicht gar unmögllich dar. Aufgrund einer vorhandenen Eintalung im Westen des derzeitgen Abbaugebietes stellt die Erweiterung im Norden/ Nordwesten daher die wahrscheinlich einzig realis- 31

33 Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Regionalplan 2015 Vorläufiger Verfahrensvorschlag tische direkte Weiterentwicklung in der Region NSW dar. Bodenschutz ist großflächig in der Umgebung festgelegt und wird daher hier mit geringerem Gewicht in die Abwägung eingestellt Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich S Wildberg-Sulz am Eck Lehen Teilweise Vorbehaltsgebiet Bodenschutz, außerdem geplantes Gewerbegebiet (FNP genehm.) Mit einer Erweiterung direkt südlich der L 358 könnten die Werksanlagen am vorhandenen Standort langfristig weitergenutzt werden. Bodenschutz ist großflächig in der Umgebung festgelegt und wird daher hier mit geringerem Gewicht in die Abwägung eingestellt. Evtl. könnte die GE-Planung entfallen oder ggf. zeitlich im Anschluss an einen Abbau realisiert werden sh. Kap. 6.4, Abstimmung mit kommunaler Planung; ggf. Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich A Baiersbronn- Heselbach Schrofel Regionaler Grünzug, teilweise Wald Grünzug kein Konflikt. Rohstoffgeologisch nachgewiesenes Vorkommen entspricht dem IG keine Alternativen vorhanden. Rekultivierungsauflage Wald vorsehen S Baiersbronn- Heselbach Schrofel Regionaler Grünzug, teilweise Wald Grünzug kein Konflikt. Rohstoffgeologisch nachgewiesenes Vorkommen entspricht weitgehend dem IG keine Alternativen vorhanden. Rekultivierungsauflage Wald vorsehen S Waldachtal- Salzstetten Vorbehaltsgebiet Bodenschutz sowie Wald Andere (geologisch aber ungünstigere) Alternativ- Flächen östlich oder westlich weisen die gleichen Überlagerungen auf = keine Konfliktreduzierung dadurch. Bodenschutz geringeres Gewicht, unterliegt Belang Rohstoffsicherung Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich S Nagold/Mötzingen Regionaler Grünzug, teilweise Bodenschutz, Wald Grünzug kein Konflikt. Über die Festlegungen des Regionalplanes Stuttgart (Richtung Osten) hinaus gemäß KMR einzig sinnvolle Entwicklungsrichtung. Bodenschutz geringeres Gewicht, unterliegt dem Belang Rohstoffsicherung Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich S Nagold-Hochdorf (Nord) Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Grünzug kein Konflikt. Prognostiziertes Vorkommen mit vermuteter Bauwürdigkeit erstreckt sich großflächig weiter nach Norden und Südwesten. Mehrere nachgewiesene Vorkommen mit wahrscheinlicher Bauwürdigkeit, also deutlich höherer Aussagesicherheit, befinden sich allerdings in relativer räumlicher Nähe westlich des Steinachtals. Sh. auch Kap. 6.4 Abstimmung mit kommunalen Belangen S Glatten Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet Bodenschutz und Erholung Grünzug kein Konflikt. VBG Bodenschutz und Erholung sind auch hier großräumig und großflächig festgelegt, haben hier geringeres Gewicht und unterliegen daher in der Abwägung Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz und VBG Erholung erforderlich. 32

34 Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Regionalplan 2015 Vorläufiger Verfahrensvorschlag S Dornstetten- Lattenberg Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Grünzug kein Konflikt. Gemäß KMR einzig verfügbares Vorkommen im Anschluss an vorhandenes Abbaugebiet; Bodenschutz mit geringerem Gewicht würde in der Abwägung unterliegen Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz wäre erforderlich. (aber: sh. Kap. 6.4, Abstimmung mit kommunalen Belangen, S 39 Mitte) S (Horb-Talheim)/ Nagold-Hochdorf (West) Regionaler Grünzug, geringfügig VBG Bodenschutz, Wald Grünzug kein Konflikt. Gemäß KMR einzig verfügbares Vorkommen im Anschluss an festgelegtes Abbaugebiet; Bodenschutz mit geringerem Gewicht unterliegt in der Abwägung Änderung RPl 2015: Streichung VBG Bodenschutz erforderlich S (Sulz-Fischingen, Lkr. RW)/ Empfingen Wald, Nordhälfte VBG Bodenschutz Nachgewiesenes Vorkommen mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit bis auf nördlichen Randbereich des IG. Gebiet außerdem wegen bereits angrenzend in der Nachbarregion Schwarzwald-Baar-Heuberg festgelegtem größeren sgebiet sowie dem VBG Bodenschutz im Norden verkleinern? 6.3 Abstimmung mit weiteren regionalen Planungen Teilregionalplan Regenerative Energien Die im Entwurf des Teilregionalplanes Regenerative Energien vom als Ziel beabsichtigten Festlegungen gelten im Sinne von 3 (2) LplG als sonstige öffentliche Belange und sind daher in der Abwägung zu berücksichtigen Prüfung im Einzelfall. Dies betrifft die dort vorgesehenen Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen und Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik. Die im Entwurf des Teilregionalplanes Regenerative Energien ebenfalls genannten Vorbehaltsgebiete für Biomasse- und Biogasanlagen sind dort nicht gebietsscharf dargestellt und können somit auch keine Berücksichtigung finden. Nach graphischer Verschneidung/Überlagerung im GIS des RVNSW ergab sich keinerlei Überlagerung von im Entwurf geplanten Vorranggebieten für Windkraftanlagen mit den Interessengebieten Rohstoffsicherung. Ebenso ergab sich keinerlei Überlagerung von Interessengebieten Rohstoffsicherung mit im Entwurf geplanten Vorbehaltsgebieten für Photovoltaik. Somit ist keine Betroffenheit des bisherigen Entwurfs des Teilregionalplanes Regenerative Enrgien erkennbar/gegeben. Dieser Entwurf des Teilregionalplanes Regenerative Energien wird allerdings derzeit vollständig überarbeitet. Daher ist auch die eventuelle Überlagerung von Interessengebieten zur Rohstoffsicherung mit dort etwa vorgesehenen weiteren oder anderen 33

35 Zielen in Form von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten zu prüfen und ggf. ebenfalls eine Abwägung mit diesen durchzuführen. Mit Stand März 2011 ist festzustellen, dass die Neuerarbeitung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass sich bereits jetzt mögliche Gebietsfestlegungen abzeichnen; Grund ist insbesondere, dass die dafür erforderlichen aktualisierten Winddaten noch nicht vorliegen. Somit kann dieser Aspekt auch nicht mit den potentiellen Vorranggebieten für den Abbau oder zur von Rohstoffen abgeglichen werden. Teilregionalpläne Landwirtschaft und Forstwirtschaft Für die Freiraumnutzungen Land- und Forstwirtschaft sind im Regionalplan 2015 noch keine gebietsscharfen Festlegungen getroffen worden. Ein Teilregionalplan Landwirtschaft befindet sich zur Zeit in der Aufstellung. Bis zum Stand März 2011 sind jedoch auch hier die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, als dass sich bereits jetzt mögliche Gebietsfestlegungen abzeichnen; daher ist eine Abstimmung mit den potentiellen Vorranggebieten Rohstoffsicherung hier ebenfalls nicht möglich. 6.4 Abstimmung mit kommunalen Belangen Innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne ist die Rohstoffsicherung i.d.r. ausgeschlossen. Flächennutzungspläne und die Ergebnisse der von den Gemeinden beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planungen (z.b. Stadtentwicklungspläne) sind gemäß 3 (2) LplG in der Abwägung zu berücksichtigen. In Folge des Einleitungsbeschlusses von 2004 zur Ergänzung des Teilregionalplanes erfolgte zwischen August und Oktober 2004 eine erste (Gebiets-unabhängige) Information und Beteiligung der Städte und Gemeinden im Vorfeld der weiteren Plan-Erarbeitung. Die Ergebnisse dieser ersten Beteiligung sind in der folgenden Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5 Erste Beteiligung Kommunen 2004 Gemeinde / Datum Altensteig / Eingang Bad Herrenalb / Bad Wildbad / Baiersbronn / Betzweiler-Wälde / Stellungnahme [ggf. + Bemerkung RV-Geschäftsstelle] Keine Abbaugebiete keine Stellungnahme. Verweis auf Entwurf der FNP-Fortschreibung Keine Planungsabsichten zum Thema Rohstoffsicherung Fehlanzeige Fehlanzeige 34

36 Gemeinde / Datum Stellungnahme [ggf. + Bemerkung RV-Geschäftsstelle] Dornstetten / Eisingen / Eutingen im Gäu / Friolzheim / [sh. auch bei Mönsheim] Gechingen / Höfen / Illingen / Kämpfelbach / Zur Abbaustelle Nr keine Planungsabsichten. Zur Abbaustelle Nr Absicht, das östlich gelegene GE- Gebiet weiter nach Westen hin auszudehnen, da eine Erweiterung des Abbaugebietes wegen fehlendem Gesteinsvorkommen nicht in Betracht kommen dürfte. [ zutreffend, GE-Erweiterung in der Bauleitplanung inzwischen erfolgt.] Belange der Gemeinde nicht berührt. Keine Abbauflächen, keine abbauwürdigen Vorkommen Geplantes Interkommunales GE-Gebiet mit Mönsheim, daher ebenso äußerst kritische Beurteilung der möglichen Ausweitung von Rohstoffsicherungsflächen wie Mönsheim. [ eine IKG-Teilfläche inzwischen in genehmigtem Bebauungsplan und in der Realisierung, eine weitere IKG-Teilfläche im genehmigten FNP letztere wäre mit hohem Gewicht in der Abwägung zu berücksichtigen.] Keine Planungsabsichten Keine Bedenken oder Anregungen Wegen einzig sinnvoller Siedlungsentwicklung nach Osten die Steinbrucherweiterung (Nr ) nicht nach Norden vornehmen in Abwägung berücksichtigen. [ Erweiterung nach Norden ist nicht vorgesehen.] Gemeinde wird sich gegen eine evtl. geplante Erweiterung des derzeit geplanten Abbaubereiches (Nr , Ersingen) mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. [? da keine Begründung genannt, nicht nachvollziehbar.] Keltern / Keine Planungsabsichten für den Zeitraum Kieselbronn / Königsbach-Stein / Loßburg / Mönsheim / Mühlacker / Keine geeigneten Abbaugebiete auf Gemarkung erkennbar und derzeit auch kein Rohstoffabbau vorstellbar. Anregungen werden nicht vorgebracht. Planungen der Gemeinde und VwG mit Betzweiler-Wälde sind nicht berührt, deshalb keine Bedenken. Planungsabsichten für ein IKG der Gemeinden Mönsheim und Friolzheim berücksichtigen, eine Ausweitung der Rohstoffsicherungsfläche für das Schotterwerk (Nr ) wird derzeit äußerst kritisch gesehen [ sh. bei Friolzheim.] Tongrube Mühlacker (Nr ) ist bereits ausgetont; Fläche ggf. als schutzbedürftigen Bereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe aus der Rohstoffsicherung herausnehmen? [ Abbaugebiet ist inzwischen erschöpft, das Ziel also vollständig umgesetzt worden; die Herausnahme des Gebietes ist jedoch nicht notwendig.] 35

37 Gemeinde / Datum Stellungnahme [ggf. + Bemerkung RV-Geschäftsstelle] Nagold / Neuhausen / Oberreichenbach / Ötisheim / Pforzheim / Schömberg / Sternenfels / Tiefenbronn / Wirksamer FNP sieht keinerlei Planungsabsichten die Rohstoffsicherung betreffend vor. Keine Anregungen; auf FNP wird verwiesen. Keine Abbaugebiete ausgewiesen, auch nicht geplant. Über die früher im Aufstellungsverfahren des Teilregionalplanes vorgebrachten Stellungnahmen hinaus derzeit keine zusätzlichen Anregungen oder Bedenken. Verweis auf Entwurf FNP-Fortschreibung [ inzwischen genehmigt], zur Zeit keine weiteren Planungsabsichten; Hinweis, dass Rohstoffabbau des Gebietes Nr = Standort Ispringen/Neulingen, Katharinentaler Hof, nicht im Interesse der Stadt liegt, Nennung mehrerer Ablehnungsgründe [ muss bei Abbauantrag in konkretem Genehmigungsverfahren geklärt werden]; Stadt muss sich Spielräume und größtmögliche Flächenverfügbarkeit offen halten [ ggf. Abstimmung im weiteren Ergänzungsverfahren.] Keine Anregungen. Hinweise zum Abbaugebiet Nr [künftig: neue Nr ] Tongrube Diefenbach (Neuaufschluss 2002 genehmigt); weitere Planungsabsichten bestehen nicht. Erweiterung des bisherigen Buntsandsteinabbaubereiches bei Mühlhausen (Nr ) könnte eventuell in Frage kommen, evtl. sgebiet mit aufnehmen [ Abklärung mit dem Betreiber und LGRB inzwischen erfolgt.] Waldachtal / Auffassung, dass die am Standort Salzstetten (Nr ) ausgewiesenen Erweiterungsflächen ausreichend sind und eine weitere Erweiterung wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint noch mit dem Betreiber zu klären, Abstimmung im weiteren Ergänzungsverfahren. [ inzwischen erfolgt.] Wildberg / Wimsheim / Hinweise zum Standort Sulz am Eck (Nr ), laut LGRB dürften dort noch weitere prognostische Rohstoffbereiche vorhanden sein; Hinweis auf das im FNP dargestellte GE-Gebiet Lehen und die (allerdings bisher noch nicht definierte) künftige Wohnbauentwicklung des Stadtteils Sulz am Eck über den FNP hinaus im weiteren Verfahren berücksichtigen/abstimmen. [ erfolgt laufend.] Auf Gemarkung Wimsheim keine Abbaugebiete ausgewiesen, daher wohl auch bei der Ergänzung nicht betroffen; Verweis auf den rechtskräftigen FNP Heckengäu

38 Da zwischenzeitlich aber über 5 Jahre vergangen sind, wurde selbstverständlich im Vorfeld der Erarbeitung des Vorentwurfs im Jahr 2009 eine nochmalige (jetzt gebietsbezogene) Abstimmung mit den Kommunen durchgeführt. Dazu wurden diese um Stellungnahme zu den vorgesehenen Interessengebieten und um Mitteilung ggf. entgegenstehender kommunaler Belange gebeten (Tabelle 6): Tabelle 6 Zweite Beteiligung Kommunen 2009 (ohne das Gebiet S Alpirsbach- Reinerzau, da dieses fachlich bislang nicht begründet werden konnte) Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Stellungnahme Kommune Verfahrensvorschlag A Maulbronn (Lauster) S Mühlacker-Enzberg : Naturschutzrechtlich sehr sensibler Bereich; im Entwurf des Landschaftsplans zum FNP-Entw. ausgewiesen als Kompensationssuchraum : Einem Heranrücken des Abbaus an die Wohbauflächen im Bereich Lämmerzunge und an den Ortsteil Sengach im Osten wird z.t. mit Ablehnung begegnet, Erweiterung des Steinbruchs wurde früher konträr diskutiert; Beschluss Gem.rat erforderlich. Kenntnisnahme und Ergebnis der Umweltprüfung abwarten. Rohstoffgeologisch ist am derzeitigen Standort gem. KMR Pforzheim keine Alternative möglich. Das Interessengebiet rückt nicht näher an die Wohnbebauung von Enzberg heran als das bisher genehmigte Abbau- Erweiterungsgebiet , der Abstand zu Sengach im Osten wäre mit ca. 550 m deutlich größer als zu Enzberg im Süden; Abstände weiterhin einhalten A Illingen/Vaihingen-Roßwag Lichtenberg-Süd (Gem.rat nichtöffentlich): Derzeit keine Anregungen. Kein Handlungsbedarf S Illingen/Vaihingen-Roßwag Lichtenberg-Nord (Gem.rat nichtöffentlich): Derzeit keine Anregungen. Kein Handlungsbedarf A Illingen-Süd Lausegerten (Gem.rat nichtöffentlich): Derzeit keine Anregungen. Gem.rat : Grundsätzlich grünes Licht (lt. MT ) Kein Handlungsbedarf S Illingen-Süd Wolfsäcker Wie vor. Kein Handlungsbedarf A Tiefenbronn- Mühlhausen : Keine Anregungen über frühere Stellungnahme hinaus. Kenntnisnahme; ggf. Abstand ca.150 m zur Siedlung wahren S Tiefenbronn- Mühlhausen : Keine Anregungen über frühere Stellungnahme hinaus. Kenntnisnahme; ggf. Abstand ca.150 m zur Siedlung wahren S Heimsheim : Derzeit keine kommunalen Planungen; Auswirkungen wie Lärm, Staub, Verkehr und Erschütterungen im weiteren Verfahren prüfen. Kenntnisnahme; Auswirkungen können auf Ebene Regionalplan nicht derart detailliert wie im immissionsschutzrechtlichen Verfahren geprüft werden, aber Berücksichtigung durch Abstandswahrung zur Siedlung. 37

39 Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Stellungnahme Kommune Verfahrensvorschlag S1 Heimsheim-Süd S Mönsheim (GR n.ö.): Ablehnung, da der Bereich Naherholungsgebiet für unterschiedlichste Frischluftsportarten ist; Abbau würde sich in Richtung Wohnbebauung bewegen; Problem Verlegung der Kreisstraße K 4567; Bedarf für Vorranggebiet ist wegen noch langer Laufzeit des aktuellen Abbaus nicht erkennbar (Mönsheim und Friolzheim): Gewerbliche Entwicklung darf nicht beeinträchtigt werden, geplantes Rohstoffgebiet kommt den Gebieten des IKG sehr nahe, Ausweitung des Abbaugebietes wird derzeit kritisch gesehen. In der regionalplanerischen Abwägung berücksichtigen. Sachverhalt ist bereits in Tabelle 5 zur Beteiligung 2004 dargestellt worden: Die Erweiterung um das vorgesehene Interessengebiet ergäbe einen starken Konflikt mit der im genehmigten FNP dargestellten zweiten IKG-Teilfläche Reute ; letztere ist mit hohem Gewicht in der Abwägung zu berücksichtigen A Wildberg-Sulz am Eck Zimmler/Weiler : Hinweis auf weitere Schutzzone IIIA der geplanten Erweiterung eines WSG [bekannt]. Vermutl. kein Konflikt für Vorrang- Festlegung, Umweltprüfung; Regelung wohl im immissionsschutzrechtl. Genehmigungsverfahren S Wildberg-Sulz am Eck Lehen : Hinweis auf weitere Schutzzone IIIA der geplanten Erweiterung eines WSG [bekannt]; ob ggf. auf das an dieser Stelle geplante und im genehmigten FNP dargestellte GE-Gebiet verzichtet werden oder dieses zeitlich bis nach einem erfolgten Abbau zurückgestellt werden könnte Entscheidung des Gemeinderats erforderlich. Erster Hinweis wie oben gen.; Gemeinderat beteiligen; sofern Gemeinderat den genannten Überlegungen folgt, stünden einem Vorranggebiet keine kommunalen Belange entgegen. entspr. Anfrage RV an die Stadt am , Antwort Stadt Wildberg : Gem.rat stimmt zu Gunsten des VRG Rohstoff dem Verzicht auf das GE-Gebiet Lehen zu A Baiersbronn-Heselbach Schrofel : grundsätzlich keine Bedenken, es stehen keine kommunalen Belange entgegen. Kein Handlungsbedarf S Baiersbronn-Heselbach Schrofel [nur geringfügige Erweiterung zu A, daher keine weitere Anfrage durch RV erfolgt.] Derzeit kein Handlungsbedarf S Waldachtal-Salzstetten : Keine Bedenken. Kein Handlungsbedarf S Nagold/Mötzingen : - (keine Anregungen oder Bedenken geäußert) Kein Handlungsbedarf S Nagold-Hochdorf (Nord) : vorsorglich Bedenken angemeldet, die sich insbesondere auf den zu erwartenden zusätzlichen Schwerverkehr für den Ortsteil Hochdorf beziehen. Der Standort wäre nach dem kurz vor dem Abbaubeginn stehenden Standort Horb-Talheim/ Hochdorf-West ein weiterer Standort mit verkehrlichen Auswirkungen für Hochdorf = nachteilig; außerdem ist ein Gewerbegebiet am nordwestlichen Ortsrand von Hochdorf zu berücksichtigen (sh. Tabelle 8); Rohstoffgeologisch bessere Alternativen evtl. westlich des Steinachtals; mit hohem Gewicht in Abwägung einstellen 38

40 Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Stellungnahme Kommune Verfahrensvorschlag S Glatten S Dornstetten-Lattenberg (+ tel ): Die Gemeinde ist über die Planungsabsichten der Firma, u.a. auch über die geänderte Rekultivierungsplanung, informiert und hat keine Einwände gegen die Ergänzungsplanung : Derzeit kann keine Zustimmung signalisiert werden, da ein vorhandener landwirtschaftlicher Hof durch die Planung massiv eingeschränkt werden könnte; hier wäre ein Mindestabstand einzuhalten. Kein Handlungsbedarf. Rohstoffgeologisch derzeit keine Alternative erkennbar. Das mögliche Heranrücken des Abbaues direkt an einen landwirtschaftlichen Hof bei Realisierung des vorgesehenen Interessengebietes wäre tatsächlich ein starker Konflikt. Der Hofbetreiber hat auf RV- Anfrage ein Heranrücken des Abbaus am abgelehnt; Bestandsschutz VRG streichen? S (Horb-Talheim)/ Nagold-Hochdorf (West) Stadt Nagold : vorsorglich Bedenken angemeldet, die sich insbesondere auf den zu erwartenden zusätzlichen Schwerverkehr für den Ortsteil Hochdorf beziehen. Das sgebiet würde keinen zusätzlichen Abbaustandort darstellen, sondern dient nur der Laufzeit-Verlängerung des 2006 genehmigten Standortes Horb- Talheim Nr = kein Mehrverkehr; Bedenken sind daher bezogen auf das IG unbegründet S (Sulz-Fischingen, Lkr. RW)/ Empfingen / : Durch das Gebiet darf kein negativer Einfluss auf Menge und Wasserqualität des Brunnens der Gem. Empfingen auf Gmkg. Fischingen entstehen, Verweis auf hydrogeologische Untersuchungen. Durch eine Ausweitung des Gebietes nach Osten entsteht eine Öffnung des Waldtraufes nach Westen mit Gefahr starken Windbruchs Beurteilung durch Forstbehörde im weiteren Verfahren. Rohstoffgeologische Bewertung ergab keine geeigneten Alternativflächen; Prüfung und ggf. Berücksichtigung der Belange in der Abwägung. Im Dezember 2009 ist im Zuge der Weiterbearbeitung der Ergänzung des Teilregionalplanes im Vorfeld des Scopings für die Umweltprüfung ein weiteres Interessengebiet mit der Bezeichnung 7517-neu-S Tumlingen-Süd Riedhalde als Alternative zur langfristigen des Rohstoffabbaus für die Standorte im Raum Dornstetten/ Glatten vorgeschlagen worden. Zu diesem Gebiet wurde die Gemeinde Waldachtal am wiederum frühzeitig um verwaltungsinterne Vorabstimmung gebeten. Die Antwort ist in der unten ergänzten Tabelle dargestellt: 39

41 Lfd. Nr. Gebietsnummer RV Bezeichnung, Lage Stellungnahme Kommune Verfahrensvorschlag neu-S Waldachtal- Tumlingen-Süd Riedhalde : Erhebliche Bedenken; wichtiges örtliches Naherholungsgebiet, LSG, Nähe zum Tumlinger See = erheblicher Freizeitwert; auch Gründe des Naturschutzes und relative Nähe zur Ortsbebauung sprechen gegen das Gebiet: Emissionen würden die Schutzgüter Klima, Luft und Landschaftsbild beeinträchtigen. Auch für Prädikatisierung für Luftkurort W.tal- Lützenhardt wären Beeinträchtigungen zu befürchten, ebenso für die Produktion von Gütern in Reinraumqualität der Firma Fischer (im GE- Gebiet randlich nördlich in 300m-Wirkzone). ggf. weitere Alternativen prüfen, in der regionalplanerischen Abwägung berücksichtigen. 6.5 Betroffenheit von Fach- und Umweltbelangen sowie Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Fach- und Umweltbelange können nicht nur in einem Vorranggebiet selbst, sondern auch durch dieses in der unmittelbaren Umgebung betroffen sein. Diese Betroffenheiten in der Umgebung werden durch sogenannte Wirkzonen (WZ) im Umkreis von 300 m um die Gebiete ermittelt. Dies entspricht der gängigen Praxis der Regionalplanung bei der Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen regionalplanerischer Festlegungen: vom RV wird mit dieser Wirkzone ein Suchraum, ein Untersuchungsraum von 300 m Radius um geplante Vorranggebiete definiert, in dem eventuell erhebliche und regionalplanerisch relevante Auswirkungen auf Umweltgüter entstehen können, die dann ggf. näher zu prüfen wären. Der Wert 300 m ist dabei aus dem sog. Abstandserlass Nordrhein-Westfalen abgeleitet, der zur vorsorgenden Immissionsschutzwahrung gemäß 50 Bundesimmissionsschutzgesetz im Rahmen der Fach- und Bauleitplanung einen Mindestabstand von Steinbrüchen, in denen gesprengt wird, zu Wohnbebauung von 300 m vorschreibt. Der Umfang und der Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts gem. 2a Abs. 3 LplG ergibt sich auf der Grundlage von Stellungnahmen der Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung von umweltbezogenen Belangen gehört. Diese Behörden wurden im Rahmen eines Scopings im Januar 2010 zwecks Ermittlung von Umfang und Detaillierungsgrad beteiligt und angehört. Zur Erörterung der Thematik fand ein sog. Scoping-Termin am statt, darüber hinaus erhielten alle Fachbehörden die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Tabelle 7 Fachbelange, die zu berücksichtigen sind, sowie Auflistung der Betroffenheiten der Gebiete selbst bzw. ihrer Wirkzonen, ergänzt nach dem Scoping 11 - Termin Januar 2010: 11 Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung auf der Grundlage von Stellungnahmen der Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Umweltauswirkungen des Plans voraussichtlich berührt ist; sh. Kap

42 Belange / Kriterien Siedlung Wohnen und Gewerbe Bestand (jegliche Nutzung; zu Planungen sh. Kap. 6.4) generelle Regelung, Handhabung, Abstände Umweltschutzvorsorgeplanung gemäß 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich gemäß dem in der Praxis angewandten Abstandserlass Nordrhein-Westfalen von 1998 sollen Steinbrüche, in denen Sprengstoffe verwendet werden, i.d.r. einen Abstand von mind. 300 m einhalten. Für andere Steinbrüche werden je nach Abbauart in der Praxis geringere Abstände (z.b. 100 od. 200 m) vorgesehen. Betroffene Interessengebiete A (W+G) S (G) A+S (W+G) A+S (W+G) A+S (W) S (G) S1 (G) S (W+G) S (W+G) A+S (W+G) S (G) S (G) S (G) S (G) S (W+G) S (G) Sonderfläche Bund (Standort-Übungsplätze) Bundesautobahnen Bundesstraßen und Landesstraßen Freihaltung + Abstände wie oben - Abstand 40 m vom äußersten Rand der befestigten Fahrbahn gem. 9 (1) Satz 2 Bundesfernstraßengesetz Abstand 20 m wie oben sowie gem. 22 (1) und (8) Straßengesetz BW, sofern vom Maßstab her darstellungstechnisch machbar Kreisstraßen Abstand 15 m gemäß 22 (1) StrG BW wie vor. - Eisenbahnstrecken Freileitungen ab 110 kv Landwirtschaftliche Vorrangflur Stufe I und II laut Flurbilanz der LW- Fachverwaltung gemäß 7 Abs.2 Landwirtschaftsund Landeskulturgesetz LLG Keine Errichtung baulicher Anlagen im Abstand von 50 m, wenn die Betriebssicherheit gefährdet sein könnte (gem. 4 Landeseisenbahngesetz BW) Regelung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Keine Einschränkung für Festlegung von sgebieten. in der Abwägung berücksichtigen S (B 463) S: Abstand zum Tunnel Hochdorf min. 260 m lt. DB AG keine Einwände S A A+S A+S S S S nur in Wirkzone: S S S S Die Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und die Behandlung der Umweltbelange und Umweltschutzgüter im weiteren Planungsverfahren ist in dem gemäß 2a LplG zu erstellenden Umweltbericht aufgeführt, auf den hier verwiesen wird. Der Umweltbericht wird als eigenständiges Dokument zur Ergänzung dieser Begründung vorgelegt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in Kap. 7 dargestellt. 41

43 6.6 Ergänzende Alternativen-Betrachtung (Stand Juli 2010) Bis zum Scoping waren im Raum zwischen Dornstetten, Glatten und Horb mögliche Vorranggebiete zur Rohstoffsicherung in Dornstetten (Lattenberg) und Glatten (Erweiterung im Südwesten) sowie Horb-Talheim/Nagold-Hochdorf in die Planung einbezogen. Ein weiteres denkbares Gebiet (als Alternative zu den möglicherweise aufgrund der konfligierenden Belange kritisch zu bewertenden Vorranggebieten Nagold-Hochdorf (Nord), Nr S, und Dornstetten-Lattenberg, Nr S) wurde im Dezember 2009 südlich Waldachtal-Tumlingen lokalisiert (Gebiet Riedhalde 7517-neu-S, sh. Tabelle 6 oben, lfd. Nr. 23). Zu diesem Gebiet sind allerdings seitens der Gemeinde und verschiedener Umweltbehörden im Scoping -Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung erhebliche Belange vorgetragen worden, die einer Festlegung dieses Gebietes als Vorranggebiet möglicherweise entgegenstehen. Daher musste die Suche nach Alternativ-Gebieten in diesem Raum, bei denen möglicherweise weniger Belange betroffen sind, ausgeweitet werden. Möglicherweise aus rohstoffgeologischer Sicht denkbare weitere Alternativen liegen in den Vorkommen L , -30 und -31 der Karte mineralischer Rohstoffe FDS des LGRB im Bereich zwischen Dornstetten, Glatten, Horb und der Regionsgrenze im Süden bei Schopfloch-Oberiflingen, waren aber noch zu prüfen. Dazu wurden von der Geschäftsstelle innerhalb der vom LGRB in der KMR dargestellten Vorkommen mögliche Vorranggebiete so abgegrenzt, dass keine aus den Daten der LUBW erkennbaren Umweltbelange bzw. Schutzgüter wie z.b. FFH-Gebiete, Schutzgebiete oder Biotope betroffen sind, dass diese Gebiete sich weitgehend an vorhandenen Grenzen, Feld- und Waldwegen oder Straßen sowie an Waldrändern orientieren, um damit später im Rahmen einer eventuellen Abbau-Planung sinnvoll handhabbare und zweckmäßig geschnittene und zusammenhängende Gebiete zu erhalten, und die eine annähernde Größenordnung von ca. 15 ha aufweisen, um damit für einen Planungszeitraum von ca. 15 Jahren ein ausreichend großes Rohstoffpotential gewährleisten zu können. Übersichtskarte Alternativenauswahl im Raum Dornstetten Glatten Schopfloch Horb innerhalb der in der Karte mineralischer Rohstoffe L 7516 Freudenstadt des LGRB (2006) nachgewiesenen Kalksteinvorkommen: 42

44 43

45 Beteiligung Dritter und Ergebnis der Alternativen-Betrachtung An der vergleichenden Betrachtung der sechs Alternativen zum Gebiet Waldachtal- Tumlingen-Süd Riedhalde, Nr neu-S, wurden die betroffenen Kommunen, die in diesem Raum tätige Abbaufirma sowie die Umweltbehörden beteiligt. Dazu wurde diesen mit Schreiben vom 10. Mai (samt Karten sowie der obigen Tabelle) Gelegenheit zur Stellungnahme bis Mitte Juni gegeben. Diese Frist wurde vereinzelt verlängert, zuletzt in einem Fall bis Ende Juli Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und der ermittelten Betroffenheiten gemäß Tabelle haben sich in der vergleichenden Betrachtung* die beiden Alternativen S2 Glatten-Ost/Schopfloch und 7517-neu3-S Schopfloch-Oberiflingen Heerweg als besser geeignete Alternativen herausgestellt; die anderen Alternativen wurden als weniger oder nicht geeignet eingestuft und daher ausgeschieden. (* Übersichtstabelle Alternativenvergleich ist am Schluss des Umweltberichts als Anhang beigefügt). Diese beiden Alternativen wurden neben dem Gebiet Tumlingen-Süd Riedhalde in die Umweltprüfung einbezogen. Insgesamt waren damit in der Umweltprüfung 25 mögliche Vorranggebiete zu betrachten. Ebenso wurden diese Gebiete in die darauf folgende regionalplanerische Abwägung aller Belange (vor Beschlussfassung über den Entwurf zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß 12 (2) und (3) LplG) eingestellt. Im Rahmen dieser Abwägung sollte eine Entscheidung darüber getroffen werden, welches der drei Alternativ-Gebiete (Waldachtal-Tumlingen-Süd Riedhalde, Glatten- Ost/Schopfloch oder Schopfloch-Oberiflingen Heerweg ) in den Entwurf der Planung einbezogen wird. Somit waren in der Umweltprüfung gemäß 2a LplG BW folgende Gebiete zu behandeln Tabelle 8 (Stand Juli 2010): Gebiets-Nr. Bezeichnung vorgesehene Gebietsart Rohstoffgruppe Größe (ca. ha) A Maulbronn (Lauster) Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturwerkstein 0, S Mühlacker-Enzberg Naturstein 15, A Illingen/(Vaihingen-Roßwag) Lichtenberg- Süd Neues Vorranggebiet für den Abbau Naturwerkstein 0, S Illingen/(Vaihingen-Roßwag), Lichtenberg- Nord Naturstein 2, A Illingen-Süd Lausegerten Neues Vorranggebiet für den Abbau (dafür Streichung Nr TeilRplan ) Naturstein 12,9 44

46 Gebiets-Nr. Bezeichnung vorgesehene Gebietsart Rohstoffgruppe Größe (ca. ha) S Illingen-Süd Wolfsäcker Naturstein 10, A Tiefenbronn-Mühlhausen Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau (dafür Reduzierung Nr TeilRplan ) Naturwerkstein 0, S Tiefenbronn-Mühlhausen Naturwerkstein 1, S Heimsheim Naturstein 8, S1 Heimsheim-Süd Naturstein 4, S Mönsheim Naturstein 8, A Wildberg-Sulz am Eck Zimmler/Weiler Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturstein 18, S Wildberg-Sulz am Eck Lehen Naturstein 22, A Baiersbronn-Heselbach Schrofel Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturstein 2, S Baiersbronn-Heselbach Schrofel Naturstein 1, S Waldachtal-Salzstetten Naturstein 6, S Nagold/(Mötzingen) Naturstein 22, S Nagold-Hochdorf (Nord) Naturstein 11, S Glatten Naturstein 3, S2 Glatten-Ost (Alternative) Naturstein 12, S Dornstetten Lattenberg Naturstein 3, neu-S Waldachtal-Tumlingen-Süd Riedhalde (Alternative) Naturstein neu3-S Schopfloch-Oberiflingen Heerweg (Alternative) Naturstein 17, S (Horb-Talheim)/Nagold- Hochdorf (West) Naturstein 15, S (Sulz-Fischingen)/Empfingen Naturstein 6,5 45

47 6.7 Gebiets-Karten: 46

48 47

49 48

50 49

51 50

52 51

53 52

54 53

55 54

56 55

57 56

58 57

59 58

60 59

61 60

62 61

63 62

64 63

65 6.8 In einer Flächen-Zwischenbilanz entsprechend der Tabelle 2 (vgl. S. 14) wurden somit Gebiete im folgenden Umfang in die Umweltprüfung einbezogen: Rohstoffgruppe sgebiete (in ha) neue/ geänderte Abbaugebiete (in ha) (Ziegeleirohstoffe - - Naturwerksteine 1,6 2,0 Natursteine 186,8 34,0 In der Kategorie sgebiete für Natursteine ist in rot dargestellt der Wert, der sich unabhängig vom Ergebnis der Umweltprüfung auf jeden Fall noch verändern wird, da hierin auch Gebiete eingerechnet sind, die nach der Umweltprüfung und der abschließenden Abwägung durch den Regionalverband vor dem Entwurfsbeschluss noch ausgeschieden werden müssen (z.b. Alternativen). Geht man beispielsweise davon aus, dass aufgrund (bereits bekannter, z.t. erheblicher) entgegenstehender Belange gegen verschiedene Gebiete diese in der Abwägung eventuell ausgeschieden werden, und geht man zweitens von der Notwendigkeit aus, dass von den drei Alternativen S2 Glatten-Ost 12,7 ha 7517-neu-S Waldachtal-Tumlingen 13,0 ha und 7517-neu3-S Schopfloch-Oberiflingen 17,2 ha nur eine, nämlich die am besten geeignete Alternative in den Entwurf des Plans aufgenommen werden muss und die beiden weniger geeigneten ausgeschieden werden können (Annahme: rd. 30 ha), so reduziert sich der Umfang der im darauffolgenden weiteren Verfahren verbleibenden Gebiete auf möglicherweise eine Größenordnung zwischen 120 und 140 ha. Damit wäre aber immer noch die für die Festlegung für einen Zeitraum von 15 Jahren erforderliche Größenordnung von ca. 122 ha sgebiete für Natursteine (laut Bedarfskalkulation des LGRB 2009; sh. S. 23 f. dieses Berichtes) gewahrt und eingehalten, und es bestünde darüber hinaus noch ein gewisser weiterer Spielraum für kleinere Gebiets- bzw. Flächenanpassungen oder für eine Reduzierung des regional gegebenen Eigenversorgungs-Defizits. 64

66 Die Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und die Behandlung der Umweltbelange und Umweltschutzgüter im weiteren Planverfahren ist in dem gemäß 2a (1) u. (2) LplG zu erstellenden Umweltbericht beschrieben, auf den hier verwiesen wird. Der Umweltbericht wird als eigenständiges Dokument neben der Begründung zur Planung vorgelegt. 65

67 7. Ergebnis der Gesamtbewertung der Umweltprüfung (Tabelle 9): Gebiets- Nr. Bezeichnung vorgesehene Gebietsart Rohstoffgruppe Größe (ca.ha) Umweltauswirkungen ( ) = unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen A Maulbronn (Lauster) Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturwerkstein 0,9 hohe S Mühlacker- Enzberg Neues Vorranggebiet zur Naturstein 15,1 mittlere A Illingen/(Vaihin gen-roßwag) Lichtenberg- Süd Neues Vorranggebiet für den Abbau Naturwerkstein 0,5 geringe S Illingen/(Vaihin gen-roßwag) Lichtenberg- Nord Neues Vorranggebiet zur Naturstein 2,7 geringe (mittlere) A Illingen-Süd Lausegerten Neues Vorranggebiet für den Abbau (dafür Streichung Nr TeilRplan ) Naturstein 12,9 mittlere (hohe) S Illingen-Süd Wolfsäcker Neues Vorranggebiet zur Naturstein 10,9 mittlere (hohe) A Tiefenbronn- Mühlhausen Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau (dafür Reduzierung von Nr TeilRplan) Naturwerkstein 0,6 mittlere S Tiefenbronn- Mühlhausen Neues Vorranggebiet zur Naturwerkstein 1,6 geringe S Heimsheim Neues Vorranggebiet zur Naturstein 8,6 mittlere S1 Heimsheim- Süd Neues Vorranggebiet zur Naturstein 4,2 mittlere S Mönsheim Neues Vorranggebiet zur Naturstein 8,3 mittlere A Wildberg-Sulz am Eck Zimmler/ Weiler Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturstein 18,7 mittlere S Wildberg-Sulz am Eck Lehen Neues Vorranggebiet zur Naturstein 22,8 hohe 66

68 Gebiets- Nr. Bezeichnung vorgesehene Gebietsart Rohstoffgruppe Größe (ca.ha) Umweltauswirkungen ( ) = unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen A Baiersbronn- Heselbach Schrofel Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturstein 2,4 geringe S Baiersbronn- Heselbach Schrofel Neues Vorranggebiet zur Naturstein 1,6 mittlere S Waldachtal- Salzstetten Neues Vorranggebiet zur Naturstein 6,9 mittlere S Nagold/ (Mötzingen) Neues Vorranggebiet zur Naturstein 22,6 mittlere S Nagold- Hochdorf (Nord) Neues Vorranggebiet zur Naturstein 11,4 hohe S Glatten Neues Vorranggebiet zur Naturstein 3,1 mittlere S2 Glatten-Ost (Alternative) Neues Vorranggebiet zur Naturstein 12,7 mittlere S Dornstetten Lattenberg Neues Vorranggebiet zur Naturstein 3,5 mittlere 7517-neu- S Waldachtal- Tumlingen-Süd Riedhalde (Alternative) Neues Vorranggebiet zur Naturstein 13 mittlere neu3-s Schopfloch- Oberiflingen Heerweg (Alternative) Neues Vorranggebiet zur Naturstein 17,2 mittlere S (Horb-Talheim)/ Nagold-Hochdorf (West) Neues Vorranggebiet zur Naturstein 15,7 hohe S (Sulz-Fischingen)/ Empfingen Neues Vorranggebiet zur Naturstein 6,5 mittlere Die Ergebnisse der UP sowie alle anderen bekannten und zuvor aufgeführten Belange wurden im Folgenden gegeneinander und untereinander abgewogen. In diesem Zuge wurde dann entschieden, welche potentiellen Vorranggebiete in den Entwurf der Planung (zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. 12 (2) und (3) LplG) eingestellt werden (siehe folgendes Kapitel 8): 67

69 8. Abwägungsbeschlüsse Planungsausschuss Gebiets-Nr. Bezeichnung vorgesehene Gebietsart Rohstoffgruppe Größe (ca.ha) A Maulbronn (Lauster) Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturwerkstein 0,9 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Ergänzung des im Teilregionalplan 2000 festgelegten Abbaugebietes bis an Roßweiher heran beantragt (Ziel: Ausschöpfung des Rohstoffvorkommens) Schilfsandsteinvorkommen mit guter Rohstofferkundung, Bauwürdigkeit wahrscheinlich, reicht im Osten bis ca. an die NSG-Grenze Roßweiher heran Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung), teilweise Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (von der Verbindlichkeit ausgenommen). Westlich des Gebietes ist im Teilregionalplan ein größeres Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das wohl noch 20 Jahre reichen dürfte; südlich der K 4513 ist ein weiteres Gebiet für den Abbau von Schilfsandstein festgelegt, das derzeit aber nicht genutzt wird Sehr sensibler Bereich; im FNP als Kompensations-Suchraum dargestellt Umweltauswirkungen: hoch; erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Bevölkerung und Gesundheit des Menschen (hochwertiger Erholungsraum) sowie Wasser (Roßweiher direkt benachbart), besonders erhebliche negative Umweltauswirkungen beim Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt zu befürchten (Natura2000-Gebiete betroffen) eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wäre zwingend erforderlich, LRA Enzkreis rät aber dringend von der Erweiterung ab Gebiet liegt weiter abgerückt von Siedlungsflächen als der bestehende Steinbruch, der Sandsteinabbau stellt hier keine erhebliche Beeinträchtigung dar; Landwirtschaftliche Vorrangflur wäre nur in sehr geringem Umfang betroffen Ausscheiden des Gebietes aus dem weiteren Planungsvorgang aufgrund besonders erheblicher negativer Umweltauswirkungen, die von dem Gebiet auf den Roßweiher in den angrenzenden Natura2000-Gebieten ausgehen könnten. Der genannte Bedarf für die Festlegung des Vorranggebiets kann anderweitig gedeckt werden, da westlich des Gebiets und südlich der K 4513 noch ausreichend Gebiete für den Abbau von Schilfsandstein im geltenden Teilregionalplan festgelegt sind (im Gebiet nördlich des Steinbruchs ca. 2 ha, südlich der K 4513, wo der gleiche Schilfsandstein ansteht, ca. 5 ha); diesem Belang wird daher in der Abwägung ein geringeres Gewicht beigemessen. 68

70 S Mühlacker- Enzberg Naturstein 15,1 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Bedarf an sflächen im Umfang von ca. 16 ha angemeldet; Bedarf in dieser Größenordnung am Standort Enzberg auch deshalb, weil der Abbau am Standort Sengach ausläuft und nicht weiter verfolgt wird Kalksteinvorkommen mit sehr guter Rohstofferkundung, Bauwürdigkeit sehr wahrscheinlich, mittleres Lagerstättenpotenzial; einzig sinnvolle Gebietserweiterung nach Osten Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung), teilweise (etwa zur Hälfte) Vorbehaltsgebiet Bodenschutz. Der westlich angrenzende Schutzbedürftige Bereich für den Abbau von Rohstoffen befindet sich bereits in größerem Umfang im Abbau. Ein Heranrücken des Abbaus an die Wohnbauflächen am Nordrand von Enzberg und an den Ortsteil Sengach im Osten wird z.t. kritisch gesehen, Verweis auf frühere kontroverse Diskussion über eine Erweiterung des Steinbruchs Umweltauswirkungen: mittel; gemäß Umweltprüfung erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Bevölkerung/Mensch (Radwege und Gartenhausgebiet angrenzend), Pflanzen und Tiere (angrenzende wertvolle Biotope), Wasser (Zone III) sowie Klima/Luft, besonders erheblliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden (landwirtschaftliche Vorrangfläche [= Gebietskategorie der lw-fachverwaltung] betroffen) Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche, jedoch keine Vorrangflur Beibehaltung des Gebietes trotz der erheblichen Umweltbetroffenheiten, die hier aber geringer gewichtet werden als der vorhandene dringende Bedarf nach einem sgebiet, der an diesem Standort mangels Alternative nicht anders gedeckt werden kann. Die Lage in der Wasserschutzzone III wird für die Regionalplanungsebene hier nicht als Ausschlusskriterium oder ein den Bedarf überwiegender Belang gewertet, da es bisher immer gelungen ist, in nachfolgenden Genehmigungsverfahren mittels Auflagen und Anordnungen einen die Grundwasserschutzbelange wahrenden Abbau in der Zone III zu gewährleisten ( Abschichtung dieser Thematik auf die Genehmigungsebene). Das Gebiet rückt auch nicht näher an Enzberg heran als das bisherige genehmigte Abbaugebiet (ca. 360 m = ausreichend), und der Abstand zum Ortsteil Sengach im Osten ist mit ca. 550 m deutlich größer als zu Enzberg. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan

71 A Illingen / (Vaihingen/Enz-Roßwag) Lichtenberg- Süd Neues Vorranggebiet für den Abbau Naturwerkstein 0,5 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Bedarf an geringfügiger Erweiterung der Werkstein-Abbaufläche auf Gemarkung Illingen angemeldet, ein weiterer Teilbereich ist südlich angrenzend in der Region Stuttgart auf Gemarkung Vaihingen/Enz-Roßwag bereits festgelegt (sinnvolle Nutzbarkeit nur bei zusammenhängendem regionsübergreifendem Abbaugebiet gegeben) Laut geologischem Gutachten befindet sich in diesem Teilgebiet des Kalkstein-Vorkommens ein Bereich mit intensiver Störungs- und Klufttektonik, in dem jedoch die beibrechende Gewinnung von Bruch- und Mauersteinen (Werksteinen) möglich ist Keine Festlegungen Weder für Illingen noch für Vaihingen-Roßwag betroffene Belange erkennbar oder zu besorgen Umweltauswirkungen: gering, auch keine FFH-Beeinträchtigung zu vermuten; lediglich beim Schutzgut Wasser wird die Lage in der Wasserschutzgebietszone III in der Umweltprüfung als erhebliche negative Auswirkung eingestuft Geringfügige Beroffenheit landwirtschaftlicher Vorrangflur Beibehaltung des Gebietes aufgrund des nachvollziehbaren Bedarfs bei gleichzeitig nur geringen Umweltbetroffenheiten. Lage in Wasserschutzzone III ist hier kein erheblich entgegenstehender Belang für die Festlegung eines Vorranggebiets in der Regionalplanung (vgl. wie vor, Gebiet Enzberg). Landwirtschaftliche Vorrangflur ist nur minimal betroffen und wird deshalb geringer als der Bedarf gewichtet S Illingen / (Vaihingen/Enz-Roßwag) Lichtenberg- Nord Naturstein 2,7 Firmenbelange Ergänzend zum bereits festgelegten Abbaugebiet im Teilregionalplan von 2000 wurde Bedarf an sfläche im Umfang von ca. 3 ha zur möglichst vollständigen Ausnutzung der Lagerstätte angemeldet 70

72 Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Gebiet liegt gut zur Hälfte innerhalb eines Vorkommens mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit, der nordwestliche Teil aber in einem Streifen mit intensiver Störungstektonik mit nur vermuteten bauwürdigen Bereichen Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung), außerdem Vorbehaltsgebiet Bodenschutz. Südlich angrenzend Schutzbedürftiger Bereich für den Abbau von Rohstoffen, befindet sich bereits in größerem Umfang im Abbau. Illingen 2009: Derzeit keine Anregungen. Umweltauswirkungen: gering (mittel unter Einbeziehung kumulativer Wirkungen): erhebliche negative Auswirkungen werden bei dem Gebiet allein nur für die Schutzgüter Kulturund Sachgüter sowie Wasser (WSG-Zone III) befürchtet; bei einer Umsetzung aller drei unmittelbar aneinander angrenzenden Gebiete Lichtenberg-Nord, Lausegerten ( A) und Wolfsäcker ( S) werden aufgrund der dadurch entstehenden zusammenhängenden und sehr großflächigen Eingriffssituation kumulative Wirkungen mit dann mittleren Umweltauswirkungen prognostiziert Verlust landwirtschaftlicher Vorrangflur Beibehaltung des Gebietes aufgrund hoher Gewichtung des Bedarfs, nur geringen Umweltbetroffenheiten und geringem Verlust landwirtschaftlicher Vorrangflur, die hier geringer gewichtet werden. Zur Lage in der Wasserschutzzone III wird auf den Abwägungsbeschluss für das Gebiet Mühlacker-Enzberg ( S) verwiesen. Die kumulativen mittleren Umweltauswirkungen werden nicht als erheblicher entgegenstehender Belang gewertet, da die Gebiete Lausegerten ( A) und Wolfsäcker ( S), sofern beide in der Planung verbleiben, voraussichtlich nicht gleichzeitig, sondern zeitlich nacheinander realisiert würden und sich somit nur eines dieser beiden Gebiete möglicherweise gleichzeitig mit dem Gebiet Lichtenberg-Nord in der Abbauphase befinden würde. Das Vorbehaltsgebiet Bodenschutz des Regionalplanes 2015 wird geringer gewichtet, da dieses zum Einen als Grundsatz und nicht als Ziel der Raumordnung festgelegt ist, und zum Anderen diese Ausweisung, wie auch die landwirtschaftliche Vorrangflur, sehr großflächig in der weiteren Umgebung festgelegt ist; die Rohstoffsicherung weist dagegen aufgrund der geologisch bedingten sehr kleinräumigen Standortgebundenheit sehr viel kleinflächigere nutzbare Flächenpotentiale auf und erhält deshalb demgegenüber ein höheres Gewicht. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan Hinweis der UP zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen im weiteren Verfahren soweit möglich berücksichtigen. 71

73 Gebiets-Nr. Bezeichnung vorgesehene Gebietsart Rohstoffgruppe Größe (ca.ha) A Illingen-Süd Lausegerten Neues Vorranggebiet für den Abbau (dafür Streichung von Nr aus dem Teil-Rplan ) Naturstein 12,9 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Am bisherigen Abbaustandort (Illingen-Ost Wagenburg/Leimen ) hat sich mittlerweile aufgrund neuer geologischer Erkenntnisse gezeigt, dass der nicht nutzbare Abraum über dem Rohstoffvorkommen nach Norden hin eine derartige Mächtigkeit erreicht, dass ein wirtschaftlich vertretbarer Abbau dort nicht mehr möglich ist. Daher wird statt dem bisherigen Abbaugebiet im Teilregionalplan von 2000 ersatzweise die Festlegung des neuen Gebietes Illingen-Süd Lausegerten beantragt; auf die bisher östlich von Illingen festgelegten Abbaugebiete Leimen + eine kl.teilfläche auf Gmkg. Vaihingen/Enz, Region Stuttgart, zus. ca. 11 ha, wird verzichtet Das Gebiet liegt weitgehend innerhalb eines Vorkommens mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit; im Westen durchzieht allerdings ein Streifen mit intensiver Störungstektonik mit nur vermuteten bauwürdigen Bereichen das Gebiet Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung), außerdem Vorbehaltsgebiet Bodenschutz. Zur Hälfte südlich angrenzend Schutzbedürftiger Bereich für den Abbau von Rohstoffen, befindet sich bereits in größerem Umfang im Abbau Beschluss Gemeinderat : Zustimmung unter der Voraussetzung des Verzichts auf die bisherigen Abbaugebiete östlich Illingen (vgl. oben) Umweltauswirkungen: mittel (hoch unter Einbeziehung kumulativer Wirkungen): erhebliche negative Auswirkungen werden für die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter, Pflanzen/Tiere (Biotope), Wasser (WSG-Zone III) und Klima/ Luft befürchtet, besonders erhebliche negative Auswirkungen für das Schutzgut Boden ; bei einer Umsetzung aller drei unmittelbar aneinander angrenzenden Gebiete Lichtenberg-Nord, Lausegerten ( A) und Wolfsäcker ( S) werden aufgrund der dadurch entstehenden zusammenhängenden und sehr großflächigen Eingriffssituation kumulative Wirkungen mit dann hohen Umweltauswirkungen prognostiziert Verlust landwirtschaftlicher Vorrangflur 72

74 Abwägungsbeschluss Konsequenzen Beibehaltung des Gebietes trotz der erheblichen, insgesamt mittleren Umweltauswirkungen sowie des Verlustes landwirtschaftlicher Vorrangflur, die hier aber (lw-vorrangflur aufgrund der sehr großflächigen Ausweisung in der weiteren Umgebung) geringer gewichtet werden als der nachvollziehbare dringende Bedarf nach einem Ersatzstandort, der an dieser Stelle aufgrund des vorhandenen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abbauwürdigen Vorkommens gut gedeckt werden kann. Zur Lage in der Wasserschutzzone III wird auf den Abwägungsbeschluss für das Gebiet Mühlacker-Enzberg ( S) verwiesen. Die kumulativen hohen Umweltauswirkungen werden nicht als derart hoher entgegenstehender Belang gewertet, dass sie das Gebiet ausschließen würden, weil von den drei Gebieten Lichtenberg-Nord ( S), Lausegerten und Wolfsäcker ( S), sofern alle in der Planung verbleiben, voraussichtlich nicht alle, sondern maximal zwei gleichzeitig, wahrscheinlich aber eher nacheinander, realisiert würden. Positiv muss auch berücksichtigt werden, dass durch den Verzicht auf einen Abbau der bisher festgelegten Gebiete östlich Illingen (Gebiet Leimen, sh. oben) erhebliche negative Umweltauswirkungen, die durch einen Abbau dort entstehen würden, vermieden werden. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan 2015, außerdem Streichung des Schutzbedürftigen Bereichs Nr im Teilregionalplan Rohstoffsicherung Hinweis der UP zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen im weiteren Verfahren soweit möglich berücksichtigen S Illingen-Süd Wolfsäcker Naturstein 10,9 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange sgebiet als notwendige Ergänzung zum Abbaugebiet Lausegerten am neuen Standort Illingen-Süd beantragt Das Gebiet liegt weitgehend innerhalb eines Vorkommens mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit; das Vorkommen ist im Norden begrenzt durch einen 300 m-abstand zu Wohngebieten Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung), außerdem Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Beschluss Gemeinderat : Zustimmung unter der Voraussetzung des Verzichts auf die bisherigen Abbaugebiete östlich Illingen (vgl. oben) 73

75 Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Umweltauswirkungen: mittel (hoch unter Einbeziehung kumulativer Wirkungen): erhebliche negative Auswirkungen werden für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Wasser, besonders erhebliche negative Auswirkungen für die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter (Kulturdenkmale betroffen), Boden (Verlust lw-vorrangfläche) sowie Klima/ Luft (Verlust Kaltluftentstehungsgebiet mit Siedlungsbezug) prognostiziert; bei einer Umsetzung aller drei unmittelbar aneinander angrenzenden Gebiete Lichtenberg-Nord ( S), Lausegerten ( A) und Wolfsäcker werden aufgrund der dadurch entstehenden zusammenhängenden und sehr großflächigen Eingriffssituation kumulative Wirkungen mit dann hohen Umweltauswirkungen konstatiert Verlust landwirtschaftlicher Vorrangflur Beibehaltung des Gebietes trotz der erheblichen, insgesamt mittleren Umweltauswirkungen sowie des Verlustes landwirtschaftlicher Vorrangflur, die hier aber (lw-vorrangflur aufgrund der sehr großflächigen Ausweisung in der weiteren Umgebung) geringer gewichtet werden als der nachvollziehbare dringende Bedarf nach einem Ersatz für den Standort Illingen-Ost ( Wagenburg/Leimen, sh.oben) einschließlich des vorgesehenen sgebietes Wolfsäcker ergänzend zum geplanten Abbaugebiet Lausegerten. Dieser Bedarf kann an diesem Standort aufgrund des vorhandenen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abbauwürdigen Vorkommens gut gedeckt werden. Zur Lage in der Wasserschutzzone III wird auf den Abwägungsbeschluss für das Gebiet Mühlacker- Enzberg ( S) verwiesen. Die kumulativen hohen Umweltauswirkungen werden nicht als derart hoher entgegenstehender Belang gewertet, dass sie das Gebiet ausschließen würden, weil von den drei Gebieten Lichtenberg-Nord ( S), Lausegerten ( A) und Wolfsäcker, sofern alle in der Planung verbleiben, voraussichtlich nicht alle, sondern maximal zwei gleichzeitig, wahrscheinlich aber eher nacheinander, realisiert würden. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan

76 A Tiefenbronn- Mühlhausen Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau (dafür Reduzierung von Nr Teil-Rplan 2000) Naturwerkstein 0,6 ha Firmenbelange Das im geltenden Teilregionalplan Rohstoffsicherung festgelegte Abbaugebiet nördlich des derzeitigen Steinbruchs (Nr ) ist nicht vollumfänglich nutzbar, da der westliche Teil früher bereits abgebaut wurde und nur noch aus nachfolgenden Erd- bzw. Aushub-Ablagerungen besteht. Daher ersatzweise Erweiterung des Abbaugebietes um einen schmalen Streifen Richtung Süden sowie Ergänzung des Standortes um ein sgebiet Richtung Osten Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Plattensandsteinvorkommen mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit Vorbehaltsgebiet für Erholung; Nördlich des Gebietes ist ein Abbaugebiet festgelegt, das jedoch nicht vollumfänglich nutzbar ist (sh.oben) Keine entgegenstehenden Belange, Gemeinde hat Verständnis für die Erweiterung ausgedrückt Umweltauswirkungen: mittel aufgrund der prognostizierten besonders erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen/Tiere, jedoch keine FFH-Beeinträchtigung zu vermuten; sonst keine erheblichen negativen Auswirkungen Keine bekannt oder genannt worden Beibehaltung des Gebietes aufgrund des gegebenen Bedarfs, der hier höher gewichtet wird als die mittleren Umweltauswirkungen. Bei letzteren ist zu berücksichtigen, dass die heute als schützenswert deklarierte Landschaftsund Biotopsituation ursächlich überhaupt erst durch den schon lange Jahre währenden Abbau entstanden ist, und dass der aktiv betriebene Steinbruch ungeachtet (oder gerade wegen) des bekanntermaßen stattfindenden Abbaus sogar in das Naturschutzgebiet Seeweisenäcker einbezogen wurde. Weiter zu berücksichtigen war hier, dass durch die vorgesehene Reduzierung des bisherigen Abbaugebietes im Norden des Standortes eventuelle erhebliche negative Umweltauswirkungen, die durch einen Abbau dort sonst ggf. entstehen würden, vermieden werden. Auch das Vorbehaltsgebiet für Erholung des Regionalplans 2015 ist geringer zu gewichten, da diese Ausweisung sehr großflächig in der Umgebung festgelegt wurde, wohingegen die Rohstoffsicherung aufgrund der geologisch bedingten sehr kleinräumigen Standortgebundenheit sehr viel kleinere nutzbare Flächenpotentiale aufweist. 75

77 Konsequenzen Streichung des Vorbehaltsgebietes für Erholung im Regionalplan 2015 und Streichung des nordwestlichen Teilbereichs des im Teilregionalplan Rohstoffsicherung festgelegten Abbaugebietes Nr ; Hinweise der UP zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen im weiteren Verfahren soweit möglich berücksichtigen S Tiefenbronn- Mühlhausen Naturwerkstein 1,6 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Ergänzung des Standortes um ein sgebiet östlich im Anschluss an das festgelegte Abbaugebiet entsprechend dem geologischen Vorkommen Plattensandsteinvorkommen mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit Vorbehaltsgebiet für Erholung; Westlich des Gebietes ist ein Abbaugebiet festgelegt, das jedoch nicht vollumfänglich nutzbar ist (sh.oben) Keine entgegenstehenden Belange, Gemeinde hat Verständnis für die Erweiterung ausgedrückt Umweltauswirkungen: gering; lediglich bei den Schutzgütern Pflanzen/Tiere und Wasser werden erhebliche negative Auswirkungen genannt, jedoch keine FFH-Beeinträchtigung zu vermuten Keine bekannt oder genannt worden Beibehaltung des Gebietes aufgrund nur geringer Umweltauswirkungen, die sich teilweise sogar verringern lassen. Auch ist hier das Vorbehaltsgebiet für Erholung des Regionalplans 2015 geringer als der Bedarf für ein sgebiet zu gewichten, da die Ausweisung für Erholung sehr großflächig in der Umgebung festgelegt wurde, wohingegen die Rohstoffsicherung aufgrund der geologisch bedingten sehr kleinräumigen Standortgebundenheit sehr viel kleinere nutzbare Flächenpotentiale aufweist. Streichung des Vorbehaltsgebietes für Erholung im Regionalplan 2015; Hinweise der UP zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen im weiteren Verfahren soweit möglich berücksichtigen. 76

78 S Heimsheim Naturstein 8,6 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Antrag auf Ausweisung des sgebietes im südlichen Anschluss an das bereits genehmigte und in Betrieb befindliche Abbaugebiet gemäß Teilregionalplan. Hinweis, dass das östlich davon auf Gemarkung Rutesheim-Perouse im Regionalplan Stuttgart festgelegte Gebiet nicht für realisierbar gehalten wird, da zum einen die Gemeinde Rutesheim einer weiteren Annäherung des Abbaus an die Ortslage (bis ca. 350 m) nicht zustimmen werde und zum anderen im Bereich der Gemarkungsgrenze die Grundwasserscheide zu den Cannstatter Mineralquellen liegt. Das Gebiet liegt südlich außerhalb eines in der Karte mineralischer Rohstoffe des LGRB von 2004 dargestellten abbauwürdigen Kalksteinvorkommens, dargestellt sind dort Streifen mit intensiver Störungs- und Klufttektonik. Nach einem ergänzenden Gutachten konnte mit dem LGRB und dem Betreiber ein entsprechend verkleinertes und als abbauwürdig eingestuftes Gebiet abgegrenzt werden Vorbehaltsgebiet für Erholung und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz. Nördlich des Gebietes ist im Teilregionalplan ein Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das 2004 genehmigt wurde sich derzeit im Abbau befindet Auswirkungen wie Lärm, Staub, Verkehr und Erschütterungen im weiteren Verfahren prüfen Umweltauswirkungen: mittel; negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen/Tiere, Boden, Wasser und Klima/Luft prognostiziert, besonders erhebliche negative Auswirkungen werden bei keinem Schutzgut genannt Keine bekannt oder genannt worden Beibehaltung des Gebiets aufgrund der höheren Gewichtung des Bedarfs und der sehr kleinräumigen Standortgebundenheit des Rohstoffvorkommens gegenüber den hier geringer zu gewichtenden Belangen der Vorbehaltsgebiete des Regionalplans 2015, die sehr großflächig im weiteren Umfeld ausgewiesen sind, und der nur mittleren Umweltauswirkungen, die hier geringer gewichtet werden. Die von der Kommune genannten Belange stehen einer Vorrangfestlegung im Regionalplan nicht entgegen, müssen aber wie üblich selbstverständlich auf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsebene detailliert und abschließend geprüft werden Streichung der Vorbehaltsgebiete für Erholung und Bodenschutz im Regionalplan

79 S1 Heimsheim-Süd Naturstein 4,2 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Als Ersatz für die aus Gründen der Lagerstättengeologie erforderlich gewordene Verkleinerung des oben genannten Gebietes S Heimsheim erfolgte die Abgrenzung des Gebiets Heimsheim-Süd ergänzend in Fortsetzung des vorgenannten Gebietes nach Süden Das Vorkommen wird als prognostiziertes Vorkommen mit vermuteter Bauwürdigkeit eingestuft, es ist ein hohes Lagerstättenpotential genannt. Laut LGRB kann man eine nutzbare Kalksteinmächtigkeit von m erwarten. Die Prüfung des Gebietes ist auch mit dem Betreiber des derzeitigen Steinbruchs abgestimmt und laut LGRB ein richtiger Schritt, um ein mögliches langfristiges Entwicklungsgebiet schon heute aufzuzeigen Vorbehaltsgebiet für Erholung und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Ablehnung des Gebiets, da es in einem als Naherholungsgebiet genutzten Bereich liegt (verschiedene Freiluftsportarten); für die Bevölkerung stelle die K 4567 die natürliche südliche Grenze für den nördlich gelegenen Steinbruch dar, die nicht überschritten werden dürfe, da sich der Abbau dann in Richtung Wohnbebauung bewegen würde; eine Verlegung der Kreisstraße erscheine schwierig und teuer; das genehmigte Abbaugebiet sei noch lange nicht erschöpft, im früheren Antrag war von ca. 25 Jahren die Rede und der tatsächliche Abbau erfolge nach Kenntnis der Gemeinde seither langsamer als geplant, daher fehle der Bedarf für diese Fläche Umweltauswirkungen: mittel; besonders erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Bevölkerung/Mensch (lässt sich jedoch verringern), Pflanzen/Tiere (außerhalb des Gebietes) und Klima/ Luft (laut Landschaftsplan) Vgl. kommunale Belange oben Vorläufig Ausscheiden des Gebietes aus folgenden Gründen: Zwar bestehen hier die genannten Vorbehaltsfestlegungen des Regionalplans, die jedoch wieder sehr großflächig in der Umgebung ausgewiesen sind und daher in der Abwägung gegenüber der Rohstoffsicherung kein hohes Gewicht haben. Auch wird das Gebiet zwar für die Naherholung genutzt, ist aber nur als Erholungswald Stufe 2 (= niedriger als Stufe 1) ausgewiesen und damit nicht als sehr hochwertiger Belang anzusehen. Die natürliche Grenze, als die die K 4567 von der Bevölkerung angesehen wird, ist auch kein fundierter Sachbelang, dem ein hohes Gewicht beizumessen wäre, da dies eine rein subjektive Annahme darstellt; 78

80 und der Aufwand für eine eventuelle Verlegung der Straße wäre vom Abbauunternehmer zu tragen. Auch das Heranrücken an die Wohnbebauung kann bei ca. 800 m Entfernung nicht als ernsthaft entgegenstehender Belang gewichtet werden. Bezüglich der Umweltbelange lässt sich der beim Schutzgut Bevölkerung betroffene Radweg auf andere Forstwege verlegen. Dennoch wird in der Abwägung den verbleibenden mittleren Umweltauswirkungen (bei drei betroffenen Schutzgütern) und der oben genannten Naherholungsbedeutung des Gebietes derzeit ein höheres Gewicht gegenüber der Bedarfsfrage beigemessen, da der letztgenannte Belang aufgrund des bereits vorgesehenen Gebiets S Heimsheim und des im Regionalplan Stuttgart festgelegten sgebiets auf Gemarkung Rutesheim (trotz der vom Betreiber vorgebrachten Bedenken bzgl. der Nutzbarkeit) hier als noch hinreichend abgedeckt eingestuft werden kann und der gesamtregionale Bedarf an sgebieten für Natursteine an anderen (rohstoffgeologisch besser erkundeten) Standorten derzeit ebenfalls voraussichtlich hinreichend gedeckt werden kann S Mönsheim Naturstein 8,3 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Antrag auf Festlegung als sgebiet in südöstlicher Ergänzung zu dem im Teilregionalplan ausgewiesenen Abbaugebiet. Diese Fläche ist die einzige rohstoffgeolgisch verfügbare sinnvolle Erweiterungsfläche an diesem Standort (sh. Karte S. 81), die zudem privatrechtlich uneingeschränkt zur Verfügung steht. Der Standort Mönsheim ist langfristig angelegt und verfügt über modernste Aufbereitungsanlagen und beliefert auf kürzestem Wege die benachbarte Asphaltmischanlage mit einem Großteil der Zuschlagstoffe. Zudem ist der Standort mit seiner ortsdurchfahrtsfreien Zufahrt zur A 8 hervorragend erschlossen. Neben diesen Vorteilen kann durch das sgebiet auch das abbauwürdige Vorkommen, das im Gegensatz zu anderen Abbaustätten an diesem Standort grundwasserfrei ansteht, maximal genutzt und ausgeschöpft werden. Die langfristige der Rohstoffversorgung ist für die Firma von sehr großer wirtschaftlicher Bedeutung. Das Rohstoffvorkommen deckt das Interessengebiet ganz ab. Sehr gute Rohstofferkundung, sehr wahrscheinliche Bauwürdigkeit, aber mit Störungs- und Bruchzonen z.t. innerhalb sowie am Nordostrand des Vorkommens, die die nutzbare Mächtigkeit reduzieren; insgesamt nur noch ein sehr geringes Lagerstättenpotential, da das Vorkommen mit dem beantragten Gebiet weitgehend erschöpft wäre. Teilweise Vorbehaltsgebiet Bodenschutz; Westlich des Gebietes ist im Teilregionalplan ein Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das (in etwas veränderter Ausformung) 2009 genehmigt wurde. 79

81 Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Das Gebiet hätte nachteilige Auswirkungen auf die Bereiche Dieb (in der Realisierung) und Reute (im genehmigten FNP auf Gmkg. Friolzheim) des Interkommunalen Gewerbegebietes Heckengäu. Die gewerbliche Entwicklung darf aber durch nichts beeinträchtigt werden. Eine über das 2009 genehmigte Abbaugebiet hinausreichende Ausweitung des Steinbruchs wird derzeit kritisch gesehen. Eine eventuelle Erweiterung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung in diesem Bereich bedeute auf gar keinen Fall eine Zustimmung zu einem künftigen Erweiterungsantrag des Schotterwerkes; eine solche könne auch nicht daraus abgeleitet werden, sondern darüber müsse der Gemeinderat in einem späteren Verfahren entscheiden. Umweltauswirkungen: mittel; erhebliche negative Auswirkungen bei fünf Schutzgütern, wobei diese teilweise verringerbar sind oder wie z.b. beim Schutzgut Wasser aufgrund der oben beschriebenen Grundwasserfreiheit des Abbaus an diesem Standort nicht als sehr gravierend angesehen werden. Besonders erhebliche negative Auswirkungen werden bei keinem Schutzgut gesehen. Keine bekannt oder genannt worden Vorläufig Beibehaltung des Gebietes (das jedoch im Osten zwecks größerem Abstand zum bestehenden GE-Gebiet Dieb reduziert wird) mit dem Hinweis, dass derzeit die Gewichtung der Belange der Rohstoffsicherung, der langfristigen Sicherstellung der dezentralen Rohstoffversorgung mit diesem Standort und des Ziels der maximalen Ausschöpfung des verfügbaren abbauwürdigen Vorkommens gegenüber den erkennbar erheblich entgegenstehenden kommunalen Belangen, die auch mit sehr hohem Gewicht in die Abwägung einzustellen sind, gegenüber den mittel zu gewichtenden Umweltbelangen und gegenüber dem geringer zu gewichtenden Vorbehaltsgebiet Bodenschutz im Regionalplan noch offen ist. Bei gemeinsamer Betrachtung dieser Aspekte ist das Für und Wider zwischen langfristiger Rohstoffsicherung und kommunalen Interessen in etwa gleichgewichtig. Es ist zu beachten, dass den Zielen des Rohstoffsicherungskonzepts des Landes aufgrund der geologisch bedingten sehr kleinräumigen Standortgebundenheit des Rohstoffvorkommens am vorhandenen Standort nur mit dem beantragten Gebiet hinreichend Rechnung getragen werden könnte. Es gibt keine sinnvolle Alternative für ein anderes sgebiet an diesem Standort; Randbereiche des Vorkommens nordöstlich des Steinbruchs weisen Bruchzonen und zu geringe Mächtigkeiten auf, der darauf stockende Wald muss als Sichtschutzwald erhalten bleiben. Das im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbegebiet Reute wurde dagegen bislang noch nicht über einen Bebauungsplan konkretisiert und die bislang vorliegenden Stellungnahmen der Gemeinden lassen einen gewissen Interpretationsspielraum zu. 80

82 Andererseits ist klar herauszustellen, dass dem Gewerbegebiet Reute vom Regionalverband im Rahmen des IKG (damals allerdings ohne Kenntnis der Rohstoff-Problemlage) zugestimmt wurde. Im Zuge der Anhörung gem. 12 LplG haben alle Beteiligten die Möglichkeit, ihre Belange nochmals aktuell und substantiell vorzutragen und ggf. ausführlicher zu begründen. Konsequenzen Ggf. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan

83 Gebiets-Nr. Bezeichnung vorgesehene Gebietsart Rohstoffgruppe Größe (ca.ha) A Wildberg- Sulz am Eck Zimmler/ Weiler Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturstein 18,7 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Da das im Teilregionalplan festgelegte Abbaugebiet soweit möglich fast vollständig abgebaut und somit in Kürze erschöpft ist, wurde dringend eine Ergänzung des Gebiets nach Nordwesten in die Gewanne Zimmler und Weiler beantragt; der immissionsschutzrechtliche Erweiterungsantrag wird bereits vorbereitet Das Gebiet liegt innerhalb eines sehr wahrscheinlich bauwürdigen Vorkommens mit sehr guter Rohstofferkundung, mittleres bis hohes Lagerstättenpotenzial Vorbehaltsgebiet Bodenschutz ; Südöstlich des Gebietes ist im Teilregionalplan ein Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das weitgehend abgebaut ist (sh. oben) Hinweis auf Wasserschutzgebiet Zone III (siehe bei Umweltbelange), sonst keine Hinweise oder Einwände Umweltauswirkungen: mittel; erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Pflanzen/Tiere (jedoch kein Verlust von wertvollen Flächen), Wasser (Zone III) und Klima/Luft, besonders erhebliche negative Auswirkungen beim Schutzgut Boden (Bodenverlust lw-vorrangfläche) Keine bekannt oder genannt worden Beibehaltung des Gebietes aufgrund des höher gewichteten Belangs der Rohstoffsicherung und Bedarfsdeckung, dem mittels der Erweiterung am vorhandenen Standort hier sehr gut Rechnung getragen werden kann. Dem gegenüber unterliegen die geringer gewichteten mittleren Umweltauswirkungen und das Vorbehaltsgebiet Bodenschutz des Regionalplans in der Abwägung; Vorbehaltsgebiete Bodenschutz sind sehr großflächig in der weiteren Umgebung ausgewiesen, die Rohstoffsicherung ist aufgrund ihrer geologisch bedingten sehr viel kleinräumigeren Standortgebundenheit hier höher zu gewichten. Zur Lage in der Wasserschutzzone III wird entsprechend auf den Abwägungsbeschluss beim Gebiet S Mühlacker- Enzberg verwiesen. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan

84 S Wildberg-Sulz am Eck Lehen Naturstein 22,8 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange Abwägungsbeschluss Da ein an den Standort direkt angrenzendes sgebiet im Regionalplan Stuttgart auf Gemarkung Herrenberg, das rohstoffgeologisch ideal wäre, aufgrund seiner Lage in der Wasserschutzzone II und deswegen geäußerter allergrößter Bedenken seitens der Wasserbehörden absehbar jedoch nicht umgesetzt/realisiert werden kann, ist ersatzweise die Festlegung eines sgebietes in der Region Nordschwarzwald auf Gemarkung Wildberg (WSG-Zone III) erforderlich Gemäß Gutachten LGRB 2009 liegt das Gebiet in einem nachgewiesenen Vorkommen mit wahrscheinlicher Bauwürdigkeit und mittlerem Lagerstättenpotential Teilweise Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Hinweis auf im genehmigten Flächennutzungsplan dargestelltes geplantes Gewerbegebiet; die Stadt teilte jedoch am mit, dass der Gemeinderat zu Gunsten eines Rohstoff-sgebietes dem Verzicht auf das geplante GE-Gebiet zugestimmt hat Umweltauswirkungen: hoch; besonders erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Pflanzen/Tiere (Biotopverluste), Boden, Wasser (Neuaufschluss in WSG- Zone III) und Klima/Luft (Verlust Kaltluftentstehungsgebiet) Keine bekannt oder genannt worden Beibehaltung des Gebietes, da die Umweltauswirkungen auf den aktuellen Zustand bezogen sind, hier aber der FNP als Vergleichsbasis herangezogen werden muss: Dieser hat die möglichen Umweltauswirkungen des GE-Gebietes betrachtet und abgewogen, der FNP ist genehmigt, somit ist das GE-Gebiet mit seinen Auswirkungen als Vergleichsbasis für weitere Planungen zugrunde zu legen. Mit einem Rohstoff-sgebiet erfolgt nun lediglich eine Umnutzung von Gewerbe zu Rohstoffsicherung; die o.g. Umweltbelange sind daher mit geringerem Gewicht einzustellen. Diese unterliegen in der Abwägung gegenüber dem sehr hohen Gewicht der Rohstoffsicherung und der Tatsache, dass das sgebiet im Regionalplan Stuttgart ganz offensichtlich auf absehbare Zeit oder vielleicht auch überhaupt nicht umsetzbar ist. Dies gilt auch für die Lage des Gebietes in WSG-Zone III, die kein Ausschlusskriterium für die Regionalplan-Ebene darstellen kann; Genehmigungen konnten mittels Auflagen und Überwachungsmaßnahmen auf der nachfolgenden Planungsebene in Zone III bisher immer erteilt werden. Die Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens wird daher nicht auf der Ebene der Regionalplanung, allerdings auf der nachfolgenden Planungsebene für notwendig erachtet. 83

85 Konsequenzen Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan A Baiersbronn- Heselbach Schrofel Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturstein 2,4 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Geplantes Vorhaben: Betrieb einer Baustoff-Recyclinganlage an diesem Standort; mit einem zusätzlichen Abbau (sowie einem sgebiet ) ließe sich die Anlage und der Standort optimieren und langfristig sichern. Das abbaubare Material dient als qualitätsverbessernder Zuschlagstoff für das Recyclingmaterial Nachgewiesenes Granit- und Gneisvorkommen mit guter bis sehr guter Rohstofferkundung und wahrscheinlicher bis sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung); Südwestlich des Gebietes ist im Teilregionalplan ein kleines Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das derzeit aber nicht genutzt wird Grundsätzlich keine Bedenken, es stehen keine kommunalen Belange entgegen Umweltauswirkungen: gering; lediglich bei den drei Schutzgütern Bevölkerung/Mensch, Pflanzen/Tiere und Wasser werden erhebliche negative Auswirkungen erwartet, die aber nur kleinflächig und kleinräumig auftreten Keine bekannt oder genannt worden Beibehaltung des Gebietes aufgrund des Bedarfs und nur geringer Umweltauswirkungen, die gegenüber dem Bedarf geringeres Gewicht haben Konsequenzen - 84

86 S Baiersbronn- Heselbach Schrofel Naturstein 1,6 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Geplantes Vorhaben: Betrieb einer Baustoff-Recyclinganlage an diesem Standort; mit einem zusätzlichen Abbau (sowie einem sgebiet ) ließe sich die Anlage und der Standort optimieren und langfristig sichern. Das abbaubare Material dient als qualitätsverbessernder Zuschlagstoff für das Recyclingmaterial Nachgewiesenes Granit- und Gneisvorkommen mit guter bis sehr guter Rohstofferkundung und wahrscheinlicher bis sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit weitgehend entsprechend der Gebietsabgrenzung Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung) Grundsätzlich keine Bedenken, es stehen keine kommunalen Belange entgegen Umweltauswirkungen: mittel; wie beim oben genannten Gebiet erhebliche Auswirkungen bei den Schutzgütern Bevölkerung/Mensch und Wasser, besonders erhebliche Auswirkungen beim Schutzgut Pflanzen/Tiere, die durch kleine Reduzierung des Gebiets im Westen verringert werden können Keine bekannt oder genannt worden Beibehaltung des Gebietes aufgrund des Bedarfs und der bei Reduzierung des Gebietes dann nur geringen Umweltauswirkungen, die gegenüber dem Bedarf ein geringeres Gewicht haben Konsequenzen - 85

87 S Waldachtal- Salzstetten Naturstein 6,9 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Bedarf nach langfristigem sgebiet in Ergänzung des im Teilregionalplan 2000 bereits festgelegten Abbaugebiets, für das bereits ein Abbau-Erweiterungsantrag beim Landratsamt gestellt wurde Sehr gut erkundetes Vorkommen mit sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit; zwar sehr geringes Lagerstättenpotential, aber wirtschaftliche Bedeutung für vorhandenen Steinbruch Vorbehaltsgebiet Bodenschutz ; Südlich des Gebietes ist im Teilregionalplan ein Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das zum größeren Teil in einen aktuellen Abbau-Erweiterungsantrag einbezogen ist Keine Belange geäußert, keine bedenken Umweltauswirkungen: mittel aufgrund besonders erheblicher negativer Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, sonst erhebliche Auswirkungen beim Schutzgut Klima/Luft Abstand zu den östlich gelegenen Gewerbegebieten knapp unter 300m hier unproblematisch, da genehmigtes Gebiet und Abbaugebiet lt. Teilregionalplan noch näher liegen Beibehaltung des Gebiets aufgrund des Bedarfs und der nur mittleren Umweltauswirkungen, die sich bei entsprechenden Auflagen im Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Lagerung und späteren Wiedereinbringung der Oberboden-Deckschicht reduzieren lassen und daher ein geringerem Gewicht gegenüber dem Bedarf haben Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan 2015 # 86

88 S Nagold-Ost / (Mötzingen) Naturstein 22,6 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange Bedarf für ein sgebiet in westlicher Richtung, da sich der Steinbruch mit den im Regionalplan Stuttgart in östlicher Richtung liegenden Abbau- und sflächen an die Gemeinde Mötzingen (Lkr. Böblingen) annähert. Es ist deshalb in weiteren Genehmigungsverfahren davon auszugehen, dass die im R-Plan Stuttgart vorgesehene Fläche deutlich reduziert wird, um den Abstand zur Wohnbebauung von Mötzingen möglichst groß zu halten. Die geologischen Bedingungen dort sind aufgrund der (nach Osten) stark ansteigenden Deckschichten mit einer Mächtigkeit von bis zu 20 m ebenfalls nicht als optimal anzusehen Vorkommen mit sehr guter Rohstofferkundung und sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit, hohes Lagerstättenpotenzial Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung), teilweise Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Östlich des Gebietes ist im Teilregionalplan ein kleineres Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das derzeit bereits teilweise im Abbau befindlich ist Keine Anregungen oder Bedenken geäußert Umweltauswirkungen: mittel; besonders erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Boden und Klima/ Luft, erhebliche Auswirkungen bei den Schutzgütern Bevölkerung/Mensch, Pflanzen/Tiere und Wasser Keine bekannt oder genannt worden (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Beibehaltung des Gebietes trotz der dargestellten mittleren Umweltauswirkungen, die zwar mit entsprechendem Gewicht in die Abwägung eingestellt werden, hier jedoch im Vergleich zu dem hohen Gewicht der Rohstoffsicherung und der Tatsache, dass die Vorranggebiete im Regionalplan Stuttgart voraussichtlich nicht in der geplanten Größenordnung umsetzbar sind, etwas geringer als das Ziel der Gewährleistung der Rohstoff-Langfristvorsorge gewichtet werden, und die durch Auflagen im konkreten Genehmigungsverfahren auch verringerbar und teilweise ausgleichbar sein werden. Dies gilt auch für die Lage des Gebietes in WSG-Zone III, die kein Ausschlusskriterium für die Regionalplan-Ebene darstellen kann; Genehmigungen konnten mittels Auflagen und Überwachungsmaßnahmen auf der nachfolgenden Planungsebene bisher in Zone III immer erteilt werden. In einem späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird der genaue Abstand zum gegenüberliegenden GE-Gebiet Wolfsberg festzulegen sein. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan

89 S Nagold- Hochdorf (Nord) Naturstein 11,4 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Das Gebiet südlich eines 1978 stillgelegten früheren Steinbruchs wäre ein wichtiger Standort im dezentralen Konzept der Firma, sgebiet sollte ausgeweisen werden Das Gebiet liegt wie der 1978 stillgelegte ehemalige Steinbruch Hochdorf am Ostrand eines prognostizierten Vorkommens, Bauwürdigkeit vermutet bis wahrscheinlich, Lagerstättenpotential mittel bis hoch Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung) und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Der Standort wäre nach dem kurz vor dem Abbau stehenden neuen Standort Horb-Talheim westlich Hochdorf ein weiterer Standort mit verkehrlichen Auswirkungen für diesen Stadtteil = nachteilig; außerdem ist ein Gewerbegebiet am nordwestlichen Ortsrand von Hochdorf zu berücksichtigen Umweltauswirkungen: hoch; besonders erhebliche negative Auswirkungen bei den drei Schutzgütern Pflanzen/Tiere, Boden sowie Wasser (WSG-Zone II und III); erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Bevölkerung/ Mensch und Klima/Luft. Landwirtschaftliche Vorrangflur berücksichtigen, ebenso Abstand 20 m zur Bundesstraße 463 Ausscheiden des Gebietes aufgrund der hohen Umweltauswirkungen und erheblichen Beeinträchtigung weiterer Belange, die hier insgesamt ein höheres Gewicht haben als der Bedarf nach einem sgebiet an diesem Standort: Der Nordteil des Gebietes liegt in WSG-Zone II, in der ein Abbau grundsätzlich unterbleiben sollte. Das im FNP enthaltene Gewerbegebiet nordwestlich Hochdorf ist mit hohem Gewicht in die Abwägung einzustellen und so zu berücksichtigen, dass zu diesem möglichst der für Abbauvorhaben mit Sprengungen Regel-Abstand von ca. 300 m eingehalten wird damit ist auch die Hälfte des Südteils des gewünschten Vorranggebietes nicht realisierbar. Damit bliebe nur ein Rest von ca. einem Drittel der ursprünglich beabsichtigten Größe, gegen den weiterhin Belange wie landwirtschaftliche Vorrangflur, WSG-Zone III und verkehrlich nachteilige Auswirkungen stehen, die zusammen den nicht sehr hohen Bedarf nach einem (noch dazu stark reduzierten) sgebiet an diesem Standort, für den zudem Alternativen untersucht wurden, überwiegen. Alternative für ein sgebiet suchen 88

90 S Glatten Naturstein 3,1 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Erfordernis zur Ergänzung des Standortes um ein langfristiges sgebiet möglichst vorrangig in Richtung Südwesten, da die dortige Fläche nach Einschätzung der Firma rohstoffgeologisch die bessere sein dürfte Nachgewiesenes Vorkommen mit wahrscheinlicher bis sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit und guter bis sehr guter Rohstofferkundung, mittleres Lagerstättenpotenzial Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung) sowie Vorbehaltsgebiet Bodenschutz und für Erholung Südöstlich des Standortes Glatten ist im Teilregionalplan ein Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das sich noch nicht im Abbau befindet Gemeinde ist über die Erweiterungsabsicht informiert und hat keine Einwände gegen die Ergänzungsplanung Umweltauswirkungen: mittel; erhebliche negative Auswirkungen bei den fünf Schutzgütern Bevölkerung/Mensch, Pflanzen/Tiere, Boden, Wasser und Klima/Luft. Landwirtschaftliche Vorrangflur Beibehaltung des Gebietes trotz der dargestellten Vorbehaltsgebiete des Regionalplans, der landwirtschaftlichen Vorrangflur und den mittleren Umweltauswirkungen, die zwar mit entsprechendem Gewicht in die Abwägung eingestellt werden, die hier jedoch nicht als derart gravierend angesehen werden, dass sie im Vergleich zu dem hohen Gewicht der Rohstoffsicherung und dem Ziel der Gewährleistung der Rohstoff-Langfristvorsorge durch das sgebiet höher gewichtet werden könnten. Die Umweltauswirkungen werden auch durch Auflagen im konkreten Genehmigungsverfahren verringerbar und teilweise ausgleichbar sein. Dies gilt auch für die Lage des Gebietes in WSG-Zone III, die kein Ausschlusskriterium für die Regionalplan-Ebene darstellen kann; Genehmigungen konnten mittels Auflagen und Überwachungsmaßnahmen auf der nachfolgenden Planungsebene bisher in Zone III immer erteilt werden. Ein hydrogeologisches Gutachten ist daher erst auf der nachfolgenden Planungsebene erforderlich. Streichung der Vorbehaltsgebiete Bodenschutz und für Erholung im Regionalplan

91 S2 Glatten-Ost / Schopfloch (Alternative) Naturstein 12,7 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Gebiet war (in etwas kleinerer Abgrenzung) ursprünglich nur als Alternative für das Gebiet S Glatten (südwestliche Erweiterung des Standortes, sh.oben) vorgeschlagen worden, falls dieser nicht weiterverfolgt würde. Allerdings wurde das Gebiet dann unabhängig davon als mögliche Alternative für die Gebiete Nagold-Hochdorf (Nord) (S.87) und Dornstetten-Lattenberg (S.90), bei denen frühzeitig erhebliche entgegenstehende Belange erkennbar wurden, in das Planverfahren aufgenommen und vergleichend zu weiteren Alternativen betrachtet. Nachgewiesenes Vorkommen mit wahrscheinlicher bis sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit und guter bis sehr guter Rohstofferkundung, mittleres Lagerstättenpotenzial, jedoch mit mehreren Einzeldolinen, die laut Gutachter der Firma die Abbauwürdigkeit mindern könnten (lagerstättengeologisch schlechtere Einschätzung als beim Gebiet Glatten S, sh. oben) Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung) sowie Vorbehaltsgebiet Bodenschutz und für Erholung Südwestlich des Standortes Glatten ist im Teilregionalplan ein Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das sich noch nicht im Abbau befindet Gemeinde Glatten hat sich im Zuge einer frühzeitigen Beteiligung zur Planung nicht geäußert. Gemeinde Schopfloch lehnt die Planung ab: Bedenken wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild und Erholungsfunktion sowie wegen Einschränkungen der Landwirtschaft, außerdem wurde die Problematik Lärmbelastung durch Abbau und Transport genannt. In einem neuerlichen Schreiben von Anfang Februar 2011 wird auch auf die laut Umweltbericht erheblichen negativen Umweltauswirkungen des Gebietes hingewiesen sowie die Frage des Bedarfs für diesen Standort gestellt Umweltauswirkungen: mittel; besonders erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Pflanzen/Tiere und Boden, erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Bevölkerung/Mensch, Wasser und Klima/ Luft. Landwirtschaftliche Vorrangflur; ungünstige verkehrliche Anbindung zum Werksstandort Dornstetten (Belastung OD Schopfloch) Erfolgt nach der Beteiligung gem. 12 (2+3) LplG ( sh. bei Gebiet 7517-neu3-S Schopfloch-Oberiflingen) Ggf. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan

92 S Dornstetten Lattenberg Naturstein 3,5 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Das den Standort ergänzende sgebiet würde den Bedarf für weitere ca Jahre decken; danach wäre das abbauwürdige Vorkommen erschöpft Sehr kleines Vorkommen, aber sehr gute Rohstofferkundung und sehr wahrscheinliche Bauwürdigkeit; sichert den Abbau im vorhandenen Steinbruch Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung) und Vorbehaltsgebiet Bodenschutz; Nordwestlich des Gebietes ist im Teilregionalplan ein Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt, das genehmigt und etwa knapp zur Hälfte bereits abgebaut ist Vorhandener landwirtschaftlicher Hof im Südosten an das Gebiet angrenzend könnte durch die Planung massiv eingeschränkt werden; Abstand einhalten Umweltauswirkungen: mittel; besonders erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Bevölkerung/ Mensch und Boden, erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Pflanzen/Tiere und Klima/Luft. Vorrangflur Landwirtschaft; außerdem hat sich der Eigner des o.g. landwirtschaftlichen Hofes (Pferdehof) wegen befürchteter Störungen und erheblicher Beeinträchtigungen ausdrücklich gegen ein weiteres Heranrücken des Steinbruchs an den Hof ausgesprochen und das Erweiterungsgebiet abgelehnt Ausscheiden des Gebietes aufgrund der durch das Gebiet zu befürchtenden erheblichen Störungen und Beeinträchtigungen des Hofes durch Lärm, Staubemissionen und evtl. Erschütterungen; das im Teilregionalplan festgelegte Abbaugebiet stellt mit einem Abstand von nur gut 200 m bereits die maximal vertretbare Grenze des Heranrückens des Abbaus an den Hof dar. Der o.g. Belang wird hier höher als der Bedarf nach Ergänzung um ein sgebiet gewichtet (Bestandsschutz) und führt, auch durch die zusätzlichen entgegenstehenden Belange, zum Ausscheiden des Gebiets. Alternative für ein sgebiet suchen 91

93 7517-neu-S Waldachtal- Tumlingen-Süd Riedhalde (Alternative) Naturstein 13 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Von der Firma zur langfristigen des Standortes Dornstetten beantragtes Gebiet (zuletzt am , sh. nächste Seite). Beim dortigen Abbaugebiet (Vorkommen erschöpft, daher nicht erweiterbar) befindet sich das Produktionszentrum mit dem eigentlichen Werk sowie Veredelungsanlagen zur Herstellung hochwertiger Schotter, Splitte und Beton-Zuschlagstoffe. Das Gebiet Tumlingen-Süd wurde auch ersatzweise für den ebenfalls nicht mehr erweiterbaren Standort Dornstetten-Lattenberg (sh. oben, S. 91) sowie für den ebenfalls auszuscheidenden Standort Nagold-Hochdorf-Nord (sh. oben, S. 87) ins Verfahren gebracht, somit also als Ersatz-Standort für drei andere nicht mehr nutzbare bzw. verfügbare Standorte = sehr hohe Dringlichkeit / sehr großer Bedarf für dieses Gebiet Seitens des LGRB Vorkommen prognostiziert, bauwürdige Bereiche vermutet, geringe Aussage-Sicherheit mangels Bohrungen; Gutachter der Firma geht nach Inaugenscheinnahme und geologischer Bewertung des Gebietes von einem abbauwürdigen Vorkommen aus Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung) Erhebliche Bedenken; wichtiges örtliches Naherholungsgebiet, LSG, Nähe zum Tumlinger See = hoher Freizeitwert; auch Gründe des Naturschutzes und relative Nähe zur Ortsbebauung sprechen gegen das Gebiet: Emissionen würden die Schutzgüter Klima, Luft und Landschaftsbild beeinträchtigen. Auch für Prädikatisierung des Luftkurorts Waldachtal-Lützenhardt (ca. 3 km) wären Beeinträchtigungen zu befürchten, ebenso für die Produktion von Gütern in Reinraumqualität der Firma Fischer (nördlich am Rand der 300 m-wirkzone) Umweltauswirkungen: mittel; erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Bevölkerung/Mensch, Boden und Klima/Luft, die sich durch geringfügiges Verschieben des Gebietes um ca. 50 m nach Süden (dadurch auch Erhaltung des Erholungswaldes) z.t. verringern lassen Weitgehend OD-freie Anbindung an überörtliches Straßennetz über K 4702 und 4703 an B 28neu möglich (ggf. sogar Direktanschluss an B 28neu OU Schopfloch denkbar) Erfolgt nach der Beteiligung gem. 12 (2+3) LplG ( sh. bei Gebiet 7517-neu3-S Schopfloch-Oberiflingen) 92

94 93

95 7517-neu3-S Schopfloch- Oberiflingen Heerweg (Alternative) Naturstein 17,2 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Das Gebiet ist von der Geschäftsstelle neben dem Gebiet S2 Glatten-Ost/Schopfloch und dem Gebiet neu-s Waldachtal-Tumlingen-Süd Riedhalde in eine Alternativensuche einbezogen worden; die Firma selbst hat gegen diese Alternative Bedenken vorgetragen, da das Gebiet viel zu weit entfernt vom Produktionszentrum und dem Werksstandort in Dornstetten, für den ein sgebiet benötigt wird, liegt Nachgewiesenes Kalksteinvorkommen mit wahrscheinlicher Abbauwürdigkeit und guter bis mittlerer Aussagesicherheit, mittleres bis hohes Lagerstättenpotential, aber im Hinblick auf möglichen Abbau ungünstig, da ein flächenintensiver Kesselabbau erforderlich würde Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Gemeinde lehnt die Planung ab: Bedenken wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild und Erholungsfunktion sowie wegen Einschränkungen der Landwirtschaft, außerdem wurde die Problematik Lärmbelastung durch Abbau und Transport genannt. In einem neuerlichen Schreiben von Anfang Februar 2011 wird auch auf die laut Umweltbericht erheblichen negativen Umweltauswirkungen des Gebietes hingewiesen sowie der Bedarfs für diesen Standort in Frage gestellt Umweltauswirkungen: mittel; besonders erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen/Tiere und Klima/Luft. Weit entfernte Lage zum Produktions- und Werksstandort Dornstetten, verkehrliche Anbindung durch OD Oberiflingen und OD Schopfloch Erfolgt nach der Beteiligung gem. 12 (2+3) LplG. Derzeit kann für die drei Alternativen lediglich eine vergleichende Betrachtung über derzeit vorliegende Belange erfolgen, die jedoch im Zuge des Verfahrens zur Beteiligung gemäß 12 (2+3) LplG noch zu erhärten und danach abzuwägen sind: Die Firma favorisiert klar den Standort Tumlingen, weil er die sinnvollste Ergänzung für die Abbaustandorte in diesem Raum darstellen würde, die langfristige des Werks- und Produktionsstandorts Dornstetten am besten gewährleisten könnte, der beste Ersatzstandort für die nicht erweiterbaren bzw. nutzbaren Standorte Nagold-Hoch- 94

96 dorf-nord, Dornstetten und Dornstetten-Lattenberg ist und weil er verkehrlich am besten zum Werksstandort Dornstetten liegt. Die geologische Aussagesicherheit gemäß LGRB ist beim Standort Tumlingen dagegen nicht so hoch wie bei den beiden anderen Alternativen, der Standort wird von der Firma nach geologischer Bewertung aber gleichwohl als abbauwürdig eingestuft bzw. sogar präferiert. Der Regionalplan 2015 weist den Standort Tumlingen als Grünzug aus, was nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung steht; der Standort Glatten-Ost liegt in Vorbehaltsgebieten für die Erholung und für Bodenschutz, der Standort Oberiflingen in einem Vorbehaltsgebiet Bodenschutz, was jeweils abwägungsrelvante Belange sind. Kommunale Bedenken gibt es zu allen drei Standorten: Gegen Glatten-Ost und Oberiflingen hat die Gemeinde Schopfloch Bedenken vorgetragen, gegen Tumlingen die Gemeinde Waldachtal. Die Umweltauswirkungen werden für alle drei Standorte als mittel eingestuft, wobei es aber Unterschiede gibt: Die ungünstigste Bewertung erhält der Standort Glatten-Ost mit insgesamt 5 erheblich negativ betroffenen Schutzgütern, davon zwei mit besonders erheblich negativer Betroffenheit, die beiden anderen Standorte weisen jeweils drei erheblich negativ betroffene Schutzgüter auf, der Standort Oberiflingen dabei eine besonders erheblich negative beim Schutzgut Boden der Standort Tumlingen schneidet hier somit am besten ab. Als weitere Belange sind in der Abwägung zu berücksichtigen beim Standort Glatten-Ost die landwirtschaftliche Vorrangflur sowie die verkehrlich ungünstige Lage (Belastung der OD Schopfloch durch Transporte zum Werksstandort Dornstetten), beim Standort Oberiflingen die deutlich entfernteste Lage zum Werksstandort Dornstetten sowie Belastung zweier Ortsdurchfahrten; beim Standort Tumlingen sind dagegen keine weiteren entgegenstehenden Belange bekannt. Nach Sichtung aller oben genannter Sachverhalte (die kommunalen Bedenken erstmal ausgenommen) schneidet der Standort Tumlingen allein beim Belang geologische Aussagesicherheit gemäß LGRB nicht so gut ab wie die beiden anderen Standorte; dennoch wird er, trotz dieser eigentlich ungünstigeren Beurteilung, aufgrund von eigenen Untersuchungen und Beurteilungen seitens der Firma bevorzugt. Da die Rohstoffqualität ein wesentliches Kriterium für die Wirtschaftlichkeit eines Abbaubetriebes ist, muss davon ausgegangen werden, dass es eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür gibt, dass die Qualität des Materials hier auch dementsprechend gut ist. Bei allen anderen Kriterien liegen entweder vergleichbare Beurteilungen oder Bedenken vor, oder es bestehen ungünstigere Beurteilungen für die Standorte Glatten-Ost bzw. Oberiflingen. 95

97 Die von der Gemeinde Waldachtal gegen diesen Standort geäußerten kommunalen Bedenken können im weiteren zum Teil derart berücksichtigt werden, dass das Gebiet um ca. 50 m nach Süden verschoben wird, und dadurch zum Einen der bislang betroffene Teil des Erholungswaldes (Stufe 2) am Nordrand des Gebietes erhalten bleibt, und zum Anderen der Abstand zwischen dem Südrand des Bebauungsplans Gewerbegebiet Markental/Kostenreute und dem geplanten Rohstoffgebiet mehr als 300 m beträgt (ebenso zum Tumlinger See; der Abstand zur gemäß B- Plan von 2003 konkret geplanten Gewerbe-Bebauung würde dann sogar mehr als 500 m betragen). Auch die ebenfalls geäußerten Bedenken der Gemeinde bzgl. der Prädikatisierung des Luftkurortes Lützenhardt (die jedoch nicht für gefährdet erachtet wird, da sie durch die bisherigen und ähnlich weit entfernt liegenden Abbaustandorte in Dornstetten oder Salzstetten auch nicht beeinträchtigt wurde) sind nicht von derart gravierender Natur, dass deshalb eine Vorrangfestlegung bei Tumlingen ausscheiden müsste. Diesen Bedenken kann auch kein so hohes Gewicht zugemessen werden kann, dass dies die gegen die beiden anderen Standorte stehenden Sachbelange (Vorbehaltsgebiete R-Plan 2015, höhere Umweltauswirkungen, weitere Belange) überwiegen würde. Allerdings sind dann noch die genannten Bedenken hinsichtlich befürchteter Beeinträchtigungen der Produktion der Firma Fischer zu berücksichtigen. Da diese Belange derzeit jedoch nicht derart konkret bekannt und erhärtet sind, dass sie korrekt mit dem ihnen zukommenden Gewicht in eine Abwägung eingestellt werden könnten, muss hier vorerst ein Abwägungsbeschluss unterbleiben, und die genannten Belange müssen im Zuge des Beteiligungsverfahrens gem. 12 (2+3) LplG konkretisiert und ggf. erhärtet werden. In diesem Zuge sollten auch die bisher gegen die Alternative Glatten-Ost/Schopfloch vorgebrachten Belange bzgl. Rohstoffqualität und verwendbakeit sowie zum möglichen Umfang der befürchteten Verkehrsbelastung in der OD Schopfloch substantieller begründet werden. Erst danach ist eine sachgerechte Abwägung aller Belange und eine abschließende vergleichende Auswahl unter den drei Alternativ-Gebieten möglich. Konsequenzen Ggf. Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im Regionalplan

98 S Nagold- Hochdorf-West /(Horb-Talheim) Naturstein 15,7 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Gebiet ist notwendige Ergänzung zur langfristigen des neuen Standortes, dessen Erschließung für die Firma mit hohen Investitionen verbunden ist Nachgewiesenes Kalksteinvorkommen mit sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit und sehr guter Rohstofferkundung; der westliche Teil des Vorkommens wird Ersatzstandort für den 2003 stillgelegten Steinbruch Horb-Untertalheim (= 1. Änderung des Teilregionalplanes Rohstoffsicherung, verbindlich seit ) Regionaler Grünzug (steht nicht im Widerspruch zur Rohstoffsicherung), teilweise Vorbehaltsgebiet Bodenschutz Westlich an das Gebiet angrenzend ist mit der 1. Änderung des Teilregionalplans 2006 ein Gebiet für den Abbau von Rohstoffen festgelegt worden, für das vom LRA FDS am die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wurde, und dessen Laufzeit auf rund 29 Jahre kalkuliert ist Stadt Nagold hat vorsorglich Bedenken angemeldet, die sich insbesondere auf den zu erwartenden zusätzlichen Schwerverkehr für den Ortsteil Hochdorf beziehen: Die möglichen Belastungen würden sich vor allem im Bereich der Altheimer Straße, wo sich Kindergarten, Kleinkindergruppe, Spielplatz und Seniorenanlage befinden, bemerkbar machen. Weiterhin würden diese Belastungen aktuelle Planungen für eine Verkehrsberuhigung im Ortszentrum im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung in Frage stellen. Die Stadt wünscht daher, dass dem Thema Verkehr bzw. Verkehrsbelastung für die betreffenden Anrainergemeinden mehr Gewicht beigemessen wird Umweltauswirkungen: hoch; besonders erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter, Boden und Wasser, erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Pflanzen/Tiere und Klima/ Luft Keine bekannt oder genannt worden Unter der Voraussetzung, dass von den vorgenannten drei Alternativ-Gebieten im Raum Dornstetten/Glatten/Schopfloch/Waldachtal eines als Vorranggebiet zur von Rohstoffen ausgewählt und bis zum Satzungsbeschluss im Verfahren beibehalten wird, könnte das Gebiet Hochdorf- West zunächst ausgeschieden werden: Zwar sind die genannten kommunalen Bedenken aus örtlicher Sicht verständlich, allerdings werden die befürchteten verkehrlichen Belastungen nicht ursächlich durch das geplante sgebiet ausgelöst, sondern bereits 97

99 durch das in 2010 genehmigte westlich auf Gemarkung Horb-Talheim gelegene Abbaugebiet. Daher stellen die Verkehre aus einem möglicherweise später folgenden sgebiet Hochdorf-West auch keine zusätzlichen Belastungen dar, sondern würden die verkehrlichen Auswirkungen lediglich um einen gewissen Zeitraum verlängern, da ein sgebiet ja nicht zusätzlich zum Abbaugebiet, sondern erst danach und mit einer gleichbleibenden durchschnittlichen Gesteinsmenge abgebaut würde. Im Übrigen sind die Verteilung des Verkehrs und die Folgen der verkehrlichen Auswirkungen des neuen Rohstoff- Abbaustandortes im jüngsten Genehmigungsverfahren für das Abbaugebiet Horb-Talheim geprüft und nicht als ein Aspekt eingestuft worden, der einer Genehmigung entgegenstehen würde; der Verkehr würde sich über die L 356 und das Straßenkreuz L 356 / K 4718 derart im Raum verteilen, dass keine erhebliche Verkehrsbelastung in einer der umliegenden Ortsdurchfahrten zu befürchten ist. Dies ist auch schon 2005/06 auf regionalplanerischer Ebene im Zuge der 1. Änderung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung für das Abbaugebiet Horb-Talheim geprüft worden. Auch lassen sich die besonders erheblichen negativen Umweltauswirkungen beim Schutzgut Kultur- und Sachgüter vermeiden, indem das Gebiet im Südosten um ca. 50 m reduziert wird, so dass kein Verlust des dort liegenden Grabhügelfeldes entsteht. Damit ergeben sich dann insgesamt mittlere Umweltauswirkungen, die für sich allein jedoch auch nicht zum Ausscheiden des Gebietes führen würden. Auch die Lage in der Wasserschutzzone III ist, wie zuvor mehrfach ausgeführt, für die regionalplanerische Ebene auch bei einem sog. Neuaufschluss (oder wie hier bei einem erstmaligen Eingreifen mit einem Erweiterungsgebiet in die WSG-Zone III) kein Anlass für das Ausscheiden eines potentiellen sgebietes oder für eine etwa zuvor durchzuführende hydrogeologische Untersuchung, die erst auf der fachplanerischen Genehmigungsebene notwendig ist. Ausschlaggebend für ein derzeit mögliches Ausscheiden des Gebietes aus dem laufenden Verfahren wäre jedoch ein Fehlen des Bedarfs für ein sgebiet in diesem Teilraum der Region, wo das Abbaugebiet Horb-Talheim für einen Zeitraum von rd. 29 Jahren selbst mehr als ausreichend dimensioniert ist, und die Deckung des Gesamtbedarfs der Region an sgebieten für Natursteine unter der Voraussetzung, dass im südwestlich direkt angrenzenden Teilraum zwischen Dornstetten und Horb ein solches sgebiet festgelegt wird, gewährleistet wäre. Sollte eine solche Festlegung dort jedoch nicht gelingen, müsste das Gebiet Hochdorf-West als geeignete und sich aufdrängende Ergänzung des bestehenden Standortes Horb-Talheim zur Deckung des regionalen Bedarfs im Verfahren beibehalten und als sgebiet festgelegt werden. 98

100 S Empfingen / (Sulz-Fischingen) Naturstein 6,5 ha Firmenbelange Geologie Regionalplan 2015, Teilregionalplan Rohstoffsicherung Kommunale Belange Umweltbelange Weitere Belange (Fachbelange oder private Belange soweit relevant) Abwägungsbeschluss Konsequenzen Sinnvolle Ergänzung des Standortes zur langfristigen und weitgehend vollumfänglichen des Vorkommens, das sich auch auf einen kleinen Streifen auf Gemarkung Empfingen in der Region Nordschwarzwald erstreckt Nachgewiesenes Vorkommen mit sehr wahrscheinlicher Bauwürdigkeit und sehr guter Rohstofferkundung, mit Ausnahme des nördlichen Teilbereiches des IG dort Dolinen mit vermuteter Störungszone Ca. nördliche Hälfte ist Vorbehaltsgebiet Bodenschutz. Südwestlich des Gebiets ist im Regionalplan der Nachbarregion Schwarzwald-Baar-Heuberg ein Gebiet für den Abbau und zur von Rohstoffen festgelegt, das einen größeren Teil des Vorkommens bereits abdeckt Einige Anregungen vorgebracht, die in späteren fachlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden sollten; keine Bedenken Umweltauswirkungen: mittel; besonders erhebliche negative Auswirkungen beim Schutzgut Boden, erhebliche negative Auswirkungen bei den Schutzgütern Pflanzen/ Tiere und Klima/Luft. Keine bekannt oder genannt worden Beibehaltung des Gebietes, das allerdings aus Gründen mangelhaften Vorkommens und teilweise entgegenstehender Belange im Norden um ca. ein Drittel reduziert wird Geringfügige Streichung des Vorbehaltsgebietes Bodenschutz im nördlichen Teil des reduzierten Gebietes. 99

101 Fazit: Die zuvor in Einzelfallbetrachtungen für jedes Gebiet hergeleiteten und begründeten Abwägungsbeschlüsse ergeben in der Gesamtschau folgendes Ergebnis: Tabelle 10 Übersicht Abwägungsentscheidungen: Gebiets- Nr. Bezeichnung beantragte Gebietsart Größe (ca. ha) Rohstoffgruppe Abwägungsbeschluss A Maulbronn (Lauster) Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturwerkstein 0,9 Ausscheiden S Mühlacker-Enzberg Naturstein 15,1 Beibehaltung A Illingen/(Vaihingen-Roßwag) Lichtenberg- Süd Neues Vorranggebiet für den Abbau Naturwerkstein 0,5 Beibehaltung S Illingen/(Vaihingen-Roßwag), Lichtenberg- Nord Naturstein 2,7 Beibehaltung A Illingen-Süd Lausegerten Neues Vorranggebiet für den Abbau (dafür Streichung Nr TeilRplan ) Naturstein 12,9 Beibehaltung S Illingen-Süd Wolfsäcker Naturstein 10,9 Beibehaltung A Tiefenbronn- Mühlhausen Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau (dafür Reduzierung Nr TeilRplan 2000) Naturwerkstein 0,6 Beibehaltung S Tiefenbronn- Mühlhausen Naturwerkstein 1,6 Beibehaltung S Heimsheim Naturstein 8,6 Beibehaltung S1 Heimsheim-Süd Naturstein 4,2 vorläufig ausscheiden S Mönsheim Naturstein 6,5 vorläufig beibehalten A Wildberg-Sulz am Eck Zimmler/Weiler Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturstein 18,7 Beibehaltung S Wildberg-Sulz am Eck Lehen Naturstein 22,8 Beibehaltung A Baiersbronn-Heselbach Schrofel Erweiterung eines Vorranggebietes für den Abbau Naturstein 2,4 Beibehaltung S Baiersbronn-Heselbach Schrofel Naturstein 1,6 Beibehaltung S Waldachtal-Salzstetten Naturstein 6,9 Beibehaltung 100

102 Gebiets- Nr. Bezeichnung beantragte Gebietsart Größe (ca. ha) Rohstoffgruppe Abwägungsbeschluss S Nagold-Ost /(Mötzingen) Naturstein 22,6 Beibehaltung S Nagold-Hochdorf-Nord Naturstein 11,4 Ausscheiden S Glatten Naturstein 3,1 Beibehaltung S2 Glatten-Ost /Schopfloch (Alternative) Naturstein 12,7 noch offen S Dornstetten Lattenberg Naturstein 3,5 Ausscheiden neu-s Waldachtal-Tumlingen- Süd Riedhalde (Alternative) Naturstein 13 noch offen neu3-s Schopfloch-Oberiflingen Heerweg (Alternative) Naturstein 17,2 noch offen S Nagold-Hochdorf-West /(Horb-Talheim) Naturstein 15,7 zunächst ausscheiden S Empfingen /(Sulz-Fischingen) Naturstein 4,5 Beibehaltung 101

103 Zwischenbilanz Bedarfsdeckung sgebiete für Natursteine: Die angemeldeten sgebiete und die betrachteten Alternativen für die wichtigste Rohstoffgruppe Natursteine für den Verkehrswegebau (18 Gebiete), für die eine konkrete Bedarfsgröße vom LGRB ermittelt und vorgegeben wurde und die den Hauptzweck und den Schwerpunkt der vorliegenden Planung darstellen, wiesen ursprünglich folgenden Flächenumfang auf: 102

104 Nach der Abwägung ergibt sich aus den Beschlüssen des Planungsausschusses derzeit die folgende Liste potentieller Vorranggebiete zur von Naturstein- Rohstoffen und der entsprechende Flächenumfang der Gebiete: Unter der Voraussetzung, dass eines der oben aufgeführten Alternativ-Gebiete (beispielhaft ist in der Tabelle das Gebiet Glatten-Ost/Schopfloch angesetzt worden) als sgebiet festgelegt wird (andernfalls das Gebiet Nagold-Hochdorf-West), kann die ermittelte Bedarfgröße für sgebiete für diese Rohstoffgruppe zwar nicht genau, aber doch nahezu erreicht werden, womit dann aus Sicht des Regionalverbands eine Bedarfsdeckung hinreichend gewährleistet wäre. 103

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