KIND UND SPRACHE. Kurzinformation und sprachheilpädagogisches Überprüfungsmaterial zum Förderbereich Sprache

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1 KIND UND SPRACHE Kurzinformation und sprachheilpädagogisches Überprüfungsmaterial zum Förderbereich Sprache zu Handen der SchulleiterInnen an öffentlichen Volksschulen Wiens Zur Verfügung gestellt vom und der Österreichischen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik Überarbeitet im Dezember 2014 von: Marcella FEICHTINGER Christine MERHAUT Martina STASTNY Illustrationen: Christa HINTERREITER

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 (FRÜH)KINDLICHER SPRACHERWERB SCHULEINTRITT KINDER MIT SPRACHSTÖRUNGEN Exkurs Sprachstörungen Lautsprache Schriftsprache SPRACHE UND GEISTIGE ENTWICKLUNG LEGISTISCHE GRUNDLAGEN SCHULORGANISATION Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarf Schulen mit sprachheilpädagogischem Schwerpunkt Lehrplan der Volksschule SPRACHLICHES ÜBERPRÜFUNGSMATERIAL Beschreibung des möglichen Ablaufs Beobachtungsschwerpunkt Sprachverständnis Beobachtungsschwerpunkt Satzbildung Beobachtungsschwerpunkt Imitieren von Sprechmustern Beobachtungsschwerpunkt Lautbildung Beobachtungsschwerpunkt Lautbildung Beobachtungsschwerpunkt Koordination Hand- und Sprechmotorik Sprachliches Gedächtnis ANHANG Auflage 2001 Erstellt von der Arbeitsgemeinschaft SPF-Sprache: Jacqueline GMACHL Christa HINTERREITER Sonja SCHILLER Martina STASTNY Monika TEIFER

3 - 3-1 (Früh)kindlicher Spracherwerb Die Lautsprache ist neben der Körpersprache das wichtigste Kommunikationsmittel des Menschen. Der Spracherwerb beginnt am ersten Lebenstag und knüpft an vorgeburtliche sprachprägende Erfahrungen an. Die kommunikative Kompetenz ist angeboren, dass sich daraus ein funktionsfähiges Sprachsystem entwickeln kann, ist jedoch von einem Netzwerk innerer und äußerer Faktoren abhängig. Dies sind u. a.: Emotion sinnliche Wahrnehmung Motorik Sozialkontakte kulturelle Gegebenheiten 2 Schuleintritt Mit dem Schuleintritt wird eine Vielfalt von neuen sprachlichen Anforderungen an das Kind gestellt. War ihm die Sprache bisher vor allem Mittel zur Kommunikation nach vertrauten Regeln, so wird sie im Unterricht nun zum Gegenstand der Reflexion (z.b. im Leselernprozess) und zum Medium des Lernens, indem sprachliche Informationen verstanden, organisiert/gespeichert und abgerufen werden müssen. Auch das Erlernen der schulischen Gesprächsregeln (z.b. die Unterscheidung zwischen kommunikativen und didaktischen Fragen) oder die Annäherung der Umgangssprache an die Schriftsprache gehören dazu. Sprachkompetente SchulanfängerInnen können in der Regel die erwähnten Anforderungen erfüllen. 3 Kinder mit Sprachstörungen Etwa im Alter von vier Jahren sollten Kinder ihre Erstsprache gemessen am sie umgebenden Sprachangebot richtig verstehen und verwenden. Weicht die Sprache eines Kindes auch bei der Schuleinschreibung noch von der Norm ab, so ist eine sprachheilpädagogische Abklärung unumgänglich. Der/die Sprachheilpädagoge/in wird Art und Ausmaß der Sprachstörung feststellen, ev. nötige Untersuchungen vorschlagen (z.b. HNO-ärztliche Abklärung), über geeignete sprachfördernde Maßnahmen beraten bzw. bei der Entscheidungsfindung mitwirken, ob ein Sonderpädagogischer Förderbedarf aufgrund der Sprachbehinderung beantragt werden soll. 3.1 Exkurs Sprachstörungen Nach KNURA sind sprachbehinderte Menschen beeinträchtigt, ihre Muttersprache in Laut und/oder Schrift impressiv und/oder expressiv altersgerecht zu gebrauchen, und sind dadurch in ihrer Persönlichkeits- und Sozialentwicklung sowie in der Ausformung ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit behindert Lautsprache Um Sprache und ihre Auffälligkeiten zu beschreiben, kann das Modell der

4 - 4 - Sprachebenen heran gezogen werden, in dem zwischen der phonetisch-phonologischen Ebene ( Auffälligkeiten bei der Lautbildung bzw. Lautunterscheidung) morphologisch-syntaktischen Ebene ( Auffälligkeiten bei der Wort- und Satzbildung bzw. beim Verstehen von Satzstrukturen) semantisch-lexikalischen Ebene ( Auffälligkeiten bei der Wortfindung bzw. beim Verstehen von Begriffen) pragmatisch-kommunikativen Ebene ( Auffälligkeiten bei der Sprachverwendung, z.b. Redeflussstörungen, Redehemmung) unterschieden wird. In der Praxis ist sowohl bei der Diagnose als auch bei der Therapie diese klare Trennung nur selten möglich. Sprache ist eine Ganzheit, in der sämtliche Bereiche aufeinander bezogen sind. Noch einmal sei auf die Tatsache hingewiesen, dass Sprachstörungen besonders auf die Persönlichkeitsentwicklung großen Einfluss haben und im ungünstigen Fall zu sekundären Auffälligkeiten im Verhalten führen können Schriftsprache Der Erwerb der Schriftsprache muss immer in Abhängigkeit zur Lautsprache gesehen werden. Schriftsprache ist ein Instrument um Lautsprache wiederzugeben. Gestörte Lautsprache lässt sich nur als gestörte Schriftsprache abbilden, sofern nicht gezielte sprachheilpädagogische Förderangebote sowohl auf der lautsprachlichen als auch auf der schriftsprachlichen Ebene an das Kind heran gebracht werden. Dadurch kann es sogar zu einer Umkehrung der Kausalkette kommen: Lernfortschritte im Bereich der Schriftsprache können sich fördernd auf die Lautsprache auswirken. 4 Sprache und geistige Entwicklung Die geistige Entwicklung des Kindes vollzieht sich durch Interaktion bzw. Kommunikation mit den Personen und Dingen seiner Umwelt. Dabei ist die Sprache von hervorragender Bedeutung. Unter anderem unterstützt sie die Wahrnehmung und Begriffsbildung, steuert sie die Aufmerksamkeit, ermöglicht sie die aktive Erinnerung, wirkt sie mit bei der Handlung und Handlungsplanung, reguliert sie das Verhalten. Bei der Organisation komplexer Formen von geistigen Prozessen kommt der Sprache eine wichtige Rolle zu, Denken und Sprechen sind jedoch nicht identisch. Von einer gestörten oder gar fehlenden Lautsprache bzw. einer Beeinträchtigung des Sprachverständnisses auf eingeschränkte geistige Funktionen schließen zu wollen, ist keinesfalls zulässig. Die sprachlichen Defizite eines Kindes allein bzw. das beim/bei der ZuhörerIn liegende Problem, es zu verstehen, können nicht ausreichen, seine kognitiven Fähigkeiten in Frage zu stellen.

5 - 5-5 Legistische Grundlagen Schulorganisation 5.1 Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarf SchPflG 8 (1) Der Bezirksschulrat hat den sonderpädagogischen Förderbedarf für ein Kind auf Antrag der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes, auf Antrag des Leiters der Schule, dem das Kind zur Aufnahme vorgestellt worden ist oder dessen Schule es besucht oder sonst von Amts wegen festzustellen, sofern dieses infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volksoder Hauptschule, Neuen Mittelschule oder im Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag. Zuständig zur Entscheidung ist der Landesschulrat, in dessen Bereich das Kind seinen Wohnsitz hat; wenn das Kind bereits eine Schule besucht, ist der Landesschulrat, in dessen Bereich die Schule gelegen ist, zuständig. Der Landesschulrat hat zur Feststellung, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, ein sonderpädagogisches Gutachten sowie erforderlichenfalls ein schul- oder amtsärztliches Gutachten und mit Zustimmung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes ein schulpsychologisches Gutachten einzuholen. Ferner können Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte im Rahmen des Verfahrens Gutachten von Personen, welche das Kind bisher pädagogisch, therapeutisch oder ärztlich betreut haben, vorlegen. Auf Antrag der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Der Landesschulrat hat die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten auf die Möglichkeit der genannten Antragstellungen hinzuweisen. SchPflG 8a (1) Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ( 8 Abs. 1) sind berechtigt, die allgemeine Schulpflicht entweder in einer für sie geeigneten Sonderschule oder Sonderschulklasse oder in einer den sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllenden Volksschule, Hauptschule, Neuen Mittelschule, Polytechnischen Schule, Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule oder Haushaltungsschule zu erfüllen, soweit solche Schulen (Klassen) vorhanden sind und der Schulweg den Kindern zumutbar oder der Schulbesuch auf Grund der mit Zustimmung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes erfolgten Unterbringung in einem der Schule angegliederten oder sonst geeigneten Schülerheim möglich ist. (2) Der Landesschulrat hat anlässlich der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie bei einem Übertritt in eine Sekundarschule die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten über die hinsichtlich der Behinderung bestehenden Fördermöglichkeiten in Sonderschulen und allgemeinen Schulen und den jeweils zweckmäßigsten Schulbesuch zu beraten. Die Gutachten gemäß 8 Abs. 1 haben auch Aussagen für diese Beratung zu enthalten, sofern sie für einen sonderpädagogischen Förderbedarf sprechen. Wünschen die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten die Aufnahme in eine Volksschule, Hauptschule, Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule oder Haushaltungsschule, so hat der Landesschulrat zu informieren, an welcher nächstgelegenen allgemeinen Schule dem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprochen werden kann.

6 Schulen mit sprachheilpädagogischem Schwerpunkt An folgenden Schulen werden zurzeit Kinder in Integrationsklassen mit sprachheilpädagogischem Schwerpunkt beschult: GTVS 3., Landstraßer Hauptstraße 146, Tel Leitung: Karin LARITZ VS 17., Knollgasse 4-6, Tel , Leitung: Irene JANU am ZIS mit sprachheilpädagogischem Schwerpunkt Hernalser Hauptstraße 220, Tel , Leitung: Sylvia KROMER VS 21., Adolf-Loos-Gasse 2, Tel , Leitung: Susanne LEITNER VS 23., Alma-Seidler-Weg 2, Tel , Leitung: Alexandra STEINER Das für alle angeführten Klassen zuständige Überregionale Zentrum ist das ZIS (Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik) für Sprachheilpädagogik, 3., Landstraßer Hauptstraße 146, Tel , Leitung: Marcella FEICHTINGER 5.3 Lehrplan der Volksschule SchOG 10 (4) Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet der Lehrplan der Volksschule insoweit Anwendung, als erwartet werden kann, dass ohne Überforderung die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird; im übrigen findet der der Behinderung entsprechende Lehrplan der Sonderschule Anwendung. Hinweis: SchülerInnen mit einem SPF aufgrund einer Sprachbehinderung werden im Regelfall nach dem Lehrplan der Volksschule unterrichtet. Die Zuerkennung des SPF aufgrund einer Sprachbehinderung ist nicht an eine Änderung des Lehrplans gebunden. Im Gegenteil soll die gezielte sprachheilpädagogische Betreuung in Form einer Integrationsklasse gerade diese Umstufung in den Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (z.b. im Fach Deutsch) verhindern helfen, die dann zum Thema werden kann, wenn das Kind aufgrund einer seiner Sprachbehinderung nicht adäquaten Beschulung beim Leselernprozess und auf der Schriftsprachebene eine sekundäre Lernstörung entwickelt. 6 Sprachliches Überprüfungsmaterial Das vorliegende Material stellt einen Vorschlag zur Gestaltung einer informellen Sprechsituation für Kinder bei der Schuleinschreibung dar. Keinesfalls handelt es sich um einen Sprachtest! Aufgrund der dabei gemachten Beobachtungen soll es anschließend möglich sein zu entscheiden, ob das Kind dem/der Sprachheilpädagogen/in vorgestellt wird oder nicht. Folgende Kriterien sprechen unabhängig von der Verwendung des Materials auf jeden Fall dafür: Bei einem Kind werden Sprachauffälligkeiten (auch geringe) bemerkt. Das Kind stand oder steht in logopädischer Betreuung. Ein Kind spricht kaum oder gar nicht.

7 - 7 - Ein Kind antwortet nur in Ein- oder Zweiwortsätzen. Der Redefluss eines Kindes fällt auf (überhastetes Sprechen, Stottern). Es werden Hinweise auf (auch zurückliegende) Probleme mit dem Gehör gegeben (eventuelle Operationen, Versorgung mit Hörgerät/en, Behandlungen,...). Das Kind näselt ( Schnupfensprache", spricht durch die Nase "). Das Kind hat eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Ergibt sich schon nach den ersten Punkten der vorgeschlagenen Beobachtungsliste, dass ein Kind im Bereich der Sprache auffällig ist, so bleibt es Ihnen und dem Kind überlassen, ob Sie die weiteren Punkte durchführen oder sich einem anderen Bereich zuwenden. Sollten Sie vom vorliegenden Material keinen Gebrauch machen wollen, so notieren Sie bitte für den/die Sprachheilpädagogen/in eventuelle Sprachauffälligkeiten des Kindes in der von Ihnen gewohnten Weise. 6.1 Beschreibung des möglichen Ablaufs Beobachtungsschwerpunkt Sprachverständnis BILD 1 der Bildgeschichte (siehe Anhang) wird dem Kind vorgestellt. Schon die Aufforderung zur Namensgebung für die abgebildeten Kinder kann zum Dialog anregen. Vielleicht soll der Bub/das Mädchen so heißen wie das Kind selbst, seine Schwester/sein Bruder, ein Freund/eine Freundin aus dem Kindergarten...? Die übrigen Bilder werden dem Kind ungeordnet präsentiert. Es soll nun analog zu Ihrer Erzählung die BILDER 2-5 (ev. auf einem Legestreifen) ordnen. Textvorschlag BILD 1: X und Y sind im Kinderzimmer. X spielt mit dem Kasperl und Y liest ein Buch. Im Kinderzimmer ist es sehr unordentlich. BILD 2: Da kommt die Mama herein und greift sich an den Kopf. Sie ruft: Wie schaut es denn hier aus! BILD 3: Mama sagt: Jetzt müsst ihr aber aufräumen. Die Kinder folgen und räumen alles weg. BILD 4: Dann geht die Mama in ihr Zimmer. Die Kinder schauen ihr nach. BILD 5: X und Y kommen in das Zimmer von Mama. Es ist genauso unordentlich! Sie zeigen auf sie und sagen: Jetzt musst du aufräumen! BILD 6: Das Fragezeichen steht als Symbol für das spontane Weitererzählen des Kindes; z.b. ein Ende für die Geschichte finden, über das Thema in Bezug auf seine Person erzählen, über seine Spielsachen

8 Beobachtungsschwerpunkt Satzbildung Nun soll das Kind anhand der richtig geordneten Bilder die Geschichte auf seine Weise Bild für Bild nacherzählen. Bereits besprochene Bilder werden umgedreht Beobachtungsschwerpunkt Imitieren von Sprechmustern Es wird noch einmal auf das BILD 3 eingegangen. Das Kind soll folgende Sätze einzeln nachsprechen: Die zwei Kinder sind im Kinderzimmer. Die Frau ruft: Räumt rasch auf! Der Bub schiebt die Schachtel unter den Tisch Beobachtungsschwerpunkt Lautbildung Das Kind soll die Zeichnungen auf der Bildtafel (siehe Anhang) spontan benennen Beobachtungsschwerpunkt Lautbildung Anschließend soll es die Dinge aus dem Kinderzimmer auf der Bildtafel zählen Beobachtungsschwerpunkt Koordination Hand- und Sprechmotorik Sprachliches Gedächtnis Bild: Reim-Hexe (siehe Anhang): Der Reim wird dem Kind langsam vorgesprochen, dabei wird die Schaukelbewegung mit dem Zeigefinger im Silbenrhythmus auf dem Bogen unter der Hexe mitgezeigt. Das Kind wird zum Nachsprechen des Reims angeregt, das Mitzeigen kann eine Unterstützung sein, muss jedoch nicht gelingen. Gutes Gelingen ist ein Zeichen dafür, dass das Kind die Koordination von Hand- und Sprechbewegung beherrscht, eine wichtige Voraussetzung für den Schreib- und Leselernprozess. 7 Anhang Beobachtungsbogen (Dieser ist als Gedächtnisstütze gedacht und verbleibt in Ihren Unterlagen über das Kind.) Bildgeschichte (färbig) Bildgeschichte (schwarz/weiß) Bildtafel Bild: Reim-Hexe

9 Beobachtungsbogen Durchführung unauffällig auffällig Anmerkungen Ordnen nach Erzählung auf dem Legestreifen (Sprachverständnis) Nacherzählen in Sätzen (Satzbildung) Nachsprechen (Imitieren von Satzmustern) Bildbenennung (Lautbildung) (Ab-)zählen bis 10 (Lautbildung) Reim mit Handbewegung (Koordination Hand- und Sprechmotorik, sprachliches Gedächtnis) Name des Kindes: Datum: Termin bei SprachheilpädagogIn: ja nein

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