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1 Business Break Business Break Bocholt am 24. Februar 2010 Aktuelles aus dem " Referent: Martin Jonetzko stellv. Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe

2 Unternehmerverband Die Gruppe Gut beraten. Gut vertreten. Gut vernetzt.

3 Unternehmerverband Die Gruppe Zusammenschluss von 6 Arbeitgeberverbänden 700 Mitglieder bundesweit ca. 50 Unternehmen mit Beschäftigten in Bocholt und Umgebung Tarifträgerverband (Metall Ruhr-Niederrhein) allgemeiner Arbeitgeberverband (Ruhr-Niederrhein) 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 3

4 Leistungen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen mit und ohne Tarifbindung Interessenvertretung Netzwerk Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Unsere Verbandszeitung [unternehmen!] Unser Tagungs- und Kongresszentrum HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 4

5 Aktivitäten in Bocholt Industrial Engineering Forum Wahlprüfsteine der Wirtschaft Arbeitskreis Berufsausbildung Unternehmertreffen Erfahrungsaustauschkreise Business Break Personalforum Fachtagung Arbeitsschutz Weiterbildungsbörse Förderverein FH in Bocholt Netzwerk Westmünsterland 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 5

6 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Stellenbewerber können nur dann im Sinne der 7 ff. AGG benachteiligt werden, wenn sie für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet sind. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn sie dem in der Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofil nicht ansatzweise entsprechen, sofern der Arbeitgeber seinerseits bei der Auswahlentscheidung vom Anforderungsprofil nicht abweicht. LAG Hamburg, Urteil vom Sa 15/08 Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechtes ist zulässig, wenn das Geschlecht des Stelleninhabers eine wesentliche und entscheidende Anforderung isd. 8 Abs. 1 AGG darstellt. BAG, Urteil vom Sa 15/ Februar 2010 Martin Jonetzko 6

7 Befristungsrecht Halten die Arbeitsvertragsparteien eine zunächst nur mündlich und damit nach 14 Abs. 4 TzBfG, 125 Satz 1 BGB formnichtig vereinbarte Befristung in einem nach Vertragsbeginn unterzeichneten Arbeitsvertrag schriftlich fest, führt dies nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. BAG-Urteil vom AZR 198/04 1.Eine Verlängerung isd 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrages vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. 2. Die einvernehmliche Änderung der Arbeitsbedingungen während der Laufzeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats befristungsrechtlich nicht von Bedeutung. BAG, Urteil vom AZR 178/05 siehe auch BAG, Urteil vom AZR 603/06, BAG, Urteil vom AZR 786/ Februar 2010 Martin Jonetzko 7

8 Kündigung des Arbeitnehmers Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen. BAG, Urteil vom AZR 894/ Februar 2010 Martin Jonetzko 8

9 Vertragsrecht AGB-Kontrolle Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einem von ihm vorformulierten Anstellungsvertrag ausdrücklich zu, jedes Jahr ein Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe zu zahlen, ist es widersprüchlich, wenn der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes in derselben oder einer anderen Vertragsklausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt bindet. BAG, Urteil vom AZR 1/ Februar 2010 Martin Jonetzko 9

10 Abmahnung In der Abmahnung muss der Arbeitgeber den dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Vertragsverstoß so genau bezeichnen, dass der Arbeitnehmer den Inhalt der nach Auffassung des Arbeitgebers verletzten Pflicht erkennen kann. BAG, Urteil vom AZR 283/08 Für die Erfüllung der Warnfunktion einer Abmahnung kommt es auf die sachliche Berechtigung der Abmahnung und darauf an, ob der Arbeitnehmer aus ihr den Hinweis entnehmen kann, der Arbeitgeber erwäge für den Wiederholungsfall die Kündigung. BAG, Urteil vom AZR 603/ Februar 2010 Martin Jonetzko 10

11 Betriebsverfassungsrecht Der BR kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den BR keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den BR keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. BAG, Beschluss vom ABR 79/ Februar 2010 Martin Jonetzko 11

12 Kündigungsrecht Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet.... Allerdings kann die längerfristige deutlichen Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. BAG, Urteil vom AZR 536/ Februar 2010 Martin Jonetzko 12

13 102 BetrVG - Mitbestimmung bei Kündigungen Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 13

14 Sonderkündigungsschutz Der besondere Kündigungsschutz nach 55 Abs. 3 KrW/AbfG i.v.m. 58 Abs. 2 BlmSchG setzt die Bestellung des Arbeitnehmers zum Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) voraus. Die Bestellung kann auch im schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sein. BAG, Urteil vom AZR 633/07 Auch: Aktuelles aus dem - Immissionsschutzbeauftragter - Störfallbeauftragter - Datenschutzbeauftragter - Gewässerschutzbeauftragter 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 14

15 Europäischer Gerichtshof 1. Das Unionsrecht, insbesondere das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom , ist dahin auszulegen,... nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsrist nicht berücksichtigt werden. 2. Es obliegt dem Nationalen Gericht, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters... sicherzustellen, indem es erforderlichenfalls entgegenstehende Vorschriften des innerstaatlichen Rechts unangewendet lässt. EuGH (Große Kammer), Urteil vom Rs. C-555/07; Seda Kücükdeveci./. Swedes GmbH & Co. KG 24. Februar 2010 Martin Jonetzko 15

16 Ansprechpartner Martin Jonetzko Rechtsanwalt stellv. Hauptgeschäftsführer Telefon Jürgen Paschold Verbandsingenieur Regionalgeschäftsführung Kreise Borken und Kleve, Telefon: Jennifer Middelkamp Pressesprecherin Telefon: Februar 2010 Martin Jonetzko 16

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