60 Jahre anthroposophisches Sozialwesen - Blick zurück nach vorne

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1 60 Jahre anthroposophisches Sozialwesen - Blick zurück nach vorne Programmheft zu den Mitgliederversammlungen und der gemeinsamen Jahrestagung 2013

2 Inhalt Begrüßung 3 Mitgliederversammlung Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v. Bericht des Vorstandes 4 Bericht aus der sozialpolitischen Arbeit des Verbandes Bestätigung der Mitgliedschaft 19 Neuaufnahmen 20 Bestätigung der Mitgliedschaft nach Rechtsträgerwechsel 23 Fortsetzung Bestätigung der Mitgliedschaft nach Rechtsträgerwechsel 26 Gemeinsame Jahrestagung und Themen Ein neues Erscheinungsbild für den Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v. und die BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.v. 14 Anthropoi Tagungsprogramm 24 Zukunftswerkstätten 28 Die gastgebende Einrichtung 46 Anfahrt 47 Mitgliederversammlung der BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.v. Jahresbericht 2012 der BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.v. 34 Programmheft zu den Mitgliederversammlungen und der gemeinsamen Jahrestagung 2013 Herausgeber: Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v. Schlossstrasse Echzell-Bingenheim Tel.: Fax: info@verband-anthro.de BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.v. Argentinische Allee Berlin Tel.: Fax: info@bev-ev.de Redaktion: Verband: Claudia Christ, Johannes Denger, Daniela Steinel, Manfred Trautwein BundesElternVereinigung: Alfred Leuthold Layout: Daniela Steinel Titelbild: istockphoto STILLFX Zitat auf U4: Rudolf Steiner Echzell-Bingenheim, Mai 2013 Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt, Nachdruck und elektronische Verwendung ausserhalb der zulässigen Ausnahmen nur mit Genehmigung der Herausgeber.

3 Begrüßung 60 Jahre anthroposophisches Sozialwesen: Blick zurück nach vorne! Gemeinsame Jahrestagung mit Mitgliederversammlungen des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit und der BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie: 13. bis 15. Juni 2013, Friedel-Eder-Schule, München Liebe Freunde unserer Verbände, liebe Angehörige, liebe Mitarbeitende, konnte die BundesElternVereinigung im vergangenen Jahr bereits auf 35 Jahre ihres Bestehens zurückschauen, so sind es beim Verband in diesem Jahr 60 Jahre! Mit einigen Persönlichkeiten, die die wandlungsreiche Entwicklung teilweise miterlebt und mitgestaltet haben, wollen wir anekdotisch auf das Gewordene zurückblicken. Allein schon in der sich wandelnden Namensgebung unseres Verbandes werden die sich über die Jahre ändernden Paradigmen deutlich: 1953 die Gründung der Vereinigung der Heil- und Erziehungsinstitute für Seelenpflegebedürftige Kinder e.v., 1979 der Zusammenschluss der Vereinigung der Heil- und Erziehungsinstitute und der 1975 gegründeten Sozialtherapeutischen Werkgemeinschaft e.v. zum Verband anthroposophischer Einrichtungen für Heilpädagogik und Sozialtherapie e.v. sowie endlich 1994 das Zusammengehen der Camphill-Bewegung mit den Verbandseinrichtungen zum heutigen Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v. Dankbar blicken wir zurück auf das Geleistete in der Vergangenheit. Doch der Blick nach vorne auf zukünftige Entwicklungen, auf Chancen und Herausforderungen, liegt uns besonders am Herzen. In den Zukunftswerkstätten arbeiten wir an Themen wie Selbstvertretung, Teilhabe am Arbeitsleben, schulische Inklusion, sozialpolitische Interessensvertretung u.v.a.m. Was ist das Besondere an einem anthroposophischen Sozialwesen? Wie möchte ich im anthroposophischen Sozialwesen leben, arbeiten, aktiv sein? SelbstvertreterInnen mit und ohne Behinderungen richten ihre Ich-Botschaften an die Versammlung. Neben den getrennt stattfindenden Regularien der beiden Verbände geht es auch in diesem Jahr um das neue Erscheinungsbild durch neue Namen und Wortbildmarken. In diesem Jahr soll es zu abschließenden Beschlüssen kommen. Wir freuen uns auf vielfältige Begegnungen in der Friedel-Eder-Schule in München! Manfred Barth und Jochen Berghöfer Anthropoi 3

4 Bericht des Vorstandes zur Mitgliederversammlung des Verbandes vom 13. bis 15. Juni 2013 in München Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie das Programmheft der Mitgliederversammlung 2013 in den Händen halten, liegt die Wahl des neuen Vorstands des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit bereits ein Jahr zurück. Mit dem vorliegenden Bericht möchten wir unsere Arbeit des vergangenen Jahres darstellen. Der Umfang unserer Tätigkeit im Rahmen der Vorstandssitzungen gestaltete sich wie folgt: 3 zweitägige Sitzungen 1 zweitägige Sitzung mit dem Vorstand der BundesElternVereinigung (BEV) 2 halbtägige Sitzungen, jeweils vor der Tagung des Verbandsrats 2 ganztägige Sitzungen vor der Sitzung mit dem Vorstand der BEV bzw. vor der Mitgliederversammlung Teilnahme an diversen Treffen und Sitzungen der verschiedenen Verbandsgremien, angeschlossener Vereinigungen und kooperierender Verbände. Neben den sieben Mitgliedern des Vorstands nehmen für die Geschäftsstelle des Verbandes Frau Krause-Trapp (Geschäftsführerin und Justitiarin), Herr Trautwein (Geschäftsführer) sowie Herr Denger (Referent für Bildung, Ethik und Öffentlichkeit) an den Vorstandssitzungen teil. Für den Vorstand der BundesElternVereinigung nimmt Herr Barth teil. Aufgrund der neuen Zusammensetzung im Vorstand war es zunächst erforderlich, Fragen zu Arbeitsweise und Zuständigkeiten zu klären. Wie bisher soll es keinen Vorsitzenden und auch keinen Sprecher geben. Der Vorstand arbeitet kollegial mit gleichberechtigten Funktionen und Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten Ulrike Benkart Fachbereich LebensOrte Fachbereich Frühförderung und ambulante Heilpädagogik Region Berlin und Brandenburg Region Saarland und Rheinland-Pfalz Region Hessen Internet, Informationsmaterial Gesprächskreis Orte zum Leben 4 Anthropoi

5 Foto: Charlotte Fischer Jochen Berghöfer Mitgliederversammlung Bundeskonferenz der GeschäftsführerInnen Beitragskommission Beratung und Begleitung bei Konflikten und Krisen (Koordination) Kontakt zur Geschäftsführung/Geschäftsstelle Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung IMEW Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) BRK-Allianz Jens Borgmann PUNKT UND KREIS Fachbereich Arbeitsleben Fachbereich Sozialpsychiatrie Regionen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Lothar Dietrich Verbandsrat (Sprecher) Fachbereich Heilpädagogik miteinander Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe Fachbereich Berufliche Bildung (Studiengänge) Region Nordrhein-Westfalen Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bund der Freien Waldorfschulen: Vorstand, Ausbildungsrat, Ausbildungsfinanzierungsrat Vereinigung der Waldorfkindergärten: Koordinationsrat und -gruppe Paritätischer Gesamtverband: AK Kinder- und Jugendhilfe Software AG-Stiftung Gesprächskreis Orte zum Leben Hans Gunsch Fachbereich Berufliche Bildung Region Baden-Württemberg Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners IPSUM Institut für Pädagogik, Sinnes- und Medienökologie Nikodemuswerk Internationaler Ausbildungskreis, Dornach Paritätisches Bildungswerk BAG HEP Mitgliederversammlung Verband

6 Peter Keuschnigg Arbeitsgemeinschaft Heilpädagogischer Schulen, Verwaltungsrat Region Bayern Konferenz für Heilpädagogik und Sozialtherapie, Dornach: Koordinationsgruppe/Fonds Dirk Rudolph BundesElternVereinigung und gemeinsame Sitzung der Vorstände Region Norddeutschland Region Nord-Ost Fachstellen für Prävention von Gewalt und sexuellen Übergriffen Schwerpunkte der Vorstandsarbeit In einer moderierten eintägigen Klausur wurden Schwerpunkte der Arbeit in der kommenden Amtsperiode diskutiert und Prozesseignerschaften bestimmt. Die folgenden Grundsätze sollen uns dabei als Leitlinie dienen. Agieren, nicht reagieren Durch eine wachsame Wahrnehmung sollen Bedarfe frühzeitig erkannt und Fragen, Entwicklungsströme oder auch Krisen professionell bearbeitet werden. Grenzen erkennen und akzeptieren Was ist der Verband? Wofür steht der Verband? Was kann der Verband leisten und was nicht? Eine Klärung scheint wesentlich. Verband erlebbar machen Was sind die Aufgaben im anthroposophischen Sozialwesen? Wie kann die Arbeit des Verbandes lebendig und gemeinsam gelingen? Nachwuchskräfte erreichen Es bedarf Mut und Vertrauen, um die Arbeit in den Mitgliedseinrichtungen auch in Zukunft auf einem soliden Fundament gestalten zu können. Zwei große Themenkomplexe beschäftigten den Vorstand über das ganze Jahr hindurch: die BRK-Allianz und damit einhergehend die unterschiedlichsten Fragen zur Umsetzung des Inklusionsanspruchs im Sinne der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. die Neugestaltung der Wortbildmarke einschließlich der Entwicklung eines neuen Namens für unseren Verband. Auf weitere Themen des vergangenen Verbandsjahres wird in diesem Bericht eingegangen. Entwicklungen in der Sozialpolitik Ein wesentlicher Teil der sozialpolitischen Arbeit war die Mitarbeit in vier Teilbereichsgruppen der Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Allianz), vertreten durch Frau Krause-Trapp, Herrn Denger und Herrn Körber. Die Allianz hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Parallelbericht zum ersten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erstellen. Der zweite Schwerpunkt im Bereich Sozialpolitik war die Mitarbeit an der Reform der Eingliederungshilfe, die insbesondere von der Konferenz der fünf Fachverbände bearbeitet wird. Im November 2012 war unser Verband Gastgeber der 66. Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung in den Räumen der Alanus Hochschule Alfter. Eine ausführliche Darstellung der Entwicklung auf sozialpolitischer Ebene können Sie im Bericht von Frau Krause-Trapp nachlesen (ab Seite 9). Heilpädagogische Schulen und Inklusion ein Widerspruch? Der in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen formulierte Inklusionsanspruch, welcher in allen Altersstufen rechtsverbindlich umzusetzen ist, hat im vergangenen Jahr kontroverse Diskussionen ausgelöst. Insbesondere die Mitarbeit des Verbandes in der Teilbereichsgruppe Bildung der BRK-Allianz ist teilweise auf Unverständnis gestoßen. Für den Vorstand stehen Förderschulen nicht im Widerspruch zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels, Menschen mit Assistenzbedarf bei der Wahrung ihrer Rechte auf eine menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. In der gemeinsamen Erklärung des Verbandes und 6 Anthropoi

7 der BundesElternVereinigung zur UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser Anspruch wie folgt formuliert: Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Menschen mit Behinderungen durch Entwicklungsbegleitung und Entwicklungsförderung in der Kindheit und Jugendzeit, im Leben und Arbeiten als Erwachsene sowie in der Begleitung des Lebensabends assistierend zur Seite zu stehen, damit sie ihre Menschenrechte wahrnehmen können. Der Fachbereich Heilpädagogische Schulen ist ein Zusammenschluss von Mitgliedseinrichtungen, die auf ganz vielfältigen Wegen um eine individuelle Erziehung und um Bildung von Kindern und Jugendlichen ringen. Jede Schule und jeder Förderzweig hat eigene Strukturen und muss aufgrund der Bildungshoheit der Länder mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen umgehen. So ist es ein natürlicher Prozess, dass weitreichende Veränderungen, wie sie durch die Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention eingefordert werden, unterschiedliche Reaktionen hervorrufen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Generationenprojekt. Mit diesem Prozess geht einher, dass sich die Haltung der Mitmenschen in unserer Gesellschaft schrittweise verändert. Auch wir sind aufgefordert, uns zu verändern und neue Konzepte zu entwickeln. Der Vorstand sieht seine Aufgabe darin, die unterschiedlichen Gesichtspunkte im Bemühen um ein Gelingen des Inklusionsanspruchs zu würdigen und Entwicklung im Hinblick auf eine zeitgemäße und authentische Anpassung der heilpädagogischen Konzepte zu fördern. Entwicklung des Studiengangs Master of Education Sonderpädagogik/ Inklusionspädagogik Der Mangel an LehrerInnen mit einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss und darüber hinaus einer Befähigung zum qualifizierten Unterrichten an einer heilpädagogischen Schule nach Gesichtspunkten der Waldorfpädagogik hat die Idee begründet, an der Alanus Hochschule ein Studienangebot Bachelor & Master of Education Sonderpädagogik/Inklusionspädagogik aufzubauen. Unser Verband hat nach Empfehlung der AG Heilpädagogischer Schulen die Alanus Hochschule beauftragt, einen solchen Studiengang zu entwickeln und hat im Rahmen der internen Mittelvergabe zur Bezuschussung der beruflichen Bildung, die Finanzierung dafür sichergestellt. Prüfstein dieses Projektes ist die Anerkennung des Master-Abschlusses durch das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen sowie in Folge in allen Bundesländern. Die Koordination und Information der Gremien der Arbeitsgemeinschaft wie auch des Vorstandes, die Planung der betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte sowie die Schaffung der Grundlagen für die Zusammenarbeit mit der Alanus Hochschule sind durch Herrn Trautwein sorgfältig fokussiert und dokumentiert worden. Die Software AG-Stiftung hat für den laufenden Studienbetrieb eine finanzielle Unterstützung für fünf Jahre in Aussicht gestellt. Damit besteht berechtigte Hoffnung, dass die Pionierphase des Studiengangs, nach erfolgreicher Akkreditierung, beginnen kann. Die Vertragsunterzeichnung zwischen der Alanus Hochschule und dem Verband fand im Januar statt. Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner, die finanziellen Vereinbarungen in den einzelnen Leistungsphasen der Projektentwicklung sowie die Zielvorgaben des Verbandes. Eine begleitende Projektgruppe aus der AG Heilpädagogischer Schulen berät die Alanus Hochschule bei der Ausgestaltung der Studiengänge in pädagogischen, rechtlichen und finanziellen Fragen und auch im Hinblick auf die Anforderungen an die Studierenden. Die Projektgruppe hat ein Mandat über die gesamte Dauer der Entwicklung des Studiengangs erhalten. Durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), dass künftig die Studienabschlüsse der LehrerInnen bundesweit anerkannt werden sollen, werden die Anstrengungen der Alanus Hochschule, den Studiengang Master of Education Sonderpädagogik/Inklusionspädagogik entsprechend den Zielvorgaben des Verbandes umzusetzen, deutlich erleichtert. Mitgliederversammlung Verband

8 Entwicklungsräume für Menschen mit hohem Assistenzbedarf EMmA Der Bedarf an neuen Konzepten im Umgang mit Menschen, die sich und ihre Mitmenschen immer wieder in Grenzsituationen bringen, ist dringender denn je. Das Projekt EMmA ist eine Antwort darauf. Die Entwicklung des Projektes, das spezifische Qualifizierungsangebote für MitarbeiterInnen sowie die Unterstützung des Aufbaus neuer Angebote für den genannten Personenkreis und die Bildung eines Netzwerkes dieser Anbieter beinhaltet, war zu Beginn der aktuellen Amtszeit des Vorstandes bereits abgeschlossen. Mittlerweile fand die erste Fortbildungsreihe statt und die Begeisterung sowohl unter den TeilnehmerInnen als auch den Initiatoren ist groß. Dies wurde in einem eindrucksvollen Bericht auf der Tagung des Verbandrats im März in Bad Boll deutlich. Der wesentliche Kern der Weiterbildung ist der Biographical Timeline Process und damit die Idee der Lebens-Verlaufs-Bedingungsanalyse. Herausforderndes Verhalten ist immer ein Ausdruck von innerer Not, Verunsicherung, Ängsten und von mangelnden Kommunikationsmöglichkeiten. Auch unverarbeitete seelische Verletzungen oder psychische Erkrankungen und in Folge falsche Medikamentierungen können die Ursache von herausforderndem Verhalten sein. Der Biographical Timeline Process stellt ein Instrument dar, den Menschen mit seiner ganz persönlichen Lebensgeschichte verstehen zu lernen und ihn mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse zu unterstützen. Ausgebildet werden ModeratorInnen zur Durchführung des Biographical Timeline Processes. InitiatorInnen dieser Initiative sind neben dem Verband die BundesElternVereinigung sowie die Camphill Ausbildungen Bodensee. Die Finanzierung der ersten Phase erfolgte über Zuwendungen der Stiftung Lauenstein und der Software AG- Stiftung sowie über TeilnehmerInnenbeiträge. Entwicklung eines neuen Erscheinungsbildes Wie soll der Verband in Zukunft heißen? Mit welchem Erscheinungsbild möchten wir in der Öffentlichkeit präsent sein? Fragen zu Corporate Identity und Corporate Design - oder verständlicher gesprochen - Fragen zur Wortbildmarke haben bereits die Mitgliederversammlung 2012 in Marburg beschäftigt. Der Vertrag mit dem ersten Grafiker wurde nicht verlängert, als sich zeigte, dass es für eine weitere Zusammenarbeit keine Perspektive gibt. Es fehlten Impulse und begeisternde Ideen. Das Erscheinungsbild ist unsere Visitenkarte. Eine Neugestaltung braucht die breite Zustimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mitgliedseinrichtungen. So musste das Wagnis eingegangen werden, den Prozess mit einem anderen Grafikbüro fortzusetzen. Mit dem Studio Lierl aus München wurde dies entsprechend weiterverfolgt. Allen Beteiligten war klar, dass dieser Schritt den kalkulierten finanziellen Rahmen erweitern wird. Es folgten Monate der intensiven Auseinandersetzung in Form einer Bildgestaltung, einer Konkretisierung sowie der Vorbereitung einer Beschlussvorlage für die anstehende Mitgliederversammlung. Am Prozess beteiligt waren neben dem Vorstand die Mitglieder des Verbandsrats, die beauftragte Arbeitsgruppe Corporate Identity/Corporate Design sowie der Vorstand der BundesElternVereinigung. Eine Vorstellung der Ergebnisse in den Gremien der Fachbereiche und der Regionen fand statt. Die Abstimmung über die neue Wortbildmarke sowie den Namen des Verbandes wird im Laufe der diesjährigen Mitgliederversammlung erfolgen. Eine ausführliche Darstellung zur Entwicklung der neuen Wortbildmarke können Sie in einem Beitrag von Herrn Denger (ab Seite 14) nachlesen. Dem gesamten Team der Geschäftsstelle danken wir an dieser Stelle für die hervorragende und hochprofessionelle Arbeit. Mit solidem Sach- und Fachverstand, mit Organisationskompetenz, dem richtigen Gespür für Themen und zeitliche Abläufe, mit ausführlichen Informationen und Protokollen sowie vielem mehr konnte das Arbeitspensum bewältigt werden. Das ist echte Teamarbeit. Die Mitglieder des Vorstands Ulrike Benkart Jochen Berghöfer Jens Borgmann Lothar Dietrich Hans Gunsch Peter Keuschnigg Dirk Rudolph 8 Anthropoi

9 Bericht aus der sozialpolitischen Arbeit des Verbandes Zusammenarbeit Auf dem Gebiet der Sozial- und Gesundheitspolitik, Ethik und Forschung arbeitet der Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit (Verband) ganz überwiegend mit Partnerorganisationen zusammen. Zu nennen sind hier zunächst die anderen Fachverbände für Menschen mit Behinderung (Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Bundesvereinigung Lebenshilfe und Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie), mit denen der Verband seit nunmehr 34 Jahren eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit in zweimal jährlich stattfindenden Konferenzen der Vorstände und Geschäftsführungen sowie in den ständigen Arbeitskreisen Behindertenrecht und Gesundheitspolitik pflegt. Auch mit dem Paritätischen Gesamtverband, dem der Verband als überregionale Mitgliedsorganisation angehört, besteht ein enger fachlicher Austausch, insbesondere in dessen Arbeitskreisen Behindertenhilfe und Soziale Psychiatrie. Gesundheitspolitische Themen sind darüber hinaus Gegenstand der Zusammenarbeit mit dem Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD); Themen mit ethischer Dimension werden durch Mitwirken im Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) bearbeitet. In der BRK-Allianz Aktionsbündnis aus 78 Organisationen der deutschen Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Verband seit ihrer Entstehung präsent und hat über ein Jahr hinweg aktiv an der Erarbeitung des Ersten Berichts der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland mitgewirkt. Die Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland obliegt der Monitoring-Stelle im Deutschen Institut für Menschenrechte, die dreimal jährlich die behindertenpolitisch tätigen Bundesverbände zu sog. Verbändekonsultationen einlädt; an diesen Beratungen nimmt der Verband, vertreten durch Frau Krause- Trapp, ebenfalls regelmäßig teil. Spezifische Fachthemen bringen weitere punktuelle Zusammenarbeit mit sich, z.b. im Rahmen eines Werkstattgesprächs der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit den behindertenpolitischen Verbänden zur personenzentrierten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder eines Fachgesprächs der Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu Eckpunkten eines künftigen Bundesleistungsgesetzes. Zu nennen ist hier auch das bewährte Jahrestreffen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung mit dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses in einer Einrichtung für Menschen mit schwerer oder mehrfacher Behinderung zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung dieses Personenkreises. Fachtagungen Im Berichtszeitraum war der Verband an der Durchführung zweier Fachtagungen beteiligt, zwei weitere befinden sich in Vorbereitung: Am veranstalteten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung in Frankfurt den Workshop Assistenz neu verstehen! zu Art. 12 Mitgliederversammlung Verband

10 UN-BRK, der die gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit behinderter Menschen statuiert. Der Einführungsvortrag mit dem Titel Überlegungen zur Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit fiel Frau Krause- Trapp zu, den Gastvortrag zur Weiterentwicklung des deutschen Betreuungsrechts vor dem Hintergrund des Art. 12 UN-BRK hielt Herr Winterstein, Vorsitzender des Betreuungsgerichtstags. Es gab vertiefende Arbeitsgruppen und eine Plenumsdiskussion. Während die Bundesregierung und insbesondere das Bundesjustizministerium die Auffassung vertritt, das deutsche Recht der Geschäftsfähigkeit und das Betreuungsrecht genu gten den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, sind die behindertenpolitischen Verbände ebenso wie BetreuungsrichterInnen und BerufsbetreuerInnen der Ansicht, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Insbesondere hätten die Regelungen zur Geschäftsfähigkeit, die nicht nur dem Schutz des Betroffenen, sondern auch den Interessen des Geschäftspartners dienen, sich u berlebt. Aber auch im Betreuungsrecht seien Änderungen notwendig; u ber deren Reichweite besteht bislang allerdings kein Konsens. Insbesondere die Frage nach den Voraussetzungen fu r die Zulässigkeit stellvertretenden Handelns sorgt fu r Zu ndstoff. Der Workshop der Fachverbände fu r Menschen mit Behinderung fu hrte zu dem Ergebnis, dass die Verbände das Thema zunächst jeweils intern bearbeiten wollen. Übereinstimmend wurde aber festgestellt, dass Rechtstatsachenforschung dringend notwendig sei (z.b.: Wie oft und in welchen Fällen wird eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet? Unter welchen Voraussetzungen wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet? u.a.) und auch wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben zur Unterstu tzung i.s.d. Art. 12 Abs. 3 UN-BRK in Gang gebracht werden mu ssten. Am 15./ führten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung in Kooperation mit dem IMEW in Berlin die Fachtagung Wie genetisch soll die Zukunft sein? Ethik und Behinderung und die moderne Gendiagnostik in Berlin durch. Für den Verband und in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Gesellschafterversammlung des IMEW war Frau Krause-Trapp an der Gestaltung der Fachtagung mit verschiedenen Beiträgen beteiligt. In den letzten Jahrzehnten wurden zahlreiche Verfahren entwickelt, um genetische Merkmale festzustellen. Die Aussagekraft der Merkmale ist häufig unklar, und es gibt oft weder krankheitsvorbeugende noch therapeutische Maßnahmen, die als Konsequenz der Feststellung ergriffen werden könnten. Gleichzeitig sind mit gendiagnostischen Verfahren spezifische Risiken verknüpft; den GenträgerInnen droht Diskriminierung. Besonders ausgeprägt ist die Diskrepanz zwischen Möglichkeiten der Diagnostik und fehlender Therapie in der Schwangerschaft. Die regelhafte Anwendung der Pränataldiagnostik hat die Schwangerenvorsorge stark verändert; die ju ngst erfolgte Marktzulassung eines Bluttests auf Trisomie 21 wird sie prägen. Sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Anwendung gendiagnostischer Verfahren wird aber die Perspektive von Menschen mit Behinderung nicht oder nicht hinreichend bedacht. Mit der Fachtagung wollten die Veranstalter den Anstoß fu r eine Diskussion geben, in der die Relevanz der Perspektive von Menschen mit Behinderung fu r die Entwicklungen der Gendiagnostik und die Wirkung der Entwicklungen der Gendiagnostik auf die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen deutlich werden. Mit Vorträgen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, in Arbeitsgruppen und einer Podiumsdiskussion wurde das Thema vertieft. Es wurden Argumentationen herausgearbeitet, um der Wu rde behinderten Lebens Achtung sowie Vorrang vor risikoorientierten Nu tzlichkeitserwägungen zu verschaffen. Am werden die Fachverbände für Menschen mit Behinderung einen verbändeinternen Fachtag sowie ein politisches Fachgespräch zu den Grundzügen eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung in Berlin durchführen. Seit vielen Jahren steht die Reform der Eingliederungshilfe fu r behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) auf der politischen Agenda; seit noch längerer Zeit fordern die behindertenpolitischen Verbände, die Eingliederungshilfe aus dem von Bedu rftigkeitspru fungen abhängigen Fu rsorgerecht heraus- 10 Anthropoi

11 zulösen und in ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesleistungsgesetz zu u berfu hren. Bund und Länder haben sich nun im Rahmen ihrer Verhandlungen zur Umsetzung des Europäischen Fiskalpakts darauf verständigt, in der kommenden Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz fu r Menschen mit Behinderung schaffen zu wollen, das die Vorschriften der Eingliederungshilfe ablösen soll. Der Bund hat seine Bereitschaft erklärt, sich an den Kosten der Eingliederungshilfe zu beteiligen. Daraus leiten die Träger der Sozialhilfe die Erwartung ab, dass ihre Haushalte in nennenswertem Umfang entlastet werden. Die bisherigen Reformu berlegungen der Bund- Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben im Herbst 2012 Eingang in ein zu Teilen bereits in Gesetzesform abgefasstes Grundlagenpapier gefunden, das die Arbeitsgruppe in einem ganztägigen Werkstattgespräch mit den behindertenpolitischen Verbänden diskutiert hat. Bereits bei Aufnahme ihrer Arbeit hatte die Arbeitsgruppe erklärt, das Reformprojekt erfordere den Konsens der Beteiligten und mu sse kostenneutral umgesetzt werden können. Dem Leitgedanken der Personenzentrierung folgend sollen die Fachleistungen der Eingliederungshilfe ku nftig von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt werden; so wu rde die Unterscheidung der Sektoren ambulant, teilstationär, stationär hinfällig. Die Leistungen vom Aufenthaltsort der berechtigten Person zu entkoppeln stellt neue Anforderungen insbesondere an die Ermittlung von Hilfebedarfen. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben sollen andere Anbieter, die allerdings nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugehören, neben die Werkstatt fu r behinderte Menschen treten. Dies wirft Fragen nach dem rechtlichen Status der Beschäftigten und nach der Qualität der Fachleistungen auf. Der neue systematische Ansatz im Leistungsrecht der Eingliederungshilfe und seine Folgen fu r die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung und für ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen sowie fu r die Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen am sowohl im Kreis der Fachverbände fu r Menschen mit Behinderung als auch mit VertreterInnen der Bundespolitik vertieft diskutiert werden. Grundlage hierfu r wird das von den Fachverbänden ku rzlich vorgelegte Positionspapier Grundzu ge eines Bundesleistungsgesetzes fu r Menschen mit Behinderung sein, das Frau Krause-Trapp zur Einfu hrung in den Fachtag vorstellen wird. Für den planen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung einen Fachtag Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung (sog. Doppeldiagnose) als praktische, konzeptionelle und sozialpolitische Herausforderung für die Behindertenhilfe, der in Kassel stattfinden wird. Die Behindertenhilfe ist zunehmend mit dem Umstand konfrontiert, dass Menschen mit geistiger Behinderung neben alltagsbegleitender und ggf. pflegerischer Hilfe auch psychosoziale Hilfe und Unterstützung brauchen. Der Einsatz von Psychopharmaka steigt stetig an, stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie nehmen zu. Fachkräfte der Behindertenhilfe und des Gesundheitswesens sind häufig gleichermaßen überfordert, es mangelt an konzeptionellen Lösungen ebenso wie an personellen Ressourcen und Kenntnis im Umgang mit dem Phänomen Doppeldiagnose. Die Fachtagung will Hintergründe des Phänomens beleuchten, Begriffe klären sowie Fachkräften der Behindertenhilfe und (Fach-)ÄrztInnen eine Plattform zum Erfahrungsaustausch und zur Entwicklung neuer Ansätze im Umgang mit Menschen mit hohem psychosozialen Hilfebedarf bieten. Konferenz der Fachverbände Im Berichtszeitraum war der Verband, vertreten durch Herrn Dietrich, Herrn Berghöfer und Frau Krause-Trapp, ferner Gastgeber der 66. Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, die am 29./ in der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter/ Bonn stattfand. Schwerpunktthemen dieser Konferenz waren neben der bereits genannten Reform der Eingliederungshilfe internationale Aspekte der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Problematik der strukturellen Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Fragen der Teilhabeforschung. Internationale Aspekte: Inclusion International, Weltverband für die Verwirklichung der Menschenrechte von Menschen mit geistiger Behinderung, hat im Oktober 2012 organisiert in Zusammenarbeit mit der amerika- Mitgliederversammlung Verband

12 nischen Elterninitiative The Arc eine Konferenz zu Art. 19 UN-BRK (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) mit Personen aus 40 Ländern in Washington durchgeführt. Die Behinderten(selbst-)hilfe in den beteiligten Ländern ist sehr unterschiedlich aufgestellt. Die Spannbreite reicht vom mitteleuropäischen Standard mit politisch wirksamer Interessenvertretung und bedarfsdeckenden fachlichen Angeboten bis hin zur Situation in China, Afrika oder Südamerika, wo es dies alles überhaupt nicht oder nur sehr anfänglich gibt. In der Konferenz wurde der Charakter des Art. 19 UN-BRK als klassisches Freiheitsrecht (Wahl des Wohnortes) und als soziales Recht herausgearbeitet, das den Anspruch sowohl auf persönliche Assistenz als auch auf Umgestaltung des Sozialraums beinhaltet. Deutsche TeilnehmerInnen der Konferenz berichteten, dass in Bezug auf die Haltung zu Menschen mit Behinderung weltweit eine Abkehr vom Defizitansatz zu bemerken sei. Die Entwicklung von einer medizinisch-therapeutischen hin zu einer gemeindeorientierten Perspektive sei deutlich erlebbar. Strukturelle Gewalt: Die Bundesregierung hat den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und anderen Verbänden eine Vereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt, die vorsieht, dass die Verbände ergänzende Hilfen für Opfer von Gewalt und Missbrauch, die nicht mehr erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen können, leisten. Das Ansinnen ist vor dem Hintergrund zu werten, dass der Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975, der zum errichtet wurde und Gelder für die Entschädigung der Opfer von körperlicher und seelischer Gewalt bereithält, auf Opfer aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beschränkt ist. Es ist kein politischer Wille erkennbar, den Fonds für Opfer aus Einrichtungen der Behindertenhilfe zu öffnen. Bislang liegt keine unterzeichnete Vereinbarung vor. Mit Blick auf die Zukunft sollten die Verbände den Themen Gewaltprävention und Qualitätssicherung einen angemessenen Stellenwert einräumen. Teilhabeforschung: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und verschiedene Akteure aus dem Deutschen Behindertenrat und der Wissenschaft (u.a. Disability Studies) planen derzeit die gemeinsame Gründung eines Aktionsbündnisses zur Teilhabeforschung. Von Seiten der anthroposophischen Bewegung ist die Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in das Vorhaben einbezogen. Die dortigen WissenschaftlerInnen verstehen Teilhabe als einen Teil von Inklusion: Teilhabe gehe von der Person mit ihren individuellen Bedarfen aus, Inklusion beziehe sich auf den Sozialraum in seiner Gesamtheit. Die UN-Behindertenrechtskonvention bringe neue Lebensentwürfe von Menschen mit Behinderungen mit sich, dies stelle neue Anforderungen an das Forschungsdesign. Stellungnahmen Der Verband, vertreten durch Herrn Denger und Frau Krause-Trapp, hat im Berichtszeitraum an zwei Stellungnahmen mitgearbeitet, die das Ethik- Forum des IMEW veröffentlicht hat. Es handelt sich zunächst um eine Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV), die das Verfahren zur Umsetzung der Ausnahmen vom gesetzlichen Verbot der Präimplantationsdiagnostik bestimmt ( 3a ESchG). Im Kern wurde beanstandet, dass die Regelungen nicht geeignet seien, die PID wirkungsvoll einzudämmen und gefordert, die Anzahl der PID-Zentren auf bundesweit drei zu begrenzen. Die Intervention blieb ebenso wie die Kritik anderer Akteure, z.b. des Deutschen Ethikrates, weitgehend erfolglos. Die PIDV hat im Februar 2013 den Bundesrat passiert und wird binnen Jahresfrist in Kraft treten. Es handelt sich ferner um eine Stellungnahme an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, in der es um den Schutz verletzlicher Personen vor fremdnütziger Forschung geht. Anlass für die Positionierung war der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln, der befürchten lässt, dass der Schutz von Personen, die nach hergebrachtem deutschen Recht als nichteinwilligungsfähig bezeichnet werden, Einbrüche erleidet. Im Arbeitszusammenhang des Paritätischen Gesamtverbandes hat der Verband, vertreten durch Frau Krause-Trapp, ebenfalls an verschiedenen Stellungnahmen mitgearbeitet. Besondere Auf- 12 Anthropoi

13 merksamkeit gebührt dabei dem Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme, das wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erheblichen Widerstand zu überwinden hatte und am in Kraft getreten ist. Darüber hinaus war das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen (Assistenzpflegegesetz), das am in Kraft getreten ist, Gegenstand der Beratungen sowohl im Paritätischen Gesamtverband als auch im Kreis der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Das Gesetz erweitert die Ansprüche pflegebedürftiger behinderter Menschen, die auf eine kontinuierliche Pflege durch von ihnen im Arbeitgebermodell beschäftigte besondere Pflegekräfte angewiesen sind: Assistenzpflege kann nun nicht nur im Krankenhaus, sondern auch bei stationärer Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Dies gilt indes nicht für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, deren Pflege auf andere Weise sichergestellt wird, z.b. durch ambulante Pflegedienste. Die Verbände beanstanden, dass die neue Regelung die Ungleichbehandlung gleichermaßen betroffener Personen fortführt. Entsprechende politische Interventionen blieben allerdings erfolglos. Im Gegenteil hat das Bundessozialgericht in anderem Zusammenhang kürzlich die gesetzliche Privilegierung des Arbeitgebermodells bekräftigt. Pflege und Gesundheit Das Thema Pflege beschäftigt den Verband in verschiedenen Arbeitszusammenhängen. Im Schwerpunkt geht es nach wie vor um leistungsrechtliche Abgrenzungsfragen zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Mit Inkrafttreten des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes am haben diese Fragen sich in der Praxis verschärft und werden an Brisanz noch zunehmen, wenn der in Aussicht stehende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Pflege in Richtung sozialer Teilhabe erweitert, eingeführt wird. Es sind aber auch fachliche Aspekte und solche der Ausbildung, über die der Verband z.b. gemeinsam mit dem Nikodemuswerk und dem Verband für anthroposophische Pflege berät. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung dem Thema Barrierefreie Versorgung von Menschen mit schwerer oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus ; auf der Agenda steht die Erarbeitung einer Mustervereinbarung zwischen Krankenhaus und Einrichtung der Behindertenhilfe zur Behandlung und Pflege dieses Personenkreises. Teilhabe am Arbeitsleben Auch das Thema Teilhabe am Arbeitsleben war im Berichtszeitraum in verschiedenen Facetten Gegenstand der Bearbeitung. In vielen Bundesländern beschäftigen die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sich derzeit mit dem Ausbau von betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen. Die Leistungsträger der Sozialhilfe fordern eine verstärkte Initiative der WfbM, den Übergang der Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und verweisen zur Begründung auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht von Menschen mit Behinderung auf gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt statuiert (Art. 27 UN-BRK). In diesem Zusammenhang gab es bereits verschiedentlich Bedarf an rechtlicher Beratung durch den Verband, die Frau Krause-Trapp leistet. In einem verbändeübergreifenden Arbeitskreis aus Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und der Wissenschaft, in dem Herr Maus in Absprache mit Herrn Körber den Verband vertritt, geht es um die Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf. In einer Öffentlichkeitskampagne gemeinsam mit der Aktion Mensch soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Menschen mit schwerer oder mehrfacher Behinderung häufig von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen sind, weil ihnen die Werkstattfähigkeit abgesprochen wird. Gefordert werden die Änderung der gesetzlichen Grundlagen sowie die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen Rahmenkonzepts zur Ausgestaltung der Angebote im Bereich der beruflichen Bildung und der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Ina Krause-Trapp (Geschäftsführerin und Justitiarin) Mitgliederversammlung Verband

14 Neue Vereinsnamen, neue Wortbildmarke, neuer echter Name, neuer Slogan Ein neues Erscheinungsbild für den Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v. und die BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.v. Liebe Mitarbeitende in den Mitgliedsorganisationen unseres Verbandes, liebe Angehörige, der Vorstand des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit und der Vorstand der BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie legen den jeweiligen Mitgliedsorganisationen den von ihnen gewählten juristischen Namen, den echten Namen (Kurzbezeichnung), die Wortbildmarke sowie den Slogan (Claim) zur Abstimmung vor. Die neuen juristischen Vereinsnamen sollen in den diesjährigen Mitgliederversammlungen beider Vereine im Rahmen von Satzungsänderungen mit den dazu jeweils notwendigen Mehrheiten verabschiedet werden. Dafür wird in der Mitgliederversammlung des Verbandes eine 3/4-Mehrheit, in der Mitgliederversammlung der BundesElternVereinigung eine 2/3-Mehrheit benötigt. Für den echten Namen (Kurzbezeichnung), die Wortbildmarke und den Slogan (Claim) genügen im Verband eine 2/3-Mehrheit und in der Bundes- ElternVereinigung die einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen). Ein Blick auf die letzten drei Jahre der CI- und CD-Arbeit Die Mitgliederversammlung 2011 in Bremen brachte den Auftrag, eine neue Wortbildmarke zu entwickeln. Eine Arbeitsgruppe, an der auch Mitglieder der BEV beteiligt sind, wurde dafür im März 2011 vom Verbandsrat beauftragt. Mit einem Grafiker wurden Varianten einer neuen Wortbildmarke erarbeitet. Zu diesen Entwürfen gab es im Verbandsrat und in einzelnen Regionalkonferenzen z.t. kritische Rückmeldungen, auch die Stimmungsabfrage in der Jahrestagung 2012 fiel zwar wohlwollend, aber sehr verhalten aus: Bei einer der drei Varianten der Bildmarke und bei der Kurzbezeichnung anthrosozial überwogen eher die positiven als die negativen Feedbacks, ohne dass die Beteiligten mit dem Ergebnis wirklich glücklich waren. Der Auftrag der Mitgliederversammlung zur Wortbildmarke war entsprechend offen formuliert: Die MV 2012 beauftragt den Vorstand, zusammen mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe CI/CD unter Einbeziehung des auf der MV 2011 abgefragten Stimmungsbildes und der erfolgten Anregungen in Abstimmung mit der BEV bis zur MV 2013 über die zukünftig zu verwendende Wortbildmarke des Verbandes zu entscheiden. 14 Anthropoi

15 Über die Sommerpause waren die Mitglieder der AG CI/CD zu der Einschätzung gekommen, mit dem ersten Grafiker kein wirklich befriedigendes Ergebnis der Bildgestaltung erreichen zu können. Hinzu kam, dass bis zur MV 2012 das Ziel verfolgt worden war, eine Wortbildmarke zu entwickeln, in der bereits eine aussagekräftige Kurzbezeichnung für den Verband aufgeführt sein sollte. Der juristische Vereinsname sollte danach überprüft und ggf. angepasst werden. Aufgrund der nicht ausreichend überzeugenden Vorschläge für eine Kurzbezeichnung, die bis zur MV 2012 gemacht wurden, haben sich die gemeinsame AG CI/CD und die Vorstände von Verband und BundesElternVereinigung dazu entschlossen, nun direkt bei neuen Vereinsnamen anzusetzen. Herr Karl Lierl wurde als neuer Grafiker angesprochen und machte im Vorstand des Verbandes anhand einer Präsentation grundlegende Gestaltungsprinzipien und Ansätze für Wortbildmarken, insbesondere vor dem Hintergrund der grafischen Gestaltung von Schrift- und Bild-Zeichen seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert und der damit verbundenen Stilepochen unter Einordnung des anthroposophischen Gestaltungsansatzes unter anderem auch mit eigenen Entwürfen deutlich. Der Vorstand entschied sich daraufhin, mit Herrn Lierl einen neuen Gestaltungsansatz zu versuchen. Herr Lierl wurde über den bisherigen Prozess ausführlich informiert. Gemeinsam mit der Bundes- ElternVereinigung wurde, unter Berücksichtigung des bis dahin Erarbeiteten, ein Werkvertrag mit einer angemessenen Vergütung mit Herrn Lierl abgeschlossen. Im Verbandsrat vom November 2012, Camphill Alt-Schönow, Berlin, arbeiteten die anwesenden VertreterInnen der Regionen, der Fachbereiche und Vorstände zusammen mit der AG CI/CD kreativ unter Anleitung von Frau Corinna Maliske, einer Fachfrau für Public Relations und Mitarbeiterin der Hannoverschen Kassen, an einem neuen Auftritt der Verbände. Sie würdigte die bisherige Entwicklung der Organisationen und erläuterte, wie Identifikation und Erkennbarkeit entstehen. Eine Marke muss emotional gegriffen werden, sie muss authentisch sein. Um zu einem stimmigen und ansprechenden Ausdruck zu kommen, muss vereinfacht werden. Der Auftrag für die Weiterentwicklung des CD basiert auch auf der Widerspiegelung des Paradigmenwechsels in Mitgliederversammlung Verband

16 der Behindertenhilfe. Für einen passenden Namen muss der Mut gefunden werden, das zu definieren, was alle im Verband vereint und nicht das, was unterscheidet (Heilpädagogik, Sozialtherapie, soziale Arbeit usw.). Was ist das Verbindende im Verband? Was ist das Motiv der Arbeit des Verbands und seiner Mitgliedsorganisationen? Was ist das Wesen der Anthroposophie? In einem Wort ausgedrückt könnte man sagen: mit-ein-ander, der einzelne und der andere, die sich verbinden. Das Wesen der Anthroposophie ist Mensch werden, Menschenwürde und Entwicklung des Menschen. Das waren die einleitenden Motive für die Gruppenarbeit im Verbandsrat. Der juristische Name Als juristischen Namen für den Verband fanden die TeilnehmerInnen des Verbandsrates die Bezeichnung Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen. Der Begriff Sozialwesen ist zum Einen ein eingeführter Fachbegriff, zum Andern geeignet, die Vielfalt der Fachbereiche, die ja im Namen nicht vollständig aufgezählt werden können und bei der bisherigen Bezeichnung nicht immer sachgerecht in... Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit aufgingen, unter einem zukunftsorientierten begrifflichen Dach zu vereinen. Darüber hinaus wurde der Begriff anthroposophisches Sozialwesen als geeignet erachtet, um auf das Wesen und die Offenheit für die Weiterentwicklung unserer Arbeit hinzuweisen. Wichtig erschien auch, im Namen deutlich zu machen, dass wir ein bundesweit agierender Verband sind. Für die BundesElternVereinigung stand in der Diskussion der Begriff Selbsthilfe im Zentrum. Hierdurch soll deutlich gemacht werden, dass die BEV in erster Linie die Interessen der Söhne und Töchter, bzw. der Geschwister in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt und auch die Interessenvertretung der Eltern und Angehörigen als Selbsthilfe versteht. Die BEV will damit anerkennen, dass sich Menschen mit Hilfebedarf grundsätzlich als EntscheiderInnen in eigener Sache verstehen. Damit nehmen sie ihr Recht aus Art. 12 der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wahr, der ihnen die volle eigene Handlungsfähigkeit zuspricht. Der Vorstand der BEV ist sich darin einig, dass die BEV diesen Wandel im Selbstbewusstsein vieler Söhne und Töchter unterstützen muss, wenn sie im politischen Berlin weiter als Interessenvertreterin der Menschen mit Behinderungen in den LebensOrten und den anthroposophischen heilpädagogischen Schulen anerkannt werden möchte. Gleichzeitig war es der BEV wichtig, die sehr lange und kompliziert klingende Bezeichnung BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie zeitgemäß umzuwandeln und in dem Vereinsnamen wieder die inhaltlichen Gemeinsamkeiten mit dem Verband zu verdeutlichen. Aus diesen Überlegungen heraus legt der Vorstand der BEV seinen Mitgliedern den folgenden neuen juristischen Vereinsnamen zur Abstimmung vor: Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen. Das Logo (die Bildmarke) Karl Lierl entwickelte nun auf der Basis der kreativen Arbeit im Verbandsrat eine Vielfalt unterschiedlicher Logovorschläge (siehe vorherige Seite) und besprach sie mit der AG CI/CD in seinem Atelier in München. Alle Vorschläge wurden als ansprechend empfunden, dennoch einigte man sich zügig auf zwei Varianten. (Interessanterweise entsprachen diese auch den Favoriten der Mitarbeiter- Innen des Studio Lierl.) Der Schmetterling wurde von der grafischen Dynamik her favorisiert, das Siegel von der gemeinschaftsbildenden Aussage her. Kurzzeitig wurde erwogen, das eine Logo für den Ver- 16 Anthropoi

17 band und das andere für die BEV zu verwenden. Man war sich dann aber rasch einig: Die ausgesprochene Nähe zwischen BEV und Verband soll in Zukunft durch ein gemeinsames Logo und einen gemeinsamen Slogan ( Claim ) sichtbar werden. Der echte Name (die Kurzbezeichnung) Eine besondere Herausforderung liegt im Finden eines kurzen Namens. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ist der Name erst einmal eingeführt, ist er identitätsstiftend und wird auch tatsächlich verwendet, zum Beispiel auf Tisch-Namenskarten bei Verbändetreffen in Berlin. Wala, Weleda und Demeter sind solche eingeführten Namen, aber auch Camphill. Logischerweise greift der Vorteil der Wiedererkennbarkeit des Labels erst nach geraumer Zeit. Nachdem viele Namensvorschläge geprüft und verworfen worden waren unter anderem auch der Vorschlag Anthropos, der als zu mächtig erlebt (DER Mensch schlechthin) und auch als Name schon von anderen verwendet wurde, machte Karl Lierl den Vorschlag Anthropoi. Wenn das griechische Wort auch erst gewöhnungsbedürftig erschien (Fremdwort, elitär), gefiel der Plural von Anthropos immer mehr: Er betont die Gemeinschaft der Menschen und entspricht so dem Logo, er macht verwandtschaftlich deutlich, dass es sich um anthroposophische Initiativen handelt, er ist kurz und prägnant. Der Slogan (Claim) Dazu passend einigte man sich auf den fakultativ verwendbaren Slogan Gemeinsam Mensch sein. So passten nun Logo, echter Name, juristischer Name und Slogan gut zusammen und unterstützten sich gegenseitig in ihrer Aussage. Gemeinsam Mensch sein. Für den echten Namen spricht auch seine gute Kombinierbarkeit mit den Fachbereichen und Regionen: Anthropoi LebensOrte Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen Anthropoi Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.v. Anthropoi Frühförderung Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen Anthropoi Selbsthilfe Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.v. Anthropoi Bayern Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen Beschlussvorlage für die neuen Vereinsnamen von Verband und BundesElternVereinigung im Zusammenspiel mit der neuen Bildmarke und Eigennamen. Mögliche Wortbildmarken-Varianten für die einzelnen Fachbereiche und Regionen: Eine einheitliche Wortbildmarke erleichtert die Wiedererkennung und stiftet Zugehörigkeitsgefühl. Mitgliederversammlung Verband

18 Empfehlung Die beiden Vorstände haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung vom in Kassel einstimmig für die oben genannten juristischen Namen entschieden und mit jeweils unterschiedlichen Mehrheiten auf das gemeinsame Logo, den echten Namen und den Slogan geeinigt. Der Verbandsrat votierte in seiner Sitzung vom einmütig (mit wenigen Enthaltungen) für die vorgestellten Entwürfe von Karl Lierl. Nach eingehender Diskussion der vorliegenden Rückmeldungen von Regionalkonferenzen und Fachbereichen zu den Entwürfen stimmte er auch dafür, diese nun auf den Mitgliederversammlungen des Verbandes und der BEV ihren jeweiligen Satzungen gemäß im Rahmen der gemeinsamen Tagung vom Juni 2013 in München zur Annahme vorzulegen. Der AG CI/CD gehören aktuell folgende Mitglieder an: Johannes Denger Uta Dreckmann Hans Gunsch Alfred Leuthold Daniela Steinel Manfred Trautwein Sabine von der Recke Die Vorstände empfehlen gemeinsam mit der von ihnen beauftragten AG CI/CD ihren Mitgliedern die Annahme. Für die AG CI/CD Johannes Denger Die kurze und prägnante Internetadresse wurde gesichert. anthropoi.de ist dann das gemeinsame Startportal für die Internetangebote von Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen und Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen. Foto: istockphoto tumpikuja 18 Anthropoi

19 Bestätigung der Mitgliedschaft In der diesjährigen Mitgliederversammlung kann die Mitgliedschaft von drei Einrichtungsträgern nach Neuaufnahme in den Verband bestätigt werden. Für drei Organisationen steht die Bestätigung des Rechtsträgerwechsels an. Hinzu kommen je eine Mitteilung wegen Umbenennung und Gesellschafterwechsel. Bestätigung der Mitgliedschaft nach Neuaufnahme: Emil Molt Akademie Seite 20 Förderschulzweig der Freien Waldorfschule Braunschweig Seite 21 Raphael Heilpädagogische Betreuung Seite 22 Bestätigung der Mitgliedschaft nach Rechtsträgerwechsel: Christian Morgenstern Schule und Jugendhilfe Seite 23 Am Bruckwald & Haus Tobias Seite 26 Lebensräume Ovelgönner Mühle & Werkstätten Seite 27 Mitteilung von Umbenennung oder Rechtsformwechsel: Stiftung CULTURUM GmbH bisher: Stiftung Kulturpädagogischer Initiativbund GmbH Mitteilung von Gesellschafterwechsel: Auenhof, Wohnen & Arbeiten gemeinnützige GmbH Neuer alleiniger Gesellschafter ab November 2012: Auenhof Sozialtherapeutische Gemeinschaft e.v. Bisheriger alleiniger Gesellschafter: BURGHALDE, Heil- und Erziehungsinstitut für Seelenpflege-bedürftige Kinder, Unterlengenhardt e.v. Mitgliederversammlung Verband

20 Neuaufnahmen Emil Molt Akademie Träger: Emil Molt Schule e.v. Die Emil Molt Akademie ist seit 2008 eine staatlich anerkannte waldorfpädagogische Fachoberschule und Berufsfachschule in freier Trägerschaft. «Wirtschaft verstehen - sozial handeln» lautet unser Leitbild. Die Fachoberschule mit den Fachbereichen Wirtschaft und Gesundheit und Soziales: Schwerpunkt Sozialpädagogik ermöglicht über die allgemeine Fachhochschulreife den Zugang zum Fachhochschulstudium. Die Berufsfachschule umfasst im kaufmännischen Bereich die Möglichkeit der berufsvorbereitenden Berufsfachschule zum Mittleren Schulabschluss, die Berufsausbildung zum/r staatlich anerkannten Kaufmännischen AssistentenIn in den Fachrichtungen Fremdsprachen oder Informationsverarbeitung (EDV) sowie mit mindestens der Berufsbildungsreife die Ausbildung zum/r staatlich anerkannten SozialassistenIn. Im Bereich der Fachschule startet in Kooperation mit der Fachschule für Sozialpädagogik ab dem Schuljahr 2013/14 die dreijährige Ausbildung zum/r HeilerziehungspflegerIn. Der aktuelle Schwerpunkt sind die anthroposophisch orientierten sozialen Berufsfelder. Daher stand die Akademie innerhalb der letzten Jahre in enger Zusammenarbeit mit dem Verband (v.a. Bildungsforum und Bildungsrat) und erfuhr dabei große Unterstützung bei der Konzeption der Ausbildung des Sozialassistenten und der Heilerziehungspflege durch Mitgliedseinrichtungen des Verbandes. Es gibt eine verbindliche Verzahnung zwischen der Akademie, durch eine/n PraxisbegleiterIn als AnsprechpartnerIn und den Praxisorten. Insbesondere bei den beiden sozialen Berufsausbildungen findet eine enge Absprache mit den praktisch tätigen Menschen in den Einrichtungen statt. Mit diesen praxisintegrierten Konzepten spricht die Ausbildung junge Menschen an, die neben dem rein schulischen Lernen, Sinn in praktischen Tätigkeiten suchen und sich in sozialen Situationen erproben und erleben wollen. Dieses breite Angebot der Emil Molt Akademie und der zukunftsweisenden Verbindung von sozialen und wirtschaftlichen Inhalten, beides auf der Basis des anthroposophischen Weltzugangs, sowie zwischen kognitivem Lernen, künstlerischem Erleben und praktischem Tätigsein, eröffnet für die Schülerinnen und Schüler eine Fülle von staatlich anerkannten Abschlüssen und beruflicher Möglichkeiten. Emil Molt Akademie Kuhligkshofstr. 4 (2. OG) Berlin Tel.: Fax: info@emil-molt-akademie.de Internet: Region: Berlin und Brandenburg aufgenommen mit Beschluss vom: vorauss Vertretungsberechtigte: Nina Effenberg, Marlies Hoffmann, Alexander Obst, Petra Weber-Rathmann, Dr. Alexander Rudloff, Sabine Schmidt Paten: Hans Gunsch (Karl-Schubert-Seminar), Stefan Bloesy (Kaspar Hauser Therapeutikum), Christian Schmock (Camphill Alt-Schönow) 20 Vorstellungen der Neuaufnahmen

21 Förderschulzweig der Freien Waldorfschule Braunschweig Träger: Freie Waldorfschule Braunschweig e.v. Der Förderschulzweig der Freien Waldorfschule Braunschweig: Zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 ist die Braunschweiger Waldorfschule um einen Förderschulzweig erweitert worden. In kleinen Klassen mit 8 bis 14 SchülerInnen werden hier Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Schwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung und Lernen gemeinsam auf der Grundlage der Menschenkunde Rudolf Steiners und der Waldorfpädagogik mit den speziellen Elementen der Heilpädagogik unterrichtet. In den Kleinklassen werden die SchülerInnen durchgehend von mindestens zwei PädagogInnen betreut und durchlaufen zwölf Schuljahre. Durch die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe wird ein Gesamtschulcharakter hergestellt, der dazu beiträgt, dass sich die SchülerInnen mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen gegenseitig anregen und dadurch ein hohes Maß an sozialer Kompetenz entwickeln. In der Unter- und Mittelstufe wird schwerpunktmäßig daran gearbeitet, die Entwicklungsverzögerungen der SchülerInnen durch eine heilende Erziehung aufzuholen, bzw. Einseitigkeiten auszugleichen. Den jungen Menschen soll ihre individuelle Selbstfindung ermöglicht werden. Auf der Basis der erreichten emotionalen und sozialen Entwicklung, des Lern- und Leistungsverhaltens und der geistigen Entwicklung werden in der Oberstufe die Jugendlichen behutsam auf ihre Eigenständigkeit und die Integration ins Berufsleben vorbereitet. Die Oberstufe ist als Werkoberstufe geplant, in der handwerkliche und hauswirtschaftliche Fächer schwerpunktmäßig unterrichtet werden. Der Förderschulzweig ist räumlich und personell so in die gesamte Waldorfschule eingebunden, dass eine enge Zusammenarbeit mit der großen Schule gepflegt wird. Eine Durchlässigkeit nach beiden Seiten ist gewünscht, so dass ein fortwährender inklusiver Austausch im Schulalltag erfolgt. Aktuell sind die vier Kleinklassen in einer Mietcontaineranlage untergebracht. Für die neue 1. Klasse ab August 2013 werden weitere Containermodule angefügt. Parallel dazu laufen umfassende Anstrengungen, den angestrebten Schulneubau für den Förderschulzweig weiter auf den Weg zu bringen. Freie Waldorfschule Braunschweig e.v. Rudolf-Steiner-Str Braunschweig Tel.: Fax: info@waldorfschule-bs.de Internet: Region: Niedersachsen aufgenommen mit Beschluss vom: Vertretungsberechtigte: Michael Kropp, Carola Klinge-Babion, Dietrich Lehmann, Georg Savelkouls, Kathrin Schierding, Christian Felsch von Wild Paten: Ingeborg Hornbostel und Sybille Raupach (Freie Waldorfschule Bothfeld), Günter Raupach (Freie Martinsschule Hannover) Mitgliederversammlung Verband

22 "Raphael" Heilpädagogische Betreuung Träger: (gemeinnützige) "Raphael" Heilpädagogische Betreuung GmbH Das Kinderhaus Raphael wurde 1972 von Herrn Dankward Kru ger ( ) gegru ndet. Dessen besonderes Anliegen war es, fu r Kinder, die bislang durch das Raster der bestehenden Hilfeformen unserer Gesellschaft fielen und dadurch nicht aufgefangen werden konnten, eine Betreuungsform zu finden. So entstand die Idee, diese jungen Menschen in einer Tagesstätte u ber einen bestimmten Zeitraum hinweg, heilpädagogisch zu begleiten, so dass die Kinder weitgehend in ihrem Umfeld verbleiben können, bestehende Strukturen nicht aufgelöst werden mu ssen. Nachdem 1971/72 die gesetzliche Grundlage im BSHG geschaffen wurde (Erweiterung auf seelische Behinderung), konnte die Idee im Zusammenwirken mit dem Jugend- und Gesundheitsamt in die Tat umgesetzt werden. In zwei teilstationären Heilpädagogischen Tagesgruppen werden derzeit insgesamt 16 Kinder/Jugendliche im Alter von 6-14 Jahren heilpädagogisch betreut, welche aufgrund ihrer Problematik die Kriterien des 35a SGB VIII erfu llen. Die anthroposophische Menschenkunde Rudolf Steiners und die daraus entwickelte Erziehungskunst sowie die Heilpädagogik bilden bis heute die Grundlagen fu r die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. (gemeinnützige) "Raphael" Heilpädagogische Betreuung GmbH Hirsch-Gereuth-Str München Tel.: Fax: kinderhaus-raphael@gmx.de Region: Bayern aufgenommen mit Beschluss vom: Gesellschafterin: Ilse Krüger-Twrdy Vertretungsberechtigte: Ilse Krüger-Twrdy Paten: Andrea Falkowsky (Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie Augsburg), Monika Fischer-Langenbein (Rudolf- Steiner-Schule Augsburg), Robert Nuber (Kinderheim Lippert) 22 Vorstellungen der Neuaufnahmen

23 Bestätigung der Mitgliedschaft nach Rechtsträgerwechsel: Christian Morgenstern Schule und Jugendhilfe Träger: Anthroposophische Jugendhilfe Süd gemeinnützige GmbH Die Christian Morgenstern Schule: Die Christian Morgenstern Schule ist eine öffentliche, staatlich anerkannte Sonderberufsfachschule zur Berufsfindung und Berufsvorbereitung auf Grundlage der Waldorfpädagogik und der anthroposophischen Heilpädagogik. Während der Schulzeit haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, in einer der dezentralen Wohngemeinschaften zu leben. Während der anschließenden Berufsausbildung kann im Einzelfall in Absprache mit dem Kostenträger eine Fortführung im Betreuten Jugendwohnen erfolgen. Aufgenommen werden junge Menschen mit gesundheits- oder umweltbedingten Entwicklungsstörungen, Lernbehinderungen, physischen wie psychischen Erkrankungen oder auffälligem Sozialverhalten. Aufnahmevoraussetzung ist die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht. Unser Ziel ist es, vorhandenen Schul- und Lebensschwierigkeiten entgegenzuwirken und die Jugendlichen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten. Mut und Selbstvertrauen werden gefördert. Sie Anthroposophische Jugendhilfe Süd ggmbh Mähderstr Reutlingen Tel.: Fax: info@cmsj.de Internet: sollen die Jugendlichen befähigen, individuelle Lebensperspektiven zu entwickeln und diese im Ausbildungs- und Berufsleben sowie in der persönlichen Lebensführung zu verwirklichen. Christian Morgenstern Jugendhilfe: Unabhängigkeit ist das Motiv des Jugendalters. Die Christian Morgenstern Jugendhilfe versucht ihren Jugendlichen vor dem Hintergrund des natürlichen Strebens nach Unabhängigkeit die Fähigkeiten und das notwendige Können zu vermitteln, damit - um mit dem Philosophen Immanuel Kant zu sprechen - man kann, weil man will, was man muss. Auf dieser Basis wollen wir zu gelingenden Lebensentwürfen beitragen. Der Rechtträgerwechsel erfolgte aufgrund drohender Insolvenz und notwendiger wirtschaftlicher Restrukturierung der Einrichtungen. Region: Baden-Württemberg Gesellschafter: Heil- und Erziehungsinstitut für Seelenpflegebedürftige Kinder Eckwälden e.v.; Michaelshof-Ziegelhütte, Einrichtung für Erziehungshilfe e.v.; Sozialtherapeutische Jugendhilfe e.v. Vertretungsberechtigter: Thorsten Bohle Mitgliederversammlung Verband

24 Anthropoi Tagungsprogramm Donnerstag, Uhr Freitag, Tagungsbüro im Foyer der Schule Mitgliederversammlung des Verbandes Bericht des Vorstandes Bericht aus dem Verbandsrat Jahresabschluss 2012 inkl. Ausbildungsfinanzierung Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2012 Sonstiges 09:00 Zukunft des anthroposophischen Sozialwesens 09:15 Begrüssung und Tanzperformance Wie möchte ich im anthroposophischen Sozialwesen leben, 09:30 arbeiten, aktiv sein? Statements 09:45 Die Zukunft des Sozialwesens vor dem 10:00 Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der 10:15 Menschenrechtsentwicklung 10:30 Vortrag von Klaus Lachwitz (Präsident Inclusion International) 10:45 11:00 11:15 Kaffeepause 11:30 11:45 Zukunftswerkstätten 12:00 Diskussion und Analyse von Zukunftschancen und -herausforderungen für und im anthroposophischen Sozialwesen. 12:15 Übersicht siehe ab Seite 28 12:30 12:45 13:00 Mittagspause 13:15 13:30 13:45 14:00 14:15 14:30 Zukunftswerkstätten 14:45 Fortsetzung 15:00 15:15 15:30 15:45 16:00 Kaffeepause 16:15 16:30 Eine neue Wortbildmarke für Verband und BEV Kaffeepause 16:45 17:00 Präsentation und Diskussion Mitgliederversammlung des Verbandes Vorstellung der Neuaufnahmen Bestätigung der Mitgliedschaft 17:15 17:30 17:45 Abendessen 18:00 Abendessen 18:15 18:30 18:45 19:00 Tagungseröffnung 60 Jahre anthroposophisches Sozialwesen Podiumsgespräch mit Johannes Denger und Gästen 19:30 Ronja Räubertochter 19:45 Klassenspiel der 9. Klasse der Friedel-Eder-Schule 20:00 24 Anthropoi

25 Samstag, Uhr Programm für SelbstvertreterInnen Fünf Bausteine gelingenden Handelns Zur spirituellen Dimension der beruflichen und persönlichen Lebensgestaltung (Gedanken zu einem Meditationsspruch Rudolf Steiners) Mit Rüdiger Grimm Mitgliederversammlung der BEV 09:00 09:15 09:30 Übergang 09:45 Totengedenken 10:00 10:15 Pause 10:30 10:45 MV Verband 11:00 Satzungsänderung: 11:15 Vereinsbezeichnung* Beschlussfassung: Wortbildmarke Danksagungen 11:30 Das anthroposophische Sozialwesen Vortrag und gemeinsamer Ausblick Manfred Barth und Jochen Berghöfer 11:45 12:00 12:15 12:30 Tagungsende 12:45 Inklusive Tagung: Die Tagung ist inklusiv gestaltet, d.h. alle Programmpunkte stehen allen Menschen gleichermaßen offen. Am Donnerstag können sich interessierte SelbstvertreterInnen von 17:15-18:00 Uhr gemeinsam auf den Freitagvormittag vorbereiten. Am Freitag, den ab Uhr, haben SelbstvertreterInnen die Möglichkeit, an einer geführten Stadtrundfahrt teilzunehmen! Während der Fahrt gibt es Kaffee und Kuchen. Wir kommen dann spätestens um Uhr zum schnellen Abendbrot wieder, um dann das Theaterspiel zu sehen. * Beschlussvorlage zur Satzungsänderung des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v.: Es wird beschlossen, 1 Abs. 1 der Verbandssatzung wie folgt zu ändern: "Der Verein führt den Namen Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.v." Programm 25

26 Am Bruckwald Waldkirch Am Bruckwald & Haus Tobias Träger: Sozialwerk Breisgau gemeinnützige GmbH Am Bruckwald In den Werkstätten (anerkannte WfbM) Am Bruckwald werden Arbeitsplätze in den Bereichen Hauswirtschaft, Küche/Rüstküche, Metall, Montage, Schreinerei, Landschaftspflege, Forst, Hausmeisterei, Textilwerkstatt/Wäscherei und Bäckerei angeboten und in der Werkgruppe Arbeitsplätze für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Die Arbeitsgemeinschaft bietet allen BewohnerInnen, aber auch extern lebenden Menschen mit Unterstützungsbedarf, adäquate Arbeitsplätze und auch Fort- und Weiterbildungsangebote. Die Wohnangebote bieten unterschiedlichen Bewohnergruppen individuelle Wohn- und Lebensmöglichkeiten: Einzelzimmer mit Gruppenanbindung, Paarwohnen, stadtnahe Wohnmöglichkeiten und auch Menschen mit sehr hohem Hilfe- oder Pflegebedarf finden hier ein Zuhause. In jedem Wohnhaus gibt es zusätzlich eine in sich abgeschlossene Wohnung, die von MitarbeiterInnen des Bruckwaldes und deren Familien bewohnt werden kann - dadurch entsteht integrative Nachbarschaft. Die Gemeinschaft Am Bruckwald stellt sich der Verantwortung für und mit den Menschen mit Unterstützungsbedarf, auch über ihr Arbeitsleben hinaus, Sorge zu tragen. Sozialwerk Breisgau gemeinnützige GmbH Urachstraße 40 b Freiburg Tel.: Fax: Haus Tobias Kindergarten, Schule und Heim für seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche - integrativer Waldorfkindergarten Das Haus Tobias umfasst eine 12-klassige Sonderschule (G), Kindergarten und ein Internat. Über 120 Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungen leben und lernen in der Einrichtung, die am Rande Freiburgs in eine herrliche Waldlandschaft eingebettet ist. Das Menschenbild der Anthroposophie ist eine Grundlage für die heilpädagogische Arbeit. Sie anerkennt den Menschen mit Behinderung in seiner vollen Menschenwürde und versteht die Behinderung als Herausforderung sowie als Entwicklungsbedingung für jede Biographie. Wir stehen in ständiger Beschäftigung mit weiteren pädagogischen Ansätzen und Methoden. Region: Baden-Württemberg Gesellschafter: Heilpädagogisches Sozialwerk Freiburg e.v. Vertretungsberechtigte: Michael Danner-von Wilpert, Nikolaus Ebner, Martin Johannes Immenschuh hsw@hsw-freiburg.de Internet: 26 Vorstellungen der Neuaufnahmen

27 Lebensräume Ovelgönner Mühle & Werkstätten Ovelgönner Mühle Träger: Stiftung Lebensräume Ovelgönner Mühle Wir sind eine Einrichtung der Eingliederungshilfe und betreiben eine Lebensgemeinschaft sowie eine Werkstatt für erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung in Ovelgönne. Auf dem Mühlengelände am Ortsrand leben 24 Menschen in kleinen Wohnungen zusammen. Sie werden hier rund um die Uhr betreut. Im Ortszentrum gibt es die Außengruppe Wohntraining für zwei ehemalige Mühlenbewohner, die im Laufe der Zeit eine gewisse Selbständigkeit erlangt haben. Einige Menschen mit Behinderungen werden ambulant durch uns betreut. Zur Werkstatt gehören eine Wäscherei, ein Hausmeisterservice, eine Küche sowie das traditionsreiche Landhotel Zum König von Griechenland. In der Kreativwerkstatt werden Produkte aus Keramik und Batik sowie Bienenwachskerzen hergestellt. Unser Leitgedanke ist es, ein größtmögliches Maß an Lebensqualität für die hier lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, das heißt ein Leben in weitestgehender Selbständigkeit und eine größtmögliche Integration in die örtliche Gemeinschaft. In diesem Jahr ist eine Erweiterung bzw. Ergänzung des Wohnangebotes um sechs weitere Wohplätze geplant. Durch diese Maßnahme möchten wir jungen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eines Wohnangebotes bieten und somit die bestehende Altersstruktur verjüngen. Gleichzeitig möchten wir durch barrierefreies Bauen den älterwerdenden MühlenbewohnerInnen die Option eines lebenslangen Wohnens bieten. Stiftung Lebensräume Ovelgönner Mühle Kirchenstraße Ovelgönne Region: Niedersachsen Vertretungsberechtigte: Ilka Morr, Klaus von Werneburg, Birgit Rüpke, Klaus Nowacki Tel.: Fax: Internet: Mitgliederversammlung Verband

28 Zukunftswerkstätten Bitte geben Sie auf der Anmeldung zur Mitgliederversammlung/ Jahrestagung 2013 Ihre gewünschte Arbeitsgruppe an! ZW 1: Rettung der Kindheit - Die Bedeutung einer elementaren Handlungspädagogik Die Kulturprozesse der vergangenen Jahre in Mitteleuropa haben zu einer Zivilisation und einer Art und Weise der Beschulung des Kindes geführt, die eine volle Entwicklung seiner Persönlichkeit nicht nur nicht fördert, sondern sogar behindern kann. Die Dominanz einseitig kognitiver Lernvorgänge lässt die Gemüts- und Willenskräfte nicht zur Entfaltung kommen. Schule muss vollständig im Sinne einer elementaren Handlungspädagogik verwandelt werden; innerhalb der Waldorfpädagogik müssen die Keime, die Rudolf Steiner in dieser Richtung schon gelegt hat, endlich voll zur Entwicklung gebracht werden. Mut und Fantasie sind nötig; kleine praktische Ansätze sind gemacht. Wie können diese Ansätze für die Kinder- und Jugendhilfe und für heilpädagogische Schulen nutzbar gemacht werden? Gesprächsleitung: Peter Guttenhöfer (Kassel, Arbeitsgemeinschaft Handlungspädagogik) ZW 2: Inklusion und Heilpädagogische Schulen Wie wollen und können wir heilpädagogische Schulen auf dem Wege zu einer inklusiven Gesellschaft weiter entwickeln? Visionen zu Vielfalt, Wahlfreiheit, Öffnung und Nischen. Inklusion ist historische Chance und Zumutung zugleich! LehrerInnen an heilpädagogischen Schulen, deren Arbeit aus dem Motiv gespeist ist, Kindern mit z.t. schweren Behinderungen durch Bildung zu einem menschenwürdigen Dasein zu verhelfen, können sich nun plötzlich in die Ecke von Menschenrechtsverletzern gestellt wiederfinden. Das ist schwer erträglich. Der gesellschaftliche Umbau kann nicht gegen, sondern nur mit engagierten Fachleuten geschehen. Was können wir strukturell, fachlich und haltungsmäßig beitragen? Konzeptideen für eine inklusive Grundschule in einer heilpädagogischen Schule werden vorgestellt. Gesprächsleitung: Johannes Denger (Referent Verband) Hans-Ulrich Viehl (Bettina-von-Arnim-Schule, Marburg) Monika Fischer-Langenbein (Rudolf-Steiner- Schule, Augsburg) 28 Anthropoi

29 ZW 3: Gute Arbeit ermöglichen Wo stehen die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen heute? Wie kann sich die Werkstatt öffnen? Muss sie sich öffnen? Wie steht es mit dem Persönlichen Budget? Wie kann Inklusion in der Werkstatt, in der Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden? Bei allen Betrachtungen und Ansätzen und in der Umsetzung muss Normalität der Maßstab sein. Gesprächsleitung: Kim Bai (Werkstattleitung LG Bingenheim) Agnes Kählke (Geschäftsführung Goldbach Werkstatt, Nürnberg) Uta Dreckmann (Vorstand BEV) ZW 4: Berufsbild - anthroposophische/r Sozialtherapeut/in 2020 Wie wird in Zukunft die Arbeit im Spannungsfeld zwischen BewohnerInnen, Angehörigen, Einrichtungsleitung, Gemeinschaftsideal, Professionalität und - nicht zuletzt - dem Auftrag durch die Gesellschaft aussehen? Wie können wir den vielfältigen Herausforderungen gerecht werden? Austausch zu wissenschaftlicher Erkenntnis (Stichwort: Triplemandat in der sozialen Arbeit nach S. Staub-Bernosconi) und persönlicher Berufs- und Lebenserfahrung. Gesprächsleitung: Karen Riemann (Fachbereichssprecherin LebensOrte) Florian Irion (Heimleitung Werksiedlung St. Christoph) Alexander Karsten (Vorstand BEV) ZW 5: Ambulant und Gemeinschaft? Ambulant betreut in Gemeinschaft leben. Ist das ein Widerspruch? Nein. Diese Lebensform spiegelt eine gesamtgesellschaftliche Tendenz wieder: Individuell Wohnen, angebunden an ein lebendiges Gemeinschaftsleben. Die Formen des neuen Gemeinwesens sind vielfältig: Von generationsübergreifenden Wohnprojekten über gemeinsame Abendessen in der Nachbarschaft bis hin zu neuen Projekten im Sozialraum. In dieser Zukunftswerkstatt soll ein vielfältiges Bild entstehen, wie Menschen mit Assistenzbedarf als Teil unserer Gesellschaft ihren Platz in diesem sozialen Raum gestalten: selbstbestimmt, eigenverantwortlich, eingebunden. Gesprächsleitung: Ulrike Benkart (Vorstand Verband, ZusammenLeben) Veronika Schüler (Fachfrau in eigener Sache FB LebensOrte, LG Bingenheim) Zukunftswerkstätten

30 ZW 6: Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung Seit 2007 steht die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) auf der politischen Agenda. Für die nächste Legislaturperiode ist die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung angekündigt, das die Vorschriften der Eingliederungshilfe ablösen soll. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Maßstab für das Reformprojekt, gleichzeitig geht es um die Entlastung der kommunalen Haushalte von den Kosten der Eingliederungshilfe. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung darunter unser Verband haben ein Positionspapier Grundzüge eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung erarbeitet, das Grundlage für die Beratungen zu diesem zentralen und weitreichenden Gesetzesvorhaben in der Zukunftswerkstatt sein wird. Gesprächsleitung: Jochen Berghöfer (Vorstand Verband, Bahrenhof) Ina Krause-Trapp (Geschäftsführung Verband) ZW 7: Was heißt Mitwirkung von SelbstvertreterInnen im wirklichen Leben? Diskussion, Austausch und Beispiele über und für Mitwirkung von Betroffenen in unseren Organisationen und im Verband. Was für Arbeitsformen, Mittel, Methoden und Bewusstsein benötigen wir hierfür? Wo macht welche Mitwirkung Sinn? Welche Chancen, aber auch welche Grenzen erkennen wir? Die Zukunftswerkstatt soll Raum für eine konkrete, kontroverse und inspirierende Diskussion aus Sicht der Betroffenen und der Organisation bieten. Gesprächsleitung: Hanna Glauz (Fachfrau in eigener Sache FB LebensOrte, DG Lautenbach) Rebecca Müller (Heimleitung DG Lautenbach) ZW 8: Nichts über uns ohne uns! Menschen mit Unterstützungsbedarf wollen gefragt werden und mitbestimmen: Teilhabe und Selbstbestimmung statt Fürsorge lautet das neue Paradigma, das in der UN-Behindertenkonvention und in verschiedenen Gesetzen seinen deutlichen Niederschlag gefunden hat. In Art. 12 (2) UN-BRK heißt es: Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen. An anderer Stelle wird das Wunsch- und Wahlrecht des Einzelnen besonders hervorgehoben. Die Lebenswirklichkeit sieht manchmal aber noch ganz anders aus. Wir wollen deshalb der Frage nachgehen, ob Menschen mit Unterstützungsbedarf in den LebensOrten Teilhabe und Selbstbestimmung in den Träger- und Förder-/Angehörigenvereinigungen ermöglicht werden soll und wie dies erfolgen kann. Gesprächsleitung: Hilmar von der Recke (Rechtsanwalt, sozialpolitischer Berater BEV) Alfred Leuthold, (Leiter Beratungs- u. Geschäftsstelle BEV) 30 Anthropoi

31 ZW 9: Ausbildung und Studium. Welche Qualifikationen brauchen unsere Mitarbeitenden in Zukunft? Im Bereich der anthroposophischen Ausbildungsstätten für Heilpädagogik und Sozialtherapie gibt es mittlerweile ein breites Spektrum von Ausbildungs- und Studiengängen mit den unterschiedlichsten Abschlüssen. Was haben diese gemeinsam, was unterscheidet sie, wozu qualifizieren sie und was macht sie zukunftsfähig? Zu diesem Gespräch sind Menschen aus der Praxis und aus Ausbildungs- und Studienstätten (auch Studierende) herzlich eingeladen. Es soll darüber Aufschluss geben, welche Werte, Haltungen und Qualifikationen in Ausbildungsund Studiengängen veranlagt werden müssen, um eine zukunftsfähige Entwicklung unseres Arbeitsfeldes zu gewährleisten. Gesprächsleitung: Rüdiger Grimm (Alanus Hochschule, Alfter) Thomas Maschke (Institut für Waldorfpädagogik, Mannheim) Annette Pichler (Rudolf-Steiner-Seminar, Bad Boll) ZW 10: Gewaltprävention heute: Grenzen erkennen, Grenzen achten Grenzen erkennen und Grenzen achten ist die Kultur, die wir ausbilden möchten. Sie betrifft uns alle im Lebenszusammenhang und in der Arbeit. Unser Ziel ist, im Rahmen der Mitgliederversammlung einen möglichst offenen, vertrauensvollen Gesprächsraum zu bilden, um diese Kultur des Grenzenachtens, weiter zu entwickeln. Es wird in das Thema eingeführt und es sollen Fragen und konkrete Beispiele aus der Praxis mitgebracht werden, an denen gearbeitet werden kann. Ein weiterer Austausch soll zu den Inhalten der Bildungsangebote und wie sich die Kultur des gegenseitigen Achtens und Wertschätzens etabliert, ermöglicht werden. Wir können in einer Gruppe arbeiten, haben aber auch die Möglichkeit, spezielle Fragen und Themen, die sich ergeben, die BewohnerInnen, Angehörige und MitarbeiterInnen haben, in getrennten Gruppen zu besprechen. Gesprächsleitung: Katrin v. Kamen Helmut Pohlmann (beide Fachstelle Nord) ZW 11: Begegnung und Gemeinsamkeit: Heilpädagogik miteinander und Kinderund Jugendhilfe - die großen Aufgaben der Großen Lösung Wir laden ein zu einem Gespräch über die sogenannte Große Lösung im Zusammenhang mit unseren Fachbereichen Kinder- und Jugendhilfe und Heilpädagogik miteinander. Es gibt zur Zeit keinen Austausch dieser beiden Fachbereiche. Die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) ist vom Grundsatz her mehr eine Erziehungshilfe im Sinne von unterstützender und ergänzender Funktion der elterlichen Erziehung, eine Ausnahme bildet da nur der 35a, der einen Bezug zur Eingliederungshilfe bildet. Das SGB XII ermöglicht jungen Menschen Eingliederungshilfe mit dem Blick auf den hilfebedürftigen Menschen mit Behinderung. In beiden Fachbereichen lebt das Bewusstsein, dass es junge Menschen gibt, die die Hilfe des jeweilig anderen Fachbereiches brauchen könnten. Der Austausch der Fachkräfte beider Fachbereiche kann eine Bereicherung für alle Beteiligten werden. Gemeinsam können beispielsweise Fortbildungen zum Umgang mit psychiatrischen Diagnosen neue Hilfen ermöglichen. Gesprächsleitung: Lothar Dietrich (Vorstand Verband) Rainer Dormann (FB Kinder- u. Jugendhilfe Nord) Zukunftswerkstätten

32 ZW 12: Bildung Inklusive Zu dieser Arbeitsgruppe sind alle Menschen eingeladen, die gemeinsam überlegen wollen, wie Bildung für Menschen mit Assistenzanspruch in den Einrichtungen des Verbandes weiterentwickelt werden kann. Wir wollen herausfinden, welche Einrichtungen vor Ort etwas anbieten und wie wir an den Orten, wo noch etwas fehlt, neue Angebote anregen können. Außerdem wollen wir darüber sprechen, welche überregionalen Angebote (Tagungen usw.) es gibt und ob es noch mehr geben sollte. Wir wollen auch gemeinsam Methoden kennenlernen, wie Bildung so gemacht werden kann, dass jede/r sie versteht. Gesprächsleitung: Manfred Barth (Vorstand BEV) Manfred Schaffarczyk (Koordinator Bildung Inklusive) Inge Schnell (Camphill Ausbildungen) ZW 13: Religion in der Gemeinschaft Wo findet Religion in der Gemeinschaft statt? Welche Formen werden praktiziert in Jahresfesten, religiösen Handlungen und täglicher Spiritualität? Welche Wünsche leben bei den Freunden mit Assistenzbedarf? Gesprächsleitung: Tade Bai (Lebensgemeinschaft Sassen-Richthof, im Ruhestand, Koordinationsgruppe Religion in der Gemeinschaft) Im Gespräch soll der Erfahrungsschatz der Teilnehmenden ausgetauscht werden. ZW 14: Projekt Entwicklungsräume für Menschen mit hohem Assistenzbedarf EMmA Menschen mit eskalierendem, häufig selbst- und fremdverletzendem Verhalten überfordern ihren sozialen Zusammenhang und die sie begleitenden Menschen regelmäßig. In diesem genannten Projekt haben wir 18 ModeratorInnen in dem Biographical Timeline Process - BTP von Beth I. Barol (PhD) geschult, überforderndes Verhalten zu verstehen und durch direkte Interaktion mit allen Beteiligten, vielschichtige Diagnostik und Therapie günstig zu beeinflussen. Wir arbeiten nun daran, ein Netzwerk von neuen Angeboten aufzubauen. In dieser Zukunftswerkstatt möchten wir die Prinzipien des BTP und seine Anwendung beispielhaft vorstellen und mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen, was darüber hinaus für den Aufbau neuer Angebote für Menschen mit herausforderndem Verhalten notwendig ist. Gesprächleitung: Cornelius Weichert, Reinhard Wein (beide Camphill Schulgemeinschaften und Projektleiter EMmA) und Ezzat Azizi, Ulrike Meier (beide Freundeskreis Camphill und BTP-Moderatorinnen) 32 Anthropoi

33 ZW 15: ILAN - Das Persönliche Budget in der Praxis Seit Januar 2008 haben wir in Deutschland eine rechtliche und finanzielle Grundlage, das Persönliche Budget für eine inklusive und individuelle berufliche Bildung zu nutzen. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde dieses Recht auf eine inklusive berufliche Bildung und Arbeit noch existenziell rechtlich untermauert. Kein Mensch mit einer Behinderung müsste mehr in einer Werkstatt für behinderte Menschen seine berufliche Bildung erhalten. Das ILAN-Netzwerk hat erste inklusive Pionierwege gespurt und möchte dieses Wissen und diese Erfahrungen mit Ihnen teilen. Wir werden praxisnah von unseren Beispielen berichten: Der Akquise von Ausbildungsplätzen, Konzeptionen zur Beantragung des Persönlichen Budgets und die Barrieren, sowie mögliche Gelingensfaktoren bei der zweijährigen Durchführung einer Maßnahme zur beruflichen Bildung, durchbuchstabieren. Gesprächsleitung: Mona Weniger (M.A. (USA), Lehrtherapeutin, Mediatorin, Projektleitung des Inclusion-Life-Art-Network) ZW 16: Sozialpsychiatrie Der Spaltungsprozess (oder schizophrene Prozess?) als Urphänomen der menschlichen Entwicklung. Gesprächsleitung: Andrea Kron-Petrovic (Porta e.v.) Wie zeigt sich diese Dynamik auf individueller und sozialer Ebene? Wie können wir gestaltend und heilend damit umgehen? Zukunftswerkstätten

34 Jahresbericht 2012 der BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagigik und Sozialtherapie e.v. Vorbemerkungen Die nachfolgenden Texte wurden schon im Januar / Februar 2013 als Rückblick auf das Jahr 2012 fertig gestellt. Deshalb sind einzelne Darstellungen nicht mehr ganz aktuell. Inhalt Vorwort Aktivitäten auf Bundesebene Zusammenarbeit mit der heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Bewegung Finanzen Aktivitäten der regionalen Ebene Liebe Eltern, Angehörige und Freunde, die sozialpolitische Interessenvertretung ist das wesentliche Aufgabengebiet der BundesEltern- Vereinigung. Mit Hilmar von der Recke konnte ab Januar 2012 ein kompetenter Berater für diese Aufgabe gewonnen werden. Er vertritt die Bundes- ElternVereinigung in verschiedenen externen Fachgremien und bringt unsere Belange in die Arbeit ein. Intern hält er uns durch regelmäßige Berichte in den Vorstandssitzungen und durch die Fachartikel in den Mitteilungen für Angehörige informiert. Am Parallelbericht der BRK-Allianz haben im Jahr 2012 Manfred Barth, Hilmar von der Recke und verschiedene Vertreter des Verbands entscheidend mitgewirkt. Bernd Keicher war acht Jahre Mitglied im Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes und konnte in vielen Fällen die Aspekte der Bundes- ElternVereinigung und des Verbands in die Arbeit einbringen. Im April endete seine letzte Amtsperiode im Verbandsrat. Dies war sein letztes Amt für die BundesElternVereinigung auf überregionaler Ebene. Wir danken ihm an dieser Stelle ausdrücklich für sein langjähriges Engagement! Bei der Neuwahl des Verbandsrats des Paritätischen wurde Manfred Barth vom Verband und der Bundes- ElternVereinigung als Kandidat benannt und im April 2012 von der Mitgliederversammlung des Paritätischen gewählt. Durch die Mitteilungen für Angehörige und die Zeitschrift PUNKT UND KREIS werden Sie vierteljährlich über die neuesten Entwicklungen in unseren Zusammenhängen und in der Sozialpolitik informiert. Eilige Informationen erhalten Sie mit den Mitgliederrundbriefen und den -Newslettern. In der Mitgliederversammlung im Mai 2011 wurde der Vorstand der BundesElternVereinigung neu gewählt. Klaus Lutter, der von der Region Nord vorgeschlagen wurde, kam dabei neu in den Vorstand. Leider ist Klaus Lutter nach langer, schwerer Krankheit am 21. April 2012 verstorben. Für uns alle, aber insbesondere für seine Familie, stellt sein Tod einen schmerzlichen Verlust dar. In der Mitgliederversammlung im Juni 2012 wurde Frau Helke Holland, Hamburg, für die Dauer der 34 Anthropoi

35 laufenden Amtsperiode neu in den Vorstand gewählt. Sie übernimmt die Funktion des für Finanzen zuständigen Vorstands. Der Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit und die BundesElternVereinigung überprüfen seit einiger Zeit ihren Auftritt in der Öffentlichkeit und suchen nach einem neuen, modernen Namen. Das war Thema der Mitgliederversammlungen beider Vereine im Juni 2012 in Marburg. Anthro inklusiv und Anthro sozial waren die zwei vorgeschlagenen Kurznamen. Daneben gab es verschiedene Entwürfe sich ähnelnder Wort-Bildmarken. Die TeilnehmerInnen der Mitgliederversammlungen in Marburg wurden um Ihre Meinung gebeten, die diese nach sehr lebhaften und auch kritischen Diskussionen mit zahlreichen Klebepunkten auf den unterschiedlichen Vorschlägen zum Ausdruck brachten. Beide Vorstände sind nicht sehr glücklich aus den Mitgliederversammlungen gegangen und haben sich in der Nachbetrachtung dazu entschlossen, diesen Prozess so nicht zu Ende zu bringen, sondern die Aufgabenstellung auf dem Hintergrund des bisher Geleisteten noch einmal neu zu denken und zu greifen. Die BundesElternVereinigung ist vor 35 Jahren als Verband der Angehörigenvereine gegründet worden. Sie setzte sich zum Ziel, die Belange und Interessen der Menschen zu vertreten, die sich nicht selbst vertreten können. Das war damals und ist auch heute noch ein wichtiges Ziel. Aber die Aussage stimmt nicht für alle Menschen, die in unseren Einrichtungen leben. Es gibt betreute Menschen, die sich sehr wohl selbst vertreten können. Für diese gibt es heute keine Plattform, auf der sie sich über die Grenzen der Lebensorte hinweg zu Fragen der Zeit äußern können. Deshalb hat auf der Mitgliederversammlung in Marburg die Mitgliedsund Beitragskommission angeregt, Menschen mit Unterstützungsbedarf als Mitglieder in den Angehörigenvereinen vor Ort aufzunehmen. Für den Vorstand Manfred Barth Mitgliederversammlung BEV

36 1. Aktivitäten auf Bundesebene 1.1. Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft (Hilmar von der Recke) Seit Januar 2012 berate ich den Vorstand der BEV bei sozialpolitischen und sozialrechtlichen Fragestellungen. Aus diesem Grund nehme ich regelmäßig an den Vorstandssitzungen teil. Dort berichte ich fortlaufend über neue Entwicklungen als Folge von neuen oder geänderten Gesetzen und neuer Rechtsprechung. Zwischen den Vorstandssitzungen informiere ich die Mitglieder, soweit gewünscht, hierüber zusätzlich per Mail, wobei auch Stellungnahmen anderer Verbände und Selbsthilfegruppen zugänglich gemacht werden. Nahezu täglich sind hierzu große Mengen von Mails zu sichten. Neben der beratenden Tätigkeit habe ich es übernommen, die BEV regelmäßig in verschiedenen Fachgremien unterschiedlicher Verbände und Einrichtungen zu vertreten. Dort vertrete ich die Belange der in den LebensOrten lebenden oder die heilpädagogischen Schulen besuchenden Menschen und bringe die Sichtweisen der BEV ein. Hierzu zählt u.a. die Monitoring-Stelle zur UN- Behindertenrechtskonvention, die am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt ist, die BRK-Allianz 1 ), der Deutsche Behindertenrat, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und andere mehr. Die i.d.r. ein- bis dreitägigen Tagungen dieser Gremien finden überwiegend in Berlin statt, manchmal auch in anderen Städten. Dazu habe ich es übernommen, Artikel für die Mitteilungen für Angehörige, PUNKT UND KREIS sowie für den eigenen Newsletter der BEV zu verfassen, um so die Mitglieder ebenfalls über wichtige Themen oder Neuerungen zu informieren. Schließlich erreichen mich immer wieder rechtliche Anfragen von Angehörigen aus den LebensOrten, denen ich mit kurzem juristischem Rat oder Benennung von weiterführenden Ansprechpartnern zu helfen versuche. Wegen des damit verbundenen Zeitaufwands ist mir eine durchgehende Erstberatung leider nicht möglich. 1 BRK=Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich zu einer Allianz für einen Koordinierten Parallelbericht zusammengeschlossen Öffentlichkeitsarbeit Zeitschrift PUNKT UND KREIS (Wolf Tutein) Im Jahr 2012 erschien die Zeitschrift, die der Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v. gemeinsam mit der BundesElternVereinigung herausgibt, im siebten Jahr. Wir sind insbesondere für die Texte der Rubrik Eltern & Angehörige verantwortlich. Blicke auf das Heftthema von Seiten der Angehörigen sind dabei unser Hauptanliegen. Schwerpunkte in 2012 waren die Themen Arbeiten am Selbst Empowerment und Selbstbestimmung, Signatur des Lebens, Konfliktbearbeitung und Gewaltprävention und Gute Arbeit!. Als BEV-Redaktion sind Ingeborg Woitsch (verantwortlich), Alfred Leuthold und Wolf Tutein tätig. Die BewohnerInnen der LebensOrte kommen selbst zu Wort auf den mittelpunkt-seiten, redaktionell betreut von Ingeborg Woitsch. mittelpunkt-schreibwerkstätten, Redaktionsnetzwerk (Ingeborg Woitsch) Erfreulicherweise erschienen Anfang des Jahres mehrere Artikel über unser mittelpunkt-projekt in verwandten Publikationen wie Die Orientierung, Seelenpflege, Das Goetheanum, Das Band, Selbsthilfe u.a. Wir hatten in einer Presseinformation insbesondere die neue Projekt-Website vorgestellt. Im Oktober 2012 trafen sich neun Schreib-AnleiterInnen aus acht LebensOrten zu einer zweiten 36 Anthropoi

37 mittelpunkt-tagung in Berlin. Hier konnten sich die Anleiter und Anleiterinnen der mittelpunkt- Schreibgruppen erneut über die Entwicklung ihrer Schreibwerkstätten austauschen. Es gab Schulung zu Schreib-Settings, Erfahrungsaustausch und Literatur zum kreativen Schreiben und zur Biografiearbeit. Die Schreib-Anleiter-Tagung hat zudem ein Konzept für eine neue mittelpunkt-lesung erarbeitet wurden sieben zweitägige mittelpunkt- Schreibwerkstätten in Einrichtungen veranstaltet. Darunter waren drei neue Teilnehmer-Einrichtungen. Die mittelpunkt-schreibwerkstätten sind ein Bildungsangebot für Menschen mit Hilfebedarf. Sie sollen geschult und ermutigt werden, eigene Beiträge auf den mittelpunkt-seiten zu veröffentlichen. Das Projekt wird seit 2012 durch Stiftung Lauenstein gefördert. Mitteilungen für Angehörige Zu allen vier Ausgaben von PUNKT UND KREIS erschienen die Mitteilungen für Angehörige als eigene Beilage der BundesElternVereinigung für alle LeserInnen, die die Zeitschrift im Einzelversand über die BEV beziehen. Internet und Newsletter (Alfred Leuthold) Auf unserer Website wurden weiterhin regelmäßig uns wichtig erscheinende Informationen bereitgestellt. Unser Newsletter ermöglicht den LeserInnen, eine zeitnahe und einfach zugängliche Information zu erhalten, oft mit Links zu ergänzenden Informationen. In 2012 hatten wir sieben Ausgaben per verschickt Beratungsnetzwerk (Uta Dreckmann) Die Beratung von Eltern und Angehörigen, von Menschen mit Unterstützungsbedarf und deren gesetzlichen Betreuern ist der BundesElternVereinigung ein wichtiges Anliegen. Da viele Menschen mit Unterstützungsbedarf ihre Interessen nur teilweise oder gar nicht selbst wahrnehmen können, ist die Assistenz von Angehörigen und gesetzlichen Betreuern erforderlich. Dazu hat die BundesElternVereinigung ein Beratungsnetzwerk aufgebaut, das vor allem der Aufklärung und Beratung in der Selbsthilfearbeit und Mittelpunkt-Schreibwerkstatt auf dem Hausenhof: Jacqueline Distler (re) mit Ingeborg Woitsch Foto: Wolfgang Schmidt der Hilfe im Umgang mit Sorgen und Beschwerden dient. Wesentliche Ziele sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen mit Unterstützungsbedarf. Anfragen betrafen überwiegend Unstimmigkeiten zwischen Angehörigen und Mitarbeitern oder Schwierigkeiten mit dem Kostenträger, besonders bei einem erstmaligen Antrag auf Kostenübernahme nach Abschluss der Schule. Das Netzwerk besteht aus der zentralen Beratungsstelle in Berlin und einem Netzwerk von ehrenamtlichen Angehörigen in den Regionen. Die aktuellen Kontaktdaten werden jeweils in den Mitteilungen für Angehörige veröffentlicht. Die Fachstellen für Gewaltprävention in Nord und Süd haben ihre Arbeit im Berichtsjahr weitergeführt und ausgebaut. In beiden Fachstellen arbeitet eine delegierte Vertreterin der Angehörigen mit. Für die Mitarbeiter der Fachstellen und der Vertrauensstellen in den Einrichtungen wurde ein Schulungsprogramm entwickelt, an dem auch die Angehörigenvertreter in den Fachstellen teilnehmen. Im Berichtsjahr haben nun auch die Schulungen in der Region Süd begonnen. Die anderen Regionen haben erste Überlegungen begonnen, wie Gewaltprävention dort bearbeitet werden soll. An der Planung sind Vertreter der BundesElternVereinigung beteiligt. Die Kontaktdaten zu den Fachstellen und den zugeordneten Angehörigenvertretern werden in den Mitteilungen für Angehörige veröffentlicht. Mitgliederversammlung BEV

38 1.4. Beratungsstelle (Ulrike Funke, Alfred Leuthold) In Berlin betreibt die BundesElternVereinigung ihr Büro als Beratungs- und Geschäftsstelle. Wir sind Mieter in der Stadtgemeinschaft Berlin und erhalten so regelmäßig Besuch von Bewohnern. Unsere Arbeitskontakte dagegen finden fast ausschließlich per Telefon und statt, schließlich sind wir ja eine bundesweite Organisation. Wir erhalten Anfragen für individuelle Beratung und Hilfe, meist nach geeigneten Plätzen zum Wohnen/Arbeiten sowie bei Problemen mit Ämtern. Ebenfalls fragen häufig junge Menschen nach Praktikumsplätzen im In- und Ausland nach. Einen erheblichen Anteil unserer Arbeit macht die Sichtung, Auswertung, Zusammenstellung, Archivierung und Weitergabe von eingehenden Informationen aus. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterstützung der verschiedensten Vorstandstätigkeiten, die Beratungsstelle ist das organisatorische Rückgrat der BEV-Arbeit. Vertragsgemäß nimmt die Beratungsstelle auch Aufgaben für den Freundeskreis Camphill e.v. wahr. Hier sind wir Anlaufstelle für die Freundeskreis-Mitglieder und unterstützen deren Vorstandsarbeit in verschiedenen Bereichen. In der Beratungsstelle in Berlin arbeiten zwei hauptamtliche Teilzeit-Kräfte Mitgliedschaften (Klaus Biesdorf) Zum hatte die BundesElternVereinigung 63 ordentliche und zwei außerordentliche Mitglieder (Elternzusammenschluss SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth und Zusammenschluss des Angehörigenbeirates Höhenberg) sowie sechs Fördermitglieder neu dazugekommen ist das Mitglied Lichtblick e. V., Hofgemeinschaft Wahlde. Ehrenmitglieder sind Helmut Böddeling und Gerhard Wundermacher (Ehrenvorsitzender). 2. Zusammenarbeit mit der heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Bewegung 2.1. Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v./bingenheim (Manfred Barth) Die Teilnahme und Mitarbeit in den Organen des Verbandes bietet den BEV-Vertretern die Möglichkeit, die besondere Sichtweise von Angehörigen einzubringen sowie die Verbandsarbeit aktuell zu verfolgen und für die eigene Arbeit fruchtbar zu machen. An den Sitzungen des Verbandsvorstandes nimmt Manfred Barth und an den Tagungen des bundesweiten Verbandsrates nehmen die Regionalsprecher der BEV-Regionen teil. In den Regionen des Verbandes treffen sich regelmäßig Vertreter der Einrichtungen zu den sog. Regionalkonferenzen. An den Regionalkonferenzen nehmen Vertreter der regionalen Vorbereitungskreise der BundesEltern- Vereinigung teil. Für fachspezifische Fragen hat der Verband sich in Fachbereiche gegliedert. Der Vorstand der BundesElternVereinigung hat Delegierte für die einzelnen Fachbereiche benannt: Fachbereich LebensOrte (Monika Geis, Alexander Karsten und Sabine v.d. Recke), Fachbereich Heilpädagogische Schulen/Verwaltungsrat (Barbara Müller), Fachbereich Arbeitsleben (Uta Dreckmann) und Bildungsforum (Klaus Biesdorf). Einmal jährlich treffen sich die Vorstände des Verbandes und der BundesElternVereinigung zu einer gemeinsamen zweitägigen Sitzung. Bei ihrer Zusammenkunft Ende Januar 2012 in Dresden wurden die Aufgaben und Zuständigkeiten in der sozialpolitischen Interessenvertretung diskutiert und festgelegt. Folgende wesentlichen Vereinbarungen wurden getroffen: Die BundesElternVereinigung legt ihren Schwerpunkt als Selbsthilfevereinigung auf die Mitarbeit im Deutschen Behindertenrat. Dies geschieht über den Paritätischen Gesamtverband und die BAG 38 Anthropoi

39 Selbsthilfe. Der Verband legt als Fachverband weiterhin seinen Schwerpunkt auf die Mitarbeit bei den Fachverbänden für Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam werden alle Themen behandelt, die Menschen mit geistiger, seelischer oder mehrfacher Behinderung direkt betreffen. Die BundesElternVereinigung hat zusätzlich ihr Augenmerk auf alle Themen, die die Angehörigen und die gesetzlichen Betreuer/innen betreffen. Der Verband hat zusätzlich alle Themen, die die Schulen, Dienste und Einrichtungen als Trägerunternehmen betreffen und alle Themen, die die Mitarbeiter/innen und deren Qualifikation betreffen. Die Zusammenarbeit ist gekennzeichnet durch: Regelmäßige gegenseitige Information über die jeweiligen Themen und Arbeitsschwerpunkte. Vermeidung von Doppelarbeit. Diskussion gemeinsamer Positionen und Stellungnahmen. Verabredung von Aktivitäten, die über verschiedene übergeordnete Gremien eingebracht werden. Gegenseitige Vertretung in externen Gremien. Namensfindungsprozess/ neue Wort-Bildmarken (Sabine von der Recke) Wir haben Ihnen in den Mitteilungen für Angehörige Weihnachten 2012 darüber berichtet, dass der Verband und die BundesElternVereinigung seit einiger Zeit ihren Auftritt in der Öffentlichkeit überprüfen und nach einem neuen, modernen Namen suchen. Wenn Sie die Mitgliederversammlungen beider Vereine im Juni 2012 in Marburg zu diesem Thema begleitet haben, werden Sie sich an verschiedene Präsentationen zu diesem Thema erinnern. Anthro inklusiv und Anthro sozial waren die zwei vorgeschlagenen Kurznamen. Daneben gab es verschiedene Entwürfe sich ähnelnder Wort-Bildmarken. Wir hatten die TeinehmerInnen der Mitgliederversammlungen in Marburg um Ihre Meinung gebeten, die diese nach sehr lebhaften und auch kritischen Diskussionen mit zahlreichen Klebepunkten auf den unterschiedlichen Vorschlägen zum Ausdruck brachten. Beide Vorstände waren nicht sehr glücklich aus den Mitgliederversammlungen gegangen und hatten sich in der Nachbetrachtung dazu entschlossen, diesen Prozess so nicht zu Ende zu bringen, sondern mit neuem Mut die Aufgabenstellung vor dem Hintergrund des bisher Geleisteten noch einmal neu zu denken und zu greifen. Mitte November 2012 hat in Alt-Schönow/Berlin der Verbandsrat unter Beteiligung des Vorstands der BundesElternVereinigung schwerpunktmäßig zu diesem Thema getagt. In sehr herzlicher Atmosphäre haben sich die TeilnehmerInnen konzentriert und kreativ um die Aufgabe bemüht, zunächst anstelle der sehr langen Vereinsnamen neue juristische Bezeichnungen sowohl für den Verband als auch für die BundesElternVereinigung zu finden. Diese sollen modern, kurz und prägnant sein und die Nähe beider Vereine zueinander verdeutlichen. Geleitet von der Idee der Nähe sind konkrete Vorschläge formuliert worden, die von einem gemeinsamen Vorbereitungskreis, Karl Lierl (Grafikdesigner) und Corinna Maliske (PR-Beraterin) weiter entwickelt und bearbeitet werden. Herr Lierl hat in seinem sehr informativen Vortrag seine Vorgehensweise zur Bildmarke erläutert. Er wird den Vorständen zu Beginn des neuen Jahres seine Vorschläge unterbreiten und der Vorbereitungskreis wird diese frühzeitig an Sie alle kommunizieren. Ich denke, wir dürfen sehr gespannt sein. Fachbereich Heilpädagogische Schulen/ Verwaltungsrat (Barbara Müller) Wie im Vorjahr wurde im Verwaltungsrat in erster Linie die Zukunft und Umsetzung der Lehrerausbildung diskutiert. Zentrale Fragen waren die Anerkennung und Refinanzierbarkeit der Abschlüsse bei einem neu zu schaffenden Studiengang Master of Education Sonderpädagogik. Hier führten die regionalen Interessen zu ausführlichen Diskussionen über den Standort einer solchen Ausbildung. Inzwischen hat der Verwaltungsrat mitgeteilt, dass dieser Studiengang an der Alanus Hochschule in Alfter bei Bonn eingerichtet wird. Ein zentrales Thema an allen heilpädagogischen Schulen ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sinne der inklusiven Bildung. Die Diskussion ist geprägt von der Sorge um Inhalte und Weiterbestand der Heilpädagogischen Schulen. Mitgliederversammlung BEV

40 Fachbereich LebensOrte (Alexander Karsten) Das kontinuierliche Arbeitsgremium des Fachbereichs hatte sich aus meiner Sicht, der Sicht eines Neulings in diesem Gremium, ein Bündel von Aufgaben vorgenommen, die im Jahre 2012 zu bewältigen waren. Dazu traf sich das Gremium im März in der Sozialtherapeutischen Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Am Bruckwald in Waldkirch. Schwerpunkt dieses Treffens war u. a. die Vorbereitung der Erneuerung der Geschäftsordnung des Fachbereichs. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Verbandes in Marburg bereitete das Gremium die Jahrestagung des Fachbereichs in Altenschlirf vor und verabredete sich zur Erarbeitung von Positionen des Fachbereichs zu Verbandsthemen für den in Kassel. Eine weitere Sitzung des Arbeitsgremiums im Oktober in der Gemeinschaft ODILIA e.v. in Halle/ Westfalen diente der Vorbereitung der Wahl des Sprechers/der Sprecherin des Fachbereichs mit anschließender Wahl sowie der Klärung der Problemstellung eines neuen Positionspapiers für den Verband, da das im September 2002 vom Fachbereich unter dem Titel Zeitgemäße Angebote für das Leben und Wohnen von Menschen mit,geistiger und mehrfacher Behinderung in einer Gesellschaft im Wandel erarbeitete Positionspapier nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Das überarbeitete Papier soll zur Jahrestagung 2013 vorliegen und zur fachübergreifenden Arbeit daran genutzt werden. Frau Karen Riemann wurde zur Sprecherin gewählt, Herr Rainer Pfeifer zum Sprecher wieder gewählt. Frau Ulrike Benkart, die in Marburg in den Vorstand des Verbandes gewählt worden war, nahm an unserer Sitzung teil. Sie wird auch in Zukunft, dem ausdrücklichen Wunsch des Arbeitsgremiums folgend, die Arbeit des Fachbereichs begleiten. Frau Sabine Petersen-Lossen legte ihr Amt als Sprecherin, das sie über viele Jahre innehatte, nieder. Die Mitglieder dankten ihr für ihr Engagement und ihren Einsatz für den Fachbereich und überreichten ihr als Abschiedsgeschenk Werkstücke aus verschiedenen Lebensorten. Höhepunkt des Jahres war die Jahrestagung des Fachbereichs im November 2012 in Altenschlirf zum Thema Wirklich wirken. Die Teilnehmer waren einer der wichtigen Bedingungen für eine gelingende und echte Teilhabe auf der Spur: Der Mitwirkung und -gestaltung in allen Bereichen der LebensOrte und Gemeinschaften. Die Wahl folgender Vertreter in eigener Sache war daneben das herausragende Ereignis: Veronika Schüler (Bingenheim), Regine Faber (IONA Wuppertal), Hanna Glauz (Dorfgemeinschaft Lautenbach), Christopher Wolf (Odilia, Halle/Westf.). Fachbereich Arbeitsleben (Uta Dreckmann) Auf der Sitzung des Fachbereiches am 18./19. Oktober auf dem Münzinghof wurde die Umbenennung des Fachbereichs Werkstätten in Fachbereich Arbeitsleben beschlossen. Der neue Name soll die erweiterten Tätigkeitsfelder des Fachbereiches deutlich machen. Mit der Umbenennung wurde auch die Geschäftsordnung des Fachbereichs einvernehmlich verabschiedet. Auf dem Treffen hat sich die Wander-Akademie, die sich die Aus- und Weiterbildung der Werkstatträte zur Aufgabe gemacht hat, umfassend vorgestellt. Das Angebot wird von den Werkstätten rege in Anspruch genommen. Die Werkstattleiter berichteten, dass die Teilnehmer gut informiert und selbstbewusst von den Schulungen zurückkommen Stiftung Lauenstein/Bingenheim (Manfred Barth) Die BundesElternVereinigung unterstützt gemeinsam mit dem Verband im Rahmen eines Kooperationsvertrages den Ausbau und die Entwicklung der Stiftung Lauenstein. Seit ihrer Gründung im Jahr 1993 fördert die Stiftung Lauenstein in vielfacher Weise die Weiterentwicklung der anthroposophischen Heilpädagogik und Sozialtherapie in Deutschland. Im Mittelpunkt 40 Anthropoi

41 stehen dabei die mehr als Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in anthroposophischen Einrichtungen zu Hause sind, unterrichtet werden oder arbeiten. Ein wichtiger Schwerpunkt der Stiftung war die Entwicklung eines offenen Bildungsnetzwerkes Bildung Inklusive. Die Konzeption konnte 2012 abgeschlossen werden. In den Jahren 2013 bis 2015 werden die vorgeschlagenen Aktivitäten umgesetzt. Die notwendigen Mittel stellt die Stiftung bereit. Die Stiftung Lauenstein hat die Finanzierung der mittelpunkt-schreibwerkstätten ab dem Jahr 2012 für drei Jahre übernommen und stellt damit den Fortbestand sicher. Die Gremien der Stiftung Lauenstein werden mehrheitlich von Menschen aus den beiden Kooperationspartnern besetzt. In den Gremien der Stiftung ist die BundesElternVereinigung durch die Herren Manfred Barth, Gerd Geis, Bernd Keicher und Wolf Tutein vertreten Konferenz für Heilpädagogik und Sozialtherapie/Dornach,Schweiz (Manfred Barth) Manfred Barth ist als Vertreter der BundesEltern- Vereinigung seit 2011 Mitglied der Konferenz. Wichtigstes Element dieser Konferenz ist die internationale Begegnung der Teilnehmer. Die Konferenz ist ein Ort des Austausches und des Dialogs. Thematische Inhalte der Konferenz 2012 waren: 1. Gespräche über Vulnerabilität (Verwundbarkeit/Verletzlichkeit) und Traumatisierung bei den Menschen mit Hilfebedarf, aber auch bei den Mitarbeitern 2. Management und Organisationsformen in Heilpädagogik und Sozialtherapie 3. Gespräche über Zukunftsperspektiven der Konferenz 2.4. ECCE/Niederlande (Sabine von der Recke) Im Mai 2012 bin ich auf der Mitgliederversammlung der ECCE (European Co-Operation in Anthroposophical Curative Education and Social Therapy) in Adeje / Teneriffa in den Vorstand gewählt worden, der z. Zt. aus sieben Personen besteht und mit Mitgliedern aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich, der Schweiz und Deutschland besetzt ist. Eingeladen hatte die Asociacion San Juan, die am Rand von Adeje in starker Vernetzung mit dem Gemeinwesen heilpädagogisch-sozialtherapeutische Arbeit im Bereich Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit leistet. Teilnehmer aus zwölf europäischen Ländern hatten die Gelegenheit zu einem lebendigen Austausch, in dem auch die Zukunft der nunmehr 20 Jahre alten ECCE ein wichtiges Thema war. Da 2013 die langjährige Präsidentin Adrienne Thier und der Vizepräsident Leonardo Fulgosi aus Altersgründen aus dem Vorstand ausscheiden werden und 2014 auch Michael Mullen als weiteres Vorstandsmitglied nicht mehr zur Verfügung stehen wird, wurde deutlich, dass große Veränderungen in der ECCE anstehen und der Blick mit vielen Fragen in die Zukunft gerichtet werden muss. Drei weitere Vorstandssitzungen in Paris, Dornach und Brüssel waren diesem Thema ebenfalls gewidmet. Konkrete Ergebnisse werden im Lauf des Jahres 2013 bekannt gegeben werden. 3. Finanzen 3.1. Zusammenfassung (Helke Holland) Der Haushalt der BundesElternVereinigung betrug im Jahre 2012 rund 261 Tsd. Euro. Hierin sind erstmals die erhöhten Mitgliedsbeiträge enthalten. Dadurch und durch eine Einmalzahlung des Freundeskreises Camphill konnte im Jahr 2012 ein Überschuss in Höhe von 5 Tsd. Euro erreicht werden. Dieser Überschuss wird auf das Jahr 2013 vorgetragen. Mitgliederversammlung BEV

42 Aus der Endabrechnung des Kongress In der Begegnung Leben, im Jahr 2011 in Wien, ergab sich ein nicht verbrauchter Zuschuss in Höhe von 16 Tsd. Euro, den wir im Jahr 2012 zurück erhielten. Dies ist dem hervorragenden Verhandlungsgeschick des Organisationsteams in Wien zu verdanken. Nach Absprache mit der Stiftung Lauenstein, die uns 25 Tsd. Euro für diesen Kongress zugewendet hatte, steht dieser Betrag für künftige interna-tionale Kongresse zur Verfügung und wird von der Stiftung verwaltet. Der Betrag wurde der Stiftung Lauenstein zurückgezahlt. Auf der Einnahmenseite handelt es sich um die Mitgliedsbeiträge von 97 Tsd. Euro, Spenden und Förderungen 80 Tsd. Euro, Andere Einnahmen durch Förderungen der Aktion Mensch, der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und die Stiftung Lauenstein für die mittelpunkt-schreibwerkstatt von ca. 53 Tsd. Euro Erhaltene Rückzahlung nicht verbrauchter Spenden für den Kongress In der Begegnung leben in Tsd. Euro, die Kostenerstattung des Freundeskreises Camphill ca. 7 Tsd. Euro und 7 Tsd. Euro Sonderzuwendung für die sozialpolitische Arbeit der BEV und die Erneuerung der EDV in der Beratungsstelle. Die Ausgabenseite beinhaltet folgende Kosten: Beratungsstelle 114 Tsd. Euro Kostenerstattung der Vorstandsarbeit 33 Tsd. Euro Sozialpolitische Interessenvertretung 30 Tsd. Euro Mitgliederzeitschrift Punkt und Kreis 25 Tsd. Euro Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Regionalarbeit 21 Tsd. Euro Rückzahlung nicht verbrauchter Zuwendungen aus dem Kongress In der Begegnung leben 2011 an Stiftung Lauenstein 16 Tsd. Euro Beiträge für Verbände 7 Tsd. Euro Sonstige Kosten 10 Tsd. Euro Hier ist nur der in Geld zu bemessene Teil des Aufwands für die BEV abgebildet, wie bei Selbsthilfeorganisationen üblich. Ein Großteil der Arbeit für die BundesElternVereinigung wird von den Vorstandsmitgliedern ehrenamtlich geleistet, sie erhalten nur ihre Kosten erstattet Förderungen (Alfred Leuthold) Folgende Förderungen erhielt die BEV in 2012, die einen wichtigen Anteil an den Einnahmen darstellen: Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V von verschiedenen Krankenkassen (pauschal von der GKV-Gemeinschaftsförderung sowie projektbezogen von AOK und Barmer-GEK); Zuschuss der Lotterie Glücksspirale für die Tagung in der Ovelgönner Mühle Zuwendungen der Stiftung Lauenstein und der Meta- und Willi-Eichelsbacher-Stiftung für das mittelpunkt-projekt, der Wolfgang-Willeck-Stiftung, sowie der Annette-Hellwig-Stiftung. 4. Aktivitäten der regionalen Ebene In den Regionen der BundesElternVereinigung finden regelmäßig Tagungen statt für Angehörige, die ihren Wohnsitz in der entsprechenden Region haben. Sie dienen dem gegenseitigen Austausch und der Information Region Norddeutschland (Wolf Tutein) Der Vorbereitungskreis Nord der BundesEltern- Vereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.v. (VK-Nord der BEV) arbeitete in diesem Jahr gemeinsam mit sechs Angehörigen und drei Mitarbeitern, davon war ein Mitglied aus dem neuen Vorstand des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.v. (Verband). Wir waren sehr betroffen, als Klaus Lutter, ein Mitglied des VK-Nord der BEV im April 2012 verstorben ist. Klaus Lutter arbeitete seit vielen Jahren engagiert im Vorbereitungskreis Nord der Bundes- ElternVereinigung mit. Seine offene und freundliche Art mit Menschen umzugehen, hatte bei Beratungen mit Eltern und Mitarbeitern sehr geholfen. Seine humorvolle und sachkundige Mitarbeit war 42 Anthropoi

43 eine große Bereicherung für den Vorbereitungskreis. In diesem Jahr luden wir die Eltern/Angehörigen/ Freunde und die Menschen mit Unterstützungsbedarf, zu zwei Veranstaltungen ein: Im Juni tagten wir in der Tragenden Gemeinschaft zur Förderung Seelenpflege-bedürftiger Menschen e.v. in Kirchlinteln. Zuerst stellte sich die Einrichtung vor, es folgte ein Vortrag von Herrn Hans van Zijderveld zum Thema: Wie schön kann das Gesicht eines alten Menschen sein. Die Thematik: Älter werden und das Sterben wurde mit Behutsamkeit, aber auch ohne Scheu angesprochen und diskutiert. Auch die anwesenden Bewohner beteiligten sich lebhaft am Gespräch. Die anschließenden informellen Gespräche waren wieder ein wichtiges Element der Tagung. Im September folgte die große Herbst-Tagung in der Stiftung Lebensräume Ovelgönner Mühle in Brake (Unterweser). Hier wurde im von Menschen mit Unterstützungsbedarf betriebenen Hotel: Zum König von Griechenland an zwei Tagen das Thema: Begegnungsfähigkeit. Was macht uns stark und selbstbewusst? behandelt. Die Referentin war Frau Dr. Treß aus Hamburg, eine nach dem anthroposophischen Menschenbild praktizierende Ärztin. Sie hat in wunderbarer Weise auch die 15 BewohnerInnen in ihre Ausführungen mit einbezogen. Am Abend zog Micaela Sauber die Teilnehmer mit der Erzählung der ungewöhnlichen Biografie von Clown Woudy in ihren Bann. Auf Wunsch der Eltern und des Schulleiters der Heilpädagogischen Schule Friedrichshulde in Schenefeld bei Hamburg führten wir im November eine Informationsveranstaltung über die Arbeit und die Aufgaben der BEV durch. Die dringliche Mitarbeit/Beteiligung der Angehörigen vor Ort und bundesweit wurde in einer anschließenden lebhaften Diskussion sehr deutlich. Auf Regionalveranstaltungen des Verbandes, Regionalkreis und Regionalkonferenz, konnten Impulse für die Elternpositionen gegeben werden Region Berlin- Brandenburg (Barbara Müller) Zur Tagung des Regionalkreises Berlin-Brandenburg in Berlin Alt-Schönow kamen am 12. Mai 2012 etwa 50 Teilnehmer zusammen, darunter viele mit Unterstützungsbedarf, um sich mit dem Thema Teilhabe auf Augenhöhe zu befassen. Es referierte zum Thema Herr Richard Barkhoff. Kern seines Vortrages war die Gleichheit in der Verschiedenheit vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Sein Vortrag fand großen Anklang und wurde in drei Arbeitsgruppen mit den Themen Sicherheit, Zukunftsgestaltung und Lebensgestaltung auf Augenhöhe vertieft. Da an dieser Tagung nur wenige Angehörige teilnahmen, wurde die Zukunft solcher Veranstaltungen für die Region Berlin Brandenburg im November im Vorbereitungskreis diskutiert. Die starke Motivation zur Fortsetzung, die die Menschen mit Unterstützungsbedarf in dieses Gremium einbrachten, führte zu dem Beschluss, weiterhin gemeinsam diese Treffen zu veranstalten. Die nächste Tagung wird derzeit vorbereitet. Im Vorbereitungskreis arbeiten wie bisher - Vertreter von Menschen mit Unterstützungsbedarf, Eltern und Mitarbeiter der Einrichtungen zusammen. An den drei Regionalkonferenzen Berlin-Brandenburg des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit nahmen zwei bis drei Elternvertreter teil. Auch an diesen Treffen wurde an dem Thema Begegnung auf Augenhöhe kontinuierlich weitergearbeitet Region Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Maria und Wolfgang v. Richter) Am 31. März 2012 trafen sich 17 Angehörige und Mitarbeiter aus der Lebensgemeinschaft Wickersdorf und dem Werkheim Am Hügel (Heygendorf) in der LG Wickersdorf zum sechsten Regionaltreffen. Als Gast konnten wir Herrn Manfred Barth, Vorstands Vorsitzender der BundesEltern- Vereinigung, begrüßen. Auf dem Treffen wurden die Themen Älterwerden und Sterbebegleitung behinderter Menschen in den Lebensorten und Aufgaben und Arbeitsweise der BundesElternVereinigung behandelt. Frau Röhlig von der Lebensgemeinschaft Wickers- Mitgliederversammlung BEV

44 dorf schilderte die Überlegungen und Erfahrungen der Lebensgemeinschaft zum ersten Thema. Die Erfahrungen durch den Tod von in Wickersdorf lebenden Betreuten gaben Anlass zu einem mehrjährigen Lernprozess. Hierbei ging es sowohl um praktische als auch emotionale Aspekte. Externe Beratung und Weiterbildung der Mitarbeiter begleitete den Prozess. Die Ergebnisse sollen in einer Handlungsanleitung niedergelegt werden. Ein ganz wichtiger Aspekt bei der Begleitung der Menschen ist die Kenntnis ihrer Lebensgeschichte und des familiären und persönlichen Umfeldes. Hier wurde die Bedeutung der Abfassung eines Lebensbuches bzw. die biographische Arbeit sehr betont. Im weiteren Verlauf wurde der Tod eines Elternteils erörtert. Neben der rechtlichen Vorsorge (Betreuungsrecht, Testament, Erbschaft etc.) war die Frage, wie und in welchem Umfang Trauerarbeit mit den Angehörigen in Wickersdorf erfolgen kann; der biographischen Arbeit kommt daher auch hier eine hohe Bedeutung zu. Der zweite Schwerpunkt des Treffens war eine Darstellung der Aufgaben und Arbeitsweise der BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e.v. durch den Vorsitzenden Herrn Manfred Barth. Das Thema des Treffens regte eine große Zahl interessierter Eltern zur Teilnahme an. Für das Regionaltreffen in 2013 wird ein vergleichbares Thema gesucht. Die Informationen, die die Beratungsstelle in Berlin zur Verfügung stellt, werden, soweit es sich nicht um verbandsinterne Angelegenheiten handelt, an die Angehörigen weitergeleitet Region Nordrhein-Westfalen (Sabine von der Recke) Bei herrlichem Wetter fand am 27. Oktober 2012 in der Lebensgemeinschaft Eichhof die diesjährige Regionaltagung statt. Eingeladen hatte die BundesElternVereinigung zusammen mit dem Eichhof zum Thema Wie werden unsere Gemeinschaften zukunftsfähig? Was können die Menschen mit Assistenzbedarf dazu beitragen? Welche Rolle spielen dabei Eltern und Angehörige, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und welche Formen der Zusammenarbeit braucht es dazu? Als Gastredner konnten wir Hans-Werner Lossen vom Münzinghof gewinnen. Mehr als 100 Teilnehmer, Eltern, Mitarbeiter und Menschen mit Assistenzbedarf, füllten schnell den großen Saal im Haus der Begegnung. Nach einem musikalischen Beginn mit dem Eichhoforchester unter Leitung von Udo Seehausen hielt Hans-Werner Lossen seinen Vortrag, der sehr ansprechend war und bei Interesse zum Nachlesen per Mail unter angefordert werden kann. Seinen Schwerpunkt legte Herr Lossen darauf, dass wir als Begleiter/ Assistenten von Menschen mit besonderem Hilfebedarf lernen müssen, uns auf den Anderen in besonderer Weise einzulassen. Wir müssten lernen, auch Wimpernschläge als Willensäußerungen wahrzunehmen. Viele Gedankenanregungen führten zu einem lang andauernden Applaus zum Ende seines - auch durchaus - lesenswerten und diskussionswürdigen Vortrags. Das anschließende Mittagessen war durch die vielen Gedankenanstöße sehr lebhaft und brachte viele Teilnehmer zueinander. In den anschließenden vier Arbeitsgruppen fanden weitere rege Diskussionen zu folgenden Themen statt: Individuelles Wohnen in der Gemeinschaft - wie will ich in der Gemeinschaft wohnen? Neugliederung der Eingliederungshilfe - Konsequenzen für die LebensOrte Anthroposophische LebensOrte im Erneuerungsprozess Was ist gute Arbeit in unseren LebensOrten in der Zukunft? Die Werkstatt als durchlässiges System zum 1. Arbeitsmarkt. Dabei hatten die TeilnehmerInnen mit Assistenzbedarf rote Karten zur Verfügung, die sie hoch heben konnten, falls ihnen das Gesagte zu schwer verständlich war. Kaffeepause, Resümee und Ausblick schlossen sich an und natürlich auch ein herzlicher Dank an alle, die zum Gelingen des Tages so gut beigetragen hatten. Und für diejenigen, die dann den Eichhof noch näher kennen lernen wollten, schloss sich eine Eichhofführung an. 44 Anthropoi

45 4.5. Region Hessen (Manfred Barth) In der Regionalkonferenz Hessen des Verbands sind Manfred Barth oder ein Stellvertreter regelmäßig Gäste. Im Jahr 2012 war die Arbeit der Konferenz geprägt durch die Bemühungen zum Aufbau von Vertrauensstellen in Hessen. Im Jahr 2013 sind entsprechende Aktivitäten geplant. Aus Zeit- und Termingründen konnte im Jahr 2012 von der Vorbereitungsgruppe keine Regionalversammlung der Angehörigen in Hessen durchgeführt werden Region Rheinland-Pfalz/Saarland (Klaus Biesdorf) Im Jahre 2011 hat sich im Verband die neue Region Saar/Rheinland-Pfalz gebildet. Regionalsprecher ist Christian Thamm vom Haus Sonne in Walsheim (Bliesgau). In drei Regionalkonferenzen pro Jahr soll die Zusammenarbeit der Einrichtungen gefördert werden, insbesondere im Betrachten und Bewerten der sozial-kulturellen Entwicklung, der Tagesaktualitäten, des sozialpolitischen Geschehens und der persönlichen Begegnung. In den acht Einrichtungen sind eine Vielfalt unterschiedlichster Arbeitsbereiche repräsentiert (Erziehungshilfeschulen, Kinder- und Jugendhilfe, Heilpädagogik, Sozialpsychiatrie und Sozialtherapie): Haus Sonne e.v., Walsheim Camphill Lebensgemeinschaft Königsmühle, Neustadt/Weinstraße Haus Michael e.v., Weißenseifen Verein zur Pflege von Erde und Mensch, Karcherhof und Thalmühle e.v., Saarbrücken Johannes-Schule, Bildstock Johannes-Hof, Obrigheim Weggemeinschaft Vulkaneifel, Darscheid 4.7. Region Baden-Württemberg/ Bayern (Uta Dreckmann) Die Vertretung der BundesElternVereinigung in der Region Süd wird vom Regionalverband Baden- Württemberg und Bayern der Angehörigen und Freunde Seelenpflege-bedürftiger Menschen e.v. wahrgenommen. In Bayern ist die Initiative Bayern aktiv, die auf längere Sicht auch die Vertretung der BundesElternVereinigung in Bayern übernehmen will. Dazu wurde von den aktiven Vertretern in Baden-Württemberg umfangreiche Unterstützung angeboten. Im Oktober veranstaltete der Regionalverband gemeinsam mit der Regionalkonferenz die jährliche Angehörigen- / Mitarbeitertagung. Mit dem Thema Mit-Erleben, Mit-Sprechen, Mit-Entscheiden wurde die Arbeit der letztjährigen Tagung weitergeführt. Nach einem Rückblick auf das bisher in den einzelnen Einrichtungen Erreichte, wurde an Beispielen gezeigt, wie die Beteiligung der Menschen mit Assistenzbedarf in den Gremien gelingen kann. Für die Beteiligung und Mitgliedschaft in den Trägervereinen und Freundeskreisen wurden einige juristische Unsicherheiten deutlich. Diese Fragen wurden im Verbandsrat angesprochen, der eine Klärung ebenfalls für sinnvoll hielt. Die BundesElternVereinigung hat zugesagt, hierzu eine Stellungnahme ihres Juristen, Herrn Hilmar von der Recke, zu erarbeiten. Berlin, im März 2013 Der Vorstand der BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e. V. Seit 2012 werden auch Vorstandsmitglieder der BundesElternVereinigung eingeladen, zur Zeit Herr Biesdorf und Herr Karsten. Erster Schritt unseres Dabeiseins ist das Ausloten eines regionalen Treffens von Eltern, Menschen mit Assistenzbedarf und Mitarbeiter-/innen sowie Berichterstattung über Wesentliches aus der BundesElternVereinigung. Mitgliederversammlung BEV

46 Die gastgebende Einrichtung Die Friedel-Eder-Schule, die den Namen ihres ersten Schülers trägt, feierte vor einem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Sie erhielt von offizieller Stelle den etwas sperrigen Titel Staatlich genehmigtes, privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit schulvorbereitender Einrichtung, Berufsschulstufe und integrierter heilpädagogischer Tagesstätte. An jedem Morgen kommen etwa 130 Kinder und Jugendliche. Sie werden in den 12 Klassen bzw. im Kindergarten von ihrem jeweiligen Klassenteam erwartet, das in der Regel aus vier Menschen besteht. Unsere SchülerInnen mit einer schweren oder mehrfachen Behinderung sind in die bestehenden Klassen integriert, erhalten jedoch vor allem am Nachmittag oder während der Werkzeit eigene Fördergruppen-Angebote. In die Friedel-Eder-Schule ist die ihr angeschlossene heilpädagogische Tagesstätte integriert, d.h. die beiden sind sehr eng verzahnt. Diese historisch gewachsene Verbindung bereitet unseren staatlichen Trägern und auch unseren eigenen Leitungsgremien so manches Kopfzerbrechen. Sie hat aber für die Kinder und Jugendlichen den Vorteil, dass der Übergang von Schule und Tagesstätte keinen Bruch im Tagesverlauf darstellt, weil die vertrauten Bezugspersonen und Räumlichkeiten weitgehend konstant bleiben. Wir können auch einige sog. Teilerplätze anbieten, d.h. Kinder müssen nicht jeden Nachmittag die HPT besuchen, sondern vielleicht nur an drei oder vier Tagen also eine sehr individuelle und familienfreundliche Lösung. Gemeinsamer Träger von Schule und Tagesstätte ist der Friedel-Eder-Schulverein e.v. Unsere Großstadtschule ist - bei guter Verkehrsanbindung - recht ländlich gelegen. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass der größte geografische Vorteil unserer Schule darin liegt, dass sie auf dem gleichen Gelände beheimatet ist wie eine der fünf Münchner Waldorfschulen. Durch diese rein räumliche Verbindung lebt das Thema Inklusion bei uns schon seit Jahren, zumindest im Sinne von Kooperation. Es gab und gibt inklusive Aktionen wie Klassen-Partnerschaften, gemeinsame Ausflüge, zusammen verbrachte Pausenzeiten, gegenseitige Teilnahme an Monatsfeiern und Klassenspielen. Einige Epochen wurden auch bereits gemeinschaftlich unterrichtet. Die dabei gesammelten Erfahrungen fließen in einen Arbeitskreis unseres heilpädagogischen Seminars ein, das von MitarbeiterInnen der Friedel- Eder-Schule und von zwei weiteren heilpädagogischen Schulen unter dem Dach des Südbayerischen Seminars für Waldorfpädagogik und Erwachsenenbildung e.v. ins Leben gerufen wurde. Ein noch sehr junges Pflänzchen an der FES ist das pädagogische Konzept der Unterstützten Kommunikation. Dieser Bereich hat in den letzten Jahren in allen bayerischen Förderschulen Einzug gehalten und wird vor allem von jungen Eltern eingefordert. So bemühen wir uns, dem Anspruch gerecht zu werden, der in unserem Schulprospekt als Leitmotiv zu finden ist: Das Kind in Ehrfurcht empfangen, in Liebe erziehen, in Freiheit entlassen. Gerade dieses Freiheitsmotiv, das ja in Übereinstimmung steht mit den aktuellen gesellschaftlichen Forderungen nach Selbstbestimmung, Autonomie und Partizipation, wurde in letzter Zeit im Kollegium diskutiert und in seinem hohen Wert bestätigt. 46 Anthropoi

47 Anfahrt: Friedel-Eder-Schule für Seelenpflege-bedürftige Kinder e.v. Max-Proebstl-Straße München Tel.: Fax: Internet: Die gastgebende Einrichtunng 47

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