B 51 - Umgehung Saarlouis - Teilumgehung Roden. A 8 - Autobahndreieck Saarlouis - Anhebung der A8 und Ersatzneubau der Saarbrücke (BW 448)
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- Paula Hofer
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1 B 51 - Umgehung Saarlouis - Teilumgehung Roden A 8 - Autobahndreieck Saarlouis - Anhebung der A8 und Ersatzneubau der Saarbrücke (BW 448) Projektbeschreibungen 1. Teilumgehung Roden a. Verkehrsbedeutung der B 51 im Saarland An der Bundesgrenze zu Frankreich in Kleinblittersdorf, Ortsteil Hanweiler, beginnt die B 51 und verläuft östlich entlang der Saar über Saarbrücken in Richtung Saarlouis. Kurz vor Dillingen geht die B 51 dann in die L 174 über, verläuft ab Merzig wieder als B 51 in Richtung Mettlach, quert bei Saarhölzbach die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und führt weiter in Richtung Trier. Sie erschließt damit die regionalen Zentren entlang des Saartals. Übersichtskarte: B 51 im Saarland
2 b. Historie Die Planung für den Bau der B 51 - Umgehung Saarlouis - Teilumgehung Roden stellt den abschließenden Teil der Gesamtumgehung Ensdorf - Saarlouis dar. Der Bau schließt die Lücke zwischen der Gustav-Heinemann-Brücke in Saarlouis-Roden und dem Gewerbegebiet Röderberg beim Saarhafen. Im Bundesverkehrswegeplan ist die Maßnahme als vordringlicher Bedarf eingestuft. Bereits im Jahre 1971 wurden erste Überlegungen angestellt. Die B 51 (alt) verlief durch Ensdorf und im Stadtbereich Saarlouis durch die Ortslagen Fraulautern und Roden. Eine hohe Verkehrsbelastung und zahlreiche Kreuzungen und Einmündungen verursachten in den Ortsdurchfahrten insbesondere zu den Berufsverkehrszeiten immer wieder zähen Verkehrfluss, Staus sowie erhebliche Lärm-, Abgas und Staubemissionen. Die bereits bis Ende der 90er Jahre fertiggestellten Teilstücke der B 51 neu von Ensdorf bis Fraulautern und von Fraulautern bis zur Gustav-Heinemann-Brücke in Saarlouis haben die Verkehrssituation in den Ortsdurchfahrten zwar spürbar verbessert, ihre volle verkehrliche Funktionsfähigkeit wird die Gesamtumgehung Ensdorf Fraulautern Roden allerdings erst nach Fertigstellung der Teilumgehung Roden (Lückenschluss) erreichen. c. Beschreibung der Maßnahme Übersichtskarte - B 51 Ortsumgehung Roden (rot), A 8 Saarbrücke (grün)
3 Die Planung für den Neubau der B 51 - Umgehung Roden schließt an die bereits fertig gestellte B 51 westlich der bereits gebauten Anschlussstelle an der Gustav-Heinemann-Brücke in Saarlouis an. B 51 neu Anfang und Ende der Ausbaustrecke; Blick von der Gustav-Heinemann-Brücke in Saarlouis und in die Einmündung zur Hafenstraße am Röderberg Der neue Streckenabschnitt führt auf dem bestehenden Hochwasserschutzdamm und einer Länge von 2440 Metern zweistreifig parallel zur Saar in nordwestlicher Richtung, überquert den Ellbach und verläuft in den Rodener Wiesen weiter auf dem Damm bis zur A 8. Dort wird er unter dem neuen Autobahnbauwerk hindurch nordöstlich entlang des Böschungsfußes der A 8 fortgeführt und schließt im Bereich der Einmündung B 51 / Hafenstraße an das bereits ausgebaute Teilstück der B 51 am Röderberg an. Die Fahrbahn wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schwerverkehrsbelastungen von mehr als 900 Fahrzeugen in 24 Stunden auf eine befestigte Breite von 8 Metern ausgebaut. Für die Planung von wesentlicher Bedeutung war auch die Hochwasserproblematik. Im bereits fertig gestellten Abschnitt der Teilstrecke Ensdorf-Fraulautern wurde bei der Planung des Höhenverlaufs ein 30-jähriges Hochwasserereignis der Saar zu Grunde gelegt. Analog wurde auch bei der Teilumgehung Roden verfahren. Durch die Erhaltung des vorhandenen Hochwasserschutzdammes, auf dem die B 51 neu verläuft, wird dieses Kriterium schon mehr als erfüllt. 2. Anhebung der A 8 und Ersatzneubau der Saarbrücke (BW 448) im Autobahndreieck Saarlouis a. Historie / Planungshintergrund Das Autobahndreieck Saarlouis verknüpft die A 8 zwischen Luxemburg und Karlsruhe mit der A 620 in Richtung Landeshauptstadt Saarbrücken. Es stellt sowohl regional als auch international einen bedeutsamen Kontenpunkt im Bundesfernstraßennetz dar. Entspre-
4 chend hoch ist die Verkehrsbelastung rund um das Autobahndreieck mit im täglichen Durchschnitt zwischen und Fahrzeugen. Auszug aus der Verkehrsmengenkarte 2010 des Saarlandes Im Jahre 2009 sollte dem damals zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Bonn die Vorentwurfsplanung zur Teilumgehung Roden zur Genehmigung vorgelegt werden. Im gleichen Jahr wurde im Rahmen einer Brückennachrechnung festgestellt, dass die A 8 - Saarbrücke im Bereich des Autobahndreieckes Saarlouis statische Defizite aufweist. Als Sofortmaßnahme hatte der LfS zur Entlastung des Bauwerkes die Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn Neunkirchen an den südlichen Brückenrand verschoben, so dass in der Brückenmitte ein verkehrsfreier Streifen entstand. Der parallel mitgeführte Wirtschaftsweg entlang der Brücke wurde gesperrt. Bauwerk A 8 Saarbrücke im Autobahndreieck Saarlouis Aufgrund der bedeutsamen Lage im saarländischen Autobahnnetz sind eine Anpassung des Bauwerkes an die derzeit gültigen Vorschriften und die künftigen Belastungen zwingend erforderlich. Die Untersuchungen im Planungsverfahren haben ergeben, dass eine Sanierung und Verstärkung wirtschaftlich nicht darstellbar waren und ein Ersatzneubau unumgänglich ist. Eine Machbarkeitsstudie ergab danach, dass sich durch die Verknüpfung des Neubaus der Teilumgehung Roden mit dem Ersatzneubau der Autobahnbrücke Synergieeffekte erzielen
5 lassen. Zum einen können durch die Anhebung der A 8 mit gleichzeitiger Verschiebung nach Nordwesten sowohl Bau und Rückbau einer Umfahrung für die Bauphase, als auch ein provisorisches Saarbauwerk eingespart werden. Gleichzeitig kann an der Kreuzung mit der B 51 neu Teilumgehung Roden auf ein Trogbauwerk mit Pumpwerk verzichtet werden. Folglich wurde der Vorentwurf für die Ortsumgehung aus dem Jahre 2008 grundlegend überarbeitet und an die Planungen zum Ersatzneubau der A 8 Saarbrücke angepasst. b. Beschreibung der Maßnahme Die Maßnahme umfasst den Ersatzneubau der A 8 Saarbrücke zwischen Autobahndreieck und der Anschlussstelle Dillingen Süd, den Neubau einer Brücke über die B 51 neu Ortsumgehung Roden und die Anpassung des Autobahnabschnittes an die in Höhe und Lage veränderte Trasse. Die neue Saarbrücke wird aus zwei 87 Meter langen Feldern bestehen und misst zwischen den Widerlagern 174 Meter. Zur Minimierung von Verkehrsbehinderungen und zur Erhaltung aller Verkehrsbeziehungen im Autobahndreieck wird die Saarbrücke um eine halbe Breite nach Norden in Richtung Hafen verlegt. Zunächst soll nordwestlich unmittelbar neben dem bestehenden Bauwerk ein neues Teilbauwerk errichtet werden. Unterdessen fließt der Verkehr wie bisher auf dem alten Bauwerk. Das neue Teilbauwerk ermöglicht in den darauffolgenden Bauabschnitten eine vierstreifige Verkehrsführung mit allen Verkehrsbeziehungen im Autobahndreieck, während das alte Bauwerk komplett abgerissen und hälftig neu gebaut wird. Durch die um eine halbe Brückenbreite veränderte Lage der neuen Saarbrücke muss die Linienführung der Autobahn in Richtung Anschlussstelle Dillingen Süd angepasst und ebenfalls in einer für temporäre vierstreifige Verkehrsführungen taugliche Breite ausgebaut werden. Im gesamten Planungsbereich wird zudem die Entwässerungsanlage der Autobahn nach den aktuellen technischen Anforderungen erneuert. Unmittelbar hinter der neuen Saarbrücke in Richtung Neunkirchen/Karlsruhe kreuzt die Trasse der geplanten Teilumgehung Roden die A 8, wodurch ein weiteres Überführungsbauwerk notwendig wird. Der heutige Höhenverlauf der A 8 und das nordöstliche Widerlager der Saarbrücke stellten bislang Zwangspunkte dar, die auf der B 51 ein Trogbauwerk mit Pumpstation erforderlich gemacht hätten. Der Ersatzneubau der Saarbrücke und die damit einhergehende Erhöhung der A 8 um rund drei Meter macht es - wie oben beschrieben- möglich, die neue B 51 unter der A 8 ohne Trogbauwerk zu bauen. Neben entwässerungstechnischen Vorteilen werden hier auch erhebliche Baukosten gespart. Alle Fahrbahnen der Rampen des Autobahndreiecks werden in Lage und Höhe angepasst. Die in Fahrtrichtung Luxemburg abgehende Rampe der A 8 erhält einen größeren Kurvenradius, um die Übersichtlichkeit und Befahrbarkeit zu verbessern. Im Zuge der Gesamtmaßnahme wird auch die Verknüpfung des bestehenden Rad-, Fußgänger- und Wirtschaftswegenetzes mit neuen Wegeabschnitten sichergestellt. In Höhe Hafenstraße wird ein neuer, zweieinhalb Meter breiter Weg an den bereits vorhandenen
6 Weg angeschlossen. Er führt unter der neuen Autobahnbrücke hindurch zur Südseite der A 8, von dort über eine Rampe nach links entlang der Autobahn in Richtung Wallerfangen, nach rechts über die neue B 51 hinweg zum bestehenden Wirtschaftswegenetz in den Rodener Wiesen. Neu anzulegende Abschnitte der Wirtschaftswege werden entsprechend den Richtlinien für den ländlichen Wegebau gemäß ihrer Bedeutung mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m ausgebildet. 3. Besonderheiten Da die gesamte Planung zum Brückenersatzneubau erhebliche Auswirkungen auf die Planung der B 51 neu Teilumgehung Roden hat, müssen beide Maßnahmen zwangsläufig zusammenhängend betrachtet und aufeinander abgestimmt werden. In Abstimmung mit allen Beteiligten muss das Baurecht für beide Maßnahmen in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren erlangt werden. 4. Zuständigkeiten und Baukosten Baulast- und Kostenträger ist jeweils das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI). Für beide Projekte hat das BMVI seine grundsätzliche Zustimmung erteilt und die Baukosten im Sommer 2015 genehmigt. Die Baukosten für die B 51 Teilumgehung Roden betragen ca. 13,2 Mio., für die A 8 - Anhebung und den Ersatzneubau BW 448 ca. 23,9 Mio.. Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr (MWAEV) sowie der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) sind für Planung und Bau zuständig. Ein Baubeginn ist vor 2018 nicht realisierbar. Technische Darstellung der Maßnahme: Auszug aus dem Feststellungsentwurf
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