Grundhafte Erneuerung der A 8 zwischen der Anschlussstelle Neunkirchen - Oberstadt und dem Autobahnkreuz Neunkirchen; Projektbeschreibung
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- Minna Weiner
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1 Grundhafte Erneuerung der A 8 zwischen der Anschlussstelle Neunkirchen - Oberstadt und dem Autobahnkreuz Neunkirchen; Projektbeschreibung Geografische Lage und Verkehrsbedeutung der Bundesautobahn A 8 im Saarland Stand: Juni 2016 Seite 1 von 7
2 Die A 8 verbindet die Benelux-Staaten mit dem Süd-Ost-Europäischen Raum. Sie beginnt an der saarländisch-luxemburgischen Grenze bei Perl, führt nach Pirmasens und endet dort zunächst. Ab Karlsruhe verläuft sie mit einer zweiten Unterbrechung im Raum München weiter bis zur österreichischen Grenze und endet nach 505 Kilometern bei Bad Reichenhall/Piding. Die A8 ist eine überregionale Bundesfernstraße und stellt eine wichtige Ost-West-Transversale dar, die im Abschnitt zwischen Pirmasens und Karlsruhe zwar unterbrochen, von Luxembourg über die Oberzentren Stuttgart und München bis zur österreichischen Grenze bei Salzburg führt. Im Saarland kanalisiert sie den über die A1 und A6 einfließenden Verkehr und führt den überregionalen Durchgangsverkehr nördlich um die hoch belastete Saarschiene A 620 und die Landeshauptstadt Saarbrücken herum. Historie Im Jahre 1965 erging der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der damaligen B 10 zur Bundesautobahn. Nach Fertigstellung des Ausbaus wurde sie im Jahr 1971 zur Bundesautobahn A 170 aufgestuft. Im Jahre 1975 wurde sie wegen ihrer transnationalen Bedeutung zur A 8 umbenannt. Im Zuge des Lückenschlusses an der A 8 bei Heusweiler hat die Straßenbauverwaltung in den 80er Jahren mit Blick auf die zu erwartenden größeren Verkehrsmengen bei Neunkirchen unter dem Aspekt der Lärmvorsorge Planungen zur Errichtung von Lärmschutzanlagen bei Ludwigsthal-Furpach und Kohlhof aufgenommen. Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Lärmschutzwand bei Ludwigsthal erging im Jahr 1990, für Kohlhof im Jahr Beide Beschlüsse wurden nicht beklagt, sind somit bestandskräftig und bleiben erhalten. Beschreibung der Maßnahme Träger der Baulast und Vorhabensträger für die Erhaltungsmaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Umsetzung übernimmt das Saarland im Rahmen der Auftragsverwaltung. Der Planungsauftrag wurde im Jahr 2008 erteilt. Der Planungsbereich der vorgesehenen grundhaften Erneuerung auf einer Länge von Metern beginnt an der Anschlussstelle (AS) Neunkirchen/Oberstadt an der der Brücke, die bei Neunkirchen die L 113 überquert und endet hinter dem Autobahnkreuz (AK) Neunkirchen vor der AS Limbach. Die Planung hat keine Auswirkungen auf raumordnerische Entwicklungsziele. Mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von rund Fahrzeugen zwischen den Anschlussstellen Neunkirchen/Oberstadt und Neunkirchen/Wellesweiler sowie fast Fahrzeugen zwischen der Anschlussstelle Neunkirchen/Kohlhof und dem AK Neunkirchen weist der Streckenabschnitt eine für saarländische Autobahnen hohe Verkehrsdichte auf. Stand: Juni 2016 Seite 2 von 7
3 Im Planungsbereich ist die A 8 im Bestand zwar vierstreifig ausgebaut. Ein wesentlicher Mangel liegt allerdings in den zwischen 8 Metern Breite auf Brücken, 11,7 Metern auf der freien Strecke und 12,50 Metern in den Ein-/Ausfahrtbereichen variierenden Fahrbahnbreiten. Standstreifen sind derzeit nicht durchgängig vorhanden oder zu schmal. Die Fahrbahn wurde in den vergangenen Jahrzehnten turnusmäßig durch Sanierungen der Deckschichten instandgehalten. Reine Instandsetzungsmaßnahmen im Asphaltbereich dienten zwar der Wahrung der Verkehrssicherheit, lösten allerdings nicht das Problem des historisch bedingt unterdimensionierten Aufbaus, das die Ursache für relativ kurze Instandsetzungszyklen darstellte. Die angewandten Sanierungsverfahren wurden den nachhaltigen Ansprüchen nicht gerecht. Deshalb wird nun hier -wie auch saarlandweit- eine grundhafte, substanzverbessernde Erneuerung des sanierungsbedürftigen BAB-Streckenabschnittes angestrebt. Stand: Juni 2016 Seite 3 von 7
4 Diese Strategie bietet die Möglichkeit, das auf alten Streckenabschnitten fast durchgehend unterdimensionierte saarländische BAB-Netz in Querschnitt und Aufbau an die zukünftigen verkehrlichen Erfordernisse anzupassen. Hierbei wird, sofern technisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar, für die einzelnen Richtungsfahrbahnen der so genannte 4+0-Standard angestrebt. Das heißt, dass dem Verkehr bei späteren Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen auf einer Richtungsfahrbahn vier Fahrstreifen zur Verfügung gestellt werden können, während auf der anderen Richtungsfahrbahn unter Vollsperrung gearbeitet wird. Somit können Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten außerhalb des Verkehrsraumes zukünftig in kürzerer Bauzeit, wirtschaftlicher und auch mit minimalen Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer erfolgen. Der Ausbau erfolgt auf der gesamten Strecke wieder vierstreifig, jedoch mit einer Ausbaubreite von 12 Metern je Richtungsfahrbahn, in Ein- und Ausfahrbereichen auf 12,5 Meter ausgeweitet. Die Mängel des bisherigen Höhen- und Linienverlaufs der freien Strecke und der Anschlüsse sind in der aktuellen Planung trotz zahlreicher Zwangspunkte insbesondere im Bereich der Bauwerke und Lärmschutzanlagen behoben. Fahrbahnquerneigungen, -lage und -höhe werden dem Regelquerschnitt RQ31 der aktuellen Richtlinien zur Anlage von Autobahnen (RAA 2008) entsprechend durchgängig optimiert. Von der Maßnahme sind 16 Bauwerke betroffen, die teilweise ersatzlos abgerissen, saniert oder neu gebaut werden: Der Ersatzneubau der Landertalbrücke macht aus bau- und verkehrstechnischen Gründen eine Trassenverschiebung der Autobahn erforderlich. Eines der beiden Teilbauwerke auf der Richtungsfahrbahn Saarlouis wird weitgehend ohne Eingriff in den fließenden Verkehr nördlich der bestehenden Trasse gebaut. Nach Fertigstellung des Teilbauwerkes wird die Autobahn in diesem Bereich um maximal 20 Meter verschoben. Stand: Juni 2016 Seite 4 von 7
5 Auf der gesamten Strecke wird es künftig ausreichend breite Standstreifen geben. In den Bereichen der neuen Brücken zwischen den Kappen werden 50 Zentimeter zusätzliche Breite für die Entwässerung zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis wird der richtlinienkonforme Ausbau die Verkehrssicherheit erhöhen. Die neue ebene Fahrbahnoberfläche mit verbesserter Griffigkeit und effektiverer Entwässerung wird einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Unfällen leisten. Die durchgehenden Standstreifen gewährleisten sicheres Arbeiten des Straßenbetriebsdienstes und bieten Aufstellfläche für Pannenfahrzeuge jeweils außerhalb der Hauptfahrbahn. Auch die Erneuerung der Schutzeinrichtungen (Stahlschutzplanken und Betonschutzwände) trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Ein höheres Maß an Platz und Sicherheit lässt weniger Unfälle und Behinderungen durch Pannenereignisse erwarten. Damit kann die Zahl von Stauereignissen und den damit verbunden Verkehrs- und Umweltbeeinträchtigungen gesenkt werden. Straßenbegleitend werden Bankette und Böschungen begrünt. Alle neuen Dammböschungen werden in Regelneigung 1:1,5 ausgeführt. Im Bereich des Autobahnkreuzes Neunkirchen ist zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft eine stärkere Neigung geplant und auf dem vorhandenen Baugrund möglich. Eine maximale Böschungshöhe von 5 Metern gewährleistet im Rahmen der Unterhaltung den problemlosen Einsatz von Mähfahrzeugen und Hubsteigern zur Gehölzpflege. Stand: Juni 2016 Seite 5 von 7
6 Weiterhin werden dem Stand der Technik entsprechende Regenwasserbehandlungsanlagen gebaut und ein Ausbau der BAB A8 entsprechend RiStWag (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) ist ebenfalls vorgesehen. Somit wird dem Grundwasserschutz entsprechend der geltenden Regelwerke ebenfalls Sorge getragen. Im Hinblick auf die nun anstehende grundhafte Erneuerung dieses Autobahnabschnittes wurden im Vorgriff die beiden bestehenden Behandlungs- und Rückhalteanlage im Kasbruch und Landertal auf die zukünftigen Erfordernisse dimensioniert und ausgelegt. Da mit der Realisierung des Vorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Naturschutzgesetzes einhergeht, werden im Umfeld entsprechende Kartierung von Flora und Fauna vorgenommen, um deren Betroffenheit zu ermitteln und Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Ein hierzu erstellter Landschaftspflegerischer Begleitplan beschreibt die gemäß 13 ff BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der durch die Maßnahme verursachten Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Da des Weiteren im Zuge des Vorhabens Flächen von NATURA 2000 Gebieten (FFH-Gebiet , NSG Kasbruch und Limbacher und Spieser Wald) durch Aufweitung der Fahrspuren, Fahrbahnanpassung, Erstellung von Baustraßen und Flächen zur Lagerung von Gerät und Materialien betroffen sind, muss die FFH-Verträglichkeit in Studien, die Bestandteil der Genehmigungsunterlagen werden, nachgewiesen werden. Die Umweltverträglichkeit wird darüber hinaus gemäß 6 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) ebenfalls nachgewiesen. Zuständigkeiten und Baukosten Baulast- und Kostenträger ist jeweils das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI). Für das Projekt hat das BMVI seine grundsätzliche Zustimmung erteilt und die Baukosten im Januar 2016 genehmigt. Die Baukosten betragen rund ca. 79,5 Mio.. Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr (MWAEV) sowie der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) sind für Planung und Bau zuständig. Ein Baubeginn ist für Ende 2018 / Anfang 2019 geplant. Stand: Juni 2016 Seite 6 von 7
7 Lärmschutzmaßnahmen Die Lärmsanierungsmaßnahmen orientieren sich am Verkehrsaufkommen im Prognosejahr 2030 und an Immissionsgrenzwerten von 67 db(a) am Tag und 57 db(a) in der Nacht. Unter Berücksichtigung des Erhaltungszustands der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen sind folgende Optionen möglich und vorgesehen: Ludwigsthal: Erhöhung der Lärmschutzwand im Bereich Furpacher Straße auf 3,50 Meter, Erhöhung des Lärmschutzwalls auf 4 Meter Erhöhung der Lärmschutzwand im Bereich Plantagenweg auf 3,5 Meter Furpach: Erhöhung der Lärmschutzwand im Bereich Birkenweg - Rauschenweg auf 3,5 Meter, im Bereich Rauschenweg mit 4,5 Meter unverändert Erhöhung der Lärmschutzwand am Kreuzbergring auf 5 Meter, 75 % Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen bei 25% Eigenanteil Erhöhung der Lärmschutzwand im Bereich Sebachstraße auf durchgängig 4 Meter Kohlhof Bestehende Lärmschutzeinrichtungen bleiben unverändert Stand: Juni 2016 Seite 7 von 7
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