Mitteilung. über die Prüfung. an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilung. über die Prüfung. an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung"

Transkript

1 Mitteilung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Prüfung der Planung der Nordtangente Karlsruhe im Zuge der B 10 mit anschließender Rheinquerung Gz.: V Bonn, Dieser Bericht des Bundesrechnungshofes ist urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ist nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur bei dienstlicher Notwendigkeit gestattet. Da die geprüfte Stelle noch keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, betrachtet der Bundesrechnungshof das im Bericht dargestellte Prüfungsergebnis als vorläufig.

2 2 Inhaltsverzeichnis Seite 0 Zusammenfassung 3 1 Vorbemerkung 4 2 Ausgangslage Bestehende B Südtangente 4 3 Die B 10 Nordtangente Teil West der B 10 Nordtangente Mittlerer Teil der B 10 Nordtangente Teil Ost der B 10 Nordtangente Würdigung 6 4 Rheinquerung im Zuge der B Vorhandene Rheinbrücke Zweite Rheinbrücke Planungsstand im Bundesland Rheinland-Pfalz Planungsstand im Bundesland Baden-Württemberg Zusammenarbeit der Bundesländer mit dem Bundesministerium 11

3 3 0 Zusammenfassung Der Bundesrechnungshof hat die Planung der Nordtangente Karlsruhe im Zuge der B 10 mit anschließender Rheinquerung geprüft und dabei im Wesentlichen festgestellt: 0.1 Der Neubau der B 10 Nordtangente entfaltet für den überregionalen, weiträumigen Verkehr erst dann eine Wirkung, wenn der Streckenzug durchgehend fertig gestellt ist. Die B 10 Nordtangente ist in drei Abschnitte eingeteilt. Baulastträger für den westlichen und östlichen Abschnitt ist der Bund, für den mittleren Abschnitt die Stadt Karlsruhe. Mit dem Bau eines Teilstückes des 3,2 km langen und 64,8 Mio. Euro teuren östlichen Abschnittes wurde begonnen. Es dient vor allem der Erschließung eines städtischen Gewerbegebietes. Die Stadt Karlsruhe zeigt kein Interesse, für ihren mittleren Abschnitt Baurecht zu schaffen und das Vorhaben zu realisieren. Der Bund hätte aufgrund dieser Sachlage nicht mit dem Bau des östlichen Abschnittes beginnen dürfen, da die B 10 Nordtangente wegen des fehlenden mittleren Abschnittes für den weiträumigen, überregionalen Verkehr keine Wirkung hat. Der Weiterbau würde Kosten in Höhe von rd. 56 Mio. Euro verursachen. Die B 10 Nordtangente sollte daher seitens des Bundes erst dann weitergebaut werden, wenn eine Realisierung des mittleren Abschnittes durch die Stadt Karlsruhe sichergestellt ist (vgl. Nrn. 3.3, 3.4). 0.2 Ein Gutachten stellte im Jahre 1997 zur bestehenden Rheinbrücke Maxau fest, dass spätestens im Jahre 2017 eine grundlegende Sanierung dieser Brücke bei Teil- oder Vollsperrung notwendig sein wird. Obwohl die Notwendigkeit einer 2. Rheinbrücke dem Bundesministerium sowie den betroffenen Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seit dem Jahre 1997 bekannt war, haben die Beteiligten erst im Jahre 2004 begonnen, konkrete Planungsschritte einzuleiten. Aufgrund dieses Versäumnisses wird eine 2. Rheinbrücke voraussichtlich erst nach dem Jahr 2017 zur Verfügung stehen. Während der Sanierungsarbeiten an der bestehenden Rheinbrücke wird es daher zu andauernden erheblichen Verkehrsstörungen im Ballungsraum Karlsruhe kommen (vgl. Nr. 4.3).

4 4 1 Vorbemerkung Wir haben die Planung für den Bau der Nordtangente Karlsruhe im Zuge der Bundesstraße (B) 10 mit anschließender Rheinüberquerung geprüft. Dazu führten wir örtliche Erhebungen beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Außenstelle Dahn (Landesbetrieb), in Rheinland-Pfalz und beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungspräsidium) in Baden-Württemberg sowie Besprechungen beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Bundesministerium) und in den zuständigen Landesministerien durch. 2 Ausgangslage 2.1 Bestehende B 10 Die bestehende B 10 ist neben der Bundesautobahn (BAB) A 8 die wichtigste Ost-West-Verbindung zwischen den Oberzentren Pforzheim und Karlsruhe sowie dem linksrheinischen Fernstraßennetz im Bundesland Rheinland-Pfalz. Im Stadtbereich von Karlsruhe verläuft die B 10 vom Autobahnanschluss der BAB A 5 südlich des Zentrums über die Durlacher Allee und die Kriegsstraße im Westen Karlsruhes (vgl. Anlage). 2.2 Südtangente Zur Entlastung des Stadtkerns sollten nach dem Verkehrslinienplan der Stadt Karlsruhe aus dem Jahre 1961 eine Nord- und eine Südtangente in ost-westlicher Richtung den Durchgangsverkehr aus dem innerstädtischen Straßennetz abziehen. Die Südtangente, die im Osten an die BAB A 5 und im Westen an die bestehende B 10 anschließt, ist fertig gestellt und führt den weiträumigen Verkehr an Karlsruhe vorbei. In den Verkehrsspitzenzeiten ist die Südtangente Karlsruhe abschnittsweise überlastet. 3 Die B 10 Nordtangente Der Neubau der B 10 als Nordtangente (vgl. Anlage) soll der Verbesserung des überregionalen und weiträumigen Verkehrsflusses in ost-westlicher Richtung von den Regionen Stuttgart / Pforzheim nach Rheinland-Pfalz zur BAB A 65 bzw. zur B 9 dienen und umgekehrt. Die Baumaßnahme ist in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes 2004 eingestellt. Die Planung für die B 10 Nordtangente ist in drei Abschnitte unterteilt:

5 5 3.1 Teil West der B 10 Nordtangente Der Bedarfsplan 2004 weist für das Bundesland Baden-Württemberg den Teil West der B 10 Nordtangente von der Willy-Brandt-Allee bis zur bestehenden B 10 bei Maxau als zweibahnigen Ausbau mit einer Länge von 5,9 km und Baukosten von 37,5 Mio. Euro im Vordringlichen Bedarf aus. Bisher hat das Regierungspräsidium für den Teil West der B 10 Nordtangente kein Baurecht geschaffen. Es führt für diesen Streckenabschnitt zurzeit auch keine Planungen durch. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums stellt das Landesministerium keine Planungsmittel zur Verfügung, weil nicht damit zu rechnen sei, dass der Bund das Finanzvolumen für den Bau dieses Straßenbauvorhabens bereitstellen könne. 3.2 Mittlerer Teil der B 10 Nordtangente Bei dem mittleren Teil der B 10 Nordtangente handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt. Sie soll einschließlich der Knotenpunkte in der Baulast der Stadt Karlsruhe, als Ausbau der Willy-Brandt-Allee, des Adenauerrings und der Theodor-Heuss- Allee realisiert werden. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums hat die Stadt Karlsruhe für diesen Streckenabschnitt bisher kein Baurecht geschaffen und die Bearbeitung der Planung eingestellt. Das Regierungspräsidium ist der Auffassung, dass der mittlere Teil der B 10 Nordtangente, für den die Stadt verantwortlich ist, politisch zurzeit nicht umsetzbar ist. 3.3 Teil Ost der B 10 Nordtangente Der Teil Ost der B 10 Nordtangente verläuft zwischen der Theodor-Heuss-Allee und der BAB A 5. In einem weiteren Bauabschnitt soll sie über die BAB A 5 geführt werden und an die bestehende B 10 bei Karlsruhe-Durlach anschließen. Der Bedarfsplan aus dem Jahre 2004 zeigt den Teil Ost als einbahnige Straße in der Kategorie Vordringlicher Bedarf. Bei einer Trassenlänge von 3,2 km sind für den zweistreifigen Ausbau Kosten in Höhe von 64,8 Mio. Euro im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesen. Für den später geplanten zweibahnigen Ausbau sieht der Bedarfsplan die Kategorie Weiterer Bedarf vor. Der zweibahnige Ausbau der Nordtangente Teil Ost steht mit zusätzlichen 23,8 Mio. Euro im aktuellen Bundesverkehrswegeplan. Die Stadt Karlsruhe hat seit dem 16. September 1994 Baurecht durch den Bebauungsplan Nordtangente Ost / Autobahnzubringer Nord für den Teil Ost der

6 6 Nordtangente geschaffen. Das Regierungspräsidium fertigte daraufhin im Jahre 1995 einen Vorentwurf, dem das Bundesministerium am 23. Juni 2000 den Gesehen-Vermerk erteilte. Die Stadt Karlsruhe plante ein Gewerbegebiet zwischen der BAB A 5 und der Elfmorgenbruchstraße (vgl. Anlage) über ein 850m langes Teilstück der neuen B 10 Nordtangente und einen neuen Autobahnanschluss an die BAB A 5 anzubinden. Hierzu verpflichtete sie sich mit Schreiben vom 6. Februar 2004 an das Bundesministerium einen freiwilligen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 4,5 Mio. Euro zu leisten. Mit Schreiben vom 4. Juni 2004 informierte das Bundesministerium das zuständige Landesministerium über die Genehmigung und nachträgliche Aufnahme dieser Teilstrecke als eigenständige verkehrswirksame Einheit in den Straßenbauplan Hierfür seien Gesamtbaukosten in Höhe von 8,9 Mio. Euro in den Straßenbauplan eingestellt. Der Mitfinanzierungsanteil der Stadt Karlsruhe über 4,5 Mio. Euro sei in den Gesamtbaukosten enthalten. Seit Ende 2004 befindet sich diese Teilbaumaßnahme als 1. Bauabschnitt des Teiles Ost der B 10 Nordtangente in der Ausführung. 3.4 Würdigung Der Neubau der B 10 Nordtangente Karlsruhe ist als durchgängiger Streckenzug von Karlsruhe-Maxau bis Karlsruhe-Durlach durchaus geeignet, im Stadtbereich Karlsruhe die Südtangente und die bestehende B 10 zu entlasten. Für den überregionalen und weiträumigen Verkehr wird damit eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Stadtgebiet Karlsruhe schnell und sicher zu umfahren. Nach unserer Einschätzung besteht jedoch wegen der unentschlossenen Haltung der Stadt Karlsruhe für den mittleren Teil der B 10 Nordtangente ein hohes Risiko, dass die Gesamtstrecke auf absehbare Zeit nicht durchgehend gebaut wird. Solange bei der Stadt Karlsruhe keine Absichten bestehen, Baurecht für den mittleren Teil der B 10 Nordtangente zu schaffen und die Baumaßnahme ernsthaft voranzutreiben, bestand für den Bund kein Grund, mit dem 1. Bauabschnitt des Teiles Ost der B 10 Nordtangente zur Erschließung eines städtischen Gewerbegebietes zu beginnen und hierfür einen Kostenanteil in Höhe von 4,4 Mio. Euro zu übernehmen. 1 Anhang zum jährlichen Haushaltsplan; haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben

7 7 Zudem verdeutlicht nach unserer Auffassung die freiwillige Mittelbereitstellung der Stadt Karlsruhe für den ersten Bauabschnitt in Höhe von 4,5 Mio. Euro für den Ausbau zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der BAB A 5 einschließlich der notwendigen Anschlussstelle, dass der Ausbau dieses Streckenabschnitts ausschließlich im Interesse der Stadt liegt. Aus der Sicht des Bundes wäre es daher sinnvoll gewesen, mit dem Baubeginn zur Anbindung des Gewerbegebietes Elfmorgenbruch zu warten, bis die Stadt Karlsruhe ihre ernsthafte Absicht zum Weiterbau des mittleren in der Baulast der Stadt Karlsruhe befindlichen Teils der B 10 Nordtangente verbindlich zum Ausdruck gebracht hätte. Da die Stadt Karlsruhe das Baurecht für den Teil Ost der B 10 Nordtangente über einen Bebauungsplan geschaffen hat, verfällt dieses Baurecht zwischenzeitlich nicht. Der Teil Ost der B 10 Nordtangente sollte erst weitergebaut werden, wenn für den anschließenden mittleren Streckenabschnitt Baurecht vorliegt. Wir empfehlen, mit der Stadt Karlsruhe eine rechtskräftige Vereinbarung über den Ausbau des mittleren Teils der B 10 Nordtangente abzuschließen, damit gewährleistet ist, dass die Nordtangente als durchgehender Streckenzug entsprechend 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den weiträumigen Verkehr nutzbar ist. Ziel einer derartigen Vereinbarung sollte sein, die Durchgängigkeit der Strecke trotz unterschiedlicher Baulastträgerschaft und eventuell wechselnder politischer Mehrheiten im Rat der Stadt Karlsruhe sicher zu stellen. Soweit die Stadt Karlsruhe nicht bereit ist eine solche Vereinbarung einzugehen, sollte auf den Weiterbau des Teiles Ost der B 10 Nordtangente, der weitere Kosten in Höhe von 55,9 Mio. Euro 2 verursachen würde, verzichtet werden. Wir bitten um Stellungnahme. 4 Rheinquerung im Zuge der B Vorhandene Rheinbrücke Die bestehende Rheinbrücke Maxau zwischen den Städten Wörth und Karlsruhe ist auf rund 50 km die einzige Brückenverbindung für den Verkehr zwischen der Rheinbrücke Germersheim im Zuge der B 35 im Norden und der Rheinbrücke des Grenzüberganges Wintersdorf im Zuge der L 78b im Süden. Der Rhein bildet die Landesgrenze zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland- 2 Gesamtkosten Teil Ost der Nordtangente 64,8 Mio. Euro abzgl. 8,9 Mio. Euro für ersten Bauabschnitt ergibt 55,9 Mio. Euro.

8 8 Pfalz. Die Rheinbrücke Maxau verbindet über die Südtangente Karlsruhe und die bestehende B 10 den Großraum Karlsruhe mit einem weiten Einzugsbereich auf rheinland-pfälzischer Seite und linksrheinisch vorhandenen industriellen Zentren. Die Rheinbrücke Maxau wurde Ende des Jahres 1966 dem Verkehr übergeben. Die Brücke ist zweibahnig mit 4 Fahr- und 2 Seitenstreifen ausgebaut. Im Jahre 1995 gab das Regierungspräsidium aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastung die bisherigen Seitenstreifen für den Verkehr frei, so dass die Rheinbrücke Maxau derzeit über drei Fahrstreifen in jede Richtung verfügt. Wegen einer großen Anzahl von Rissen an tragenden Teilen der Brücke, die sich Mitte der neunziger Jahre zeigten, wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, die Ursachen und die Möglichkeiten zur Beseitigung der Risse sowie die Restlebensdauer der Brücke zu untersuchen. Im November 1997 legte das Ingenieurbüro seinen Bericht 3 mit folgenden Hinweisen und Empfehlungen vor: Sanieren der Risse. Beibehalten der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h für Lkw. Lkw-Überholverbot, um die Mittelspur, die bis 1995 der äußere Fahrstreifen für den Schwerverkehr mit entsprechend hoher Belastung war, zu entlasten. Soweit den Empfehlungen des Berichtes gefolgt werde, sagt das Ingenieurbüro eine Nutzungsdauer für die Rheinbrücke von 15 bis 20 Jahren voraus. Danach sei, spätestens ab dem Jahr 2017, mit größeren Sanierungen zu rechnen. Die Sanierungsarbeiten würden zu Teil- bzw. Vollsperrungen der Rheinbrücke führen. Diese Einschätzung wird vom Regierungspräsidium geteilt. Ein Verkehrsgutachten 4 aus dem Jahre 2003 untersuchte die Verkehrssituation auf der bestehenden Rheinbrücke Maxau ohne eine 2. Rheinbrücke. Für den Planfall, dass während der Sanierungsphase jeweils nur eine befahrbare Brückenhälfte zur Verfügung stehe und die andere Brückenhälfte zu dieser Zeit für den Verkehr gesperrt und währenddessen saniert werde, weise die Rheinbrücke Maxau demnach eine Belastung von rund Kfz/24 h auf. Der entstehende weiträumige Ausweichverkehr von 33% bzw Kfz/24 h werde sich im Wesentlichen über die Rheinbrücken bei Germersheim und Iffezheim abwickeln. Trotz des erwarte- 3 4 Bericht zur Rheinbrücke Maxau vom November 1997 im Auftrag des RP Karlsruhe Verkehrsuntersuchung B 10; 2. Rheinbrücke Wörth am Rhein; Planungsfälle im Zuge der Brückensanierung 2012; vorgelegt im Juli 2003

9 9 ten Rückganges der Verkehrsbelastung auf der Rheinbrücke Maxau sei während der Sanierungsmaßnahme in diesem Bereich mit deutlichen Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf zu rechnen. 4.2 Zweite Rheinbrücke Bei einem Treffen im Jahre erörterten das Bundesministerium sowie die zuständigen Landesministerien der beteiligten Bundesländer die Notwendigkeit einer zweiten Rheinbrücke für den Fall, dass die B 10 Nordtangente gebaut werde. Gleichzeitig solle die neue Brücke auf Dauer die vorhandene Rheinquerung verkehrlich entlasten. Für den Standort der 2. Rheinbrücke und die Anbindung dieser Brücke an das überregionale Verkehrsnetz liegen mehrere Planungsvarianten vor. Zurzeit werden diese Varianten auf ihre Kosten untersucht und mit Hilfe einer Umweltverträglichkeitsstudie eine ökologische Risikoabschätzung vorgenommen. Bei der Umsetzung einer Variante ist ein Abriss von Privathäusern erforderlich. Eine andere Variante liegt in einem Vogelschutz-Gebiet. Nach Auskunft des Landesbetriebes bevorzugt das Bundesland Rheinland-Pfalz diese Variante Planungsstand im Bundesland Rheinland-Pfalz Nach rheinland-pfälzischem Planungsrecht ist für raumbedeutsame Planungen von überörtlicher Bedeutung grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren (ROV) 6 durchzuführen. Die Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz erwartet durch diesen Verfahrensweg ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Mit einem raumordnerischen Entscheid sei voraussichtlich Ende des Jahres 2006 zu rechnen. Mit der dann ausgewählten Trassenführung beabsichtige der Landesbetrieb, in das Planfeststellungsverfahren einzutreten. Bis zum Jahre 2009 sei vorgesehen, die Planfeststellung und etwaige Klageverfahren abzuschließen, so dass im Jahre 2010 mit dem Ausführungsentwurf der 2. Rheinbrücke und der weiteren Trasse begonnen werden könne Planungsstand im Bundesland Baden-Württemberg Um Baurecht zu schaffen, hält das Bundesland Baden-Württemberg ein ROV für nicht erforderlich. Das Regierungspräsidium führe für Straßenbauprojekte grund- 5 6 Vgl. Vermerk des BMVBS vom ; AZ.: StB 22/ /21 Va 96 Vgl. Ergebnisniederschrift des zuständigen Landesministeriums Rheinland-Pfalz vom ; AZ.: /03

10 10 sätzlich kein derartiges Verfahren durch. Die Variantenprüfung und abwägung sowie das Erlangen des Baurechts könne über ein Planfeststellungsverfahren erreicht werden 7. Das Regierungspräsidium beabsichtigt, einen Planfeststellungsentwurf bis spätestens Ende 2007 aufzustellen. Für das Planfeststellungsverfahren erwartet das Regierungspräsidium einen Zeitbedarf von 1,5 bis 2 Jahre, so dass Ende 2009 mit einem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden könne. Wir bemerken: Wir sind der Auffassung, dass die beteiligten Bundesländer die Zeitspanne für das Erreichen des Baurechtes der 2. Rheinbrücke zu optimistisch einschätzen. Da bei einer Variante Vogelschutz-Gebiete betroffen sind und bei einer anderen Variante der Abriss von Privathäusern erforderlich ist, gehen wir bei diesen Varianten von einem sehr hohen Klagerisiko aus. Wir haben in der folgenden Tabelle die einzelnen Planungsschritte, die Ausführungsplanung und Vergabe sowie den Bau der 2. Rheinbrücke mit Erfahrungswerten hinterlegt: Verfahrensschritte Angenommene Zeitdauer Addition Variantenvergleich 12 Monate 12 Monate Vorentwurf und Genehmigung 15 Monate 27 Monate Planfeststellungsentwurf 12 Monate 39 Monate Planfeststellungsverfahren 36 Monate 75 Monate Klageverfahren 24 Monate 99 Monate Ausführungsplanung 18 Monate 117 Monate Vergabe 6 Monate 123 Monate Bauausführung 36 Monate 159 Monate (13,3 Jahre) Tabelle 1: angenommene Zeitdauer für die einzelnen Verfahrensschritte Nach unserer Einschätzung dürften vom Variantenvergleich bis zur Übergabe der 2. Rheinbrücke an den laufenden Verkehr mehr als 13 Jahre vergehen, so dass, ab dem Jahr 2006 gerechnet, die 2. Rheinbrücke nicht vor dem Jahr 2019 zur Verfügung stehen wird. 7 Vgl. Ergebnisniederschrift des zuständigen Landesministeriums Rheinland-Pfalz vom zu einer Besprechung aller Planungsbeteiligten

11 11 Bei der erforderlichen grundlegenden Sanierung der Rheinbrücke Maxau ab dem Jahr 2017 ist daher mit andauernden Verkehrsstörungen auf der bestehenden B 10 sowie der Südtangente und im Stadtgebiet Karlsruhe zu rechnen, die sich voraussichtlich über Jahre erstrecken werden. Dies wird den weiträumigen Verkehr und den Verkehrsfluss im Ballungsraum Karlsruhe - Wörth sowie den Verkehr zu den angrenzenden links- und rechtsrheinischen Industriegebieten behindern. Es hätte im Interesse des Bundesministeriums und der beteiligten Bundesländer liegen müssen, eine derart ungünstige Entwicklung zu vermeiden. Weiter ist davon auszugehen, dass wegen der dargestellten Versäumnisse die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und der Bau der 2. Rheinbrücke unter sehr großem Zeitdruck stattfinden werden. In der Regel sind höhere Baukosten das Ergebnis solchen Handelns. Beispielhaft verweisen wir hierzu auf unsere Prüfungsmitteilung Prüfung des Neubau der BAB A 81 zwischen Stuttgart/Feuerbach bis Autobahndreieck Leonberg mit dem Engelbergtunnel 8. Bei dieser Baumaßnahme, deren Vorbereitung und Realisierung gleichfalls unter sehr großem Zeitdruck standen, stiegen die Baukosten allein durch fehlerhafte und unvollständige Planungen um 134 Mio. Euro Zusammenarbeit der Bundesländer mit dem Bundesministerium Bei Bundesfernstraßen-Vorhaben, an deren Planung mehrere Bundesländer beteiligt sind, finden in der Regel gemeinsame Besprechungen der Landesministerien unter Beteiligung des Bundesministeriums statt. Neben der ersten gemeinsamen Besprechung über die Notwendigkeit des Baus einer 2. Rheinbrücke im Oktober 1996 (vgl. Nr. 4.2), die zum Ziel hatte, bis Anfang 1997 die planerische und bauliche Machbarkeit der Varianten zu prüfen und das Ergebnis in die nächste Bedarfsplanüberprüfung einzubringen, fanden weitere Besprechungen zwischen den Planungsbeteiligten im Juni 1999, im Oktober 2001 und im November 2002 statt. Konkrete, zielführende Entscheidungen zur Realisierung der 2. Rheinbrücke gab es in den Besprechungen nicht. Bei einer Besprechung im Januar 2004 informierte das Bundesministerium die Bundesländer, dass der Neubau der 2. Rheinbrücke in den Bundesverkehrswegeplan des Jahres 2003 aufgenommen sei und in den Bedarfsplan des Jahres 2004 aufgenommen werde. 8 GZ.: V vom

12 12 Der Bedarfsplan bildet die gesetzliche Grundlage für Baumaßnahmen im Bundesfernstraßenbau und ist für die Auftragsverwaltungen in den Bundesländern verbindlich. Nach 4 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) hat das Bundesministerium in einem Abstand von fünf Jahren zu prüfen, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Die Anpassung geschieht durch Gesetz. Eine Fortschreibung des Bedarfsplanes fand zwischen den Jahren 1993 bis 2004 nicht statt. Wenn ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf entsteht, können die Straßenbaupläne, die Anlage zum jährlichen Haushaltsplan sind, im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen (vgl. 6 FStrAbG). Von dieser Möglichkeit, die 2. Rheinbrücke in den Straßenbauplan aufzunehmen, machte das Bundesministerium keinen Gebrauch. Der zurzeit gültige Bedarfsplan aus dem Jahre 2004 enthält die 2. Rheinbrücke im Vordringlichen Bedarf. Wir bemerken: Obwohl das Bundesministerium und die beteiligten Länder seit dem Jahre 1996 bei routinemäßigen Besprechungen die Notwendigkeit einer zweiten Rheinbrücke erörterten und seit dem Jahre 1997 bekannt war, dass die vorhandene Rheinbrücke Maxau spätestens im Jahre 2017 eine grundlegende Sanierung benötigen wird, fehlte der erforderliche Nachdruck, um die notwendigen Schritte zum Bau einer 2. Rheinbrücke konkret einzuleiten. So enthalten die Protokolle weitgehend Absichtserklärungen anstelle greifbarer Vereinbarungen. Zudem versäumte es das Bundesministerium, eine verbindliche Planungsgrundlage für den Bau einer 2. Rheinbrücke zu schaffen. Indem das Bundesministerium weder den Bedarfsplan im Jahre 1998 turnusgemäß fortschrieb, noch das Vorhaben in den jährlichen Straßenbauplan aufnahm, kam es zwischen den Jahren 1998 bis 2003 zu einem nicht vertretbaren Planungsstillstand. Erst mit Aufnahme der Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan des Jahres 2003 und den Bedarfsplan des Jahres 2004 begannen die beteiligten Bundesländer mit der Planung. In der über Jahre hinweg zögerlichen in Angriffnahme des Baus der

13 13 2. Rheinbrücke durch das Bundesministerium und die beteiligten Landesministerien sehen wir den wesentlichen Grund für den unnötigen Zeitdruck, unter dem das Projekt heute steht. Wir bitten um Stellungnahme. Rahm Grimm

14

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 43 Verzögerungen und Umbau bei abzustufender Bundesstraße belasten den Bund unzulässig mit 3,4 Mio. Euro (Kapitel 1201) 43.0

Mehr

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 4 Umbau einer Bundesstraße zweckmäßiger und kostengünstiger als

Mehr

Bürgerinformation zum Ausbau der Rheintalbahn und zur Autobahnparallelen im Großprojekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel

Bürgerinformation zum Ausbau der Rheintalbahn und zur Autobahnparallelen im Großprojekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel Bürgerinformation zum Ausbau der Rheintalbahn und zur Autobahnparallelen im Großprojekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel DB Netz AG Philipp Langefeld, I.NGG 5 Dezember 2014 Deutsche Bahn AG 1 Die Ziele des Projekts

Mehr

15n. Begrüßung. Ministerialdirigent Karl Wiebel. Leiter der Abteilung Straßen- und Brückenbau der Obersten Baubehörde. Regensburg Landshut Rosenheim

15n. Begrüßung. Ministerialdirigent Karl Wiebel. Leiter der Abteilung Straßen- und Brückenbau der Obersten Baubehörde. Regensburg Landshut Rosenheim Begrüßung Ministerialdirigent Karl Wiebel Leiter der Abteilung Straßen- und Brückenbau der Obersten Baubehörde 15n Regensburg Landshut Rosenheim 06.12.2014 - Infoveranstaltung zur B15neu 1 Straßennetz

Mehr

Eine Behördendelegation bereist die Gemarkung entlang des Rheines.

Eine Behördendelegation bereist die Gemarkung entlang des Rheines. Bürgermeisteramt 23.11.2005 Grenzach-Wyhlen 060/Rä Bau der Umgehungsstraße für Grenzach und Wyhlen - Die Geschichte der Planung - Jahr Fakten 1937 Das Ministerium des Inneren teilt dem Bezirksamt Lörrach

Mehr

Pressetermin. Maßnahmen auf den Bundesautobahnen Berlins. Berlin,

Pressetermin. Maßnahmen auf den Bundesautobahnen Berlins. Berlin, Pressetermin Maßnahmen auf den Bundesautobahnen Berlins Berlin, 15.07.2015 1. Fahrbahninstandsetzungsmaßnahme auf der Bundesautobahn A 100 von AS Schmargendorf bis Tunnel Rathenauplatz 2. Verkehrseinschränkungen

Mehr

der Abg. Bettina Lisbach und Alexander Salomon GRÜNE

der Abg. Bettina Lisbach und Alexander Salomon GRÜNE Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 722 07. 10. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Bettina Lisbach und Alexander Salomon GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Planfeststellungsverfahren

Mehr

1.000 km Autobahn km Bundesstraßen km Landesstraßen km Kreisstraßen

1.000 km Autobahn km Bundesstraßen km Landesstraßen km Kreisstraßen FAQ STRASSENBAU WIE GROSS IST DAS STRASSENNETZ IN HESSEN? Das überörtliche Straßennetz in Hessen umfasst insgesamt rund 16.000 km. 1.000 km Autobahn 3.000 km Bundesstraßen 7.200 km Landesstraßen 5.000

Mehr

B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung

B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft B87n OU Lübben 1. Projektbegleitende Arbeitskreissitzung - konstituierende-sitzung am 09. März 2012 Egbert Neumann Abteilungsleiter Verkehr - 0 Tagesordnung

Mehr

Lärmschutz an Hamburger Autobahnen BAB A 1, BAB A 24 und BAB A 25

Lärmschutz an Hamburger Autobahnen BAB A 1, BAB A 24 und BAB A 25 BAB A 1, BAB A 24 und BAB A 25 BAB A 1, BAB A 24 und BAB A 25 Eckdaten Auf rd. 21 km Länge werden Lärmschutzwände / -wälle erhöht bzw. neu gebaut Auf über 18 km werden rd. 300.000 m² lärmmindernde offenporige

Mehr

Doppelanschlussstelle an der

Doppelanschlussstelle an der Doppelanschlussstelle an der BAB A8 Ulm-West / Ulm-Nord Vorstellung der Verkehrskonzeption für den Ulmer Norden mit Doppelanschluss BAB A8 Beimerstetten Thomas Feig Leiter der Straßenbau, Grünflächen,

Mehr

Der Ausbau der Straßeninfrastruktur durch private Betreiber

Der Ausbau der Straßeninfrastruktur durch private Betreiber Der Ausbau der Straßeninfrastruktur durch private Betreiber Ministerialdirigent Andreas Krüger Leiter der Unterabteilung Straßenbau, Erhaltung und Finanzierung im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und

Mehr

Der Verkehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.

Der Verkehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen. Stand: 13.01.2017 B469 Bahnbrücke Großostheim Auf der B 469 wird seit März 2015 die ehemalige Bahnbrücke bei Großostheim erneuert. Der Verkehr wird für die Dauer der Bauzeit mit Hilfe einer Behelfsbrücke

Mehr

Verkehrsuntersuchung A1 Neue Rheinbrücke Leverkusen Planfall Abbindung des AK Leverkusen-West (Tunnelvariante)

Verkehrsuntersuchung A1 Neue Rheinbrücke Leverkusen Planfall Abbindung des AK Leverkusen-West (Tunnelvariante) Verkehrsuntersuchung A1 Neue Rheinbrücke Leverkusen Planfall Abbindung des AK Leverkusen-West (Tunnelvariante) im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Rhein-Berg,

Mehr

Vorlagen-Nr. 105/2016 öffentlich für die Sitzung des Gremiums Gemeinderat am 03.05.2016

Vorlagen-Nr. 105/2016 öffentlich für die Sitzung des Gremiums Gemeinderat am 03.05.2016 STADT EPPINGEN Vorlagen-Nr. 105/2016 öffentlich für die Sitzung des Gremiums Gemeinderat am 03.05.2016 Kreisverkehrsplatz K 2054 / L 592 in Richen Hier: Bau- und Finanzierungsbeschlüsse Antrag: 1. Der

Mehr

Bundesstraße 25, Staatliches Bauamt Ansbach Bereich Straßenbau. Ortsumgehung Greiselbach

Bundesstraße 25, Staatliches Bauamt Ansbach Bereich Straßenbau. Ortsumgehung Greiselbach Bundesstraße 25, Staatliches Bauamt Ansbach Bereich Straßenbau Ortsumgehung Greiselbach Ortsdurchfahrt Greiselbach Aufnahmedatum: 26.08.2015 Gedachter Verlauf Aufgaben und Zuständigkeitsbereich Bedarfsplan

Mehr

17. Wahlperiode /8673

17. Wahlperiode /8673 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 27.11.2015 17/8673 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.09.2015 Geplanter Ausbau der A 73 zwischen der Hafen-Ost und dem

Mehr

Ausbau BAB 7 in Hamburg Tunnel Stellingen BA 03. Informationsveranstaltung und Projektvorstellung am

Ausbau BAB 7 in Hamburg Tunnel Stellingen BA 03. Informationsveranstaltung und Projektvorstellung am Ausbau BAB 7 in Hamburg Tunnel Stellingen BA 03 Informationsveranstaltung und Projektvorstellung am Tagesordnung 1. Begrüßung und Überblick 2. Projektvorstellung 3. Bauablauf, Verkehrsführung und Bauzeit

Mehr

BAB A 10 / 6- streifiger Ausbau in Berlin- Pankow

BAB A 10 / 6- streifiger Ausbau in Berlin- Pankow Themen: 1.Informationen über die Gesamtmaßnahme 2. Was wurde bisher gebaut? 3. Wie geht es weiter? 4. Was passiert in den nächsten Wochen? 5. Kurzer Ausblick Planfeststellungsbeschluss April 2009 Baubeginn

Mehr

Staatliches Bauamt Nürnberg

Staatliches Bauamt Nürnberg Staatliches Bauamt Nürnberg Bereich Straßenbau Bundesstraße 14 Umgehung Reichenschwand Tunnelvariante Projektinformation Planungshistorie Für die Umgehung Reichenschwand im Pegnitztal (Taltrasse) wurde

Mehr

Neubau der B 212 zwischen Harmenhausen und Bremen

Neubau der B 212 zwischen Harmenhausen und Bremen Neubau der B 212 zwischen Harmenhausen und Bremen sowie Planung einer ergänzenden Ortsumgehung Delmenhorst Stand: März 2012 Überblick RO-Verfahren B212n: Landesplanerische Feststellung 27.04.09 Verkehrliche

Mehr

Speyer, 18. Mai Pressemitteilung. Justizzentrum Bad Kreuznach. Der Rechnungshof stellt Zusammenhänge und Abläufe klar

Speyer, 18. Mai Pressemitteilung. Justizzentrum Bad Kreuznach. Der Rechnungshof stellt Zusammenhänge und Abläufe klar Speyer, 18. Mai 2012 Pressemitteilung Justizzentrum Bad Kreuznach Der Rechnungshof stellt Zusammenhänge und Abläufe klar Die gegenüber dem Rechnungshof von verschiedenen Seiten erhobenen Vorwürfe, er ziehe

Mehr

Lückenschluss Bundesstraßen (B) 295/(B) 464 bei Renningen

Lückenschluss Bundesstraßen (B) 295/(B) 464 bei Renningen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6715 08. 04. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lückenschluss Bundesstraßen

Mehr

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes 484 MV B 189 Mirow AS Wittstock/Dosse (A 19) N 2 Vordringlicher Bedarf 656 MV B 189n Mirow- AS Wittstock/Dosse (A 19) N 2 Vordringlicher Bedarf Die Verkehrsprognose des Vorhabens weist im Planfall für

Mehr

* * * * * * * * Autobahnen. Verworfene Autobahnplanungen. Neubau von Straßen gemäß Bedarfsplan 2004

* * * * * * * * Autobahnen. Verworfene Autobahnplanungen. Neubau von Straßen gemäß Bedarfsplan 2004 Autobahnen Autobahn, 4-streifig (2+2) Autobahn, 5-streifig (3+2) Autobahn, 6-streifig (3+3) Autobahn, 7-streifig (4+3) Autobahn, 7-streifig (5+2) Autobahn, 8-streifig (4+4) Temporäre Seitenstreifenfreigabe

Mehr

UPI Umwelt- und Prognose- Institut e.v.

UPI Umwelt- und Prognose- Institut e.v. UPI Umwelt- und Prognose- Institut e.v. Geplanter 6-streifiger Ausbau der A5 Der geplante 6-streifige Ausbau der A5 im Bereich von Heidelberg war Beratungsgegenstand im Masterplan 100% Klimaschutz der

Mehr

Informationsveranstaltung am in Schwemlingen. Komplettierung der A8 zwischen der AS Wellingen und der AS Schwemlingen. Herzlich Willkommen

Informationsveranstaltung am in Schwemlingen. Komplettierung der A8 zwischen der AS Wellingen und der AS Schwemlingen. Herzlich Willkommen in Schwemlingen Komplettierung der A8 zwischen der AS Wellingen und der AS Schwemlingen Herzlich Willkommen Streckenlänge zwischen AS Wellingen und AS Schwemlingen: ca. 6 km Verkehrsbelastung laut Verkehrszählung

Mehr

77652 Offenburg

77652 Offenburg Frau Oberbürgermeisterin Edith Schreiner Stadt Offenburg Rathaus 77652 Offenburg 31-1-2014 Fax 82-7516 (Code 99) * Seitenzahl 3 ANTRAG BAB Zubringer Offenburg-Süd Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Mehr

Verkehrsuntersuchung Karlsruhe-Nord

Verkehrsuntersuchung Karlsruhe-Nord Bericht Verkehrsuntersuchung Karlsruhe-Nord Untersuchung von Planfällen Karlsruhe, Juli 2009 PTV AG Dokument-Informationen Dokument-Informationen Kurztitel Auftraggeber: Auftragnehmer: VU Karlsruhe - Nord

Mehr

L 87a, Radweg zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos. Hintergründe zur Planung und bisherige Planungsüberlegungen

L 87a, Radweg zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos. Hintergründe zur Planung und bisherige Planungsüberlegungen L 87a, Radweg zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos Hintergründe zur Planung und bisherige Planungsüberlegungen Inhalt der Präsentation 1. Bestandsanalyse 2. ursprüngliches Vorhaben: Asphaltierung des

Mehr

Bürgerversammlung am 25. November Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz

Bürgerversammlung am 25. November Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz Bürgerversammlung am 25. November 2008 Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz Alle Aussagen: Stand heute! Folie1 Inhalt B 464 S 60 Südtangente Osttangente Flurbereinigungsverfahren Gewerbegebiete Umsetzung

Mehr

I n f o r m a t i o n e n

I n f o r m a t i o n e n I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 33/B 61 Zubringer Ummeln am Mittwoch und Donnerstag, 10. und 11. April 2013 in der Aula des Gymnasiums

Mehr

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes Bundesrat Drucksache 647/14 BRFuss 29.12.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung Vk Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes A. Problem und Ziel Die Bundesautobahn A 1 ist

Mehr

I n f o r m a t i o n e n. Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239

I n f o r m a t i o n e n. Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239 I n f o r m a t i o n e n zum Erörterungstermin in dem Planfeststellungsverfahren Ausbau der B 61 Herford Nordring bis B 239 am Freitag, 8. Mai 2015 im Kreishaus des Kreises Herford An die Teilnehmerinnen

Mehr

Radverkehrsverbindung Adelberg - Schorndorf/Oberberken

Radverkehrsverbindung Adelberg - Schorndorf/Oberberken Beratungsunterlage UVA 2014/27 4 Anlagen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Ausschuss für Umwelt und Verkehr 01.07.2014 Öffentlich TO Nr. 7 Radverkehrsverbindung Adelberg - Schorndorf/Oberberken

Mehr

Auch direkt vor Ort können Sie sich über die A 44 informieren. Näheres hierzu erfahren Sie auf der Seite Informationszentrum A 44.

Auch direkt vor Ort können Sie sich über die A 44 informieren. Näheres hierzu erfahren Sie auf der Seite Informationszentrum A 44. Weiterbau Autobahn A44 Kassel - Eisenach http://www.kranert-online.de/a44/seiten/startseite.html 1 von 1 21.06.2010 12:42 Nach vielen Jahren der Planung erfolgte am 12. Mai 2000 bei Walburg der erste Spatenstich

Mehr

Ausbau der A 1 mit dem Neubau der Rheinbrücke Leverkusen. Bürgerinformationsveranstaltung

Ausbau der A 1 mit dem Neubau der Rheinbrücke Leverkusen. Bürgerinformationsveranstaltung Ausbau der A 1 mit dem Neubau der Rheinbrücke Leverkusen Bürgerinformationsveranstaltung 09.12.2013 1 Ausbau A 1 Leverkusen, 09.12.2013 Inhalt Projektablauf Straßenplanung Abschnitt 1 Ausbau zwischen der

Mehr

15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813)

15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813) Bundesministerium der Finanzen (BMF) (Einzelplan 08) 15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813) 15.0 Die Ausgaben für ein IT-Verfahren

Mehr

Straßenverkehrliche Erschließung. Flughafen München

Straßenverkehrliche Erschließung. Flughafen München Straßenverkehrliche Erschließung Flughafen München Ministerialrat Helmut Schütz 1 1 Aktionsprogramm Straßenerschließung Flughafen 2-2000 von StM Dr. Beckstein initiiert, basierend auf den bisherigen Verkehrsprognosen

Mehr

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Nr. Gegenstand Seite 1 Einleitung der Umlegung für das Gebiet XVIII Brombeerenweg 51 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen Das Amtsblatt ist

Mehr

Verwaltungs-, Wirtschafts- öffentlich und Verkehrsausschuss

Verwaltungs-, Wirtschafts- öffentlich und Verkehrsausschuss BESCHLUSSVORLAGE 20/2016 Verwaltungs-, Wirtschafts- öffentlich 23.03.2016 und Verkehrsausschuss Betreff: Bezug: Planfeststellungsverfahren zweigleisiger Ausbau der Gäubahn Hier: Stellungnahme vom 15.02.2016

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung

Mehr

Gemeinde Wabern. Gewerbeflächenkataster. Bericht. Stadtbau + Städtebau und Architektur

Gemeinde Wabern. Gewerbeflächenkataster. Bericht. Stadtbau + Städtebau und Architektur Bericht Stadtbau + Städtebau und Architektur Auftraggeber Gemeinde Wabern Auftragnehmer Stadtbau + Städtebau und Architektur Dipl.-Ing. Stefan Schlüter Architekt und Städtebauarchitekt Fingerhutweg 14

Mehr

Wittenberge-Schwerin. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Wittenberge-Schwerin. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr A 14, Lückenschluss L Magdeburg- Wittenberge-Schwerin Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Oktober 2008 Schwerpunkte Sachstand zum Lückenschluss der A 14, Magdeburg-Wittenberge-Schwerin Konsequenzen

Mehr

Berichterstattung: Senatorin Hajduk. Vorblatt zur Senatsdrucksache

Berichterstattung: Senatorin Hajduk. Vorblatt zur Senatsdrucksache Berichterstattung: Senatorin Hajduk Staatsrat Dr. Winters Staatsrat Maaß Vorblatt zur Senatsdrucksache Nr. 2010/xxxx vom xx.xx.2010 Bericht über den Sachstand zur Hafenquerspange (HQS) und über einen Antrag

Mehr

Mainzer Ring. Planung zum 6-streifigen Ausbau von der Anschlussstelle Mainz Finthen bis zum Autobahnkreuz Mainz Süd

Mainzer Ring. Planung zum 6-streifigen Ausbau von der Anschlussstelle Mainz Finthen bis zum Autobahnkreuz Mainz Süd Mainzer Ring Planung zum 6-streifigen Ausbau von der Anschlussstelle Mainz Finthen bis zum Autobahnkreuz Mainz Süd Gemeinsame Sitzung - des Park- und Verkehrsausschusses, - des Ausschusses für Umwelt,

Mehr

ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Erfahrungen und Ausblick

ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Erfahrungen und Ausblick ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Erfahrungen und Ausblick Zukunftsforum Infrastruktur am 26.05.2015 im BMVI www.bmvi.de ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Erfahrungen 1. Wesentliche Gründe für die ÖPP-Projektumsetzung

Mehr

Alternative A Verbindung A14 und A1 mit nördlicher Umfahrung Lauteracher Ried

Alternative A Verbindung A14 und A1 mit nördlicher Umfahrung Lauteracher Ried Alternativen im Straßennetz Arbeitspaket 3 Aufgabe T R T Untertunnelung L 202 zwischen City-Tunnel und Rheinquerung Ausbau L 203 zwischen Hard und Lustenau Aufgabe des Arbeitspaketes 3 ist es, Alternativen

Mehr

Planfeststellungsverfahren zum Umbau des Autobahndreieckes Essen-Ost

Planfeststellungsverfahren zum Umbau des Autobahndreieckes Essen-Ost Planfeststellungsverfahren zum Umbau des Autobahndreieckes Essen-Ost Präsentation bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I der Stadt Essen Essen, 28.04.2015 Eva Fehren-Schmitz 1 Umbau des AD Essen-Ost

Mehr

Verkehrsstrompotenziale A16 / B87

Verkehrsstrompotenziale A16 / B87 www.ptv.de Verkehrsstrompotenziale A16 / B87 Ergebnisse Cottbus, 20.01.2011 Straßeninfrastruktur Europa Hamburg Berlin Frankfurt (Oder) E 30 E 40 A 1 A 2 Düsseldorf A 7 A 38 A 9 A B 87 13 Leipzig Wroclaw

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum:

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: Stadt Schwentinental Die Bürgermeisterin Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: 07.03.2013 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1

Mehr

Neue Abfahrt Gut Neuheim bringt zusätzlichen Verkehr nach Friesheim und Bliesheim

Neue Abfahrt Gut Neuheim bringt zusätzlichen Verkehr nach Friesheim und Bliesheim Hintergrundinformation Erftstadt, 4.03.2009 Neue Abfahrt Gut Neuheim bringt zusätzlichen Verkehr nach Friesheim und Bliesheim Die SPD-Fraktion befürchtet, dass die geplante und genehmigte neue Autobahnabfahrt

Mehr

Feste Fehmarnbeltquerung - ein Tunnel mit Herausforderungen - NordBau 09. September

Feste Fehmarnbeltquerung - ein Tunnel mit Herausforderungen - NordBau 09. September Feste Fehmarnbeltquerung - ein Tunnel mit Herausforderungen - NordBau 09. September 2015 - Karin Druba MWAVT - Projektleiterin Feste Fehmarnbeltquerung - PG FBQ karin.druba@wimi.landsh.de Agenda 01 Die

Mehr

Masterplan Stadt Brandenburg an der Havel

Masterplan Stadt Brandenburg an der Havel Stadt Brandenburg an der Masterplan Stadt Brandenburg an der Anlagenband 1 / Anlage 4: Verkehr Ausgangssituation, Probleme, Maßnahmen [Stand: 25. Oktober 2006] mit Unterstützung von Inhaltsverzeichnis

Mehr

Straßenbau bis 2010 aus der Sicht des Bundes

Straßenbau bis 2010 aus der Sicht des Bundes Straßenbau bis 2010 aus der Sicht des Bundes Ministerialdirigent Andreas Krüger Leiter der Unterabteilung Straßenbau, Erhaltung und Finanzierung im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (OÖ), Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll (NÖ) und Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl (OÖ) am 19. August 2015 in Mauthausen,

Mehr

Autobahn A 33 im Bereich von Hövelhof. Information über die geplante Fahrbahnsanierung

Autobahn A 33 im Bereich von Hövelhof. Information über die geplante Fahrbahnsanierung Autobahn A 33 im Bereich von Hövelhof Information über die geplante Fahrbahnsanierung Landesbetrieb Straßen.NRW Betriebssitz Gelsenkirchen und Autobahnniederlassung Hamm 1 Information Hövelhof 02.10.2012

Mehr

Viergleisiger Neu- und Ausbau der Rheintalbahn. Stand: Dezember 2015

Viergleisiger Neu- und Ausbau der Rheintalbahn. Stand: Dezember 2015 Viergleisiger Neu- und Ausbau der Rheintalbahn Stand: Dezember 2015 Die Strecke im Überblick PfA 7.1: Kernforderung 1 PfA 72bi 7.2 bis 80 8.0: Kernforderung 2 PfA 8.1 bis 8.2: Kernforderung 3 PfA 8.3 und

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau Hermann Simons Referatsleiter WV III 6 Oberfinanzdirektionen HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Chemnitz BB Frankfurt/Main Bundesbaureferat Hannover LBA Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg ASt Freiburg Koblenz

Mehr

8. Sitzung des Dialogforums Hanau-Würzburg/Fulda. DB Netz AG Dr. Reinhard Domke Rodenbach

8. Sitzung des Dialogforums Hanau-Würzburg/Fulda. DB Netz AG Dr. Reinhard Domke Rodenbach 8. Sitzung des Dialogforums Hanau-Würzburg/Fulda DB Netz AG Dr. Reinhard Domke Rodenbach.05.07 TOP 3 Ausbaustrecke Hanau Gelnhausen 3.. Bericht von der 9. Sitzung der AG Hanau - Gelnhausen Nach dem Ausbau

Mehr

1.) Welche durchschnittliche Verkehrsstärke hat die A10 pro Fahrbahn im Jahr 2014?

1.) Welche durchschnittliche Verkehrsstärke hat die A10 pro Fahrbahn im Jahr 2014? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1244 der Abgeordneten Andreas Kalbitz und Franz Wiese der AfD-Fraktion Landtagsdrucksache 6/2910 Verkehrskapazitäten zum Flughafen Willy-Brandt (BER)

Mehr

Regional und überregional bedeutsame Verkehrsinfrastrukturprojekte in und für die TechnologieRegion Karlsruhe

Regional und überregional bedeutsame Verkehrsinfrastrukturprojekte in und für die TechnologieRegion Karlsruhe Regional und überregional bedeutsame Verkehrsinfrastrukturprojekte in und für die TechnologieRegion Karlsruhe Verkehrspolitisches Positionspapier der TechnologieRegion Karlsruhe GbR I. Position Mobilität

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz Stadtamt Braunau am Inn mit Landesrat Dr. Hermann Kepplinger, Bezirkshauptmann Dr. Georg Wojak, Bürgermeister Gerhard Skiba und Stadtrat Harry Buchmayr am 27.

Mehr

LÄRMSCHUTZWÄNDE IN AHRENSBURG: WIE KÖNNEN SIE VERHINDERT

LÄRMSCHUTZWÄNDE IN AHRENSBURG: WIE KÖNNEN SIE VERHINDERT LÄRMSCHUTZWÄNDE IN AHRENSBURG: WIE KÖNNEN SIE VERHINDERT WERDEN? Ahrensburg (ve). Lärmschutzwände in einer Höhe von sechs Metern quer durch Ahrensburg? Die Stadt will das verhindern und muss sich wappnen.

Mehr

Ausbau der A30 in Osnabrück oder Neubau der A33 Nord?

Ausbau der A30 in Osnabrück oder Neubau der A33 Nord? 1 Ausbau der A30 in Osnabrück oder Neubau der A33 Nord? Mögliche Konsequenzen der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 für die Bundesfernstraßenplanung im Raum Osnabrück Zur Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans

Mehr

10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung TOP 3 Lärmschutz. DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h.,

10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung TOP 3 Lärmschutz. DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h., 10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h., 16.05.2013 Darlegung der Unterschiede, insbesondere hinsichtlich des Lärms, zwischen der

Mehr

1. welcher Sachstand bei den im Impuls-Programm des Landes befindlichen Straßenbauprojekten in Baden-Württemberg gegeben ist;

1. welcher Sachstand bei den im Impuls-Programm des Landes befindlichen Straßenbauprojekten in Baden-Württemberg gegeben ist; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 391 02. 08. 2011 Antrag der Abg. Hans-Martin Haller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Impuls- und

Mehr

Bundesverkehrswegeplan

Bundesverkehrswegeplan Bundesverkehrswegeplan 2030 Bundesverkehrswegeplan Das ist der BVWP Der Bundesverkehrswegeplan kurz BVWP ist eine Absichtserklärung der Bundesregierung über das künftige Investitionsgeschehen in die Verkehrsinfrastruktur

Mehr

Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Knoten Gewerbegebiet Rüningen-West

Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Knoten Gewerbegebiet Rüningen-West Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Knoten Gewerbegebiet Rüningen-West (Rüningenstraße / Verbindungsspange AS Rüningen-Süd / Zufahrt Gewerbegebiet Rüningen-West) Auftraggeber Stadt Braunschweig

Mehr

Autobahn 100 im Zuge des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015

Autobahn 100 im Zuge des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 Deutscher Bundestag Drucksache 18/5670 18. Wahlperiode 24.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Annalena Baerbock,

Mehr

Schlussbericht. Verkehrliche Auswirkungen des Autohofs Elsdorf auf die Ortslage Heppendorf (Stadt Elsdorf) Vorgezogene Stellungnahme

Schlussbericht. Verkehrliche Auswirkungen des Autohofs Elsdorf auf die Ortslage Heppendorf (Stadt Elsdorf) Vorgezogene Stellungnahme Gesellschaft für Regional-, Stadt-, Umwelt- und Verkehrsplanung mbh Maria Theresia Allee 71 D 52064 Aachen Schlussbericht Verkehrliche Auswirkungen des Autohofs Elsdorf auf die Ortslage Heppendorf (Stadt

Mehr

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81

Mehr

1 Hintergrund und Veranlassung

1 Hintergrund und Veranlassung 1. Ergänzung zum Wegekostengutachten 2013 2017 14.04.2014 Mautsatzberechnung als Grundlage für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Hinweis: Durch Rundungen

Mehr

Bundesministerium für Verkehr, Bau- November 2004 und Wohnungswesen

Bundesministerium für Verkehr, Bau- November 2004 und Wohnungswesen Bundesministerium für Verkehr, Bau- November 2004 und Wohnungswesen Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn vom 29. Juni 1994 (Kompensation für die Folgen des Verlustes des Sitzes

Mehr

Landeshauptstadt Dresden GZ: (OB) Die Oberbürgermeisterin

Landeshauptstadt Dresden GZ: (OB) Die Oberbürgermeisterin Landeshauptstadt Dresden GZ: (OB) 666 22 Die Oberbürgermeisterin Datum: ^ $$ 20U Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden Frau Stadträtin Margit Haase Belegungen sowie Planungs

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau Netzausbau in Bayern Wie geht es weiter? München, 17.06.2016 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Hier eine Zusammenfassung des Gutachtens

Hier eine Zusammenfassung des Gutachtens Die BI-Queichtal hat mit der BI-Landau ein Gutachten erstellen lassen, um Korrektheit der Verkehrsuntersuchungen der Firma Modus Consult von 2003 bis 2014, die der Landesregierung als Planungsgrundlage

Mehr

Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen

Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen Parallelführungen von Radwegen / Radschnellwegen in den anbaufreien Zonen entlang von Bundesstraßen / Autobahnen Joachim Majcherek Leiter des Justitiariats des Landesbetrieb Straßenbau NRW 1 Arbeitskreis

Mehr

Sitzungsvorlage DS 2015/195. Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss. öffentlich am Unterbringung von Asylbewerbern - weitere Standorte

Sitzungsvorlage DS 2015/195. Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss. öffentlich am Unterbringung von Asylbewerbern - weitere Standorte Sitzungsvorlage DS 2015/195 Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss öffentlich am 24.06.2015 Amt für Soziales und Familie Stefan Goller-Martin (Stand: 16.06.2015) Mitwirkung: Stadtplanungsamt Aktenzeichen:

Mehr

Geplant: Neue Tiefgarage

Geplant: Neue Tiefgarage Einfahrt Mitte Ziel: Realisierung des Gesamtverkehrsprojektes Einfahrt Mitte unter Einbindung der Schlossalmbahn Neu, Gewährleistung des Verkehrsflusses Vorgeschichte: 5 Varianten durch Arbeitsgruppe intensiv

Mehr

Information zu Baumaßnahmen in der Oldesloer Straße vom bis

Information zu Baumaßnahmen in der Oldesloer Straße vom bis Information zu Baumaßnahmen in der Oldesloer Straße vom 20.3. bis 21.4. 2014 Hamburg - 18. März 2014 Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) saniert die Fahrbahnen der Oldesloer Straße von

Mehr

Ruhr-Universität Bochum

Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Lehrstuhl für Verkehrswegebau Prof. Dr.-Ing. M. Radenberg Modulprüfung WP29 Verkehrswegebau Masterstudiengang Bauingenieurwesen (PO 13) Mittwoch, den 23.9.2015 09:30 12:30 Uhr Zugelassene

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Verkehr in Hamburg, in der Metropolregion und mit dem Hinterland des Seehafens

Verkehr in Hamburg, in der Metropolregion und mit dem Hinterland des Seehafens Verkehr in Hamburg, in der Metropolregion und mit dem Hinterland des Seehafens - Besuch des Regionalrats Düsseldorf - 22. Juni 2009 1 Übersicht 1. Zuständigkeiten im Verkehr 2. Lage im Raum 3. Ausgangssituation

Mehr

Verkehr verkehrt Teil 2

Verkehr verkehrt Teil 2 Verkehr verkehrt Teil 2 Dieses ausgewiesene Biotop mit wunderschönen Hochstammapfelbäumen wurde zugunsten der B31 neu geopfert! Andere Opfer bedrohen uns, wenn wir uns nicht rechtzeitig wehren B31 neu

Mehr

beschließend 1.1 Der konkrete ses. 1.2 Die

beschließend 1.1 Der konkrete ses. 1.2 Die DS PIA 08/16 15.04.2016 53221.16 Planungsausschuss am 28.04.201 16 TOP 5 (öffentlich) Aus- und Neubau der Rheintalbahn hier: Umsetzung der Beschlüsse des Projektbeirats beschließend 1.2 Die konkrete ses.

Mehr

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013 0. INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof U-Bahnhof Turmstraße Bürgerinformationsveranstaltung am 5. März 2015

Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof U-Bahnhof Turmstraße Bürgerinformationsveranstaltung am 5. März 2015 Straßenbahnneubaustrecke Hauptbahnhof U-Bahnhof Turmstraße Bürgerinformationsveranstaltung am 5. März 2015 Tagesordnung TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 Begrüßung und Vorstellung Planungsablauf und

Mehr

6 Wirkungsanalysen Prognose-Nullfall 2025

6 Wirkungsanalysen Prognose-Nullfall 2025 73 6 Wirkungsanalysen Die für Kitzingen erarbeiteten Konzepte müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen untereinander und vor dem Hintergrund der generellen Verkehrs- und Raumentwicklung betrachtet und bewertet

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Volle Kraft voraus Mobilität ermöglichen. Geplant: Unternehmen steigern Innovationsaktivitäten. Gewonnen: ÖKOPROFIT verbindet Ökologie und Ökonomie

Volle Kraft voraus Mobilität ermöglichen. Geplant: Unternehmen steigern Innovationsaktivitäten. Gewonnen: ÖKOPROFIT verbindet Ökologie und Ökonomie 01 2011 Volle Kraft voraus Mobilität ermöglichen Gewonnen: ÖKOPROFIT verbindet Ökologie und Ökonomie Geplant: Unternehmen steigern Innovationsaktivitäten Gesteigert: Unternehmensnahe Dienstleister legen

Mehr

Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016

Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016 Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016 1. Sachstand Hallenbad Die vom Rat beschlossene Kostenobergrenze von 6,4 Mio. für das Hallenbad wird nach den aktuellsten Kostenberechnungen durch das Ingenieurbüro

Mehr

Schneller, flexibler und komfortabler durch die Region.

Schneller, flexibler und komfortabler durch die Region. Schneller, flexibler und komfortabler durch die Region. ballungsraumverkehr für zehn millionen menschen. rhein-ruhr-express (RRX) Die Rhein-Ruhr-Region als größter europäischer Ballungsraum benötigt ergänzend

Mehr

Verkehrskonzept Münchner Norden

Verkehrskonzept Münchner Norden Verkehrskonzept Münchner Norden Verkehrskonzept Münchner Norden Bürgerversammlung 04.12.2012 Georg Dunkel Abteilung Verkehrsplanung Seite 1 Verkehrskonzept Münchner Norden 1. Vorbemerkung / Anlass der

Mehr

Beitrag zum Störfallmanagement. Neue Lokalisierungstafeln - Modellversuch Hamburg -

Beitrag zum Störfallmanagement. Neue Lokalisierungstafeln - Modellversuch Hamburg - Beitrag zum Störfallmanagement Neue Lokalisierungstafeln - Modellversuch Hamburg - Hintergrund Problem Orientierung In den verzweigten Autobahnnetzen können Fahrzeugführer aufgrund der großen Reiseweiten

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1270 16. Wahlperiode 07-03-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft

Mehr

Stausituation auf den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen

Stausituation auf den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen Stausituation auf den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen Studie im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - Aufstellung der engpassbezogenen

Mehr

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde

Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde 1 Bezirksregierung Münster Bezirksplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.: 0251/411-1751 email:geschaeftsstelle@bezreg-muenster.nrw.de Sitzungsvorlage 17/2016 Neuaufstellung

Mehr