Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage WVA/18/16 Teil 4 Stand:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage WVA/18/16 Teil 4 Stand:"

Transkript

1 Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage WVA/18/16 Teil 4 Stand: Ausschussvorlage Ausschuss: WVA, 26. Sitzung am Ausschussvorlage zu: Drucks. 18/2377 INGE gemeinsame Stellungnahme: Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e. V., Landesverband Hessen und anwaltskontor Schriefers Rechtsanwälte S. 36

2 36 Gemeinschaftliche Stellungnahme von: der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.v. des Landesverbandes Hessen der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.v. und anwaltskontor Schriefers Rechtsanwälte Reisholzer Werftstraße 29a, Düsseldorf aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) Stand:

3 37 Vorbemerkung und Darstellung der Verfasser der Stellungnahme: Bcsd e.v. Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing (bcsd) ist bundesweite Interessenvertretung der in Citymanagement und Stadtmarketing tätigen Personen, Institutionen und Unternehmen. Sie vertritt damit diejenigen Akteure in unseren Städten, die den Weg der kooperativen Innenstadt- und Standortentwicklung in den deutschen Innenstädten in den letzten Jahren maßgeblich geprägt haben. Insbesondere die Erfahrungen aus dem in mehreren Jahren und verschiedensten Organisationsansätzen gelebten und mit Leben erfüllten Public-Private-Partnership im Citymanagement, insbesondere die Erfahrung der Grenzen der bisherigen Ansätze kennzeichnen diese Stellungnahme in wesentlichen Teilen. Bereits im September 2003 hatte die bcsd in einem Positionspapier die aus der Sicht des Verbandes erforderlichen Kriterien hinsichtlich der Einführung der Bündnisse für Investitionen und Dienstleistungen zusammengefasst und damit die bundesweite Diskussion entscheidend angestoßen. Die bcsd fordert die Einrichtung von BIDs in Deutschland zum Zwecke der Quartiersentwicklung und unterstützt den BID-Gedanken als positiven Ausdruck einer öffentlich-privaten Partnerschaft mit dem Ziel einer Verbindung von öffentlicher Aufgabenerfüllung und privatem Engagement. Daher hat der Verband im Jahre 2004 seine Satzung in den Bereichen seiner wahrzunehmenden Aufgaben und in Hinblick an die Anforderungen einer Mitgliedschaft im Verband erweitert. Damit wird die bcsd im BID-Bereich nunmehr ebenfalls für die als Aufgabenträger tätigen Gruppen und Personen als Ansprechpartner und Interessenvertreter aktiv. Der bcsd-landesverband Hessen Diese Stellungnahme ist in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Landesverband der bcsd in Hessen, namentlich mit dem Landesbeauftragten Herrn Martin Bieberle, Hanau, verfasst worden. Anwaltskontor Schriefers Rechtsanwälte Die Ausführungen von Bundes- und Landesverband sind von dem auf Stadtmarketing- und BID- Fragestellungen spezialisierten Rechtsanwalt Andreas Schriefers, Anwaltskontor Schriefers Rechtsanwälte, Düsseldorf, mitverfasst worden. Er hat den Voranhörungen bzw. Anhörungen zum Erlass der Landesgesetze in den Landtagen von Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen und Nordrhein-Westfalen mit teilgenommen bzw. an dem Referentengesetzesentwurf für den Frei- 2

4 38 staat Sachsen mitgewirkt. Daneben ist Rechtsanwalt Schriefers Rechtsbeistand und Fördermitglied der bcsd. I. Bemerkungen und Anregungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf aus Sicht des bcsd- Landesverbandes Hessen: Der bcsd-landesverband Hessen sieht in der Stärkung und Entwicklung der Innenstadt die größte Herausforderung im Bereich der Stadtentwicklung. Immobilien- und Standortgemeinschaften stellen einen bedeutenden Beitrag zur planungsrechtlichen Stadtentwicklung und eine Möglichkeit zur Aufwertung von Innenstadtlagen, Geschäftsstraßen bis hin zu Werterhaltung oder steigerung der dortigen Grundstücke dar. In vielen hessischen Innenstädten haben sich Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen zu Gewerbevereinen und Werbegemeinschaften zusammengeschlossen. Teilweise finden die freiwilligen Kooperationen mit Beteiligung der jeweiligen Städte statt. Unabhängig der Größe der Stadt und den jeweiligen Organisationsstrukturen ist ihnen gemeinsam, dass die Arbeit auf ehrenamtlicher Basis geschieht und Trittbrettfahrer schwer einzufangen sind. An dieser Stelle sind INGE-Projekte eine sinnvolle Alternative. Der bcsd-landesverband hält die Fortsetzung der INGE-Initiative für eine sinnvolle und logische Konsequenz aus den bisherigen Bemühungen und Aktivitäten. Die erfolgreichen INGE-Projekte aus Gießen haben gezeigt, dass die Installation von Business Improvement Districts (BID) die gewünschten Ergebnisse erzielen können. Bemerkung zu den Gesetzesänderungen Die frühzeitige Informations- und Datenweitergabe an den Aufgabenträger erscheint sinnvoll, da dies bei vielen Projekten zu Startschwierigkeiten führte. Ein verantwortungsvoller, sensibler Umgang mit den Daten der Grundstückseigentümer müsste jedoch gewährleistet sein. Der Aufgabenträger sollte ein mit lokalen Akteuren abgestimmtes Konzept (selbstverständlich ohne Detailplanungen) bei der Gemeinde einreichen, bevor er die Daten erhält. Hierdurch wird neben der frühzeitig geschaffenen Integration von lokalen Akteuren auch eine Transparenz geschaffen, die die Fortsetzung des Prozesses positiv beeinflussen könnte. Insbesondere haben die Erfahrungen aus Gießen gezeigt, dass es große Widerstände bezüglich der Abgabenpflicht bei Wohnimmobilienbesitzern gibt, die letztlich auch in der Vergangenheit zu 3

5 39 außergerichtlichen Sonderregelungen für die Betroffenen führte. Eine gerechtere Verteilung des Hebesatzes für Wohneigentum ist grundsätzlich zu begrüßen, ob dies die Akzeptanz der INGE- Projekte bei Wohnimmobilienbesitzern großzügig steigert bleibt jedoch fraglich. Die Praxis zeigte dass innerhalb der BID-Projekte hauptsächlich Geschäftsfunktionen im Mittelpunkt stehen. Da die Attraktivität einer Innenstadt durch den Mix von Gewerbe, Kultur und Wohnen auszeichnet, ist die Anpassung des Gesetzes bezüglich der Abgabenpflicht der Wohneigentümer kritisch zu beurteilen. Die Investitionssummen könnten in Zukunft erheblich geringer ausfallen und somit die Schlagkraft eines INGE-Projektes reduzieren. Der BCSD-Landesverband Hessen weist darauf hin, dass INGE-Projekte als Instrument der Stadtentwicklung keine Selbstläufer sind und einen hohen Aufwand in personeller und finanzieller Form mit sich bringen. An dieser Stelle möchten wie auf das hessische Förderprogramm Aktive Kernbereiche Hessen hinweisen, innerhalb dessen es möglich ist, INGE-Projekte zu fördern. Die Stadt Offenbach wurde in das Förderprogramm Aktive Kernbereiche aufgenommen und prüft derzeit die Errichtung eines INGE-Projektes in der Innenstadt. Die Rahmenbedingungen für einen Innovationsraum konnten durch das Förderprogramm maßgeblich verbessert werden, nicht zuletzt eine professionelle Betreuung der ersten Phase des INGE-Prozesses konnte auf diesem Wege teilweise finanziert werden. Letztlich haben aber auch gescheiterte INGE-Projekte die jeweiligen Geschäftslagen in die Öffentlichkeit gerückt und damit die Akteure zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit ihrem Quartier gebracht. Die Gesetzesänderungen machen einen flexibleren Einsatz von INGE-Projekten möglich. Örtliche Gegebenheiten wie Immobilien, die den Zwecken des Gemeinbedarfs dienen, können somit besser berücksichtigt werden. Die Anpassung des Umlageschlüssels erscheint als gerechte Änderung, welche die Akzeptanz von INGE-Projekten bei den Immobilienbesitzern zu Gute kommt. Mit der frühzeitigen Adressweitergabe der Immobilienbesitzer wird die Installation INGE- Projekte vereinfacht, insgesamt könnte die Errichtung von BIDs, insbesondere auf rechtlicher Seite, noch einfacher strukturiert werden. II. 4

6 40 Bemerkungen und Anregungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf aus Sicht anwaltskontor Schriefers Rechtsanwälte: 1. In den BID-Landesgesetzen so auch in Hessen - ist regelmäßig für den Fall des Scheiterns oder der notwendigen Abberufung der Aufgabenträgers die Übernahme der BID- Trägerorganisation in die Ersatzträgerschaft der Gemeinde vorgesehen. Offen sind Inhalt, Umfang und Vereinbarkeit dieser Ersatzträgerschaft mit den Grundsätzen des Gemeindewirtschaftsrechts bzw. des Kommunalverfassungsrechts. Zu beachten ist, dass die Gemeinden häufig weder über die personellen, finanziellen und sachlichen Ressourcen verfügen, diese Ersatzträgerschaft auszufüllen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Übernahme der Ersatzträgerschaft eventuell zu Interessenskonflikten mit stadtentwicklungspolitischen Vorstellungen und Konzepten der Gebietskörperschaft führen kann., die es zu vermeiden gilt. Angeregt wird zugleich eine eindeutigere Behandlung der Frage, ob im Falle einer Übernahme der Ersatzträgerschaft eine eigenständige Verpflichtung der Kommune entsteht, bereits an den abberufenen Aufgabenträger weitergeleitete und von diesem ggf. zu Unrecht verbrauchte BID- Abgabenvolumina nachzuleisten. Da es sich bei den weitergeleiteten Geldern um öffentliche Gelder handelt, müsste eine Nachleistung aus kommunalen Vermögen in Betracht gezogen werden. Gleiches gilt, wenn die BID-Abgaben an die ursprünglich leistenden Grundstückseigentümer oder Gewerbetreibenden zurückgezahlt werden müssen. 2. Darüber hinaus wäre die Frage zu klären, ob die Verpflichtung zur Leistung der BID-Abgabe von den Grundstückseigentümern an ihre Mieter weitergegeben werden kann. Zumindest bei Neuverträgen über Gewerbeflächen dürfte dies bei zureichender Regelungs- und Formulierungstiefe zu bejahen sein. Im Falle der Nutzung einer Immobilie zu Wohnzwecken dürfte eine Weitergabe der BID-Abgabe allerdings auch im Fall eines Neuvertrages abzulehnen sein, da dies als unzulässige Dritte Miete zu werten wäre. Damit ist der gewollte Regelungsinhalt des geänderten 7 Abs. 4, der für Grundstücke, die ausschließlich oder nach 7 Abs. 4 Satz 2 in das Ermessen einer Gemeinde stellt, ob und inwieweit sie von der Befreiung zur Leistung der Abgabe Gebrauch machen möchte, ins Leere. Es steht zu befürchten, dass die gesetzlich vorgesehene Ausnahme zur Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse zur Regelentscheidung wird. Trotz der für Wohneigentümer in einem Innovationsbereich feststellbaren mittelbaren Vorteile lässt sich angesichts der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der sachgerechten Ermittlung und Bewertung eben dieser Vorteile nicht negieren, dass Wohneigentümer einem Instrument, welches zur 5

7 41 Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren eine Abgabenpflicht begründet eher kritisch gegenüberstehen. Die Heranziehung der Wohneigentümer zur Abgabenleistung sollte daher auf einer freiwilligen Basis erfolgen und nicht über eine gesetzliche Verpflichtung über Regel- Ausnahme-Ermessensentscheidungen reguliert werden. Damit einher ginge das nach 6 Abs. 1 Satz 2 vorgesehene Beteiligungsverfahren: Nur derjenige Eigentümer eines ausschließlich zu Wohnzwecken oder gemischt genutzten Grundstücks, der sich im Wege eines vorgeschalteten Interessensbekundungsverfahrens verbindlich bereit erklärt hat, auf freiwilliger Basis einen finanziellen Beitrag zu leisten, kann bei der Aufstellung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes mit bestimmen. 3. Die pauschale Orientierung der Abgabenhöhe an dem Einheitswert der Grundstücke, dürfte künftigen BID-Vorhaben nur partiell gerecht werden: Das Gesetz sollte nur die Abgabenpflicht als Grundsatz regeln, den Stadtgemeinden daneben aber die Möglichkeit belassen, über eine kommunale Abgabensatzung auch eine Bemessung der Abgabe nach Verkehrs- statt nach Einheitswerten vorzusehen sowie die Abgabenhöhe nach dem Finanzierungsbedarf zu bestimmen, also nach einem Pro-Kopf-Schlüssel. 4. Dem Gesetzesentwurf sollten Regelungen bezüglich der Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung des Aufgabenträgers durch die Standortgemeinschaft etc. sowie bezüglich der Ablösung des Aufgabenträgers und Einsetzung eines neuen Aufgabenträgers, z.b. für den Fall erheblicher Kollisionen zwischen der originären Interessenlage eines externen Aufgabenträgers als Unternehmer und den Interessen der Standortgemeinschaft, hinzugefügt werden. Gesetzlich ausgeschlossen werden sollte schließlich auch, dass ein Aufgabenträger gegen den Willen der Abgabenverpflichteten tätig sein kann. 5. Gerade bei den Innovationsbereichen, in denen bauliche Maßnahmen zur Aufwertung des innerstädtischen Geschäftsquartiers durchgeführt werden sollen, stellt sich die Frage, wer die errichteten Immobilien und Möblierungen des öffentlichen Raums, wie z.b. Parkbänke, Laternen, übernimmt, wenn der Innovationsbereich sich nach der Zeit, für die es eingegangen wird, wieder auflöst. 6

8 42 Soweit hierfür die Kommunen aufkommen wollen, ist nicht absehbar in welcher Höhe Anschlusslasten auf die Gemeinden zukommen. Die Kommunen haben zumindest nach den gegenwärtigen Landesgesetzen keine Möglichkeit, zur Finanzierung der laufenden Unterhaltskosten eine fortlaufende Quartiersabgabe zu erheben und einzuziehen. Ob es sich für diese Fälle anbietet, aus dem Abgabenvolumen je Innovationsbereich einen Mindestbetrag als Sicherheit für die Zeit nach Ablauf zu hinterlegen oder sonstige Rücklagen zu bilden, bleibt zu diskutieren. 6. Schließlich stellt sich auch nach mehreren Jahren Umgangserfahrung die Frage nach der steuerrechtlichen Bewertung der BID-Abgabe. So stellt zum Beispiel die Einziehung, das Halten und schließlich die Weiterleitung der Innovationsbereichs-Abgabenvolumina an den jeweiligen Aufgabenträger eine an sich selbständige und damit gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtige Leistung der Kommune dar. Ebenfalls nicht abschließend geklärt, sondern bislang nur in Abstimmung mit den jeweilig örtlich zuständigen Finanzämtern erörtert, ist die Frage nach der Umsatzbesteuerung der Abgabe als solcher nach Weitergabe des Abgabevolumens an den Aufgabenträger. Nach dem Willen der Beteiligten und der Grundidee der BIDs sind die eingezogenen Gelder von der Kommune treuhänderisch zu verwalten und sodann wiederum zu treuen Händen an das BID weiterzureichen. Ein weiterer Aspekt liegt in der Beurteilung der BID-Abgabe als öffentliches Geld, da es sich hierbei jedenfalls nicht ohne weiteres und gerade unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes der jüngeren Vergangenheit zum Leistungsaustausch im Kontext der Gewährung von Geldern aus den öffentlichen Haushalten um echte Zuschüsse im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handeln dürfte. 7. Nach 6 Abs. 3 Satz 1 überwacht die für den Innovationsbereich zuständige Gemeinde die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Aufgabenträgers, ggf. unter Hinzuziehung von sachverständigen Personen bzw. Stellen. Die Geschäftsführung hat nach 6 Abs. 3 Satz 2 die rechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Führung eines durchschnittlichen Unternehmens zu erfüllen. Häufig scheitern Innovationsinitiativen sei es bereits am Anfang ihrer Bemühungen oder im Laufe der Zeit an den zunehmenden Anforderungen einer professionellen Umsetzung ihrer Themen und Strukturen. Zu beachten ist auch, dass die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unternehmensführung je nach Rechtsform des Aufgabenträgers unterschiedlich gestuft sind. So gibt es Quartiersinitiativen, die gleichwohl als eingetragener Vereinstruktu- 7

9 43 riert, erheblich mehr Geld zu verantworten und zu bewegen haben, als manches kleines Unternehmen in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die allgemein bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Implementierung eines Risiko- und Chancenmanagements durch die Geschäftsführung eines Aufgabenträgers, kann zur Überforderung der zumeist in ehrenamtlichen Strukturen und Unternehmensformen (z.b. als Verein) tätigen Innovationsbereichsbeteiligten führen. Ebenso sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Führung eines durchschnittlichen Unternehmens je nach Lage des Einzelfalls divergent festzulegen oder in ihren praktischen Umsetzungen zu bewerten. Hier könnte die Einführung eines unabhängigen landesweiten INGE-Beauftragten zum Zwecke der Zertifizierung und Qualifizierung sowohl den Gemeinden, als auch den einzelnen Aufgabenträgern durch die Definition einheitlicher Leistungs- und Qualitätsmindeststandards weiterhelfen. Votum: Der Gesetzentwurf ist in seiner inhaltlichen Zielsetzung richtig und wird ausdrücklich begrüßt. Das Vorhaben, im Land Hessen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) zu beschließen, ist in seiner inhaltlichen Zielsetzung richtig und wird ausdrücklich begrüßt. gez. Michael Gerber gez. Martin Bieberle gez. RA Andreas Schriefers Bundesvorsitzender bcsd Landesverband Hessen Anwaltskontor Schriefers 8

Auftaktveranstaltung zum ersten BID-Initiierungsprozess in Bremerhaven im Stadtteil Lehe.

Auftaktveranstaltung zum ersten BID-Initiierungsprozess in Bremerhaven im Stadtteil Lehe. Auftaktveranstaltung zum ersten BID-Initiierungsprozess in Bremerhaven im Stadtteil Lehe 1 www.bid-lehe.de Programm 1. Grußwort von Dr.-Ing. Olaf Voßhans, Vorsitzender Haus und Grund Bremerhaven e. V.

Mehr

Herzlich willkommen Business Improvement Districts, Heiner Schote Chart-Nr Oktober 2013

Herzlich willkommen Business Improvement Districts, Heiner Schote Chart-Nr Oktober 2013 Herzlich willkommen Chart-Nr. 1 Business Improvement Districts Neue Chancen der Zentrenentwicklung Fachtagung Innenstadtentwicklung Positionsbestimmung, Strategien, Konzepte Nürnberg, Heiner Schote Handelskammer

Mehr

Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) Kooperation für den Standort Innenstadt

Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) Kooperation für den Standort Innenstadt 1 Kooperation für den Standort Innenstadt 2 Definition Business Improvement Districts bzw. Immobilien- und Standortgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Grundeigentümern, Einzelhändlern und Dienstleistern

Mehr

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft 232 Entwurf Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (1) Unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde

Mehr

Erfahrungen anderer Bundesländer mit landesgesetzlichen Regelungen für Business Improvement Districts

Erfahrungen anderer Bundesländer mit landesgesetzlichen Regelungen für Business Improvement Districts Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 2183 01. 08. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Claus Schmiedel SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Erfahrungen anderer

Mehr

ISG Immobilien- und Standortgemeinschaften

ISG Immobilien- und Standortgemeinschaften ISG Immobilien- und Standortgemeinschaften Dr. Daria Stottrop IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid Gliederung Begriffsverwendung Rechtliche Grundlagen Ziele Phasen Beispiele für Maßnahmen Abgabenpflicht und

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Sächsisches Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels und Dienstleistungszentren (Sächsisches BID-Gesetz) Partner und erste Erfahrungen in

Sächsisches Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels und Dienstleistungszentren (Sächsisches BID-Gesetz) Partner und erste Erfahrungen in Sächsisches Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels und Dienstleistungszentren (Sächsisches BID-Gesetz) Partner und erste Erfahrungen in der Startphase Foto: BID-Newsletter des DIHK 2 2. Juli

Mehr

Housing Improvement Districts Neue Partnerschaften für Wohnquartiere

Housing Improvement Districts Neue Partnerschaften für Wohnquartiere Housing Improvement Districts Neue Partnerschaften für Wohnquartiere 1. Hintergründe und Projekte 2. Definition von Improvement Districts 3. Chancen Hemmnisse Grenzen Prof. Dr.-Ing. Thomas Krüger HafenCityUniversität

Mehr

Housing Improvement Districts Chancen, Hemmnisse und Grenzen der Kooperation von Eigentümern

Housing Improvement Districts Chancen, Hemmnisse und Grenzen der Kooperation von Eigentümern Housing Improvement Districts Chancen, Hemmnisse und Grenzen der Kooperation von Eigentümern 1. Hintergründe 2. Definition von Improvement Districts 3. Chancen Hemmnisse Grenzen Prof. Dr.-Ing. Thomas Krüger

Mehr

Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) Vom 21. Dezember 2005 GVBl. I S. 867 1 Grundsatz Mit diesem Gesetz wird angestrebt, zur Stärkung der Funktion der Innenstädte und zur

Mehr

Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) Landesrecht Hessen Titel: Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: INGE

Mehr

Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal

Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal V.2 / Beraten am 22.2.17 Präambel noch zu beraten Der Rat der Stadt Wuppertal hat 2.3.2016 die Stabsstelle Bürgerbeteiligung beauftragt, Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Mehr

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16 LVR~ I Qualität für Menschen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland per E-Mail an anhoerung@landtag.nrw.de Köln, 10. August 2015 Die Präsidentin des Landtags Nordrhein Westfalen Platz des Landtags

Mehr

Das BID-Modell in Gießen

Das BID-Modell in Gießen Das BID-Modell in Gießen Stadtteilkonferenz Friedrich-Ebert-Straße in Kassel Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung Ina Säfken Ina Säfken 09.02.2008 / S. 1 A Konstruktion Formal gem. Gesetz zur Stärkung innerstädtischer

Mehr

Village Improvement Districts: Überlegungen für eine Machbarkeitsstudie

Village Improvement Districts: Überlegungen für eine Machbarkeitsstudie Village Improvement Districts: Überlegungen für eine Machbarkeitsstudie Prof. Dr. Christian Diller Verbundpartner: Stadt Butzbach und Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Geographie, Prof. Dr.

Mehr

2 Frage 1: Brauchen wir INGE?

2 Frage 1: Brauchen wir INGE? Stellungnahme Evaluierung des Gesetzes zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere (INGE) Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern 1 Einführung Das hessische

Mehr

Private Initiativen in der Stadtentwicklung Das Hamburger Modell der BID und HID: Ansätze für den Stadtumbau?

Private Initiativen in der Stadtentwicklung Das Hamburger Modell der BID und HID: Ansätze für den Stadtumbau? Private Initiativen in der Stadtentwicklung Das Hamburger Modell der BID und HID: Ansätze für den Stadtumbau? / HCU Hamburg Rechtliche Aspekte des Stadtumbaus in West und Ost 0. Gliederung der Präsentation

Mehr

Business Improvement Districts - Neue Chancen der Zentrenentwicklung. Informationsveranstaltung BIG Berlin 07. Mai 2015

Business Improvement Districts - Neue Chancen der Zentrenentwicklung. Informationsveranstaltung BIG Berlin 07. Mai 2015 Business Improvement Districts - Neue Chancen der Zentrenentwicklung 1 Stadt + Handel City- und Standortmanagement BID GmbH Dipl. Geogr. Nina Häder Geschäftsführende Gesellschafterin der Stadt+Handel BID

Mehr

Abschließend muss das Gesetz mit Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz im Einklang stehen.

Abschließend muss das Gesetz mit Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz im Einklang stehen. Stellungnahme Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im hessischen Landtag I. Vorbemerkungen

Mehr

Die Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen

Die Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen Uwe Lieschke A2005/ 918 Die Weisungsbindungen der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen Ein Beitrag zur Beseitigung von Widersprüchen bei der Auslegung des Gesellschafts-, des Kommunal-

Mehr

Urban Improvement Districts in Deutschland

Urban Improvement Districts in Deutschland Urban Improvement Districts in Deutschland Eine erste Zwischenbilanz Tagung Über Städtebauförderung hinaus Kassel, 13. Juni 2013 Dipl. Ing. Stefan Kreutz HafenCity Universität Hamburg Gliederung 0. Forschungshintergrund

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1769 14.04.2016 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3700

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3700 Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Gottorfstraße 2 24837 Schleswig Sozialausschuss@landtag.ltsh.de Schleswig-Holsteinischer Landtag

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode der Abgeordneten Monika Heinold (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode der Abgeordneten Monika Heinold (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2038 16. Wahlperiode 13.05.2008 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium

Mehr

Verantwortung Engagement

Verantwortung Engagement 01 02 03 04 05 Verantwortung Mitglieder Engagement Konsequenz Leidenschaft Vision Stade aktuell e.v. Größtmöglicher Nutzen für alle. für Mitglieder Die Zukunft Stades aktiv gestalten Seit nunmehr 47 Jahren

Mehr

Per

Per Per E-Mail: poststelle@mbwsv.nrw.de Herrn Minister Michael Groschek Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Düsseldorf, 19. November

Mehr

Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Kommunale Richtlinie für die Stadt Dessau-Roßlau zur Mittelvergabe aus dem Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Instrument: Verfügungsfonds 1. Geltungsbereich, Ziele und Aufgaben des

Mehr

- erarbeitet in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ressorts der Landesregierung - Juni Präambel

- erarbeitet in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ressorts der Landesregierung - Juni Präambel Muster der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen für eine Satzung über die Festlegung eines Gebietes für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft und über die Erhebung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes. 44. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 02. Oktober 2013, TOP 10 a

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes. 44. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 02. Oktober 2013, TOP 10 a Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Staatssekretär An die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105 Kiel

Mehr

Arbeitsgruppe 3: Verfügungsfonds

Arbeitsgruppe 3: Verfügungsfonds Arbeitsgruppe 3: Verfügungsfonds Maßnahmenspektrum und Fördergegenstände, Gremien und Mittelvergabe Moderation: Christoph Haller Bundestransferstelle Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Berlin / Kassel

Mehr

Implementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom

Implementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom Baden-Württemberg Die wurde am 22. Januar 2010 unterzeichnet und ist am 31. März 2010 in Kraft Ein ist wegen der guten Beziehungen derzeit nicht geplant. Stattdessen wurde am 15. Dezember 2008 auf Landesebene

Mehr

'/0. November Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 23. November Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

'/0. November Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 23. November Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,

Mehr

MERKBLATT: Antragsunterlagen und Antragsmuster

MERKBLATT: Antragsunterlagen und Antragsmuster MERKBLATT: Antragsunterlagen und Antragsmuster Deckblatt Logo, Bilder, etc. Antrag auf Einrichtung der Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) XX Anschreiben Anrede, hiermit stellen wir, [Aufgabenträger],

Mehr

Business Improvement Districts für Niedersachsen

Business Improvement Districts für Niedersachsen Business Improvement Districts für Niedersachsen Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt. Ein Ausschlag

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Bundesrat Drucksache 496/16 (Beschluss) 14.10.16 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

Mehr

Trägerschaften und Organisationsformen privat-öffentlicher Kooperation

Trägerschaften und Organisationsformen privat-öffentlicher Kooperation Trägerschaften und Organisationsformen privat-öffentlicher Kooperation Prof. Thomas Krüger HafenCity Universität Hamburg Arbeitsgebiet Projektentwicklung und Projektmanagement in der Stadtplanung Transferwerkstatt

Mehr

(3) Die konkreten Ziele und Maßnahmen werden für jeden Innovationsbereich in einem Maßnahme- und Finanzierungskonzept festgelegt.

(3) Die konkreten Ziele und Maßnahmen werden für jeden Innovationsbereich in einem Maßnahme- und Finanzierungskonzept festgelegt. Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren in Sachsen- Anhalt Vorschlag von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Sachsen-Anhalt Stand vom 2.7.2005 Dr. H. Neumann 1 Grundsatz

Mehr

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: )

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: ) Der anliegende Formulierungsvorschlag zur Neuordnung des Verfahrens zur Änderung der Landesverfassung berücksichtigt folgende Kriterien, die ihm als Prämissen zu Grunde liegen: Allgemeines Künftig sollen

Mehr

Kostenerstattungen nach dem FlüAG NRW Fachverband der Kämmerer in NRW e.v., Mülheim an der Ruhr,

Kostenerstattungen nach dem FlüAG NRW Fachverband der Kämmerer in NRW e.v., Mülheim an der Ruhr, Kostenerstattungen nach dem FlüAG NRW Fachverband der Kämmerer in NRW e.v., Mülheim an der Ruhr, 16.11.2016 Ganz allgemein: Wer ist eigentlich zuständig? Nach AsylG sind die Länder verpflichtet, die für

Mehr

Immobilien- und Standortgemeinschaften in NRW

Immobilien- und Standortgemeinschaften in NRW Immobilien- und Standortgemeinschaften in NRW Beispiel der Stadt Münster Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Bahnhofsviertel-Münster e.v. Architektenkammer NW, 16.11.2009 Andreas Thiel Übersicht

Mehr

Fünftes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Fünftes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/491 06.09.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Fünftes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen A Problem Im Koalitionsvertrag

Mehr

Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom

Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 13.03.2006 Aufgrund der 7, 41 (1) 2 lit. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in

Mehr

Podium II - Öffentlicher und Privater Raum

Podium II - Öffentlicher und Privater Raum Podium II - Öffentlicher und Privater Raum QIN_Kongress Hannover am 02.05.2011 Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt bdla Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten, Langenhagen Öffentlicher

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 14. Juli 2015

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 14. Juli 2015 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3233 18. Wahlperiode 14. Juli 2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gesetzen über staatliche Auszeichnungen Federführend

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19. 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6748 04. 09. 2018 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen A. Problem Die Erhebung von

Mehr

5. Vorschläge zur Umsetzung (1)

5. Vorschläge zur Umsetzung (1) 5. Vorschläge zur Umsetzung (1) Ansiedlung bei einer vorhandenen Institution: WmS Aktueller Beschluss von Vorstand und Beirat von WmS, bereit weiterhin Citymanagement bei WmS anzusiedeln und zu unterstützen

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NIEDERSACHSENS

ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NIEDERSACHSENS ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NIEDERSACHSENS c/o: Niedersächsischer Städtetag Prinzenstraße 17 30159 Hannover Tel.: 0511/36894-0, Fax: 0511/36894-30 Internet: http://www.nst.de, E-Mail:

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ) 1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern

Mehr

Neue Instrumente für private Initiativen in der Stadtentwicklung Das Modell der Urban Improvement Districts

Neue Instrumente für private Initiativen in der Stadtentwicklung Das Modell der Urban Improvement Districts Neue Instrumente für private Initiativen in der Stadtentwicklung Das Modell der Urban Improvement Districts Dipl.-Ing. Stefan Kreutz / HCU Hamburg Veranstaltung am 29.10.2008 0. Gliederung der Präsentation

Mehr

Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung

Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Anreizförderung in den Programmen Aktive Kernbereiche in Hessen und Stadtumbau in Hessen im Rahmen der Städtebauförderung - Informationen

Mehr

Neuaufstellungsprozess ÖPNV-Plan Sachsen-Anhalt /2030 Jörg Przesang Magdeburg, 15. Oktober 2015

Neuaufstellungsprozess ÖPNV-Plan Sachsen-Anhalt /2030 Jörg Przesang Magdeburg, 15. Oktober 2015 Neuaufstellungsprozess ÖPNV-Plan Sachsen-Anhalt 2015 2020/2030 Jörg Przesang Magdeburg, 15. Oktober 2015 1. Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Anlass / Ziel der Neuaufstellung ÖPNV-Plan Sachsen-Anhalt

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5496 04.04.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3248 2. Lesung Gesetz

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5601 6. Wahlperiode 28.06.2016 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung

Mehr

STELLUNGNAHME 16/2347

STELLUNGNAHME 16/2347 Bundesverband für freie Kammern e.v.*theaterstr. 1*34117 Kassel Die Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf 16 18. 11. 2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin, STELLUNGNAHME

Mehr

Landkreistag Saarland: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten Finanzierung bei Projekten mit kommunalem Bezug muss durch den Bund gesichert werden

Landkreistag Saarland: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten Finanzierung bei Projekten mit kommunalem Bezug muss durch den Bund gesichert werden Damen und Herren der Presse Saarbrücken, den 22.02.2018 Landkreistag Saarland: Koalitionsvertrag mit Licht und Schatten Finanzierung bei Projekten mit kommunalem Bezug muss durch den Bund gesichert werden

Mehr

Stellungnahme des Vormundschaftsgerichtstag e.v. zur Evaluation des Landesbetreuungsgesetzes NRW zum

Stellungnahme des Vormundschaftsgerichtstag e.v. zur Evaluation des Landesbetreuungsgesetzes NRW zum Stellungnahme des Vormundschaftsgerichtstag e.v. zur Evaluation des Landesbetreuungsgesetzes NRW zum 31.12.2009 Als das Landesbetreuungsgesetz NRW 2005 ergänzt wurde, hat das Landesparlament Nordrhein-Westfalens

Mehr

Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI

Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? 3. Juli 2017, Pentahotel Berlin Köpenick

Mehr

Der Prozess von der informellen Initiative zur formalen ISG

Der Prozess von der informellen Initiative zur formalen ISG 1 ISGG Vom Gesetz zur praktischen Anwendung Der Prozess von der informellen Initiative zur formalen ISG Stefan Postert Stephan Keller IHK Mittleres Ruhrgebiet Städte- und Gemeindebund NRW 2 Teil 1 bis

Mehr

BIDs ein Weg zu lebendigen Stadtquartieren. 5 Jahre BIDs in Deutschland ein Erfolgsmodell? Business Improvement Districts

BIDs ein Weg zu lebendigen Stadtquartieren. 5 Jahre BIDs in Deutschland ein Erfolgsmodell? Business Improvement Districts BIDs ein Weg zu lebendigen Stadtquartieren 5 Jahre BIDs in Deutschland ein Erfolgsmodell? Dr. August Ortmeyer Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. 1 Tine Fuchs, Referatsleiterin Stadtentwicklung,

Mehr

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die Ministerin. Tagesordnungspunkt "Wann gibt die Regierung den bereits veröffentlichten Kommunalfinanzbericht 2017 auch dem Landtag zur Kenntnis?

Die Ministerin. Tagesordnungspunkt Wann gibt die Regierung den bereits veröffentlichten Kommunalfinanzbericht 2017 auch dem Landtag zur Kenntnis? Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn

Mehr

Einbeziehung kommunaler Leistungen in Zielvereinbarungen?

Einbeziehung kommunaler Leistungen in Zielvereinbarungen? Bremen 18,5 Schleswig-Holstein 10,7 Hamburg 13,9 Mecklenburg-Vorpommern 17,7 Einbeziehung kommunaler Leistungen in Zielvereinbarungen? Niedersachsen 10,4 Berlin 21,5 Nordrhein-Westfalen 11,7 Sachsen-Anhalt

Mehr

Engagement-Lotsen Programm Hessischen Landesregierung. der

Engagement-Lotsen Programm Hessischen Landesregierung. der Engagement-Lotsen Programm 2017 der Hessischen Landesregierung 1. Engagementförderung mit Engagement-Lotsen Bürgerschaftliches Engagement befindet sich in einem deutlichen Wandel. Neben dem Engagement

Mehr

Regieren in Kommunen durch interkommunale Zusammenarbeit

Regieren in Kommunen durch interkommunale Zusammenarbeit Regieren in Kommunen durch interkommunale Zusammenarbeit Rita Hartmann Zusammenfassung Zur Erfüllung kommunaler Aufgaben und insbesondere zur Bewältigung demografischer und finanzwirtschaftlicher Herausforderungen

Mehr

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Stand: 07.02.2017 Inhalt Präambel... 3 1 Grundsatz... 4 2 Jugendrat der Stadt Münster... 4 3 Organe... 4 4 Plenum... 4 5 Vorstand... 4 6 Aufgaben des Vorstandes...

Mehr

Business Improvement Districts BID - Innovationsbereiche

Business Improvement Districts BID - Innovationsbereiche Business Improvement Districts BID - Innovationsbereiche Neue Ansätze in der Politik für Innenstädte Nach kontroverser Diskussion inzwischen ein breit unterstütztes Modell Freiwillige Modelle (zuerst Nordrhein-Westfalen)

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode des Abgeordneten Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode des Abgeordneten Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 1440 17. Wahlperiode 2011-04-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Justiz,

Mehr

den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen

den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes - nachfolgend als Vereinbarungspartner bezeichnet- über Eckpunkte

Mehr

2. Befürworten Sie das im Gesetzentwurf verankerte Besteller-Ersteller-Prinzip?

2. Befürworten Sie das im Gesetzentwurf verankerte Besteller-Ersteller-Prinzip? Fragen der CDU-Landtagsfraktion 1. Halten Sie es für richtig, dass der neue Gesetzentwurf die bisherigen Strukturen der ÖPNV-Aufgabenträger beibehält (pflichtige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der

Mehr

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel Fachaustausch 12 Kinderschutzgesetz Schleswig- Holstein Kooperationskreise Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel 22.2.2011 12 Kinderschutzgesetz (1) Zur

Mehr

Was bedeutet Nachhaltigkeit / Verstetigung in der Sozialen Stadt? Wie sind die Prozesse in der Sozialen Stadt zu verstetigen?

Was bedeutet Nachhaltigkeit / Verstetigung in der Sozialen Stadt? Wie sind die Prozesse in der Sozialen Stadt zu verstetigen? Was bedeutet Nachhaltigkeit / Verstetigung in der Sozialen Stadt? Was sind die Ziele in der sozialen Stadtentwicklung? Wie sind die Prozesse in der Sozialen Stadt zu verstetigen? Was bedeutet Nachhaltigkeit

Mehr

Was bringen BIDs für die Quartiersentwicklung? Ausblick auf die Gesetzesnovelle im Saarland

Was bringen BIDs für die Quartiersentwicklung? Ausblick auf die Gesetzesnovelle im Saarland BID 2.0 im Saarland Neue Chancen in der Stadtentwicklung? Was bringen BIDs für die Quartiersentwicklung? Ausblick auf die Gesetzesnovelle im Saarland Leander Wappler, Leiter Handel, Tourismus, und Stadtentwicklung,

Mehr

zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages

zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages STELLUNGNAHME zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher

Mehr

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten -

Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Kommunale Zusammenarbeit - Formen, Arten und Möglichkeiten - Referent: Sebastian Berwig MIK, Referat 33 Tel. 0331/866-2337 email: sebastian.berwig@mik.brandenburg.de 1 2 Privatrechtliche Formen der Zusammenarbeit

Mehr

Öffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Verfahren

Öffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Verfahren im atomrechtlichen Verfahren ENERGIEWENDE KONKRET Information zum Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel Inhalt 01 Volksentscheid 01.1 Bund 01.2 Land Schleswig-Holstein 02 Atomrechtliche

Mehr

Information. zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen. am 28. Februar 2018

Information. zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen. am 28. Februar 2018 Information zur Gründung von Realverbänden in Ahnsen Seershausen Höfen am 28. Februar 2018 Nutzvermögensverbände* Einige Grundlagen Dies sind diejenigen Verbände, bei denen sich die frühere Allmende ganz

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen

Mehr

Kommunale Integrationszentren - Neue Akzente in der Integrationspolitik -

Kommunale Integrationszentren - Neue Akzente in der Integrationspolitik - Kommunale Integrationszentren - Neue Akzente in der Integrationspolitik - Grundlage Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften

Mehr

Dienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter Minderleistungen

Dienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter Minderleistungen RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert Beamte über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Dienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter

Mehr

Digitaler Staat 2019

Digitaler Staat 2019 Digitaler Staat 2019 Fachforum 11: Heino Sauerbrey Deutscher Landkreistag Ulrich-von-Hassell-Haus Lennéstraße 11 10785 Berlin www.landkreistag.de www.kreisnavigator.de Heino Sauerbrey Deutscher Landkreistag

Mehr

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode Düsseldorf, 19. November 2015 Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode Vorlage 16/3456 alle Abg. Gesetz über

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3761 6. Wahlperiode 26.02.2015 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Innenausschusses (2. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3417

Mehr

(Stand: 21. September :31)

(Stand: 21. September :31) Stellungnahme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer

Mehr

Bremisches Gesetz zur Stärkung von Einzelhandelsund Dienstleistungszentren

Bremisches Gesetz zur Stärkung von Einzelhandelsund Dienstleistungszentren BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 16/820 Landtag 06.12.05 16. Wahlperiode Dringlichkeits-Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Bremisches Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14040 20.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/2124

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1255 7. Wahlperiode 13.11.2017 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,

Mehr

Bericht und Beschlussempfehlung

Bericht und Beschlussempfehlung SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1366 18. Wahlperiode 13-12-12 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes

Mehr

Rauchwarnmelder und Wohnungseigentum

Rauchwarnmelder und Wohnungseigentum Rauchwarnmelder und Wohnungseigentum Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder werden auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) Pflicht, Wohnungseigentümer müssen sich also mit der Problematik auseinandersetzen.

Mehr

Frist zur Abgabe der Stellungnahme: 9. April 2010 Stand: 27. April Ausschussvorlage WKA/18/8 öffentlich

Frist zur Abgabe der Stellungnahme: 9. April 2010 Stand: 27. April Ausschussvorlage WKA/18/8 öffentlich Frist zur Abgabe der Stellungnahme: 9. April 2010 Stand: 27. April 2010 Ausschussvorlage WKA/18/8 öffentlich eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung zu dem Teil 3 Gesetzentwurf der Fraktionen

Mehr

Aktueller Stand des Stadtmarketings im Kammerbezirk Leipzig

Aktueller Stand des Stadtmarketings im Kammerbezirk Leipzig Aktueller Stand des Stadtmarketings im Kammerbezirk Leipzig Rita Fleischer Stellv. Hauptgeschäftsführerin bcsd-landesveranstaltung am 25.01.2011 1 Gliederung Definition Exkurs: Statistik Problemaufriss

Mehr

Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz

Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz Erfahrungsaustausch 28.04.2016 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Schutz von Gewässern gegen Gefahren durch Altlasten Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz ( FAG ) Die gute Nachricht:

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund

Mehr

LEITLINIEN FÜR BÜRGERBETEILIGUNG IN WUPPERTAL

LEITLINIEN FÜR BÜRGERBETEILIGUNG IN WUPPERTAL LEITLINIEN FÜR BÜRGERBETEILIGUNG IN WUPPERTAL 8. Sitzung Arbeitsgruppe 17.10.2017, 18:00-20:00 Uhr Rathaus Barmen (Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal), Raum A-260 17.10.2017 Begrüßung Andreas Mucke

Mehr

Wir möchten Sie einladen, sich erstmals oder erneut mit einer Veranstaltung an diesem Aktionstag zu beteiligen!

Wir möchten Sie einladen, sich erstmals oder erneut mit einer Veranstaltung an diesem Aktionstag zu beteiligen! Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, 11055 Berlin Projektaufruf an Städte und Gemeinden TEL +49 3018 305-6143 FAX +49 3018 305-4375 SW14@bmub.bund.de www.bmub.bund.de Aufruf:

Mehr

Die Einladung ergeht nachrichtlich an Haushalts- und Finanzausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Einladung ergeht nachrichtlich an Haushalts- und Finanzausschuss Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode E 16/351 10. Juni 2013 Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses Uli Hahnen MdL Ausschuss für Kommunalpolitik Christian Dahm MdL Einladung

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2934 7. Wahlperiode 05.12.2018 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

LEADER in Sachsen

LEADER in Sachsen LEADER in Sachsen 2014-2020 REGIONALE BUDGETBEWIRTSCHAFTUNG UND VORHABENSTEUERUNG Fachveranstaltung am 11. September 2014 in Mochau Bildung Jürgen Kirst, SMUL 2 Regionale Budgetbewirtschaftung und Vorhabensteuerung

Mehr