Wettbewerbsrecht Lauterkeitsrecht
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- Christa Richter
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1 Wettbewerbsrecht Lauterkeitsrecht Folien (ohne Bilder usw.) auch im Netz Unterstützung der Vorlesung, kein Skript, kein Lehrbuchersatz! 1
2 Stoffübersicht I. Einführung II. Wettbewerbstheoretische und historische Grundlagen III. Internationale und EU-rechtliche Vorgaben IV. Die wichtigsten Grundbegriffe V. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren VI. Mitbewerberschutz und vergleichende Werbung VII. Aggressive und belästigende Geschäftspraktiken VIII. Irreführende Geschäftspraktiken IX. Spezialtatbestände und weiterer Rechtsbruch X. Unlauterkeit nach der Generalklausel 2
3 I. Einführung 1. Eingangsbeispiele 2. Wettbewerbsrecht Lauterkeitsrecht 3. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen 4. Das UWG im Überblick 5. Das wichtigste Handwerkszeug 3
4 Wettbewerbsrecht Lauterkeitsrecht Regulierung ð Wirtschaftswettbewerb Schutz vor unfairem Wettbewerb = Lauterkeitsrecht (UWG usw.) Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen = Kartellrecht (GWB usw.) EU-Wettbewerbsrecht (Art. 101 ff. AEUV) 4
5 Wettbewerbsrecht Lauterkeitsrecht (Recht gegen unlauteren Wettbewerb) Kartellrecht (Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen) EU-Wettbewerbsrecht (Binnenmarktschutz) 5
6 Die wichtigsten Rechtsgrundlagen UWG (i.d.f.v !) Richtlinien 2005/29/EG und 2006/114/EG AEU-Vertrag und GG BGB, GWB, MarkenG usw. Sammlungen Wettbewerbsrecht (dtv) Medienrecht (CF Müller) 6
7 Das UWG im Überblick UWG Schutzzwecke 1 Definitionen 2 Generalklausel 3 Schwarze Liste 3 III + Anhang Einzeltatbestände 3a-7 Ansprüche 8-11 Verfahren Straf- und Bußvorschriften
8 2. Lehrbücher Boesche, Wettbewerbsrecht (CF Müller) Emmerich, Unlauterer Wettbewerb (Beck) Ekey, Grundriss des Wettbewerbs- und Kartellrechts (C F Müller) Lettl, Wettbewerbsrecht (Beck) Peifer, Lauterkeitsrecht (degruyter) 8
9 3. Fallbücher Hönn, Klausurenkurs im Wettbewerbs- und Kartellrecht (CF Müller) Köhler / Alexander, Fälle zum Wettbewerbsrecht (CH Beck) Sosnitza, Fälle zum Wettbewerbs- und Kartellrecht (CH Beck)Boesche, Wettbewerbsrecht (CF Müller) 9
10 4. Handbuch Götting / Meyer / Vormbrock, Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht (NOMOS) 5. Handkommentare Köhler / Bornkamm, UWG (Beck) Piper / Ohly / Sosnitza, UWG (Beck) 10
11 6. Zeitschriften GRUR WRP 7. Gerichtsentscheidungen RGZ und BGHZ Zeitschriften Juris, beck-online u.a. Datenbanken Homepage des BGH 11
12 II. Wettbewerbstheoretische und historische Grundlagen 1.Grundzüge der Wettbewerbstheorie a) Die Motive des Bäckers und die unsichtbare Hand (Adam Smith) b) Klassische Kritik (Kirchen, Marx und Sozialisten) c) Modellkritik d) Soziale Marktwirtschaft als Mittelweg (?) e) Zwischen v. Hayek und Occupy 12
13 II. Wettbewerbstheoretische und historische Grundlagen 2. Historische Grundlagen a) Gewerbefreiheit und Missbrauchsschutz bis Apollinaris b) Entstehung und frühe Entwicklung des UWG c) Wettbewerbsrecht in der NS-Zeit d) Entwicklungen der Nachkriegszeit 13
14 2. Historische Grundlagen a) Gewerbefreiheit und Missbrauchsschutz bis Apollinaris Vor der Gewerbefreiheit: Gilden und Marktrecht England: Einzeltatbestände der Rechtsprechung Frankreich: Spezialgesetze und deliktische Generalklausel: concurrence dèloyale Deutschland: ADHGB, GewO, MarkenschutzG... Das RG als Hüter der Unanständigen - RGZ 3, 67 (ApollinarisI) - 14
15 2. Historische Grundlagen b) Entstehung und frühe Entwicklung des UWG Das UWG 1986 Das UWG 1909: Große und kleine Generalklausel Markenschutzverband (RGZ 120, 47) Benrather Tankstelle (RGZ 134, 342) 15
16 II. Wettbewerbstheoretische und historische Grundlagen 2. Historische Grundlagen d) Entwicklungen der Nachkriegszeit Kontinuierliche strenge Fallrechtsentwicklung Spezialtatbestände Klagebebugnis für Verbraucherschutzverbände Europäisierung durch EuGH-Rechtsprechung Richtlinien insb. UGP-RL 2005/29/EG UWG
17 III. Internationale und EU-rechtliche Vorgaben 1. Art. 10bis PVÜ 2. Soziale Marktwirtschaft und unverfälschter Wettbewerb 3. Die Grundfreiheiten des AEUV 4. Die UGP-Richtlinie (2005/29/EG) und RL 114/2006/EG 5. Das Marktortprinzip und seine Durchbrechungen 17
18 Der internationale Hintergrund: Die PVÜ (1883): Artikel 10 bis (seit 1900) Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (1) Die Verbandsländer sind gehalten, den Verbandsangehörigen einen wirksamen Schutz gegen unlauteren Wettbewerb zu sichern. (2) Unlauterer Wettbewerb ist jede Wettbewerbshandlung, die den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel zuwiderläuft. (3) 18
19 Artikel 10 bis III PVÜ: Insbesondere sind zu untersagen: alle Handlungen, die geeignet sind, auf irgendeine Weise eine Verwechslung mit der Niederlassung, den Erzeugnissen oder der gewerblichen oder kaufmännischen Tätigkeit eines Wettbewerbers hervorzurufen; die falschen Behauptungen im geschäftlichen Verkehr, die geeignet sind, den Ruf der Niederlassung, der Erzeugnisse oder der gewerblichen oder kaufmännischen Tätigkeit eines Wettbewerbers herabzusetzen; Angaben oder Behauptungen, deren Verwendung im geschäftlichen Verkehr geeignet ist, das Publikum über die Beschaffenheit, die Art der Herstellung, die wesentlichen Eigenschaften, die Brauchbarkeit oder die Menge der Waren irrezuführen. 19
20 Die Zielvorgaben des EUV und AEUV Art 3 III EUV Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Art. 2 EGV af: Freier und unverfälschter Wettbewerb Grundfreiheiten und Wettbewerbsregeln 20
21 Grundfreiheiten z.b. Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV (Art.28 EGV) Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten. 21
22 Klassiker der EuGH-Rechtsprechung Dassonville (Slg. 1974, 837) ð Massnahmen gleicher Wirkung Cassis de Dijon (Slg. 1979, 649) ð ungeschriebene Rechtfertigungsgründe Keck (Slg I-6097) ð Warenbezug / Verkaufsmodalität Beispiel: Clinique (Slg. 1994, I-317) 22
23 Die Richtlinie 2005/29/EG Verbraucherschutz Verbraucherleitbild Vollharmonisierung Der Grundtatbestand des Art.5 Konkretisierungen: Irreführende und aggressive Praktiken Megakonkretisierungen: Die Blacklist 23
24 Die Richtlinie 2006/114/EG Vorgänger: 84/450/EWG und 97/55/EG Vollharmonisierung für vergleichende Werbung Mindestschutz gegen irreführende Werbung gegenüber Nicht-Verbrauchern 24
25 Fälle Rotpreis-Revolution (BGH GRUR 2005, 690) Internetapotheke (BGHZ 167, 91; BGHZ 194, 354) EuGH C-509/09 und C-161/10 = NJW 2012, 137 (edate Advertising) 25
26 Internationale Zuständigkeit in Wettbewerbssachen EuGVVO Art. 5: Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden: 3. wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht; 14 UWG 26
27 Das anwendbare Sachrecht: Marktortprinzip Art.6 Rom II-VO (i.erg. ebenso Art. 40 EGBGB) Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten (1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unlauterem Wettbewerbsverhalten ist das Recht des Staates anzuwenden, in dessen Gebiet die Wettbewerbsbeziehungen oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden sind oder wahrscheinlich beeinträchtigt werden. (2) Beeinträchtigt ein unlauteres Wettbewerbsverhalten ausschließlich die Interessen eines bestimmten Wettbewerbers, ist Artikel 4 anwendbar. (3) a) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einem den Wettbewerb einschränkenden Verhalten ist das Recht des Staates anzuwenden, dessen Markt beeinträchtigt ist oder wahrscheinlich beeinträchtigt wird 27
28 Massenmediales Marketing Verfahrensrecht Fliegende Gerichtsstände (national und international) Forum shopping und italienische Torpedos Begrenzung der Adressatenkreise (Angebot, Sprache, Disclaimer) Begrenzung der Zuständigkeit beim SchE (EuGH NJW 1995, Shevil) 28
29 Massenmediales Marketing Sachrecht Harmonisierung (ð Vollharmonisierung) Herkunftslandprinzip Audiovisuelle-Medien-Richtlinie E-Commerce-Richtlinie 29
30 E-Commerce-Richtlinie: Artikel 3 Binnenmarkt (1) Jeder Mitgliedstaat trägt dafür Sorge, dass die Dienste der Informationsgesellschaft, die von einem in seinem Hoheitsgebiet niedergelassenen Diensteanbieter erbracht werden, den in diesem Mitgliedstaat geltenden innerstaatlichen Vorschriften entsprechen, die in den koordinierten Bereich fallen. (2) Die Mitgliedstaaten dürfen den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat nicht aus Gründen einschränken, die in den koordinierten Bereich fallen. (4) Die Mitgliedstaaten können Massnahmen ergreifen, die im Hinblick auf einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft von Absatz 2 abweichen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Die Massnahmen i) sind aus einem der folgenden Gründe erforderlich: - Schutz der öffentlichen Ordnung, insbesondere Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, einschliesslich des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität, sowie von Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen, 30 - Schutz der öffentlichen Gesundheit,
31 BGH GRUR 2010, 261 ò EuGH NJW 2012, edate Advertising ò BGH NJW 2012, 2197 Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (bei PersRV): Ort des schädigenden Ereignisses: Sitz des Urheber (ganzer Schaden) Mittelpunkt der Interessen des Verletzten (ganzer Schaden) Jeder adressierte Mitgliedstaat (dortiger Schaden) 31
32 BGH GRUR 2010, 261 ò EuGH NJW 2012, edate Advertising ò BGH NJW 2012, 2197 Sachrecht des Verletzungsorts ó Herkunftslandprinzip Art.3 IV RL 2001/31 Kollisionsnorm Keine strengeren Anforderungen als im Sitzstaat des Anbieters 32
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