Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden
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- Gudrun Brodbeck
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1 März 2012 Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden Vorsitz: Protokollführer: Standespräsident Ueli Bleiker Domenic Gross Montag, 19. März 2012 Eröffnungssitzung Stellvertretung: Monigatti Dario, Brusio für Plozza Rodolfo, Brusio ( ) Degonda Erwin, Trun für Candinas Martin, Rabius Deplazes Beat, Chur für Rathgeb Christian, Chur Gugelmann-Battaglia Edith, Sils i.d. für Pfenninger Johannes, Rodels Felix Duosch Fadri, Scuol für Gunzinger Philipp, Scuol Patt Markus, Jenaz für Vetsch Walter, Pragg-Jenaz Rischatsch-Casaulta Adelina, Vaz/Obervaz für Parpan Hannes, Lenzerheide Müller Emil, Susch für Conrad Roland, Zernez Toutsch Domenic, Zernez für Bezzola Jachen, Zernez Largiadèr Jon, Sta. Maria V.M. für Fallet Georg, Müstair Wolf Johann, Buchen für Kasper Christian, Buchen Hensel Thomas, Chur für Tscholl Bruno, Chur Decurtins-Jermann Anita, Domat/Ems für Joos Theo, Domat/Ems Müller Marco, Haldenstein für Geisseler Hans, Untervaz Präsenz: Sitzungsbeginn: anwesend 119 Mitglieder entschuldigt: Largiadèr Uhr 1. Totalrevision des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) (Botschaften Heft Nr. 6/ , S. 653) (Fortsetzung 1. Lesung aus der Dezembersession 2011) Präsidentin der Kommission für Bildung und Kultur: Regierungsvertreter: Locher Benguerel Jäger II. Detailberatung (Fortsetzung) Art. 30 Abs. 1 und 3 Angenommen Die nachstehenden redaktionellen Anpassungen zu Art. 30 Abs. 2, 4 und 5 werden vom Grossen Rat in globo mit 113 zu 0 Stimmen angenommen: Art. 30 Abs. 2, 4 und 5 Abs. 2 Die erste Fremdsprache in rätoromanisch- und italienischsprachigen Primarschulen Abs. 4 In deutschsprachigen Primarschulen kann die Schulträgerschaft beschliessen, dass a) Rätoromanisch anstelle von b) Rätoromanisch und
2 19. März Abs. 5, dass der Unterricht in Rätoromanisch in diesen Fällen Art. 30 neuer Abs. 2 Antrag Caduff Einfügen neuer Abs. 2 wie folgt: In begründeten Fällen kann die Regelklassenperson in Zusammenarbeit mit den Eltern, Schülerinnen und Schüler der Volksschule, welche mit dem Erlernen von zwei Fremdsprachen stark überfordert sind, auf Antrag der Sorgerechtsberechtigten diese/diesen vom Besuch der Fremdsprache zugunsten der Stärkung der Erstsprache dispensieren. Art. 30 neu Antrag Kollegger (Chur) Neue Formulierung von Art. 30 wie folgt: 1 Der Unterricht in der ersten Fremdsprache beginnt in der romanisch- und italienischsprachigen Schulen in der 3. Primarklasse, der Unterricht in Englisch beginnt in allen Schulen in der 5. Primarklasse. 2 Die erste Fremdsprache in romanisch- und italienischsprachigen Primarschulen ist Deutsch. In den deutschsprachigen Primarschulen ist das Kulturgut der romanischund italienischsprachigen Kantonsgebiete mit geeigneten Angeboten zu pflegen. 1. Abstimmung Der Antrag Caduff wird vom Grossen Rat mit 86 zu 27 Stimmen zugungsten des Antrags der Kommission und der Regierung abgelehnt. 2. Abstimmung Der Antrag Kollegger (Chur) wird vom Grossen Rat mit 76 zu 35 Stimmen zugunsten des Antrags der Kommission und der Regierung abgelehnt. Schluss der Sitzung: Uhr Es sind folgende Vorstösse eingegangen: Resolution des Grossen Rates von Graubünden (Tenchio) betreffend die am angenommene Zweitwohnungsinitiative Am 11. März 2012 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» angenommen. In die Verfassung ist dadurch der neue Art. 75a eingeführt worden: «Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.» Wie alle Alpenkantone hat der Kanton Graubünden die Volksinitiative abgelehnt. Die Ablehnungsrate lag bei 57,34%.
3 März 2012 Die Art der Umsetzung des Verfassungsartikels hat für den Kanton Graubünden weitreichende, mitunter auch negative Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund und der Anerkennung des Volks- und Ständewillens ersucht der Kanton Graubünden die Bundesversammlung und den Bundesrat im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung die besonderen Eigenheiten und Bedürfnisse der Bergkantone zu berücksichtigen. Im Einzelnen ersucht der Grosse Rat von Graubünden in Beachtung der gesetzgeberischen Kompetenzen auf Bundesebene, vor allem folgende Überlegungen zu berücksichtigen: - Berücksichtigung der Bergregionen, insbesondere von strukturschwachen Gebieten bzw. von Gebieten, in denen die Bevölkerung zurückgegangen ist und welche zwischen 2000 und 2010 eine schwache Bautätigkeit im Wohnungswesen vorzuweisen haben. - Bis soll geltendes Recht in Kraft bleiben. Insbesondere sollen bis Baubewilligungen im Rahmen des geltenden Rechts erteilt werden dürfen. - Der Bundesrat soll im Hinblick auf die Nichtigkeitsphase ab bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsrechts Regelungen, die es den Kantonen und Gemeinden erlauben, in dieser Zwischenphase nebst Erstwohnungen auch Beherbergungsgebiete und bewirtschaftete Zweitwohnungen zu bewilligen. Das bedingt insbesondere eine möglichst umgehende verbindliche Klärung des Begriffs Zweitwohnung. - Folgende Tatbestände seien vom Geltungsbereich der neuen Verfassungsbestimmung auszuschliessen: o die Umnutzung bestehender altrechtlicher Wohnungen zu Zweitwohnungen; o sämtliche im Rahmen kommunaler und kantonaler Beschränkungen von den Gemein-den vor Inkrafttreten der Initiative zugesicherte und in Aussicht gestellte Baubewilligungen. Der Grosse Rat von Graubünden ersucht jedenfalls, dass die Bergkantone in angemessener Form und frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. Tenchio, Albertin, Augustin, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Camischolas), Blumenthal, Bondolfi, Caduff, Caluori, Casutt-Derungs, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Righetti, Kleis-Kümin, Kollegger (Malix), Märchy-Caduff, Niederer, Sax, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Zanetti Fraktionsauftrag SP betreffend Erarbeitung einer kantonalen Tourismusstrategie Der Tourismus ist der wichtigste Wirtschaftszweig Graubündens. Deutlich über die Hälfte des Exportanteils der Bündner Volkswirtschaft wird im Tourismus erwirtschaftet. Doch seit Jahren befindet er sich im Vergleich zur Konkurrenz im In- und Ausland in einem Abwärtstrend. Um diesen Abwärtstrend zu stoppen und um von den Wachstumspotenzialen des internationalen Tourismus zu profitieren, wurde ab 2006 die Bündner Tourismusreform eingeleitet. Die Destinationsstruktur wurde modernisiert und es wurden flankierende Massnahmen zur Steigerung der Qualität umgesetzt. Der Grosse Rat hat im Jahr 2006 einen Verpflichtungskredit von 18 Millionen Franken für die Umsetzung der Tourismusreform gesprochen. Der Bund unterstützte diese Strukturreform mit weiteren 2 Millionen Franken. Ausserdem hat der Kanton im Jahrzehnt zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2010 über 83 Millionen Franken in touristische Infrastrukturen, Tourismusprojekte und in die Organisation Graubünden Ferien investiert. Nun soll mit dem Gesetz über Tourismusabgaben (TAG) eine nachhaltige Finanzierung der Tourismusentwicklung und des betriebsübergreifenden Tourismusmarketings sichergestellt werden. Gleichzeitig haben die europäische Wirtschaftsentwicklung und der starke Schweizer Franken in den letzten Monaten zu einem Nachfrageschwund und damit zu einem schwerwiegenden Konjunktureinbruch des Bündner Tourismus geführt. Zudem haben sich mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Bündner Tourismus substanziell verändert. So wird es in Zukunft unabhängig der noch zu klärenden gesetzlichen Umsetzung dieses Volksbeschlusses kaum mehr möglich sein, touristische Angebote und Infrastrukturen über den Zweitwohnungsbau (quer) zu finanzieren. Die Ausrichtung des Bündner Tourismus muss im Beherbergungsbereich einen Strategiewechsel vollziehen: Weg vom Zweitwohnungsbau und hin zur Modernisierung und zur besseren Auslastung bestehender Kapazitäten sowie zu einer stärkeren Förderung der Hotellerie. Möglichst viele kalte Betten müssen in warme Betten umgewandelt werden. Vor diesem Hintergrund wird die Regierung beauftragt, eine umfassende kantonale Tourismusstrategie auszuarbeiten und dem Grossen Rat einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten. Dabei sollen insbesondere auch neue Wege für eine nachhaltige Beherbergungspolitik und intelligente Finanzierungskonzepte für Hotellerie und touristische Infrastrukturen innerhalb der neuen Rahmenbedingungen aufgezeigt werden.
4 19. März Pult, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi- Togni, Peyer, Thöny, Trepp, Deplazes, Hensel, Monigatti Anfrage Peyer betreffend Praxis der Regierung bei der Vergabe von Studienaufträgen und dergleichen Die öffentliche Hand, vorliegend der Kanton, vergibt Aufträge an die Privatwirtschaft für Studien, Machbarkeitsprüfungen, Analysen, Grundlagenpapiere und dergleichen. Zudem werden offenbar auch Steuermittel eingesetzt für Referate oder "Sparrings". Ein häufiger Auftragnehmer für solche Aufgaben ist das in Zürich beheimatete Büro Hanser und Partner, das auch für das hauptsächlich vom Kanton Graubünden finanzierte Wirtschaftsforum Graubünden die Geschäftsführung besorgt. Das Büro Hanser und Partner hat in den letzten Jahren gemäss eigener Referenzliste für den Kanton Graubünden zumindest folgende Aufträge erhalten: Grosser Rat - Referat in der Vorberatungskommission zum Thema Strommarkt-Liberalisierung (1998) Regierungsrat - Erfolgskontrolle der Kantonalen Wirtschaftsförderung und Stossrichtungen für zukünftige wirtschaftspolitische Aktivitäten (1986) Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden (BVFD) - Engadin Airport Samedan, Argumentarium Regionalwirtschaftliche Effekte sowie Projekt-Begleitung (2011) Departement des Innern und der Volkswirtschaft - Konzept für ein Institut für Internationale Wirtschaftsbeziehungen (1989) - Volkswirtschaftliche Bedeutung der Fachhochschulen für den Kanton Graubünden (1999) Amt für Berufsbildung - Überprüfung möglicher Organisationskonzepte für Berufsschulen (2006) Amt für Landwirtschaft und Geoinformation - Evaluation der Marktpotenziale und der kantonalen Förderpolitik der Ernährungswirtschaft im Kanton Graubünden (ab 2009) - Referat Problematik Verarbeitung der Silo-Milch (2010) Amt für Mittelschulen - Analyse zur Zukunft des Untergymnasiums aus ökonomischer Sicht (2003) Amt für Raumentwicklung - Gutachten zur Behandlung des Tourismus in der kantonalen Richtplanung (1999) - Werkzeugkasten und Konzepte für die Zweitwohnungspolitik (2008) Amt für Tertiärbildung - Leitfaden und Coaching für Analyse der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Höheren Fachschulen (2005) Amt für Wirtschaft und Tourismus - Unterstützung bei der Entwicklung von wettbewerbsfähigen Strukturen und Aufgabenteilung im Bündner Tourismus (2006) - Umsetzungsprogramm zur Neuen Regionalpolitik für die Periode (2007) - Sparringpartner in Fragen der Entwicklung der Zweitwohnungspolitik (2008) - Referenzen Öffentliche Hand, NGO s, gemischtwirtschaftliche Institutionen Oktober Unterstützung bei der Konzeption und Einführung einer kantonalen Tourismusabgabe (KTA) (2008) - Grundlagen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Feriendorf-Projekten (2010) - Machbarkeitsprüfung für die touristische Umnutzung in potentialarmen Räumen in Graubünden: Ungenutzte Wohnräume und Ställe (2010) - Leitfaden für Gemeinden, Behörden und Promotoren zur Ansiedlung von Feriendörfern und Hotels in alpinen Tourismusdestinationen (2010) - Umsetzungsprogramm für die Kantonale neue Regionalpolitik (2010) - Standortentwicklung Graubünden (2010) - Pilotprojekte für die kommunale Zweitwohnungspolitik (2010) - Investorensuche Sägerei Domat/Ems (2011) In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen: 1. In welchem finanziellen Umfang vergibt der Kanton jährlich Arbeiten im vorstehenden Sinne? 2. Welcher Anteil davon ging in den letzten Jahren an das Büro Hanser und Partner? 3. Wie hoch ist der Anteil der Arbeitsvergabe im Kanton und ausserhalb des Kantons? 4. Nach welchen Kriterien werden die AuftragnehmerInnen ausgewählt? 5. Was unternimmt die Regierung, um keine einseitigen Bevorzugungen entstehen zu lassen und damit unter potenziellen AuftragsnehmerInnen ein gewisser Wettbewerb bestehen bleibt? 6. Wie beurteilt die Regierung die Meinung, dass die Vergabe solcher Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden sollte? Peyer, Pult, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi- Togni, Thöny, Trepp, Deplazes, Hensel, Monigatti
5 März 2012 Anfrage Thöny betreffend Graubündner Kantonalbank und strategische Beteiligungen im Zusammenhang mit der Weissgeldstrategie USA Die Bank Wegelin hat anfangs 2012 einen grossen Teil ihres Geschäfts an die Raiffeisengruppe verkauft. Dies wegen drohender Klagen amerikanischer Behörden wegen vermuteter Beihilfe zu Steuerdelikten. Aus dem Nicht-US-Geschäft wurde die Bank Notenstein gegründet. Laut Angaben von Raiffeisen hat sie einen Monat nach der Übernahme zwei bis drei Prozent der Notenbank-Privatkunden verloren. Die US-Justiz hat seither weitere Schweizer Banken wegen Beihilfe zu Steuerdelikten ins Visier genommen. Darunter auch einige Kantonalbanken, also Institute in staatlichem Besitz. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat mit Deutschland und Grossbritannien je ein Abkommen über eine Abgeltungssteuer unterzeichnet. Dasjenige mit Deutschland scheint jedoch umstritten. Weiter möchte der Bundesrat den Zufluss unversteuerter Vermögen auf den Schweizer Finanzplatz unterbinden. Er will dazu die Sorgfaltspflichten der Banken ausbauen. Die Graubündner Kantonalbank GKB verfügt laut eigenen Angaben über strategische Beteiligungen an der Privatbank Bellerive AG in Zürich von 50% (indirekt 62.7%) und an der Private Client Bank AG in Zürich von 50%. Die Unterzeichnenden stellen der Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Besteht für die GKB oder ihre Beteiligungsgesellschaften ein erhöhtes Risiko im Zusammenhang mit Schwarzgeld aus den USA? Wenn ja, wie ist dieses einzuschätzen? 2. Wurden die GKB oder ihre Beteiligungsgesellschaften von der US-Justiz bezüglich Beihilfe zu Steuerdelikten angegangen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen? 3. Welche Risiken bestehen für die Verwaltung ausländischer Vermögen bei der GKB oder ihren Beteiligungsgesellschaften? 4. Haben die Graubündner Kantonalbank oder ihre Beteiligungsgesellschaften im Zuge der Affäre Bank Wegelin auch Privatkunden verloren? Wenn ja, wie viele? 5. Wie reagieren die GKB oder ihre Beteiligungsgesellschaften auf möglicherweise problematische Kunden? Thöny, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Noi-Togni, Peyer, Pult, Trepp, Deplazes, Hensel, Monigatti Für die Genehmigung des Protokolls durch die Redaktionskommission: Der Standespräsident: Ueli Bleiker Der Protokollführer: Domenic Gross
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