Tipps zum Umgang mit Kostenträgern

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1 Tipps zum Umgang mit Kostenträgern DGM-Patiententag Mannheim Christina Reiß, Soziologin M.A. Ehemalige Sozialberatung am Neuromuskulären Zentrum der Universitätsmedizin Mannheim Ehemalige DGM-Mitarbeiterin im Forschungsprojekt ServCare_ALS Wissenschaftliche Mitarbeiterin INFOPAT

2 Themen Medizinische Rehabilitation Schwerbehindertenausweis Pflegestufe Patientenrechtegesetz Vorsorgemöglichkeiten Beratungsmöglichkeiten Zusammenfassende Tipps

3 Medizinische Rehabilitation Kostenträger DRV oder Krankenkasse Ziel: Verbesserung oder Vermeidung einer Verschlechterung, ggf. Erhalt der Arbeitsfähigkeit, Vermeidung (weiterer) Pflegebedürftigkeit Im Antrag konkrete & detaillierte Reha-Ziele formulieren Ambulante Möglichkeiten ausgeschöpft Spezialisierte Reha-Klinik, ggf. Umstellungsantrag

4 Achtung bei med. Reha / DRV Krankengeldbezug? KEINE ausführlichen Auskünfte am Telefon; bei schriftliche Anfragen durch die Kasse erst prüfen, ob umfangreiche Informationen zu geben sind Achtung: Antrag auf Reha kann umgewandelt werden in Rentenantrag!

5 Schwerbehindertenausweis Antragstellung beim zuständigen Versorgungsamt, Formulare bei Gemeindeverwaltung Beeinträchtigung im Vergleich zu gleichaltrigen Gesunden => GdB, evtl. MZ MZ G : Freifahrten im Nahverkehr, bundesweit MZ G und B (für untere Gliedmaße mind. GdB von 80) ODER MZ ag => Berechtigung für Parkerleichterung ( Behindertenparkplätze )

6 Orientierungswerte Muskelschwäche mit geringen Auswirkungen (vorzeitige Ermüdung, gebrauchsabhängige Unsicherheiten): GdB / GdS mit mittelgradigen Auswirkungen (zunehmende Gelenkkontrakturen und Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen nicht mehr möglich, Unmöglichkeit des Treppensteigens): GdB / GdS mit schweren Auswirkungen (bis zur Geh- und Stehunfähigkeit und Gebrauchsunfähigkeit der Arme): GdB / GdS

7 Euro-WC-Schlüssel Gleiche Kriterien wie zur Erlangung des orangenen Parkausweises => Euro-WC-Schlüssel kann für 20 bestellt werden beim Club Behinderter und ihre Freunde Darmstadt ( Passt in ganz Europa bei über Behinderten-WCs. Übersichtsbuch: Der Lokus (ebenso dort erhältlich)

8 Pflegestufe Voraussetzung Pflegestufe 1: 90 min / Tag Unterstützungbedarf, davon mind. die Hälfte in rein pflegerischem Bereich Höherstufung jederzeit möglich Kombinationsleistungen Absicherung Pflegeperson Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

9 Pflegereform 2015 und später Wurde gerade im Bundestag verabschiedet Zukünftig 5 Pflegestufen Tages-, Kurzzeit- und Nachtpflege werden ausgebaut Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zukünftig Bundesregierung plant 10 Tage bezahlte Pflegezeit sowie Reduktion der Arbeitszeit pflegender Angehöriger Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist geplant

10 Patientenrechtegesetz 2013 Ziele: Bündelung bisher verstreuter Rechte, Verbesserung der Postion von Patientinnen und Patienten Inhalte: Behandlungs- und Arzthaftungsrecht, Förderung der Fehlervermeidungskultur, Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern, Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern, Stärkung der Patientenbeteiligung und von Patienteninformationen.

11 Patientenrechtegesetz 2013 Beschleunigung Bewilligungsverfahren Krankenkasse: 3 Wochen Zeit für Bescheid, bei Beteiligung MDK 5 Wochen, sonst gilt Maßnahme als bewilligt Wenn Krankenkasse Zwischenbescheid schickt oder weitere Unterlagen anfordert, verlängert sich der Zeitraum. Sonderregelung bei Zahnersatz

12 Vorsorgemöglichkeiten: Notfallpass Gibt es auch für andere Krankheitsbilder, z.b. Diabetes

13 Vorsorgemöglichkeiten: Medikamentenplan Quelle:

14 Vorsorgemöglichkeiten: Hausnotruf Verschiedene Anbieter: Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser etc; Informationen bei regionalen Pflegestützpunkten Zwei Varianten: Notfallknopf und zusätzlich Alles OK - Knopf wählbar

15 Vorsorgemöglichkeiten: Wichtige Telefon-Nummern Allgemein: Notruf: 112; Polizei: 110; Frühere Nr NICHT bei Notfällen nutzen Ärztlicher Bereitschaftsdienst: (nicht für akute Notfälle!) Giftnotruf: z.b / Persönliche Nummern: Angehörige, Nachbarschaft, Pflegedienst..., die im Notfall benachrichtigt werden sollen

16 Vorsorgemöglichkeiten: Übersicht über alle Beteiligten Hausarzt / -ärztin Fachärztliche Praxen Pflegedienst Heilmittelpraxen Sanitätshaus Stammapotheke Kontaktdaten für Angehörige zugänglich aufbewahren!

17 Vorsorgemöglichkeiten: Notfallplan Bezieht sich auf konkrete Behandlungssituationen beim Auftreten lebensbedrohlicher Komplikationen Voraussetzung: Sie sollten über mögliche Komplikationen aufgeklärt sein und dazu spezifisch Ihren Behandlungswunsch angeben. Absprache mit Fachleuten erforderlich. Medikamentöse Behandlung: diese Medikamente müssen vorrätig sein und entsprechend verschrieben werden. Alle Beteiligten sollten über bereitliegende Notfallmedikamente informiert sein.

18 Beratungsmöglichkeiten Pflegestützpunkte Servicestellen Rehabilitation Integrationsfachdienste Unabhängige Patientenberatung Deutschland Wohnraumberatungsstellen Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.v.

19 Zusammenfassende Tipps Ablehnungen immer schriftlich und mit Verweis auf Rechtsgrundlage geben lassen! Keine ausführlichen Informationen an Krankenkasse per Telefon Widerspruch einlegen, ggf. Begründung nachreichen Nicht klein beigeben! Bestehende Beratungsangebote nutzen nicht erst, wenn es zu spät ist!

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch einen guten Heimweg!

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