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1 ZAHLEN - FAKTEN - INFORMATIONEN Volkssolidarität Bundesverband e.v. 6. Jahrgang Oktober 2003 Nr. 10/2003 Belastungen für Rentnerinnen und Rentner ohne Ende Im Zusammenhang mit den rentenpolitischen Entscheidungen ist eine zunehmende Kumulation (Anhäufung) der Belastungen für die Rentnerinnen und Rentner festzustellen. Wegen dieser Anhäufung der Belastungen hat die Volkssolidarität die Bundesregierung wiederholt zuletzt mit dem Offenen Brief des Präsidenten und der Landesvorsitzenden an den Bundeskanzler vom 14. Oktober darauf hingewiesen, dass Entscheidungen über die gesetzliche Rentenversicherung nicht isoliert von denen in anderen Bereichen der Sozialund Arbeitsmarktpolitik getroffen werden sollten. Die von der Bundesregierung jetzt gefassten Beschlüsse zeigen, dass dieses Problem weitgehend ignoriert wird. Dadurch wird jetzt eine Entwicklung verstärkt, die für viele Rentnerinnen und Rentner die Alterseinkommen spürbar kürzt. Deshalb ist es angebracht, dazu einen Gesamtüberblick zu geben, denn betroffen sind sowohl die heutigen Rentner, als auch diejenigen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen Einkommen der Rentnerinnen und Rentner sind nicht üppig Zuvor sollte kurz die Einkommenssituation der Rentnerinnen und Rentner betrachtet werden. Dem Alterssicherungsbericht , der auf der 1999 vorgelegten Studie zur Alterssicherung in Deutschland (ASID) beruht, können folgende Durchschnittswerte entnommen werden: West (in Euro) Ost (in Euro) Verhältnis Ost West in % Eigene Rente Rente des Ehepartners Erwerbseinkommen Vermögenseinkommen Sonstige Einkünfte Durchschnittliches Netto Haushaltseinkommen Angaben für Stand 1999 für Personen ab 65 Jahre. Bei Renten des Ehepartners sind auch Hinterbliebenenrenten berücksichtigt. 1 Siehe Bundestagsdrucksache 14/7640 vom , Tabelle C 6.2 (Tabellenanhang), Seite 193. Neuere Erhebungen liegen nicht vor. Die nächste Studie zur Alterssicherung ist Ende 2004 zu erwarten.

2 2 Diese Übersicht zeigt, dass Rentnerhaushalte in Ost und West im Durchschnitt ein Auskommen haben, mit dem man leben kann. Größere Anschaffungen erfordern allerdings entsprechende Sparleistungen. Komplizierter wird es, wenn Rentnerinnen und Rentner allein leben. So wies die BfA zum bei Renten wegen Alters einen durchschnittlichen Rentenbetrag von 829 für alle für Männer und 613 für Frauen aus. Insbesondere Frauen müssen oft (vor allem wenn keine Witwenrente vorhanden ist) mit einer geringen Rente auskommen. Selbst der durchschnittliche Zahlbetrag von 829 zeigt, dass Rentner mit der gesetzlichen Rente nicht gerade üppig leben. Deshalb ist es wichtig, immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass für 93 Prozent der Rentnerinnen und Rentner im Osten die gesetzliche Rente das einzige Alterseinkommen darstellt. Für sie sind selbst Nullrunden bei der Rente reale Einkommenskürzungen. Besonders spüren das diejenigen, bei denen die jährlichen Rentenanpassungen durch das Abschmelzen der Auffüllbeträge seit 1996 zu keinen höheren Zahlbeträgen geführt haben. Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung von über 30 Prozent Nur kurz soll an Belastungen in der Vergangenheit erinnert werden. Erst kürzlich verwies der DGB darauf, dass die Leistungskürzungen seit 1989 das gesamte Rentenvolumen um dreißig Prozent verringert haben 2. Erreicht wurde dies durch solche Schritte wie - die Verkürzung der Anrechnungszeiten für Ausbildung und Studium - die Anhebung der Altersgrenze generell auf 65 Jahre (besonders hart für die Frauen im Osten, die zu DDR-Zeiten mit 60 in Rente gehen konnten) - die Absenkung der Hinterbliebenenrenten - die faktische Abschaffung der Erwerbsminderungsrente für die nach 1960 geborenen Jahrgänge mit der Riester -Rentenreform - inflations- statt bruttolohnorientierte Rentenanpassung im Jahre Einführung eines Abschlags bei der jährlichen Rentenanpassung im Zuge der Riester -Rentenreform (2003 0,6 % weniger Anpassung, 2004 bis 2010 jährlich 0,5 % weniger Anpassung) - Reduzierung der Beitragsabführung bei Arbeitslosenhilfeempfängern und damit auch ihrer Rentenansprüche seit Allein durch die Riester-Reform und Belastungen in der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich die Verluste für die Altersrentner in den letzten drei Jahren auf etwa 5 Prozent 3. Jetzt sollen Rentnerinnen und Rentner durch die Aussetzung der Rentenanpassung für 2004 und die vollständige Übernahme des Beitrags zur Pflegeversicherung ab April 2004 noch mehr zur Kasse gebeten werden. Sicher, bei 1000 Rente im Monat macht das nur 8,50 monatlich aus 4. Aber wer davon Miete, Energie, Telefon, Rundfunkgebühren, öffentliche Verkehrsmittel etc. bezahlen muss, der / die weiß, was dann noch von der Rente übrig bleibt. Erst recht, wenn man die Belastungen hinzurechnet, die z. B. aus der am in Kraft tretenden Gesundheitsreform resultieren. Gesundheitsreform : Rentner müssen Gesundheit teurer bezahlen Hier wird ein umständliches, für viele Rentnerinnen und Rentner auch wegen seiner Kompliziertheit belastendes System von Zuzahlungen und Gebühren geschaffen. Die wichtigsten Belastungen resultieren aus folgenden Regelungen: 2 nach Angaben von Ursula Engelen-Kefer auf einer DGB-Konferenz am nach Angaben des VdK 4 so Bundessozialministerin Ulla Schmidt in der ARD-Talkshow mit S. Christiansen am

3 3 - Ab 01. Januar 2004 wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 % der Kosten erhoben höchstens jedoch 10, mindestens 5. Wenn die Kosten unter 5 liegen, ist der tatsächliche Preis zu zahlen. - Einführung einer Praxisgebühr von 10 pro Quartal für den Besuch beim Arzt oder Zahnarzt (außer bei Kontrollterminen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen). - Mit dem vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung werden künftig Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit von Rentnerinnen und Rentnern belegt. - Für das Krankengeld wird ab 2006 von den Versicherten, also auch den Rentnerinnen und Rentnern, ein zusätzlicher Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent erhoben. - Bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation ist eine Zuzahlung von 10 pro Tag zu leisten, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage. Im Krankenhaus beträgt die Zuzahlung künftig 10 pro Tag, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. - Ab 2005 Ausgliederung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der GKV. Dafür haben die Versicherten eine spezielle Versicherung abzuschließen, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen angeboten werden soll. Der monatliche Beitrag einer entsprechenden Zusatzversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen soll voraussichtlich zwischen 6 und 8,50 liegen. - Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Sehhilfen und Brillen sowie Fahrtkosten erfolgt bis auf wenige Ausnahmen keine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen mehr. Die Zuzahlungen sind zwar einkommensabhängig begrenzt auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken auf ein Prozent jährlich. Wer jung und gesund ist, wird diese Kostensteigerungen ohnehin weniger verspüren. Aber ca. 80 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden von älteren Menschen und chronisch Kranken in Anspruch genommen. Mehr als bisher werden Rentnerinnen und Rentner gezwungen, alle Belege zu sammeln und entsprechend nachzuweisen. Nicht wenige werden dafür zusätzliche Hilfen benötigen. Vor allem aber werden durch diese einkommensabhängigen Zuzahlungsgrenzen eben nur die Zuzahlungen begrenzt, nicht aber die Mehrkosten bei Leistungen, die durch die Kassen nicht mehr erstattet werden. Unter dem Strich werden höhere Belastungen durch die Rentner zu verkraften sein. In vielen Fällen ist nicht auszuschließen, dass Arzneimittel oder ärztlich Hilfe nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es die Geldbörse erlaubt. Sonderopfer für die Pflegeversicherung? Nach den Vorstellungen der Rürup-Kommission zur Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssystemen sollen Rentnerinnen und Rentner auch bei der Reform der Pflegeversicherung stärker belastet werden. So ist vorgesehen, dass Altersrentnerinnen und rentner ab dem Jahr 2010 zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung einen von ihnen allein finanzierten einkommensabhängigen generativen Ausgleichsbetrag in Höhe von 2 % des versicherungspflichtigen Einkommens leisten 5. Laut Konzept der Rürup-Kommission ermögliche der zusätzliche Altersbeitrag die Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes auf 1,2 % 6. Da Rentnerinnen und Rentner die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 1,2 % selbst zu tragen haben, steigt ihr 5 Siehe Bericht der Rürup-Kommission (Kurzfassung), Seite 16 6 Die Differenz zum geltenden Beitragssatz (1,7 %) soll von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in ein obligatorisches zweckgebundenes Vorsorgesparen (Vorsorgebeitrag) eingebracht werden.

4 4 eigenfinanzierter Gesamtbeitragssatz auf 2,6 %. Damit ergibt sich eine zusätzliche Belastung für Standardrentner von rund 20 pro Monat. Der Beitrag der Rentner würde de facto auf den dreifachen Betrag gegenüber heute steigen, von 0,85 auf 2,6 %. Bei dem von der Rürup-Kommission genannten Standardrentner von heute 9,71 auf dann 29,71. Mit der am 19. Oktober getroffenen Entscheidung der Bundesregierung, den Rentnerinnen und Rentnern den gesamten Beitragssatz von 1,7 Prozent in Rechnung zu stellen, ist also der Vorschlag der Rürup-Kommission rein numerisch etwa zur Hälfte realisiert. Aber schon verlautet, dass die Bundesregierung auch noch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2001 gerecht werden muss, Kindererziehende in der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung besser zu stellen als kinderlose Erwachsene. Da angesichts der Finanzlage in der Pflegeversicherung eine Entlastung der Eltern eher unwahrscheinlich ist, wird über weitere Sonderopfer spekuliert, die von den Versicherten erhoben werden sollen, die keine oder nicht mehr Kinder erziehen. 7 Will man sich jetzt wieder bei den Rentnern bedienen, darunter vielen, die unter schweren Bedingungen Kinder groß gezogen haben? Tendenz zu wachsender Altersarmut Die Bundesregierung scheint völlig zu verkennen, dass die schwierige wirtschaftliche Situation, langanhaltende Massenarbeitslosigkeit und ihre eigene Sozialpolitik der Tendenz zu wachsender Altersarmut Vorschub leisten. So wird wenig beachtet, dass der Zahlbetrag der Rentenneuzugänge recht niedrig liegt. Bei Rentenneuzugängen in Altersrente in den alten Bundesländern im Jahre 2002 erreichte der durchschnittliche Rentenzahlbetrag nur Dieser Wert ist auch auf den sehr niedrigen Durchschnittswert bei Frauen zurückzuführen, der nur 420 betrug 9. Zwar liegen diese Werte in den neuen Bundesländern momentan noch etwas günstiger, weil Frauen durchschnittlich 10 Arbeitsjahre mehr nachweisen können als in den alten Bundesländern. Aber zunehmend schlagen lange Arbeitslosigkeit Zeiträume von 8 oder 10 Jahren sind keine Seltenheit mehr und niedrige Verdienste in geringen Rentenzahlbeträgen durch. Alarmierend ist auch, dass von Männern, die 2002 in den neuen Bundesländern in Altersrente gingen, dies wegen Arbeitslosigkeit vorzeitig, also mit entsprechenden Abschlägen von jährlich 3,6 Prozent, tun mussten 10. Hinzu kommt dann, dass der Abstand des Rentenwertes Ost zum Rentenwert West immer noch bei 12 Prozent liegt. Diese Kombination von geringeren Ansprüchen wegen Arbeitslosigkeit, geringer Einkommen und Frühverrentung einerseits und niedrigerem Rentenwert Ost andererseits führt im Osten tendenziell zu eher sinkenden Renten nicht für alle, aber für viele Rentenneuzugänge. Die jüngsten Maßnahmen Stichwort Hartz-Reformen verschärfen diese Entwicklung zusätzlich, vor allem durch - die Absenkung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von 32 auf maximal 18 Monate für über 55-Jährige. - die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Einführung eines Arbeitslosengelds II in Höhe von 345 (West) bzw. 331 (Ost). 7 Siehe Financial Times Deutschland vom Horst Schmidbauer, MdB (SPD), im Interview mit dem Deutschlandfunk am siehe Verband deutscher Rentenversicherungsträger(VDR), Statistik Rentenzugänge siehe ebenda

5 5 - die drastische Reduzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (ABM und SAM), die für viele ältere Arbeitslose eine soziale Auffangfunktion hatten, insbesondere in den neuen Bundesländern. Die Bundesregierung kündigte jetzt bereits weitere Einschnitte an, die die Situation der künftigen Rentnerinnen und Rentner weiter verschlechtert. Zwar ist nicht mehr geplant, die Altersgrenze für die Regelaltersrente schon jetzt von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Aber die Grenze für den frühestmöglichen Renteneintritt soll von jetzt 60 Jahren auf 63 Jahre angehoben werden. In Verbindung mit den Auswirkungen der Hartz- Reformen ist bereits heute absehbar, dass die noch in den neunziger Jahren möglichen Übergänge in die Rente so künftig nicht mehr möglich sein werden. Damit wird die Altersgruppe der 55- bis 63-Jährigen zu einem Risikopotential für Altersarmut. Konnte bisher oft durch die Abfolge Arbeitslosengeld ABM Arbeitslosengeld ABM Vorruhestand/vorgezogene Altersrente der Gang zum Sozialamt vermieden werden, könnten künftig bisherige Sicherungen wegfallen. Auch diese Entwicklung wird das Rentenniveau insgesamt weiter absenken. Schließlich kommen drei weitere Elemente hinzu, die das Rentenniveau absenken sollen. Die Einführung eines zusätzlichen Nachhaltigkeitsfaktors ab 2005 soll den Rentenanstieg weiter abflachen, um dem sich ungünstig entwickelnden Verhältnis zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern sowie der längeren Rentenbezugsdauer Rechnung zu tragen. Dabei scheint die Bundesregierung in Kauf zu nehmen, dass dieser Nachhaltigkeitsfaktor zusätzlich zu dem bereits mit der Riester-Reform eingeführten Abschlag von jährlich 0,5 Prozent in den Jahren 2004 bis 2010 die Rentenanpassungen nachhaltig absenkt. Am 19. Oktober wurde ferner beschlossen, dass ab 2005 Ausbildungszeiten nicht mehr als Beitragszeiten anerkannt werden sollen (bisher pauschal drei Jahre). Für die künftigen Rentner führt dies zu Verlusten von bis zu 55 monatlich 11. Ab 2005 soll schrittweise in einem langfristigen Prozess die nachgelagerte Besteuerung der Altersrenten eingeführt werden. Durch die Freistellung des Existenzminimums bei der Besteuerung dürften zwar Kleinrenten in den ersten Jahren kaum betroffen sein 12. Außerdem soll die nachgelagerte Besteuerung Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur in dem Maße betreffen, wie sie sich dann aus ab 2005 nicht mehr zu versteuernden Beiträgen ergibt. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die konkrete Regelung aussehen wird und wer in welchem Umfang wirklich Steuern zahlen muss. Die Summe der hier aufgezeigten Belastungen für die ältere Generation zeigt, dass die herrschende Politik in diesem Land längst dabei ist, den Generationenvertrag aufzukündigen. Mit den Entscheidungen der Bundesregierung vom 19. Oktober, die die ältere Generation heute und in Zukunft einseitig belasten, wurde auf diesem Weg ein neuer Meilenstein gesetzt. 11 siehe Berliner Zeitung, , Seite 1 12 Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Steuerreform ab soll ein Grundfreibetrag von gelten, der steuerfrei gestellt wird.

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