Leitfaden Photovoltaik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden Photovoltaik"

Transkript

1 Leitfaden Photovoltaik Steuer Recht - Betriebswirtschaft Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Unternehmensberater

2 Inhalt 1 Information zu steuerlichen Aspekten Allgemeines Anmeldung Anschaffungskosten Abschreibung Ermittlung der Einkünfte Totalgewinnprognose Umsatzbesteuerung Gewerbesteuer Information zu rechtlichen Aspekten Photovoltaik-Anlagen an oder auf Gebäuden / Freiland-Photovoltaikanlagen Grundstücks-/Pachtrecht Gewährleistung bei fehlerhafter Ertragsprognose Information zu betriebswirtschaftlichen Aspekten Allgemeines Natürliche Gegebenheiten Technische Parameter Anschaffungs-/Herstellungskosten Novelliertes EEG 2009 ab Vergütungssätze Freiflächenanlagen Vergütungssätze Dachanlagen Wirtschaftlichkeitsberechnung einer PV-Anlage Verbrauch des selbst erzeugten PV-Stroms Stand: Februar 2011 Seite 2 von 14

3 1 Information zu steuerlichen Aspekten 1.1 Allgemeines Errichten Sie eine Photovoltaikanlage und speisen Sie den erzeugen Strom regelmäßig in das öffentliche Stromnetz ein, so werden Sie steuerlich Unternehmer, auch wenn sich die Anlage auf dem Dach des privat genutzten Wohnhauses befindet. 1.2 Anmeldung Das Betreiben einer Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. Daher ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt nötig. Trotzdem haben einige Behörden für kleinere private Anlagen auf Wohngebäuden keine Anmeldepflicht. Ob eine Anmeldung erforderlich ist oder nicht, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt. Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit müssen Sie auf jeden Fall beim Finanzamt anzeigen. Dazu gibt es ein Anzeigeformular, das mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden kann. 1.3 Anschaffungskosten Zu den Anschaffungskosten zählen nicht nur der Netto-Kaufbetrag, sondern auch so genannte Anschaffungsnebenkosten wie z.b. Frachtkosten sowie alle Aufwendungen, um die Photovoltaikanlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage gehören aber nicht zum Grundstück, wie das Dach auf dem diese befestigt ist, sondern die Photovoltaikanlage ist als Betriebsvorrichtung eigenständig zu erfassen. Dies gilt nach neuer Ansicht der Finanzverwaltung grds. auch für Photovoltaikanlagen, die anstelle von Dachziegeln verwendet werden. Diese sog. dachintegrierten Fotovoltaikanlagen erfüllen zwei Funktionen, sie schützen das Gebäude vor Witterungseinflüssen und dienen zugleich der Stromerzeugung. Die Aufwendungen für das Fotovoltaikmodul sind Anschaffungskosten für ein eigenes, abnutzbares und bewegliches Wirtschaftsgut des Gewerbebetriebs, während die Dachkonstruktion zu den Anschaffungskosten des Gebäudes gehört. 1.4 Abschreibung Die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage werden linear auf 20 Jahre mit 5% abgeschrieben. Eine degressive Abschreibung war für Anschaffungen in 2009 und 2010 im Rahmen des Konjunkturpakets I der Bundesregierung möglich (max. das 2,5-fache der linearen AfA, d.h. max. 12,5% jährlich). Für Anschaffungen ab 2011 ist die degressive Abschreibung nicht mehr möglich. Kleinunternehmer, d.h. Einnahmen-Überschussrechner bis (Jahr 2009 und 2010: ) Gewinn oder buchführende Betriebe bis (Jahr 2009 und 2010: ) Betriebsvermögen, können unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.b. bei Betriebseröffnungen eine tatsächliche verbindliche Bestellung der Anlage, bis zu 40% der voraussichtlichen Kosten einer geplanten Investition in eine Photovoltaikanlage vorab gewinnmindernd abziehen. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung der Photovoltaikanlage ist dieser sogenannte Investitionsabzugsbetrag dann gewinnerhöhend aufzulösen, wobei gleichzeitig die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage um die Höhe dieses Betrags zu reduzieren sind. Diese geminderten Anschaffungskosten stellen die Berechnungsgrundlage für eine mögliche Sonderabschreibung und die lineare Abschreibung dar. Eine Sonderabschreibung von insge- Seite 3 von 14

4 samt 20% der verbleibenden Anschaffungskosten kann auf das Jahr der Erstellung und die folgenden vier Jahre beliebig aufgeteilt werden. Die Sonderabschreibung wird neben der regulären Abschreibung gewährt. 1.5 Ermittlung der Einkünfte Die Erzeugung von Solarstrom ist gewerblich, auch bei Land- und Forstwirten. Der Gewinnermittlungszeitraum ist dabei i. d. R. das Kalenderjahr. Der Gewinn ist bei einem Einzelunternehmer durch Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln, außer der Gewerbebetrieb überschreitet die Grenzen zur Buchführungspflicht (über Umsatz oder über Gewinn pro Wirtschaftsjahr). Für die Einnahmen-Überschussrechnung gibt es eine Ausfüllhilfe als Vordruck beim Finanzamt. Bei Bruttoeinnahmen ab muss eine gesonderte Anlage zur Einnahmen- Überschussrechnung neben der Anlage G im Rahmen der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Der Überschuss ergibt sich durch die Summierung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstanden sind. Dabei gilt für alle Zahlungen, mit Ausnahme der Anschaffungskosten, das Zufluss- und Abflussprinzip, d.h. alle Beträge werden in dem Jahr ihres tatsächlichen Geldflusses berücksichtigt. Die Darlehenstilgung wirkt sich nicht auf den Gewinn aus, während ein Disagio eine sofort abziehbare Betriebsausgabe darstellt. Die Einnahmen-Überschussrechnung stellt sich vereinfacht wie folgt dar: Einnahmen aus Stromlieferung - anteilige Abschreibung - Finanzierungskosten (Darlehenszinsen) - sonstige Kosten (Versicherung, Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparaturkosten etc.) = steuerlicher Gewinn / Verlust 1.6 Totalgewinnprognose Ergeben sich aus der Photovoltaikanlage anfangs Verluste, so können diese steuerlich berücksichtigt werden, wenn über die gesamte Nutzungsdauer voraussichtlich ein Totalgewinn erwirtschaftet wird. 1.7 Umsatzbesteuerung Die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Werden daneben keine anderen unternehmerischen Tätigkeiten ausgeführt, fällt der Stromerzeuger meist unter die Kleinunternehmerregelung, da er einen Vorjahresumsatz von und einen voraussichtlichen Jahresumsatz von in vielen Fällen nicht überschreitet. Das würde für Sie als Unternehmer bedeuten, dass Sie keine Umsatzsteuer abzuführen haben, zugleich aber auch keinen Vorsteuerabzug aus der Investition geltend machen können. Deshalb ist eine Erklärung des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung gegenüber dem Finanzamt zu empfehlen. Das bindet den Stromerzeuger dann für fünf Jahre an die Regelbesteuerung, eine bereits gezahlte Vorsteuer wird aber dann erstattet. Wenn Sie erstmalig eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen, gelten Sie als Existenzgründer. Die Umsatzsteuer ist im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich anzumelden. Ansonsten ist eine monatliche Voranmeldung nur nötig, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als betragen hat. Liegt die Umsatzsteuer darunter, so reicht eine kalendervierteljährliche Anmeldung aus. Beträgt die Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldung befreien. Seite 4 von 14

5 Ein Landwirt, der bereits Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, zählt in seinem neu gegründeten Gewerbebetrieb nicht mehr als Existenzgründer. Nach Ablauf eines jeden Jahres ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt abzugeben. Für ihn wird eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht in Betracht kommen, da auch die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegenden Umsätze in der Land- und Forstwirtschaft in die Prüfung der EUR-Grenze mit einfließen. 1.8 Gewerbesteuer Gewerbesteuer fällt erst ab einem gewerbesteuerlichen Gewinn von über pro Jahr an. Zudem ist die Gewerbesteuerzahlung auf die Einkommensteuer anrechenbar, auch wenn dies in manchen Fällen nicht mit der vollen Gewerbesteuerzahlung möglich ist. Für weitere Fragen wenden Sie sich an ECOVIS BayLa-Union GmbH Steuerberatungsgesellschaft Agnes-Bernauer-Straße München Tel.: 089/ Fax: 089/ Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Vollständigkeit und Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Informationsblatt ersetzt keine steuerliche Beratung. Seite 5 von 14

6 2 Information zu rechtlichen Aspekten Die Installation und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen berühren verschiedene Rechtskreise. 2.1 Photovoltaik-Anlagen an oder auf Gebäuden / Freiland- Photovoltaikanlagen Kleinanlagen auf Hausdächern oder an Außenwänden von Gebäuden usw. müssen obwohl für deren Errichtung regelmäßig keine Baugenehmigung erforderlich ist dem materiellen Baurecht ebenfalls entsprechen. Anderenfalls kann deren Beseitigung angeordnet werden (Art. 76 BayBO). Besondere Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbot (Art. 11 BayBO). Die technischen Vorschriften bezüglich der verwendeten Produkte und des fachgerechten Einbaus sind jedoch auch bei genehmigungsfreien Photovoltaik-Installationen zu beachten. Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bedarf der baurechtlichen Genehmigung. Dies folgt auch aus einem Umkehrschluss aus Art 57 Abs. 1 Nr. 2 b) BayBO, der für Sonnenenergieanlagen in und an Dach- sowie Außenwänden eine Ausnahme vom grundsätzlich gegebenen Genehmigungserfordernis normiert. Befindet sich das Vorhaben innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans gem. 30 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), so bestimmt sich dessen Zulässigkeit allein nach dessen Festsetzungen. Dabei wird die Art der baulichen Nutzung regelmäßig über die Festsetzung eines der Baugebiete der BauNVO (Baunutzungsverordnung) erfolgen ( 1 Abs. 3 BauNVO). Im Außenbereich sind Photovoltaikanlagen nicht privilegiert. Weder existiert ein eigener Privilegierungstatbestand für Anlagen zur energetischen Nutzung der Sonnenenergie noch ist einer der herkömmlichen Privilegierungstatbestände des 35 Abs. 1 BauGB einschlägig. 2.2 Grundstücks-/Pachtrecht Oft hört man, dass für die Verpachtung von Photovoltaik- Dach und -Freiflächenanlagen einfach Standard- oder Musterpachtverträge übernommen werden. Diese können jedoch nicht überzeugen, da sie die besonderen Umstände des Anlagenbetriebes, wie etwa Lage der Anlage, Nutzung des Grundstücks und Gebäudes nicht hinreichend berücksichtigen. Auch andere wichtige Umstände bleiben außen vor, z. B. die Anforderung der finanzierenden Bank oder bestehende Belastungen im Grundbuch. Ein Mustervertrag wird der Höhe und der Langfristigkeit der Investition nicht gerecht. Darüber hinaus ist es zur Sicherung des Eigentums des Anlagenbetreibers wichtig klarzustellen, dass die Photovoltaikanlage nicht auf Dauer auf dem Grundstück verbleibt, sondern nur für den Zeitraum der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), also zwanzig Jahre und das Jahr der Inbetriebnahme. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Anlage zu einem wesentlichen Bestandteil des Grundstücks wird und damit in das Eigentum des Verpächters übergeht. Seite 6 von 14

7 Ferner ist neben dem Pachtvertrag die Verpflichtung des Verpächters zur Nutzungsüberlassung durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen. Sie dient der Sicherung des Anlagenbetreibers insbesondere im Falle der Zwangsversteigerung des Grundstücks. Die Dienstbarkeit hat den Inhalt, dass der Anlagenbetreiber berechtigt ist, die Photovoltaikanlage auf dem Grundstück zu betreiben. Die Bewilligung der Dienstbarkeit muss beim Notar unterzeichnet werden. Es empfiehlt sich, den Text der Dienstbarkeit bereits als Anlage des Pachtvertrages einzubeziehen. Anlagenbetreiber, aber auch finanzierende Banken legen zumeist Wert auf eine erstrangige Dienstbarkeit. Das bedeutet, bereits eingetragene Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken müssen hinter die neue Dienstbarkeit zurücktreten. Zur Sicherung des Eigentums an der Anlage ist zu empfehlen, im Pachtvertrag festzuschreiben, dass die Anlage nach Ablauf der fixen Vertragslaufzeit abgebaut werden muss. Manchmal besteht auch die Möglichkeit, eine Anschlussregelung zu treffen. Das kann den Kauf der Anlage durch den Verpächter oder den Weiterbetrieb betreffen. Auch ist die Aufnahme der Verpflichtung in den Vertrag zu empfehlen, dass die Vertragsbestimmungen auf etwaige Rechtsnachfolger übertragen werden müssen. Damit wird z.b. gewährleistet, dass etwa bei einem Verkauf des Grundstückes dem Käufer die Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag auferlegt werden und er den Betrieb der Anlage für die vereinbarte Restlaufzeit des Vertrages dulden muss. 2.3 Gewährleistung bei fehlerhafter Ertragsprognose Dem Betreiber einer Photovoltaikanlage geht es in erster Linie um den Ertrag seiner Anlage. Soweit der Hersteller - abhängig von der Sonneneinstrahlung - mit garantierten Ertragshochrechnungen wirbt, kann der Kaufinteressent dadurch erfahren, wie viel Strom die Anlage in den nächsten zwanzig Jahren erzeugen soll und welche Rendite mit dem Betrieb dieser Anlage verbunden ist. Oft finden sich in Fachzeitschriften auch Empfehlungen zur Finanzierung der Anlage oder zur steuerlichen Gestaltung des Anlagenbetriebs. Unterschreitet der tatsächliche Ertrag der Photovoltaikanlage den prognostizierten Ertrag, liegt der Fehler oft in einer an falschen Parametern ausgerichteten Ertragsprognose. Häufig wird die Anzahl der jährlichen Sonnenstunden zu optimistisch und Neigungsabweichungen zu gering bemessen. Nicht immer sind an einer Ertragsabweichung fehlerhafte Prognosefaktoren schuld. Möglich ist auch, dass die Photovoltaikanlage nicht optimal funktioniert. Eine fehlerhafte Auslegung, Probleme mit dem Wechselrichter oder ertragsschwache Module können dazu führen, dass eine Photovoltaikanlage schlechter abschneidet als prognostiziert. Ist das der Fall, so kann der Käufer der Photovoltaikanlage einen Mangel der Anlage geltend machen und Nachbesserung, möglicherweise auch Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Seite 7 von 14

8 Seriöse Anlagenanbieter bieten deshalb neben dem Verkauf auch die laufende Anlagenüberwachung an, um Leistungsabfälle und deren Ursachen schnellstmöglich feststellen zu können. Wer gerne selbst laufend seine Anlage kontrollieren möchte, kann über Datenfernabfrage die Wirtschaftlichkeit und Funktionsfähigkeit auf einen zentralen Server übertragen lassen, von dem er selbst die aufbereiteten Daten abrufen und sich so die jederzeitige Übersicht und Gewissheit des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes verschaffen kann. Für weitere Fragen wenden Sie sich an ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rosengasse 350/III Landshut Tel.: Fax: landshut-ra@ecovis.com Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Vollständigkeit und Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Informationsblatt ersetzt keine rechtliche Beratung. Seite 8 von 14

9 3 Information zu betriebswirtschaftlichen Aspekten 3.1 Allgemeines Das in Kraft Treten des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG 2004) am 01.August 2004 löste u. a. in der Photovoltaikbranche einen ungeahnten Schub aus. Im Jahr 2009 erfolgt ein Zubau an Photovoltaikanlagen in Deutschland mit einer Gesamtleistung von Megawatt (MWp), das war eine Steigerung um mehr als 60 Prozent im Vergleich zu Die insgesamt installierte Solarstromleistung in Deutschland stieg damit 2009 auf MWp an. In dem EEG von 2009 sind die Vergütungssätze für eine Kilowattstunde Strom aus einer Photovoltaikanlage in Abhängigkeit der Montage, also Dach- oder Freiflächenanlage, und der Leistungsfähigkeit (bis 30 kw, kw, > 100 kw) geregelt. Im Jahr 2011 liegt der Vergütungssatz für eine Photovoltaikanlage auf Dach bei einer Größe bis zu 30 kw bei 28,74 ct. Als Anreiz wird die Höhe des Vergütungssatzes auf 20 Jahre festgeschrieben. Damit eine Investition in Photovoltaikanlagen zu einem positiven finanziellen Ergebnis führt, gibt es einige Grundlagen, die vor der Installation und bei der Planung beachtet werden müssen. 3.2 Natürliche Gegebenheiten Neben den technischen Voraussetzungen sind vor allem die natürlichen Gegebenheiten für den wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaikanlage von entscheidender Bedeutung. Nachdem bei einer Photovoltaikanlage eine Umwandlung der Strahlungsenergie der Sonne in elektrische Energie stattfindet, stellt die Sonnenstrahlung den wichtigsten Faktor für den Betrieb einer Photovoltaikanlage dar. Diese Einstrahlung ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt, wobei sie vornehmlich im süddeutschen Raum stärker ist, als im Norddeutschen. In Süddeutschland liegt die Einstrahlung im Bereich von kwh/m², in Norddeutschland etwa zwischen kwh/m², wobei sich eine höhere Einstrahlung positiv auf den Ertrag der Photovoltaikanlage durchschlägt. Der zweite wichtige Faktor ist die Ausrichtung der Photovoltaikanlage. Der beste Ertrag ergibt sich, wenn die Anlage in südlicher Richtung erbaut ist, weil dann die Sonnenstrahlung nahezu senkrecht auf die Anlage auftreffen kann. Je weiter die Module aus der südlichen Ausrichtung entfernt sind, desto stärker nimmt der Ertrag ab. Darüber hinaus spielt auch die Neigung der Photovoltaikanlage eine entscheidende Rolle für die Wirtschaftlichkeit. Der optimale Einstrahlwinkel ist vom Sonnenstand abhängig, so dass sich im Winter ein anderer Winkel als optimal erweist als im Sommer. Ein gängiger Kompromiss liegt im Bereich zwischen 20-40, weil dort eine gute Ausnutzung der Strahlungsenergie stattfindet. Sehr negativ auf den Ertrag wirken sich Beschattungen der Photovoltaikanlage etwa durch Bäume oder Gauben aus. Daher sollte vor der Installation genau geprüft werden, ob zu einer Jahreszeit oder einer bestimmten Tageszeit eine Beschattung stattfindet. All diese genannten Faktoren haben erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Seite 9 von 14

10 3.3 Technische Parameter Einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat auch die Technik. Eine Photovoltaikanlage besteht aus mehreren Solarmodulen, welche sich wiederum aus vielen Solarzellen zusammensetzen. Am Markt sind unterschiedliche Ausfertigungen erhältlich, die sich im Aufbau, ihren Eigenschaften und natürlich auch dem Preis unterscheiden. Die gängigsten Modelle sind derzeit mono- und polykristalline Module. Um eine Vergleichbarkeit der einzelnen Module zu gewährleisten, wurde die Nennleistung mit der Einheit Wp oder kwp (Peak = Spitzenleistung) international eingeführt. Diese Nennleistung wird unter standardisierten Testbedingungen gemessen und muss für jeden Modultyp angegeben werden. Diese Spitzenleistung können die Module aber unter natürlichen Bedingungen nur zu % erreichen. Für eine Leistung von 1 kw ist eine Modulfläche, je nach Modultyp, von 8-12 m² nötig. Je nach Modultyp, Lage und Ausrichtung der Photovoltaikanlage, erreicht 1 kw Modulfläche einen Stromertrag zwischen kwh pro Jahr. Wenn man von einem Stromverbrauch für einen 4-Personenhaushalt von ca kwh ausgeht, kann eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 4-6 kw oder einer Modulfläche von m² einen Haushalt versorgen. Jede Photovoltaikanlage verliert im Laufe der Zeit an Wirkungsgrad. Der Verlust ist, je nach Hersteller und Modultyp, unterschiedlich ausgeprägt und beläuft sich auf ca. 0,5-2 % Verlust pro Jahr. Normalerweise geben die Hersteller und Montagefirmen Leistungsgarantien, zum Beispiel mindestens 80 % Leistung nach 20 Jahren. Der Leistungsverlust hat einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage, wobei er aber zu Beginn nur schwer abzuschätzen ist. Daher sollte man verstärkt die Leistungsgarantien der Hersteller und Montagefirmen in die Kaufentscheidung mit einbeziehen, um keine böse Überraschung zu erleben. 3.4 Anschaffungs-/Herstellungskosten Für die Rentabilität einer Photovoltaikanlage ist neben den natürlichen und technischen Voraussetzungen, vor allem auch die Kostenseite von entscheidender Bedeutung. Preislich bewegen sich die Module (inkl. Wechselrichter und Montage) derzeit im Bereich von /kw zzgl. USt, wobei die Unterschiede vor allem von Modultyp und Hersteller abhängig sind. Der Aufwand für Versicherung kann, je nach Inhalt, mit pro kw angesetzt werden. Zudem kommen nochmals sonstige Kosten wie Steuerberatung, Unterhalt der Anlage oder Kontoführung mit einer Höhe zwischen pro kw hinzu. Alles in Allem kann die Investition in eine Photovoltaikanlage, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer nach wie vor eine akzeptable Rendite erwirtschaften. Insbesondere Unternehmer sollten aber neben der Wirtschaftlichkeit bedenken, dass eine größere Investition in eine Photovoltaikanlage viel Kapital bindet, das eventuell später für eine andere, betriebliche Investition benötigt wird. Nachdem die Investitionssumme zumeist beträchtlich ist und die Photovoltaikanlage die nächsten 20 Jahre laufen soll, sollte eine Investition gut überlegt und kalkuliert werden. Seite 10 von 14

11 3.5 Novelliertes EEG 2009 ab Der Deutsche Bundestag hat am 06. Juni 2008 mit der Novellierung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG 2009) eine weitere Senkung der Einspeisevergütung beschlossen, wobei bei kleineren Anlagen bis 100 kw in 2009/ % und ab % Degression vorgesehen sind. Bei größeren Anlagen beläuft sich die Degression zwischen 9 11 %. Weitere Änderungen im Überblick: Gleitfaktor für Degression bei Verlassen eines Wachstumskorridors Neue Vergütungsklasse bei PV-Dachanlagen > kw "Fassadenbonus" wurde gestrichen Bonus für selbstgenutzten PV-Strom (für Anlagen < 30 kw) Einführung eines Anlagenregisters und einer Anmeldepflicht Einführung eines "Einspeisemanagements" für Anlagen ab 100 kw Zwischenzeitlich wurde das EEG 2009 für den Bereich Photovoltaik abermals novelliert. Hier wurden vor allem die Vergütungsvoraussetzungen für so genannte Freiflächenanlagen extrem verschärft, so dass nur noch in Ausnahmegebieten (Konversionsflächen) eine EEG Vergütung für Strom aus Freiflächenanlagen möglich ist. Weiterhin wurden die Boni zum Anreiz des direkten Verbrauchs von eigen erzeugtem PV- Strom abgeändert Vergütungssätze Freiflächenanlagen Jahr der Inbetriebnahme ct/kwh Degr. 11 % in 2010, 10 % ab , ,43 bzw. 24,17 nach Novelle Ab entfällt die Vergütung von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen vollständig. Seite 11 von 14

12 3.5.2 Vergütungssätze Dachanlagen Jahr der Inbetriebnahme < 30 kw (ct/kwh) ab 30 kw (ct/kwh) ab 100 kw (ct/kwh) ab kw (ct/kwh) 9 % p. a. in % ab % p. a. in % ab % p. a. in % ab % in 2010, 13 % ab ,01 40,91 39, ,14 37,23 35,23 29, ^ 34,05 32,39 30,65 25, ^^ 33,03 31,42 29,73 24, ,74 27,33 25,86 21,56 Ohne Gewähr Derzeit diskutiert die Bundesregierung über eine erneute außerplanmäßige Senkung der Vergütung. 3.6 Wirtschaftlichkeitsberechnung einer PV-Anlage Projekt: PV Dachanlage 30 kw Investition: ( pro kw) Erwarteter Ertrag: kwh/ kw und Jahr Jährlicher Ertragsverlust: 0,5 % Versicherung: 15 /kw Sonstige Betriebskosten 1% der Anschaffungskosten Betriebsbeginn: Juni 2011 Fremdkapital: 5,2 % Zins bei 80 % Fremdkapitalanteil Eigenkapital: 3,5 % Zinsansatz bei 20 % EK-Anteil Inflation: 2 % Die Rendite für das oben genannte Objekt liegt bei 5,8 %, bezogen auf das gesamte Kapital. Einen großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat natürlich der Gesamtpreis der Anlage. Darum wird die Gesamtkapitalverzinsung in Nachfolgender Darstellung für unterschiedliche Baukosten dargestellt: Komplettpreis PV-Anlage GK-Verzinsung 11,3% 10,4% 9,4% 8,6% 7,8% 7,1% 6,4% 5,8% 5,2% 4,6% 4,1% 3,5% 3,0% Im Zusammenhang mit einer Investition in eine Photovoltaikanlage gilt es zu beachten: die Gegebenheiten vor Ort die Investition überlegt planen. Hierzu zählen vor allem Gespräche mit Verkäufern/ Montagefirmen, Steuerberater und Bank, um die Investition von allen Seiten zu beleuchten. Seite 12 von 14

13 3.7 Verbrauch des selbst erzeugten PV-Stroms Eigenstromverbrauch von PV-Anlagen Mit dem Beschluss, die Vergütung für PV Anlagen zu ändern, hat der Bundestag auch neue Vergütungssätze für den Eigenverbrauch des selbst produzierten PV-Stroms erlassen. Damit soll ein stärkerer Anreiz geschaffen werden, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen, ohne ihn vorab ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dabei besteht nach 33 (2) EEG auch die Möglichkeit, dass Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur PV-Anlage verbrauchen. Die Höhe der Vergütung für den Eigenstrom hängt nun von der Größe der PV-Anlage und vom Anteil des selbst verbrauchten Stroms ab. Hier liegt auch die Schwierigkeit bei der Betrachtung der einzelbetrieblichen Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme. Die Schwankungen im Tages- und Jahresverlauf sowohl bei der Stromproduktion, als auch beim Stromverbrauch machen eine zuverlässige Vorhersage über den zu erwartenden Eigenverbrauchsanteil extrem schwierig. Unter welchen Voraussetzungen ist der PV Eigenverbrauch sinnvoll? Von größter Bedeutung für die Rentabilität ist es, dass mehr als 30 %, des insgesamt mit der PV-Anlage produzierten Stroms, vom Verbraucher abgenommen werden, ohne vorher ins öffentliche Netz eingespeist worden zu sein. Der Zeitpunkt der Stromproduktion und des Stromverbrauchs müssen gut zusammen passen und das nicht nur im Tagesverlauf, sondern auch im gesamten Jahresverlauf. Es stellt sich damit die Frage nach dem optimalen Stromverbraucher. Der Verbraucher sollte tagsüber möglichst viel Strom verbrauchen und dieser Verbrauch sollte während des gesamten Jahres und innerhalb eines Tages möglichst wenig schwanken. Diese Voraussetzungen werden insbesondere von kleineren Gewerbe- oder Industriebetrieben im ländlichen Raum gut erfüllt. In Frage kommen Betriebe in denen leistungsstarke Elektromotoren arbeiten: Beispielsweise Schreinereien, Sägewerke und ganz besonders auch Biogasanlagen. Gerade die Kombination Biogasanlage plus PV-Anlage ist relativ häufig in unmittelbarer räumlicher Nähe anzutreffen. Beispielhaft wird an dieser Stelle eine Berechung für eine 30 kw PV-Anlage mit einer 200 kw Biogasanlage durchgeführt. Beispiel 30 kw PV-Anlage mit 200 kw Biogasanlage Die 30 kw PV-Anlage (Netzanschluss Oktober 2010) produziert im Jahr kwh Strom. Der Verbrauch der Biogasanlage liegt bei kwh pro Jahr, wobei 50 % davon in der Hauptzeit (17,25 ct/kwh) und 50 % in der Nebenzeit (11,78 ct/kwh) verbraucht werden. Durch die Verteilung auf Tag- und Nachtstrom, sowie nach einem Ausgleich der Schwankungen von Stromproduktion und Stromverbrauch, errechnet sich ein PV-Eigenverbrauch von 91 %. Damit wird die 30 %-Grenze, die nötig ist, um die höhere Vergütung durch den Netzbetreiber für den eigen verbrauchten Strom zu erhalten, in jedem Fall überschritten. Nach Abzug zusätzlicher Kosten für einen zweiten Zähler und dem Anschluss verbleibt dem PV-Betreiber in diesem Fall ein jährlicher Unternehmergewinn von ca Bei steigendem Bezugsstrompreis erhöht sich der Vorteil des PV-Eigenverbrauchs weiter! Beispiel 30 kw PV-Anlage in Kombination mit verschieden hohem Stromverbraucher In diesem Beispiel werden einer 30 kw PV-Anlage unterschiedliche Stromverbraucher zugeordnet, die den PV-Strom von 0 % bis 100 % abnehmen. Siehe dazu folgendes Diagramm: Seite 13 von 14

14 Unternehmergewinn /Jahr % 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% -400 Anteil Eigenstromverbrauch Aus dieser Graphik wird ersichtlich, dass ein Eigenstromverbrauch vom produzierten Strom von mindestens 30 % erreicht werden sollte, dies ist eine wichtige Größe für die Wirtschaftlichkeit des Eigenbedarfs. Daneben spielt die Größe der PV-Anlage und die insgesamt abgenommene Strommenge des Verbrauchers noch eine große Rolle. PV Eigenbedarf im Wohnhaus Da im Wohnhaus verhältnismäßig wenig Strom verbraucht wird, ist es schwierig, die Zusatzkosten für den zweiten Zähler und die Installation der Eigenverbrauchseinrichtung zurück zu gewinnen. Ein Privathaushalt mit einem Energiebedarf von 3800 kwh und einer 5,5 kw PV-Anlage würde dabei einen jährlichen Nachteil von ca. 260 eingehen. Fazit Diese beispielhaften Berechnungen sollen aufzeigen, unter welchen Bedingungen der PV- Eigenbedarf am ehesten ratsam ist. Es ist allerdings anzuraten, ein solches Vorhaben vorab überprüfen zu lassen. Durch die naturgemäßen Unwägbarkeiten bei der Produktion von Solarstrom können damit keine exakten Aussagen zur Wirtschaftlichkeit getroffen werden, allerdings wird diese zumindest näherungsweise bestimmt. Damit ist diese Berechnung eine wertvolle Entscheidungshilfe. Für weitere Fragen wenden Sie sich an ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbh Herr Dipl.-Ing. agr. (FH) Michael Galler Herr Dipl.-Ing. agr. (FH) Michael Tröster Möslstraße 30 Agnes-Bernauer-Straße Rosenheim München Tel.: 08031/ Tel.: 0172/ Fax: 08031/ Fax: 089/ michael.galler@ecovis.com michael.troester@ecovis.com Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Vollständigkeit und Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Informationsblatt ersetzt keine Beratung. Seite 14 von 14

LEITFADEN Photovoltaik. Steuer - Recht - Betriebswirtschaft. ECOVIS Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwälte - Unternehmensberater

LEITFADEN Photovoltaik. Steuer - Recht - Betriebswirtschaft. ECOVIS Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwälte - Unternehmensberater LEITFADEN Photovoltaik Steuer - Recht - Betriebswirtschaft ECOVIS Steuerberater - Wirtschaftsprüfer - Rechtsanwälte - Unternehmensberater WWW. ECOVIS.COM Information zu steuerlichen Aspekten Allgemeines

Mehr

Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an einer Photovoltaikanlage wecken konnten.

Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an einer Photovoltaikanlage wecken konnten. Photovoltaikanlage Alexander Winde Envire Solar AG Sembritzkistr. 26 12169 Berlin Telefon: +49 30 338 54 44-44 Fax: +49 30 338 54 44-54 Mail: info@envire-solar.de Web: www.envire-solar.de 2 SOLARENERGIE

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau

Steuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau Herzlich Willkommen Referent: Jens Waigel Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Die private Photovoltaikanlage Wirtschaftlichkeitsberechnung Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer

Mehr

Netzgekoppelte Solarstromanlage

Netzgekoppelte Solarstromanlage "Banal gesagt führt nur ein Weg zum Erfolg, nämlich mit dem zu arbeiten, was die Natur hat und was sie bietet. Dabei geht es darum, in einem positiven Kreislauf mit der Umwelt zu wirtschaften. Man nennt

Mehr

Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung

Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Intersolar München 2010 Intersolar München 2010 Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Ralf Haselhuhn Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin Brandenburg

Mehr

SELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua

SELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua SOLARSTROM SELBER VERBRAUCHEN Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua EEG-Vergütung für PV 2009/ 2010 Jahr der Entwicklung

Mehr

GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten

GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten Die Neue Energie Bendorf eg kauft und errichtet die Photovoltaikanlage auf einem fremden Gebäude. Die Neue Energie Bendorf eg vermietet die Photovoltaikanlage an den

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom

Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom Informationen zu 33 (2) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und deren praktische Umsetzung Dipl.-Ing. Susanne Jung Rechtliches Erneuerbares-Energien-Gesetz (EEG)

Mehr

Michael Unfried. Photovoltaik Strom von der Sonne. Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Ing. Franz Patzl

Michael Unfried. Photovoltaik Strom von der Sonne. Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Ing. Franz Patzl Photovoltaik Strom von der Sonne Steuerrechtliche Aspekte beim Betrieb von Photovoltaikanlagen Ing. Franz Patzl Abteilung Energiewesen und Strahlenschutzrecht (WST6) Geschäftsstelle für Energiewirtschaft

Mehr

4. Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen

4. Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen 4. Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen Photovoltaikanlagen erfordern hohe Kapitalinvestitionen und einen relativ großen Energieaufwand für die Herstellung der Solarmodule. Die

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Projektbericht Zeitraum Januar-Dezember 2014. Stand: Januar 2015

Projektbericht Zeitraum Januar-Dezember 2014. Stand: Januar 2015 Projektbericht Zeitraum Januar-Dezember 2014 Stand: Januar 2015 Inhaltsverzeichnis: 1. Installierte Anlagenkapazitäten... 2 2. Stromerträge... 3 3. Spezifische Erträge... 7 4. Stromlieferung... 8 5. Ausblick

Mehr

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

Mein Sonnendach Unabhängigkeit, die man mieten kann. Selbst Energie produzieren und Energiekosten reduzieren.

Mein Sonnendach Unabhängigkeit, die man mieten kann. Selbst Energie produzieren und Energiekosten reduzieren. Mein Sonnendach Unabhängigkeit, die man mieten kann. Selbst Energie produzieren und Energiekosten reduzieren. Das Mein Sonnendach-Prinzip Mit einer gemieteten Solaranlage werden Sie unabhängiger vom Strompreis

Mehr

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen,

Mehr

Vom Staat gefördert ( 2011 ) Zum Schutz unserer Umwelt

Vom Staat gefördert ( 2011 ) Zum Schutz unserer Umwelt PV5 Solarconcept GmbH Fachgroßhandel für Solarstromanlagen Infos Seite 1 Vom Staat gefördert ( 2011 ) Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantiert die Abnahme und Bezahlung Ihres Solarstroms mit einer

Mehr

Etwa 99% dieser Anlagen werden netzparallel betrieben und speisen auch überschüssigen Strom in das öffentliche Netz ein.

Etwa 99% dieser Anlagen werden netzparallel betrieben und speisen auch überschüssigen Strom in das öffentliche Netz ein. Fragen zur Steuerlichen Behandlung von Micro Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Mit dem ständigem Anstieg der Einspeisevergütung und dem steilen Anstieg des Einsatzes von Micro-KWK Anlagen, stellt sich für viele

Mehr

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem 01.01.2009 auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber

Mehr

Lohnt sich immer mehr: Solarstrom, den man selbst verbraucht

Lohnt sich immer mehr: Solarstrom, den man selbst verbraucht Lohnt sich immer mehr: Solarstrom, den man selbst verbraucht Warum sich eine PV-Anlage auch heute noch rechnet Auch nach den letzten Förderungskürzungen sind PV- Anlagen weiterhin eine gewinnbringende

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009

Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009 Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,

Mehr

Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft Veranstalter Landwirtschaftskammer NRW, ZNR Haus Düsse, EnergieAgentur.NRW und FNR in Verbindung BMELV 01.12.2011 auf Haus Düsse Elmar

Mehr

DeR sonne. www.sonnenkraft.de

DeR sonne. www.sonnenkraft.de strom aus DeR sonne ihre solar-photovoltaik-anlage jetzt in bewährter sonnenkraft-qualität www.sonnenkraft.de Die ganze KRaFt DeR sonne. gratis! Seit 4,57 Milliarden Jahren geht die Sonne auf. Und jeden

Mehr

Aktuelle Themen der Photovoltaik Wirtschaftlichkeit & Steuern Photovoltaik ohne Finanzamt von

Aktuelle Themen der Photovoltaik Wirtschaftlichkeit & Steuern Photovoltaik ohne Finanzamt von "Unsere Vision ist eine friedfertige Gesellschaft, die weltweit ihre Energien zu 100 Prozent aus der Sonne gewinnt. Daran arbeiten wir offen und engagiert, wir vernetzen dazu unsere Ideen und Aktivitäten

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Leitfaden Photovoltaik

Leitfaden Photovoltaik Leitfaden Photovoltaik Steuer Recht - Betriebswirtschaft Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Unternehmensberater Inhalt 1 Information zu steuerlichen Aspekten... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Anmeldung...

Mehr

Ratgeber Stromspeicher kaufen

Ratgeber Stromspeicher kaufen Autor: Dr. Jörg Heidjann Version 1.0 17. Juni 2015 Ratgeber Stromspeicher kaufen Stromspeicher richtig planen, kaufen und installieren. In diesem Ratgeber werden die folgenden Fragen beantwortet: Wie finde

Mehr

Grundlagen Photovoltaik II: Erträge und Wirtschaftlichkeit. RPE Ludger Hansmann 19./20.09.2009 (überarbeitete Fassung vom 25.09.

Grundlagen Photovoltaik II: Erträge und Wirtschaftlichkeit. RPE Ludger Hansmann 19./20.09.2009 (überarbeitete Fassung vom 25.09. Grundlagen Photovoltaik II: Erträge und RPE Ludger Hansmann (überarbeitete Fassung vom 25.09.2009) Agenda 03 Seite 2 Das Angebot an solarer Agenda 03 Seite 3 lieferung 03 die Sonne liefert jedes Jahr rd.

Mehr

EEG-Vergütung soll einen rentablen Anlagenbetrieb ermöglichen

EEG-Vergütung soll einen rentablen Anlagenbetrieb ermöglichen Zusammenhang von Preisentwicklung und Vergütungssätzen in einer EEG-Novelle und ihr Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen Berechnungen und Bewertungen mittels PVProfit

Mehr

"Miete dir eine Photovoltaikanlage!"

Miete dir eine Photovoltaikanlage! "Miete dir eine Photovoltaikanlage!" Nutzung von PV-Anlagen zur Minderung des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz Die Losung der Zukunft Der Ansatz PV mieten! ermöglicht Gebäudeeigentümern ohne Einsatz

Mehr

Direktinvestition in eine Solaranlage in Zorbau Sachsen- Anhalt / Größe 4,0 MWp. aufgeteilt in einzelne Anlagen ab Euro 79.984,80 plus MwSt.

Direktinvestition in eine Solaranlage in Zorbau Sachsen- Anhalt / Größe 4,0 MWp. aufgeteilt in einzelne Anlagen ab Euro 79.984,80 plus MwSt. Direktinvestition in eine Solaranlage in Zorbau Sachsen- Anhalt / Größe 4,0 MWp aufgeteilt in einzelne Anlagen ab Euro 79.984,80 plus MwSt. Investieren in die Zukunft Stand März 2014 Investitionsobjekt:

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Angaben zum Anlagenbetreiber 1.1 Anschrift des Anlagenbetreibers Nachname/Firma: Vorname: Straße / HS-Nr.: PLZ: Telefon: Mobil: Ort: Fax: e-mail: 1.2 Zustellanschrift

Mehr

Comenius Schulprojekt The sun and the Danube. Versuch 1: Spannung U und Stom I in Abhängigkeit der Beleuchtungsstärke E U 0, I k = f ( E )

Comenius Schulprojekt The sun and the Danube. Versuch 1: Spannung U und Stom I in Abhängigkeit der Beleuchtungsstärke E U 0, I k = f ( E ) Blatt 2 von 12 Versuch 1: Spannung U und Stom I in Abhängigkeit der Beleuchtungsstärke E U 0, I k = f ( E ) Solar-Zellen bestehen prinzipiell aus zwei Schichten mit unterschiedlichem elektrischen Verhalten.

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Photovoltaik. Solarstrom vom Dach. 4., aktualisierte Auflage

Photovoltaik. Solarstrom vom Dach. 4., aktualisierte Auflage Photovoltaik Solarstrom vom Dach 4., aktualisierte Auflage PHOTOVOLTAIK Solarstrom vom Dach Thomas Seltmann 5 LIEBE LESERIN, LIEBER LESER. Photovoltaik liefert Solarstrom: Die faszinierendste Art, elektrische

Mehr

Photovoltaik 2013 rechnet sich das?

Photovoltaik 2013 rechnet sich das? Photovoltaik 2013 rechnet sich das? Die Möglichkeiten des Ökostromgesetzes 2012 Aufwand & Ertrag [ ] Anschaffungskosten [ ] brutto Jährlicher Ertrag [ ] netto über 13 Jahre gesamt [ ] 5,5 kwp 11.000 1.089

Mehr

SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III

SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III Jetzt Anteile sichern! Die Stadtwerke Karlsruhe planen einen neuen Solarpark in Karlsruhe und der Region. Machen Sie mit. Ein Erfolgsprojekt wird fortgesetzt Die Sonne

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Gute Ideen sind einfach:

Gute Ideen sind einfach: SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

EIGENStrOM MACHt SOrGLOS. Das Komplettset einfach, schnell, aus einer Hand

EIGENStrOM MACHt SOrGLOS. Das Komplettset einfach, schnell, aus einer Hand EIGENStrOM MACHt SOrGLOS Das Komplettset einfach, schnell, aus einer Hand WELtKLASSE-KNOW-HOW MIt HEIMVOrtEIL Phoenix Solar profitieren Sie von unserer Erfahrung Als Solarpionier zählt Phoenix Solar seit

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

// Selbstverbrauch von Solarstrom

// Selbstverbrauch von Solarstrom // Selbstverbrauch von Solarstrom Hinweis: Diesem Merkblatt liegen die Änderungen der EEG-Novelle 2010 zugrunde. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 01.01.2009 hatte der Gesetzgeber

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

ENERGIE EFFIZIENZ EXPERTEN NEHMEN SIE IHRE STROMVERSORGUNG IN DIE EIGENE HAND!

ENERGIE EFFIZIENZ EXPERTEN NEHMEN SIE IHRE STROMVERSORGUNG IN DIE EIGENE HAND! ENERGIE EFFIZIENZ EXPERTEN NEHMEN SIE IHRE STROMVERSORGUNG IN DIE EIGENE HAND! SIE WOLLEN UNABHÄNGIGER SEIN? RESSOURCEN SPAREN UND DIE PERSÖNLICHE ENERGIEZUKUNFT SICHERN, ABER WIE? Mit Solarspeicherlösungen

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Rechtliche Grundlagen III

Rechtliche Grundlagen III Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

LANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing

LANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing LANDESFÖRDERUNG für PV-ANLAGEN in GEMEINDEN Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für die Gemeinde Trebesing Ansicht Süd Koschutastraße 4 9020 Klagenfurt am Wörthersee erstellt am: Bericht Nr.: Seite 2 von

Mehr

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen? Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

Mehr

Erläuterungen zur Bedienung des Solarrechners

Erläuterungen zur Bedienung des Solarrechners Erläuterungen zur Bedienung des Solarrechners Wenn Sie den Solarrechner starten erscheint folgende Eingabemaske: Seite 1 von 7 Es gibt zwei Optionen den Ertragsrechner zu starten: Entweder direkt aus dem

Mehr

Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen!

Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen! Jetzt Sonne kaufen und für die Zukunft vorsorgen! Photovoltaik Strom aus der Sonne! Die Energie AG zählt seit Jahren zu den Vorreitern im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit der Aktion Solarenergie

Mehr

Bürgerenergie Hürtgenwald e.g. Saubere Energieproduktion in Bürgerhand

Bürgerenergie Hürtgenwald e.g. Saubere Energieproduktion in Bürgerhand Bürgerenergie Hürtgenwald e.g. Saubere Energieproduktion in Bürgerhand Photovoltaik-Anlagen Ziele der Bürgerenergie Hürtgenwald e.g. Produktionskosten Solarstrom 12 15 ct/kwh Kosten Haushaltsstrom beim

Mehr

Finanzen und Steuern bei Solaranlagen - Steuerliche Vorteile und Behandlung der Stromeinspeisung - Klaus Michael Schmitt Steuerberater

Finanzen und Steuern bei Solaranlagen - Steuerliche Vorteile und Behandlung der Stromeinspeisung - Klaus Michael Schmitt Steuerberater Finanzen und Steuern bei Solaranlagen - Steuerliche Vorteile und Behandlung der Stromeinspeisung - Klaus Michael Schmitt Steuerberater Deutlich steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien Grundlage

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Vorteile nutzen! Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 (Abruf-Nr. 072283) wird die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag

Mehr

PHOtovoltaik. Umwelt schonen mit garantierter Rendite

PHOtovoltaik. Umwelt schonen mit garantierter Rendite PHOtovoltaik Umwelt schonen mit garantierter Rendite Warum eigentlich Photovoltaik? 7 gute Gründe, in Photovoltaik zu investieren Mittlerweile wird nicht nur die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz staatlich

Mehr

Das Stromspeichersystem für Ihre Photovoltaikanlage. Li-ion. Ihr Energie- Manager

Das Stromspeichersystem für Ihre Photovoltaikanlage. Li-ion. Ihr Energie- Manager Das Stromspeichersystem für Ihre Photovoltaikanlage Ihr Energie- Manager Mögliche Systemzustände Bei Sonne Heiter, leicht bewölkt 4,5 kw 2,2 kw 1,5 kw 1 kw 200 W 800 W Kein Sonnenschein 800 W 0W 800 W

Mehr

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern

Mehr

Informationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen

Informationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen Informationsblatt für die auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen < 30 kwp im Verteilungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH Netzanschluss Berlin Puschkinallee 52 12435 Berlin info@stromnetz-berlin.de www.stomnetz-berlin.de

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Photovoltaik - Anlage zur Stromerzeugung. Leistungsbeschreibung und Zusatz vereinbarung für Halplus Strom Solar+ für Privatkunden. www.evh.

Photovoltaik - Anlage zur Stromerzeugung. Leistungsbeschreibung und Zusatz vereinbarung für Halplus Strom Solar+ für Privatkunden. www.evh. Photovoltaik - Anlage zur Stromerzeugung Leistungsbeschreibung und Zusatz vereinbarung für Halplus Strom Solar+ für Privatkunden www.evh.de Kundencenter: 0800 581 33 33 Strom von der Sonne für Sie. Halplus

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

Neue Perspektiven. Solarstrom selbst nutzen Stromkosten sparen. www.solon.com

Neue Perspektiven. Solarstrom selbst nutzen Stromkosten sparen. www.solon.com Neue Perspektiven. Solarstrom selbst nutzen Stromkosten sparen. www.solon.com Steigerung der Unabhängigkeit durch Senkung der Energiekosten. Schon heute können Solaranlagen dauerhaft günstigen Strom zwischen

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen

Mehr

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag. Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung

Mehr

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:

2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung: Beschreibung zu den Aufgaben 1. bis 3. Im Zuge der Einführung des neuen Warenwirtschaftssystems hat die Marktplatz GmbH auch den Fuhrpark erweitert. Es wurden neue Lieferwagen, Pkw und Gabelstapler gekauft.

Mehr

Technische und wirtschaftliche Aspekte der Zwischenspeicherung von Solarenergie zur Steigerung des Direktverbrauchs

Technische und wirtschaftliche Aspekte der Zwischenspeicherung von Solarenergie zur Steigerung des Direktverbrauchs Technische und wirtschaftliche Aspekte der Zwischenspeicherung von Solarenergie zur Steigerung des Direktverbrauchs Dipl.-Ing. Jonathan Blanz, Dipl.-Ing. Martin Rothert, Dipl.-Ing. Volker Wachenfeld SMA

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

1. Die Dachfläche der Realschule Nellingen wird an die Stadtwerke Ostfildern zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage verpachtet.

1. Die Dachfläche der Realschule Nellingen wird an die Stadtwerke Ostfildern zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage verpachtet. Vorlage 2005 Wasser, Wärme, Tiefgaragen Nr. 125 Geschäftszeichen: 81 09. September 2005 ATU 21.09.2005 nö Beratung GR 05.10.2005 ö Beschluss Thema Photovoltaikanlage Realschule Nellingen Beschlussantrag

Mehr

Photovoltaik. Werden Sie. Logo. unabhängiger. von Ihrem Stromversorger und zukünftigen Strompreiserhöhungen

Photovoltaik. Werden Sie. Logo. unabhängiger. von Ihrem Stromversorger und zukünftigen Strompreiserhöhungen Werden Sie unabhängiger von Ihrem Stromversorger und zukünftigen Strompreiserhöhungen Logo Ihre Vorteile auf einen Blick: Unabhängige Zukunft Sie werden unabhängiger vom örtlichen Stromversorger, zukünftigen

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Sonnenkraft einfach ernten. Mit Photovoltaik.

Sonnenkraft einfach ernten. Mit Photovoltaik. Sonnenkraft einfach ernten. Mit Photovoltaik. Photovoltaik lohnt sich sofort: Sie können den gewonnenen Strom selbst verbrauchen oder verkaufen und ganz nebenbei den Wert Ihrer Immobilie steigern. Ideal

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar

Familie Wiegel. Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Familie Wiegel Solarstrom vom eigenen Dach. In Kooperation mit: www.stadtwerke-erfurt.de/solar Werden Sie Ihr eigener Stromerzeuger. Die SWE Energie GmbH versorgt Kunden zuverlässig und zu fairen Preisen

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr