INSOLVENZ. Abb. 1: Modul Insolvenz. Allgemeines

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1 1 INSOLVENZ Abb. 1: Modul Allgemeines Mit dem Modul können in Verbraucherinsolvenzverfahren alle notwendigen Daten erfasst und verwaltet werden. Auf dieser Grundlage können die erforderlichen aktuellen Verzeichnisse und Übersichten schnell und einfach mit den jeweiligen Schreiben erstellt werden. Unterstützt wird sowohl die Tätigkeit als Schuldnervertreter von der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis zum Eintritt der Restschuldbefreiung als auch eine Tätigkeit als vorläufiger verwalter und/oder Gutachter im Eröffnungsverfahren sowie als verwalter im vereinfachten verfahren. Abb. 2: Maske Akte ändern, Optionen Akten, mit denen in der Verbraucherinsolvenz gearbeitet werden soll, müssen auch als Verbraucherinsolvenzakte im Aktenregister gekennzeichnet sein. Sofern dies nicht der Fall ist, kann die Änderung im Modul Akten über Ändern unter Optionen durch Wahl von und anschließend durch die Vorgabe Im verfahren tätig für/als Schuldner bzw. Treuhänder erfolgen. Im Fall einer Neuanlage einer akte über Anlegen wird festgelegt, ob die Tätigkeit im verfahren als Schuldnervertreter oder als Treuhänder aufgenommen wurde. Existiert zu einer Akte bereits eine Unterakte, ist eine Umwidmung in eine akte nicht mehr möglich.

2 2 1 Schuldnerakte Abb. 3: Maske Verbraucherinsolvenz - Schuldnerakte Mit dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss der Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan gemäß 305 Abs. 1 Nr. 4 ordnung (InsO) einreichen. Dieser kann alle Regelungen enthalten, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen. Bei anwaltlicher Vertretung des insolventen Schuldners können mit der Programmfunktion Schuldnerakte das Vermögen des Schuldners, alle Gläubiger und deren Forderungen erfasst und verwaltet werden. Anhand der aktuell erfassten Daten können dann schnell und bequem Vermögens-, Gläubiger- und Forderungsverzeichnisse erstellt und ein Zahlungsplan für die außergerichtliche oder gerichtliche Schuldenbereinigung aufgestellt werden. a) Anlegen einer Schuldnerakte Grundsätzlich wird die Schuldnerakte auf der Grundlage einer zuvor im Modul Akten angelegten Verbraucherinsolvenzakte angelegt. Alle für das Schuldnermandat erforderlichen weiteren Daten werden in der Schuldnerakte erfasst. Im Akteneingabefeld wird die Aktennummer der Verbraucherinsolvenzakte eingegeben. Zur Kontrolle werden die Aktenkurzbezeichnung sowie die Adressnummer und der Name des Schuldners eingelesen. Der Stichtag wird erfasst, bis zu dem die Zinsen berechnet werden sollen. Soll das Tagesdatum standardmäßig als Stichtag vorgeschlagen werden und die Zinsen unter Zugrundelegung des Tagesdatums bei jedem neuen Aufruf aktualisiert werden, ist die Einstellung Tagesdatum vorschlagen zu wählen.

3 3 Maßnahmen zur Schuldnerakte, die mit der Verbraucherinsolvenz erstellt wurden, werden vom Programm im Übersichtsbereich direkt unter Durchgeführte maßnahmen automatisch protokolliert, z. B. der Druck eines Zahlungsplans, einer Gläubiger- und Forderungsübersicht sowie eines Schuldenbereinigungsplans. Weitere Maßnahmen können manuell erfasst, geändert oder auch gelöscht werden. Eine Auswahlliste mit bereits vorformulierten Tätigkeiten kann aufgerufen werden. Diese Auswahlliste lässt sich in den Einstellungen auf der Karteikarte Allgemein unter Liste bearbeiten, Maßnahmen über beliebig erweitern. Im Bereich Angaben zum Schuldner werden die persönlichen Daten des Schuldners, z. B. der Familienstand, die Beteiligung am Erwerbsleben und der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ergänzt. Diese Daten werden über spezielle platzhalter automatisch in den Schuldenbereinigungsplan übernommen. Im Schuldenbereinigungsplan wird der Platzhalter <S-FAM> durch den Familienstand ersetzt. Die Beteiligung am Erwerbsleben und der Familienstand werden eingegeben. Über können die Adressdaten der unterhaltsberechtigten Personen erfasst werden. Die unter Unterhaltsberechtigte Personen erfassten Daten ersetzen später im Schuldenbereinigungsplan den Platzhalter <S-UBP> für die Anzahl sowie den Platzhalter <S-UBP-A> für die Adressdaten der unterhaltsberechtigten Personen. Wurden im Rahmen der persönlichen Daten des Schuldners die Unterhaltsberechtigten erfasst, berechnet das Programm automatisch den pfändbaren Betrag gemäß der Anlage zu 850 c ZPO. Soll die Berechnung des pfändbaren Anteils nicht gemäß 850 c ZPO erfolgen, beispielsweise wenn der Schuldner weitere freiwillige Zahlungen leistet, ist auch die Eingabe eines freiwilligen Pfändungsanteils bzw. eines freiwilligen Pfändungsbetrages möglich. Es wird angegeben, seit wann der Schuldner zahlungsunfähig i. S. von 17 InsO ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht ( 18 InsO). Im Schuldenbereinigungsplan wird der Platzhalter <S-DZ> mit dem Datum des Beginns der Zahlungsunfähigkeit ersetzt. Wird bei Zahlungsunfähig seit kein Datum vermerkt, nimmt das Programm automatisch drohende Zahlungsunfähigkeit an. Weiterhin wird das Datum der Abschlussbescheinigung eingegeben. Gemäß 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs vorgelegt werden. Da der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO innerhalb von 6 Monaten nach dem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs gestellt werden muss, erfolgt durch das Programm mit einer entsprechenden Frage ein Hinweis. Nach dem Bestätigen der Eingabe wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Wiedervorlage einzutragen. In der Schuldnerakte können jederzeit über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners Informationen abgerufen und diese Daten über spezielle platzhalter vom Programm in den Schuldenbereinigungsplan eingelesen werden. Neben den erfassten Gläubigern des Schuldners können aus der Übersicht der Verfahrensbeteiligten auch sämtliche weitere Akten- und Verfahrensbeteiligte auf Wunsch einschließlich der Telefonnummern, Forderungen und Vertreter tabellarisch angezeigt und gedruckt werden. Auf die in der Schuldnerakte erfassten Daten wird in der gesamten Verbraucherinsolvenz zugegriffen. Zu den Daten des Schuldners kann die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen mit deren Namen und Anschriften erfasst werden. Abb. 4: Maske Verbraucherinsolvenz - Druckauswahl Über ist in der Druckauswahl vor dem Druck zu wählen, welches Vermögensverzeichnis gedruckt werden soll und im Bereich Drucker können die Einstellungen für den Druck vorgenommen werden.

4 4 b) Gläubiger- und Forderungsverzeichnis Zur Vorbereitung des außergerichtlichen Versuchs einer Schuldenbereinigung und für einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO kann über ein Verzeichnis sämtlicher Gläubiger des Schuldners und ihrer Forderungen erstellt werden. Abb. 5: Maske Verbraucherinsolvenz - Gläubiger/Forderungen erfassen Bei der Erfassung der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen ist zwischen Hauptforderung und Kosten zu unterscheiden. Handelt es sich um eine Hauptforderung, wird diese über die Karteikarte Forderung erfasst. Macht der Gläubiger im Zusammenhang mit dieser Hauptforderung auch Kosten geltend, wird die Karteikarte Kosten gewählt. Erfassen des Gläubigers und ggf. des Verfahrensbevollmächtigten Zunächst werden, wie gewohnt, die Adressdaten des Gläubigers mit dem Adressfenster, z. B. über Ga, erfasst. Um die Daten des Gläubigers in das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) aufzunehmen, wird die entsprechende Adressnummer eingegeben oder danach gesucht. Sofern Gläubiger vertreten werden (z. B. durch einen Rechtsanwalt), muss der Verfahrensbevollmächtigte ebenfalls mit Adressfenster und dort über erfasst werden. Nur dann kann bei der Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses sowie bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans der Vertreter als Empfänger berücksichtigt und über die Programmfunktion Korrespondenz automatisch ein Übersendungsanschreiben an den Vertreter erstellt werden. Sofern später die Korrespondenz für den Gläubiger mit diesem Vertreter erfolgen soll, wird Korrespondenz mit diesem Verfahrensbevollmächtigten gewählt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für jeden einzelnen Gläubiger über sowie für dessen Vertreter über einen Betreff zu hinterlegen. Hierfür stehen jeweils maximal drei Zeilen zur Verfügung. Sinnvoll ist hier beispielsweise die Eingabe der Kunden- oder Rechnungsnummer. Der Inhalt des Gläubigerbzw. Vertreterbetreffs wird dann in den gedruckten Anschreiben ausgewiesen. Erfassen von Forderungen Nach Eingabe der Adressnummer des Gläubigers werden die Forderungsdaten auf der Karteikarte Forderung in den entsprechenden Eingabefeldern erfasst. Die Höhe der Forderung wird im oberen Eingabefeld Betrag erfasst. Sofern ein Teil der Gesamtforderung oder der gesamte Forderungsbetrag vom Schuldner bestritten wird oder es sich um eine Ausfallforderung handelt, wird dieser Betrag bei Betrag eingegeben. Im Bereich davon wird gewählt, ob es sich um eine bestrittene Forderung, eine vorläufig bestrittene Forderung, eine Ausfallforderung, eine auflösend oder eine aufschiebend bedingte Forderung handelt.

5 5 Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei Vorrangig abgetreten und Vorrangig gepfändet das Datum der Abtretung bzw. Pfändung der Forderung zu erfassen. Die entsprechenden Daten werden bei der Erstellung des Zahlungsplans automatisch berücksichtigt. Die Einbeziehung in den Zahlungsplan kann vom Anwender durch die Abwahl der entsprechenden Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt aber auch noch ausgeschlossen werden. Als Grund wird durch direkte Eingabe oder durch Auswahl aus einer Liste eine Bemerkung zur Entstehung der Forderung, beispielsweise Kaufvertrag vom erfasst. Diese Auswahlliste kann über den Editiermodus Forderungsgründe erweitert oder geändert werden. Im Eingabefeld Fällig am wird das Datum der Fälligkeit der Forderung erfasst. Wurde die Forderung bereits angemeldet, wird dies bei Forderungsanmeldung vom erfasst. Werden zu einem Gläubiger mehrere Forderungen erfasst, die alle das gleiche Datum der Forderungsanmeldung haben, wird gültig für alle Forderungen des Gläubigers gewählt. Das Programm merkt automatisch das Datum der Forderungsanmeldung für weitere Forderungen zu diesem Gläubiger vor. Die Zinsen der Forderung können als fester Betrag eingegeben werden oder es wird der Zinssatz und das Fälligkeitsdatum eingetragen. Im letzteren Fall errechnet das Programm automatisch die Höhe des Zinsbetrags. Das Enddatum für die Zinsberechnung wird durch die Datumseingabe bei Stichtag bestimmt. Sollte eine Aktualisierung der Zinsberechnung erforderlich sein, kann dies jederzeit durch Änderung des Ausgangsdatums (Zinsen berechnen ab) und des Enddatums (Stichtag) vorgenommen werden. Beträge können in DM oder EUR eingegeben werden. Die Eingabe und Berechnung von Zinsen kann nach den Zinsarten Basiszinssatz, SRF-Zinssatz, Promille Tageszins oder Festzins (p. a.) oder Festzins (p. m.) erfolgen. Zu diesen Zinsarten kann ein Mindestzinssatz angegeben werden. Bei Basiszinssatz wird auf die Basiszinstabelle diskont.txt im Verzeichnis [Laufwerk]\ra\standard, z. B. j:\ra\standard, und bei SRF-Zinssatz (ehemals Korrentzinssatz) auf die SRF-Zinssatz-Tabelle korrent.txt im gleichen Verzeichnis zugegriffen. Es wird darauf hingewiesen, dass anders als die im Standardtext diskont.txt enthaltene Diskont-/Basiszins- Tabelle der Standardtext korrent.txt nicht von RA-MICRO gepflegt und folglich von einer Programmpflegelieferung nicht überschrieben wird, da sich Benutzer häufig eine eigene Tabelle im korrent.txt speichern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Titel zur Forderung zu erfassen. In die entsprechenden Eingabefelder werden die Bezeichnung, das Aktenzeichen und das Datum des Titels eingegeben. Das Gericht wird erfasst, indem die Adressnummer des Gerichts eingegeben wird. Liegen zum gleichen Gläubiger mehrere Forderungen in einem Titel vor, besteht die Möglichkeit, den bereits erfassten Titel über erneut zu verwenden. Soll der Titel mit dem Antrag auf Eröffnung des verfahrens bei Gericht eingereicht werden, ist Titel dem Antrag an das gericht beifügen zu wählen. Sind zu einem Gläubiger mehrere Forderungen zu erfassen, wird bei Adresse erneut die entsprechende Adressnummer des Gläubigers eingegeben und weitere Forderungen erfasst. Sollen Änderungen an bereits gespeicherten Einträgen vorgenommen werden, so wird die Karteikarte Forderungsverzeichnis gewählt. Im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) wird die entsprechende Zeile markiert, die geändert werden soll. Die Forderung wird auf der Karteikarte Forderungen eingelesen und kann durch Überschreiben geändert werden. Erfassen von Kosten Die Eingabe von Kosten erfolgt auf der Karteikarte Kosten: Abb. 6: Maske Gläubiger/Forderungen erfassen (Ausriss), Karteikarte Kosten Die Adressnummer des Gläubigers wird eingegeben oder eingelesen, indem auf der Karteikarte Forderungsverzeichnis die Zeile markiert wird, in der der Gläubiger steht. Anschließend wird auf die Karteikarte Kosten

6 6 gewechselt. Bei Kosten für lfd. Forderung Nr. wird aus der Liste die Hauptforderung gewählt, zu der die Kosten erfasst werden sollen. Die weiteren Angaben zur Kostenforderung werden wie beim Erfassen einer Forderung erfasst. Sofern bereits zur Forderung ein Gläubigerbetreff und gegebenenfalls ein Vertreterbetreff für diesen Gläubiger erfasst wurden, wird dieser in den entsprechenden Zeilen automatisch eingelesen. Bevor Kosten zu einer Hauptforderung erfasst werden können, muss die dazugehörige Forderung erfasst sein. Sollen Änderungen an bereits gespeicherten Einträgen vorgenommen werden, wird die Karteikarte Forderungsverzeichnis gewählt. Im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) wird die entsprechende Zeile markiert, die geändert werden soll. Die Kostenforderung wird auf der Karteikarte Kosten eingelesen und kann durch Überschreiben dort geändert werden. Erfassen von Sicherheiten zur Forderung Wie beim Erfassen von Kosten wird zunächst die Adressnummer des Gläubigers eingegeben oder eingelesen und anschließend auf die Karteikarte Sicherheiten gewechselt. Abb. 7: Maske Gläubiger/Forderungen erfassen (Ausriss), Karteikarte Sicherheiten Auf der Karteikarte Sicherheiten wird bei Sicherheiten für Forderungsnummer die Forderung ausgewählt, zu der die Sicherheit erfasst werden soll. In der Tabelle wird <Neu> gewählt. Es wird die laufende Nummer der Sicherheiten zu dieser Forderung angezeigt. In den weiteren Spalten werden die Art der berührten Sicherheit, die Höhe sowie gegebenenfalls eine Bemerkung in der Spalte Sonstiges erfasst. Soll eine bereits erfasste Sicherheit geändert werden, wird auf der Karteikarte Forderungsverzeichnis der entsprechende Gläubiger gewählt und dann auf die Karteikarte Sicherheiten gewechselt. Die Forderung wird ausgewählt, zu der die Sicherheit erfasst ist. Es werden alle bereits eingegebenen Sicherheiten eingelesen. Die Sicherheit wird geändert. Soll eine erfasste Sicherheit wieder entfernt werden, werden der betreffende Gläubiger und die Karteikarte Sicherheiten gewählt. Auf dieser Karteikarte wird die Forderung gewählt, zu der die Sicherheit erfasst ist. Es werden alle bereits eingegebenen Sicherheiten eingelesen. Auf der zu löschenden Zeile wird das Kontextmenü geöffnet und diese Sicherheit gelöscht. Erfassen von Rang/Prüfung Auf der Karteikarte Rang/Prüfung können die Daten für das Tabellenblatt erfasst werden. Die hier erfassten Daten stehen dann über die Programmfunktion Korrespondenz im Tabellenblatt zur Verfügung. Abb. 8: Maske Gläubiger/Forderungen erfassen (Ausriss), Karteikarte Rang/Prüfung

7 7 Hat der Gläubiger mehrere Forderungen, kann die entsprechende Forderungsnummer gewählt werden, wenn für die Forderung ein Rang erfasst werden soll. Um welchen Rang es sich speziell handelt, ist unter Rang/Rechtsgrund der Forderung zu wählen. In der nächsten Zeile wird das Prüfungsergebnis gewählt und eine Bemerkung eingegeben. Soll ein bereits erfasster Rang geändert werden, wird auf der Karteikarte Forderungsverzeichnis der entsprechende Gläubiger gewählt und dann auf die Karteikarte Rang/Prüfung gewechselt. Die Forderungsnummer wird gewählt, zu der der Rang erfasst ist. Die Eingaben werden nun geändert. Soll ein erfasster Rang wieder entfernt werden, wird der betreffende Gläubiger und die Karteikarte Rang/Prüfung gewählt. Auf der Karteikarte Rang/Prüfung wird die Forderungsnummer gewählt, zu der der Rang erfasst ist. In der Menüleiste wird über die Menüzeile Rang/Prüfung löschen gewählt. Anzeige des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses Durch Auswahl der Karteikarte Forderungsverzeichnis wird die Ansicht des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses angezeigt. Bereits gespeicherte Einträge werden in tabellarischer Form dargestellt. Abb. 9: Maske Gläubiger/Forderungen erfassen (Ausriss), Karteikarte Forderungsverzeichnis Die Einträge können jederzeit geändert oder gelöscht werden. Zudem kann die Reihenfolge der Einträge auch nachträglich geändert werden. Diese Programmfunktionen werden im Kontextmenü im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) aufgerufen. Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) kann sortiert angezeigt werden. Durch Markierung des Spaltenkopfes ist es möglich, nach der Adressnummer, alphabetisch nach den Gläubigern, nach der Höhe des Forderungsbetrages und nach dem Datum der Fälligkeit auf- oder absteigend zu sortieren. Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) kann direkt nach der Erstellung oder im Zusammenhang mit dem erstellten Schuldenbereinigungsplan gedruckt werden. Bearbeitung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses Im Kontextmenü im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) stehen nach Markierung eines Gläubigers folgende Programmfunktionen zur Verfügung: Forderung/Kosten löschen, Gläubiger löschen, Ausschneiden, Einfügen, Forderung erfassen, Kosten zur Forderung erfassen, Markieren/Demarkieren, Alles markieren/demarkieren, Kopieren in Zwischenablage, Verzeichnis kopieren, Gehe zu, Gehe weiter, Gläubiger fortlaufend nummerieren. Sollen diese Funktionen ausgeführt werden, wird die entsprechende Forderung (Zeile) im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis markiert, das Kontextmenü geöffnet und die Programmfunktion, z. B. Löschen, gewählt. Gegraut dargestellte Funktionalitäten des Kontextmenüs können erst bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gewählt werden. So kann ein Eintrag erst dann an einer Stelle eingefügt werden, nachdem er ausgeschnitten wurde. Auch können Einträge erst dann in die Zwischenablage kopiert werden, wenn sie zuvor markiert wurden. Eine fortlaufende Nummerierung der Einträge im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV)

8 8 kann erst angeordnet werden, wenn Forderungen gelöscht wurden, ohne eine fortlaufende Nummerierung der verbleibenden Einträge anzuordnen, also wenn die Nummerierung im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) Lücken aufweist. Gläubiger- und Forderungsverzeichnis in eine andere Akte exportieren Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) kann von einer Verbraucherinsolvenzakte in eine andere Verbraucherinsolvenzakte exportiert werden. Sind beispielsweise in mindestens zwei akten die Gläubigerund Forderungsdaten der Schuldner überwiegend identisch, kann das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) zeitsparend durch Kopieren übernommen werden. Zunächst werden dazu die erforderlichen daten zu einer akte und das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) angelegt. Anschließend kann im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) das Kontextmenü geöffnet, in der Auflistung der Eintrag Verzeichnis kopieren gewählt und die Zielaktennummer der Importakte eingegeben werden. Gläubiger- und Forderungsverzeichnis nach Excel exportieren Über exportieren. Zustimmungserklärung besteht auch die Möglichkeit, das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis nach Excel zu Gläubiger müssen dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen. Dazu müssen die einzelnen Gläubiger angeschrieben werden und sich innerhalb einer bestimmten Frist entsprechend äußern, ob sie mit dem Plan einverstanden sind. Unter können die Angaben zu den Empfängern des Schuldenbereinigungsplans eingetragen und eingesehen werden. Diese Angaben werden automatisch im Eröffnungsantrag des Schuldners ( 305 InsO) in der Anlage 2 berücksichtigt und in das Formular übernommen. Antwortet ein Empfänger des Schuldenbereinigungsplans, so kann dies hier mit dem Hinweis auf die Zustimmung oder Ablehnung in den entsprechenden Spalten vermerkt werden. Durch Markierung eines Spaltentitels wird die jeweilige Sortierung geändert. c) Vermögensverzeichnis Im Vermögensverzeichnis des Moduls Schuldnerakte werden Einkünfte, Forderungen und das sonstige Vermögen des Schuldners erfasst. Das Vermögen des Schuldners kann sortiert nach den einzelnen Vermögensarten Einkünfte des Schuldners, Forderungen des Schuldners, Kraftfahrzeuge, Sonstiges bewegliches Vermögen und Grundvermögen erfasst und als Vermögensverzeichnis ausgegeben werden. Abb. 10: Maske Verbraucherinsolvenz - Vermögensverzeichnis, Tabelle mit den Einkünften des Schuldners

9 9 Nach der Erfassung des Vermögens sind die Eingaben zunächst zu speichern. Erst nach der Speicherung erscheint das erfasste Vermögen in Tabellenform unter den Eingabefeldern. Einkünfte des Schuldners Hier kann ein laufendes/regelmäßiges Einkommen des Schuldners oder auch eine Einmalzahlung erfasst werden. Dazu zählt beispielsweise das monatliche Einkommen und das Weihnachtsgeld. Ist mit Einmalzahlungen zu rechnen oder hat der Schuldner in begrenzten Zeitabschnitten Einkünfte, können diese ebenfalls hier eingegeben werden. Mit Hilfe der Programmfunktionen Zahlungsrhythmus und Beginn und Ende können Zeitraum und Turnus der Zahlung eingegrenzt werden. Drittschuldner Als Drittschuldner ist der Gläubiger/Arbeitgeber des Schuldners einzutragen. Seine Daten sind zuvor im Modul Adressen zu hinterlegen. Pfändbares Einkommen Bei jedem Einkommen, das für das Vermögensverzeichnis erfasst werden soll, besteht die Wahlmöglichkeit, ob das Programm gemäß der Anlage zu 850 c ZPO das pfändbare Einkommen automatisch berechnen soll oder ob der pfändbare Betrag als fester Pfändungsbetrag erfasst werden soll. Das Vermögensverzeichnis kann jederzeit aktualisiert werden, wenn sich die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen und damit die Höhe des pfändbaren Betrags geändert hat. Der automatisch errechnete oder der feste Pfändungsbetrag werden bei der Erstellung des Zahlungsplans zugrunde gelegt. Forderungen des Schuldners Hier werden die Forderungen des Schuldners erfasst. Auch hier sind zunächst der Drittschuldner (Gläubiger des Schuldners), Forderungsbetrag sowie Forderungsgrund einzutragen. Die Zinsen, die aufgrund eigener Forderungen des Schuldners anfallen und in das Vermögensverzeichnis aufgenommen werden sollen, werden hier entweder automatisch errechnet oder können als fester Betrag vermerkt werden. Für die automatische Verzinsung der Forderung kann die jeweilige Sonderzinsart gewählt werden. Bezeichnung von Vermögenswerten Sonstige Vermögenswerte (bewegliche und unbewegliche Sachen) können im Vermögensverzeichnis mit konkreter Bezeichnung erfasst werden. Export des Vermögensverzeichnisses nach Excel Das Verzeichnis kann als xls-datei gespeichert und über Excel aufgerufen werden. d) Zahlungsplan Grundlage für die Verhandlungen mit den Gläubigern und zwingend erforderliche Anlage zum Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist ein Plan, aus dem hervorgeht, wie sich der Schuldner die Begleichung seiner Schulden unter Berücksichtigung der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse vorstellt. Diese Aufstellung kann mit Hilfe des Zahlungsplans über vom Programm automatisch erstellt werden.

10 10 Abb. 11: Maske Verbraucherinsolvenz - Zahlungsplan Mit Einmalzahlung besteht die Möglichkeit, einen einmalig gezahlten Zahlbetrag des Schuldners zu verteilen. Darüber hinaus können bestrittene bzw. vorläufig bestrittene Beträge, Ausfallforderungen sowie auflösend oder aufschiebend bedingte Forderungen und Zinsen sowie monatliche Ausgaben für die Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt werden. Daten für den Zahlungsplan Bei der Erstellung des Plans werden die folgenden Werte zugrunde gelegt: Daten aus dem Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV), Daten aus dem Vermögensverzeichnis, die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen sowie die vom Anwender zuvor festzulegenden Eckdaten, z. B. arbeitslos seit. ordnung als Grundlage für den Zahlungsplan Dem Zahlungsplan liegt üblicherweise die Prognose über den Verlauf eines möglichen Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung zugrunde. Laufzeit Der vom Programm vorgeschlagene zeitliche Rahmen des Zahlungsplans orientiert sich an der gesetzlichen Regelung über den zeitlichen Verlauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einschließlich der Restschuldbefreiungsphase. Diese Vorschlagswerte können geändert werden, sodass der Zahlungsplan den individuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.

11 11 Besonderheiten im Zahlungsplan berücksichtigen Berücksichtigung vorrangiger Abtretungen Wurde eine Eingabe vorgenommen, wird der Gläubiger, zu dessen Gunsten die Abtretung erfolgt ist, im Zahlungsplan für maximal zwei Jahre nach der Eröffnung des verfahrens vorrangig befriedigt. Sollte dessen Forderung vor Ablauf dieser zwei Jahre befriedigt sein, und wurde für eine andere Forderung ebenfalls das Vorhandensein einer Abtretung durch den Schuldner vermerkt, wird dieser Gläubiger für den verbleibenden Zeitraum vorrangig im Zahlungsplan berücksichtigt. Der Zeitpunkt der Eröffnung wird in der Eingabemaske Zahlungsplan Optionen bestimmt. Hat der Schuldner mehrere Abtretungen erklärt, wird vom Programm vorrangig die Abtretung bei der Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt, die ausgehend von dem so erfassten Datum der Abtretungserklärung zuerst erfolgte. Soll ein Zahlungsplan nur für die außergerichtliche Schuldenbereinigung erstellt werden, kann hier eine 0 vermerkt werden. Im Bereich Besonderheiten kann unter Vorrangige Abtretungen/ Pfändungen berücksichtigen statt des Datums des Eröffnungsbeschlusses die Dauer einer vorrangigen Berücksichtigung von Abtretungen/Pfändungen in Monaten vermerkt werden. Zu beachten ist, dass das Lohnabtretungsprivileg gemäß 114 InsO nur noch für Verfahren gilt, die vor dem beantragt wurden. Bonus berücksichtigen Die Möglichkeit der Berücksichtigung eines Bonus für den Schuldner gibt es nur noch in Verfahren, deren Eröffnung vor dem beantragt worden sind, Art. 103h EGInsO. Der Schuldenbereinigungsplan kann gemäß 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO alle Regelungen enthalten, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen. Diese gesetzliche Regelung kann es unter Umständen erforderlich machen, einen Zahlungsplan ohne oder nur mit anteiliger Berücksichtigung des dem Schuldner gemäß 292 Abs. 1 InsO zustehenden Bonus zu erstellen. Sofern der Bonus in voller Höhe gemäß der gesetzlichen Regelung an den Schuldner ausgezahlt werden soll, wird der vom Programm automatisch vorgeschlagene Wert von 100 % bestätigt. Soll nur ein Teil des dem Schuldner zustehenden Bonus im Zahlungsplan zugunsten des Schuldners berücksichtigt werden, wird in Prozent der Anteil des dem Schuldner auszuzahlenden Bonus eingegeben. Soll der Schuldner beispielsweise grundsätzlich nur die Hälfte des gesetzlichen Bonus erhalten und soll somit die andere Hälfte zusätzlich auf die Gläubiger verteilt werden, wird in das Eingabefeld Bonus berücksichtigen in Höhe von der Wert 50 eingetragen. Das Zeichen % wird vom Programm selbsttätig ergänzt. Wenn dem Schuldner während der Laufzeit des Zahlungsplans kein Bonus ausgezahlt werden soll, wird eine 0 eingetragen. Bestrittene Forderungen im Zahlungsplan berücksichtigen Werden vom Schuldner einzelne der gegen ihn gerichtete Forderungen der Höhe nach bestritten und wurde dies bei der Eingabe der Forderung in das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) vermerkt, kann bestimmt werden, wie diese Tatsache bei der Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt werden soll. Sofern von der Forderung, die der Gläubiger beansprucht, der Betrag abgezogen werden soll, der von Seiten des Schuldners bestritten wird, wird in der Eingabemaske Zahlungsplan - Optionen die Einstellung Bestrittene Beträge berücksichtigen gewählt. Soll unabhängig vom Bestreiten durch den Schuldner der volle Forderungsbetrag im Zahlungsplan angerechnet werden, darf Bestrittene Beträge berücksichtigen nicht gewählt werden. Ausfallforderungen berücksichtigen Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) vermerkten Ausfallforderungen können bei der Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt werden. Wenn die Einstellung Ausfallforderungen berücksichtigen gewählt wird. Werden diese Ausfallforderungen von der Forderung des Gläubigers abgezogen. Soll der volle Forderungsbetrag eingestellt werden, wird diese Einstellung nicht gewählt. Aufschiebend/auflösend bedingte Beträge berücksichtigen Dass Beträge im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) entsprechend vermerkt wurden, kann bei der Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt werden. Wenn die Einstellung Aufschiebend/auflösend bedingte Beträge berücksichtigen gewählt wird, werden die entsprechenden Beträge von der Forderung des Gläubigers abgezogen.

12 12 Zinsen berücksichtigen Die im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) vermerkten Zinsen können bei der Erstellung des Zahlungsplans berücksichtigt werden. Die Einstellung Zinsen berücksichtigen wird gewählt. Monatliche Ausgabe Soll die Ausgabe vom Zahlungsplan monatlich erfolgen, dann wird die Einstellung monatliche Ausgabe gewählt. Vergütung des Treuhänders Die automatische Vergütungsberechnung ist zum jetzigen Zeitpunkt nur für Verfahren anwendbar, deren Eröffnung vor dem beantragt wurden. Im Zahlungsplan können zusätzlich die Kosten für das vereinfachte verfahren/restschuldbefreiungsverfahren und die Vergütung des verwalters/treuhänders getrennt nach den einzelnen Verfahrensarten (vereinfachtes verfahren und Restschuldbefreiungsverfahren) einbezogen werden. Das Programm errechnet automatisch aufgrund der einschlägigen Vorschriften in der rechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) die im Einzelfall dem verwalter/treuhänder zustehende Vergütung und weist diese Beträge im Zahlungsplan aus. Die Berechnungsgrundlage kann der Anwender aber auch ändern und so an die konkreten Bedürfnisse anpassen. Eine Aufstellung darüber, wie sich die Vergütung des verwalters/treuhänders zusammensetzt, kann mit Hilfe der Programmfunktion Vergütung erstellt und gedruckt werden. Die Kosten des Verfahrens können ebenfalls in Form einer Tabelle ausgewiesen und gedruckt werden. Während des vereinfachten verfahrens richtet sich der Vergütungsanspruch des Treuhänders nach 313 Abs. 1, 65 InsO. Vom Programm wird der Regelsatz für die Treuhändervergütung gemäß 13 Abs. 1 InsVV in Höhe von 15% des Wertes der masse vorgeschlagen. Die Berechnung der Treuhändervergütung kann im Zahlungsplan unter Vergütung nachvollzogen werden. Die Mindestgebühr für den Treuhänder wird vom Programm automatisch berücksichtigt. Erstellung des Zahlungsplans Nachdem in der Maske Zahlungsplan alle notwendigen Angaben erfasst wurden, wird der Zahlungsplan über Start angezeigt. Der Zahlungsplan besteht aus dem eigentlichen Zahlungsplan und der Gläubigerübersicht. Zahlungsplan Zu beachten ist, dass der Bonus und die vorrangige Verteilung von Pfändungsbeträgen ( 114 InsO a.f.) nur in Verfahren anwendbar sind, deren Eröffnung vor dem beantragt worden sind. Im Zahlungsplan wird getrennt nach den einzelnen Zeitabschnitten das jeweilige Einkommen des Schuldners sowie der Pfändungsbetrag ausgewiesen. Die Kosten, die nicht mit dem Pfändungsbetrag beglichen werden können und somit vom Schuldner selbst zu tragen sind, werden, wie auch der dem Schuldner zustehende Bonusbetrag, gesondert aufgeführt. Der im jeweiligen Zeitabschnitt nach Abzug der Kosten sowie des Bonus zur Verfügung stehende Verteilungsbetrag kann ebenfalls dem Zahlungsplan entnommen werden. Gläubigerübersicht In der Gläubigerübersicht werden sämtliche Gläubiger, die in der jeweiligen Schuldnerakte im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) erfasst wurden, sowie deren Gesamtforderung (einschließlich der Zinsen) aufgeführt. Die Quote, die sich anhand des Verhältnisses von der Gesamtforderung des einzelnen Gläubigers zum Gesamtschuldenbetrag des Schuldners ergibt, wird automatisch vom Programm errechnet. Getrennt nach den einzelnen Zeitabschnitten errechnet das Programm selbsttätig für jeden Gläubiger den jeweiligen ihm zustehenden Verteilungsbetrag und weist diesen aus. Sofern vom Anwender eingegeben wurde, dass Sicherheiten vom Schuldenbereinigungsplan berührt wurden, werden diese in die Gläubigerübersicht eingestellt. Druck des Zahlungsplans Das Programm bietet die Möglichkeit, die zusammen mit dem Zahlungsplan erstellte Gläubigerübersicht komplett für sämtliche Gläubiger oder nur für den einzelnen Gläubiger zu drucken. Bei einem Komplettdruck der Gläubigerübersicht werden die Daten sämtlicher Gläubiger des Schuldners seitenübergreifend in der Übersicht aufgeführt, was dazu führen kann, dass je nach Anzahl der Gläubiger die Übersicht einen größeren Umfang hat. Wurde der Druck für einzelne Gläubiger gewählt, werden die Daten eines Gläubigers pro Seite gedruckt. Der Druck der gesamten Gläubigerübersicht empfiehlt sich, wenn sämtlichen Gläubigern auch die Daten der anderen Gläubiger zur Kenntnis gegeben werden sollen.

13 13 e) Verfahrensbeteiligte Zur Schuldnerakte kann über eine Übersicht aller Beteiligten angezeigt und gedruckt werden. Die Übersicht untergliedert sich in: Abb. 12: Maske Verbraucherinsolvenz - Alle Beteiligten zur Verfahrensakte alle im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) erfassten Gläubiger, alle zur Akte, in den Korrespondenzadressen oder im Schuldenbereinigungsplan unter Empfänger erfassten Aktenbeteiligten sowie alle im Vermögensverzeichnis Einkünfte des Schuldners/Forderungen des Schuldners unter Zahlung durch erfassten Drittschuldner. Immer angegeben werden die Adressnummer, das zur Adresse erfasste Kennzeichen (Kennz.), Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse und (Gläubiger-) Betreff. Ergänzend können über Ansicht, Telekommunikation, die Faxnummer und -Adresse sowie über Ansicht, Verfahrensbevollmächtigte, die Vertreter in die Übersicht aufgenommen werden. Zu den Gläubigern und Drittschuldnern können die Forderungen angezeigt werden. Die Spaltenbreite der Tabelle kann für die Anzeige im Tabellenkopf verändert werden. Über Drucken wird eine separate Druckenmaske aufgerufen, in der besondere Optionen für den Druck der Übersicht festgelegt werden können.

14 14 Abb. 13: Maske Verbraucherinsolvenz - Druckparameter Alle Beteiligten Die vom Programm vorgeschlagene Standardüberschrift für die Beteiligtenliste Alle Beteiligte zur Verfahrensakte. kann für den jeweiligen Einzelfall durch einfaches Überschreiben geändert werden. Bevor gedruckt wird, können hier auch die auszugebenden Übersichten, der Drucker, die Schriftart und größe festgelegt werden. Listen einzeln drucken wird gewählt, um die Auflistung der Gläubiger, Aktenbeteiligten und Drittschuldner jeweils auf einem gesonderten Blatt zu drucken. Es können auch mehrere Exemplare einer Übersicht gedruckt werden. Die Beteiligtenübersicht wird automatisch im Querformat gedruckt. Bei Wahl von Duplexdruck kann der Druck der Übersicht Verfahrensbeteiligte beidseitig erfolgen, sofern der gewählte Drucker diese Eigenschaft unterstützt. Über Liste mit Adressnummern drucken kann bestimmt werden, dass in der zu druckenden Liste auch die Adressnummern mit ausgegeben werden sollen.

15 15 2 Treuhänderakte Abb. 14: Maske Verbraucherinsolvenz - Treuhänderakte Die Programmfunktion Treuhänderakte hilft dem Treuhänder bei der Verwaltung der masse und bei der Verteilung an die Gläubiger. Die Treuhänderakte steht sowohl dem Rechtsanwalt zur Verfügung, der im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens auf Eröffnung des vereinfachten verfahrens als Sachverständiger/Gutachter vom Gericht beauftragt wird, als auch dem, der als verwalter/treuhänder im vereinfachten Verfahren und im Restschuldbefreiungsverfahren bestellt wird. Die Treuhänderakte setzt eine bereits angelegte Verbraucherinsolvenzakte voraus. Mit der Treuhänderakte können das Vermögen des Schuldners, alle Gläubiger und deren Forderungen sowie die Anderkonten des Schuldners erfasst und verwaltet werden. Weiterhin kann anhand der eingegebenen Daten die einmal jährlich durchzuführende Rechnungslegung erstellt werden, um Verteilungsbeträge an die Gläubiger zu errechnen und mithilfe der Verbraucherinsolvenz an die einzelnen Gläubiger auszuzahlen. Weiterhin ist die Erstellung der Vermögensübersicht gemäß 151 bzw. 153 InsO möglich. In der Treuhänderakte wird der gerichtliche Eröffnungsbeschluss des verfahrens und der Stichtag, bis zu dem die Zinsen berechnet werden sollen, erfasst.

16 16 a) Gläubiger- und Forderungsverzeichnis Über Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) werden die Daten der Gläubiger und ihrer Forderungen erfasst. Zur Vorgehensweise wird auf die Ausführungen unter Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) im Kapitel Schuldnerakte dieses Handbuchs verwiesen. Anhand der im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) erfassten Eingaben werden über Rechnungslegung die Verteilungsbeträge an die einzelnen Gläubiger errechnet und ausgewiesen. b) Vermögensverzeichnis Im Vermögensverzeichnis, das über aufgerufen wird, werden die Einkünfte, Forderungen und das sonstige Vermögen des Schuldners erfasst. Das Vermögen des Schuldners kann sortiert nach Vermögen (allgemein), Einkommen und Forderungen gegen Dritte erfasst und in der Vermögensübersicht ausgegeben werden. Damit das Vermögen in der Vermögensübersicht entsprechend einem bestimmten Schema ausgegeben werden kann, muss vorher die Art des Vermögens gewählt werden. Vermögen (allgemein) Mit der Karteikarte Vermögen allgemein wird das Vermögen des Schuldners mit Wertangabe, eventuell vorhandenen Sicherheiten sowie aus einer Verwertung erzielter Erlöse erfasst. Unter Gliederung wird der gewünschte Kontenplan, nach dem die Vermögensgliederung erfolgen soll, gewählt. Über Einstellungen Verbraucherinsolvenz Karteikarte Treuhänderakte lassen sich diese Kontenpläne ändern. Sofern in der Vermögensübersicht oder in der Anderkontenverwaltung bereits ein Gliederungsplan gewählt wurde, wird dieser automatisch vom Programm vorgeschlagen. Über Art wird die Art des Vermögens mit der entsprechenden Gliederungsnummer eingegeben. Sofern die Gliederungsnummer nicht bekannt ist, wird das entsprechende Feld leer gelassen und mit ENTER bestätigt. Daraufhin wird ein weiteres Fenster mit der Vermögensgliederung aufgerufen, aus der die jeweilige Art des Vermögens nebst Gliederungsnummer gewählt werden kann. Abb. 15: Maske Verbraucherinsolvenz - Treuhänderakte - Vermögensgliederung Der Wert, sowie die Bezeichnung des Vermögens und eventuell eine Bemerkung zum Vermögen werden in die entsprechenden Felder eingegeben. Sofern eine Sicherheit zum Vermögen vorhanden ist, können der Betrag, die Bezeichnung sowie eine Bemerkung eingegeben werden. Wurde das Vermögen bereits verwertet, können die Adressnummer des Erwerbers sowie der Erlösbetrag, der Steuersatz und gegebenenfalls eine Notiz zur Verwertung erfasst werden. Einkommen Mit der Karteikarte Einkommen wird das Einkommen des Schuldners erfasst. Hierzu gehören regelmäßige sowie einmalige Zahlungen. Mit Zahlung durch wird die Adressnummer des Drittschuldners, z. B. beim Arbeits-

17 17 einkommen der Arbeitgeber eingegeben. Mit Zahlungsrhythmus, Beginn und Ende kann der Zeitraum und der Turnus der Zahlungen eingegrenzt werden. Wird die Einstellung 850 c ZPO gesetzt, so wird der Pfändungsbetrag gemäß 850 c ZPO vom Programm automatisch ermittelt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen festen Pfändungsbetrag oder Pfändungsanteil einzugeben. Wird der Pfändungsanteil eingegeben, so wird der Pfändungsbetrag vom Programm ermittelt. Wird der Pfändungsbetrag eingegeben, errechnet das Programm den Pfändungsanteil. Forderungen gegen Dritte Mit der Karteikarte Forderungen gegen Dritte können Forderungen erfasst werden, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen. Bei Drittschuldner wird die Adressnummer des Drittschuldners eingegeben, bei Forderungsbetrag die Höhe der Forderung, die der Schuldner gegenüber Dritten hat. Für die Zinsberechnung ist es erforderlich, den Zeitraum, der der Zinsberechnung zugrunde gelegt werden soll, einzutragen. Das Datum, ab dem die Zinsen berechnet werden sollen, die Zinsart, der Zinssatz und gegebenenfalls der Mindestzins sind einzugeben. Vom Programm werden die Zinsen zum Forderungsbetrag errechnet und gesondert im Vermögensverzeichnis ausgewiesen. Weiterhin wird der Forderungsgrund eingegeben. c) Anderkontenverwaltung Mit ist es möglich, verschiedene Konten, die der Treuhänder für den Schuldner zu führen hat, zu verwalten. Die Anderkonten werden nach einer zuvor gewählten Vermögensgliederung geführt. Diese Vermögensgliederung wird ebenso bei den Eingaben in das Vermögensverzeichnis berücksichtigt. Bei Bez. Anderkonto wird der Name des Anderkontos eingegeben. Sofern im Vermögensverzeichnis nicht bereits eine Vermögensgliederung gewählt wurde, wird Gliederung ausgewählt. Bei Art wird der entsprechende Gliederungspunkt gewählt. Bei Kontoinhaber wird die Adressnummer des Treuhänders eingegeben, der die Anderkonten für den Schuldner verwaltet. Bei AdrNr. Bank, Bankleitzahl und Kontonummer werden die Angaben zur Bank eingetragen. Buchen im Anderkonto Sollen Buchungen im Anderkonto vorgenommen werden, wird das zu buchende Anderkonto bei Bez. Anderkonto ausgewählt. Die eingegebenen Daten zu diesem Anderkonto werden eingelesen. Beim Buchen wird die Kontoauszug Nr., die Position und das Datum der Buchung gemäß Kontoauszug erfasst. Sofern es sich bei der vorzunehmenden Buchung um eine Eingangszahlung handelt, wird der Betrag bei Eingang eingegeben. Liegt ein Zahlungsausgang vor, wird der Betrag bei Ausgang eingegeben. Weiterhin wird der Verwendungszweck/Buchungstext eingetragen. Nach Eingabe der Buchungsdaten wird mit Buchen bestätigt, um die Eingaben zu speichern. Vom Programm wird bei Alter Kontobestand informativ der Kontostand des zuletzt gebuchten Kontoauszuges ausgewiesen. Bei Neuer Kontobestand wird der anhand aller vorgenommenen Buchungen aktuelle Stand ausgewiesen. Bei jeder weiteren Buchung wird dieser Kontostand entsprechend angepasst. Zahlungsaufträge Über Zahlungsaufträge besteht die Möglichkeit, die über die Programmfunktion Rechnungslegung getätigten Überweisungen für die Buchung im Anderkonto zu übernehmen. Vom Programm werden Betrag und Verwendungszweck entsprechend vorgeschlagen. Es sind nur noch die fehlenden Angaben des Kontoauszuges einzugeben. d) Rechnungslegung Mit werden vom Programm anhand der erfassten Daten im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) sowie in der Anderkontenverwaltung die Verteilungsbeträge gemäß den Verteilungsquoten errechnet. Folgende für die Rechnungslegung grundlegende Optionen stehen zur Verfügung, die unter Schuldnerakte näher erläutert werden: Vorrangige Abtretungen/Pfändungen berücksichtigen, Zinsen berücksichtigen, Bestrittene Beträge berücksichtigen, Ausfallforderungen berücksichtigen, Aufschiebend/auflösend bedingte Beträge berücksichtigen, Bonus berücksichtigen in Höhe von, Dauer der Wohlverhaltensperiode.

18 18 Zu beachten ist, dass die Berücksichtigung des Bonus und der vorrangigen Abtretungen/Pfändungen nur noch für Anträge auf Eröffnung des verfahrens bis zum relevant sind. Die Berechnung der Verteilungsbeträge kann für den gesamten oder nur für einen begrenzten Zeitraum durchgeführt werden. Standardmäßig wird als Datum für den Beginn der Berechnung das erste Buchungsdatum in der Anderkontenverwaltung vorgeschlagen. Als Enddatum wird das aktuelle Tagesdatum vorgeschlagen. Diese Daten können beliebig geändert werden. In der Rechnungslegung wird der Saldo jedes Anderkontos sowie alle Gläubiger mit Forderungsbetrag, Quote und entsprechendem Verteilungsbetrag ausgewiesen. Verteilungsbeträge auszahlen/überweisungen drucken Sollen die Verteilungsbeträge nach der Rechnungslegung ausgezahlt werden, wird gewählt. In der folgenden Maske wird eine Übersicht aller Empfänger (Gläubiger) der in der Rechnungslegung ausgewiesenen Verteilungsbeträge ausgewiesen. Über Überweisungsauftrag erstellen wird die Programmfunktion Überweisung SEPA aus dem Modul Zahlungen über das Stift-Symbol aufgerufen. Die Voraussetzungen für die verpflichtende Teilnahme der Kanzleien am bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb Europas durch SEPA (Single Euro Payments Area) wurden geschaffen. Alle für den Gläubiger notwendigen Daten werden automatisch übernommen. Die Überweisung kann entweder gedruckt oder gesendet werden. Sobald die Überweisung gedruckt oder online übergeben wurde, wird der Überweisungsträger geschlossen und der betreffende Gläubiger wird, als Kennzeichnung für die durchgeführte Überweisung unter Treuhänderakte, Rechnungslegung, Überweisung mit einem Häkchen markiert. Die so getätigten Überweisungen stehen zur späteren Buchung im Modul unter Treuhänderakte, Anderkontenverwaltung, Zahlungsaufträge zur Verfügung. Treuhändervergütung berechnen Über wird die Maske zur Berechnung der Vergütung des Treuhänders geöffnet. Die Vergütung kann wahlweise nach 13 InsVV oder nach 14 InsVV berechnet werden. Entsprechend wird die Einstellung Treuhändervergütung nach 13 InsVV oder Treuhändervergütung nach 14 InsVV gewählt. Als Mindestvergütung werden jeweils 600,00 EUR bzw. 100,00 EUR sowie 15% der masse standardmäßig vorgeschlagen. Diese Berechnung ist ausschließlich für Verfahren anzuwenden, die bis beantragt wurden. Im Modul Kostenblatt erfasste Kosten oder im Modul Aktenkonto bereits erfasste Auslagen können in die Berechnung der Treuhändervergütung einbezogen werden. Die entsprechenden Schaltflächen Kostenblatt oder Aktenkonto werden gewählt und anschließend die einzelnen Kosten/Auslagen, die übernommen werden sollen. Bedingung ist, dass die Kosten/Auslagen zuvor im Kostenblatt oder Aktenkonto schon erfasst worden sind. Postauslagen werden im Kostenblatt über G), Ablichtungskosten über HG% und Aktenkontoauslagen über das Modul Finanzbuchhaltung, Buchen, Buchungsart Auslagen erfasst. Mit der Einstellung Zu Verteilungsbeträgen hinzufügen kann der Betrag der Treuhändervergütung zu den Verteilungsbeträgen hinzugefügt werden. Dann wird der für die Gläubiger zur Verfügung stehende Betrag um den Wert der Treuhändervergütung gekürzt. e) Vermögensübersicht Mit der Vermögensübersicht kann eine Übersicht über das Vermögen des Schuldners gemäß 151 oder 153 InsO erstellt werden. Das erfasste Schuldnervermögen lässt sich wahlweise als Verzeichnis der Massegegenstände im Sinne des 151 InsO oder als Vermögensverzeichnis im Sinne des 153 InsO als eine Gegenüberstellung der masse und der Verbindlichkeiten des Schuldners anzeigen und drucken. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, nach denen die Vermögensübersicht erstellt werden kann. Konten, Kontenbewegungen, Konten ohne Kontenbewegungen, Sicherheiten/Absonderungen ausweisen. Beim Druck in der Maske Druckerparameter können Einstellungen zum Druck vorgenommen werden. Mit Wahl von Direktdruck wird direkt die aktuell gewählte Rechnungslegung mit den entsprechenden Vorgaben gedruckt. Wenn die Auswahl Dokumentenverwaltung getroffen wird, wird die Rechnungslegung in der Dokumentenverwaltung gespeichert. Der Druck kann später innerhalb der Textverarbeitung vorgenommen werden. Weiterhin kann dem Druck die Adressnummernliste der aktuellen Rechnungslegung hinzugefügt werden. Wie auch bei der Schuldnerakte kann über Verfahrensbeteiligte auch für die Treuhandakte eine Übersicht aller Verfahrensbeteiligten erstellt werden.

19 19 3 Korrespondenz Abb. 16: Untermenü Korrespondenz des Moduls Über das Menü Korrespondenz ist es möglich, den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß 305 InsO auszufüllen, das Tabellenblatt, den Schuldenbereinigungsplan oder sonstige Texte mit Hilfe von Standardtexten und Platzhaltern automatisch zu erstellen.

20 Antrag auf Eröffnung des verfahrens Abb. 17: Maske Verbraucherinsolvenz Korrespondenz: Antrag auf Eröffnung des verfahrens Mit dieser Programmfunktion kann der Antrag auf Eröffnung des verfahrens gemäß 305 InsO einschließlich aller erforderlichen Anlagen und Ergänzungsblätter direkt am Bildschirm ausgefüllt und im Anschluss gedruckt werden. Das Antragsformular ist in RA-MICRO enthalten, sodass keine Vordrucke mehr benötigt werden. Der Antrag ist an die zum in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung angepasst. Die persönlichen Daten des Schuldners und der Gläubiger werden von RA-MICRO automatisch aus der Schuldnerakte übernommen und sind an der blauen Kennzeichnung zu erkennen. Eine Änderung der Daten muss ggf. mit der Programmfunktion Schuldnerakte bzw. der Programmfunktion Akte ändern vorgenommen werden, wenn es sich um Aktenstammdaten handelt. Die Anlagen 6, 7 und 7 A werden vom Programm mit den Angaben, die auf den zugehörigen Seiten des Antragsformulars bzw. in der Schuldnerakte gemacht wurden, automatisch gefüllt. Zu beachten ist, dass diese Anlagen am Bildschirm nicht angezeigt, sondern nur beim Druck des Antragsformulars sichtbar sind. Im oberen Bereich Auswahl der Formular-Seiten kann aus einer Liste gewählt werden, welche Seite des Antragsformulars angezeigt und bearbeitet werden soll. Zum Blättern zwischen den Seiten des Antragsformulars wird in der Menüleiste unten und genutzt. Über kann der Antrag auf Eröffnung des verfahrens gespeichert und später weiterbearbeitet oder gedruckt werden. a) Antrag auf Verfahrenskostenstundung Diese Einstellung wird gewählt, wenn dem Antrag auf Eröffnung des verfahrens ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung hinzugefügt werden soll. Über wird die WDM-Maske gewählt, die als Formular für den Antrag auf Verfahrenskostenstundung benutzt werden soll. Es können nur Formulare aus der Verbraucherinsolvenz genutzt werden. Das standardmäßige Formular befindet sich im Ordner Verbraucherinsolvenz und ist unter STUNDUNG - Antrag auf Verfahrenskostenstundung gespeichert. Sofern der Ordner Verbraucherinsolvenz nicht zur Verfügung steht, muss zuvor über das Modul Schriftverkehr die Programmfunktion Textbaustein-WDM geöffnet und dort über Extras, Masken importieren, der entsprechende Ordner Verbraucherinsolvenz mit der jeweiligen Maske importiert werden.

21 21 Antragsformular ausfüllen Als Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages stehen in der Toolbar der Maske Verbraucherinsolvenz - Korrespondenz, siehe Abb. 17 über die Schaltfläche oben links in der Maske die amtlichen Ausfüllhinweise zur Verfügung. Die Ausfüllhinweise sollten unbedingt vor dem Ausfüllen des Antragsformulars gelesen werden. Das Antragsformular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Text und Ziffern (Geldbeträge, Datum) können in die dafür vorgesehenen weißen bzw. gelben Textfelder eingegeben werden. Die Daten, die im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bereits erfasst wurden, werden aus der Schuldnerakte automatisch vom Programm in den Antrag übernommen, was eine ganz erhebliche Arbeitserleichterung und Zeitersparnis zur Folge hat. Dabei werden nicht nur die Schuldnerdaten, wie z. B. Adresse, Familienstand, Unterhaltsverpflichtungen in den Vordruck eingelesen. Aus dem Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) werden darüber hinaus auch sämtliche Gläubiger mit ihren Forderungen und ihrem Bevollmächtigten in die entsprechenden Anlagen übernommen. Den prozentualen Anteil der Forderung eines Gläubigers an der Gesamtverschuldung sowie die Höhe eventueller Zinsen berechnet das Programm ebenso wie die Gesamtregulierungsquote, die Regulierungsquote auf die einzelnen Forderungen, den pfändbaren Anteil des Einkommens und die Sonderzahlung. Schwarze Kreuze in grauen Kästchen werden vom Programm an den Stellen gesetzt, an denen sie in jedem Fall gesetzt werden müssen. Diese Kreuze betreffen diejenigen Anlagen, die dem Antrag zwingend beigefügt werden müssen und können daher weder gelöscht noch im Formular oder an anderer Stelle bearbeitet werden. An einigen Stellen des Formulars ist keine direkte Eingabemöglichkeit für die Adressdaten von Gläubigern oder Drittschuldnern oder anderen Personen vorhanden. Stattdessen befindet sich am linken Rand des Formulars ein Eingabefeld für eine Adressnummer. Sofern die Adresse des einzutragenden Gläubigers/Drittschuldners schon in RA-MICRO gespeichert wurde, wird die zugehörige Adressnummer eingegeben. Die Daten des Gläubigers/ Drittschuldners werden automatisch eingetragen. Sofern die Adresse des Gläubigers/Drittschuldners noch nicht gespeichert wurde, muss diese nach dem Druck des Antragsformulars handschriftlich in lesbarer Druckschrift eingetragen werden. Zu beachten sind - vor dem Ausfüllen des Antragsformulars und der Anlagen - unbedingt die zur jeweiligen Anlage gehörenden Ergänzungsblätter (z. B. zum Vermögensverzeichnis, Anlage 5, Ergänzungsblätter 5 A-J). Das Hauptblatt des Eröffnungsantrags, die Abtretungserklärung ( 287 Abs. 2 InsO), die Vermögensübersicht, das Vermögensverzeichnis sowie das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis müssen unbedingt vom Schuldner unterschrieben werden. Die Anlage 2 ist von der bescheinigenden Person oder Stelle zu unterschreiben und ggf. mit einem Stempel zu versehen. b) Optionen vom Zahlungsplan ändern Zuvor festgelegte Optionen des Zahlungsplans können geändert werden. c) Antragsformular drucken Beim Druck kann gewählt werden, ob der gesamte Antrag inklusive aller Anlagen, der gesamte Antrag (ohne Anlage 6, 7, 7 A) oder nur diese Anlagen gedruckt werden sollen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, das Antragsformular in die E-Akte zu speichern. Weiterhin kann der Drucker und der Papierschacht gewählt sowie Duplexdruck ein- und ausgeschaltet werden. Wurde auf dem Hauptblatt des Antragsformulars keine Auswahl für die Anlage 7 A getroffen und nicht angekreuzt, ob es sich um einen Musterplan mit flexiblen Raten oder um einen mit Einmalzahlung/festen Raten handelt, weist RA-MICRO darauf hin und öffnet erneut die erste Seite des Antragsformulars, wo diese Auswahl nachgeholt werden kann. Wurde ein Musterplan mit Einmalzahlung/festen Raten gewählt, dann wird hier die Anzahl der Raten, die Zahlungsweise, die Höhe der Raten/Einmalzahlung und der Beginn der Zahlungen eingegeben. Wurde ein Musterplan mit flexiblen Raten gewählt, dann wird die Gesamtlaufzeit in Monaten, die Zahlungsweise und der Beginn der Laufzeit eingegeben und gewählt, woraus sich der Zahlbetrag ergeben soll.

22 Berichte des Treuhänders/Schuldenbereinigungsplan/Sonstige Texte Abb. 18: Anzeige des Schuldenbereinigungsplans Für die Erstellung des Schuldenbereinigungsplans bzw. eines Begleitschreibens zum Zahlungsplan und der Berichte des Treuhänders bzw. sonstiger Texte steht die Programmfunktion Schuldenbereinigungsplan, Berichte des Treuhänders und Sonstige Texte zur Verfügung. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss der Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan einreichen, 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO. Dieser kann alle Regelungen enthalten, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen. Mithilfe des eingebundenen Texteditors können beispielsweise die Serienbriefe erstellt werden, die den Gläubigern für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch zugesandt werden sollen. Der Zahlungsplan, also die tabellarische Aufstellung über die Verteilung des zur Verfügung stehenden Betrags, ist aus Gründen der Übersichtlichkeit als Anlage zu diesen Serienbriefen vorgesehen. In der jeweiligen Maske wird zunächst die Aktennummer eingegeben und die Art des Textes gewählt.

23 23 Die Empfängerauswahl Abb. 19: Maske Verbraucherinsolvenz - Beteiligtenauswahl Der Schuldenbereinigungsplan, die Berichte des Treuhänders und die sonstigen Texte können als Serienbrief an sämtliche Beteiligte der Akte oder an einen ausgewählten Kreis von Empfängern adressiert werden. Die Empfängerauswahl wird über geöffnet. Aus einer Aufstellung mit allen Aktenbeteiligten kann eine Auswahl getroffen werden. Einzelne Empfänger einer Beteiligtengruppe können durch Markierung auf dem entsprechenden Empfänger aus- bzw. abgewählt werden. Sollen alle Beteiligten einer Gruppe an- oder abgewählt werden, erfolgt dies über bzw.. Betreff In der können drei unterschiedliche Betreffe verwendet werden. Diese werden über gewählt. Abb. 20: Betreffauswahl des Texteditors, Schuldenbereinigungsplan Der Aktenbetreff, wie er bei der Aktenanlage vermerkt wurde. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für jeden einzelnen Gläubiger einen Gläubigerbetreff zu verwenden, indem beispielsweise die Kundennummer vermerkt werden könnte. Dieser Gläubigerbetreff kann zusätzlich zum betreff oder Aktenbetreff verwendet werden. In diesem Fall wird im Rahmen der Erstellung eines Textes mithilfe der Programmfunktion Schuldenbereinigungsplan erstellen/drucken vom betreff bzw. Aktenbetreff nur die 1. und 2. Zeile verwendet. Ergänzend wird vom Gläubigerbetreff die 1. Zeile angefügt. Für die einzelne Schuldnerakte kann ein betreff erfasst werden. In diesem können beispielsweise der Name des Schuldners und ein Hinweis auf das Verbraucherinsolvenzverfahren vermerkt werden. Textbausteine Der Text des Schuldenbereinigungsplans, die Berichte des Treuhänders und die sonstigen Texte können anhand von mitgelieferten oder vom Anwender selbst erstellten Textbausteinen angefertigt werden. Die Erstellung der Textbausteine erfolgt mit dem Texteditor (Schuldenbereinigungsplan). Hier kann festgelegt werden, welcher Textbaustein für den Schuldenbereinigungsplan Verwendung finden soll. In einer Auflistung werden alle zur Verfügung stehenden Textbausteine aufgeführt, aus denen ein Standardtext für den Schuldenbereinigungsplan zusammengestellt werden kann. Ein Textbaustein wird aus der Liste im Vorschaufenster mit einem Doppelklick übernommen. Es können auch mehrere Textbausteine nacheinander übernommen werden. Diese werden dann unter Gewählte Texte angezeigt. Soll ein gewählter Textbaustein wieder entfernt werden, wird dieser unter Gewählte Texte markiert und _ gedrückt.

24 24 Abb. 21: Maske Verbraucherinsolvenz, Korrespondenz - Texteditor (Schuldenbereinigungsplan) Sind alle Textbausteine gewählt, wird die Auswahl mit OK bestätigt, um die Textbausteine zu übernehmen. Die Textbausteine sind vollständig an das zum in Kraft getretene Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte angepasst. Die Vorbelegung der zu verwendenden Texte kann über die Programmfunktion Texte vorbelegen vorgenommen werden. Für den Schuldenbereinigungsplan wird dort Vorbelegen im Bereich Schuldenbereinigungsplan gewählt. Weitergehende Informationen befinden sich in diesem Handbuch im nachfolgenden Abschnitt 3.6. Texte vorbelegen. Voraussetzung für die Verwendung der erstellten Texte ist, dass diese im RTF-Format vorliegen. Dokumentenverwaltung Über Bearbeiten wird die Dokumentenverwaltung der E-Akte geöffnet. Über kann ein bereits angelegter Text aus einer anderen Datei aufgerufen und weiter verwendet werden. Aus einem bereits erfassten Text können Textteile kopiert bzw. ausgeschnitten und wieder eingefügt oder auch Textteile gelöscht werden. Diese Befehle helfen beim Editieren des angelegten Textes. Platzhalter Da die Texte als Serienbrief konzipiert sind und es erforderlich sein kann, dass in jedem einzelnen Schreiben die individuellen Daten des Empfängers aufgeführt werden, stehen in der spezielle Platzhalter zur Verfügung. Diese werden in den mitgelieferten Standardtexten bereits verwendet, können vom Anwender aber ebenfalls im Bedarfsfall eingesetzt werden. Mit deren Hilfe kann beispielsweise im Anschreiben an den jeweiligen Gläubiger dessen Quote und der auf ihn entfallende Verteilungsbetrag automatisch beim Ausdruck ausgewiesen werden. Suchen Über kann in dem erfassten Text ein Wort oder eine Zeichenkette aufgefunden werden. Dazu wird der Begriff in die sich öffnende Maske eingegeben, der gesucht wird und bestätigt. Über Weitersuchen kann die Suche fortgesetzt werden. Drucken der Texte Über Druck wird eine separate Druckenmaske aufgerufen, in der besondere Optionen für den Druck des Schuldenbereinigungsplan festgelegt werden kann.

25 25 Abb. 22: Maske Verbraucherinsolvenz - Druckparameter (Schuldenbereinigungsplan) Der Text des Schuldenbereinigungsplans und der anderen Texte wird regelmäßig für eine größere Anzahl von Empfängern erstellt. Um hier zu vermeiden, dass im größeren Umfang ein Text gedruckt wird, der letztlich vom Anwender so nicht gewünscht ist, steht die Option Probedruck ausschalten zur Verfügung. Wurde Probedruck ausschalten nicht aktiviert, dann wird standardmäßig der Druck nach dem ersten Exemplar unterbrochen. Es besteht dann die Möglichkeit, den erstellten Text einschließlich der ersetzten Platzhalter zu überprüfen und eventuell erforderliche Änderungen vorzunehmen. Dies empfiehlt sich beispielsweise, wenn eine größere Anzahl von Empfängern gewählt und bei der Erstellung des Textes Platzhalter verwendet wurden. Wurde Direktdruck gewählt, kann der Probedruck ein- und ausgeschaltet werden. Wenn Probedruck ausschalten gewählt wurde, wird beim Direktdruck nach dem Druck des ersten Exemplars nicht noch einmal abgefragt, ob eventuelle Korrekturen vorzunehmen sind, sondern es werden sofort alle Exemplare gedruckt. Weiterhin wird festgelegt, ob der Druck nur in die Dokumentenverwaltung der E-Akte gespeichert werden soll. In diesem Fall sind Probedruck ausschalten und Direktdruck nicht wählbar. Es besteht die Wahlmöglichkeit, ob der erstellte Text mit oder ohne Briefkopf gedruckt werden soll. Soll ein Briefkopf gedruckt werden, wird Ohne Briefkopf abgewählt und unter Briefkopfauswahl der gewünschte Briefkopf eingestellt. Über eine Auswahlliste kann die Grußformel gewählt werden. Diese Auswahlliste wird über den Editiermodus ergänzt oder geändert. Unter Druckoptionen Verzeichnisse/Zahlungsplan kann bestimmt werden, dass zusätzlich zu dem erstellten Text der Zahlungsplan, das Vermögensverzeichnis und/oder das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis gedruckt werden soll. Ist die Option Ausdruck nur für ausgewählte Gläubiger gesetzt, wird die Gläubigerübersicht, die zusammen mit dem Zahlungsplan erstellt wird, nur für ausgewählte Gläubiger gedruckt. Die Aufstellung wird dann für jeden der angewählten Gläubiger getrennt gedruckt. Die Option Zustellungsvermerk steht nur für Treuhänderakten zur Verfügung. Übersendungsschreiben für den Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers drucken Im Falle einer Vertretung des Gläubigers kann es erforderlich sein, den Schuldenbereinigungsplan und den Zahlungsplan an den Vertreter zu senden. Das Programm stellt dafür eine Programmfunktion zur Verfügung, mit der ein Übersendungsschreiben für den Vertreter erstellt werden kann. Ein Übersendungsschreiben kann für den Vertreter des Gläubigers nur gedruckt werden, wenn bei der Erfassung der Gläubigeradresse auch die Daten für den Vertreter erfasst wurden. Bedingung für den Druck des Übersendungsschreibens ist die Wahl von Übersendungsschreiben an Verfahrensbevollmächtigten des Gläubigers, Drucken in den Einstellungen zur Verbraucherinsolvenz auf der Karteikarte Drucken. Bei Wahl dieser Einstellung wird der Schuldenbereinigungsplan einschließlich Übersendungsschreiben an den Gläubigervertreter gedruckt.

26 Tabellenblatt Abb. 23: Maske Tabellenblatt Mit dieser Programmfunktion besteht die Möglichkeit, nach als verwalter die angemeldeten Forderungen der Gläubiger 175 InsO in die Tabelle einzutragen. Das Formular ist in RA-MICRO enthalten und es werden keine Vordrucke mehr benötigt. Die Adress- und Forderungsdaten der Gläubiger werden automatisch aus der Schuldnerakte in das Formular übernommen. An einigen Stellen im Formular sind direkte Eingabefelder zu finden. Drucken des Tabellenblatts Beim Druck kann gewählt werden, für welchen Gläubiger das Tabellenblatt gedruckt werden soll. Es besteht die Möglichkeit, das Tabellenblatt in die E-Akte zu speichern. Ferner können Drucker und Papierschacht gewählt werden.

27 Texte vorbelegen Abb. 24: Maske Verbraucherinsolvenz - Texte vorbelegen Ein Schuldenbereinigungsplan kann unter Verwendung von Textbausteinen angefertigt werden. Textbausteine zur Verbraucherinsolvenz gehören zum Lieferumfang von RA-MICRO. Die Standardtextbausteine können gewählt werden, die in der Programmfunktionen Schuldenbereinigungsplan, Übersendungsschreiben und Zustellvermerk vom Programm eingelesen werden sollen. So liegt eine Textvorlage für das zu erstellende Schreiben vor. Über können Texte für die Korrespondenz vorbelegt werden. In der aufgerufenen Maske werden die zur Verfügung stehenden Textbausteine aufgeführt, aus denen ein Standardtext zusammengestellt werden kann. Dieser Text wird dann bei jedem Aufruf als Text vorgeschlagen. Unter Gewählte Texte werden die Textbausteine aufgeführt, die zuvor aus den zur Verfügung stehenden Textbausteinen gewählt wurden. Soll die Wahl eines Textbausteins rückgängig gemacht werden, wird hier die Zeile markiert, in der der zu entfernende Textbaustein aufgeführt ist, und gelöscht. Um die Standardtextvorschläge grundsätzlich zu ändern, wird die Programmfunktion Standardtexte aufgerufen und der entsprechende Eintrag unter Verbraucherinsolvenz geöffnet. Der Text für den Schuldenbereinigungsplan kann jederzeit im Rahmen der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans geändert und eine andere Auswahl der Textbausteine getroffen werden. Das Übersendungsschreiben kann hingegen nur erstellt werden, wenn ein entsprechender Textbaustein vorbelegt wurde. Eine Modifikation des Textes für das Übersendungsschreiben kann ausschließlich durch die Änderung bzw. Neuerstellung eines Textbausteins geschehen.

28 28 4 Daten löschen Abb. 25: Maske Verbraucherinsolvenz - Daten löschen Mit der Programmfunktion Daten löschen ist es möglich, auf schnelle und einfache Art und Weise bereits erfasste Daten in einer Verbraucherinsolvenzakte wieder zu löschen. Die Aktennummer der Verbraucherinsolvenzakte wird eingegeben, deren daten gelöscht werden sollen und mit Ü bestätigt. Sollen sämtliche daten zu einer Akte gelöscht werden, ist die Einstellung Alle Daten zur akte zu wählen. Sollen nur Unterverzeichnisse oder Zahlungspläne gelöscht werden, sind diese zu wählen. Die Auswahlmaske untergliedert sich in Unterverzeichnisse zur Schuldnerakte und Unterverzeichnisse zur Treuhänderakte. Vor dem Löschen erscheint eine Sicherheitsabfrage. Wird diese nicht bestätigt, wird der Löschvorgang abgebrochen.

29 29 5 Daten suchen Abb. 26: Maske Verbraucherinsolvenz - Daten suchen Mit der Programmfunktion Daten suchen ist es möglich, den Bestand an Akten in der Verbraucherinsolvenz- Datenstruktur nach Angaben zu einem bestimmten Beteiligten zu durchsuchen. Sie dient in erster Linie z. B. dazu, Gläubiger in der Verbraucherinsolvenz zu finden, die nicht in der Akte erfasst werden konnten (z. B. wenn 10 oder mehr Gläubiger vorhanden sind). Mit dem Jahrgangsfilter kann der Suchbereich zeitlich eingeschränkt werden. Es besteht die Möglichkeit, nach einer Adressnummer zu suchen oder nur nach bestimmten Angaben zu einem Beteiligten. Hierzu sind schon bekannte Adressdaten in die entsprechenden Felder einzutragen. Wird die Einstellung Suche nach Verfahrensbevollmächtigten gesetzt, werden die zu den einzelnen Adressen erfassten Vertreteradressen ebenfalls durchsucht. Die verschiedenen Felder sind untereinander mit UND verknüpft. Werden z. B. in den Feldern Name und Vorname Eintragungen vorgenommen, so werden nur die Akten angezeigt, in denen ein Beteiligter die gesuchten Vornamen und Nachnamen trägt. Stimmt nur der Nachname überein, wird dieser Beteiligte nebst Akte nicht angezeigt. Über beginnt der Suchvorgang. Das Suchergebnis wird sortiert nach Aktennummer (Akte), nach Aktenkurzbezeichnung, nach Verzeichnisart, nach Adressnummer (AdrNr) oder nach der Adresse im rechten Bereich der Maske angezeigt. Durch Klick auf einen entsprechenden Spaltenkopf der Ergebnistabelle werden die Suchergebnisse aufwärts bzw. bei nochmaligem Klick abwärts sortiert. Über Drucken können die angezeigten Daten gedruckt werden.

30 30 6 Datenexport Abb. 27: Fehlermeldung bei Fehlen des gerichts in den Einstellungen Abb. 28: Maske Einstellungen Verbraucherinsolvenz Mit der Programmfunktion Datenexport besteht die Möglichkeit, über eine Schnittstelle Daten des Schuldenbereinigungsverfahrens in gerichtliche Systeme elektronisch zu übermitteln. RA-MICRO unterstützt diesen Datenaustausch durch die Eureka-Winsolvenz Schnittstelle mit der Version a (Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinlandpfalz, Sachsen-Anhalt) sowie die Schnittstelle zu IT-InsO (NRW, Saarland, Hamburg). Papier-, porto- und zeitsparend können auf diese Weise die übernommenen Verbraucherinsolvenzmandate organisiert werden. Die Schnittstelle für die Übernahme von Daten des Schuldenbereinigungsverfahrens in gerichtliche Systeme gibt sämtliche erforderlichen Daten und möglichen Werte vor. Im Rahmen des Datenexports mit der Verbraucherinsolvenz kann eine Exportdatei erstellt werden, die diese Anforderungen erfüllt. Um diese Programmfunktion nutzen zu können, muss in den Einstellungen auf der Karteikarte Allgemein im Bereich gericht Datenübertragung das gericht und die von diesem Gericht erteilte Absenderkennung erfasst werden. In der jeweiligen Akte muss ebenfalls das gericht als Gericht der I. Instanz erfasst sein; ansonsten erscheint folgende Fehlermeldung: Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Programmfunktion Datenexport gestartet werden.

31 31 Abb. 29: Maske Verbraucherinsolvenz - Datenexport In der Maske Verbraucherinsolvenz Datenexport wird für den Datenexport die Aktennummer der Verbraucherinsolvenzakte eingegeben. Die Akte muss als Verbraucherinsolvenzakte im Programmbereich Akten angelegt sein. Nach Bestätigung der Aktennummer werden die Gläubiger mit titulierten Forderungen eingelesen. Wurde im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis (GFV) vorgemerkt, dass der Titel zum Gericht gereicht werden soll, ist die Option Zu den Akten gereicht zu setzen. Über Zusätzliche Adresseingaben wird eine Übersicht aller Gläubiger und der Vertreter angezeigt. In der Exportdatei sind dem Gericht Angaben mitzuteilen, die an keiner anderen Stelle benötigt werden. Sind alle Adressdaten zu den Gläubigern erfasst, kann der Datenexport durchgeführt werden. Die entsprechende Art wird gewählt, wie der Datenexport durchgeführt werden soll. Zur Auswahl stehen Protokolldatei drucken, Exportdatei auf Diskette kopieren, Exportdatei als versenden. Sofern der Datenexport per vorgenommen werden soll, ist es erforderlich, dass in der Adresse des gerichtes die -Adresse erfasst ist. Soll die Exportdatei auf einer Diskette gespeichert werden, wird das entsprechende Diskettenlaufwerk gewählt und die Diskette eingelegt. Sind alle für den Export erforderlichen Daten im System gespeichert, wird die Exportdatei erstellt. Nach dem Start des Exportvorgangs ruft das Programm nacheinander zu jeder Gläubigeradresse eine Eingabemaske auf, in der die fehlenden Adressdaten eingegeben werden können. Um zusätzliche Adressdaten eingeben zu können, wird der entsprechende Gläubiger in der Übersicht markiert und bestätigt.

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