Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen



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Transkript:

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein die komplexen Vergütungsregeln führen in der Praxis zu verschiedenen Konzepten. Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber. Der Netzbetreiber hat wiederum die Verpflichtung, das gewählte Messkonzept vor allem auf Konformität mit dem EEG, KWKG und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen. Um die Abwicklung der Fördergesetze (EEG, KWKG) für den Anlagen- und den Netzbetreiber zu erleichtern, stehen die nachgenannten Formulare zur Verfügung. Auswahlblatt A: Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage Auswahlblatt B: Messkonzepte für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen) Auswahlblatt C: Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem Auswahlblatt D: Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft Diese Auswahlblätter sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die nach dem 1. August 2014 neu errichtet oder erweitert werden. Der Wechsel von einem Vergütungs- / Messkonzept in ein anderes ist evtl. mit Umbauten an den Messeinrichtungen verbunden und rechtzeitig mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Ergänzende Hinweise: Diese Formulare erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere nachgenannte spezifische Anforderungen an die Messung werden nicht berücksichtigt: - technische Ausführung der Zähler (Lastgangzähler, Wandler usw.) - Einsatz von Messsystemen - Vorgaben für Anlagen am Mittelspannungsnetz - Anforderungen an den Zählerplatz Weitere Umsetzungshilfen zum EEG bietet der EEG-Navigator, siehe www.eeg-navigator.de.

Auswahlblatt A: Messkonzepte für eine einzelne Erzeugungsanlage MK A1: Volleinspeisung Windkraftanlagen PV-Freiflächenanlagen PV-Anlage auf Lärmschutzwand MK A2: Überschusseinspeisung Anlagen 10 kw und Selbstverbrauch 10.000 kwh pro Jahr MK A3: Einspeisung mit Erzeugungsmessung Anlagen > 10 kw Anlagen 10 kw mit Selbstverbrauch > 10.000 kwh pro Jahr KWK-Einspeisung mit gesetzl. Zuschlag auf die Gesamterzeugung Anlage in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden.

Auswahlblatt B: Messkonzept für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen) MK B1: Volleinspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung Windpark PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge *) Gleicher Energieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung MK B2: Einspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge *) Gleicher Energieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. MK B3: Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung EEG-Überschusseinspeisung von Anlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung KWK-Anlagen mit gesetzl. Zuschlag auf die Gesamterzeugung Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge *) Z 2, Z 3 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Gleicher Energieträger (Ausnahme: Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG) Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden.

Auswahlblatt B: Messkonzept für mehrere Erzeugungsanlagen (Erweiterungen) MK B4: Kaskadenschaltung (Doppelter Selbstverbrauch) Kombination EEG- und KWK-Einspeisung Kombination EEG-Einspeisungen mit unterschiedlichen Energieträgern (z.b. Kleinwindanlage und PV-Anlage) PV-Anlagen mit unterschiedlicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge *) Z 2, Z 3, Z 4 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre Werden beide Anlagen in Selbstverbrauch betrieben, so ist EA2 bei PV und Wasserkraft auf 30 kw *1) und bei einer BHKW- Anlage auf 50 kw *2) begrenzt. *1) lt. BMF-Schreiben IV D2-S7124/07/10002:003 v. 21. Mai 11 *2) lt. Clearingstellenverfahren 2011/2/2 vom 30. März 2012 Im schraffierten Bereich dürfen keine Verbraucher angeschlossen sein. Abhängig von der Anlagenleistung und dem Vergütungskonzept kann ggf. auf die Zähler Z 2 und/oder Z 3 verzichtet werden. *) Besondere Vorgaben für gemeinsame Messeinrichtungen Nach 33 Abs. 4 EEG 2012-II dürfen Anlagen nur über eine gemeinsame Messeinrichtung gemessen werden, wenn für sie die gleiche Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge gilt. Diese Vorgabe wurde in Verbindung mit Marktintegrationsmodell für PV-Gebäudeanlagen mit einer Leistung über 10 kwp bis 1 MWp eingeführt und betrifft Inbetriebnahmen von i.d.r. 01.04.2012 bis 31.07.2014. Wesentlich ist, dass mit dem EEG 2014 (Inbetriebnahmen ab 01.08.2014) diese Vorgabe weiterhin gilt. (Hinweis: Beim Marktintegrationsmodell ist die vergütungsfähige Strommenge auf maximal 90% begrenzt.) Unter Berücksichtigung der vergütungstechnischen Zusammenfassung der Anlagen nach 32 EEG 2014 sind die entsprechenden Messkonzepte auszuwählen. Die nachstehende Matrix zeigt die möglichen Messkonzepte. Kombination von PV-Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahmen zu unterschiedlichen EEG-Versionen PV-Gebäudeanlage 1 PV-Gebäudeanlage 2 MK MK MK MK B1 B2 B3 B4 EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I X X X - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) X X X - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) - - - X EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2014 X X X - EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) X X X - EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) X X X - EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) - - - X EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) - - - X EEG 2012-II (PV 10 kwp und > 1 MWp) EEG 2014 X X X - EEG 2012-II (PV > 10 kwp und 1 MWp) EEG 2014 - - - X EEG 2014 EEG 2014 X X X - Energieträger und Leistung der Erzeugungsanlage 1 (EA1) Energieträger und Leistung der Erzeugungsanlage 2 (EA2)

Auswahlblatt C: Messkonzepte für Erzeugungsanlagen mit Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem MK C1: Einzelne Erzeugungsanlage mit nicht unterbrechbarer Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem PV-Anlage mit Wärmepumpe (Wärmepumpe durch EVU nicht unterbrechbar, somit kein WP-Tarif möglich) Die Verwendung des Zählers Z 2 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) MK C2: Mehrere Erzeugungsinstallationen mit unterbrechbarer Wärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem PV-Anlagen mit Wärmepumpe (Wärmepumpe durch EVU unterbrechbar, somit WP-Tarif möglich / Die PV-Anlage ist in zwei unabhängige Installationen unterteilt) Die Verwendung der Zähler Z 2 und Z 4 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. Z 1, Z 3 : Zähler für Bezug und Lieferung Z 2, Z 4 : Zähler für Lieferung mit Rücklaufsperre (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) Bei MK C2: Leistung der Erzeugungsanlage a (EA a ) Bei MK C2: Leistung der Erzeugungsanlage b (EA b )

Auswahlblatt D: Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft MK D1: Selbstversorgergemeinschaft Alle Anschlussnutzer werden von Erzeugungsanlage versorgt Für den Netzbetreiber relevant: Für den Netzbetreiber sind die Unterzähler (Z N1 bis Z Nn ) nicht relevant. BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen Alle Nutzer werden von der Selbstversorgergemeinschaft versorgt (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, dass alle Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen. MK D2: Selbstversorgergemeinschaft Hardwarelösung (2 Sammelschienenmodell) für aus dem Netz versorgte Anschlussnutzer Beispiel: BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen Für den Netzbetreiber relevant: Z 3 : Zähler für Bezug Für den Netzbetreiber sind die Unterzähler (Z N1 bis Z N3 ) nicht relevant. Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen.

Auswahlblatt D: Messkonzepte für Selbstversorgergemeinschaft MK D3: Selbstversorgergemeinschaft Softwarelösung für aus dem Netz versorgte Anschlussnutzer Beispiel: BHKW-Errichtung im Zuge von Gebäudeneubauten oder Gebäudesanierungen Für den Netzbetreiber relevant: Z 3 : Zähler für Bezug Für den Netzbetreiber sind die Unterzähler (Z N1, Z N2, Z N4 ) nicht relevant. Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Dieses Messkonzept ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz, Ableseund Abrechnungsmodalitäten. Empfehlungen: Für die Unterzähler sollten TAB konforme Zählerplätze eingeplant werden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination der Abläufe mit allen Beteiligten übernehmen. Hinweis: Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Stromeinspeisung nur rechnerisch ermitteln. Es ist auch der Stromverbrauch der Kunden zu berücksichtigen, die über einen Drittversorger aus dem Netz versorgt werden.