Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5660 27. 08. 2014 Antrag der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Pragmatischer Klima- und Umweltschutz durch Erdgasmobilität Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie viele Kraftfahrzeuge mit Erdgasantrieb (CNG/Biomethan) in Baden- Württemberg derzeit insgesamt zugelassen sind; 2. wie sich die jährlichen Neuzulassungszahlen für Kraftfahrzeuge mit Erdgasantrieb in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren entwickelt haben; 3. wie groß der Anteil von Kraftfahrzeugen mit Erdgasantrieb am Fuhrpark der Landesverwaltung ist; 4. wie sich der Ausbau des Erdgastankstellennetzes in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat; 5. welche unterschiedlichen Förder- und Anreizmodelle ihrer Kenntnis nach regionale und überregionale Energieversorger in Baden-Württemberg Verbrauchern anbieten, welche die Beschaffung und Nutzung eines Erdgasfahrzeugs erwägen; 6. welche Erkenntnisse sie über die landesspezifische Nutzung der Förderangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Mittelstandsbank für die Beschaffung erdgasbetriebener Fahrzeuge und für den Ausbau des Erdgastankstellennetzes in Baden-Württemberg hat; 7. wie sich der durchschnittliche Anteil von Biomethan an baden-württembergischen Erdgastankstellen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat; Eingegangen: 27. 08. 2014 / Ausgegeben: 06. 10. 2014 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
8. was sie flankierend zur nationalen Initiative Erdgasmobilität tut, um bis zum Jahr 2015 das Ziel eines Biomethan-Anteils von mindestens 20 Prozent zu erreichen; 9. wie sie aus wirtschaftlicher, energetischer und technologischer Sicht die Potenziale und Perspektiven synthetischen Methans im Rahmen der Erdgasmobilität bewertet; 10. was sie für einen Ausbau der Erdgasmobilität in der Binnenschifffahrt Liquefied Natural Gas (LNG), insbesondere auf der Magistrale Karlsruhe-Mannheim-Rotterdam, tut; II. sich im Wege einer Bundesratsinitiative für eine frühzeitige Verlängerung der Energiesteuerbegünstigung für Erdgas als Kraftstoff über das Jahr 2018 hinaus einzusetzen, um so das Investitionsklima für Erdgasmobilitätslösungen dauerhaft zu stärken. 27. 08. 2014 Glück, Haußmann, Dr. Rülke, Dr. Timm Kern, Dr. Bullinger FDP/DVP Begründung Die Energiewende im baden-württembergischen Verkehr fokussiert sich in jüngster Zeit stark auf das Thema Elektromobilität. Doch hohe Anschaffungskosten und begrenzte Reichweiten schrecken viele Verbraucherinnen und Verbraucher beim heutigen Stand der Technik noch davon ab. Die Erdgasmobilität bietet eine technologisch ausgereifte und im Vergleich zu Diesel und Benzin kostensparende Alternative, die bereits heute substanziell zur Vermeidung von Treibhausgasen und Schadstoffen beitragen kann. So können die CO 2 -Emissionen bei Verwendung von üblichem Erdgas im Vergleich zu Super-Benzin um etwa ein Viertel gesenkt werden. Durch die Beimischung von Biomethan oder synthetischem Methan (Power to Gas) kann die CO 2 -Ersparnis unter Verwendung einer bereits heute verfügbaren Infrastruktur und Technik sukzessive erhöht werden. Darüber hinaus vermeiden Erdgasantriebe weitestgehend den Ausstoß von Stickoxiden, Schwefeloxid und Rußpartikeln und können so nicht zuletzt zur Luftreinhaltung in Ballungsräumen beitragen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um die nationale Initiative Erdgasmobilität CNG und Biomethan als Kraftstoffe in Baden-Württemberg wirkungsvoll zu flankieren. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 25. September 2014 Nr. 5-0141.5/119 nimmt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. wie viele Kraftfahrzeuge mit Erdgasantrieb (CNG/Biomethan) in Baden-Württemberg derzeit insgesamt zugelassen sind; Zu I. 1.: Zum Stichtag 1. Januar 2014 sind in Baden-Württemberg laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes 12.380 Kraftfahrzeuge (darunter 10.151 Pkw) mit Kraftstoffart Erdgas (einschl. bivalent) zugelassen. 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
2. wie sich die jährlichen Neuzulassungszahlen für Kraftfahrzeuge mit Erdgasantrieb in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren entwickelt haben; Zu I. 2.: Neuzulassungen für Kraftfahrzeuge mit Kraftstoffart Erdgas (einschl. bivalent) in Baden-Württemberg betrugen laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes im Jahr 2013: 1.098 Kfz davon 972 Pkw, im Jahr 2012: 763 Kfz davon 619 Pkw, im Jahr 2011: 933 Kfz davon 781 Pkw, im Jahr 2010: 931 Kfz davon 670 Pkw, im Jahr 2009: 1.729 Kfz davon 1.377 Pkw. 3. wie groß der Anteil von Kraftfahrzeugen mit Erdgasantrieb am Fuhrpark der Landesverwaltung ist; Zu I. 3.: Im Verzeichnis der Dienstkraftfahrzeuge des Vorhefts zum Staatshaushaltsplan 2013/2014 sind in den Einzelplänen der unmittelbaren Landesverwaltung für das Jahr 2014 in Summe 10.387 Dienstkraftfahrzeuge inklusive geleasten Fahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aufgeführt. Zum Stichtag 1. August 2014 sind davon insgesamt 6 Fahrzeuge mit Erdgasantrieb ausgerüstet. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 0,06 % Prozent. 4. wie sich der Ausbau des Erdgastankstellennetzes in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat; Zu I. 4.: Laut Angaben des Branchenverbands Erdgas mobil sind zum Stand Januar 2014 in Baden-Württemberg 106 Erdgastankstellen vorhanden. Zwei weitere neue Tankstellen bei den Energieversorgern sind in Planung, wobei der Schwerpunkt derzeit eher auf der Sanierung bestehender Anlagen liegt. Angaben zur Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren waren innerhalb der Antwortfrist nicht zu ermitteln. 5. welche unterschiedlichen Förder- und Anreizmodelle ihrer Kenntnis nach regionale und überregionale Energieversorger in Baden-Württemberg Verbrauchern anbieten, welche die Beschaffung und Nutzung eines Erdgasfahrzeugs erwägen; Zu I. 5.: Laut Angaben des Branchenverbands Erdgas mobil sind die Förder- und Anreizmodelle in ihrer Höhe und Art zwischen den Versorgern sehr unterschiedlich. So bewegen sich die Zuschüsse durch den Versorger beim Erwerb eines Erdgasfahrzeuges zwischen 0 und 1.000. Teilweise werden weitere Zuschüsse durch Autohäuser gewährt. Ebenso bieten andere Versorger Tankguthaben zwischen 300 und 1.000 kg Erdgas bzw. Bio-Erdgas oder Rabatte an. 6. welche Erkenntnisse sie über die landesspezifische Nutzung der Förderangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Mittelstandsbank für die Beschaffung erdgasbetriebener Fahrzeuge und für den Ausbau des Erdgastankstellennetzes in Baden-Württemberg hat; Zu I. 6.: Dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur liegen keine Erkenntnisse über die landesspezifische Nutzung von Förderangeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Mittelstandsbank für die Beschaffung erdgasbetriebener Fahrzeuge und für den Ausbau des Erdgastankstellennetzes in Baden-Württemberg vor. 3
Eine Anfrage bei der KfW hierzu ist innerhalb der vorgegebenen Frist erfolglos verlaufen. 7. wie sich der durchschnittliche Anteil von Biomethan an baden-württembergischen Erdgastankstellen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat; Zu I. 7.: Laut Angaben des Branchenverbands Erdgas mobil hat der Anteil von Biogas an den Erdgastankstellen in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich zugenommen, sodass zum Stand Januar 2014 ca. 15 Tankstellen in Baden-Württemberg 100 % Biomethan und weitere 22 Tankstellen eine Beimischung von Biomethan anbieten. 8. was sie flankierend zur nationalen Initiative Erdgasmobilität tut, um bis zum Jahr 2015 das Ziel eines Biomethan-Anteils von mindestens 20 Prozent zu erreichen; Zu I. 8.: Siehe dazu die Antwort zu II. 9. wie sie aus wirtschaftlicher, energetischer und technologischer Sicht die Potenziale und Perspektiven synthetischen Methans im Rahmen der Erdgasmobilität bewertet; Zu I. 9.: Die Landesregierung ist der Ansicht, dass der Einsatz synthetischen Methans im Rahmen der Erdgasmobilität in der Zukunft einen Beitrag zur sinkenden Abhängigkeit von Energieimporten und zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten kann. Voraussetzung hierfür sind auf Dauer große und kontinuierliche landesweite Überschüsse von erneuerbar erzeugtem Strom. Gegenwärtig ist hingegen in erster Linie der Wirkungsgrad als Maß für die Effizienz von Energiewandlungen und Energieübertragungen der jeweiligen Antriebs- und Kraftstoffart für die Bewertung der Potenziale und Perspektiven aus wirtschaftlicher, energetischer und technologischer Sicht entscheidend. 10. was sie für einen Ausbau der Erdgasmobilität in der Binnenschifffahrt Liquefied Natural Gas (LNG), insbesondere auf der Magistrale Karlsruhe-Mannheim-Rotterdam, tut; Zu I. 10.: Die Landesregierung ist der Ansicht, dass der Einsatz alternativer Antriebe und Kraftstoffe wie LNG in der Zukunft einen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen der Binnenschifffahrt leisten kann. Die Landesregierung begrüßt daher Initiativen und Pilotprojekte zur Erkundung der Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen künftigen Einsatz von LNG als Kraftstoff in der Binnenschifffahrt. Der landeseigene Hafen Mannheim beteiligt sich als einziger deutscher Hafen an einem EU-Projekt zu LNG in der Binnenschifffahrt und hat schon erste Erfahrungen mit der Betankung von LNG gemacht. II. sich im Wege einer Bundesratsinitiative für eine frühzeitige Verlängerung der Energiesteuerbegünstigung für Erdgas als Kraftstoff über das Jahr 2018 hinaus einzusetzen, um so das Investitionsklima für Erdgasmobilitätslösungen dauerhaft zu stärken. Zu II.: Die Landesregierung ist der Ansicht, dass die derzeit überwiegend fossile Erdgasmobilität als Übergangstechnologie zur Reduzierung von Treibhausgasen und Schadstoffen im Verkehrssektor dienen kann. Erdgasmobilitätslösungen zeichnen sich bereits heute durch eine hohe Marktreife, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit aus. Finanzielle Anreize zur Anschaffung von Erdgasfahrzeugen, 4
insbesondere die Energiesteuerbegünstigung, sind vorhanden. Die weitere Entwicklung der Erdgasmobilität bedarf keiner zusätzlichen Initiative der Landesregierung, sondern wird im Wesentlichen durch den freien Markt bestimmt. Dr. Splett Staatssekretärin 5