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Gut vorbereitet Ein ausgefülltes Pflegetagebuch ist für die Gutachter des MDK sehr hilfreich. Es gibt aber noch andere wichtige Punkte, die Sie bei diesem Besuch beachten sollten. Hier einige Tipps: Legen Sie sämtliche Unterlagen von Ärzten, anderen Therapeuten und gegebenenfalls Pflegediensten bereit. Dazu gehören auch die Arzt- und Krankenhausberichte. Machen Sie konkrete, dem Alltag entsprechende Angaben, beschönigen oder bagatellisieren Sie die Situation nicht. Dokumentationszeitraum Je stärker der Pflegebedarf schwankt, desto länger sollten Sie das Tagebuch führen. In den meisten Fällen wird aber eine Woche genügen. Wenn Sie weitere Einlegebögen brauchen, machen Sie sich am besten ein paar Kopien. Möchten Sie mehr wissen? Die AOK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne zu allen Fragen der Pflegeversicherung. Außerdem halten wir weiteres Informationsmaterial für Sie bereit. Wenn bereits ein Pflegedienst beauftragt wurde, sollte auch die zuständige Pflegefachkraft anwesend sein, um weitere Auskünfte geben zu können. @ www.aok.de Im Ratgeberforum Pflege beantworten Experten Ihre persönlichen Fragen. @ www.aok-gesundheitsnavi.de Mit dem AOK-Pflegedienst-Navigator finden Sie einen geeigneten Pflegedienst in Ihrer Nähe. Eine Information Ihrer AOK. wdv Medien und Kommunikation GmbH & Co. OHG, Siemensstraße 6, 61352 Bad Homburg. Redaktion: Maja Gerecht, Telefon: 06172 670-171, Telefax: 06172 670-272, E-Mail: infomedia@wdv.de. Text: Irene Wendler-Hülse. Gestaltung: Manuela Massing. Bildredaktion: Katrin Ullrich. Fotos: wdv-bildservice/frank Blümler. Druck: NINO Druck GmbH, 67435 Neustadt. Vertrieb: MEDIEN-SERVICE, Telefon: 06172 670-101, Telefax: 06172 670-480, E-Mail: vertrieb@wdv.de. Gemäß 13 SGB I sind die Sozialversicherungsträger verpflichtet, die Bevölkerung im Rahmen ihrer Zuständigkeit aufzuklären. Stand: November 2009. Bestell-Nr.: 093/405.

Pflegetagebuch Pflegeaufwand Information und Dokumentation lip rrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr www.aok.de

Pflegetagebuch führen wozu? Wer pflegebedürftig wird, braucht Hilfe von der Familie, den Freunden und der Gesellschaft. Dazu gehört auch eine angemessene finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Ein erster Schritt, finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen, ist der Kontakt zur AOK, die zugleich auch die Pflegekasse der zu pflegenden Person ist. Kosten für die Pflege können nur übernommen werden, wenn der Betroffene als pflegebedürftig eingestuft wird oder dessen Alltagskompetenz stark beeinträchtigt ist. Da die Höhe der Leistungen vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängt, ist es wichtig zu wissen, wie viel Pflege benötigt wird und wie groß der Hilfebedarf ist. Dazu kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) das ist eine unabhängige Begutachtungsstelle, die für alle Pflegekassen tätig ist dorthin, wo Sie leben. Natürlich nach vorheriger Anmeldung. Von entscheidender Bedeutung ist es dann, dass Sie auf die Begutachtung gut vorbereitet sind. Denn: Welche Pflegestufe in Betracht kommt, welche Pflegehilfsmittel notwendig sind, wie die Pflege zu Hause organisiert werden kann das alles wird bei diesem Besuch dokumentiert. Das Pflegetagebuch kann Ihnen dabei eine Hilfe sein. Persönliche Angaben Das Pflegetagebuch wird geführt vom: bis: Pflegebedürftiger Name, Vorname Adresse geboren am Telefon Gesetzliche/r Vertreter/in, Bevollmächtigte/r, Betreuer/in Name, Vorname Telefon Adresse Person(en), die das Pflegetagebuch führen Name, Vorname Telefon Adresse Name, Vorname Telefon Adresse Unterschrift Pflegebedürftige(r)/ Gesetzlicher Vertreter/Bevollmächtigter (1,2) Unterschrift Tagebuchführer/in 1) Ich bin mit den Angaben der Person, die das Pflegetagebuch führt, einverstanden. 2) Die Angaben Ihrer persönlichen Daten sind aufgrund der Bestimmungen der 60 Sozialgesetzbuch (SGB) I und 50 SGB XI erforderlich.

Pflegeversicherung Feststellung des Pflegebedarfs Der Gutachter des MDK das kann eine Pflegefachkraft oder ein Arzt sein muss bei dem Besuch in kurzer Zeit einen Eindruck von der persönlichen Pflegesituation gewinnen. Möglicherweise fühlt sich der Pflegebedürftige gerade in diesem Moment recht wohl und vermittelt den Eindruck, noch bestens alleine klarzukommen. Meist empfinden die Betroffenen den Besuch des Gutachters wie eine Prüfung, die sie gut bestehen möchten, und antworten oftmals viel zu positiv. Darüber hinaus werden aus Scham manche Probleme verharmlost oder vertuscht. Wer gibt schon gerne zu, dass er Hilfe auf der Toilette braucht oder seine Blase nicht richtig kontrollieren kann? Der Besuch des Gutachters des MDK erfolgt immer dort, wo der Pflegebedürftige lebt und auch gepflegt wird. Für eine realistische Begutachtung ist daher wichtig: dass mindestens eine Woche lang Protokoll über Hilfestellungen und Pflegeleistungen die Tag und Nacht erbracht wurden geführt wird. dass ein Angehöriger oder Bekannter, der den Pflegebedarf genau kennt, anwesend ist. Anspruchsvoraussetzungen Der Anspruch auf pflegerische Leistungen kann ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. Galt bisher die Einstufung in eine der drei Pflegestufen als Leistungsberechtigung, so werden zukünftig auch Menschen mit erheblichem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf berücksichtigt abgekoppelt von einer Pflegestufe. Welche Pflegestufe vorliegt, richtet sich nach dem Hilfebedarf bei den täglichen Verrichtungen und nicht nach der Schwere der Erkrankung. Dabei stehen die drei Bereiche, Ernährung und im Vordergrund. Dabei muss der tägliche Bedarf an Unterstützung in diesen Bereichen überwiegen. Voraussetzung für Leistungen bei einem erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung finden Sie auf Seite 6. Sonderregelungen bei Kindern Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs werden Kinder immer mit gesunden Kindern gleichen Alters verglichen. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist deshalb nicht der natürliche altersbedingte Pflegeaufwand, sondern der darüber hinausgehende Hilfebedarf maßgeblich. Pflegestufen Folgende drei Stufen der Pflegebedürftigkeit werden unterschieden: Täglicher Hilfebedarf 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten in der Grundpflege und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt 3 Stunden, davon mindestens 2 Stunden in der Grundpflege, und zwar dreimal täglich zu ver- schiedenen Tageszeiten, und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt 5 Stunden, davon mindestens 4 Stunden in der Grundpflege, und zwar auch nachts, und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt Pflegestufe Stufe I erheblich pflegebedürftig Stufe II schwerpflegebedürftig Stufe III schwerstpflegebedürftig

Pflege richtig belegen Dem einen fehlt die Fingerfertigkeit, sich ein Brot zu schmieren, ein anderer braucht Hilfe, um aus dem Rollstuhl aufzustehen. Der verwirrte Pflegebedürftige wiederum ist körperlich noch ganz fit. Umfang und Art der Unterstützung sind sehr individuell. Die Gutachter des MDK berücksichtigen in ihrem Gutachten nur den Hilfebedarf für solche Verrichtungen des Alltags, die auch im Gesetz aufgeführt sind. Dies sind Pflegetätigkeiten aus den Bereichen, Ernährung und (Grundpflege) sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Viele wissen nicht, welche Verrichtungen zu welchem Bereich zählen. Dies ist aber für eine genaue Dokumentation wichtig. Deshalb wird nachfolgend auf die einzelnen Begriffe noch einmal näher eingegangen. Waschen/Duschen/Baden Hierzu zählen auch das Zurechtlegen der Wasch-Utensilien sowie das Abtrocknen und Eincremen des Körpers. Die Hilfe beim Haarewaschen und -trocknen gehört ebenfalls in diesen Bereich. Die Zeiten für Intimhygiene nach dem Toilettengang sind unter Darmoder Blasenentleerung festzuhalten. Zahnpflege Sie umfasst neben dem Zähneputzen auch die Mundpflege und das Reinigen der Prothese. Kämmen Haare kämmen und bürsten, Perücke oder Toupet richten diese Dinge können hier eingetragen werden. Das Schneiden der Haare wird jedoch nicht als Pflegetätigkeit gezählt. Das gilt auch für die Nagelpflege. Rasieren/Gesichtspflege Sofern bei der Rasur geholfen werden muss, ist die Zeit zu erfassen. Bei Frauen wird auch hier der Zeitaufwand für die Gesichtspflege gewertet aber nicht für das Schminken.

Dokumentation Darm- und Blasenentleerung: Diese Pflegetätigkeit umfasst die Kontrolle von Blasenentleerung, Stuhlgang sowie gegebenenfalls die Reinigung und Versorgung eines künstlich geschaffenen Darmausganges. Auch notwendige Handgriffe wie die Intimhygiene, das Richten der Kleidung und das Säubern eines Toilettenstuhls oder der Urinflasche gehören in diesen Pflegebereich. Ist Hilfe für den Gang zur Toilette notwendig, fällt dies in den Bereich. Wenn für einzelne Pflegetätigkeiten eine Vor- oder Nachbereitung notwendig ist, werden diese Zeiten auch berücksichtigt. Ernährung Mundgerechte Zubereitung/Aufnahme der Nahrung Wenn Sie das fertige Essen klein schneiden oder in Portionen aufteilen, dann ist die benötigte Zeit hier anzuführen. Der Bereich Ernährung umfasst auch jede Hilfestellung beim Trinken und Essen. Das Kochen oder Broteschmieren dagegen wird als normale hauswirtschaftliche Tätigkeit angesehen und dort erfasst. Aufstehen und Zubettgehen Unter diesen Punkt fallen alle Hilfestellungen rund um das Bett, auch das Umlagern, sofern dabei nicht gleichzeitig eine andere Grundpflege wie beispielsweise geleistet wird. An- und Auskleiden Dazu gehört unter anderem: geeignete Kleidung aussuchen, aus dem Schrank holen, Auf- und Zuknöpfen der Kleidung sowie Hilfsmittel anlegen. Gehen/Stehen/Treppensteigen Nur wenn die Bewegung innerhalb der Wohnung und im Zusammenhang mit der oder dem Essen und Trinken erforderlich ist, wird eine Unterstützung angerechnet. Bei Rollstuhlfahrern fällt hierunter auch der Hilfebedarf, der durch die Benutzung des Rollstuhls notwendig ist. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Angerechnet werden nur solche Gänge, für die das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen notwendig ist. Das sind beispielsweise regelmäßige Besuche beim Arzt, Therapeuten (soweit die Therapie ärztlich verordnet ist), einer Behörde oder der Apotheke. Wenn zwei Personen für eine Hilfestellung gebraucht werden, ist der doppelte Zeitaufwand aufzuschreiben. Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Wenn Sie Lebens- oder Reinigungsmittel für die zu pflegende Person besorgen, kann die benötigte Zeit in dieser Rubrik eingetragen werden. Kochen Hierzu zählen das Vor- und Zubereiten der Mahlzeiten und das Erstellen eines individuellen Speiseplanes. Reinigung der Wohnung Das Reinigen der Wohnung (zum Beispiel Fußböden, Möbel, Fenster) beschränkt sich auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Kranken. Spülen Hier wird sowohl das Abspülen mit der Hand als auch mit der Spülmaschine (ein- und ausräumen) berücksichtigt. Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung Dieser Punkt umfasst die gesamte Pflege von Wäsche und Kleidung, also auch das Ausbessern, Bügeln, Einsortieren in den Schrank sowie das Beziehen der Betten. Beheizen der Wohnung Soweit es überhaupt erforderlich ist, wird auch die Beschaffung und Entsorgung von Heizmaterial zur Hauswirtschaft gerechnet. Für jede Pflegetätigkeit existiert ein Zeitrahmen, der je nach persönlicher Pflegesituation individuell ermittelt wird.

Pflegetagebuch führen Das AOK-Pflegetagebuch enthält Tabellen für ein einwöchiges Protokoll der häuslichen Pflege. Diese Aufzeichnungen dienen sowohl dem Antragsteller als auch der Pflegeperson. Nach Möglichkeit sollten Sie deshalb nach jeder Pflegetätigkeit gemeinsam überlegen, wie viele Minuten in die entsprechenden Spalten einzutragen sind. Bitte beachten Sie, dass alle Verrichtungen, die mit der medizinischen Behandlung zusammenhängen (z. B. Blutdruck messen, Verbände wechseln), nicht aufgeschrieben werden müssen, denn sie haben keinen Einfluss auf die Zuordnung zu einer Pflegestufe. Gedächtnisstütze Notieren Sie sich bitte vorher alles, was Sie mit dem Gutachter besprechen wollen: zum Beispiel den Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Das sind Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Einmalbetteinlagen, Fingerlinge oder Mundschutz. Inkontinenzprodukte, also Windeln und Einlagen, sind keine Verbrauchsmittel, sondern Hilfsmittel, die jeweils vom Arzt verordnet werden. Pflegehilfsmittel Hier können Sie die Hilfsmittel eintragen, die Sie täglich benötigen. Bezeichnung Stück monatlich/täglich Monatliche Kosten 1 2 3 4 5 6 7

Dokumentation Formen der Hilfe Jede Pflegesituation ist anders: In einem Fall ist der Pflegebedürftige in der Lage, vieles noch selbst auszuführen, und braucht nur etwas Unterstützung, im anderen Fall muss die jeweilige Tätigkeit komplett von der Pflegeperson übernommen werden. Solche Unterschiede können Sie in der letzten Spalte der Tabelle (unter Art der Hilfe/Bemerkungen ) durch die entsprechende Abkürzung hervorheben. Tragen Sie am besten den Pflegeaufwand in Minuten ein, dann können Sie es leichter addieren: (U) Unterstützung (TÜ) Teilweise Übernahme (VÜ) Vollständige Übernahme (B) Beaufsichtigung (A) Anleitung Beispiel Frau A. hat ihrem Mann um 9 Uhr aus dem Bett geholfen (4 Min.), begleitet ihn zur Toilette (3 Min.) und anschließend ins Bad. Dort legt sie alle Wasch-Utensilien zurecht (3 Min.). Ihr Mann kann sich alleine waschen, beim Zähneputzen (4 Min.) und Rasieren (8 Min.) muss Frau A. ihrem Mann jedoch die Hand führen. Schließlich richtet sie seine Frisur (2 Min.). Nach der führt sie ihn ins Schlafzimmer (2 Min.), setzt ihn auf einen Stuhl und hilft ihm, seine Tageskleidung anzuziehen. Das Ankleiden dauert 18 Minuten. Zu dieser Situation sieht der Eintrag ins Pflegetagebuch so aus: Verrichtung Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe/Bemerkungen Teilwäsche Mund-/Zahnpflege Kämmen Rasieren Aufstehen und Zubettgehen An- und Auskleiden Bewegen im Haus morgens mittags abends nachts 22 6 Uhr

Datum: Verrichtung Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe und weitere Bemerkungen morgens mittags abends nachts 22 6 Uhr Ganzkörperwäsche Teilwäsche Duschen Baden Mund-/Zahnpflege Kämmen Rasieren Blasenentleerung Darmentleerung Intimpflege Kleidung richten Inkontinenzartikel wechseln Urin-/Stomabeutel wechseln/leeren Ernährung Mundgerechte Zubereitung Essen und Trinken reichen Aufstehen vom Bett Lagerung Zubettgehen Rollstuhl (Aufstehen/Hineinsetzen) An- und Auskleiden Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Begleitung (z. B. zum Arzt) Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechsel der Wäsche Waschen und Bügeln Wohnung heizen

Datum: Verrichtung Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe und weitere Bemerkungen morgens mittags abends nachts 22 6 Uhr Ganzkörperwäsche Teilwäsche Duschen Baden Mund-/Zahnpflege Kämmen Rasieren Blasenentleerung Darmentleerung Intimpflege Kleidung richten Inkontinenzartikel wechseln Urin-/Stomabeutel wechseln/leeren Ernährung Mundgerechte Zubereitung Essen und Trinken reichen Aufstehen vom Bett Lagerung Zubettgehen Rollstuhl (Aufstehen/Hineinsetzen) An- und Auskleiden Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Begleitung (z. B. zum Arzt) Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechsel der Wäsche Waschen und Bügeln Wohnung heizen

Datum: Verrichtung Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe und weitere Bemerkungen morgens mittags abends nachts 22 6 Uhr Ganzkörperwäsche Teilwäsche Duschen Baden Mund-/Zahnpflege Kämmen Rasieren Blasenentleerung Darmentleerung Intimpflege Kleidung richten Inkontinenzartikel wechseln Urin-/Stomabeutel wechseln/leeren Ernährung Mundgerechte Zubereitung Essen und Trinken reichen Aufstehen vom Bett Lagerung Zubettgehen Rollstuhl (Aufstehen/Hineinsetzen) An- und Auskleiden Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Begleitung (z. B. zum Arzt) Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechsel der Wäsche Waschen und Bügeln Wohnung heizen

Datum: Verrichtung Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe und weitere Bemerkungen morgens mittags abends nachts 22 6 Uhr Ganzkörperwäsche Teilwäsche Duschen Baden Mund-/Zahnpflege Kämmen Rasieren Blasenentleerung Darmentleerung Intimpflege Kleidung richten Inkontinenzartikel wechseln Urin-/Stomabeutel wechseln/leeren Ernährung Mundgerechte Zubereitung Essen und Trinken reichen Aufstehen vom Bett Lagerung Zubettgehen Rollstuhl (Aufstehen/Hineinsetzen) An- und Auskleiden Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Begleitung (z. B. zum Arzt) Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechsel der Wäsche Waschen und Bügeln Wohnung heizen

Datum: Verrichtung Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe und weitere Bemerkungen morgens mittags abends nachts 22 6 Uhr Ganzkörperwäsche Teilwäsche Duschen Baden Mund-/Zahnpflege Kämmen Rasieren Blasenentleerung Darmentleerung Intimpflege Kleidung richten Inkontinenzartikel wechseln Urin-/Stomabeutel wechseln/leeren Ernährung Mundgerechte Zubereitung Essen und Trinken reichen Aufstehen vom Bett Lagerung Zubettgehen Rollstuhl (Aufstehen/Hineinsetzen) An- und Auskleiden Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Begleitung (z. B. zum Arzt) Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechsel der Wäsche Waschen und Bügeln Wohnung heizen

Datum: Verrichtung Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe und weitere Bemerkungen morgens mittags abends nachts 22 6 Uhr Ganzkörperwäsche Teilwäsche Duschen Baden Mund-/Zahnpflege Kämmen Rasieren Blasenentleerung Darmentleerung Intimpflege Kleidung richten Inkontinenzartikel wechseln Urin-/Stomabeutel wechseln/leeren Ernährung Mundgerechte Zubereitung Essen und Trinken reichen Aufstehen vom Bett Lagerung Zubettgehen Rollstuhl (Aufstehen/Hineinsetzen) An- und Auskleiden Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Begleitung (z. B. zum Arzt) Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechsel der Wäsche Waschen und Bügeln Wohnung heizen

Datum: Verrichtung Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe und weitere Bemerkungen morgens mittags abends nachts 22 6 Uhr Ganzkörperwäsche Teilwäsche Duschen Baden Mund-/Zahnpflege Kämmen Rasieren Blasenentleerung Darmentleerung Intimpflege Kleidung richten Inkontinenzartikel wechseln Urin-/Stomabeutel wechseln/leeren Ernährung Mundgerechte Zubereitung Essen und Trinken reichen Aufstehen vom Bett Lagerung Zubettgehen Rollstuhl (Aufstehen/Hineinsetzen) An- und Auskleiden Bewegen im Haus Stehen Treppensteigen Begleitung (z. B. zum Arzt) Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechsel der Wäsche Waschen und Bügeln Wohnung heizen

Ergänzungen Notizen Betreuungsbedarf von altersverwirrten Menschen Manche Kranken sind körperlich durchaus in der Lage, sich selbst zu versorgen. Vor allem altersverwirrte oder demenzkranke Menschen und solche mit geistigen Einschränkungen oder einer psychischen Erkrankung müssen trotzdem rund um die Uhr beaufsichtigt werden. Für leichtere Fälle zahlt die Pflegekasse bis zu 1.200 Euro pro Jahr, in schweren Fällen bis zu 2.400 Euro, gegebenenfalls auch ohne die Einordnung in eine der drei Pflegestufen. Die Kosten werden nach Vorlage der Rechnung für die anerkannten Betreuungsangebote von der AOK erstattet. Einschränkungen der Alltagskompetenz Wenn die zu pflegende Person mit oder ohne Grundpflegebedarf in mindestens zwei der unten genannten Verhaltensweisen dauerhaft gestört ist, können Ihnen bereits Betreuungsleistungen zu stehen. Der Pflegebedürftige verlässt unkontrolliert die Wohnung. verursacht gefährliche Situationen. geht mit gefährlichen Dingen nicht sachgerecht um. verhält sich aggressiv (mit Worten oder Taten). verhält sich der Situation nicht angemessen. erkennt nicht seine eigenen körperlichen und seelischen Bedürfnisse. wehrt sich gegen therapeutische und schützende Maßnahmen. kann wegen gestörter Hirnfunktion soziale Alltagssituationen nicht mehr bewältigen. ist in seinem Tag-Nacht-Rhythmus gestört. kann seinen Tagesablauf nicht planen und strukturieren. erkennt Alltagssituationen nicht und reagiert unpassend. ist starken Schwankungen der Gefühle ausgeliefert. ist überwiegend verzagt, niedergeschlagen, hilflos und hoffnungslos (therapieresistente Depression). (Gegebenenfalls ankreuzen)