BERATERHAFTUNG. Was wenn doch etwas schiefgeht? RA Dr. Clemens Völkl Wien, am 22.10.2015. Page 1



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Transkript:

BERATERHAFTUNG Was wenn doch etwas schiefgeht? RA Dr. Clemens Völkl Wien, am 22.10.2015 Page 1

Interim- und Projektmanagement / Konstellationen I. Interim management-company Kunde Abschluss Managementagreement Vertrag Co - Manager II. Interim Manager Kunde über Vermittlung Interim Management-Company Abschluss Managementagreement Manager Kunde Vermittlungsvertrag Co Kunde Page 2

Interim management-company Kunde Abschluss Managementagreement zwischen Management-Company und Kunden - Direkter Vertragspartner ist Company (nicht Manager) - Ansprüche daher nur direkt gegen Co - Regress Co gegen Manager - Ausnahme: Organfunktion Manager Direkthaftung gem zb 25 GmbHG oder 84 AktG - Ausnahme: Arbeitskräfteüberlassung: Haftung Co für durchschnittliche berufliche oder fachliche Qualifikation und die Arbeitsbereitschaft des überlassenen Arbeitnehmers (keine Haftung für schlechte Arbeitsleistung). - Bei Arbeitnehmerähnlichkeit Minderung gem DHG möglich Page 3

Interim-Manager Kunde Direktvertrag Manager Kunde Daher: Primärer Direktanspruch Kunde gegen Manager Minderung DHG bei Arbeitnehmerähnlichkeit möglich Haftung Co (bei Vermittlung) nur bei Auswahlverschulden oder sonstiger Pflichtverletzung gem Vertrag Co Kunde, zb Koordinations- oder Informationspflichtverletzung Page 4

Haftungsfall Verlauf Werbung Anbotsphase/Vertragsverhandlungen/Aufklärung über die Leistung Vertragsgestaltung Leistungsabwicklung/begleitende Aufklärung Nachvertragliche Pflichten/Obliegenheiten als Versicherungsnehmer Page 5

Haftungsfall rechtliche Beurteilung 1. Schaden 2. Rechtswidrigkeit 3. Verschulden 4. Kausalität 5. (Adäquanz) Verlust des Entgeltanspruchs bedeutet noch keine Haftung! (sog wertlose Leistung ) Page 6

Sorgfaltsmaßstab 1 Manager und Co = Sachverständiger objektive Beurteilung gemäß 1299 ABGB Kenntnisse und Fähigkeiten des durchschnittlichen SV Vergleichsgruppe subjektive Ausnahmen Page 7

Sorgfaltsmaßstab 2 / Interim-Management als Unternehmensberatungs-DL Berufsbild Unternehmensberater Funktionelle Aufgaben (Informationsbeschaffung, Problemerkennung, ) Maßnahmen (inhaltlich und organisatorisch [ organisatorische Effizienz ]) Kenntnisse und Fähigkeiten (Auswahl: Managementmethoden, Kommunikationsstrukturen, Unternehmensanalyse, Unternehmensbewertung, Due Diligence, Patentverwertung, Controlling, Organisationsentwicklung und Innovationsberatung, qualifiziertes Personalmanagement, Marketing, Technik/Technologie. Logistikberatung, Finanz- und Rechnungswesen, Raumwirtschaft, Umweltmanagement, Außenwirtschaft, Wirtschaftsmediation, ) Berufsbild daher extrem weit: Einschränkung erforderlich Page 8

Beraterhaftung und Beratungsbranche I. Versicherungsmakler, IT-Consultants, Buchhalter, Vermögensberater, beratende Ingenieure, etc: Je mehr Hard Skills desto mehr Haftungsneigung II. Coaches, Kommunikationstrainer, Werbefachleute, etc: Je mehr Soft Skills desto weniger Haftungsneigung III. IV. Sonderfall: Unternehmensberater Besonderes Berufsrecht (zb Wohlverhaltenspflichten nach WAG) Page 9

Gefährliche Aussagen in Werbeunterlagen Haftungsbegünstigende Aussagen: Aussagen mit (unrichtigem) Tatsachenkern Garantieaussagen Angabe von Spezialgebieten, etc Unbedenkliche Aussagen: wertende Aussagen Aussagen über Softskills Preiswerbung Berater = Sachverständiger; Maßstab des 1299 ABGB Page 10

Vertragsverhandlungen Aufklärung über die eigene Leistung Empfehlung: Bedürfnisprüfung des Kunden Aufklärung über Mitwirkungspflichten des Kunden Prüfung, ob andere Berater eingebunden werden Aufklärung über weitergehenden Beratungsbedarf Wie hat Aufklärung zu erfolgen? Maßgeblichkeit der Kenntnisse und Fähigkeiten des Kunden Page 11

Gefahr: Konkretisierung von Pflichten in Werbung/Pitch 1. Wir sind hochspezialisiert und kennen die Bedürfnisse unserer Kunden 2. Vertragsverhandlungen ohne Einschränkung und Vorbehalte 3. Allgemeiner Maßstab: Leichter Beratungsfehler / leichte Fahrlässigkeit Konsequenz: Erhöhter Sorgfaltsmaßstab aufgrund Werbung und Erstgespräch / Absenkung Beurteilungsmaßstab Verschulden Page 12

Vertragsgestaltung I Vertragstypen (Werk-, Auftrags- und freier Dienstvertrag) Bsp Werk: zb projektbezogen mit definiertem Erfolg Nebenpflichten va für Co relevant Koordination Prüfung (zb Vorleistungen) weitergehende Aufklärung Bsp freier DV: Sorgfältiges Management für bestimmte Zeit Sorgfaltsverbindlichkeit Erfolgsverbindlichkeit Page 13

Vertragsgestaltung II Genaue Leistungsdefinition Sorgfalt des Beraters und Maßstab der Leistung Kenntnisse und Fähigkeiten des Kunden Resourcen des Kunden etc Entgeltvereinbarung Page 14

Vertragsgestaltung III Haftungsausschlüsse Haftungsausschluss für Verschulden Haftungsbegrenzung Verkürzung der Verjährung Page 15

Vertragsgestaltung IV Verwendung von AGB 864a und 915 ABGB Vertrag und Versicherung Haftungs- und Deckungsausschluss Schiedsvereinbarungen Auslandsdeckung extrem gefährlich: Leistungsgarantien Page 16

Leistungsabwicklung Pflichten bei Durchführung (ohne vertragliche Festlegung siehe zb CEN Abschnitt 6) Laufende Aufklärung Dokumentation / Kommunikation Einbau von Disclaimern und Definition des Adressaten Page 17

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit RA Dr. Clemens Völkl Nussdorferstraße 10-12, 1090 Wien Tel: +43 1 317 71 01, +43 1 317 12 58 Fax: +43 1 317 12 58 14 Mail: clemens@ra-voelkl.at Page 18