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1 ES Corporate Governance Forum Quartalstreffen am Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern - Jüngste Entwicklungen zu Business Judgement Rule und - Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Selter

2 Inhaltsübersicht I. Business Judgement Rule (BJR) II. Folie 2 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

3 I. Business Judgement Rule (BJR) 1. Grundlegendes 93 Abs. 1 Satz 2 AktG: Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Folie 3 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

4 I. Business Judgement Rule (BJR) 1. Grundlegendes a. Haftungsrechtliches Privileg (safe harbour, Recht auf Irrtum ) b. Bezugspunkt: Entscheidungsprozess (nicht Inhalt der Entscheidung) c. Psychologisches Phänomen der sog. hindsight bias (Befangenheit bei nachträglicher Betrachtung Rückschaufehler ) Folie 4 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

5 I. Business Judgement Rule (BJR) 2. Voraussetzungen a. Unternehmerische Entscheidung (Ä gebundene Entscheidung) b. Handeln zum Wohl der Gesellschaft c. Freiheit von Sonderinteressen und sachfremden Einflüssen d. Angemessene Informationsgrundlage Folie 5 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

6 I. Business Judgement Rule (BJR) 3. Sonderfälle a. Konkrete Existenzgefährdung => regelmäßig: Pflichtverletzung => Ausnahme: start-up-unternehmen u. Sanierungsfälle b. Abstrakte Bestandsgefährdung (Abwägung zw. Grad der Wahrscheinlichkeit der Existenzvernichtung u. Nutzen der Maßnahme) Folie 6 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

7 I. Business Judgement Rule (BJR) 4. Rechtsfolge und Beweislast a. Keine Pflichtverletzung trotz Eintritts eines Schadens (nicht bloß Wegfall des Verschuldens) b. Organmitglied muss Voraussetzungen darlegen und beweisen Folie 7 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

8 II. 1. Ausgangssituation a. Erforderliches Know how im Gremium nicht vorhanden b. Besondere Kenntnisse und/oder Fähigkeiten (Ä Mindestkenntnisse u. fähigkeiten) c. Beratung des Aufsichtsrats und nicht bloß von einzelnen seiner Mitglieder Folie 8 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

9 II. 1. Ausgangssituation d. Experte berät falsch, weshalb der Gesellschaft ein Schaden entsteht e. Z. B. hinsichtlich Insolvenzreife, rechtliche Zulässigkeit und Wirksamkeit von Kapitalmaßnahmen Folie 9 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

10 II. 2. Rechtsfolge a. Keine Pflichtverletzung (Mindermeinung) Arg.: Vgl. zur BJR (Wertung des Gesetzgebers bei unternehmerischen Entscheidungen) b. Kein Verschulden (BGH, herrschende Literatur) Arg.: Parallele zum Rechtsirrtum (nur individuelle Vorwerfbarkeit betroffen; bei gebundener Entscheidung) Folie 10 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

11 II. 3. Voraussetzungen (Übersicht) a. Erkennen des Beratungsbedarfs b. Auswahl eines unabhängigen und fachlich qualifizierten Beraters c. Uneingeschränkte Versorgung des Beraters mit Informationen d. Plausibilitätskontrolle Folie 11 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

12 II. 3. Voraussetzungen a. Erkennen des Beratungsbedarfs - Sensibilität für sich stellende Fragen - realistische Einschätzung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten - Überwindung eigener Trägheit - Bekenntnis gegenüber Dritten, auf fachliche Hilfe durch Externe angewiesen zu sein Folie 12 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

13 II. 3. Voraussetzungen b. Auswahl eines - unabhängigen und - Syndikusanwälte? - fachlich qualifizierten Beraters - Berufsträger? (Sonderfall: Fachanwalt) - Qualifikation muss tatsächlich vorliegen - einschlägige Erfahrung des Beraters? Folie 13 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

14 II. 3. Voraussetzungen c. Uneingeschränkte Versorgung des Beraters mit Informationen (vollständige Unterrichtung) - Mitteilung von Tatsachen - Dokumente sind zur Verfügung zu stellen - Lücken und/oder Falschinformationen erfolgen - bewusst - unbewusst Folie 14 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

15 II. 3. Voraussetzungen d. Plausibilitätskontrolle - Gutachten über das Gutachten ist nicht erforderlich - nicht nur Ergebnis, sondern auch Begründung muss zur Kenntnis genommen werden - Schriftform des Gutachtens erforderlich? BGH: Frage des Einzelfalls (Eilfälle u.a.) Folie 15 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2014

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 16 Einhaus Selter Rechtsanwälte GbR 2013

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