Überleitung WE-Pensionsfonds FSVG Pensionsversicherung NEU im FSVG Feststellungsbescheide Fristen Anträge B. Wisleitner Seite 1 Überleitung ab 1.1.2013 Beitragspflicht im FSVG ab 1.1.2013 Pensionsauszahlung durch die SVA ab Februar 2014 Grundlagen: Pensionsfonds-Überleitungsgesetz BGBl I 4/2013 Überleitungsstatut B. Wisleitner Seite 2 1
Informationen www.archingwe.at Mit Links zur B. Wisleitner Seite 3 Versicherungspflicht PV Einbeziehung in das FSVG seit 1.1.2013 gem. 2 Abs. 1 Z 3 FSVG Versicherungspflicht bei aufrechter Befugnis Formal: Anknüpfung an Kammermitgliedschaft und Ausnahme bei ruhender Befugnis B. Wisleitner Seite 4 2
Beitragsgrundlage Alle ZT werden 2013, 2014 und 2015 als Neugründer eingestuft Vorläufige Grundlage ZT = 537,78 (Wert 2013) Antrag auf höhere Bemessung möglich Allgemeine Mindestgrundlage PV: 673,17 (Wert 2013) B. Wisleitner Seite 5 Antrag auf höhere Beitragsbemessung Gem. 33 Abs 5 FSVG können die Grundlagen (vorläufig) angehoben werden für: Beiträge 2013 auf Basis der Einkünfte 2010 Beiträge 2014 auf Basis der Einkünfte 2011 Beiträge 2015 auf Basis der Einkünfte 2012 B. Wisleitner Seite 6 3
Angestellte GeschäftsführerInnen Bisher: Beitragsvorschreibung an die ZT-Gesellschaft Im FSVG: Beitragsvorschreibung direkt an die Versicherten B. Wisleitner Seite 7 Beitragsbefreiung für PensionistInnen Beitragsbefreiung im FSVG für WE- Pensionisten Gem 33 Abs. 4 FSVG ZiviltechnikerInnen ausgenommen, die am 1. Jänner 2013 Anspruch auf Eigenpension aus der WE B. Wisleitner Seite 8 4
Anrechnung von Beitragszeiten Anrechnung von WE-Beitragszeiten auf Wartezeiten als Beitragszeiten der Pflichtversicherung ( 33 Abs 3 FSVG) Keine Anrechnung für Personen, die ausschließlich eine WE-Pension (Alterspension als Besondere Pensionsleistung nach 20c beziehen) B. Wisleitner Seite 9 Anrechnung gilt für 1. für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit nach 4 Abs. 1 APG, 2. für die Erfüllung der Wartezeit nach 120 Abs. 3 bis 6 GSVG (mit weiteren Verweisen), 3. für die Erfüllung der Voraussetzungen nach 4 Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 Z 1 APG für den Anspruch auf Korridor- und Schwerarbeitspension, 4. für die Erfüllung der Voraussetzungen nach 131 Abs. 1 Z 2 GSVG (mit weiteren Verweisen), für den Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer 5. für die Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitspension nach den 132 Abs. 3 und 133 Abs. 2, 2a, 3 und 6 GSVG sowie nach Art. III Abs. 4 der 10. Novelle zum GSVG, BGBl. Nr. 112/1986, und 6. für die Feststellung der Leistungszugehörigkeit nach 129 GSVG ( 251a ASVG, 120 BSVG). B. Wisleitner Seite 10 5
Feststellung der Anwartschaften - Übersicht Übersicht der wesentlichen Anwartschaften Alle Beträge in Euro Geldwert 2013 Altersklassensystem (AKS): Beiträge 1951 30.6.2000 Pensionskontensystem (PKS): Beiträge ab 1.7.2000 B. Wisleitner Seite 11 Muster Pensionsübersicht monatliche Anwartschaften zahlbar 14 mal jährlich Alterspension zum Alter 65 Geldwert 2013 Alterspension zum Alter 70 Geldwert 2013 Altersklassensystem 66,00 94,00 Pensionskontensystem 770,00 990,00 Summe 836,00 1.084,00 B. Wisleitner Seite 12 6
Versicherungszeiten, Teilnahme Angabe der Pflichtversicherungszeiten Basis für Anrechnung auf ASVG/GSVG- Wartezeiten Freiwillige Zeiten im Bescheid angeführt Durchschnittliche Teilnahme aus dem AKS (15,75%, 25%, 50%, 75% oder 100%) B. Wisleitner Seite 13 Muster Pflichtversiche rungszeiten bis 31.12.2012 Monate Durchschnittliche Teilnahme % Details siehe AKS 71 18,49 Beilage 3 PKS 150 n.a. Begründung 221 B. Wisleitner Seite 14 7
Spruch des Bescheides I Alle Werte in Euro mit Geldwert 2013 Anwartschaft ( zum Regelpensionsalter 70 Männer, 65 Frauen) aus dem Altersklassensystem Abschlag in % Pensionsantritt vor Regelpensionsalter B. Wisleitner Seite 15 Spruch des Bescheides II Anwartschaft ( zum Alter 70) aus dem Pensionskontensystem Abschlag in % Pensionsantritt vor 70. LJ Berufsunfähigkeitspension ( ) Mindestpension bei Berufsunfähigkeit ( ) B. Wisleitner Seite 16 8
Spruch des Bescheides III Valorisierung ab 2013 (Werterhalt %) Versicherungszeiten (Monate) Hinweis, dass ab 2014 die SVA Pensionen zahlt B. Wisleitner Seite 17 Begründung des Bescheides Rechtsgrundlagen Stammdaten Berechnung Anwartschaften Berechnung Versicherungszeiten Wechsel der pensionsauszahlenden Stelle B. Wisleitner Seite 18 9
Beilagen zum Bescheid Vergleich mit Kontoinformation zum 31.12.2005 Entwicklung persönliches Pensionskonto im Pensionskontensystem Berechnung der durchschnittlichen Teilnahme im Altersklassensystem B. Wisleitner Seite 19 Vergleich Bescheid 2013 mit Kontoinformation 2005 B. Wisleitner Seite 20 10
Vergleich Bescheid 2013 mit Kontoinformation 2005 Kontoinformation 31.12.2005 B. Wisleitner Seite 21 Vergleich Bescheid 2013 mit Kontoinformation 2005 Bescheid 31.12.2012 B. Wisleitner Seite 22 11
Entwicklung persönliches Pensionskonto B. Wisleitner Seite 23 Höherversicherung persönliches Pensionskonto B. Wisleitner Seite 24 12
Gesamtdarstellung persönliches Pensionskonto.............. Gesamt B. Wisleitner Seite 25 Übersicht WE-Versicherungsverlauf B. Wisleitner Seite 26 13
Übersicht WE-Versicherungsverlauf B. Wisleitner Seite 27 Pensionskontensystem (PKS) - Details Pensionsalter Berechnungsgrundlagen Beispiel B. Wisleitner Seite 28 14
Pensionsalter (PKS) Pensionsalter = 65 für Männer und Frauen Im Bescheid wird der höhere Wert zum Alter 70 angegeben Ein Prozentsatz wird durch lineare Interpolation der Werte zum Alter 65 ( _Pens65) und 70 ( _Pens70) berechnet und im Bescheid angegeben (monatlicher Abschlag %). Bei Pensionsantritt vor dem 70. LJ werden vom Wert zum Alter 70 ( _Pens70) ausgehend die monatlichen Abschläge in Prozent abgezogen. B. Wisleitner Seite 29 Pensionsalter (PKS) Regelpensionsalter Bisher: Geldwert zum Pensionsantritt B. Wisleitner Seite 30 15
Pensionsalter (PKS) Wert im Bescheid: Grundlage Alter 70 B. Wisleitner Seite 31 Pensionsalter (PKS) B. Wisleitner Seite 32 16
Pensionsalter (PKS) B. Wisleitner Seite 33 Pensionsalter (PKS) B. Wisleitner Seite 34 17
Berechnungsbeispiel Pensionskontensystem _Pens70 = 990,00 (PKS) monatlicher Abschlag = 0,3704% Pensionsantritt mit 68 ( _Pens68) = 24 Monate vor dem 70. LJ _Pens68 = 990,00 24 * 0,3704% = 901,99 B. Wisleitner Seite 35 Altersklassensystem (AKS) - Details Pensionsalter Berechnungsgrundlagen Beispiel B. Wisleitner Seite 36 18
Pensionsalter Altersklassensystem Männer: Regelpension 70, Frühpension 65 Frauen: Regelpension 65, Frühpension 60 Im Bescheid wird der Wert zum Regelpensionsalter (M: 70; F: 65 ) angegeben Für Pensionsantritte vor dem Regelpensionsalter werden die Abschläge analog wie bei den Pensionskontensystem-Pensionen gerechnet. Die Prozentwerte sind aber (wie bisher) unterschiedlich! B. Wisleitner Seite 37 Berechnungsgrundlagen Aliquotierung analog der Berechnung im Pensionskontensystem Berechnung des Prozentsatzes für jeweilige Altersklasse (AK%) Pension in Prozent ist die Summe der Teilnahmen pro Altersklasse, z.b.: AK30% + AK37% + AK45% = Pension % B. Wisleitner Seite 38 19
Berechnungsbeispiel Pensionskontensystem _Pens70 = 94,00 (AKS) monatlicher Abschlag = 0,4965% Pensionsantritt mit 68 ( _Pens68) = 24 Monate vor dem 70. LJ _Pens68 = 94,00 24 * 0,4965% = 82,80 B. Wisleitner Seite 39 Berufsunfähigkeit Berechnung eines (fiktiven) Anspruchs zum 31.12.2012 aufgrund der bezahlten Beiträge Die so errechneten Anwartschaften zum 31.12.2012 werden getrennt nach Altersklassensystem und Pensionskontensystem mit dem Pensionswert zum 65. LJ linear interpoliert. Berechnung einer Mindestpension (für Teilnahmen seit 1.7.2000) bis zum 55. LJ. Für Anwartschaften, die bis zum 30.6.2000 erworben wurden, gelten anteilig diese als Mindestpension. B. Wisleitner Seite 40 20
Fristen und Anträge Beitragsrückstände Gegenrechnung Pensionsanträge AKS: Feststellungsbescheid Anrechnung von FSVG-Zeiten Antrag auf Abfindung von Anwartschaften LebensgefährtInnen Antrag auf Nachkauf von Beitragszeiten B. Wisleitner Seite 41 Nachkauf Altersklassensystem Nur bei nicht erfüllter Wartezeit im AKS D.h.: < 120 Beitragsmonate in der WE Ca 130 Anträge wurden bis 30.06.2013 gestellt Basis Mindestbeitrag für das Jahr 2012 Entrichtung bis 30.06.2014 zulässig Achtung: Auch FSVG-Teilnahme bis 2022 wird auf die Wartezeit angerechnet B. Wisleitner Seite 42 21
AKS: Festsellungsbescheid Anrechnung von FSVG-Zeiten Wartezeit (120 Monate) im Altersklassensystem unerfüllt Anrechnung von FSVG-Zeiten bis 31.12.2022 ( 31 Abs. 5) Antragstellung binnen 6 Monaten ab Erfüllung der Wartezeit (33 Abs. 3) B. Wisleitner Seite 43 Rückstände Rückständige Beiträge 31.12.2013 nicht zur Gänze beglichen Gegenrechnung mit persönlichem Pensionskonto 30,6% der Beiträge Umlageanteil werden vom Guthaben am PPK abgezogen B. Wisleitner Seite 44 22
Abfindung LebensgefährtInnen Keine neuen Zuerkennungen von Leistungen im FSVG Abfindung wenn: Lebensgemeinschaft spätestens am 31.12.2010 bei WE gemeldet Alle Voraussetzungen zum 31.12.2012 erfüllt ca. 260 Anträge wurden gestellt, Frist am 30.06.2013 abgelaufen B. Wisleitner Seite 45 Pensionsanträge Antrag bei WE: bis 31.12.2013 Antrag bei SVA: ab 1.1.2014 Ausnahme: Wartezeit bei Hinterbliebenenpension: Antrag immer bei WE (baik) ( 34 Abs. 5 StWE) B. Wisleitner Seite 46 23
Umstellung der Pensionszahlungen baik-we zahlt bis Ende Dezember 2013 die Pensionen = ( Pensionen Jänner 2014) SVA zahlt ab 1.2.2014 die Pensionen (= Vorschuss Sterbemonat) Zahlungsfluss Jänner 2014 1.3.2014 erste reguläre Pensionszahlung durch SVA (= Pension Februar 2014) B. Wisleitner Seite 47 24