Empfehlung zur Umsetzung von Rechnungsprozessen mit WebEDI

Ähnliche Dokumente
Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie)

TEIL 1. WebEDI. GS1 Standards. WebEDI Anbindung von Lieferanten an Handelsunternehmen. Anwendungsempfehlung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

WebEDI Anbindung von Fachhändlern an Hersteller

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF /0183-IV/9/2005)

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten?

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach

Informationsaustausch mit StratOz ZUGVoGEL. Formatunabhängig, modular, clever.

Benutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.

Web EDI für KMU Swisscom Conextrade mit Suprag AG

Spezial. Das System für alle Kostenträger! Elektronischer Kostenvoranschlag. Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash!

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh

SelectLine Auftrag. ab Version 13

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Mandantenrundschreiben vom Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Bearbeiten elektronische Rechnungen (Invoices)

IT-Netzwerk IHK-Koblenz

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Möglichkeiten der verschlüsselten -Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015

sicherer Dokumentenaustausch - vertraulich, überprüfbar und gesetzeskonform

Anbindung an easybill.de

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

easysolution GmbH easynet Bessere Kommunikation durch die Weiterleitung von easynet-nachrichten per nach Hause

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Versandoptimierung VKA Versandkostenkontrolle und Abrechnung

Version NotarNet Bürokommunikation. Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: Newsletter mit WebEdition versenden

Beschaffung mit. Auszug aus dem Schulungshandbuch: Erste Schritte im UniKat-System

Anleitung für den Datenaustausch mit mobile.de

.htaccess HOWTO. zum Schutz von Dateien und Verzeichnissen mittels Passwortabfrage

Datenübernahme und Datensicherheit

Leichte-Sprache-Bilder

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

BUSINESS SOFTWARE. www. sage.at

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Hinweise zum elektronischen Meldeformular

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach?

Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Persönliches Adressbuch

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

1. Voraussetzungen a. Generelle Voraussetzungen

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Weniger Kosten, mehr Möglichkeiten. Electronic Data Interchange (EDI): Optimierung von Geschäftsprozessen durch beleglosen Datenaustausch

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Homebanking-Abkommen

Kurzeinweisung. WinFoto Plus

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC

Anleitung OpenCms 8 Inhaltstyp Kommentare

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com

Fragen und Antworten

Informationsblatt THM / Gutschriften / Korrekturbelege (Stand )

(Text von Bedeutung für den EWR)

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

Lehrer: Einschreibemethoden

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

YouTube: Video-Untertitel übersetzen

Leitfaden trixikfz Online

Leitfaden zur Nutzung des System CryptShare

Stand Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H 1

tntswisspost.com TNT SWISS POST AG RECHNUNGEN Einfache Kontrolle und effiziente Verarbeitung THE PEOPLE NETWORK 1/6

Weblink-Funktion. Arbeitshilfe. Version Copyright 2012 MOA-Soft Maik O. Ammon Oehder Weg 26 D Schwelm

Sichern auf den zentralen TSM-Servern unter Windows. Sichern auf den zentralen TSM-Servern unter Windows

Leitfaden zu Jameica Hibiscus

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

Universal Dashboard auf ewon Alarmübersicht auf ewon eigener HTML Seite.

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Die integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept

Tipps & Tricks Neuerungen Nr. 5/ Externe Web-Shops im UniKat für Laborverbrauchsmaterial & Chemikalien

Kundenleitfaden zur Sicheren per WebMail

Success! Bestellausgabe

Sie werden sehen, dass Sie für uns nur noch den direkten PDF-Export benötigen. Warum?

THUNDERBIRD. 1 Was ist sigmail.de? 2 Warum sigmail.de? UP ESUTB.8-1-2

LOG-FT BAG Filetransfer zum Austausch mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Kurzanleitung

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER DATEIEN ARCHIVIEREN

TeamSpeak3 Einrichten

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

Abrechnung. Weitere Schritte

FlowFact Alle Versionen

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Der richtige Start mit Exact Online

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Domaintransfer von Switch zu switchplus

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Anleitung Thunderbird Verschlu sselung

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Transkript:

Empfehlung zur Umsetzung von Rechnungsprozessen mit WebEDI mit der GS1 Germany Mustervereinbarung über den Elektronischen Datenaustausch (EDI), Nachrichtentyp EANCOM INVOIC GS1 Germany GmbH Seite 1

Empfehlung zur Umsetzung von Rechnungsprozessen mit WebEDI mit der GS1 Germany Mustervereinbarung über den Elektronischen Datenaustausch (EDI), Nachrichtentyp EANCOM INVOIC - GS1 Germany-Anwendungsempfehlung - Stand: 08. Juli 2010 GS1 Germany GmbH Seite 2

Vorwort Die Übermittlung von elektronischen Rechnungen mittels EDI und WebEDI gehört zu den Standardanwendungen in der Wirtschaft. Aufgrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat der Gesetzgeber am 19.12.2008 mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz eine bereits lange von der Wirtschaft geforderte Vereinfachung umgesetzt: Seit dem 1. Januar 2009 kann in Deutschland bei EANCOM -Rechnungen auf die Sammelabrechnung (zusammenfassende Rechnung) verzichtet werden. Bis 31.12.2008 verlangte das Umsatzsteuergesetz beim elektronischen Datenaustausch (EDI) zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung, die meist in Papierform ausgestellt wurde. Seit dem 01.01.2009 genügen eine Vereinbarung über den EDI-Datenaustausch und der Einsatz von sicheren Datenaustauschverfahren, welche die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten. Am 9. Juni 2009 veröffentlichte GS1 Germany daher die Muster einer Vereinbarung über den Elektronischen Datenaustausch (EDI), Nachrichtentyp INVOIC, mit EANCOM. Ziel war es, nach Abschaffung der Sammelabrechnung bei EDI-Rechnungen durch den Gesetzgeber zum 1. Januar 2009 Rechtssicherheit für die Anwender bei EANCOM -Rechnungen zu schaffen. Die Empfehlung ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.gs1- germany.de/content/standards/ebusiness/edi_praxis/elektron_rechnungen/index_ger.html Neben klassischem EDI zwischen Handelspartnern stellte sich die Frage, wie mit Rechnungen im WebEDI-Verfahren umgegangen werden soll, da hier in der Vergangenheit auch die Sammelabrechnung eingesetzt wurde. In diesem Dokument sind die entsprechenden Empfehlungen zur Umsetzung von WebEDI-Rechnungsaustausch im EDI-Verfahren dargestellt. GS1 Germany bedankt sich bei allen Experten, die an der Erarbeitung der Empfehlung mitgewirkt haben, für ihr Engagement. Änderungshistorie Datum Teildokument Abschnitt Alter Text Neuer Text 08.07.2010 Gesamtdokument Erstveröffentlichung GS1 Germany GmbH Seite 3

1. Das WebEDI-Verfahren WebEDI ist ein Verfahren zur EDI-Anbindung von Geschäftspartnern ohne EDI-Infrastruktur unter Nutzung der Internet-Technologie. Auf Basis von web-basierten Formularen, gegebenenfalls ergänzt durch Turnaround-Verfahren und ASCII-Schnittstellen, können EDI-Nachrichten mittels eines Web-Browsers empfangen, angesehen, ausgedruckt bzw. erfasst und versendet werden. WebEDI ist nicht standardisiert, es gibt jedoch von GS1 Germany Anwendungsempfehlungen hinsichtlich Dateninhalten, Schnittstellen und Maskenlayout. Es ist im Interesse des WebEDI-Anwenders, von allen Partnern möglichst gleiche WebEDI- Masken zu erhalten. Damit wird der manuelle Arbeitsaufwand wesentlich reduziert. Daher wurden im Rahmen der GS1 Germany WebEDI-Empfehlungen auf Basis des EANCOM - Standards einheitliche Datenprofile und Maskenlayouts für die Nachrichtentypen Bestellung (ORDERS), Lieferavis (DESADV), Wareneingangsmeldung (RECADV) sowie Rechnung/ Gutschrift (INVOIC) entwickelt. Diese Geschäftsvorfälle können dem EDI-Anwender im Browser angezeigt, im PDF-Format ausgedruckt, bei vorhandenem Inhouse-System weiterverarbeitet und archiviert werden. Damit ermöglichen WebEDI-Betreiber ihren Anwendern, zuvor definierte Geschäftsvorfälle über WebEDI mit ihnen abzuwickeln. Der Anwender wählt sich über eine Benutzerkennung und ein Passwort auf den Webserver des WebEDI-Betreibers ein und füllt die bereitgestellten WebEDI-Masken mit den geforderten Informationen aus, lädt diese über eine ASCII-Schnittstelle hoch oder bestätigt die bereitgestellten Informationen (Turnaround). Die auf dem Webserver vom Betreiber eingestellten Informationen werden in das Standardformat EANCOM konvertiert und können schließlich vom Rechnungsempfänger vollautomatisiert in die jeweiligen Inhouse-Applikationen übernommen werden. Der WebEDI-Anbieter profitiert auf vielfältige Weise durch die automatisierte Verarbeitung der Informationen, indem beispielsweise eine Verringerung eigener Eingabefehler und eine Reduzierung eigener Eingabekosten erzielt wird. Ein weiterer essenzieller Nutzen ist in der Verringerung der Durchlaufzeiten innerhalb der gesamten Auftragsabwicklung zu sehen. Die Anzahl der für den WebEDI-Anbieter in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Daten erhöht sich mit dem Grad der Durchdringung von WebEDI, sodass mit jedem weiteren Anwender der Nutzen für den Anbieter steigt. GS1 Germany GmbH Seite 4

2. Fokus der Empfehlung Das zugrunde liegende Szenario für die Umsetzung der EANCOM INVOIC-Mustervereinbarung mit WebEDI ist die Rechnungsstellung durch den WebEDI-Anwender an einen EDI-fähigen Rechnungsempfänger und spiegelt die GS1 Germany WebEDI-Empfehlung Anbindung Lieferanten an Handelsunternehmen wider. Die GS1 Germany-Empfehlung zur Anbindung von Fachhändlern an Industrieunternehmen ist hier nicht im Fokus, da hier der Rechnungsempfänger nicht EDI-fähig ist und somit eingehende EDI-Rechnungen nicht verarbeiten kann. In diesen Fällen kann die Rechnungsstellung zum Beispiel über qualifiziert signierte PDF-Rechnungen oder Papier erfolgen. 3. Umsetzung Rechnungsstellung bei WebEDI Gemäß Umsatzsteuergesetz kann auf eine elektronische Signatur verzichtet werden, wenn Rechnungen im EDI-Verfahren übertragen werden. Bei der Umsetzung des EDI-Verfahrens muss unter anderem die Echtheit der Herkunft (Authentizität) und die Unversehrtheit der Daten (Integrität) sichergestellt werden und eine Vereinbarung zwischen den Partnern existieren. Im Umsatzsteuergesetz wird hinsichtlich EDI auf Artikel 2 der EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (94/820/EG) verwiesen. EDI ist hier wie folgt definiert: Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet. Für die Umsetzung elektronischer Rechnungen im WebEDI-Verfahren bedeutet dies, dass WebEDI als EDI-Verfahren angesehen werden kann, wenn die unten angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechnungsstellung mittels WebEDI ist als eine Methode der Erstellung von Rechnungen im EANCOM INVOIC-Format anzusehen. Vom Rechnungssteller wird diese nicht direkt über einen eigenen Konverter oder über EDI-Clearing erstellt, sondern mittels einer Bildschirmmaske des WebEDI-Betreibers. Zwischen Rechnungsversender und Rechnungsempfänger im umsatzsteuerlichen Sinne sollte deshalb eine Vereinbarung wie beim klassischen EDI- Verfahren eingesetzt werden. Denn die Bedienung Dritter, sei es aufseiten des Rechnungsversenders oder aufseiten des Rechnungsempfängers, führt nicht zu einer Pflichtverlagerung im umsatzsteuerlichen Sinne. Die entsprechenden Pflichten, die sich bei der Anwendung des EDI-Verfahrens aus der Gesetzgebung ergeben, sind einzuhalten. In erster Linie sind hier das Umsatzsteuergesetz und die Abgabenordnung sowie GoBS bzw. GoBIT zu nennen. Hier ist zu beachten, dass die entsprechenden gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Aufbewahrung, der Sichtbarmachung der EDI-Dateien und der Verfahrensbeschreibung einzuhalten sind. Bis zur Erzeugung der EANCOM INVOIC liegen die Pflichten beim Leistungserbringer bzw. seinem beauftragten Dienstleister. Näheres hierzu ist in der Mustervereinbarung und der zugehörigen Kommentierung zu finden. GS1 Germany GmbH Seite 5

Gemäß dem BMF-Schreiben vom 29.01.2004 kann eine Rechnung im Namen und für Rechnung des Unternehmens von einem Dritten ausgestellt werden (vgl. Abschnitt 2.4 im BMF- Schreiben). Der WebEDI-Betreiber ist hier als Dritter im Sinne des Gesetzes zu sehen. Betreibt eine der Parteien auch gleichzeitig die WebEDI-Plattform, ist in jedem Falle auf eine technische und organisatorische Trennung zwischen den eigenen Daten und der Sphäre des jeweils anderen Vertragspartners zu beachten. Es ergibt sich somit folgendes Szenario: Es ist somit festzuhalten, dass die Erzeugung der Rechnung mittels WebEDI eine Dienstleistung im Auftrag des Leistungserbringers ist. Die EANCOM -Datei wird dann an den Empfänger übermittelt. Umsatzsteuerrechtlich gesehen ist die EANCOM -INVOIC-Datei die Rechnung. Zivilrechtlich kann der WebEDI-Dienstleister im Auftrag und im Namen (echte Stellvertretung) des Handelshauses die Mustervereinbarung mit dem Lieferanten schließen. Die notwendige Beauftragung eines Dienstleisters für WebEDI durch den Leistungserbringer ist ein separates Vertragsverhältnis (vgl. auch BMF-Schreiben vom 29.01.2004). Hier ist zu beachten, dass die entsprechenden Aufbewahrungspflichten, die Sichtbarmachung der EDI-Datei und die Verfahrensbeschreibung vom jeweiligen Leistungserbringer und Rechnungsempfänger und nicht vom Dienstleister einzuhalten sind. GS1 Germany GmbH Seite 6

4. Umsetzungsschritte Basierend auf den oben genannten Voraussetzungen, sind die folgenden Punkte bei einer Rechnungsstellung mittels WebEDI hervorzuheben: Rechnungssteller (Leistungserbringer) - WebEDI-Nutzer - Abschluss GS1 Germany-Mustervereinbarung zwischen den Handelspartnern Rechnungsempfänger (Leistungsempfänger) - EDI-Rechnungsempfänger - Abschluss GS1 Germany-Mustervereinbarung zwischen den Handelspartnern Beauftragung/Vollmacht des Dienstleisters (WebEDI-Betreiber) zur Rechnungsstellung/Konvertierung nach EANCOM im Auftrag des Leistungserbringers Beauftragung bzw. Einrichtung WebEDI-Portal zur Erzeugung von EDI-Rechnungen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an EDI-Rechnungsstellung in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister/WebEDI-Betreiber Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an EDI-Rechnungsstellung inkl. Verfahrensbeschreibung Test & Implementierung Test & Implementierung GS1 Germany GmbH Seite 7

Haftungsausschluss Diese Empfehlung stellt eine Hilfestellung für die Nutzer dar. Es bedeutet insofern eine Vereinheitlichung und somit Erleichterung des Tagesgeschäfts, weil bilateraler Abstimmungsaufwand minimiert wird. Die Empfehlung wurde von einer Arbeitsgruppe der GS1 Germany GmbH nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (siehe Datum, Stand Seite 1) geltenden gesetzlichen Regelungen entworfen. In keinem Fall ersetzt sie die juristische und steuerliche Prüfung auf Anwendbarkeit und Anpassung im konkreten Einzelfall. Jeder Nutzer setzt die Empfehlung in vollem Umfang eigenverantwortlich ein. GS1 Germany GmbH lehnt jede Haftung aus und im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung dieser Empfehlung und der zugehörigen Mustervereinbarung sowie der Kommentierung ab. Bei der Erstellung der Empfehlung wurden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, die Informationen exakt und fehlerfrei zu halten. Dennoch können der Herausgeber und die Mitwirkenden für die Fehlerfreiheit nicht garantieren und übernehmen diesbezüglich keine Haftung. Der Inhalt dieses Dokuments ist nur für den bilateralen Gebrauch bestimmt. Er darf über den eigentlichen Zweck hinaus ohne vorherige schriftliche Genehmigung von GS1 Germany weder reproduziert noch in ein Suchsystem eingestellt oder in irgendeiner Form vervielfältigt werden. Kontakt GS1 Germany GmbH Klaus Förderer / Norbert Horst Maarweg 133. D-50825 Köln Postfach 30 02 51. D-50772 Köln Tel. 0221 94714-0; Fax 0221 94714-291 email: foerderer@gs1-germany.de / horst@gs1-germany.de http://www.gs1-germany.de, Rubrik GS1-Standards/eBusiness GS1 Germany GmbH Seite 8