Landratsamt Bodenseekreis - Jobcenter - Albrechtstr. 77 88045 Friedrichshafen Eingliederungsbericht 2013
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 2 B. Die statistische Entwicklung im Jahr 2013... 2 C. Die Eingliederungsvereinbarungen... 4 D. Ergebnisse des Kennzahlenvergleich nach 48 a SGB II und Zielvereinbarung gemäß 48 b SGB II... 4 E. Eingang Widersprüche und Klageverfahren... 6 F. Neuanträge... 7 G. Fazit... 7 H. Fallmanagement in der Zielgruppe Migration... 8 I. Berufliche Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung... 10 J. Gesamtausblick 2014... 12 1
A. Einleitung Das Landratsamt Bodenseekreis ist als zugelassener kommunaler Träger für die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Das Jobcenter ist somit für die Leistungsgewährung, Betreuung und Vermittlung aller Langzeitarbeitslosen und deren Angehörigen im gesamten Bodenseekreis verantwortlich. Die organisatorische Gliederung der 94 Mitarbeiter, welche sich aus Leistungssachbearbeitern, Fallmanagern, Arbeitsvermittlern, Verwaltungssekretariatskräften und Mitarbeitern mit Sonderaufgaben zusammensetzt, stellt sich wie folgt dar: Amtsleiter Herr Friedel Sachgebiet I Herr Friedel Sachgebiet II Frau Gérard Sachgebiet III Frau Leber Sachgebiet IV Frau Mayer-Frenznick Sachgebiet V Herr Baur 17 Mitarbeiter 16 Mitarbeiter 25 Mitarbeiter 20 Mitarbeiter 20 Mitarbeiter Aufgaben: Controlling/Haushalt Maßnahmenkoord. Organisation Rechtsabteilung Widerspruchsstelle Sozialermittlung Bildung und Teilhabe Aufgaben: Leistungsgewährung BSK Ost BSK West I Aufgaben: Leistungsgewährung Friedrichshafen BSK West II Forderungsverwaltung Aufgaben: Fallmanagement Vereinbarkeit Familie u. Beruf U25 25 49 Jahre berufliche Reha Aufgaben: Fallmanagement Ü50 / 50plus Migration Arbeitsvermittlung Darüber hinaus sind noch anderweitige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreissozialamtes für den Bereich Jobcenter zumindest teilweise tätig, wie z.b. die Schuldnerberatung oder die Unterhaltsüberprüfung. B. Die statistische Entwicklung im Jahr 2013 Auch im Jahr 2013 konnte der positive Trend der Vorjahre fortgeführt werden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften wurde zum 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 35 auf nunmehr 2.659 Bedarfsgemeinschaften gesenkt. Dies markiert erneut den niedrigsten Stand seit Einführung des SGB II. Die Anzahl der Personen, welche auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, stieg allerdings gleichzeitig um 32 Personen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die wachsende Zahl der hilfebedürftigen Kinder zurückzuführen. Gegenüber 2012 stieg die Anzahl der Personen zwischen 0 und 14 Jahren um 180 auf insgesamt 1.307 Personen. Die Gesamt-Arbeitslosenquote liegt mit 2,9 % unter dem Niveau des Vorjahres. Dabei bleibt die Arbeitslosenquote im Bereich SGB II mit 1,1% auf dem niedrigen Stand des Vorjahres und markiert erneut den Tiefststand seit Einführung des SGB II. 2
Arbeitslosenquote (alle zivilen Erwerbspersonen): Zeitreihe des Jahres 2013 2,5% 2,2% 2,3% 2,0% 1,5% 1,0% 2,0% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 1,6% 1,8% 1,7% 1,6% 1,5% 1,5% 1,4% 1,4% 1,4% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% SGB II BSK SGB III BSK 0,5% 0,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Die wichtigsten Daten stellen sich im Verlauf der letzten acht Jahre wie folgt dar: 1. Die Bedarfsgemeinschaften (BG) 2. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 3. Alle Personen im Leistungsbezug SGB II (PERS) 4. Alle Kinder im Leistungsbezug SGB II von 0 14 Jahren (KIND PERS) 5. Alle Arbeitslosen (ALO) 6. Alle Arbeitslosen unter 25 Jahren (ALO U25) 7. Arbeitslosenquote Bodenseekreis gesamt (QUOTE) 8. Arbeitslosenquote Bodenseekreis SGB II (QUOTE SGB II) 9. Arbeitslosenquote Bodenseekreis SGB III (QUOTE SGB III) Nr. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1. BG 3.467 3.562 3.069 2.891 3.162 3.117 2.829 2.694 2.659 2. ELB 4.395 4.625 4.075 3.670 4.053 4.040 3.591 3.360 3.287 3. PERS 6.427 6.816 5.852 4.745 5.310 5.637 5.026 4.680 4.712 4. KIND PERS 1.881 2.024 1.713 1.014 1.212 1.545 1.316 1.127 1.307 5. ALO 2.777 2.184 1.890 1.814 1.798 1.758 1.494 1.275 1.269 6. ALO U25 285 39 33 68 84 66 58 36 31 7. QUOTE 5,60% 4,30% 3,70% 3,70% 4,40% 3,70% 3,00% 3,10% 2,90% 8. 9. QUOTE SGB II QUOTE SGB III 2,70% 2,10% 1,80% 1,70% 1,70% 1,60% 1,40% 1,10% 1,10% 2,90% 2,30% 1,90% 2,00% 2,70% 2,00% 1,60% 2,00% 1,80% 3
C. Die Eingliederungsvereinbarungen Sie sind verbindliche Vereinbarungen der erforderlichen Aktivitäten zur Eingliederung des Arbeitssuchenden in das Arbeitsleben. Verstöße führen deshalb auch zu Sanktionen. Sie werden vor jeder einzelnen Aktivität abgeschlossen, z.b. vor jeder Maßnahme oder Arbeitsgelegenheit. Die Eingliederungsvereinbarungen sind zeitlich begrenzt. Der Bestand an abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen stellt sich im Verlauf seit 2005 wie folgt dar: Jahr alle davon U25 2005 1.744 280 2006 3.296 798 2007 2.249 575 2008 2.275 417 2009 3.050 467 2010 2.356 323 2011 2.252 290 2012 1.984 270 2013 1.752 261 D. Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs nach 48 a SGB II und Zielvereinbarung gemäß 48 b SGB II Kennzahl 1: Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% -1,0% -2,0% -3,0% 4,2% 3,9% 3,6% 3,7% 3,3% 3,1% 2,9% 2,9% 2,9% 3,0% 2,5% 2,5% 2,3% 1,7% 1,2% 1,2% 0,6% -0,2% -0,3% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez -1,0% -0,9% -1,4% -2,1% -2,3% Quote BSK Quote BW Im Dezember 2013 belegt der Bodenseekreis in Baden-Württemberg Rang 2 von 44 bei dieser Kennzahl. 4
Kennzahl 2: Integrationsquote 35,0% 33,0% Quote BSK Quote BW 31,0% 31,5% 31,1% 30,5% 29,9% 29,9% 30,5% 30,9% 30,5% 29,0% 27,0% 28,7% 28,4% 28,2% 26,1% 28,8% 28,5% 28,5% 28,6% 27,5% 27,5% 27,5% 26,3% 27,8% 27,8% 27,8% 27,8% 25,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Im Dezember 2013 belegt der Bodenseekreis in Baden-Württemberg Rang 13 von 44 bei dieser Kennzahl. Kennzahl 3: Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern 0,0% -1,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez -2,0% -3,0% -4,0% -4,0% -4,1% -3,7% -3,0% -3,2% -3,0% -2,5% -2,9% -2,6% -2,3% -2,1% -1,8% Quote BSK -5,0% -5,3% -5,3% Quote BW -6,0% -7,0% -8,0% -6,8% -7,5% -8,0% -7,0% -7,0% -6,0% -6,8% -6,6% -6,0% -7,1% -9,0% Im Dezember 2013 belegt der Bodenseekreis in Baden-Württemberg Rang 2 von 44 bei dieser Kennzahl. 5
Kennzahl 4: Integrationsquote Alleinerziehender 34,0% 32,0% 30,0% 32,8% 31,9% 31,7% 30,2% Quote BSK Quote BW 28,0% 26,0% 28,6% 27,6% 26,8% 26,4% 27,9% 27,9% 28,0% 27,5% 24,0% 22,0% 24,5% 24,1% 24,0% 22,8% 23,3% 23,3% 23,1% 22,1% 23,1% 23,2% 23,2% 23,1% 20,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Im Dezember 2013 belegt der Bodenseekreis in Baden-Württemberg Rang 7 von 44 bei dieser Kennzahl. E. Eingang Widersprüche und Klageverfahren Jahr Widersprüche Klageverfahren 2005 706 48 2006 575 155 2007 544 185 2008 489 218 2009 554 144 2010 852 154 2011 1.010 360 2012 829 354 2013 717 340 Die Situation bei den Widersprüchen hat sich auch im Jahr 2013 weiter entspannt. Die Zahl an Widersprüchen und Überprüfungsanträgen eines ansässigen Rechtsanwaltes machte allerdings immer noch 33 % (232) der Widersprüche und Überprüfungsanträge aus. Anzumerken ist, dass gut 75 % (175) dieser Widersprüche zurückgewiesen wurden. 6
F. Neuanträge Jahr Gesamtzahl vorher ALG I 2005 3.279 831 2006 2.565 481 2007 2.040 313 2008 1.444 177 2009 2.517 427 2010 2.226 465 2011 1.753 202 2012 1.598 155 2013 1.618 194 Auch in der nahezu gleichgebliebenen Anzahl der Neuanträge spiegelt sich die stabile Wirtschaftslage im Bodenseekreis wider. Im Jahr 2013 sind mit insgesamt 1.618 Neuanträgen insgesamt nur 20 Anträge mehr eingegangen als im Jahr 2012. Dabei hat sich die Zahl der Anträge mit Vorbezug von Arbeitslosengeld I um 39 Anträge erhöht. G. Fazit Der Bodenseekreis hat die gute Entwicklung des Vorjahres stabilisiert und die Anzahl der hilfebedürftigen Bedarfsgemeinschaften erneut reduziert. Die Zahl der Personen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, ist dabei allerdings geringfügig gestiegen. Dieser Entwicklung gilt es entgegen zu wirken, denn seit 2010 konnte jährlich auch der Anteil der nicht erwerbsfähigen Personen kontinuierlich gesenkt werden. Für das Jahr 2013 ist erstmals ein leichter Anstieg bei diesem Personenkreis zu verzeichnen. 7
Beispielhaft aus der Arbeit des Jobcenters Bodenseekreis folgen Berichte zum Thema Fallmanagement in der Zielgruppe Migration und Berufliche Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung : H. Fallmanagement in der Zielgruppe Migration Die Zielgruppe Migration wird im Jobcenter Bodenseekreis von 2 Mitarbeitern mit einem Stellenanteil von 1,8 Stellen betreut. Dieser Zielgruppe werden erwerbsfähige Leistungsbezieher zugeordnet, welche kein oder sehr wenig Deutsch sprechen und verstehen. Von den insgesamt durchschnittlich 3.362 betreuten erwerbsfähigen Leistungsempfängern im Jahr 2013 waren dies 3 Personen. Wenn man die Nationalitäten der Personen in der Zielgruppe Migration betrachtet, erkennt man deutlich, dass viele von ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu gehören beispielsweise Eingebürgerte und Spätaussiedler. 44 17 3 94 Bundesrepublik Deutschland Türkei Russische Föderation Europa 53 Afrika Amerika Asien 18 75 Etwa die Hälfte der Personen, die in der Zielgruppe Migration betreut werden, leben in Friedrichshafen. Weitere Schwerpunkte sind in Überlingen, Markdorf, Tettnang und Uhldingen- Mühlhofen. 67 17 13 165 Friedrichshafen Tettnang Überlingen Uhldingen-Mühlhofen Markdorf restlicher BSK 27 15 8
Eine große Schwierigkeit in der Zielgruppe Migration sind die fehlenden oder unzureichenden Deutschkenntnisse sowie nicht vorhandene oder nicht anerkannte Schul- und Berufsabschlüsse, welche die Integration in den 1. Arbeitsmarkt erheblich erschweren. Personen mit Schulabschluss 11%, 36 Personen 89%, 254 Personen Personen mit Berufsabschluss 4%, 13 Personen 96%, 277 Personen Um einer Integration in den 1. Arbeitsmarkt trotzdem näher zu kommen, wird nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns an diesen Problemen mit Hilfe von Integrationssprachkursen und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen gearbeitet. Fallmanager haben bei Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit, diese direkt zu Integrationskursen zu verpflichten. Andere Zugänge zu den Integrationskursen sind ein Antrag auf Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder eine Verpflichtung des Ausländeramtes. Sobald feststeht, dass ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an einem Integrationskurs teilnehmen darf, wird eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsberechtigten abgeschlossen mit dem Inhalt, den Sprachkurs regelmäßig zu besuchen und schließlich einen dem Leistungsvermögen entsprechenden Sprachtest abzulegen. Da das Sprachniveau der Teilnehmer sowie die privaten Rahmenbedingungen stark variieren, gibt es ein breites Angebot an Kursen, z.b. Kurse für Analphabeten, Kurse für Eltern, Abendkurse etc. Um die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Integrationssprachkursen zu sichern, halten die Fallmanger der Zielgruppe engen Kontakt zu den Sprachkursträgern des Bodenseekreises. Neben den Integrationskursen gibt es auch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Europäischen Sozialfonds geförderte berufsbezogene Sprachkurse. Im Jahr 2013 wurde beispielsweise ein Kurs mit dem Schwerpunkt Dienstleistung durchgeführt. Das Jahr 2013 war von zwei Trends besonders geprägt: zum Einen haben die Anträge von Flüchtlingen aus Syrien stark zugenommen und zum Anderen gibt es einen Anstieg der Anträge von EU- Neuzuwanderern. 9
I. Berufliche Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung Um berufliche Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen entsprechend dem Neunten Sozialgesetzbuch auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II möglichst weitgehend zu verwirklichen, sind für diese Zielgruppe im Jobcenter Bodenseekreis drei sozialpädagogische Fachkräfte mit 2,5 Stellen eingesetzt. Ihnen werden Personen zugeordnet, welche vermittlungsrelevante, dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen haben und die deshalb ihren bisherigen Beruf bzw. ihre bisher ausgeübte Anlerntätigkeit nicht mehr ausüben können. Zwei Vollzeitstellen sind für Leistungsberechtigte ab 25 Jahren zuständig, eine halbe Stelle ist für unter 25- Jährige reserviert. Ihre Aufgabe besteht darin, zu überprüfen bzw. sozialmedizinisch überprüfen zu lassen, ob eine medizinische Rehabilitation in Frage kommt, welche Tätigkeiten trotz der Behinderung möglich sind und welche nicht zumutbar sind, ob eine berufliche Rehabilitation notwendig, möglich und erfolgversprechend ist. Das Jobcenter ist nicht selbst Träger der beruflichen Rehabilitation. Die Fallmanager ermitteln den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger, veranlassen in geeigneten Fällen die Antragstellung, räumen Vorbehalte der Leistungsberechtigten aus und motivieren sie, eine neue Perspektive zu suchen. Sie kooperieren im Verlauf der beruflichen Rehabilitation mit dem Rehabilitationsträger und dem durchführenden Bildungsträger. Hinsichtlich der Eingliederungsleistungen hat das Jobcenter während eines laufenden Verfahrens beruflicher Rehabilitation ein Leistungsverbot; für die Vermittlung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in Arbeit dagegen ist das Jobcenter wiederum zuständig. Eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Arbeitsvermittlung ist damit betraut und in das Reha-Team integriert. Dabei ist eine enge Kooperation mit dem Rehaträger notwendig, da dieser beispielsweise die Kosten für ein Praktikum beim Arbeitgeber oder für einen Eingliederungszuschuss übernimmt, den Kontakt mit dem Arbeitgeber aber die Vermittlungsfachkraft des Jobcenters herstellt. Um diese Abstimmungsprozesse zu verbessern und die Zahl der integrierten Rehabilitanden zu erhöhen, wurde 2013 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Rentenversicherung (Bund und Baden-Württemberg), dem Jobcenter Bodenseekreis und der Agentur für Arbeit abgeschlossen. Die Beteiligten tauschen sich halbjährlich zu fallübergreifenden Fragen der Zusammenarbeit aus. Laufende Absprachen in gemeinsam betreuten Fällen wurden ebenso vereinbart wie die Abläufe in bestimmten Konstellationen. Das Jobcenter beteiligte sich darüber hinaus an einer Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Berufsförderungswerke, die durch die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit in Stuttgart koordiniert wurde. Eine weitere Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit als Rehabilitationsträger ist geplant, um die durchaus gute Kooperation schriftlich zu fixieren und weiter zu optimieren. Wenn die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, trägt die Kosten der vorgeschlagenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten das Jobcenter. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich die Fälle der Ersteingliederung sowie bestimmte, generell der Agentur für Arbeit oder dem Integrationsamt zugeordnete Leistungen. Das Jobcenter hat über die Eingliederungsvorschläge des Rehaberaters innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Die Entscheidung wird in der Regel schon im Vorfeld gemeinsam vorbereitet und besprochen. Das Jobcenter bewilligt, bezahlt und begleitet dann eigenständig die Eingliederungsmaßnahme und kümmert sich im Anschluss um die Vermittlung in Arbeit. Zu den Aufgaben des Reha-Teams gehört auch eine gute Zusammenarbeit mit dem Sozialamt. Personen, die knapp an der Grenze zur Erwerbsfähigkeit liegen, wechseln aus dem Zuständigkeitsbereich des Jobcenters zum Sozialamt oder umgekehrt. Wird als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Werkstatt für behinderte Menschen bewilligt, so ist für den Lebensunterhalt nicht mehr das Jobcenter, sondern die Sozialhilfe zuständig. Für Menschen, welche z.b. aufgrund einer seelischen Behinderung komplexen Hilfebedarf haben, wird die Hilfeplanung in der Hilfeplankonferenz des Gemeindepsychiatrischen Verbundes besprochen. Das Jobcenter ist in der Hilfeplankonferenz für Jugendliche wie für Erwachsene vertreten und arbeitet im Netzwerk der Behindertenhilfe punktuell mit. Auch mit der Eingliederungshilfe, der Betreuungsbehörde, der Schuldnerberatung, 10
dem Versorgungsamt und der Kriegsopferfürsorge, der Jugendhilfe und der Jugendgerichtshilfe kooperieren die Fallmanagerinnen und Fallmanager des Reha-Teams intensiv. Menschen mit einer Schwerbehinderung waren bis 2013 nicht generell diesem Fachteam zugeordnet, sondern nur, wenn eine berufliche Rehabilitation zu prüfen bzw. zu veranlassen war. Aufgrund der thematischen Nähe wird jedoch ab 2014 der Aufgabenbereich erweitert, so dass künftig alle Leistungsberechtigten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 durch das Team Reha/Schwerbehinderte betreut werden, sofern dem nicht mangelnde Deutschkenntnisse oder eingeschränkte Verfügbarkeit durch familiäre Verpflichtungen entgegenstehen. J. Gesamtausblick für 2014 Folgende Themen bilden im Jahr 2014 für das Jobcenter des Bodenseekreises den Schwerpunkt der täglichen Arbeit: Stabilisierung bzw. weitere Senkung der Bedarfsgemeinschafts- und Arbeitslosenzahlen soweit dies möglich ist weitere intensive Fortführung des Beschäftigungspaktes 50plus Südwest Teilnahme am Landesprogramm Gute und sichere Arbeit Abschluss und Zielerreichung der Zielvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg sowie des Kennzahlenvergleichs Umsetzung der Erfahrungen aus dem Benchlearning der Optionskommunen (BLOK) Weitere Verbesserung der Abläufe im Bereich der digitalen Aktenführung Weitere Verbesserung der Datenqualität Interne Veränderungen innerhalb des Jobcenters bezüglich Personal und Organisation zur Verbesserung der Abläufe Friedrichshafen, den 02.06.2014 Andreas Köster Sozialdezernent 11