Interkommunaler. sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Ähnliche Dokumente
Interkommunaler. sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Planungskonzept potentieller Standorte für Windkraftanlagen in den Gemeinden des Landkreises Ebersberg

Öffentliche Informationsveranstaltung

Klimaschutzkonferenz Interkommunaler sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft

Regierung von Niederbayern

Stadt Lügde Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszone für Windenergie - 1-

Häufige Fragestellungen zur Planung von Windvorrangzonen in Rietberg

Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in NRW

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Gemeinde Wangerland Voruntersuchung Potentialflächen für die Windenergienutzung

Windkraft im Landkreis Schwäbisch Hall

Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet

7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen. Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung

Windenergie in Langerwehe Standortuntersuchung

Stadt Kraichtal. Sachlicher Teilflächennutzungsplan. Windenergie. gemäß 5 Abs. 2b BauGB

Windenergie für Weinheim

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen

Gemeinde Wangerland Potentialflächenanalyse zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes- Windenergie

TOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie

TOP 1: Stand der Umsetzung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien (Bereich Windenergie)

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg

STADT MESCHEDE --- Planung und Bauordnung. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft. 07. März 2013

Sachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation

STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Standortalternativenprüfung Windenergie

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz

Der Windenergie-Erlass vom

Stadt Bad Salzuflen: 129. Änderung des Flächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet

Ergebnisflächen Standortanalyse Windkraft

Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit

Matthias Simon. Windkraft in Bayern. Rechtliche Situation

Bürgerinformation. zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen

Anhang 1: Übersicht Ausschluss- und Abwägungskriterien

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes

Gemeinde Issum. Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN

Windenergie - ja!? Informationen für Entscheidungsträger im Landkreis Freising Seite 1

Windenergie in Büchenbronn aus Sicht der Region

Nachhaltiger Ausbau der Windkraft in Bayern. Dr. Christian Mikulla Leiter Ökoenergie-Institut Bayern

2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft

1. Potenzialflächenbeschreibung

Planungsausschuss am

Herzlich willkommen zur Bürgerinformation (Workshop)

Ausbau der Windkraftnutzung

Ergebnisflächen Standortanalyse Windkraft

VORENTWURF Stand: März 2013

Windkraft in der Region Donau-Wald. Steuerung über den Regionalplan

Windkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde

N I E D E R S C H R I F T

Windkraft und die 10-H-Regelung. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald

Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, Veranstaltung Windenergie beim Landkreis Oldenburg. am 22. August 2017

Gemeinde Ascheberg. 74. Änderung des Flächennutzungsplanes Standortkonzept Windenergie. NWP Planungsgesellschaft mbh

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung

Steuerung der Windenergie im Regionalplan

Planung von Standorten für Windkraftanlagen

Zusammenfassende Erklärung. gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Planungsausschusssitzung des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern

Ermittlung von Windenergie-Standorten. Die planerische Konzeption der Stadt Schmallenberg

1. Potenzialflächenbeschreibung

Die Regionalplanung Wind des Landes Schleswig-Holstein Hintergrund und aktueller Stand

1. Potenzialflächenbeschreibung

Ausweisung von Windkraftstandorten

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Bau-, Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Az (4) brs/ Verwaltungsausschuss vom Internet: JA NEIN

Der Wind gehört allen.

Windkraft in Dürrlauingen, Offingen und Gundremmingen

1. Potenzialflächenbeschreibung

Flächennutzungsplan Windkraft

anwesend abwesend Abwesenheitsgrund

Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB

Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt

Das Klimaschutzkonzept des Landkreises Fürstenfeldbruck und seiner Städte und Gemeinden

Visualisierung von Windkraftanlagen

Gemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans. Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 3

Immissionsschutzrechtliche Prüfung der Vorrangflächen ( + Suchräume) von WEA für das Gemeindegebiet Petersberg

Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern

Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

WK 8 (Stadt Altdorf b.nürnberg/gemeinde Offenhausen) WK 9 (Gemeinde Alfeld)

Teilregionalplan Windkraft Informationsveranstaltung. am 30. Januar 2017 Albhalle Pfronstetten

Teilflächennutzungsplan Windenergie im Stadtgebiet Bad Lippspringe

Windenergie: Neue Anlagen und was kommt noch in Freiburg und in der Region?

Von Potentialflächen zum konkreten Standort für Windenergieanlagen: Räumliche Steuerung durch die Regional- und Bauleitplanung

Karte 6: Konfliktpotenzial. Relevante Abstandspuffer. Sonstige Darstellungen. Landkreis Leer. Potenzialflächen Wenige Konfliktpunkte

Windenergie in BY. Kurzer Überblick zu den Windkraftanlagenzahlen für Mehr Windenergie für Niederbayern

Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Regensburg am TOP 8: Windkraft

Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft

Beispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung)

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung

Flächennutzungsplan der

Transkript:

Interkommunaler sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft - VORENTWURF - 1 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Gliederung 1 ERGEBNIS GROBUNTERSUCHUNG 2 FRAGEN UND ANREGUNGEN VON BÜRGERN 3 VON DER GROBUNTERSUCHUNG ZUM VORENTWURF FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4 VORTEILE DES GEMEINSAMEN KONZEPTS 5 UNWÄGBARKEITEN 6 WEITERES VORGEHEN 2 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

1 ERGEBNIS GROBUNTERSUCHUNG Fläche Lkr. Ebersberg ohne gemeindefreies Gebiet: 47.374,00 ha Harte Tabuzone: 38.469,76 ha Privilegierte Fläche: 8.904,24 ha Potentialflächen: 3.369,89 ha Konzentrationsflächen (Vorschlag): 2.980,56 ha 33,47 % der Privilegierten Fläche = ERGEBNIS GROBUNTERSUCHUNG 3 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

4 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

5 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

2 FRAGEN UND ANREGUNGEN VON BÜRGERN Ist eine Vereinheitlichung der Abstände zu den einzelnen Siedlungskategorien möglich? Nach der Rechtsprechung sind die einzelnen Kategorien gesondert zu betrachten. Der vorliegenden Planung liegen aber erhöhte Abstände zu Außenbereichssiedlungen zugrunde. Wie viele Windräder wären in den Konzentrationsflächen möglich? kann nicht gesagt werden, ist abhängig von der Art der Anlagen Wie wird verhindert, dass einzelne Ortschaften von Windrädern eingekesselt werden? Es wurde ein einheitliches Kriterium für das gesamte Plangebiet gesucht: visuelle Wirkung als zusätzliches Kriterium Freihaltung von Orientierungsachsen (Themenkarte 16 b) Die Karten sollten ins Internet gestellt werden! www.energiewende-ebersberg.de Weitere Fragen und Antworten aus den Bürgerinformationsveranstaltungen im Juli 2012 (veröffentlicht unter www.energiewende-ebersberg.de) 6 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

3 VON DER GROBUNTERSUCHUNG ZUM VORENTWURF FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Ermittlung von Konzentrationsflächen aufbauend auf mehrstufigem Konzept: Harte Tabuzone Privilegierte Fläche Weiche Tabuzone Potentialflächen Konzentrationsflächen Zugrunde gelegte Referenzanlage (Stand der Technik, z.b. ENERCON E82-E2): - Schallleistungspegel 106,2 db(a) (104 db (A) Schallleistungspegel + 2,2 db(a) Sicherheitszuschlag) - Rotordurchmesser 82 m - Nabenhöhe 138 m - Gesamthöhe 180 m 7 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Kriterien Harte Tabuzone Siedlung: Immissionsschutzrechtliche Mindestabstände zur Einhaltung der Lärmschutz-Richtwerte der TA-Lärm Verkehrswege und Infrastruktur Flugsicherheit Arten-, Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz, Freizeit und Erholung Sonstige Nutzungen Windhöffigkeit 8 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Harte Tabuzone - Abstände zu Siedlungen (Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm): Art der baulichen Nutzung Einzelanlage (106,2 db(a) = 104 db (A) Schallleistungspegel + 2,2 db (A) Sicherheitszuschlag) Windpark (110 db (A)) Empfehlungen LfU (2006 bzw. 2011) (gem. Winderlass) Vorschlag für den Lkr. EBE (Weiche Tabuzone) Reines Wohngebiet (WR), Krankenhaus Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI), Mischgebiet Dorf (MD), 900 m 1150 m 1150 m 600 m 775 m 800 m 800 m 400 m 525 m 500 m 800 m Außenbereich 400 m 525 m 500 m 600 m Gewerbe / Industrie (GE / GI) Sondergebiet (SO) 250 m 350 m 300 m 350 m Im Einzelfall zu prüfen (z. B. Einzelhandel wie GE, Photovoltaik flächig) 9 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Zwischenergebnis: Privilegierte Fläche nach Beachtung der Harten Tabuzone bleibt die Fläche übrig, auf der Windkraftnutzung gemäß Privilegierung im Normalfall möglich ist Fläche Landkreis Ebersberg ohne gemeindefreies Gebiet: ca. 47.374,00 ha Harte Tabuzone: - ca. 38.177,83 ha --------------------------------- Privilegierte Fläche: ca. 9.196,17 ha Änderungen im Vergleich zur Grobanalyse: o Privilegierte Fläche geringfügig größer (in Grobuntersuchung: 8.904,24 ha) aufgrund: Nur tatsächlich bebaute Siedlungsbereiche berücksichtigt Abstände zu Straßen / Infrastruktur kleiner Anbauverbotszone + Rotorradius Enercon E82 E2 mit 82 m Rotordurchmesser als Referenzanlage Vorranggebiete gem. Regionalplan nicht ausgeschlossen 10 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

11 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Kriterien Weiche Tabuzone Siedlungsbereiche / Ortsplanung / Immissionsschutz: Einhaltung der Windpark-Grenzwerte (Referenzschallpegel von 110 db (A)) der TA Lärm Verkehrswege und Infrastruktur Flugsicherheit / Militär / Wetterbeobachtung Naturschutz / Landschaft / Erholung Sonstige Nutzungen Denkmalschutz 12 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Weiche Tabuzone - Abstände zu Siedlungen (Einhaltung der Grenzwerte der TA-Lärm): Art der baulichen Nutzung Einzelanlage (106,2 db(a) = 104 db (A) Schallleistungspegel + 2,2 db (A) Sicherheitszuschlag) Windpark (110 db (A)) Empfehlungen LfU (2006 bzw. 2011) (gem. Winderlass) Vorschlag für den Lkr. EBE (Weiche Tabuzone) Reines Wohngebiet (WR), Krankenhaus Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI), Mischgebiet Dorf (MD), 900 m 1150 m 1150 m 600 m 775 m 800 m 800 m 400 m 525 m 500 m 800 m Außenbereich 400 m 525 m 500 m 600 m Gewerbe / Industrie (GE / GI) Sondergebiet (SO) 250 m 350 m 300 m 350 m Im Einzelfall zu prüfen (z. B. Einzelhandel wie GE, Photovoltaik flächig) 13 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Zwischenergebnis: Potentialflächen Variante 1150 / 800 / 800 / 600 / 350: ca. 3.233,41 ha (ca. 35 % der Privilegierten Fläche von 9.196,17 ha) Änderungen im Vergleich zur Grobanalyse: o Potentialflächen (Variante 800) geringfügig kleiner (in Grobuntersuchung: 3.369,89 ha) aufgrund: 2000m-Puffer um Segelflugplatz Antersberg freigehalten Abstand zu Bahntrassen in der weichen Tabuzone größer (bisher wie Autobahnen, jetzt 1,5x(Nabenhöhe + Rotordurchmesser)) Bauschutzbereich um Radaranlage Maitenbeth freigehalten 600m-Puffer um Flächen für Sport/Freizeit/Erholung mit übergeordneter Bedeutung freigehalten 14 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

15 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Zusätzliche landschaftsplanerische und städtebauliche Kriterien Prägende Landschaftsstrukturen (vgl. Themenkarte 16a) o Mehr oder weniger weite Talräume, die die (Moränen-) Landschaft gliedern (z. B. Atteltal, Tal der Ebrach, ) o Niedermoor-, Übergangsmoor- und Hochmoorkomplexe (z. B. Frauenneuhartinger, Jabcobneuhartinger, Lauterbacher und Sensauer Filze, ) o Moränenseen in der Moränenlandschaft des Inn-Chiemsee-Hügellandes (z. B. Egglburger See, Steinsee, ) o Naturraumtypische Reliefformen der Landschaft Endmoränenwälle (z. B. Endmoränenzug zw. der Stadt Ebersberg und dem Markt Kirchseeon) Moränenhangkanten (z. B. Altmoränenhangkante nördlich Purfing) Toteiskessel (z. B. Toteiskessellandschaft Kastenseeon) Windgeschwindigkeiten und Topographie im Plangebiet (vgl. Themenkarte 16a) o Freihaltung der Talräume = windschwächste Bereiche im Landkreis Kompaktheit der Flächen (vgl. Themenkarte 17) o Ausschluss von isoliert liegenden Potentialflächen < 10 ha 16 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

17 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Themenkarte 16b: Zusätzliche landschaftsplanerische und städtebauliche Kriterien - Visuelle Wirkung Visuelle Wirkzonen gem. - SCHLESWIG-HOLSTEIN (2003): Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen, (ABl. Nr. L 48 vom 01.12.2003 S. 893), Gl.-Nr.: 2320.2 - KNIES, GRÄFE: Visuelle Wirkunganalyse von Windenergieanlagen im Repowering-Kontext, Ein Werkzeug für die Regionalplanung (http://www.repowering-kommunal.de/uploads/tx_ tcdownloadmngr/visuelle_wirkungsanalyse_dh.pdf, aufgerufen im Dezember 2012) Nahzone Mittelzone Fernzone WKA nimmt ein ganzes bis 1/2 des Blickfeldes ein WKA nimmt 1/2 bis 1/4 des Blickfeldes ein WKA nimmt 1/4 bis1/10 des Blickfeldes ein Wirkung unübersehbar dominant subdominant Reichweite bei WKA-Höhe von ca. 200 m ca. 400 800 m ca. 800 1500 m ca. 1500 4000 m Mittelzone der visuellen Wahrnehmung, in der WKA dominant wirkt, reicht bei einer ca. 200 m hohen Anlage bis ca. 1500 m Entfernung 18 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Auf der Grundlage von Aussagen zur visuellen Wirkung von WKA Definition von freizuhaltenden Orientierungsachsen: Reichweite der Achsen 1500 m ab Siedlungsrand (= Nah- und Mittelzone der visuellen Wahrnehmung,) 1300 m breite Achsen (entspricht der Breite des Horizontalen Sehwinkels des menschlichen Auges von 54 in einer Distanz von 1500 m) 19 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

konkrete Anwendung der Orientierungsachsen: bei Siedlungsbereichen, - die in mehr als 180 von Potentialflächen umgeben sind und - die weniger als 1500 m (= Nah- und Mittelzone der visuellen Wahrnehmung) vom Ort entfernt sind Zentrum der Achse: - Bei Siedlungen mit einer Ausdehnung < 1000 m: in der jeweiligen Ortsmitte - Bei Siedlungen mit einer Ausdehnung > 1000 m: an den Ortsrändern Richtung der Achsen in jeweilige Hauptausrichtung der Siedlungsbereiche (z. B. entlang von Straßen oder Höhenzügen) 20 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

21 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

Konzentrationsflächen Vorentwurf FNP Grobuntersuchung Fläche Planungsgebiet 47.374,00 ha 47.374,00 ha Privilegierte Fläche 9.196,17 ha 8.904,24 ha Potentialflächen 3.233,41 ha ( ca. 35,2% der privilegierten Fläche) - Ausschluss von Potentialflächen 13,90 ha aus Gründen des Artenschutzes - Ausschluss von kleinen isolierten Flächen < 10 ha 58,01 ha 3.369,89 ha - Ausschluss von Potentialflächen innerhalb prägender Landschaftsstrukturen - Ausschluss von Potentialflächen innerhalb Orientierungsachsen Konzentrationsflächen 385,38 ha 441,43 ha 2.334,69 ha ( ca. 25,4% der privilegierten Fläche) 2.980,56 ha ( ca. 33,47% der privilegierten Fläche) Die Konzentrationsflächen gelten für alle Windenergieanlagen, die eine immissionsschutzrechliche Genehmigung (WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m) benötigen. (Begründung S. 90, Kapitel 11) 22 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

23 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

24 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

4 VORTEILE DES GEMEINSAMEN KONZEPTS Mögliche Standorte für WKA nicht der Privilegierung überlassen, sondern die Kommunen sind selbst steuernd und positiv planend tätig Gilt für den gesamten Landkreis Überall die gleichen Kriterien und Abstände Gleichbehandlung aller Bürger An Gemeindegrenzen ist Situation bekannt Konzentration der Windkraft auf weniger sensible Bereiche Freihalten von sensiblen Gebieten Möglichkeit höherer Abstände zu Siedlungsflächen sofern substantieller Raum gegeben ist 25 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

5 UNWÄGBARKEITEN Erkenntnisse aus Beteiligungsverfahren Beschränkter Bauschutzbereich (3 km Radius) um Funkfeuer Ottersberg Senderschutzzone 18a LuftVG (15 km Radius um Funkfeuer Ottersberg / Radaranlage Maitenbeth) Naturschutz / Vogelschutz Eigentümer Anregungen Bürger Anregungen Träger öffentlicher Belange 26 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013

6 WEITERES VORGEHEN 30.04.2013 15.05.2013 Mai / Juni 13 Juni / Juli 13 Aug. / Sept. 13 Pressetermin 11.00 Uhr, Landratsamt Ebersberg, Raum 1.20 Information Öffentlichkeit 19.00 Uhr, Oberpframmern, Mehrzweckhalle, Soiherweg 4 Beschlüsse in den Gemeinde- und Stadträten Beschlussvorschlag liegt den Kommunen vor Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach BauGB und Behördenbeteiligung Abwägung Sept. 13 Grobuntersuchung Artenschutz (Endergebnis bis Anfang September, gem. Besprechung vom 26.02.13) Okt. 13 Nov. / Dez. 13 Jan. / Feb. 14 April / Mai 14 Gemeinde- und Stadträte, Beschluss zur öffentlichen Auslegung Öffentliche Auslegung Abwägung Gemeinderäte, gemeinsamer Feststellungsbeschluss 27 brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen 30.04.2013