Jahresmitgliederversammlung Thünengesellschaft Tellow e.v. Lutz Scherling, RL Agrarpolitik, Agrarmärkte und ökologischer Landbau

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Transkript:

Jahresmitgliederversammlung Thünengesellschaft Tellow e.v. Lutz Scherling, RL Agrarpolitik, Agrarmärkte und ökologischer Landbau Tellow, 22.09.2018

Gliederung 1. Der Mehrjährige Finanzrahmen des EU-Haushaltes 2. Die GAP nach 2020 Vorschläge 3. Alternativmodell MV von Dezember 2017 22.09.2018 2

Der Zeitplan der EU-Kommission Roadmap Feb-. Mai 2017 Öffentliche Konsultation 12.12.2017 Landwirtschaftrat bis April 2018 Folgenabschätzung (Impact assesment) voraussichtl. Mai/Juni 2018 Abstimmung zu Dorfmann-Bericht Juni 2018 Legislativvorschläge GAP 2020 Mai 2019 Europawahl 29.11.2017 Annahme in der KOM Zukunftspapier Hogan 14.03.2018 Mitteilung im EP BE: Herbert Dorfmann (Südtirol) 02.05.2018 KOM Oettinger Vorschlag MFR vorausichtl. März 2019 BREXIT Mai 2019 Beschluss MFR Zukunft von Lebensmitteln und Landwirtschaft in der EU mit einem neuen delivery model 22.09.2018 3

Mehrjähriger Finanz-Rahmen der EU 2021 2027 Gesamthaushalt 2021 1.134,583 Mrd. Euro 2027 + 15 % + 195 Mrd. Euro Brexit: - 12 bis14 Mrd. Euro/a Schutz Außengrenzen und gemeinsamen Verteidigung: + 8 bis 10 Mrd. Euro/a frisches Geld: 1,11 % vom BNE der MS (statt 1 % bisher) Rechtsstaatlichkeit einhalten! sonst Mittelkürzung oder -einbehalt Kürzung Agrarbudget (- 5%) und Strukturhilfen (- 7%) 2021 2027 Natürliche Ressourcen und Umwelt 53.323 Mrd. 336,637 Mrd. Euro» 29,6 % des EU-HH 45,836 Mrd. Derzeit Budget : rund 58.000 Mrd. Euro/a, ca. 37,6 % des EU-HH Preise 2018 ohne Inflationsausgleich 22.09.2018 4

Mehrjähriger Finanzrahmen der EU 2021-2027 Für die gemeinsame Agrarpolitik und die ländliche Entwicklung sind Ausgaben in Höhe von 365 Mrd. Euro geplant. Auf den Garantiefonds für die Landwirtschaft entfallen 286,2 Mrd. Euro (Direktzahlungen und Marktorganisation) und auf die ländliche Entwicklungspolitik 78,8 Mrd. Euro. (zu jeweiligen Preisen!) Die GAP soll demnach mit 5 Prozent weniger Mittel auskommen. Für die Direktzahlungen beträgt das Minus 4 Prozent. Für die 2. Säule (ELER) ist ein Minus von 15 Prozent vorgesehen. AUKM können in der 1. Säule angeboten werden,. Es können auch Mittel in die 2. Säule umgeschichtet werden (switch over). Bei individuellen Direktzahlungen sollen kleinere Betriebe bei Degression und Kappung weniger von diesen Einschnitten betroffen sein. Bei der Kappung wird eine Obergrenze von 60.000 von der Kommission vorgeschlagen (ggf. unter Anrechnung der Arbeitskosten). Die Einsparungen sollten dann an kleinere Betriebe umverteilt werden. WIE? Die Höhe der Direktzahlungen je Hektar wird zwischen den Mitgliedstaaten weiter angeglichen. Für alle Mitgliedstaaten mit Direktzahlungen, die unter 90 % des Durchschnitts der EU der 27 liegen, werden 50 % der Lücke zwischen ihrem gegenwärtigen Niveau und 90 % der durchschnittlichen EU-Direktzahlungen geschlossen. 22.09.2018 5

Anteil Deutschland für 2021-2027 22.09.2018 6

Direktzahlungen nach 2020 Der Durchschnitt der EU 27 (ohne UK) liegt bei 250 /ha. 90 % wären somit 225 /ha, womit 9 MS herangeführt werden müssen sogenannte externe Konvergenz Umverteilung bedeutet, weitere Kürzung der Nationalen Obergrenze, die in D in 2020 bei ca. 4,73 Mrd. Euro liegt. 22.09.2018 7

Die GAP nach 2020 - Konsultation 2. Februar 2. Mai öffentliche Konsultation für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 Belgien Spanien Italien Deutschland 58 520 Antworten auf die Online-Befragung 21 386 Landwirte (36,5%) 27 893 Bürger (47,7%) 9241 Organisationen (15,8%; 273 637 Einträge) Frankreich insgesamt 322 916 Eingänge Niederlande Polen Österreich Ungarn Tschechische Republik andere Länder 22.09.2018 13

Die GAP nach 2020 NEUN ZIELE 1. Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen, Krisenfestigkeit und Verbesserung der Ernährungssicherheit; 2. Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auch durch Forschung, Technologie und Digitalisierung; 3. Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette; 4. Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie; 5. Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft; 6. Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften; 7. Steigerung der Attraktivität für Junglandwirte und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten; 8. Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, 9. Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, 22.09.2018 9

Die GAP nach 2020 Vorschläge Delivery-Modell - Mitgliedstaaten sollen liefern 22.09.2018 10

Die GAP nach 2020 Vorschläge Neue Prämienstruktur Die einheitliche Betriebsprämie wird in vier Teile aufgespalten: ein Element zur grundlegenden Einkommensabsicherung (pro Hektar und ggf. regional unterschiedlich), eine Umverteilungsprämie, zusätzliche Beihilfen für Junglandwirte und freiwillige Klima- und Umweltmaßnahmen. Für die Einkommensabsicherungsprämie soll eine Kappung gelten. um mindestens 25 % für die Tranche von 60 000 EUR bis 75 000 EUR; um mindestens 50 % für die Tranche von 75 000 EUR bis 90 000 EUR; um mindestens 75 % für die Tranche von 90 000 EUR bis 100 000 EUR; um 100 % für den Betrag, der 100 000 EUR überschreitet. Vor der Kürzung werden die vom Betriebsinhaber gemeldeten, mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit verbundenen Löhne oder Gehälter einschl. Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Die angedachte Umverteilungsprämie (erste Hektare) soll helfen, kleinere Betriebe zu unterstützen. Sie soll in Form einer einheitlichen oder regional unterschiedlichen, entkoppelten Hektarprämie bezahlt werden. An die Produktion gekoppelte Beihilfen bleiben weiter möglich. Insgesamt sollen bis zu 10 % der nationalen GAP-Mittel (erste Säule) hierfür verwendet werden dürfen, plus weitere 3 % für den Anbau von Eiweißpflanzen. 22.09.2018 11

Die GAP nach 2020 Vorschläge Neue Mehrjahrespläne Die EU-Staaten müssen künftig Mehrjahrespläne (nationaler Strategieplan) zur Umsetzung der GAP vorlegen. Dabei müssen sie grundsätzliche, EU-weit einheitliche Ziele der EU- Kommission beachten. Sie können aber zahlreiche Details festlegen. Die EU-Kommission prüft diese Pläne zunächst. Die Staaten müssen bis zum 15. Februar jeden Jahres über deren Umsetzung berichten (review). Bürokratieabbau Greening und Cross-Compliance sollen als Begriffe abgeschafft werden. Allerdings legt die EU-Kommission neue, europaweit verbindliche Mindeststandards zu Klima-, Umwelt-, Tierschutz, Tierwohl sowie öffentliche, tierische und pflanzliche Gesundheit fest. Diese sollen auf den bestehenden Regeln für gute fachliche und ökologische Praxis basieren. Das Konzept des aktiven Landwirts könnte wiederkommen. Betriebe, bei denen landwirtschaftliche Aktivitäten nur einen kleinen Teil ihres Einkommens ausmachen, sollen nicht mehr gefördert werden. Ausgenommen bleiben Landwirte, die sich mehrere Standbeine aufgebaut haben. Die genaue Abgrenzung dürfte schwierig werden. 22.09.2018 12

Die GAP nach 2020 Vorschläge Risikomanagement Verstärkt werden soll die Unterstützung der Landwirte für ihr betriebliches Risikomanagement. Gefördert werden können Weiterbildungsmaßnahmen oder - auf nationaler Ebene - Zuschüsse zu Versicherungsprämien. Vorgeschlagen wird eine Begrenzung der Zuschüsse auf 70 % der Kosten. Die EU-Krisenreserve (rund 400 Mio. ) soll weiter bestehen. Bislang wurden ihre Mittel auf Jahresbasis von den Direktzahlungen der Landwirte einbehalten und, da die Mittel noch nie abgerufen wurden, am Ende des Finanzjahres wieder an die Landwirte ausbezahlt. 2020 sollen diese Mittel nicht zurückbezahlt werden, sondern in der Reserve bleiben. 22.09.2018 13

Die GAP nach 2020 Vorschläge Ländliche Entwicklung ELER (8 Interventionstypen) Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen; (obligatorisch) naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen; (benachteiligte Gebiete) gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben; (Natura 2000, WRRL) Materielle und immaterielle Investitionen; (mit Ausschlusskatalog) Niederlassung von Junglandwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum; Risikomanagementinstrumente; (obligatorisch) Zusammenarbeit; Wissensaustausch und Information. Die MS begrenzen die Unterstützung für Investitionen auf einen Höchstsatz von 75 % der förderfähigen Kosten. Ausnahmen: Aufforstung und nichtproduktive Investitionen im Zusammenhang mit den spezifischen umwelt- und klimabezogenen Zielen, Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, Investitionen in die Wiederherstellung des land- oder forstwirtschaftlichen Potenzials nach Naturkatastrophen und vorbeugende Maßnahmen. Hier 80 % 22.09.2018 14

Vergleich der GAP-Architektur Greening für 30 % Flächenprämie gilt für gesamte Basisprämie Erweiterung um 13 Grundanforderungen und 12 Standards 22.09.2018 15

Sicherstellung der Zielerreichung 22.09.2018 16

Die GAP nach 2020 Vorschläge Unsere Bewertung: Das Modell der KOM überlässt es den einzelnen Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung, Vereinfachung und Nachhaltigkeit der GAP durchzusetzen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Nur mit einem maximalen Spielraum und wenigen Leitplanken wird man z.b. europäische Umwelt- und Klimaziele kaum umsetzen können. Es bleibt zu befürchten, dass am Ende der Förderperiode die DG Agri. über die nachhaltige Verwendung von 370 Mrd. EURO GAP-Mittel Rechenschaft ablegen muss und nicht viel auf der Habenseite verbuchen kann. Den Mitgliedstaaten die alleinige Verantwortung für eine unzureichende Zielerreichung zu geben, wird wenig helfen. Die größere nationale Verantwortung ist Chance und Risiko zugleich. leistungsorientierte Ausrichtung faktische Renationalisierung 22.09.2018 17

Die GAP nach 2020 Vorschläge EP- BE Herbert Dorfmann (EVP): begrüßt Bemühen um Vereinfachung und Modernisierung der GAP Gemeinsame Politik muss oberste Priorität bleiben Gefahr von Wettbewerbsverzerrung und ungleichem Zugang zur Unterstützung der Landwirte besteht Delivery-Modell gestaltet sich bisher als black box - muss präzisiert werden den landwirtschaftlichen Familienbetrieb gezielter unterstützen mit obligatorisch höherer Unterstützungsquote Deckelung und Degression wird unterstützt Direktzahlungen benötigen neue EU-weite Berechnungsmethode (historische Herleitungen überholt) Gerechtere Aufteilung der Agrarzahlungen (1. und 2. Säule) zwischen den Mitgliedstaaten Größere nationale Verantwortung für Unterstützung Junglandwirte, ländliche Räume und Digitalisierung Greening durch besser Bindung öffentliche Zahlungen an Umweltleistungen ablösen 22.09.2018 18

Alternativmodell MV- vom Dezember 2017 unsere Ziele und Eckpunkte das Zwei-Säulen-System der GAP umbauen. Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen als Leistungsprinzip verstetigen. in der bisherigen 2. Säule können bei AUKM nur Mehraufwand oder Verluste ausgeglichen werden wir wollen, dass mit Ökosystemleistungen der Landwirt Geld verdienen kann. Deshalb ökologische Direktzahlungen mit Anreizkomponenten! Vereinfachung des Systems für Antragsteller und Verwaltung Vertretbare finanzielle Brüche für die landwirtschaftlichen Betriebe beim Übergang zwischen den Systemen. Minderung der Anlastungsrisiken für die nationalen und regionalen Haushalte und für die Antragsteller Schaffung einer einheitlichen flächengebundenen Tierprämie für Raufutterfresser Motivation von Junglandwirten und Stabilisierung landwirtschaftlicher Kleinbetriebe (EU: 80 % 5 Hektar) 22.09.2018 19

Die NEUE Erste Säule Fünf Komponenten ŠEine einheitliche Grundprämie von 100 /ha als Ausdruck der Anerkennung der durch europäische Rahmenbedingungen gegebenen höheren sozialen und ökologischen Standards gegenüber dem Weltmarkt. ŠDie MS erhalten zusätzlich zum Grundprämienbudget als Zuschlag zur nationalen Obergrenze 3 Prozent für die Förderung von Junglandwirten und 10 Prozent für die Förderung von kleinen bäuerlichen Betrieben. ŠFür benachteiligte Gebiete wird einheitlich eine Prämie von 25 /ha gezahlt. Partizipieren sollten vor allem abgelegene Gebiete sowie Flächen, die hohe Beiträge für den Klimaschutz erbringen. Für Rinder, Schafe und Ziegen wird auf der Grundlage des bestehenden Tierbestandes dem MS ein Budget für eine Tierprämie in Höhe von 70 /RGV (betrieblich max. 2,0 RGV/ha) bereitgestellt. Erhöhungen der Tierzahlen im MS führen zu anteiligen Kürzungen der Einzeltierprämie. ŠZahlungen für Junglandwirte, kleine bäuerliche Betriebe, benachteiligte Gebiete oder Tierprämien, die in einem MS nicht angeboten oder nicht in dem zur Verfügung stehenden Umfang verausgabt werden, können im MS für die Zahlung von ökologischen Zusatzleistungen im Folgejahr verwendet werden. Die ökologischen DZ (freiwillige ökologische Zusatzleistungen) umfassen alle bisher in den MS angebotenen AUKM sowie Zahlungen für den ökologischen Landbau. Der Katalog wird auf nationaler Ebene einheitlich festgelegt und vor Beginn der Förderperiode zwischen MS und KOM abgestimmt. Je nach ökologischer Wertigkeit der Maßnahme soll die Prämie 15 bis 30 % über dem bisher kalkulierten Mehraufwand liegen. 22.09.2018 20

NEUE landwirtschaftliche Flächenförderung Freiwillige ökologische Zusatzleistungen Zusatzprämie für Bewirtschaftung in abgelegenen und benachteiligten Regionen Zur Gewährung der Grundprämie müssen die ökologischen DZ mindestens einen finanziellen Umfang von 50% der errechneten Grundprämie der bewirtschafteten Fläche umfassen. Nationaler Zusatz für, Junglandwirte und Kleinlandwirte und Haltung von Raufutterfressern Grundförderung für alle landwirtschaftlichen Flächen 22.09.2018 21

Der ELER - die NEUE ländliche Förderung Das System der investiven Förderung des ländlichen Raums und des Vertragsnaturschutzes wesentliche Förderinhalte des ELER (neu): die investive Förderung - der ländlichen Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung, - des Küsten- und Hochwasserschutzes, - von Natur- und Klimaschutzprojekten Nur noch Vertragsnaturschutz (Maßnahmen, die besonderen Naturschutzzielen dienen) sowie forstliche Maßnahmen (Waldumweltschutz) verbleiben im ELER. Alle Förderungen, die mit InVeKoS verbunden sind, finden sich in der NEUEN Ersten Säule Šdie Förderung von investiven Vorhaben zur Verbesserung des Tierwohls, Unterstützung Teilnahme an Tierwohlprogrammen Šdie Förderung von Weiterbildungs- und Beratungsprojekten mit gesamtgesellschaftlichen Zielen sowie ländlicher Wertschöpfungsketten und Innovationen Šdie Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe (u.a. integrierte ländliche Entwicklung, Flurneuordnung, LEADER) Šdie Unterstützung innovativer Netzwerkprojekte zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stärkung des ländlichen Raums Zwingende Berücksichtigung demografischer Wandel bei Förderung der ländlichen Entwicklung 22.09.2018 Die Förderung eines Systems der privatrechtlichen Risikoabsicherung (Risikovorsorge), sollte Teil des ELER werden und nicht mit den Direktzahlungen verknüpft werden. 22

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22.09.2018 23