Nummer 17 Donnerstag 27. April 2017

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Nummer 17 Donnerstag 27. April 2017

Seite 2 / Nummer 17 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 27. April 2017 der 1.fc alemannia hamberg präsentiert am 1. mai das alljährliche aifest bier, haxen& grillspezialitäten ab 10:30 uhr auf dem sportplatz des 1.fc alemannia hamberg

Donnerstag, 27. April 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 17 / Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Schulverband Neuhausen Sitz: 75240 Neuhausen/Enzkreis Einladung zu der am 22. Mai 2017, um 19.30 Uhr, im Musikzimmer der Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet, Liebenzeller Straße 30 in Neuhausen-Steinegg, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung Tagesordnung: 1. Bekanntgaben 2. Fragen der Zuhörer 3. Protokoll der Sitzung vom 14. April 2016 4. Beratung und Feststellung der Jahresrechnung 2016 (Beilage 2) 5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 (Beilage 3) 6. Betriebsführung Cafeteria Beratung und Beschlussfassung über den Essenspreis ab dem Schuljahr 2017/2018 (Beilage 4) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der EDV-Ausstattung für die Verbandsschule im Biet (Beilage 5) 8. Beratung und Beschlussfassung über die nachträgliche Genehmigung der bereits gefassten Beschlüsse der Gemeinderäte Neuhausen und Tiefenbronn: (Beilage 6) a) Auftragsvergabe Einbruchmeldeanlage b) Neubesetzung der Hausmeisterstelle c) Antrag der Schulleitung auf die feste Einrichtung zweier FSJ-Stellen an der Primar- bzw. Sekundarstufe d) Übernahme der Betriebsführung Cafeteria e) Beschäftigung von Frau Schwab auf 450 Euro Basis für die verwaltungsmäßige Betreuung der Cafeteria (u.a. ViB-Online-Shop, Bestellung und Abrechnung) f) Erwerb von Transportbehältern für die Cafeteria g) Annahme von Geldspenden / Spendenbericht 2016 9. Bericht der Schulleitung und der Schulsozialarbeiterin (Beilage 7) 10. Verschiedenes Neuhausen, den 12.04.2017 gez. Korz, Verbandsvorsitzender Forstdienststelle Revierleiter Martin Fischer Die Sprechstunde am Donnerstag, den 27. April 2017 im Rathaus Neuhausen muss leider ausfallen. Wir bitten um Beachtung! Der Gehweg ist kein Parkplatz In unserer Gemeinde werden immer wieder Fahrzeuge ganz oder teilweise auf öffentliche Gehwege ordnungswidrig abgestellt. Dadurch können u. a. Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator, Rollstuhlfahrer sowie Rad fahrende Kinder mit ihrer Aufsichtsperson nicht mehr ungehindert das sichere Trottoir nutzen und müssen womöglich auf die Fahrbahn ausweichen. Hierbei kann es zu gefährlichen Begegnungssituationen mit dem fließenden Verkehr kommen. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen nur dann erlaubt, wenn dies durch das Verkehrszeichen Nr. 315 ausdrücklich angeordnet wird. Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht für das unrechtmäßige Parken auf dem Bürgersteig die Zahlung eines Bußgeldes vor. Im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme und unter Einhaltung der StVO, bitten wir alle Falschparker, (Beispiel Nr. 315) ihr Fahrzeug künftig nicht mehr auf öffentliche Gehwege abzustellen! Ihre Gemeindeverwaltung Abholung von Ausweispapieren Alle Personalausweise, die bis zum 31.03.2017 und alle Reisepässe, die bis zum 24.03.2017 beantragt wurden, liegen im Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit. Bei Personen ab 16 Jahren ist für die Abholung des Personalausweises der Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei Voraussetzung. Die bisherigen Ausweisdokumente, die noch nicht abgegeben wurden, müssen zur Vernichtung oder Entwertung mitgebracht werden. Zweckverband Wasserversorgung der Gebietsgemeinden Sitz: 75233 Tiefenbronn Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden - Sitz Tiefenbronn - am Mittwoch, den 10. Mai 2017 um 19.00 Uhr im Rathaus Neuhausen, Sitzungssaal OG, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen Tagesordnung 1. Protokoll der Sitzung vom 11.05.2016 2. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2016 (Beilage 1) 3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 (Beilage 2) 4. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Leerlaufleitung der Talwiesenquelle im Würmtal (Beilage 3) 5. Beratung und Beschlussfassung über die teilweise Erneuerung der Förderleitung zum Hochbehälter Neuhausen (Beilage 4) 6. Änderung der Wasseraufbereitung in Bezug auf die weitere Reduzierung des Nitratwertes im Trinkwasser Anfrage des Ortschaftsrates Hohenwart der Stadt Pforzheim (Beilage 5) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Bevollmächtigung der Verbandsverwaltung zur Aufnahme eines Darlehens (Beilage 6) 8. Sonstiges, Bekanntgaben Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an. Neuhausen, den 12.04.2017 gez. Korz, Verbandsvorsitzender

Seite 4 / Nummer 17 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 27. April 2017 Ihre Ansprechpartner: Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 07234/9510-0 Sprechzeiten: Fax: 07234/9510-50 Montag - Freitag 08.00 Uhr 12.00 Uhr Internet www.neuhausen-enzkreis.de Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr 18.30 Uhr E-Mail: mail@neuhausen-enzkreis.de Abendsprechstunden des Bürgermeisters: Am Donnerstag, den 04.05.2017 Adresse: Pforzheimer Str. 20, fällt die Abendsprechstunde des Bürgermeisters aus. Heute, am 27.04.2017, findet die Sprechstunde aufgrund einer anderweitigen Veranstaltung nicht 75242 Neuhausen statt. Zimmer Bereich Name Durchwahl E-Mail 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 korz@neuhausen-enzkreis.de 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Bianca Fröschle 9510-11 sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Mitteilungsblatt Hannelore Lorenz 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz 9510-20 lutz@neuhausen-enzkreis.de 06 (EG) Hannelore Lorenz 9510-21 lorenz@neuhausen-enzkreis.de 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Beate Ostenrieder 9510-13 meldeamt@neuhausen-enzkreis.de Fundbüro 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Andrea Volkert 9510-23 standesamt@neuhausen-enzkreis.de 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger 9510-26 scherzinger@neuhausen-enzkreis.de 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Joachim Metzenbauer 9510-24 metzenbauer@neuhausen-enzkreis.de Abfallentsorgung 03 (EG) Grundbuchamt und Beate Philipp 9510-25 philipp@neuhausen-enzkreis.de Nachlassangelegenheiten 16 (DG) Leiter Kämmerei Ralf Hildinger 9510-34 hildinger@neuhausen-enzkreis.de 12 (OG) Katja Bayerbach 9510-30 bayerbach@neuhausen-enzkreis.de 11 (OG) Grundsteuer Jürgen Hermann 9510-31 mail@neuhausen-enzkreis.de 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren Ludmilla Saitz 9510-32 saitz@neuhausen-enzkreis.de 10 (OG) Personalamt / Hundesteuer / Martin Wagner 9510-33 wagner@neuhausen-enzkreis.de Wasser / Abwasser Furtstr. 11 Leiter Bauhof Heinz Gerber 942800 oder bauhof@neuhausen-enzkreis.de 01727183265 Wassermeister Patrick Raisch 01727183316 Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch 1277 Polizeiposten Tiefenbronn 4248 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle Revierleiter Martin Fischer 0723170045 Martin.Fischer@enzkreis.de Die Sprechstunde am Donnerstag, den 27. April 2017 im Rathaus Neuhausen muss leider ausfallen. Wir bitten um Beachtung! Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Polizei 110 Polizeiposten Tiefenbronn 07234 4248 Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum 116 117 Krankentransport sitzend/liegend 19222 mit dem Handy 07231 Störungsstelle Strom Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 k

Donnerstag, 27. April 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 17 / Seite 5 Einladung Zweckverband Abwasserbeseitigung Biet Tiefenbronn E I N L A D U N G zu der am Donnerstag, den 11.05.2017, 19:00 Uhr im Bürger- und Kulturhaus "Rose", Franz-Josef-Gall-Straße 18, 75233 Tiefenbronn, stattfindenden öffentlichen Sitzung des Zweckverbands "Abwasserbeseitigung Biet" Die Bevölkerung ist zur Sitzung des Zweckverbands "Abwasserbeseitigung Biet" herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Verabschiedung Herr Hochstein und Vorstellung Herr Jung - Kenntnisnahme - 2. Protokoll der Verbandsversammlung vom 12. Mai 2016 3. Feststellung des Rechnungsergebnisses für das Rechnungsjahr 2016 4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 5. Betonsanierung Regenüberlaufbecken Schellbronn hier: Bestätigung der Vergabe 6. Umzäunung Regenüberlaufbecken Schellbronn hier: Vergabe der Arbeiten 7. Vergabe der Klärschlammentsorgung ab 01.01.2017 hier: Bestätigung der Vergabe 8. Schlosserarbeiten Regenüberlaufbecken Schellbronn und Neuhausen hier: Vergabe der Arbeiten 9. Sonstiges, Bekanntgaben Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Tiefenbronn, den 27.04.2017 gez. Frank Spottek Verbandsvorsitzender Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn Enzkreis E I N L A D U N G zu der am Donnerstag, den 11.05.2017, 20:00 Uhr im Bürger- und Kulturhaus "Rose", Franz-Josef-Gall-Straße 18, 75233 Tiefenbronn, stattfindenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Tiefenbronn. Die Bevölkerung ist zur Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Tiefenbronn herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Protokoll der Sitzung vom 27.07.2016 2. Feststellung des Rechnungsergebnisses für das Rechnungsjahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 - Beratung und Beschlussfassung 4. Sachstandsbericht zur - Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie - Beratung und Beschlussfassung 5. Sonstiges, Bekanntgaben Tiefenbronn, den 27.04.2017 gez. Frank Spottek Verbandsvorsitzender Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxen Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67 a, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Mo/Di/Do 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Fr 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Mo/Di/Do 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Fr 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 01806/072311 Mi 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr Fr 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Notruf der Integrierten Leitstelle des DRK Pforzheim und den Enzkreis e.v. (Berufsfeuerwehr und DRK Pforzheim- Enzkreis e.v.) lautet 112 (Euronotruf) Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19 222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer 0621-38 000 818 zu erfragen. Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 29. April 2017 Center-Apotheke, Wilferdinger Höhe, Wilhelm-Becker-Str. 15, Pforzheim, Tel. 07231/443 94 33 Sonntag, den 30. April 2017 Stadt-Apotheke, (PF-Fußgängerzone), Westliche 23, Pforzheim, Tel. 07231/ 31 28 85 Montag, den 01. Mai 2017 (Feiertag) City Apotheke im VolksbankHaus, Westliche 53, Tel 07231/ 31 27 27 Haidach-Apotheke, Strietweg 1, Pforzheim, Tel. 07231/ 96 700 Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaum-medien.de Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Bezugspreis: halbjährlich 14,75. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. 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Seite 6 / Nummer 17 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 27. April 2017 Mobile Geschwindigkeitsanzeige In den Ortsteilen der Gemeinde Neuhausen Messstrecke: Hamberg, Neuhausener Straße 20 erlb. Km/h 50 vom 28.03.2017 bis 06.04.2017 km/h Fahrzeuge < 16 324 16 20 435 21 25 316 26 30 233 31 35 405 36 40 1128 41 45 2141 km/h Fahrzeuge 46 50 2609 51 55 1656 56 60 820 61 65 327 66 70 116 71 75 37 76 80 Messstrecke: Hamberg, Hauptstraße 44 erlb. Km/h 30 vom 10.04.2017 bis 19.04.2017 km/h Fahrzeuge km/h Fahrzeuge < 16 164 36 40 921 16 20 86 41 45 319 21 25 202 46 50 75 26 30 709 51 55 14 31 35 1238 Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28. März 2017 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Aus der Mitte der Zuhörer wird auf das im Mitteilungsblatt abgedruckte Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2017 verwiesen, in dem ausgeführt wird, dass das Architekturbüro Morlock aus Königsbach-Stein das Hallenvordach der Monbachhalle auf Asbest hat untersuchen lassen, was leider einen positiven Befund ergab. Hierzu wird nachgefragt, mit welcher Methode diese Untersuchung durchgeführt wurde. Nach den Ausführungen des Vorsitzenden hat das Büro Morlock in der sicheren, auch von der Verwaltung geteilten Annahme, dass die Dacheindeckung noch aus den 1970er Jahren stammt, lediglich eine visuelle, jedoch keine labortechnische Überprüfung des Materials durchführen lassen. Zwischenzeitlich wurde jedoch festgestellt, dass die Halleneindeckung des Vordachs im Rahmen der Generalsanierung zu Beginn der 2000er Jahre erneuert wurde und somit kein Asbest enthält. Bürgermeister Korz bedauert diesen Irrtum und bittet hierfür namens der Verwaltung und des Architekturbüros um Entschuldigung. Nähere Ausführungen hierzu wird Architekt Morlock zu TOP 4 der heutigen Sitzung geben. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Februar 2017 Nach Mitteilung des Vorsitzenden wurden in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Februar 2017 keine Beschlüsse gefasst, die der Öffentlichkeit bekannt zu geben sind. 2. ELR-Programm 2017 Förderung von Bauvorhaben in der Gemeinde Neuhausen Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinde Neuhausen im Rahmen des ELR-Programms 2017 für 3 Bauvorhaben (Neugestaltung Ortseingänge und Aufwertung Verkehrsraum Neuhausener Straße Schellbronner Straße im Ortsteil Hamberg / Abbruch und Neubau eines Wohnhauses Bärenweg 1 im Ortsteil Hamberg / Dachsanierung und Dämmung Anwesen Hohenwarter Straße 18 im Ortsteil Schellbronn) Fördermittel in Höhe von 114.000,- in Aussicht gestellt wurden. Punkt 3 Förderprogramm Flächen gewinnen durch Innenentwicklung 2017 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung und Beauftragung der Firma die STEG Stadtentwicklung GmbH zur Erstellung einer Analyse der Innenentwicklungspotenziale Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Kujacinski von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart. Nach den Ausführungen des Vorsitzenden hatte sich der Gemeinderat bereits im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Sanierungsgebiet Ortsmitte Neuhausen und der Antragstellung Schwerpunktgemeinde Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sowie im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes mit dem Thema Innenentwicklung beschäftigt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat im Februar 2017 das Förderprogramm Flächen gewinnen durch Innenentwicklung 2017 bekanntgegeben. Die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart hat die Gemeindeverwaltung auf dieses Förderprogramm hingewiesen und gleichzeitig ein Angebot für ihre Leistungen (netto: 36.860,- zzgl. Nebenkosten und etwaige besondere Leistungen) erstellt. Laut Förderprogramm (Ziff. 5.2.) beträgt der Regelfördersatz grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 80.000,- (brutto). Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung vor: a) Die Gemeinde Neuhausen stellt mit Unterstützung durch die Firma die STEG einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms Flächen gewinnen durch Innenentwicklung 2017 beim Land Baden-Württemberg. b) Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben der Innenentwicklung grundsätzlich zu, vgl. Nr. 4 (4) Zuwendungsvoraussetzungen Förderprogramm Flächen gewinnen durch Innenentwicklung. c) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, nach Bewilligung des Förderantrages die Firma die STEG mit den Leistungen gemäß ihrem Angebot vom 23.02.2017 zu beauftragen. d) Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Einleitend erläutert Herr Kujacinski von der STEG dem Gremium anhand einer umfangreichen Power-Point-Präsentation die Inhalte und Ziele des Förderprogramms und zeigt anhand von Beispielen in anderen Kommunen Möglichkeiten einer effizienten Flächengewinnung im Rahmen einer qualitätsvollen Innenentwicklung auf. Auf Nachfrage aus dem Rat bestätigt der Vertreter der STEG, dass das Förderprogramm alle 4 Ortsteile der Gemeinde umfasst. Hierzu wird zunächst eine Bestandsaufnahme aller für eine Innenentwicklung in Frage kommenden Flächen vorgenommen. Die hiernach vom Gemeinderat für eine vertiefende Untersuchung festgelegten Flächen werden dann der Einwohnerschaft vorgestellt und insbesondere mit den betroffenen Eigentümern diskutiert. In der weiteren Beratung werden aus der Mitte des Gremiums Bedenken geäußert, inwieweit die Erstellung eines entsprechenden Innenbereichsflächenkatasters sinnvoll und notwendig ist. Hierzu wird daran erinnert, dass das Büro Gerhardt aus Karlsruhe bereits im Jahr 2010 städtebauliche Bestandsaufnahmen im Rahmen des ELR-Programms erstellt hat, in deren Rahmen auch die Aktivierung innerörtlicher Flächenpotentiale untersucht wurde. Darüber hinaus wird die Auffassung vertreten, dass die in Frage kommenden Innenbereichsflächen dem Rat durchaus bekannt sind. Die weitere Nachfrage, ob die Fördermittel im Rahmen des vorgenannten Programms zurückgezahlt werden müssen, falls aus der erstellten Analyse keine Maßnahmen zur Umsetzung kommen, wird von Herrn Kujacinski verneint. Der Vorsitzende unterstreicht die aus seiner Sicht sinnvolle und im Hinblick auf die zunehmenden Hürden für die Erschließung von Flächen im Außenbereich auch notwendige Erfassung der potentiellen Bauflächen im Innenbereich und wirbt insoweit für eine Antragstellung im Rahmen des vorgenannten Programms. Anknüpfend hieran wird im Gremium daran erinnert, dass die Gemeinde momentan keine Baugrundstücke anbieten kann und die derzeit in der Überplanung befindliche Fläche Ettern im Ortsteil Hamberg aufgrund artenschutzrechtlicher Problemstellungen wohl erst in einigen Jahren erschlossen

Donnerstag, 27. April 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 17 / Seite 7 werden kann. Insoweit wird die Möglichkeit gesehen, durch die Aktivierung innerörtlicher Bauflächenpotentiale zumindest einen Teil des Bedarfs abdecken zu können. Die in diesem Zusammenhang aus dem Rat geäußerte Befürchtung, dass wertvolle Ruhe- und Grünflächen im Innenbereich durch eine Bebauung verloren gehen, wird vom Vertreter der STEG nicht gesehen, da letztlich der Gemeinderat in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern entscheidet, in welchem Umfang städtebauliche Nachverdichtungen vorgenommen werden. Die Erfahrung aus anderen Kommunen zeigt diesbezüglich eine sehr behutsame und für das Ortsbild verträgliche Vorgehensweise. Ebenso teilt Herr Kujacinski nicht die in der Beratung geäußerte Sorge, wonach durch eine Dokumentation der Innenbereichspotentiale eine zusätzliche Hürde für die Kommune bei der Ausweisung von Baugebieten geschaffen wird. Der Vertreter der STEG erinnert daran, dass die Gemeinde bei der Ausweisung neuer Baugebiete ohnehin eine Bedarfsermittlung unter Darlegung der noch zur Verfügung stehenden Bauflächen vorzulegen hat. Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts lehnt der Gemeinderat den Vorschlag der Verwaltung, wonach die Gemeinde Neuhausen mit Unterstützung durch die Firma die STEG einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms Flächen gewinnen durch Innenentwicklung 2017 beim Land Baden-Württemberg stellen soll, ab. Die Beschlussfassung erfolgt mit 7 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen. Punkt 4 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauarbeiten zur Errichtung von Indach-Photovoltaik-Anlage/ Dachsanierung Freibad Schellbronn und Monbachhalle Neuhausen Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Architekt Morlock vom Planungsbüro Morlock aus Königsbach-Stein. Die Bauleistungen für die Dachsanierung im Freibad Schellbronn und die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Monbachhalle Neuhausen wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 11 Firmen angefordert. Zum Submissionstermin am 08.03.2017 lagen vier Angebote vor. Günstigste Bieter waren hierbei die Firmen Ehrenfeuchter Gerüstbau GmbH aus Bretten für die Gerüstbauarbeiten zum Angebotspreis von13.078,10 brutto und Sartorius GmbH & Co. KG, Bretten für die Dachdeckungsarbeiten und PV- Anlage zum Angebotspreis von 239.537,12. Einleitend bedauert Architekt Morlock anknüpfend an die Ausführungen des Bürgermeisters zu Beginn der heutigen Sitzung nochmals den Umstand, dass er in der sicheren, auch von der Verwaltung geteilten Annahme, dass die Dacheindeckung noch aus den 1970er Jahren stammt, lediglich eine visuelle, jedoch keine labortechnische Überprüfung des Materials auf Asbestgehalt hat durchführen lassen. Zwischenzeitlich wurde jedoch festgestellt, dass die Halleneindeckung des Vordachs im Rahmen der Generalsanierung zu Beginn der 2000er Jahre erneuert wurde und somit kein Asbest enthält. Herr Morlock entschuldigt sich für diesen Irrtum und versichert, dass etwaige Schadensersatzansprüche, die sich ggfs. im Rahmen einer Aufhebung der Ausschreibung ergeben könnten, von ihm getragen werden. Allerdings verweist er anhand von Fotos auf den Umstand, dass sich die Dacheindeckung - ungeachtet der Erneuerung zu Beginn der 2000er Jahre - in keinem guten Zustand befindet. Nach den Ausführungen des Planers durchdringen insbesondere kleine Ausbrüche die oberseitige Beschichtung, wodurch die Platten in Folge von Frosteinwirkung zunehmend geschädigt werden. Insoweit rät Herr Morlock davon ab, auf der 15 Jahre alten, in keinem guten Zustand befindlichen Dacheindeckung eine PV-Anlage zu installieren, da das Dach die Lebensdauer der Anlage bei weitem nicht erreichen wird. Darüber hinaus sprechen neben der Optik auch die integrierten Verkabelungen für eine Indach-PV-Anlage, da hierbei die Leitungen vor UV, Nässe und Marderbissen geschützt sind. Im Gremium werden nochmals die vom Planer genannten Vorteile einer Indach-PV-Anlage gegenüber einer PV-Anlage in Ständerbauweise unter Berücksichtigung des Einsparpotentials von rd. 15.000,- kontrovers diskutiert. Hierbei wird unter anderem ausgeführt, dass bei einer Anlage in Ständerbauweise zuvor die Dichtigkeit des Dachs geprüft und ggfs. über eine Versiegelung nachgedacht werden sollte. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Aufbaumodule auf keinen Fall die Dachfenster beschatten. Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, die Ausschreibung über die Vergabe von Bauarbeiten zur Errichtung von Indach-Photovoltaik-Anlage/ Dachsanierung im Freibad Schellbronn und in der Monbachhalle Neuhausen aufzuheben. Hierzu wird begründet, dass sich die Baumaßnahme an der Monbachhalle, nachdem das Dach nicht erneuert werden muss, maßgeblich geändert hat. Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf mögliche Regressansprüche der in der Ausschreibung günstigsten Bieter. Weiterhin spricht sich das Gremium mit 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen dafür aus, die PV-Anlage auf dem Vordach der Monbachhalle in Ständerbauweise (DN 25 ) zu errichten. Die Anregung, das bestehende Dach vor der Installation der Anlage zu beschichten, wird nicht für erforderlich erachtet. Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat beschließt nach Erörterung der einzelnen Planansätze einstimmig wie von der Verwaltung vorgeschlagen a) die Ausgabemittel des Verwaltungshaushalts 2016 entsprechend dem Planvermerk im Haushaltsplan 2016 in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen; b) die Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt. Aus der Mitte des Gremiums wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Summe der Haushaltsreste das Volumen des Vermögenshaushaltes 2017 übersteigt. Es wird deshalb die Bitte an die Verwaltung ausgesprochen, auch weiterhin darauf zu achten, dass die bereits im Haushalt finanzierten Vorhaben zeitnah umgesetzt werden. Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Redaktionsstatus für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Am 14. Oktober 2015 hat der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, unter anderem auch der Gemeindeordnung beschlossen. Hiernach wurde in 20 Gemeindeordnung ein neuer Absatz 3 mit folgendem Inhalt angefügt: (3) Gibt die Gemeinde ein eigenes Amtsblatt heraus, das sie zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde nutzt, ist den Fraktionen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Der Gemeinderat regelt in einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt das Nähere, insbesondere den angemessenen Umfang der Beiträge der Fraktionen. Er hat die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen. Der Gemeinderat hatte daraufhin in seiner Sitzung am 26. Januar 2016 auf der Grundlage einer Mustervorlage des Nussbaumverlages ein Redaktionsstatut für das Mitteilungsblatt beschlossen. Hierbei wurde unter anderem geregelt

Seite 8 / Nummer 17 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 27. April 2017 - in Ziff. 2.1 c) - dass im Amtsblatt Stellungnahmen von Fraktionen des Gemeinderates zu Angelegenheiten der Gemeinde veröffentlicht werden, jedoch nicht in den letzten 4 Wochen vor einer Wahl; - in Ziff. 4.5 - dass in der letzten Ausgabe vor einer Wahl Beiträge von politischen Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen im Gemeinderat nicht mehr veröffentlicht werden, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu der Wahl haben. Mit Schreiben vom 06.03.2017 hat das Kommunalamt nun die Gemeinden im Enzkreis darüber informiert, dass das Innenministerium zur Gewährleistung der Chancengleichheit bei den Wahlen und die Neutralität der Kommune in den Wahlkämpfen diesbezüglich einen Mindestzeitraum von drei Monaten (gerade) noch für vertretbar hält. Das Kommunalamt hat die Gemeinden deshalb gebeten, soweit sich nach dem vorgenannten Sachverhalt die Notwendigkeit ergibt, das Redaktionsstatut für die Amtsblätter entsprechend anzupassen. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat gemäß der Empfehlung des Kommunalamtes, für die Ziffern 2.1 c) und 4.5 des Redaktionsstatuts jeweils einen Mindestzeitraum von 3 Monaten festzulegen. Darüber hinaus soll auch der Anregung des Nussbaumverlages Rechnung getragen werden, im Hinblick auf die Bürgermeisterwahlen in Ziffer 5.3 Satz 1 des Redaktionsstatuts neben Parteien oder Gruppierungen auch den Begriff Person aufzunehmen. Die Beschlussfassungen erfolgen einstimmig. Punkt 7 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften wurde am 28.07.1998 beschlossen und ist seither unverändert in Kraft. Nach Jahren ohne größere Bedeutung ist die Satzung durch die stark gestiegene Zahl von Flüchtlingen in den letzten Jahren wieder relevant geworden. Durch die Neufassung soll nach den Ausführungen von Kämmerer Ralf Hildinger eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte geschaffen werden. Um die Gebührensätze den seither eingetretenen Kostensteigerungen anzupassen, wurde auf der Grundlage des Haushaltsplans 2017 eine Gebührenkalkulation erstellt, nach der sich ein kostendeckender Gebührensatz von 14,17 /qm Wohnfläche und Monat ergibt. Bisher wurden für die verschiedenen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert und festgesetzt. Der durchschnittliche Gebührensatz betrug 7,16 /qm Wohnfläche und Monat. Künftig werden alle Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte als einheitliche öffentliche Einrichtung behandelt und einheitliche Gebührensätze festgelegt. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -. Punkt 8 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Firma Mautner Hausbau GmbH zur Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken Flst.Nr. 667, 667/1 und 666/1 Gemarkung Neuhausen (ehemaliges Opel-Hauser-Areal) Bauprojekt: Familien-Wohnpark Neuhausen Errichtung von 6 Doppelhaushälften und 6 Reihenhäusern Die Gemeinderäte Matthias Butz, Hartmut Lutz, Heinrich Leicht, Günter Holzhauer, Klaus Schmid und Petra Leicht rücken wegen Befangenheit vom Sitzungstisch in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers ab. Mit Schreiben vom 22.02.2017 hat die Firma Mautner Hausbau GmbH aus Bad Wildbad bei der Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Flst.Nr. 667, 667/1 und 666/1 Gemarkung Neuhausen (ehemaliges Opel-Hauser-Areal) beantragt. Die Firma Mautner beabsichtigt auf den vorgenannten Parzellen eine Wohnanlage mit 6 Doppelhaushälften und 6 Reihenhäusern zu errichten. Die nun vorliegende Planung weist gegenüber einem im Jahr 2011 vorgestellten Plankonzept (15 Wohnhäuser) eine weniger verdichtete Bebauung auf, was städtebaulich verträglicher erscheint. Der Bereich des ehemaligen Opel-Hauser-Areals befindet sich im Sanierungsgebiet Ortsmitte Neuhausen. In den vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet wurde diese Fläche vom Sanierungsträger, der STEG Stuttgart, als Entwicklungsschwerpunkt für weitere städtebauliche Untersuchungen zur Ermittlung fehlender Wohnraumangebote und möglicher Wohnformen (z.b. Generationenwohnen) eingestuft. Von Seiten des Sanierungsträgers wurden deshalb keine Bedenken gegen die beantragte Bebauung des Areals vorgetragen. Aus Sicht der Verwaltung wäre es zu begrüßen, wenn die seit vielen Jahren inmitten der Ortsbebauung bestehende Gewerbebrache einer Wohnnutzung zugeführt werden könnte. Insoweit wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen. In einem Vorgespräch mit der Firma Mautner Hausbau GmbH, Herrn Schöffler vom Stadtplanungsbüro Gerhardt und Frau Dr. Schaupp-Haag von der Kanzlei Birk aus Stuttgart am 03. November 2016, wurden die zur Verfügung stehenden städtebaulichen Instrumentarien - vorhabenbezogener Bebauungsplan / beschleunigtes Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung / normaler Bebauungsplan - eingehend erörtert. Die Fachanwältin hat hierbei zur Durchführung eines normalen, angebotsbezogenen Bebauungsplanes geraten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hätte den Nachteil, dass die Bauherren bereits vor Beginn des Verfahrens ihre vollständige Planung vorlegen müssen und diese im Bebauungsplan festgeschrieben wird. Hierdurch würde für den Investor jegliche planerische Flexibilität im Rahmen der Vermarktung entfallen. Spätere Abweichungen vom Bebauungsplan könnten dann zwar ggfs. im Rahmen einer Befreiung ermöglicht werden, jedoch müsste dann auch parallel hierzu der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan geändert werden. Das beschleunigte Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung hätte den Vorteil, dass die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der Umweltbericht entfallen würden. Allerdings muss der städtebauliche Vertrag in dem insbesondere die Kostentragungspflicht zu regeln ist - vor der Offenlage des Planentwurfs unterschrieben werden, weshalb zu diesem Zeitpunkt noch keine Rückmeldungen der Nachbarn bzw. der Träger öffentlicher Belange vorliegen. Die Firma Mautner Hausbau GmbH hat schriftlich zugesagt, alle im Zusammenhang mit der städtebaulichen Überplanung des Areals anfallenden Kosten zu übernehmen. Dies sollte nach Durchführung der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange, jedoch vor der Billigung des Planentwurfs im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Auch im Ratsgremium wird die Auffassung vertreten, dass es zu begrüßen wäre, wenn die seit vielen Jahren inmitten der Ortsbebauung bestehende Gewerbebrache im Bereich des ehemaligen Opel-Hauser-Areals einer Wohnnutzung zugeführt werden könnte. Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im normalen Verfahren vorzubereiten. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden Gemäß 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01. Januar 2006 die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen durch den Gemeinderat zu beschließen.

Donnerstag, 27. April 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 17 / Seite 9 Die Gemeinde hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck Sparkasse Pforzheim Calw Pforzheimer Straße 47 75242 Neuhausen 400,00 Alle 4 Kindergärten der Gemeinde Neuhausen à 100,- Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht der Spenderin den Dank der Gemeinde aus. Punkt 10 Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor. Standesamtliche Mitteilungen Sterbefälle: am 18.04.2017 Anna Luise Leicht, OT Steinegg Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Osterrallye im Kindergarten Steinegg "Wann kommt endlich der Osterhase?" Das war die Frage, die den ganzen Morgen durch unseren Gruppenraum geisterte. Endlich - der Osterhase machte sich mit einem von uns entdeckten Brief bemerkbar. Darin stand, dass wir uns auf die Suche nach weiteren Briefen, die in Osternestern versteckt waren, begeben sollten. Im Nu waren wir angezogen, raus aus dem Kindergarten und die Suche konnte beginnen. Mit Adleraugen fanden wir die versteckten Briefe in den Osternestchen. Auf jedem dieser Briefe standen verschiedene Aufgaben die wir erfüllen mussten. Eierlauf, Hasenlieder, Fingerspiele, Rätsel lösen. Und glaubt uns, die Spur die der Osterhase legte, führte uns kurz vor die Kapelle bei der Burg. An der Burgmauer, im Waldstück und am Burgturm entlang entdeckten wir die gut versteckten Ostertütchen für uns. Da war die Freude riesengroß. Die Osterrallye war harte Arbeit - im Kindergarten angekommen stärkten wir uns mit einem leckeren Osterfrühstück. Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter www.enzkreis.de/kreis-verwaltung/aktuelles Aus den Ortsteilen ORTSTEIL HAMBERG Geburtstage Wir gratulieren: am 28. April Frau Brigitte Roy, Hauptstr. 16 zum 80. Geburtstag ORTSTEIL STEINEGG Schon lange war Ostern auch bei den Krippenkindern durch Bilderbuchbetrachtungen, Lieder, Eier färben, Fingerspiele und Puppentheater ein großes Thema. Der Höhepunkt war natürlich die Ostereiersuche im Garten. Der Osterhase hatte einiges für die ein- und zweijährigen Kinder versteckt und das gemeinsame Suchen bereitete allen große Freude. Kindergarten Steinegg Schauinslandstr. 5, 75242 Neuhausen-Steinegg, Leitung: Veronique Picardat Tel. 07234/8844, E-Mail: kindergarten-steinegg@web.de "Jesus zieht in Jerusalem ein", so sangen die Kinder und zu diesem Thema erzählte uns Herr Pfarrer Albrecht die Geschichte vom Einzug Jesu nach Jerusalem. Ein wunderschöner Aufbau mit Playmobilfiguren und Naturmaterialien faszinierte die Kinder und veranschaulichte die biblische Geschichte. Nach Gebet und Segen freuten sich die Kinder über ihre mit Frau Gerlich gebundenen Palmbesen. Ein herzliches Dankeschön an Herrn Pfarrer Albrecht für seinen Besuch bei uns und die liebevoll ausgestaltete Darstellung der biblischen Geschichte sagen die Krippen- sowie die Kindergartenkinder und Erzieherinnen vom Kindergarten Steinegg Vielen Dank, lieber Osterhase, sagen alle Kinder und die Erzieherinnen vom Kindergarten Steinegg

Seite 10 / Nummer 17 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 27. April 2017 Soziale Einrichtungen Krankenpflegeverein e.v. Unser Leistungsangebot Der Krankenpflegeverein ergänzt die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes St. Josef, vor allem für Menschen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen haben. Die Leistungen des KPV richten sich vorrangig an Mitglieder und sind grundsätzlich kostenlos. Unser Leistungsangebot: Beratung rund um die Pflegebedürftigkeit Hilfsmittelverleih (z.b. Rollstuhl, Badelifter, Pflegebett, Rollator) Vermittlung weiterführender Dienstleistungen Besucherdienste Fahr-und Begleitdienste für Notfälle Mitfinanzierung der Beratungsstelle "Hilfen im Alter" Kooperation mit dem ambulanten Hospizdienst Preisnachlass auf Leistungen der Nachbarschaftshilfe des Ambulanten Pflegedienstes St. Josef Bevorzugte Aufnahme ins Landhaus für Senioren Offenes Frauenfühstück jeden 1. Dienstag im Monat Mittagstreff für Alt und Jung - ACHTUNG neuer Treffpunkt beachten und jeden 2. Montag in Neuhausen-Theaterschachtel (Fahrdienst nach tel. Anmeldung möglich) Auskunft und Organisation: Katharina Waibel Eichendorffstr. 6, 75242 Neuhausen-Steinegg Tel.: 07234-98 11 23, Fax: 07234-98 11 24 Nachlese zum Frauenfrühstück im April... und nach dem Frühstück gab's Geschichten. Gerda Pfizenmeier trug Wilhelm Buschs "Der Maulwurf" vor und Silke Platte gab die Geschichte "Das rote Söckchen" zum besten. Termine * Termine* Termine Dienstag, 2. Mai 2017, 9.00 Uhr, Frauenfrühstück in Steinegg Montag, 8. Mai 2017, 14.30 Uhr, Nachmittagstreff in Steinegg Mittwoch, 10. Mai 2017, 14.30 Uhr, Nachmittagstreff in der Theaterschachtel,Neuhausen. Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ 128130 Pflegedienstleitung: Maria Gutsch, maria.gutsch@st-josef-apd.de Stellvertretende Pflegedienstleitung: Elvira Maisenbacher, elvira.maisenbacher@st-josef-apd.de Ambulante Hospizgruppe Biet Krankenpflegeverein Tiefenbronn Zur Tränke 2 75233 Tiefenbronn Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal E-Mail: kpv1978@t-online.de 07234/1419 0162/5696532 Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3 75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691 http://neuhausen.drk-pforzheim.de bwlv - Zentrum Pforzheim Ehemaligen-Treffen des bwlv-zentrums Pforzheim Das bwlv-zentrum Pforzheim lädt alle ehemaligen Klienten der Fachstelle Sucht, der Tagesklinik und der Fachstelle für psychisch kranke Menschen zum Ehemaligen-Treffen am Samstag, den 13. Mai 2017 von 10.00 bis 13.00 Uhr in die Räume des bwlv-zentrums im Lore-Perls-Haus in der Luisenstraße 54-56 ein. Dieser Tag soll die Gelegenheit zum gemeinsamen Wiedersehen und Austausch bieten. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, Werke von Tagesklinik- Klienten zu besichtigen sowie die sich in unseren Räumen befindende dauerhafte Ausstellung des Vereins für Aquarien- und Terrarienkunde Pforzheim-Enzkreis e.v. und die Ausstellung über die Namensgeberin unseres Hauses Lore Perls zu besuchen. Anmeldung bis zum 28.04.2017 unter Telefon (07231) 1394080. Landhaus für Senioren St. Josef Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef Landhaus für Senioren Cornelia Schrader Liebenzeller Str. 28 75242 Neuhausen Fon: 07234 9451-0 Fax: 07234 9451-110 E-Mail: cornelia.schrader@pflegeheim-steinegg.de www.pflegeheim-steinegg.de Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße 28 75242 Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ 9451201