Fachbereich 60. Osterwicker Straße

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Transkript:

Fachbereich 60 Osterwicker Straße 01.06.2017 Prtkll der Bürgerversammlung im Pädaggischen Zentrum (PZ) im Schulzentrum vm 31. Mai 2017 zu den Themen Verbesserung des östlichen Gehweges entlang der Osterwicker Straße Veränderte Führung der Radfahrer in der Osterwicker Straße Parkleitsystem in der Osterwicker Straße Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Osterwicker Straße Resultierender Ausbaubeitrag Teilnehmer: laut beiliegender Teilnehmerliste für die Stadt Cesfeld: 1. Beigerdneter Thmas Backes Fachbereich Bauen und Umwelt: Uwe Dickmanns, Martina Rters, Jens Wagner Fachbereich Planung, Baurdnung, Verkehr: Hlger Ludrf Beginn: 18.30 Uhr Verlauf / Ergebnisse Nach einer kurzen Begrüßung führte der 1. Beigerdnete Thmas Backes zunächst in das Thema ein und gab einen kurzen Abriss zum Verfahrensstand. Anschließend erläuterte Hlger Ludrf in einem Rückblick die Ergebnisse der Bürgerversammlung vm 15.07.2013 und die aktuelle Beschlusslage. 1.1 Vrstellung der auf Grundlage der Ratsbeschlüsse überarbeiteten Planung Hlger Ludrf stellte die aktuelle Planung mit den flgenden Eckpunkten vr: Ausbau des Gehweges mit einer Breite vn 3,0 m bis unmittelbar an die Grenzen der angrenzenden Privatgrundstücke. Beginn des Ausbaus in Höhe Burghf, Ende des Ausbaus mit einer Breite vn 3,0 m an der nördlichen Grenze des Grundstücks Osterwicker Straße 38. Im Anschluss Weiterführung des Weges mit einer Breite vn 1,9 m bis zum Anschluss an den Weg in die Fürstenwiesen. Aufhebung der Benutzungspflicht für Radfahrer für die Wege auf beiden Seiten der Osterwicker Straße. In der Flge kann der Radfahrer wählen, b er auf der Fahrbahn der auf den Wegen hinter dem Brdstein fährt. Ausweisung des östlichen Weges als Gehweg, freigegeben für Radfahrer.

- 2/5 - Geschützte Überleitung der Radfahrer nördlich der Kreuzung Friedrich-Ebert- Straße/Osterwicker Straße. Fahrbahneinengungen mit Hilfe vn Markierungen und Pllern als Querungshilfen in Höhe der Einmündung Zur Schanze, gegenüber dem Eingang zum WBK und nördlich der Zufahrt zum Knzerttheaterparkplatz (Übergang zu den Fürstenwiesen). 1.2 Vrstellung des Parkleitsystems Hlger Ludrf erläuterte die Eckpunkte des geplanten Leitsystems für die Osterwicker Straße Standrte der Beschilderung: Zufahrt zum Parkplatz Bürgerhalle Zufahrt Thedr-Heuss-Realschule Zufahrt CeBad Zufahrt Knzerttheater Zufahrt Whnmbilstellplatz Ausgewiesene Ziele: Parkplatz Bürgerhalle Thedr-Heuss-Realschule Parkplatz CeBad Parkplatz VR-Bank Sprtpark Parkplatz Knzerttheater Parkplatz Vlkshchschule Parkplatz Musikschule zusammengefasst zu: Parkplatz WBK Parkplatz FernUniversität Whnmbilstellplatz und stellte die geplante Beschilderung anhand des Standrtes an der Zufahrt zur Thedr- Heuss-Realschule vr. 1.3 Diskussin/Fragen/Anregungen zu den Punkten 1.1 und 1.2 Der Parkplatz des Knzerttheaters sllte als Ausweichparkplatz für den Parkplatz des Ce- Bades ausgewiesen werden. Die Kapazität des CeBad-Parkplatzes reicht häufig nicht aus. Um zu verhindern, dass die Badegäste in der Osterwicker Straße der den angrenzenden Whnstraßenparken parken, sllte auf weitere Parkmöglichkeiten am Knzerttheater entweder im Rahmen des Parkleitsystems der durch ein Schild direkt in der Zufahrt zum CeBad hingewiesen werden. Als psitives Beispiel wurde die Beschilderung am DJK-Parkplatz an der Reiningstraße benannt. Bemängelt wurde das zu hhe Geschwindigkeitsniveau in der Zufahrt zur Thedr-Heuss- Realschule. Angeregt wurde eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Diskutiert wurde, b die Zufahrt zur Thedr-Heuss-Realschule überhaupt in das Leitsystem integriert werden sllte, da sich der ffizielle Parkplatz an der Hltwicker Straße befindet. Wiederum intensiv diskutiert wurde das Thema Parken : In der jüngeren Vergangenheit wurde auf der Fahrbahn der Osterwicker Straße eine unterbrchene Mittellinie markiert. Nach Ansicht eines Teilnehmers gilt damit autmatisch ein Parkverbt. Die Verwaltung wird die rechtliche Frage prüfen und im Rahmen des Prtklls beantwrten.

- 3/5 - Stellungnahme der Verwaltung: Außerhalb geschlssener Ortschaften darf auf Fahrbahnen vn Vrfahrtstraßen grundsätzlich nicht geparkt werden. Innerhalb geschlssener Ortschaften gilt dies nicht. Im Anfangsbereich der Osterwicker Straße wurde die bestehende Markierung erneuert. Hier wurde zwischen der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Osterwicker Straße und der Zufahrt zur Thedr-Heuss-Realschule eine durchgezgene Linie aufgetragen, die nur im Bereich vn Zufahrten unterbrchen wird. Hierbei handelt es sich um eine s genannte Fahrstreifenbegrenzung, für die in Bezug auf das Parken in der Straßenverkehrsrdnung (StVO) Flgendes festgelegt wird: Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen vn mindestens 3 m mehr verbleibt. Im Bereich der Caritas wurde für den östlichen Fahrbahnrand zur Verdeutlichung nch ein Abslutes Haltverbt angerdnet. Im weiteren Verlauf der Osterwicker Straße wurde eine unterbrchene Linie markiert, die s genannte Leitlinie. Für die Leitlinie werden in der StVO keine gesnderten Regeln für das Parken definiert. Damit gelten nur die allgemeinen Bestimmungen der StVO zum Parken, grundsätzlich ausgeschlssen ist das Parken im Bereich einer Leitlinie nicht. Im Bereich der Querungshilfen sllte ein Parkverbt gelten, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Die Verwaltung sagte zu, diese Anregung mit der Straßenverkehrs- und Kreisplizeibehörde zu diskutieren. Insgesamt sll hier das Thema Parken auf der Osterwicker Straße nch einmal thematisiert werden. Angefragt wurde, b durch die Einengung in Höhe Zur Schanze die Ausfahrt vm Grundstück Osterwicker Straße 11 behindert wird. Hlger Ludrf erläuterte hierzu, dass die Zufahrt in der Planung der Einengung berücksichtigt wurde. Die Pller stehen in etwa auf Höhe der hnehin vrhandenen Bäume, s dass die Zufahrt weiterhin hne wesentliche Einschränkung möglich bleibt. 2.1 Vrstellung der geplanten Straßenbeleuchtung in zwei Varianten Uwe Dickmanns stellte die heutige sehr unbefriedigende Beleuchtungssituatin und die geplante Straßenbeleuchtung in zwei Varianten vr. Heute liegt die Ausleuchtung der Straßenund Gehwegflächen deutlich unterhalb des gefrderten Wertes vn einem Lux. Mit beiden Planungsvarianten wird eine regelknfrme Ausleuchtung der Straße und damit eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situatin erreicht. Variante 1: Philips Mini Luma im Kreuzungsbereich Osterwicker Straße/Hltwicker Straße/Friedrich- Ebert-Straße Trilux Lumega im weiteren Verlauf zur Ausleuchtung der Fahrbahn und des östlichen Gehweges, Standrte jeweils am östlichen Fahrbahnrand Trilux Elle III im weiteren Verlauf zur Ausleuchtung des westlichen Gehweges, Standrte jeweils an der Grenze zu den privaten Grundstücken Variante 2: Philips Mini Luma im Kreuzungsbereich Osterwicker Straße/Hltwicker Straße/Friedrich- Ebert-Straße Trilux Lumega im weiteren Verlauf zur Ausleuchtung der Fahrbahn und des östlichen Gehweges, Standrte jeweils am östlichen Fahrbahnrand Schreder Tubulus Midi im weiteren Verlauf zur Ausleuchtung des westlichen Gehweges, Standrte jeweils an der hinteren Begrenzung des Grünstreifens

- 4/5-2.2 Diskussin/Fragen/Anregungen zu Punkt 2.1 Angefragt wurde, b die Querungshilfen bei der Beleuchtungsplanung berücksichtigt und mit einer eigenen Beleuchtung versehen wurden. Hierzu nahmen Thmas Backes und Uwe Dickmanns wie flgt Stellung: In der Planung wurde versucht, die Lampenstandrte möglichst nah an den Querungsstellen zu psitinieren. Allerdings seien die Lampenstandrte aufgrund der Baumstandrte und anderer zu berücksichtigender Parameter nicht beliebig verschiebbar. Insgesamt wird mit der geplanten Beleuchtung aber eine gute Ausleuchtung der Gesamtfläche erreicht, s dass auch die Querungsstellen in Zukunft hell genug seien. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Beleuchtung der Osterwicker Straße nördlich des Whngebietes Am Theater bereits heute sehr unbefriedigend sei. Auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge seien stellenweise nur schwer zu erkennen. Das Prblem werde sich durch den deutlich stärkeren Kntrast zur Beleuchtung im überplanten Bereich weiter verschärfen. Uwe Dickmanns sagte zu, die Beleuchtung in diesem Bereich auf den Prüfstand zu stellen. Kritisiert wurde die viel zu dunkle Beleuchtung des Stadtparks. Hierzu erläuterte Thmas Backes, dass der Stadtpark derzeit überplant werde. Offen sei nch die endgültige Wegeführung. Diese slle in Kürze endgültig festgelegt werden. Im Rahmen der Umgestaltung wird die Beleuchtung dann angepasst. In der Diskussin über eine bevrzugte Beleuchtungsvariante ergab sich auch nach Vrstellung der resultierenden Ausbaubeiträge (Punkt 3) ein sehr differenziertes Meinungsbild. Eine Teilnehmerin vertrat die Auffassung, dass auch die heutige Beleuchtung zufriedenstellend sei, andere Teilnehmer halten die Variante 1 vr dem Hintergrund der deutlichen Ksteneinsparung auch für den städtischen Haushalt für ausreichend, wiederum weitere Teilnehmer halten die etwas repräsentativeren Beleuchtungskörper der Variante 2 an der Osterwicker Straße für angemessen. Thmas Backes ergänzte, dass die endgültige Entscheidung über die zu realisierende Variante im Rat der Stadt getrffen wird. 3. Erläuterung der Themen Anliegerbeiträge und Bauausführung Uwe Dickmanns erläuterte das Thema Anliegerbeiträge, zu Einzelfragen ergänzte Martina Rters die Ausführungen: Bei der Osterwicker Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Daraus resultieren reduzierte Anliegeranteile gegenüber einer Anliegerstraße: Beleuchtung 40%, Gehweg 70%. Der Anliegerbeitrag für den Gehweg beträgt 0,35 je beitragspflichtiger Fläche. Die beitragspflichtige Fläche entspricht im Nrmalfall der Grundstücksfläche, Zuschläge gäbe es z.b. für eine Bebauung mit mehr als einem Vllgeschss und Gewerbegrundstücke. Der Anliegerbeitrag für die Beleuchtung beträgt in der Variante 1 0,30 je beitragspflichtiger Fläche, in der Variante 2 0,36. Insgesamt ergibt sich smit ein Anliegerbeitrag für die Variante 1 vn 0,65 je beitragspflichtiger Fläche, in der Variante 2 0,71. Die Angabe der Anliegerbeiträge beruht auf einer Kstenschätzung auf Grundlage der letzten Ausschreibungsergebnisse. Die tatsächliche Beitragshöhe ergibt sich erst nach endgültiger Abrechnung der Maßnahme. Bei besnders tiefen Grundstücken außerhalb eines Bebauungsplanes greift in der Regel eine Tiefenbegrenzung vn 40 m, d.h. es wird nur die Grundstücksfläche bis zu dieser Tiefe als beitragspflichtige Fläche berücksichtigt. Die Gewährung der Tiefenbegrenzung ist im Einzelfall zu prüfen. Einzelfragen zum Thema Anliegerbeiträge beantwrtet Martina Rters, Tel. 0251/939-1166, Mail martina.rters@cesfeld.de.

- 5/5 - Berücksichtigung bei der Erhebung der Anliegerbeiträge finden alle Grundstücke, die über die Osterwicker Straße erschlssen werden. Einzelfragen zu einzelnen Grundstücken beantwrtet ebenfalls Martina Rters. Berücksichtigt wurden auch die grßen Grundstücke z.b. der Thedr-Heuss-Realschule, des CeBades und des WBK s. Dadurch ergibt sich in dem Abrechnungsgebiet eine grße Verteilungsflächeund insgesamt ein relativ geringer Beitrag je beitragspflichtiger Fläche. Das Thema Beleuchtung wird zunächst dem Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen zur Vrberatung (vraussichtlich in der Sitzung am 05.07.2017) und dem Rat zur endgültigen Entscheidung (vraussichtlich in der Sitzung am 13.07.2017) vrgelegt. Die Ausschreibung erflgt im Smmer 2017. Mit dem Baubeginn ist dann für September/Oktber 2017 zu rechnen, s dass ein Abschluss der Bauarbeiten gegebenenfalls nch in 2017 möglich sein könnte. Mit der Abrechnung der Anliegerbeiträge ist frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Baumaßnahme zu rechnen. Das Prtkll der Bürgerversammlung wird im Internet auf der Seite der Stadt Cesfeld www.cesfeld.de/wirtschaft-bauen/planung.html veröffentlicht. gez. Hlger Ludrf