Fragen Übung 15 K hat mit V einen Kaufvertrag über ein Auto geschlossen. erfüllen und K zum Eigentümer des Autos machen. Was muss er tun? Erläutern Sie die sachenrechtlichen Vorgänge. K hat mit V einen Kaufvertrag über eine Immobilie geschlossen. erfüllen und K zum Eigentümer der Immobilie machen. Was muss er tun? Erläutern Sie die sachenrechtlichen Vorgänge. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. Wie wirken EU-Richtlinien im nationalen Recht? Wie lautet die sog. Radbruchsche Formel? Auf welches rechtsmethodische Problem wird diese Formel angewandt? Erläutern Sie kurz drei Methoden der Gesetzesauslegung. Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer teleologischen Reduktion und einer Analogie.
K hat mit V einen Kaufvertrag über ein Auto geschlossen. erfüllen und K zum Eigentümer des Autos machen. Was muss er tun? Erläutern Sie die sachenrechtlichen Vorgänge. - Die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache richtet sich nach 929 S. 1 BGB. Demnach muss der Eigentümer dem Erwerb die Sache übergeben und die beiden müssen sich darauf einigen, dass von nun an der Erwerber Eigentümer der Sache sein soll. K hat mit V einen Kaufvertrag über eine Immobilie geschlossen. erfüllen und K zum Eigentümer der Immobilie machen. Was muss er tun? Erläutern Sie die sachenrechtlichen Vorgänge. - Die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück richtet sich nach den 873, 925 BGB. 873 BGB verlangt, dass sich die Parteien über den Eigentumsübergang einigen und die Rechtsänderung im Grundbuch eingetragen wird. - Die als Auflassung bezeichnete Einigung muss gem. 925 BGB notariell beurkundet werden. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. - Gem. 929 S. 1 BGB bedarf es für die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache Einigung und Übergabe. Voraussetzung ist dabei, dass der Veräußerer die erforderliche Verfügungsbefugnis hat, um das Eigentum an der Sache zu übertragen. o Die Verfügungsbefugnis liegt vor wenn er Eigentümer, oder gem. 185 BGB zur Verfügung ermächtigt ist. - Fehlt es dem Veräußerer an der erforderlichen Verfügungsbefugnis, kann er dem Erwerber das Eigentum an der Sache aber nach 932 BGB verschaffen. - 932 BGB bestimmt, dass der Erwerber trotz der fehlenden Verfügungsbefugnis des Veräußerers Eigentümer wird. Voraussetzung ist, dass der Erwerber guten Glau-
bens i.s.d. 932 Abs. 2 BGB ist, was die Eigentümerschaft des Veräußerers betrifft. o Grund hierfür ist der gem. 1006 BGB bestehende Rechtsschein des Besitzes. Ist der Veräußerer Besitzer der Sache, darf der Erwerber gem. 1006 BGB vermuten, dass er auch Eigentümer ist. - Letztlich wird zwischen dem Risiko desjenigen, der eine Sache aus der Hand gibt und dem guten Glauben desjenigen, der die Sache von dem Veräußerer erwirbt, abgewogen. Daher findet kein gutgläubiger Erwerb statt, wenn der Eigentümer nichts dafür kann, dass sich die Sache nicht mehr in seinem Besitz befindet. 935 BGB bestimmt, dass an gestohlenen, verlorenen oder sonst abhanden gekommenen Sachen kein gutgläubiger Erwerb stattfindet. Wie wirken EU-Richtlinien im nationalen Recht? - EU-Richtlinien entfalten im nationalen Recht keine unmittelbare Wirkung. - Für die nationalen Gerichte entfalten RL Wirkung in der Art, dass die Gerichte ab Umsetzung der RL bzw. Ablauf der Umsetzungsfrist zu einer richtlinienkonformen Auslegung verpflichtet sind. Sie müssen dann der Auslegung den Vorzug geben, die der RL entspricht sogar wenn sie der verfassungskonformen Auslegung widerspricht. Das Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht. 1 - Wird eine RL nicht fristgerecht umgesetzt, können sich die Bürger jedes EG-Mitgliedsstaates ggü. allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften auf solche Bestimmungen der RL berufen, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen. Dies gilt aber nur im Verhältnis Bürger-Staat, nicht ggü. Privatpersonen. Wie lautet die sog. Radbruchsche Formel? Auf welches rechtsmethodische Problem wird diese Formel angewandt? - Die Radbruchsche Formel wurde von Gustav Radbruch 1946 unter dem Eindruck der Nazizeit formuliert. Sie be- 1 Palandt/Heinrichs, vor 1, Rn. 43.
handelt das Problem der Begrenzung von Gesetzesrecht (= positives Recht), das hohe Rechtssicherheit gewährt, durch naturrechtliche Gerechtigkeitserwägungen. Sie lautet: - Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat. Erläutern Sie kurz drei Methoden der Gesetzesauslegung. Mögliche Antworten: - Wortlautauslegung: Die Wortlautauslegung versucht die Bedeutung einzelner Gesetzesbegriffe zu erschließen, etwa über Wörterbücher oder durch Ermittlung des jeweiligen Sprachgebrauchs. Zu ihr zählt auch die grammatikalische Auslegung, die den sprachlichen Kontext i.e.s. berücksichtigt. Die Wortlautgrenze bildet zugleich die weitest mögliche Grenze für die Auslegung eines Gesetzes, d.h. keine Auslegung darf (abgesehen von klaren Redaktionsfehlern) gegen den Wortlaut des Gesetzes verstoßen. - Systematische Auslegung: Die systematische Auslegung versteht die einzelne Norm im Gesamtzusammenhang der Rechtsordnung. Normen sollen innerhalb der Gesetze widerspruchsfrei sein, daher verknüpft die systematische Auslegung alle Rechtsinstitute und Rechtsregeln zu einer widerspruchsfreien Einheit. Sie umfasst auch Ausprägungen der älteren logischen Auslegung, z.b: den Erst-Recht-Schluß (argumentum a fortiori) oder den Größenschluss (a majore ad minus). - Teleologische Auslegung: Die Auslegung nach dem Zweck (telos) einer Norm hat in Deutschland die größte Bedeutung unter den Auslegungsmethoden. Der Zweck einer Norm reicht über den Willen des historischen Gesetzgebers hinaus und kann sich trotz gleichbleibenden Wortlauts ändern. Kern dieser Auslegung ist die häufig schwierige Bestimmung des Normzwecks. Dabei ist insb. zu beachten, dass Normen häu-
fig mehrere Zwecke verfolgen, die zueinander in einem Stufenverhältnis stehen (Haupt- und Nebenzwecke). Ein typischer Nebenzweck ist die Rechtssicherheit. (Es gibt noch verschiedene weitere Auslegungsmethoden, etwa die richtlinienkonforme Auslegung!) Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer teleologischen Reduktion und einer Analogie. - Beides sind Methoden der richterlichen Rechtsfortbildung. - Unter der analogen Anwendung einer Norm versteht man die Übertragung einer Regel, die eine rechtliche Vorschrift für einen bestimmten Tatbestand vorsieht, auf einen anderen, dem Tatbestand ähnlichen Sachverhalt (sog. Gesetzes- o- der Einzelanalogie). 2 - Unterfällt ein bestimmter Tatbestand also keiner bestehenden Rechtsnorm und findet sich eine Vorschrift, die einen ähnlichen Tatbestand betrifft, so kann sie, wenn die näheren Voraussetzungen einer Analogie vorliegen, trotzdem auf den betreffenden Tatbestand angewendet werden. - Während also die Analogie den Anwendungsbereich erweitert, hat eine teleologische Reduktion die Funktion, den Anwendungsbereich einer Norm auf den Normzweck zu reduzieren, obwohl der Wortlaut den betreffenden Fall erfasst. Die Reduktion erfolgt durch das Hinzufügen zusätzlicher Tatbestandbestandsmerkmale. Übungsfragen: - Erläutern Sie die Grundwertungen des BGB. - Welche Grundwertung bildet das Gegengewicht zur Grundwertung der Privatautonomie? Erläutern Sie Ihre Antwort. - Erläutern Sie einem Laien den Unterschied zwischen 278 BGB und 831 BGB! 2 Schwack, Jur. Methodik (2003), S. 107.