Methodik der Fallbearbeitung im Zivilrecht

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1 , im Zivilrecht Überblick 1. Die Arbeit mit zivilrechtlichen Normen 2. Die Arbeit mit Konflikten und Fällen 3. Auslegung privatrechtlicher Erklärungen 4. Darstellung juristischer Argumentationen 5. Argumentation mit Gerichtsurteilen 6. Der Umgang mit Prüfungsaufgaben 7. Wiederholung und Vertiefung Teil 1, Nr. 2 Methode planmäßiges Verfahren zum Gewinnen von Erkenntnissen Teil 1, Nr. 3 Teil 1, S. 1

2 , Methoden der Rechtsdogmatik sind... Regeln für ein rational überprüfbares (Denk-)Verfahren, um... (Ziele der Rechtsdogmatik) Rechtsregeln/ein System normativer Aussagen zu erkennen, zu entwickeln Recht auf konkrete Probleme anzuwenden Teil 1, Nr. 4 Der logische Syllogismus Obersatz Untersatz Schlusssatz A hat die Folge B C ist gleich A C hat die Folge B Teil 1, Nr. 5 Der Vorgang der Rechtsfindung als Syllogismus Ermittlung des Sachverhalts Reduktion des Konflikts Zwei-Personen-Verhältnis wer will was von wem? Obersatz Suche nach der einschlägigen Rechtsnorm Abgleich des konkreten Geschehens mit dem abstrakten Inhalt der gefundenen Norm Subsumtion Schlussfolgerung/Syllogismus Teil 1, Nr. 6 Teil 1, S. 2

3 , Norm = Rechtssatz = Regelung = Regel = Vorschrift = Anordnung = Paragraf bzw. Artikel Teil 1, Nr. 7 Die Struktur des Rechtssatzes Voraussetzungen Rechtsfolge Teil 1, Nr. 8 Rechtsanwendung in Konfliktfällen Konflikt Analyse: Wer will was von wem? Subsumtion Woraus? Voraussetzungen Rechtsfolge Teil 1, Nr. 9 Teil 1, S. 3

4 , Soziales Leben Umwelt Konflikt zwischen zwei Personen Ereignisse Rechtsanwendung in Konfliktfällen 1. Konflikt analysieren/reduzieren 2. Realziele analysieren: Wer will was von wem? 3. Rechtsfolge suchen: Vertragserfüllung, Schadensersatz, Herausgabe 4. Anspruchsgrundlage suchen: Woraus? Auslegung Subsumtion 1.Voraussetzung 2. Voraussetzung... Konflikt Anspruchsgrundlage Rechtsanwendung in Konfliktfällen Rechtsfolge Verweisungen Hilfsnorm Legaldefinition... Die Struktur des Rechtssatzes Voraussetzungen Rechtsfolge Anspruchsgrundlage : Voraussetzungen Rechtsnorm mit der Rechtsfolge Forderung kann verlangen ; ist zu verpflichtet Teil 1, Nr. 12 Teil 1, S. 4

5 , Handelt es sich bei den folgenden Normen um Anspruchsgrundlagen? 823 I BGB 280 I BGB 284 BGB 123 I BGB 314 I 1 BGB 323 I BGB 346 I BGB 134 BGB 194 I BGB 269 I BGB 179 I BGB 439 I BGB 439 II BGB 812 I 1, 1. Alt. BGB 985 BGB Teil 1, Nr. 13 Worum geht es bei der Auslegung von Normen? Legitimation: Normsetzer (Parlament, Tarifvertragsparteien, etc.) Auslegungsergebnis muss sich also auf Normsetzer zurückführen lassen Auslegung ist also ein Versuch, die Norm zu verstehen Rechtsdogmatik ist eine hermeneutische Wissenschaft (auf das Verstehen, Auslegen und Erklären von Texten angelegt) Teil 1, Nr. 14 Ziel der Auslegung (BVerfGE 79, 106) Erforschung des in der Norm zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Norm hineingestellt ist Teil 1, Nr. 15 Teil 1, S. 5

6 , Wittgenstein: Laßt uns nicht vergessen, daß ein Wort keine Bedeutung hat, die ihm gleichsam von einer von uns unabhängigen Macht gegeben wurde, so daß man eine Art wissenschaftlicher Untersuchung anstellen könnte, um herauszufinden, was das Wort wirklich bedeutet. Ein Wort hat die Bedeutung, die ihm jemand gegeben hat. Teil 1, Nr. 16 Subjektive/objektive Auslegung Auslegung ist Kommunikation zwischen Rechtssetzung und Rechtsanwendung: Wer ist Sender? Wer ist Empfänger? Wille des Gesetzgebers als Ziel der Auslegung Auslegung als Archäologie (Rüthers) Bedeutung des Gesetzes als Ziel des Auslegung Auslegung als Klavier spielen/eine Partitur interpretieren (Hirsch) Teil 1, Nr. 17 Auslegungsmethoden Wortlaut/Wortsinn (grammatische Interpretation) systematische Interpretation (Zusammenhang mit den anderen Vorschriften eines Gesetzes sowie anderen Gesetzen) Historische Auslegung (Entstehungsgeschichte, Vorstellungen Gesetzgebers) Teleologische Auslegung (Sinn und Zweck) Teil 1, Nr. 18 Teil 1, S. 6

7 , Gesetzliche Hilfen bei der Wortlautauslegung Legaldefinitionen Vermutungen widerleglich unwiderleglich Fiktionen Unterschied zur unwiderleglichen Vermutung: Das Fingierte kann gar nicht tatsächlich gegeben sein. Teil 1, Nr. 19 Beispiele für gesetzliche Vermutungen 108 II 2, 2. Hs. 177 II 2, 2. Hs. 280 I Nr II Teil 1, Nr. 20 Beispiele für Legaldefinitionen unverzüglich ( 121 I 1 BGB) fahrlässig ( 276 II BGB) Besitz ( 854 BGB) Anspruch ( 194 I BGB). Sachen ( 90, 91 ff BGB) Verwandtschaft ( 1589 BGB) Einwilligung ( 183 S. 1 BGB) Genehmigung ( 184 I BGB) Reise ( 651a I 1) Teil 1, Nr. 21 Teil 1, S. 7

8 , Die Bestimmtheit von Begriffen absolut bestimmt (Zahlen) Begriffskern und Begriffshof deskriptive Begriffe (beschreiben wahrnehmbare/erfahrbare Objekte): Dunkelheit, Nachtruhe, Lärm, Absicht, Mensch, Tod. Rechtsbegriffe/normative Begriffe: Rechtswidrigkeit, Verbrechen, Rechtsgeschäft, Vertrag unbestimmte Rechtsbegriffe, Generalklauseln Teil 1, Nr. 22 Analogie Voraussetzungen für die Zulässigkeit: planwidrige Regelungslücke (und nicht: beredtes Schweigen ) zuerst also Auslegung der Norm erforderlich Analogie ist Rechtsfortbildung vergleichbare Interessenlage zwischen normiertem und nicht normiertem Sachverhalt Eine Analogie ist also im Grunde ein Erst- Recht-Schluss Teil 1, Nr. 23 Teil 1, S. 8

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