Ausgabe 27 Frühling 2011 Höhepunkt Neuigkeiten für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Leichter Sprache Dieses mal mit einem Bericht von der öffentlichen Sitzung vom Monitoriong-Ausschuss und einen Text über die UN Regeln.
Inhaltsverzeichnis Öffentliche Sitzung vom Monitoring-Ausschuss in Innsbruck Seite 1 Neuigkeiten vom Netzwerk Selbstvertretung Österreich Seite 4 Preisausschreiben Seite 7 Wibs beim Behindertenanwalt Seite 9 Rechte für Männer und Frauen mit Lernschwierigkeiten Seite 11 Termine, Termine, Termine... Seite 14 Autor: Wibs
Öffentliche Sitzung vom Monitoring-Ausschuss in Innsbruck Seite 1 Wibs war bei der Sitzung vom Monitoring-Ausschuss dabei Am 28. April 2011 war eine Sitzung vom Monitoring-Ausschuss in Innsbruck. Der Monitoring-Ausschuss überwacht, ob die UN-Regeln eingehalten werden. Das heißt er schaut darauf, ob Menschen mit Behinderungen auch wirklich die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen. In der Ausgabe 24 haben wir Ihnen genau erklärt was der Monitoring-Ausschuss ist. Und welche Aufgaben er hat. Die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss treffen sich immer wieder zu Sitzungen. Die Sitzung in Innsbruck war eine öffentliche Sitzung. Öffentlich heißt, alle Menschen, die bei der Sitzung dabei sein wollen, dürfen dabei sein. Ich finde es gut, dass die Sitzung in Innsbruck öffentlich war. Da kann dann nämlich jeder und jede seine Meinung sagen. Es waren auch ein paar Menschen mit Lernschwierigkeiten dabei. Es gibt auch Sitzungen die nicht öffentlich sind. Bei diesen Sitzungen dürfen dann nur die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss dabei sein. Autor: Reinhard Köbler
Öffentliche Sitzung vom Monitoring-Ausschuss in Innsbruck Seite 2 Bei jeder Sitzung geht es um 1 bestimmtes Thema. Bei der öffentlichen Sitzung in Innsbruck ging es um das Thema persönliche Assistenz. Die Mitglieder vom Monitoring-Ausschuss haben über das Thema persönliche Assistenz einen Text geschrieben. In schwerer Sprache heißt dieser Text Stellungnahme. Bei der Sitzung haben wir auch über die Stellungnahme gesprochen. In der Stellungnahme steht viel über das Thema persönliche Assistenz drin. Zum Beispiel: Was ist persönliche Assistenz? Was muss sich in Österreich bei der persönlichen Assistenz ändern? Die Stellungnahme gibt es auch in leichter Sprache. Die Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite vom Monitoring-Ausschuss. Das ist die Internet-Adresse vom Monitoring-Ausschuss: www.monitoringausschuss.at Jeder und jede hat gesagt was ihm oder ihr beim Thema persönliche Assistenz wichtig ist. Uns von Wibs ist es wichtig, dass es persönliche Assistenz auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt. Persönliche Assistenz ist für ein selbstbestimmtes Leben wichtig. Es ist wichtig, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten wissen was persönliche Assistenz ist. Autor: Reinhard Köbler
Öffentliche Sitzung vom Monitoring-Ausschuss in Innsbruck Seite 3 Dazu gehört auch, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten Informationen über ihre Wahlmöglichkeiten bekommen. Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen mehr Zeit, um mit persönlichen AssistentInnen umgehen zu können. Dafür soll es Fortbildungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten geben. Jeder und jede kann dem Monitoring-Ausschuss schreiben was beim Thema persönliche Assistenz wichtig ist. Das ist die E-Mail Adresse vom Monitoring-Ausschuss: buero@monitoringausschuss.at Die Stellungnahme wird noch einmal überarbeitet. Wenn die Stellungnahme fertig ist, können sie alle lesen. Ich finde es schade, dass bei der Sitzung nicht alle Menschen in leichter Sprache geredet haben. Ich hoffe, wir werden immer wieder gefragt wenn es um das Thema persönliche Assistenz geht. Weil wir wollen mitreden wenn es um uns geht. Autor: Reinhard Köbler
Neuigkeiten vom Netzwerk Selbstvertretung Österreich Seite 4 Bericht vom Netzwerk-Treffen im März Damit wir unser Netzwerk weiter aufbauen können, gibt es immer wieder die so genannten Netzwerk-Treffen. Das letzte Netzwerk-Treffen war am 22. und 23. März 2011. Das haben wir in Innsbruck gemacht. Es waren viele SelbstvertreterInnen dabei. Sie kamen aus ganz Österreich und aus Südtirol. Was haben wir bei diesem Treffen gemacht? Zuerst haben wir wieder die Aufgaben verteilt. Zum Beispiel: Wer schreibt das Protokoll? Oder wer schaut auf die Uhr? Es gab wieder einen Rückblick und einen Ausblick. Ein Rückblick ist wichtig, damit wir alle wissen wo das Netzwerk gerade steht. Monika Rauchberger hat zum Beispiel von einem Treffen in Wien berichtet. Das Thema von diesem Treffen in Wien war der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen. Monika Rauchberger war für das Netzwerk Selbstvertretung bei diesem Treffen. Wir haben im letzten Höhepunkt von diesem Treffen berichtet. Autorin: Aglaia Parth
Neuigkeiten vom Netzwerk Selbstvertretung Österreich Seite 5 Ein wichtiges Thema beim Netzwerk-Treffen waren die Grundsätze vom Netzwerk. Wir stellen uns das Netzwerk wie einen Baum vor. Die Grundsätze sind unsere Wurzeln. Die Grundsätze vom Netzwerk haben wir in 2 Kleingruppen besprochen. Ein Grundsatz von unserem Netzwerk ist zum Beispiel: Wir wollen uns für Gleichstellung und Selbstbestimmung einsetzen. Wir haben darüber geredet, ob die Grundsätze für das Netzwerk wichtig sind. Und warum die Grundsätze für das Netzwerk wichtig sind. Wir haben auch darüber geredet, ob die Grundsätze zu Mensch zuerst passen. Die Kleingruppen haben ihre Ergebnisse dann der Großgruppe gezeigt. Wir haben uns jetzt schon lange mit unseren Grundsätzen beschäftigt. Beim nächsten Netzwerk-Treffen werden wir mit den Grundsätzen fertig. Beim Netzwerk-Treffen haben wir auch über Mensch zuerst geredet. Unser Netzwerk gehört zu Mensch zuerst. Darum ist es wichtig dass alle wissen was Mensch zuerst ist. Zum Schluss haben wir das nächste Netzwerk-Treffen geplant. Wir haben ausgemacht, wer welche Aufgaben übernimmt. Zum Beispiel: Wer schreibt die Einladung für das Netzwerk-Treffen? Wer moderiert das nächste Netzwerk-Treffen? Autorin: Aglaia Parth
Neuigkeiten vom Netzwerk Selbstvertretung Österreich Seite 6 Bei den nächsten Netzwerk-Treffe werden die Aufgaben die es im Netzwerk gibt fix verteilt. Wir schauen darauf, welche Stärken wir haben. Und wie wir unsere Stärke gut im Netzwerk einbringen können. Zum Beispiel: Wer gut Protokolle schreiben kann wird vielleicht der Schriftführer vom Netzwerk. Das Ziel ist, dass wir dann eine fixe Kern-Gruppe haben. Die Leute in der Kern-Gruppe bauen das Netzwerk dann weiter auf. Jeder und jede aus der Kern-Gruppe übernimmt eine fixe Aufgabe. Eine fixe Kern-Gruppe ist wichtig, weil sich nicht immer alle Mitglieder vom Netzwerk treffen können. Und eine fixe Kern-Gruppe ist wichtig, damit die Verantwortung für das Netzwerk verteilt ist. Denn nur gemeinsam sind wir stark! Ich freue mich schon auf das nächste Netzwerk-Treffen. Autorin: Aglaia Parth
Wibs beim Behindertenanwalt Seite 9 Der Behindertenanwalt war am 25. März in Innsbruck Herr Buchinger ist der Behindertenanwalt von Österreich. Er hat am 25. März eine Sprechstunde in Innsbruck gemacht. Wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten ungerecht behandelt werden, dann können sie zu ihm gehen. Er vertritt auch die Anliegen von uns Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ich habe Herrn Buchinger vom Netzwerk Selbstvertretung Österreich berichtet. Ich habe ihm erzählt, dass das Netzwerk Selbstvertretung Österreich schon sehr viele Mitglieder hat. Das Netzwerk Selbstvertretung Österreich hat jetzt schon über 130 Mitglieder. Seit 2010 sind auch SelbstvertreterInnen aus Salzburg beim Netzwerk dabei. Das ist echt wichtig. Es sollen nämlich aus allen 9 Bundesländer SelbstvertreterInnen beim Netzwerk dabei sein. Autorin: Monika Rauchberger
Wibs beim Behindertenanwalt Seite 10 Das Netzwerk bekommt wieder Geld vom Bundesministerium. Aber wir bekommen nicht genug Geld. Es ist wichtig dass wir mehr Geld bekommen. Herr Buchinger hat gesagt, er wird sich dafür einsetzen, dass das Netzwerk mehr Geld bekommt. Herrn Buchinger ist es wichtig, dass die Selbstvertretung in Österreich größer und stärker wird. Ich habe mit Herrn Buchinger auch über das Thema Gewalt gesprochen. Es ist wichtig, dass sich Menschen mit Behinderungen gegen Gewalt wehren. Aber viele Menschen mit Lernschwierigkeiten haben Angst sich zu wehren. Oft sind sie von den BetreuerInnen oder Eltern abhängig. Und oft wissen Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht wie sie sich wehren können. Deshalb muss es in jedem Bundesland unabhängige Beratungsstellen für Menschen mit Lernschwierigkeiten geben. Wenn Sie ungerecht behandelt werden dann können auch Sie sich beim Behindertenanwalt melden. Das ist die E-Mail Adresse: office@behindertenanwalt.gv.at Und das ist die Telefonnummer vom Behindertenanwalt. Wenn sie da anrufen, dann kostet das kein Geld: 0800 80 80 16 Autorin: Monika Rauchberger
Rechte für Männer und Frauen mit Lernschwierigkeiten Seite 11 Die UN Regeln über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Teil 5 In den letzten Ausgaben vom Höhepunkt habe ich immer wieder über die UN Regeln geschrieben. Auch in diesem Test schreibe ich über die UN Regeln. In diesem Text schreibe ich über den Punkt 29. Das Thema vom Punkt 29 ist: Politische Arbeit Das steht in den UN Regeln zum Thema politische Arbeit: Menschen mit Behinderungen haben das Recht wählen zu gehen. Wenn jemand beim Wählen Unterstützung braucht, dann muss er oder sie Unterstützung bekommen. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen dürfen bei den Wahlen eine Unterstützungs-Person mitnehmen. Die Unterstützungs-Person hilft beim Wählen. Die Unterstützungs-Person darf sich jeder und jede selber aussuchen. Autor: Reinhard Köbler
Rechte für Männer und Frauen mit Lernschwierigkeiten Seite 12 Im Punkt 29 von den UN Regeln steht auch drin, dass jede Wahl barrierefrei sein muss. Barrierefrei heißt jeder und jede muss zur Wahl gehen können. Barrierefrei heißt zum Beispiel: Informationen über die Wahl muss es in leichter Sprache geben. Oder für Menschen die nicht sehen können muss es die Informationen in Blindenschrift geben. Auch die Wahl-Zettel muss es in leichter Sprache und in Blindenschrift geben. Und auch die Räume in denen die Wahl ist müssen ohne Stufen sein. Es gibt ein Wahl-Geheimnis. Wahl-Geheimnis heißt, niemand weiß welche Person oder welche Partei jemand wählt. Auch wir Menschen mit Behinderungen haben das Recht geheim zu wählen. Die Unterstützungs-Person darf nicht weiter erzählen wen wir gewählt haben. In den UN Regeln steht auch drin, dass wir Menschen mit Behinderungen das Recht haben gewählt zu werden. Zum Beispiel: Wir haben das Recht Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin zu werden. Oder Bürgermeister oder Bürgermeisterin. Autor: Reinhard Köbler
Rechte für Männer und Frauen mit Lernschwierigkeiten Seite 13 In den UN Regeln steht auch drin, dass es Gesetzte in leichter Sprache geben muss. Und in den UN Regeln steht drin, dass wir das Recht haben, dass jemand unsere Interessen vertritt. Wir haben ein Recht auf Selbstvertretung. Interessens-Vertretung und Selbstvertretung muss es in ganz Österreich geben. Im nächsten Höhepunkt erkläre ich Ihnen einen anderen Punkt von den UN Regeln. Wenn Sie fragen haben dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ein E-Mail. Das ist meine E-mail Adresse: reinhardwibs@selbstbestimmt-leben.at Und das ist meine Telefonnummer: 0512/ 57 34 48 Autor: Reinhard Köbler
Termine, Termine, Termine,... Seite 1 Austauschnachmittag Wir würden uns freuen, wenn viele von Euch kommen. Wann: 16. September 2011 Zeit Wo: 15 Uhr bis 18 Uhr Bei Wibs SelbstvertreterInnen Wochenende 2011 Die Anmeldungen für das 5. SelbstvertreterInnen Wochenende sind ab sofort möglich. Wann: 9. bis 12. Oktober 2011 Wo: Im Bildungshaus St. Michael in Matrei am Brenner Autorin: Aglaia Parth
Termine, Termine, Termine,... Seite 1 Meldet Euch schnell an!!! Autorin: Aglaia Parth
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