Behandlungsfehlermanagement der AOK Schleswig-Holstein. Das AOK SH-Institut Medizinschaden

Ähnliche Dokumente
Fragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler

Fragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler

Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler: Warum sollte ich aktiv werden und wer unterstützt mich?

Geleitworte 11. Verzeichnis der Autoren 17. Einleitung Verdacht auf Behandlungsfehler - welches Vorgehen?.. 23

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) München, 29.3.

VI. Forensische Gespräche Kiel-Lübeck

Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler: Warum sollte ich aktiv werden und wer unterstützt mich?

Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor

Satzung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Aspekte der. Unabhänggige Patientenberatung. Gesundheitsladen München e.v. Waltherstr. 16 a München

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

FAQ Häufig gestellte Fragen

Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer. Dr. med. Klaus Ottmann Vizepräsident

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

Das Schlichtungsverfahren und seine Ergebnisse

Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom S 40 U 264/14

Jetzt auch für Leitstellen verfügbar: Grober Behandlungsfehler inklusive Beweislastumkehr

Das Schlichtungsverfahren in Arzthaftpflichtfragen

Herzlich willkommen!

Gesundheitssystem im Wandel Aktuelle Herausforderungen und künftige Perspektiven

Ärztlicher Behandlungsfehler?

Zahlen, Daten, Fakten 2016/2017 BKK Landesverband Süd

Sozialrecht versus Haftungsrecht

Inhalt. Einleitung...1

Herzlich Willkommen! Patientenrechte. Ein Überblick zu den Möglichkeiten für Patienten

Rechtssicherheit bei der

LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN

Krankenhausstatistik. 29. Januar 2010

Zahlen, Daten, Fakten 2015/2016 BKK Landesverband Süd

Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern

Lotse im Gesundheitswesen die neue Rolle der Krankenkassen. Oliver Hartmann AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr

Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes

Satzung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern

Meinungen zu Patientenrechten

Meinungen zu Patientenrechten

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK

Gliederung Vortrag Patientenrechte: 1. Recht auf Aufklärung

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Bereich. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat mit Beschluss vom U 12/09 wie folgt entschieden:

630a II versus 276 II BGB

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte

Beschwerde Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen und zurücksenden.

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen)

Anpassung unserer Preise für Rezepte von Privatversicherten Kunden

Bundesärztekammer im Dialog: Patientenversorgung unter Druck

Zwischenfälle in der Anästhesie verhindern DGAI unterstützt neues Patientenrechtegesetz mit Fehlermeldesystem

Qualitätsbericht Kalenderjahr 2016

Gesundheitliche Versorgung in Zeiten knapper Kassen

Schlichtungsantrag Aktenzeichen der Schlichtungsstelle (falls bekannt)

! MVZ-/Praxis-Kette! Bedrohliche Konkurrenz oder strategische Partner für das Krankenhaus?! Bodo Brandts!!! Biersdorf, September 2018!

Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung

Prozessabläufe und rechtliche Grundbegriffe im Krankenhaus

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 207/14. vom. 18. Dezember in Sachen

Qualitätsbericht Kalenderjahr 2017

Datenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen

Aus Fehlern lernen. Hinweise zum Patientenrechtgesetz. Ärztliche Organisationsfehler aus rechtlicher Sicht. 7. Februar 2013

Qualitätsbericht Kalenderjahr 2015

» Die Aufgabe erhält lebendig. «

der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Michael Noweski. Der Gesundheitsmarkt. Liberalisierung und Reregulierung als Resultat politischer Koalitionen. Verlag Dr.

Gewinnverteilung(smodelle) aus berufsrechtlicher Sicht. Dr. jur. Karsten Scholz

DMP-Realität nach 10 Jahren

Informationen zum Thema Genehmigungspflichtige Leistungen

Ihre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag

Das Gesundheitssystem in Deutschland

Ehrlich währt am längsten!? -

Selbstständige Tätigkeit und gesetzliche Krankenversicherung. AOK NORDWEST Michael Brinkmann

Die neue Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern

Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch

EU DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

Rechtliche Rahmenbedingungen für die ärztliche Beratung und Begutachtung

Qualitätsbericht d e r m e n s c h. d i e m e d i z i n. d i e k l i n i k.

Orthopädie. Flensburg. Kiel. Stand:

Es bestand schon früher eine Mitgliedschaft bei der Sächsischen Landesärztekammer. durch die Universität:

Veröffentlichung gemäß 16b Abs. 4 Ärzte-ZV der Feststellungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein

Qualitätsbericht d e r m e n s c h. d i e m e d i z i n. d i e k l i n i k.

Orthopädie. Flensburg. Kiel. Stand:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Februar in dem Rechtsstreit

Inhaltsverzeichnis...

Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Verordnung von Heilmitteln in der Lymphologie Neues aus dem Versorgungsstruktur-Gesetz

Veranstaltung der Arbeitsgruppen Berufsrecht und Vertragsgestaltung am

Vertrag gemäß 137 SGB V i.v.m. 112 Abs. 1 SGB V über die externe Qualitätssicherung in der stationären Versorgung

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

MDK und Versorgungsqualität 7. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA Dr. med. Axel Meeßen

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vertrag nach 305 Abs. 2 SGB V. - Unterrichtung der Versicherten -

Forum Gesundheit des IKK e.v. am 6. März 2012 in Berlin Ulrich Wenner

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Gesundheitspolitische Lösungsansätze in Thüringen

Healthcare- Barometer

Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Inhaltsverzeichnis.

Transkript:

Behandlungsfehlermanagement der AOK Schleswig-Holstein Das AOK SH-Institut Medizinschaden Priv.-Doz. Dr. med. habil. Holger Thomsen Leiter des AOK-Institut Medizinschaden Folie 1

66 Sozialgesetzbuch (SGB V) Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind... unterstützen Folie 2

Grundkonzeption des AOK SH-Instituts Medizinschaden 1. Die Versicherten sollen nach einem Behandlungsfehler nicht das prozessuale und finanzielle Risiko tragen! Folie 3

Jährliche Fallzahlen im AOK SH-Institut Medizinschaden 2000-2008 (nur 66-Fälle) 400 350 300 250 200 150 100 50 0 nur 66 alle Fälle 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Folie 4

Von AOK SH-Versicherten vermutete Behandlungsfehler Aufteilung nach Fächern 2001-2008 6% 10% 19% Chirurgie 41% Orthopäd Gynäkol Allg/Innere Zahn 9% Andere 15% Folie 5

Prozentsatz positiver Fälle im AOK SH-Institut Medizinschaden 2001-2008 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Durchschnitt Folie 6

Geldeingänge im AOK SH-Institut Medizinschaden (nur Krankenversicherung (KV)) 2001-2008 1400000 1200000 1000000 800000 600000 KV 400000 200000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Bezogen auf je 1.000 Versicherte hatte die AOK-Schleswig-Holstein im Jahr 2007 die höchsten Einnahmen aller bundesweiten AOKen aus Behandlungsfehler-Regressen! Folie 7

Kumulative Geldeingänge (Krankenversicherung + Pflegeversicherung) im AOK SH-Institut Medizinschaden 2001-2008 8.000.000 7.000.000 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 PV KV 2.000.000 1.000.000 0 2001 2001-2002 2001-2003 2001-2004 2001-2005 2001-2006 2001-2007 2001-2008 Folie 8

Höhe der einzelnen Geldeingänge (, nur KV) am Beispiel 2006 35 30 25 20 15 10 5 0 22 31 12 4 1 2 0 2 1 Folie 9 1-1000 1001-5000 5001-10000 10001-30000 30001-50000 50001-80000 80001-100000 100001-150000 150001-500000

Grundkonzeption des AOK SH-Instituts Medizinschaden 2. Unsere Versicherten haben ein Recht darauf zu verstehen, was ihnen bei einer medizinischen Behandlung widerfahren ist! Folie 10

Grundkonzeption des AOK SH-Instituts Medizinschaden 3. Von unberechtigten Vorwürfen betroffene Ärzte und Krankenhäuser profitieren durch die Arbeit des Instituts Folie 11

Der Mehrwert-Award des AOK-Bundesverbandes 2004 für die Arbeit des AOK SH-Instituts Medizinschaden Folie 12

AOK SH-Institut Medizinschaden kritisiert: 1. Mangelnde Kommunikation Arzt-Patient bei vermuteten Behandlungsfehlern 2. Nicht-Herausgabe oder stark verzögerte Herausgabe von Behandlungsunterlagen (nur 3 Jahre Verjährungsfrist!) 3. Verweigerung der Regulierung durch Haftpflichtversicherungen auch bei eindeutigen Sachverhalten (z.b. Seitenverwechslung ) Folie 613

AOK SH-Institut Medizinschaden wünscht für die Zukunft... von Gerichten 1: BUNDESGERICHTSHOF (2008 - VI ZR 259): kritische Würdigung von Gutachten medizinischer Sachverständiger ist gebotenen Gelegentlich auch kollegenschützende Haltung medizinischer Sachverständiger ist zu berücksichtigen Folie 714

AOK SH-Institut Medizinschaden fordert für die Zukunft... von Gerichten: Persönliche und räumliche Distanz zwischen gerichtlich bestellten Sachverständigen und beklagten Kliniken/Ärzten Folie 15

AOK SH-Institut Medizinschaden wünscht für die Zukunft... von der Ärztekammer Schleswig-Holstein: Kontrolle der hinreichenden Versicherung gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit ( 21 Berufsordnung) Folie 16

AOK SH-Institut Medizinschaden Vielen Dank für Ihr Interesse Folie 17