Das III-Säulen System Herzlich willkommen
Das III-Säulen System
Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung Ergänzungsleistungen AHV/IV Arbeitslosenversicherung/Insolvenz Erwerbsersatz Militärversicherung Familienzulagen Landwirtschaft Familienzulagen Landwirtschaft Mutterschaftsentschädigung Unfallversicherung Krankenversicherung Berufliche Vorsorge
Kosten der sozialen Sicherheit AHV IV EL (Ergänzungsleistungen) ALV CHF 35 Mia. CHF 12 Mia. CHF 4 Mia. CHF 5 Mia.
Kosten der sozialen Sicherheit Die Leistungen der AHV werden zu 80% mit den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Daneben steuert der Bund einen Anteil von 20% an die Ausgaben bei. Dieses Geld nimmt er ein aus direkten Bundes- und Mehrwertsteuererträgen sowie aus den Fiskalabgaben für Tabak, Spirituosen und Spielbanken. Seit 1999 wird ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent erhoben, das zu 83% direkt der AHV und zu 17% dem Bund zugute kommt.
Die AHV als Drehscheibe In der Schweiz ist es die AHV-Gesetzgebung, die für sämtliche Sozialversicherungen regelt, wer einerseits zum Kreis der Versicherten Personen gehört und andererseits festlegt, welche Einkommen aus selbstständiger bzw. unselbstständiger Erwerbstätigkeit stammen und welches Entgelt zum massgebenden Lohn zählt.
Höhe der AHV-Renten Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen». Eine Vollrente erhält, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Wurden die Beiträge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen sogar ganze Beitragsjahre, bestehen so genannte Beitragslücken. Die AHV kann nur eine Teilrente ausrichten: Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2,3%.
Finanzierungsverfahren AHV/IV Ausgaben-Umlageverfahren Die in einer Periode eingenommenen Beiträge werden zur Deckung der in derselben Periode anfallenden Leistungen verwendet. Risiko Überalterung: Wenn sich das Verhältnis Aktive/Renter durch die Überalterung verschlechtert.
Finanzierungsverfahren AHV/IV Noch bei der Gründung der AHV im Jahre 1948 mussten 9,2 Erwerbstätige einen Rentner finanzieren. Heute zählen wir 1,5 Millionen Rentner und 3,9 Millionen Beitragszahler, d. h. pro Rentner trifft es nur noch 2,6 Beitragszahler - und dieses Verhältnis wird sich bis 2040 auf 2,0 verschlechtern.
Die zweite Säule - BVG Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben und bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 21 060 Franken beziehen unterstehen der obligatorischen Versicherung. Selbständigerwerbende, die der obligatorischen Versicherung nicht unterstellt sind, können sich nach diesem Gesetz freiwillig versichern lassen.
Die zweite Säule - BVG Versichert sind: Alter Invalidität Tod
Die zweite Säule - BVG Todesfallwahrscheinlichkeit 0.0029 0.0028 0.0027 0.0026 0.0025 0.0024 0.0023 0.0022 0.0021 0.002 0.0019 0.0018 0.0017 0.0016 0.0015 0.0014 0.0013 0.0012 0.0011 0.001 0.0009 0.0008 0.0007 0.0006 0.0005 0.0004 0.0003 0.0002 0.0001 0 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 qx qy
Die zweite Säule - BVG Kapitaldeckungsverfahren Das Kapitaldeckungsverfahren beruht auf einem individuellen Sparprozess, in dem durch Beiträge und Zinsertrag das Altersguthaben gebildet wird.
Die zweite Säule - BVG Der Sparprozess
Die zweite Säule - BVG 700'000 600'000 500'000 400'000 300'000 200'000 100'000 0 100'000 200'000 300'000 AGH 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53 55 57 59 61 63 65 67 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 AGH
Die zweite Säule - BVG
Die zweite Säule - BVG
Die zweite Säule - BVG 5.50% Renditen von Obligationen und Kerninflation 5.00% 4.50% 4.00% 3.50% 3.00% 2.50% 2.00% 1.50% 1.00% 0.50% 0.00% -0.50% -1.00% 08/2 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 012 Inflationsbereinigte Rendite Obli CHF 10 J 2.32% 2.03% 2.13% 1.61% 2.10% 2.31% 1.43% 1.32% 1.55% 1.58% 1.27% Obligatonen Eidgenossenschaft 10 Jahre 3.22% 2.63% 2.73% 2.11% 2.50% 2.91% 2.93% 2.22% 1.65% 1.48% 0.57% Obligatonen Eidgenossenschaft 20 Jahre 3.84% 3.48% 3.36% 2.55% 2.67% 3.05% 3.22% 2.72% 2.06% 1.86% 0.95% Deutsche Staatsanleihen 10 Jahre 4.95% 4.29% 4.23% 3.46% 3.85% 4.30% 4.20% 3.61% 3.00% 2.83% 1.46% Kerninflation BFS 0.90% 0.60% 0.60% 0.50% 0.40% 0.60% 1.50% 0.90% 0.10% -0.10% -0.70%
Die zweite Säule - BVG Der Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz dient zur Festlegung der lebenslänglichen Rente und wird mit dem zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandenen Altersguthaben multipliziert. Er stellt eine versicherungstechnische Grösse dar, welche sich aus dem technischen Zins und der Überlebenswahrscheinlichkeit zusammen setzt.
Reduktion Umwandlungssatz
Reduktion Umwandlungssatz
Reduktion Umwandlungssatz Bei zu hohen UWS ist mehr Kapital notwendig, da sonst die Rente für das erwartete Sterbealter nicht ausreicht.
Die zweite Säule - BVG Beispiel Berechnung des Altersguthaben
Säule 3 Privates Sparen Die 3. Säule kann in zwei Bereiche unterteilt werden: 3a Die gebundene Selbstvorsorge ist jene Vorsorgeform der 3. Säule, die im Sinn und Geist der verfassungsmässigen Dreisäulenkonzeption durch die Fiskal- und Eigentumspolitik gefördert werden soll. 3b Die freie Selbstvorsorge besteht aus dem persönlichen Sparen, z.b. Bargeld ("Sparstrumpf"), Sparheft, Lebensversicherungen, Anlagen, usw. Über die Sparguthaben kann jederzeit frei verfügt werden. Es besteht keine steuerliche Privilegierung.
Säule 3 a Grenzbeträge: bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule = CHF 6 739 ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule = CHF 33 696