Anleitung zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten Leitfaden für das Anfertigen von Seminar- und Magisterarbeit im Aufbaustudiengang Europäisches Recht A. Allgemeines Während des Aufbaustudiengangs muss jeder Student zwei wissenschaftliche Arbeiten zu einer abstrakten Themenstellung verfassen abstrakte Themenstellung Rückgriff auf allgemeine Aufbauschemata nicht möglich Im Einzelnen müssen angefertigt werden: 1. Seminararbeit 2. Magisterarbeit Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Europäisches Recht an der Universität Würzburg: 11 Magisterarbeit (1) Das Thema für die Magisterarbeit ist durch ein vom Studien- und Prüfungsausschuss bestimmtes Mitglied des Lehrkörpers des Aufbaustudienganges innerhalb von Sechs Wochen nach der Zulassung zur Magisterarbeit festzulegen und dem Kandidaten bekannt zu geben. In begründeten Fällen kann der Studien- und Prüfungsausschuss die Frist zur Vergabe des Themas auf maximal neun Monate nach Zulassung zur Prüfung verlängern. Der Themensteller nach Satz 1 teilt dem Studien- und Prüfungsausschuss das Thema und den Tag der Ausgabe mit. (2) Bei der Ausgabe des Themas ist die Bearbeitungszeit festzulegen. Sie soll vier Monate nichtüberschreiten. In begründeten Fällen kann der Studien- und Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungszeit auf maximal sechs Monate verlängern. (3) Die Magisterarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Studien- und Prüfungsausschuss.
B. Herangehensweise/Arbeitsablauf 1. Vertraut machen mit der konkreten Themenstellung 2. Literaturrecherche: Erarbeitung der Themenstellung anhand eines Lehrbuchs Vertiefung anhand spezieller Literatur/Kommentaren Berücksichtigung weiterführender Literaturhinweise, insbesondere Rechtsprechung/Spezialliteratur 3. Richtige Zeiteinteilung 4. Abfassen des Textes unter Berücksichtigung der Hinweise zur formalen Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeit
C. Literaturrecherche I. Lehrbücher Haratsch/König/Pechstein, Europarecht, 8. Aufl. (2012) 742 Seiten. 80/Jur K14(8) bzw. 250/PS 2500 K78(8) Herdegen, Europarecht, 15. Aufl. (2013), 509 Seiten. 80/Jur H7(14) bzw. 250/PS 2500 H541(14) Hobe, Europarecht, Heymanns, 7. Aufl. (2012) 289 Seiten. 80/Jur H23(6) bzw. 250/PS 2500 H682(6) Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 5. Aufl. (2011), 706 Seiten. 80/Jur O5(5) bzw. 250/Vv4/E156(5)
Streinz, Europarecht, 9. Aufl. (2012), 528 Seiten. 80/Jur S28(9) bwz. 250/PS 2500 S915 (9) Bieber/Epiney/Haag, Die Europäische Union, 10. Aufl.(2013), 692 Seiten. 80/Jur B36(10) bzw. 250/PS 2500 B569(10) Frenz, Europarecht, (2011), 433 Seiten. 80/Jur F17 bzw. 250/PS 2500 F879 E8 Hakenberg, Europarecht, 6. Aufl. (2012) Ahlt/Dittert, Europarecht, 4. Aufl. (2011) Fasenrath/Groth, Europarecht, 3. Aufl. (2012) Jochum, Europarecht, 2. Aufl. (2012) Schroeder, Grundkurs Europarecht, 3. Aufl. (2013)
II. Kommentare Calliess/Ruffert (Hrsg.), EUV/AEUV, Kommentar, 4. Aufl. (2011) Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: 50. EL (2013) Lenz/Borchardt (Hrsg.), EU-Verträge, Kommentar, 6. Aufl. (2012) Streinz (Hrsg.), EUV/AEUV, Kommentar, 2. Aufl. (2012) Schwarze (Hrsg.), EU-Kommentar, 3. Aufl. (2012) Geiger/Khan/Kotzur, EUV/AEUV, 5. Aufl. (2010)
III. Juristische Datenbanken 1. Universitätsbibliothek a) Katalog der Universitätsbibliothek Würzburg Startseite Bibliothek Katalog Suchmaske
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2. Gesetzestexte und Entscheidungen a) Dejure b) EUR-Lex
c) Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung http://europa.eu/legislation_summaries/index_de.htm
d) InfoCuria - Rechtsprechung des Gerichtshofs http://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf?language=de
D. Aufgabenstellung Verfassen Sie innerhalb von 2 Wochen eine wissenschaftliche Arbeit ( inkl. Fußnoten) im Umfang von 2 Seiten zu einem der jeweiligen EU Organe. Datei per Mail an: meike.richter@jura.uni-wuerzburg.de bis zum 11.11.13. Besprechung der Formalia einer wissenschaftlichen Arbeit unter Berücksichtigung der von Ihnen erstellten Dokumente am 18.11.13 Die Organe der europäischen Union a) Europäisches Parlament ( Art. 14 EUV, Art. 223-234 AEUV ) o Allgemeine, direkte und freie Wahlen alle 5 Jahre o Tagungen in Straßburg und Brüssel o demokratische Vertretung der EU-Bürger o demokratische Kontrolle / Haushaltskontrolle o Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften o Gemeinsam mit dem Rat bildet das Parlament die Gesetzgebende Gewalt der EU b) Ministerrat/ Rat der europäischen Union ( Art. 16 EUV, Art. 237-243 AEUV ) o jedes Land entsendet den jeweiligen Fachminister o Tagungen in Brüssel und Luxemburg o Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften o Bildet gemeinsam mit dem europäischen Parlament die gesetzgebende Gewalt o Koordinierung der Wirtschaftspolitik
o Abschluss internationaler Übereinkünfte o Annahme des EU-Haushalts o Außen- und Sicherheitspolitik c) Europäischer Rat ( Art. 15 EUV, Art. 235-236 AEUV ) o besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sowie dem Präsident der Kommission o tagt mindestens 2 mal pro Jahr, im Land, welches den Ministerratspräsident stellt o legt politische Ziele der EU fest o keine gesetzgebende Gewalt d) Kommission ( Art. 17 EUV, Art. 244-250 AEUV ) o 28 Kommissare aus den einzelnen Mitgliedstaaten o Amtszeit: 5 Jahre o Exekutivorgan & Kontrollorgan o Erarbeitet Vorschläge für neue Rechtsvorschriften, die Parlament und Rat unterbreitet werden. o Verwaltung des Haushaltsplans der EU und Zuweisung von Finanzhilfen o Durchsetzung des europäischen Rechts, Hüterin der Verträge o Vertretung der EU auf internationales Ebene
Europäische Institutionen neben der europäischen Union der Europarat o Keine Einrichtung der EU o Europas führende Organisation für Menschenrechte. o 47 Mitgliedsstaaten, von denen 28 auch Mitglied der Europäischen Union sind. o Europäische Menschenrechtskonvention