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Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom. 11. Februar 2019 bis 15. Februar 2019

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Presse-Info. Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom bis

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Transkript:

Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 06.02.2012 bis zum 10.02.2012 Stand: 31.01.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Montag, 06. Februar 2012, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal 87 21 Ns 33/11 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den Angeklagten X. aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 23. August 2011 wegen Einbruchdiebstahls in 16 Fällen, wobei er in 2 Fällen in eine Wohnung einbrach und es dreimal beim Versuch blieb, jeweils gemeinschaftlich und gewerbsmäßig, unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Meppen vom 1. März 2011 zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Es wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13. Sept. 2009 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Y. den Entschluss gefasst zu haben, eine Spielothek in Meppen zu überfallen. Dafür sollen sie gegen 01:00 Uhr nachts maskiert an der verschlossenen Tür des Hintereingangs geklopft und die Tür aufgerissen haben, nachdem die Angestellte V. diese aufgeschlossen habe. Sie sollen V. zu Boden gestoßen und ihr mit einem Kabel die Hände verbunden haben. Unter Vorhalt des Messers sollen sie V. befohlen haben, ruhig zu sein. Zusätzlich sollen sie ihren Mund mit Klebeband verschlossen haben. Einer der Täter soll die Schubladen der Thekenkasse geöffnet haben, während der zweite Täter V. zur Theke gezogen und dort ihr Handy entwendet haben soll. Weiter sollen sie E. gezwungen haben, einen Tresor zu öffnen und hieraus Bargeld in Höhe von rund 1.300,00 in mitgeführte Plastiktüten zu füllen. Mit einem übergebenen Schlüssel sollen sie aus der Thekenkasse weitere 500,00 entnommen haben, sowie die Geldbörse der Zeugin E. an sich genommen haben. Am 15. Aug. 2010 soll der Angeklagte ferner mit dem gesondert verfolgten J. nach einer Auseinandersetzung im Bereich der Bahnhofstraße in Meppen mit dem Zeugen L. diesen zu Boden gestoßen und am Boden liegend mit weiteren anderen Personen getreten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge geladen. Montag, 06. Februar 2012, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 176 09:15 Uhr: 13 Ns 38/11 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den Angeklagten X. aus Hasbergen. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 8. Sept. 2011 wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.

Dienstag, 07. Februar 2012, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal 188, mit Fortsetzungen am 09. Febr. und 23. Febr. 2012, jeweils um 09:00 Uhr 3 KLs18/11 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten X. aus Osnabrück und den Angeklagten Y. aus Merzen wegen des Verdachts der Brandstiftung pp. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie haben sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht und zwar: - Mitte 2009 sollen sich die Angeklagten Zutritt zu einem unbewohnten Einfamilienhaus verschafft und dort eine Mülltonne entzündet haben. Danach sollen sie das Gebäude verlassen und die Feuerwehr verständigt haben. - Ein Angeklagter soll im Juni 2009 mit dem gesondert verfolgten Z. aus dem Haupthaus des AWO-Heims eine Geldkassette mit Bargeld und eine Brille entwendet haben. - Im August 2009 sollen die Angeklagten gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Z. die verschlossene Tür zu einem Personal- und Medikamentenraum einer AWO- Wohnanlage aufgehebelt und dort Geldbörsen und Zigaretten an sich genommen haben. - Ein Angeklagter soll sich im Dezember 2009 ein Herrentrekkingrad bei einer Zweiradfirma in Osnabrück für eine Probefahrt aushändigen lassen haben. Dabei soll er Kaufinteresse und Rückgabewilligkeit vorgetäuscht haben. Das Rad soll er aber nicht zurückgebracht, sondern versucht haben, es noch am selben Tag in einem anderen Geschäft in Osnabrück weiterzuverkaufen. Auf gleichem Wege soll er sich an zwei Tagen im Dezember 2009 Fahrräder aushändigen lassen und später versucht haben, sie in einem anderen Geschäft in Osnabrück weiterzuverkaufen. - Im April 2010 soll einer der Angeklagten einem Fahrradgeschäft in Quakenbrück Kaufinteresse an einem Fahrrad vorgetäuscht haben, welches ihm sodann für eine Probefahrt übergeben worden sei. Wie von vornherein beabsichtigt, soll er das Rad nicht zurückgebracht, sondern an eine unbekannte Person weiterverkauft haben. Auf gleiche Art und Weise soll er an zwei Tagen im April 2010 Kaufinteresse an hochpreisigen Fahrrädern vorgetäuscht haben. Nach Aushändigung der Fahrräder für eine Probefahrt, soll er diese an unbekannte Dritte weiterveräußert haben. - Einer der Angeklagten soll im Juni 2010 einen Brief mit der neuen EC-Karte des Zeugen M. aus dem Briefkasten in einem Mehrfamilienhaus in Osnabrück entnommen haben. Diese EC-Karte soll er an sich genommen haben, um sie für Einkäufe im Lastschriftverfahren für sich zu verwenden. Auch soll er dafür die EC- Karte des M. mit einer gefälschten Unterschrift versehen haben. In der Folgezeit soll er in insgesamt 21 Fällen Waren durch Bezahlung im Lastschriftverfahren mit der entwendeten Karte des Zeugen M. erworben haben.

- Im September 2010 soll einer der Angeklagten in 4 Fällen mit der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG einen Vertrag über die Nutzung des Programms für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen haben. Der Firma soll er dabei eine Einzugsermächtigung für sein Konto erteilt haben. Dabei soll ihm aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenslage von Anfang an bewusst gewesen sein, dass sein Konto kein ausreichendes Guthaben aufweise. - Wiederum im September 2010 soll einer der Angeklagten die Tür zur Nachbarwohnung in Osnabrück aufgehebelt und aus der Wohnung der Eheleute A. eine Geldbörse, diverse Papiere und andere Sachen entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 3 Zeugen geladen. Dienstag, 07. Februar 2012, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inag Dr. Scharp, Saal 277 5 Ns 116/11 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die Angeklagten X. und Y. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagten am 12. Juli 2011 jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckungen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, den Geschädigten Z. und den Zeugen R. und T. am 30. Okt. 2010 gegen 05:00 Uhr vor der Diskothek "Arlekino" in Osnabrück unvermittelt aggressiv angesprochen zu haben. Daraufhin soll einer der beiden Angeklagten dem Z. mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend sollen beide Angeklagten auf den Zeugen eingeschlagen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen, 1 Nebenkläger und 2 Nebenklägervertreter geladen. 14:00 Uhr: 5 Ns 90/11 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die Angeklagte X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 25. Mai 2011 wegen Diebstahls und Sachbeschädigung unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Hannover vom 19. Apr. 2010 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Ferner wurde sie wegen Diebstahls in 3 Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Der Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich wie folgt strafbar gemacht und zwar:

- Am 4. März 2009 soll sie in den Räumlichkeiten einer Firma in Osnabrück der dortigen Auslage eine Geldbörse im Wert von 109,00 entnommen haben. Die Angeklagte habe durch den Weiterverkauf der Geldbörse ihre Drogensucht finanzieren wollen. - Am 10. März 2009 soll sie der Auslage eines Bekleidungsgeschäfts in Osnabrück eine Hose im Wert von 89,99 entnommen und das Sicherungsetikett entfernt haben. - Am 18. Juni 2010 soll sie in einem Drogeriegeschäft in Osnabrück ein Parfum im Wert von 16,99 eingesteckt haben, ohne es zu bezahlen. - Am 30. Okt. 2010 soll sie in einem Geschäft in Osnabrück Ware im Wert von 8,99 eingesteckt haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen, - Am 5. Nov. 2010 soll sie gegen 15:45 Uhr aus den Geschäftsräumen einer Firma in Osnabrück eine Parfum-Flasche im Wert von 79,00 in ihre Kleidung gesteckt haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen. Der Ladendetektiv soll sie in einem gegenüberliegenden Sportartikelgeschäft auf die entwendete Ware angesprochen und sie aufgefordert haben, ihn zwecks Sachverhaltsaufklärung in sein Büro zu begleiten. Daraufhin soll ihm die Angeklagte u. a. gegen dessen Schienbein getreten haben. Währenddessen soll sie ihn beleidigt und ihm gedroht haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Dienstag, 07. Februar 2012, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272 09:15 Uhr: 10 KLs 32/11 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten X. aus Berlin, z. Zt. JVA Werl, wegen schweren Diebstahls. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. Febr. 2011 wegen Diebstahls in 10 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung, und wegen versuchten Diebstahls in 2 Fällen unter Einbeziehung mehrerer Einzelstrafen aus einem Urteil des Landgerichts Münster vom 25. April 2008 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30. Aug. 2011 das Urteil des Landgerichts Osnabrück in Teilen auf und verwies es insoweit zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Rechtskräftig ist der gesamte Schuldspruch, aus dem der Bundesgerichtshof einen Fall des Diebstahls ausgeschieden hat. In 5 Fällen der verbleibenden 11 Straftaten müssen nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Einzelstrafen für die Taten neu zugemessen werden. Damit sind auch die beiden Gesamtfreiheitsstrafen neu zu bemessen. Zu dem Schuldspruch wird nicht mehr verhandelt; die Verhandlung findet nur noch zur Strafhöhe statt. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.

Mittwoch, 08. Februar 2012, 6. Strafkammer - Schwurgericht -, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 10. Febr., 15. Febr. und 22. Febr. 2012, jeweils um 09:00 Uhr 6 Ks 19/11 Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten X. aus Haselünne wegen des Verdachts des versuchten Mordes. Im Sommer 2010 sollen der Angeklagte und der B. auf einer Betriebsfeier miteinander gestritten haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, nach der Feier den B. mit Tötungsabsicht mit einem Pkw überfahren zu haben. Durch den Aufprall soll B. über den Pkw geschleudert worden und dabei lebensgefährlich verletzt worden sein. B. hat schwerverletzt überlebt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 2 Sachverständige, 9 Zeugen, 1 Nebenkläger, 1 gesetzlicher Vertreter und 1 Nebenklägervertreter geladen. Donnerstag, 09. Februar 2012, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inag Dr. Scharp, Saal 277 5 Ns 130/11 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den Angeklagten X. aus Berlin-Spandau. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 7. Juli 2011 wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 1 Jahr und 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2009 mit seinem Pkw die Bundesstraße 214 befahren zu haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sein soll. Auch soll er gewusst haben, dass sein Führerschein wegen einer vorangegangenen Trunkenheitsfahrt bereits sichergestellt worden war. Aufgrund eines Streits mit seiner damaligen Lebensgefährtin soll er die Absicht gehabt haben, sich das Leben zu nehmen. Dazu soll er bewusst und gezielt bei dem Einbiegen nach rechts auf die Bundesstraße 218 auf die dort linke Fahrspur des Gegenverkehrs gefahren sein. Dabei soll er direkt auf den ihm entgegenkommenden Lkw des U. gefahren sein, zunächst aber auf den linksseitig liegenden Radweg ausgewichen sein. Eine Frontalkollision mit dem Lkw sei nur dadurch verhindert worden, dass U. den von ihm geführten Lkw herumgerissen und damit eine Ausweichbewegung vorgenommen haben soll. Beide Fahrzeuge sollen schließlich jeweils im vorderen rechten Bereich miteinander kollidiert sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger und 8 Zeugen geladen.

Donnerstag, 09. Februar 2012, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 87 7 Ns 184/11 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den Angeklagten X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 7. Oktober 2011 wegen Betruges sowie wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Januar 2010 gemäß Absprache mit dem aus Libyen stammenden Arzt W. verpflichtet zu haben, größere Mengen Schuhe, Hosen sowie Hemden per Container nach Libyen zu verschiffen. Freunde des W. aus Libyen sollen dafür dem Angeklagten kurz darauf 43.933,00 und 37.442,72 überwiesen haben. Tatsächlich soll der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt haben, die georderten Waren nach Libyen zu versenden. Er soll von vornherein geplant haben, die erhaltenen Geldbeträge für eigene Zwecke zu verwenden. Um den Verdacht einer strafbaren Handlung von sich abzulenken, soll der Angeklagte am 31. Mai 2010 bei der Polizeiinspektion Osnabrück Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen. Donnerstag, 09. Februar 2012, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272 09:15 Uhr: 10 KLs 35/11 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten X. aus Neubörger, z. Zt. JVA Hagen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Frühjahr/Sommer 2009 ein Wohnhaus angemietet zu haben. Mit der Vermieterin soll er mündlich vereinbart haben, dass er für 2 Jahre dort mietfrei wohnen könne, sofern er das Haus wieder errichtete. Kurz nach dem Einzug soll er das Objekt zum Betrieb einer Indoor-Cannabis-Plantage eingerichtet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. Donnerstag, 09. Februar 2012, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176 14 Ns 5/12

Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den Angeklagten X. aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 8. Dezember 2011 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Sept. 2011 in einem Verbrauchermarkt in Lingen Tabak und Zigaretten entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 09. Februar 2012, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Kolbe, Saal 176, mit Fortsetzungen am 15. Febr., 20. Febr., 22. Febr., 28. Febr. und 08. März 2012, jeweils um 09:00 Uhr 22 Ns 36/11 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den Angeklagten X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Mai 2011 wegen Betruges in 2 Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich wie folgt strafbar gemacht und zwar: - Mit seinem Bruder, dem gesondert verfolgten Y. soll er aus einem Markt in Osnabrück einen silbernen DVD-Recorder im Wert von 169,00, 4 schwarze DVD-Recorder im Wert von je 199,00 sowie 2 silberne DVD-Recorder zum Einzelverkaufspreis von je 189,99 entwendet haben. - Im Oktober 2010 soll er in Osnabrück vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht gehabt haben soll. - Mitte 2007 soll er in insgesamt 10 Fällen die ihm herausgegebene Payback-Karte im Rahmen der Kreditkartenfunktion durch Eingabe seines PIN benutzt haben, obwohl er gewusst haben soll, dass sein Konto zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt gewesen sein soll. - Im Frühjahr 2009 soll er in 21 Fällen unter Angabe verschiedener Alias-Vornamen diverse Artikel bestellt und geliefert bekommen haben, obwohl er diese von Anfang an nicht habe bezahlen wollen. - In 7 Fällen soll er wie ein zahlungswilliger und -fähiger Kunde unter unterschiedlichen fiktiven Empfängernahmen und Adressen diverse Elektrogeräte bei einer Firma über das Internet bestellt haben, obwohl er die Bestellungen nicht habe bezahlen wollen. - Im Mai 2009 soll er seinen Nachbar N. mit beiden Händen an seiner Kleidung gegriffen haben. Im Verlauf einer Schubserei soll er N. letztlich ohne rechtfertigenden Grund einmal kräftig mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 9 Zeugen geladen.

Freitag, 10. Februar 2012, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 17. Febr. und am 05. März 2012, jeweils um 09:00 Uhr 18 KLs 1/11 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den Angeklagten X. aus Nordhorn wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige, 8 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.