BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Mitglieder des Arbeitskreises Bahn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Sparkasse KölnBonn BLZ: 370 501 98 Kto: 1669 Abrechnungs- und Zahlungsverhalten der DB AG Einforderung und Nutzung der Instrumente NEuPP und strukturiertes Streitbeilegungsverfahren gegenüber der DB AG! Vereinsregister Bonn Nr. 3079 1. Oktober 2013 Gi/gr Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Wochen erreichten uns zunehmend Beschwerden über das verzögerte Zahlungsverhalten der DB AG und ihrer EIU, sowohl bei hauptvertraglichen Leistungen als auch bei Nachtragsleistungen. Teilweise klagen die Mitgliedsunternehmen über Außenstände in Millionenhöhe, die massiv die finanzielle Liquidität der Unternehmen belasten. Wir nehmen die Sorgen der Mitgliedsunternehmen sehr ernst. Insbesondere wird berichtet, dass der kürzlich zwischen der DB AG und den Bauverbänden überarbeitete Prozess der Optimierten Bauabrechnung 2.0 von der DB AG nicht stringent angewendet und die dort festgesetzten Fristen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht eingehalten werden. Zugleich sollen Projektleiter der DB AG die Nachtragsregelung NEuPP, obwohl sie vertraglich vereinbart ist, nicht anwenden oder sogar ablehnen. Voraussetzung für die Optimierte Bauabrechnung sind gemeinsam genommene Aufmaße, um die Abrechnungsdatei D11 zu erstellen. Auch hier wird Klage von den Mitgliedsunternehmen geführt, dass die Bauüberwachung des Auftraggebers nicht ausreichend mitwirkt, personell unterbesetzt ist und die Bedeutung für einen zügigen Abrechnungsprozess verkennt. Hinsichtlich der vorgenannten Probleme sind die Bauverbände (BVMB und HDB) seit mehreren Monaten mit der DB AG im Gespräch. Während die DB AG ihrerseits den Schwerpunkt in der Verbesserung der Planungsqualität und der Vermeidung von Nachträgen sieht, fordern die Bauverbände die Beschleunigung und stringentere Anwendung der Prozesse. Wir haben in den Verhandlungen, die außerordentlich schwierig sind, das Ziel, generell kürzere und verbesserte Nachtragsbearbeitungs- und Zahlungsprozesse bei der DB AG zu erreichen. Auf Baustellen-/Projektebene sind die Unternehmen allerdings selbst gefordert, vertragliche Vereinbarungen einzufordern und z. B. durch Rechnungen Voraussetzungen für VOB-Fristen und mögliche Zinsforderungen zu schaffen. Wir empfehlen Ihnen, die Anwendung des NEuPP-Prozesses
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 2 von 2 auch unterhalb der Projektwertgrenze von 1 Mio. Euro gegenüber den Projektleitungen der DB AG einzufordern. Oberhalb dieser Wertgrenze ist der NEuPP-Prozess grundsätzlich verbindliche Vertragsgrundlage. In diesem Zusammenhang müssen wir jedoch oftmals feststellen, dass unsere Mitgliedsunternehmen die Einhaltung der Fristen der Optimierten Bauabrechnung, insbesondere aber die Nachtragsregelungen NEuPP, nicht einfordern und sich insoweit viel zu sehr den Vorgaben der Projektleitungen im Einzelnen unterwerfen. In Gesprächen mit der Führungsebene der DB AG wird uns vorgehalten, dass unsere Mitgliedsunternehmen jedoch auch nicht auf Einhaltung der Prozesse drängen. Immer dort, wo die Nachtragsregelungen NEuPP vereinbart sind, gilt zugleich auch das strukturierte Streitbeilegungsverfahren. Uns wird hierzu von der DB AG berichtet, dass von dieser Möglichkeit der Eskalation durch die Unternehmen nur sehr selten Gebrauch gemacht wird. Wir möchten Ihnen deshalb ausdrücklich empfehlen, bei Nichteinhaltung der Fristen und schleppender Nachtragsbearbeitung, insbesondere aber auch bei Nichteinhaltung des NEuPP-Prozesses, die Eskalationsstufen beginnend beim Projektleiter (rechtgeschäftlicher Vertreter) bis hin zum Regionalleiter zu suchen! Sollten Sie dort nicht weiterkommen, können Sie sich gerne an uns wenden, um die Probleme auf Führungsebene der DB AG gemeinsam zu platzieren. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass bei derartig hohen, mitunter die Existenz bedrohenden, Außenständen, wie sie jetzt zu verzeichnen sind, seitens der Mitgliedsunternehmen diese Problematik nicht über das strukturierte Streitbeilegungsverfahren hoch eskaliert wird. Wir sind von der Führungsebene der DB AG ausdrücklich ermuntert worden, Ihnen zu empfehlen, die vereinbarten Prozesse strikt einzufordern und ggfs. in die Eskalation zu gehen. An dieser Stelle ist der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung gefordert, die notwendigen Eskalationsprozesse selbst zu initiieren und in die Hand zu nehmen, da das Führungspersonal auf der Baustelle nachvollziehbar alles unternimmt, um die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber nicht zu gefährden. Die DB AG will nach eigenem Bekunden in den nächsten Wochen in ihrem Hause die eingeführten Werkzeuge und Instrumente konsolidieren und für eine verbesserte Implementierung der Strukturen und Prozessabläufe auf Projektebene sorgen. Wir überreichen Ihnen anbei nochmals die Verfahrensregelungen NEuPP, die Regelung zum strukturierten Streitbeilegungsverfahren und den Nachtragsmanagementprozess E30. Wir bitten Sie ausdrücklich um Nutzung und Einforderung der dort geregelten Verfahrensweisen gegenüber den Projektleitern der DB AG und ihrer EIU! Gleichzeitig empfiehlt es sich, dass Sie eng mit uns zusammenarbeiten und uns auch im Einzelfall berichten, wie sich das Abrechnungsverhalten der DB AG entwickelt! Mit freundlichen Grüßen Friedhelm Noss, Dipl.-Volkswirt Hauptgeschäftsführer RA Eberhard Schwager Justitiar der BVMB