Entgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen) in Industriebetrieben

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Transkript:

5.1(1) Entgeltaufbau für Arbeitnehmer(innen) in Industriebetrieben Außertarifliche Zulagen Freiwillige Zulagen Zulagen aufgrund von Betriebsvereinbarungen Fahrgeldzuschuss, betriebliche Zulagen, nach TV zulässig Weitere Zulagen aufgrund von TV, z. B. Nacht- und Schichtzulage Überstundenzuschläge Vorarbeiterzulage 13. Monatsgehalt Leistungszulagen und -anteile für Zeitlöhner Gehaltsempfänger Prämienlöhner Standardlöhner Akkordlöhner Grundentgelt-Differenzierung summarisch Lohngruppen Gehaltsgruppen analytisch Analytische Arbeitsbewertung Quelle: Lang/Meine/Ohl 1997, S. 156

Aspekte des Ziels betrieblicher Lohngerechtigkeit ( equity -Zieldimensionen) 5.1(2) betriebliche Lohngerechtigkeit equity zielbezogene funktionelle Adäquanz soziale Akzeptanz Fairnessgefühl Voraussetzung external relations internal equity external equity internal equity employee equity position equity personenbezogene equity Grundentgelte Leistungsentgelte

5.1.1(1) Differenzierung der industriellen Entgelte nach REFA-Entgeltsystemen Komponenten der Grundentgelte vorrangig nach Kriterien der position equity nach Kriterien der betrieblichen Tätigkeiten, der betrieblichen Arbeitsanforderungen, des Arbeitsbereichs Komponente der Leistungsentgelte vorrangig nach personenbezogenen Leistungskriterien, in Abhängigkeit von Entgelt- Formen der betrieblichen Leistungsentgelte (Zulagen) external equity

5.1.1(2)

5.1.1 (3a) Lohngruppen gewerbl. Arbeiter nach Rahmen TV (Metallverarbeitende Industrie) Lohngruppen I - VI tätigkeitsspezifische Unterweisung/ Einarbeitung, Betriebserfahrung Ecklohngruppe Fachkönnen durch entsprechende FA-Ausbildung (Spezialkönnen durch betriebl. Ausbildung) Fachkönnen und langjährige Betriebserfahrungen VIII - X weitere Anforderungsmerkmale: selbständiges Arbeiten, Disposititonsvermögen Verantwortung

5.1.1 (3b) Beschreibung der Lohngruppen am Beispiel des Lohnund Gehaltsrahmentarifvertrags für die niedersächsische Metallindustrie Lohngruppe I Arbeiten, die nach kurzfristiger Einarbeitungszeit und Unterweisung ausgeführt werden. Lohngruppe II Arbeiten, die nach nicht nur kurzfristiger Einarbeitungszeit und eingehender Unterweisung ausgeführt werden und über die Anforderungen der vorhergehenden Lohngruppe hinausgehen. Lohngruppe III Arbeiten, die Arbeitskenntnis und Fertigkeiten mit einer gewissen Erfahrung voraussetzen und eine Anlernung erfordern. Lohngruppe IV Arbeiten, die Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten mit zusätzlicher Erfahrung voraussetzen, die über die Anforderungen der vorhergehenden Lohngruppe hinausgehen. Lohngruppe V Arbeiten, die umfassende Sach- und Arbeitskenntnis und Fertigkeiten voraussetzen, wie sie durch eine Sonderausbildung und entsprechende Erfahrung erreicht werden. Lohngruppe VI Arbeiten, die ein Spezialkönnen voraussetzen, das entweder durch eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung oder eine Ausbildung wie in der vorhergehenden Lohngruppe mit zusätzlicher längerer Erfahrung erreicht wird.

5.1.1 (3c) Lohngruppe VII Facharbeiten, die ein Können voraussetzen, das durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erreicht wird, oder Arbeiten, deren Ausführung gleichwertige Spezialfähigkeiten und Spezialkenntnisse erfordern, auch wenn sie nicht durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäß abgeschlossene Ausbildung erworben sind. Lohngruppe VIII Schwierige Facharbeiten, die besondere Fertigkeiten und langjährige Erfahrungen voraussetzen. Lohngruppe IX Besonders schwierige oder hochwertige Facharbeiten, die an das fachliche Können und Wissen hohe Anforderungen stellen und große Selbständigkeit und hohes Verantwortungsbewusstsein voraussetzen. Lohngruppe X Hochwertigste Facharbeiten, die überragendes Können, völlige Selbständigkeit, Dispositionsvermögen, umfassendes Verantwortungsbewusstsein und entsprechende theoretische Kenntnisse voraussetzen.

5.1.2 (1) Verfahrenslogik der aab GL i = Grundlohn/-entgelt einer Tätigkeit/eines Arbeitsplatzes i GL i = GL i (AW i ) AW = Arbeitswertsumme AW i = Af j G i, j i, j Af i,j = Anforderungsarten G i,j = Gewichtungsfaktoren Auswahl der Anforderungsarten Gewichtung der Anforderungsarten Umsetzung der Arbeitswertsummen der Tätigkeiten i in Entgeltgruppen

5.1.2 (2) Genfer Schema REFA geistige Anforderungen - Können - Kenntnisse - Belastungen - geistige Belastung körperliche Anforderungen - Können - Geschicklichkeit - Belastungen - musk. Belastung Verantwortung Verantwortung für - eigene Person - andere Personen - Arbeitsablauf Arbeitsbedingungen Umgebungseinflüsse

5.1.2 (3) Bewertungsmerkmale, analytische Arbeitsbewertung, Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag Nordwürttemberg/Nordbaden 1988 1 - Kenntnisse 1,0 2 - Geschicklichkeit 0,8 3 - Zusätzlicher Denkprozess 0,8 4 - Verantwortung für die eigene Arbeit 0,8 5 - Verantwortung für die Arbeit anderer 0,6 6 - Verantwortung für die Sicherheit anderer 0,9 7 - Belastung der Sinne und Nerven 0,9 8 - Belastung der Muskeln 0,8 9 - Schmutz 0,3 10 - Staub 0,3 11 - Öl/Fett 0,2 12 - Temperatur 0,3 13 - Nässe, Säure, Lauge 0,2 14 - Gase, Dämpfe 0,2 15 - Lärm (siehe Lärmtabelle Anlage 3) 16 - Erschütterung 0,1 17 - Blendung und Lichtmangel 0,2 18 - Erkältungsgefahr 0,3 19 - Unfallgefahr 0,3 20 - Hinderliche Schutzkleidung 0,1 Quelle: Lang, K./Meine, H./Ohl, K. 1997, S. 178

5.1.3(1) neue Produktionskonzepte Technologieintensität EDV-gestützte Produktionssysteme Arbeitsintensität nervlich-psych. Belastungen Produktqualität Produktdifferenzierung Kundenorientierung Wandel der Arbeitsanforderungen Vermeidung von Stillstandszeiten, von Fehlern größere Aufgabenbereiche Einsatzflexibilität Vorsorge um Produktqualität Gruppenarbeit und Mitverantwortung Veränderungsdruck der herkömmlichen AB-Systeme

Individuelle Akkordsysteme 5.2.1(1) Entgelt i = f(x i ) = f(x i /Std. Minutenfaktor Geldfaktor/Std.) (effektiver output Vorgabezeit je x i 1/60 des Tariflohns der Entgeltgruppe je Std.) 45 Stück 2 Minuten Verdienstgrad: Akkordminuten 60 Min.

5.2.1(2) Probleme von Akkordentgelten in Industriebetrieben? 1) ind. Leistungstempo teils nicht zu variieren 1a) variierendes Arbeitstempo nicht erwünscht (just in time) 2) Gewöhnungseffekte ind. Leistungsentgelt 3) einseitige Anreize zugunsten von Mengenleistungen, Vernachlässigung von Produktqualität 4) mangelnde Systemflexibilität 4a) neue Zeitstudien bei neuen Anlagen erforderlich 5) Inflation der Akkorde

5.2.2 (1) Leistungsentgelte (periodisches oder längerfristiges Schwankungspotential von Entgeltkomponenten) periodisch längerfristig kurzfristig variable individuelle Leistungsentgelte periodenkonstante Zeit-Entgelte mit längerfristigen Leistungsanreizen z. B. outputabhängige Entgeltsysteme bei länger- Akkordsysteme fristiger betrieblicher BZD Beförderungssysteme variable Beteiligungsentgelte variable Kapitalbeteiligungen z. B. Gewinn- oder z. B. Mitarbeiter- Ertragsbeteiligungen Aktienprogramme