Tatsachen. ... zur rot-grünen Renten->Reform< Der demographische Faktor hätte längerfristig



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Generationengerechtigkeit

Transkript:

Der demographische Faktor hätte längerfristig zu einer unvertretbaren Absenkung des Rentenniveaus geführt. Im Zuge dieser Entwicklung würde Altersarmut zunehmen, mit der Folge, dass in Zukunft immer mehr Rentnerinnen und Rentner den Weg zum Sozialamt gehen müssten... Walter Riester, in: Soziale Sicherheit Nr. 3/1999, S. 86 Tatsachen... zur rot-grünen Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 1

Wie der Bundesarbeitsminister sein Konzept sieht Bei unserer Rentenreform sind Junge und Ältere gleichermaßen Gewinner. Wir schaffen Gerechtigkeit zwischen den Generationen, wir setzen auf Solidarität mit Gewinn sowie auf Sicherheit und Bezahlbarkeit. Wir ergänzen die gesetzliche Rente mit einer zusätzlichen kapitalgedeckten Rente und werden damit das Rentenniveau insgesamt dauerhaft anheben. Das Herzstück unseres Gesetzentwurfs ist die Förderung des Aufbaus eines zusätzlichen Altersvermögens. Diese Altersvorsorge ist freiwillig und zusätzlich. Sie ist also kein Ersatz, sondern eine Ergänzung der gesetzlichen Rente. Wir haben das Ziel, das Versorgungsniveau im Alter insgesamt zu erhöhen. Wer monatlich auf seinen Lohnzettel schaut, der weiß, dass die Schmerzgrenze bei den Abgaben längst erreicht ist. (...) Deswegen werden wir durch diese Reform sicherstellen, dass der Beitragssatz mindestens zehn Jahre unter 19 Prozent und mindestens 20 Jahre unter 20 Prozent bleibt. Auf Jahre hinaus bedeutet dies, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld in den Taschen haben... Unsere Reform hat viele Gewinner. (...) Die Gewinner sind vor allem auch die jüngeren Menschen, die Beitragszahler, weil sie wissen, dass die Beiträge nicht kontinuierlich ansteigen (...) Alle Zitate nach: Plenarprotokoll 14/133 v. 16.11.2000 (1. Lesung des AVmG) Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 2

>Reform<-Eckpunkte Ziel: Dämpfung des Beitragsanstiegs Beitragssatz in vh 2000 bis 2020 bis 2030 19,3 % < = 20 % < = 22 % Folge: Demontage des Leistungsniveaus Rentenniveau in vh 2000 2030 >Riester<-Methode >ehrliche< Methode 70,74 % 67,9 % 64,3 % Rezept: Zwang zur Privatvorsorge Altersvorsorgeanteil in vh von 2002 bis 2008 in zweijährigen Stufen um 1,0 %-Punkte steigend 2002 2008 1,0 % 4,0 % Alternative: Was wäre, wenn...? Jahr 2001 2010 2020 2030 Beitragssatz mit Reform 19,1 18,5 19,6 22,0 Beitragssatz ohne Reform 19,1 19,5 20,6 23,6 Rentenniveau ohne Reform 69,0 69,5 69,3 69,6 Quelle: AVmG (BTDrs. 14/4595), S. 85 f, VDR Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 3

>Generationengerechtigkeit< bei der Finanzierung Arbeitnehmer-Anteil zur Altersvorsorge in vh 15 14 13 12 11 10 9 2000 2005 2010 2020 2030 AN-Anteil bei Nettorentenniveau von ~ 69 1/2 % ab 2002 und paritätischer Finanzierung AN-Anteil rot-grün AG-Anteil rot-grün Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 4

Die alte Rentenanpassungsformel (1992 1999) BL t-1 NQ t-1 RQ t-2 AR t = AR t-1 x x x BL t-2 NQ t-2 RQ t-1 Hierbei sind: AR t AR t-1 BL t-1 BL t-2 = neuer aktueller Rentenwert = bisheriger aktueller Rentenwert = Bruttolohn im Vorjahr = Bruttolohn im Vorvorjahr NQ t-1 NQ t-2 RQ t-2 RQ t-1 = Nettoquote des Arbeitsentgelts im Vorjahr = Nettoquote des Arbeitsentgelts im Vorvorjahr = Rentennettoquote im Vorvorjahr = Rentennettoquote im Vorjahr Nettoquote des Arbeitsentgelts = Verhältnis der Nettolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer zur Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (jeweils vorläufige Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) Rentennettoquote = Verhältnis der Nettostandardrente zur Bruttostandardrente Beispiel: Rentenanpassung zum 1. Juli 1999 Tatsächliches Anpassungsverfahren West 53.175 DM 0,6345 0,9248 AR 99 = 47,65 DM x x x 52.343 DM 0,6364 0,9243 = 47,65 DM x 1,016 x 0,9970 x 1,0005 = 48,29 DM = Erhöhung um 1,34 % Ost 41.049 DM 0,7080 0,9240 AR(O) 99 = 40,87 DM x x x 40.408 DM 0,7013 0,9222 = 40,87 DM x 1,016 x 1,0096 x 1,0020 = 42,01 DM = Erhöhung um 2,79 % Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 5

Die neue Rentenanpassungsformel I (2001 bis 2010) BE t-1 100 RVB t-1 AVA t-1 AR t = AR t-1 x x BE t-2 100 RVB t-2 AVA t-2 Hierbei sind: AR t AR t-1 RVB t-1 RVB t-2 = neuer aktueller Rentenwert = bisheriger aktueller Rentenwert = RV-Beitragssatz im Vorjahr = RV-Beitragssatz im Vorvorjahr AVA t-1 AVA t-2 BE t-1 BE t-2 = Altersvorsorgeanteil im Vorjahr = Altersvorsorgeanteil im Vorvorjahr = Bruttoentgelt im Vorjahr = Bruttoentgelt im Vorvorjahr Altersvorsorgeanteil: ab 2002 (0,5 %) steigend um jährlich 0,5 %-Punkte auf 4,0 % des Bruttoentgelts ab 2009. Beispiel: Rentenanpassung zum 1. Juli 1999 Annahme: Einführung des Altersvorsorgeanteils bereits ab 1998 (0,5 %) West 53.175 DM 100 20,3 0,5 AR 99 = 47,65 DM x x 52.343 DM 100 20,3 0,0 = 47,65 DM x 1,016 x 0,9937 = 48,11 DM = Erhöhung um 0,97 % Ost 41.049 DM 100 20,3 0,5 AR(O) 99 = 40,87 DM x x 40.408 DM 100 20,3 0,0 = 40,87 DM x 1,016 x 0,9937 = 41,26 DM = Erhöhung um 0,95 % Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 6

Die neue Rentenanpassungsformel II (ab 2011) BE t-1 90 AVA 2009 RVB t-1 AR t = AR t-1 x x BE t-2 90 AVA 2009 RVB t-2 Hierbei sind: AR t AR t-1 RVB t-1 RVB t-2 = neuer aktueller Rentenwert = bisheriger aktueller Rentenwert = RV-Beitragssatz im Vorjahr = RV-Beitragssatz im Vorvorjahr AVA 2009 BE t-1 BE t-2 Altersvorsorgeanteil 2009: 4,0 % des Bruttoentgelts = Altersvorsorgeanteil im Vorjahr = Bruttoentgelt im Vorjahr = Bruttoentgelt im Vorvorjahr Rechenbeispiel Annahmen für das Kalenderjahr vor der Rentenanpassung die Bruttoentgelte steigen um 2% der Beitragssatz steigt von 19% auf 20% Die Rentenanpassung beliefe sich dann auf (a) Mit Korrekturfaktor >90< 1,02 X 0,9851 = 0,48% (b) Ohne Korrekturfaktor (statt >90< also >100<) 1,02 X 0,9870 = 0,67% Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 7

>Generationengerechtigkeit< auf der Leistungsseite Nettorentenniveau in vh 71 70 69 68 67 66 65 64 2000 2001 2002 2003 2004 >Riester<-Methode 2005 2006 2007 2008 2009 >ehrliche< Methode 2010 2015 2020 2025 2030 Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 8

Der Rechentrick Das Nettorentenniveau für das Jahr 2000 wird nach folgender Formel berechnet Netto-Standardrente Durchschnittliches Nettoarbeitsentgelt 24.167 DM : 34.161 DM = 70,74 % Den letzten Annahmen zufolge steigen bis 2030 die Netto-Standardrente auf 50.878 DM und das Nettoarbeitsentgelt auf 79.097 DM. 50.878 DM : 79.097 DM = 64,32 % Das ist schlecht. Riesters Rechentrick: Er zieht einfach die Privatprämie (hier: 4.113 DM = 3,2% des Brutto) vom Nettoentgelt ab und schon sieht das Niveau besser aus: 50.878 DM : 74.984 DM = 67,85 % Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 9

Renten->Reform< und Armutsgefahr Wer nur 75% des Durchschnittsentgelts verdient das waren 2000 im Westen rd. 40.730 DM brutto muss schon nach heutigen Werten 35,7 Jahre Beiträge gezahlt haben, um alleine mit seiner Nettorente das Sozialhilfeniveau für einen Alleinstehenden (Durchschnitt Juli 2000: 1.202 DM) zu erreichen. Bei einem auf 64,32% abgesenkten Rentenniveau sind nach heutigen Werten bereits 39,3 Jahre erforderlich. Erforderliche Zahl an Beitragsjahren... 40 39,3 39 38 37 35,7 36 35 34 Rentenniveau 70,74% Rentenniveau 64,32%... um als 75%-Verdiener mit der Rente wenigstens die Sozialhilfeschwelle erreichen zu können Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 10

Übersicht der Varianten Variante AR Beitragssatz Brutto- Standardrente Netto- Standardrente Rentenniveau ehrlich geriestert 2000 19,3 % 48,58 2.186,10 2.020 70,74 % 2030 1. Ohne Reform und ohne Blüm- Faktor 2. Blüm-Faktor ab 2002 23,6 % 111,42 5.013,90 4.607 69,6 % 22,4 % 105,73 4.757,85 4.319 65,63 % 69,22 % 3. AVmG 3.1 Bestand 2010 21,8 % 105,22 4.734,90 4.294 64,99 % 68,55 % 3.2 Zugang 2030 21,8 % 105,22 4.450,81 4.036 61,09 % 64,44 % 4. AVmG nach Änderung 22,0% 103,89 4.675,05 4.289 64,32 % 67,85 % Anmerkung: Daten zu 1. 3. Stand: Oktoberschätzung; Daten zu 4. Stand: Mitte Januar Quelle: AVmG, VDR Bleibt festzuhalten: Die >Riester-Rente< liegt unter der >Blüm-Rente< Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 11

Staatliche Förderung der Privatvorsorge I. Staatliche Zulage..... in Höhe von (ab 2008) Ledige Verheiratete ohne Kind 152 EUR 304 EUR sowie pro Kind 184 EUR 184 EUR II. Steuerfreibetrag...... als Abzug vom zu versteuernden Einkommen (für höhere Einkommen günstiger) in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Werden weniger als 4% des versicherungspflichtigen Einkommens zur Privatvorsorge aufgewendet, sinkt die Förderung entsprechend. Beispiel (Alleinstehender ohne Kind, 2008): Brutto 30.000 DM 100.000 DM Prämie (4%) 1.200 DM 4.000 DM A. Zuschuss 300 DM 300 DM B. Steuerersparnis (T2008) 260 DM 1.586 DM (= 25%) (= 40,0%) ( Quelle: BMA, Die neue Rente: Solidarität mit Gewinn, November 2000, S. 8) Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 12

Das Koalitions-Angebot für die heute 36-Jährigen Arbeitnehmer-Anteil zur Altersvorsorge 2030: Rentenbeitrag 11,0 % Privatvorsorge-Prämie + 4,0 % = 15,0 % Bruttogesamtversorgung 2030: Brutto-Rente der ArV/AnV 4.675,00 DM Brutto-Kapitalrente + ~ 540,00 DM = ~ 5.215,00 DM Die Alternative (2030) Rentenbeitrag (AN-Anteil): 11,8 % Brutto-Rente der ArV/AnV: ~ 5.000,- DM Für eine im Jahre 2030 um rd. 215 DM höhere Brutto-Gesamtversorgung sollen die ArbeitnehmerInnen (unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung) dauerhaft eine um gut 2 %-Punkte höhere Netto-Belastung tragen!!! Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 13

Welche Risiken sichert die Rente? In der sozialen Rentenversicherung werden abgesichert... Einkommensrisiko im Alter Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (hälftiger Beitrag) Versorgung der Hinterbliebenen Invaliditätsrisiko Rehabilitationsschutz Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit Zeiten der Kindererziehung Zeiten ehrenamtlicher Pflege... und zwar mit einem vom individuellen Risiko unabhängigen Beitragssatz!... und welche die Privatvorsorge? Das rot-grüne Privatvorsorge-Konzept beschränkt sich auf die Absicherung des Einkommensrisikos im Alter Einzige Anforderung soll zudem sein, dass vom Privatversicherer wenigstens die eingezahlten Beiträge als Mindestleistung garantiert werden. Fazit Während die gesetzliche Rente auch durch Zeiten z.b. der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehung erhöht wird führen derartige Zeiten bei privater Absicherung wegen der dann auftretenden Lücken bei der Prämienzahlung unmittelbar zu Verlusten bei der Versorgungsanwartschaft. Bei Invalidität oder im Hinterbliebenenfall schmilzt die Privatrente sofern Leistungen überhaupt erbracht werden auf Minimalbeträge zusammen. Und: Frauen erhalten als sog. schlechte Risiken bei gleicher Prämienzahlung eine geringere Privatrente als Männer. Privatvorsorge kennt keine Parität bei der Finanzierung und keinen Solidarausgleich bei den Leistungen! Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 14

Das Ergebnis Das Leistungsniveau der sozialen Rentenversicherung sinkt für alle Rentnerinnen und Rentner ob Zugang oder Bestand, ob mit oder ohne Privatvorsorge Privatvorsorge kennt keine paritätische Finanzierung Die Gesamtbelastung der Arbeitnehmer (Beitrag + Prämie) liegt höher als unter Beibehaltung des paritätisch finanzierten heutigen Leistungsspektrums Zudem setzt die Zusatzbelastung der Arbeitnehmer zeitlich sehr viel früher ein als ohne die Reform, die doch vermeintlich entlasten soll Die private Rentenversicherung kennt keinerlei Solidarität im Gegenteil: Frauen z.b. erhalten bei gleicher Prämienleistung eine geringere monatliche Rentenzahlung als Männer Sicherungslücken im Alter werden größer statt kleiner Bei Erwerbsunfähigkeit steht der geminderten sozialen Rente keine adäquate Zusatzsicherung zur Seite - denn soll auch das Erwerbsminderungsrisiko durch die 4%-ige Prämie voll abgesichert werden, so geht dies massiv zu Lasten der Rendite für die Alterssicherung Selbst bei langjähriger Beitragszahlung fällt der Abstand zwischen gesetzlicher Rente und Sozialhilfe immer geringer aus Legitimation und Akzeptanz der sozialen Rentenversicherung landen endgültig im Orkus Einzige Gewinner der rot-grünen Rentenreform sind die privaten Finanzdienstleister ihnen winken blühende Geschäfte und die Arbeitgeber deren Beitragsentlastung zahlen die Arbeitnehmer Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 15

Das Fazit Unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit der Schließung von Sicherungslücken des Solidarausgleichs sowie der Gesamtbelastung von Arbeitnehmern und Rentnern ist das rot-grüne Rentenkonzept für Jung und Alt deutlich schlechter als die von interessierter Seite zum Horror- Szenario verunglimpfte Perspektive der Aufrechterhaltung eines Nettorentenniveaus von rd. 69 ½ % ab dem Jahre 2002 mit einem paritätisch finanzierten Beitragssatz von 23,6 % im Jahre 2030. Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 16

SPD-Wahlprogramm 1998 Die Kürzung des Rentenniveaus würde viele Rentnerinnen und Rentner zu Sozialhilfeempfängern machen. Bei Frauenrenten von durchschnittlich 900 Mark im Monat wird dies besonders deutlich. So darf man mit Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, nicht umgehen. Die SPD-geführte Bundesregierung wird die unsoziale Rentenpolitik unmittelbar nach der Bundestagswahl korrigieren.? Johannes Steffen Die Renten->Reform< Stand: 18.01.2001 17