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Weiden i.d.opf. 06.11.2018 Einladung für die am Dienstag 20.11.2018 um 14:30 Uhr stattfindende 1. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Konferenzraum I der Max-Reger-Halle. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.11.2017 2. Prüfung BAB Straßenreinigung HJ 2017 mit Gebührenkalkulation 2019 bis 2022 3. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.10.2018 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen der von der Stadt verwalteten Stiftungen HJ 2017 4. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.10.2018 über die Jahresrechnung des Stadthaushaltes HJ 2017

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf.24.10.2018 Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.11.2017 Das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.11.2017 wurde in den Tagen nach der Sitzung gefertigt und versandt. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 30.10.2018 Tagesordnungspunkt 2: Prüfung BAB Straßenreinigung HJ 2017 mit Gebührenkalkulation 2019 bis 2022 Die Betriebsabrechnung des Tiefbauamtes Sachgebiet Straßenreinigung für das Haushaltsjahr 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsamt in Stichproben geprüft. Das Ergebnis der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung im HJ 2017 stellt sich wie folgt dar: 1. Betriebswirtschaftliches Ergebnis Gesamterlöse: 517.23794 Gesamtkosten: - 570.37361 Betriebswirtschaftliche Unterdeckung: - 53.13567 davon einkalkulierte Unterdeckung: - 19.20262 davon Überschreitung der einkalkulierten Unterdeckung - 33.93305 2. Aufgelaufene Unterdeckung Zum 31.12.2017 besteht eine aufgelaufene Unterdeckung einschließlich der Zinsen in Höhe von 108.35640. Diese Unterdeckung errechnet sich wie folgt: Unterdeckung einschließlich Verzinsung bis einschließlich 31.12.2016-55.21255 Zins für diesen Betrag für 2017 (001 %) - 552 Unterdeckung 2017-53.13567 Zins für die Unterdeckung 2017 (0005 %) - 266 Summe von Unterdeckung und Zinsen 2017: -53.14385-53.14385 Stand der Unterdeckung einschließlich Verzinsung zum 31.12.2017-108.35640 Die Unterdeckung aus den Vorjahren und die Unterdeckung aus 2017 wurden mit dem durchschnittlichen Zinssatz des Jahres 2017 für Festgelder verzinst. 3. Gebührenvorschau

Die derzeit laufende 3-jährige Kalkulationsperiode 2016 bis 2018 endet am 31.12.2018. Damit sind für die Folgeperiode ab dem 01.01.2019 die Gebühren neu zu kalkulieren. Der Kalkulationszeitraum soll künftig vier Jahre betragen. Die Kalkulation erfolgt auf Basis des Ergebnisses von 2017 und dem geschätzten Ergebnis 2018 sowie der zu erwartenden Kostensteigerungen für die Jahre 2019 bis 2022 und dem am Ende des Jahres 2018 zu erwartenden Stand der Über- bzw. Unterdeckung. Die vom Tiefbauamt vorgelegte Kalkulation geht davon aus dass: für 2018 weiterhin mit einer Steigerung der Unterdeckung zu rechnen ist und sich der Stand der Rücklage Ende 2018 auf ca. -170.000 belaufen wird für die kommenden Jahre mit einer Kostensteigerung für das Personal in Höhe von +200 % pro Jahr zu rechnen ist für die kommenden Jahre mit einer jährlichen Steigerung der Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von +20 % pro Jahr zu rechnen ist für die kommenden Jahre bei den Sachkosten - soweit zielführend - mit einer Kostensteigerung in Höhe von +15 % zu rechnen ist. Das Ergebnis 2017 steht fest. Die Kostensteigerungen für die nächsten 4 Jahre halten wir für realistisch geschätzt. Beim zu erwartenden Ergebnis 2018 ging das Tiefbauamt von einem ähnlichen Ergebnis wie im Jahr 2017 aus. Bis Oktober 2018 stiegen die Kosten jedoch bei den externen Ausgabehaushaltsstellen bereits um 12.000 über den Stand vom Oktober 2017. Deshalb rechnet das Tiefbauamt für das Jahr 2018 mit einer um ca. 10.000 höheren Unterdeckung als 2017 und zum Ende 2018 mit einer Unterdeckung von insgesamt 170.000. Diese Schätzung stuft das Rechnungsprüfungsamt als realistisch ein weil auch das Jahr 2018 mit den Auswirkungen der Ende 2015 erfolgten Erhöhung der Stundenverrechnungssätze und der 2016 erfolgten Erhöhung der Verwaltungskostenbeiträge belastet ist. Beide Erhöhungen konnten bei der damaligen Kalkulation nicht berücksichtigt werden weil sie zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht bekannt waren. Sie zehrten die vorhandene Rücklage bereits im ersten Kalkulationsjahr fast vollständig auf und steigerten im Verlauf des Zeitraums die jährliche Unterdeckung. Die Kalkulation des Tiefbauamtes wird in der Anlage vorgelegt. Darin sind die berechneten Gebühren dargestellt. Nach dieser neuen Kalkulation verbleiben - nach Abzug des 10 % Anteils der Stadt Weiden i.d.opf. und der Einrechnung von jährlich einem Viertel der nach 2018 zu erwartenden Unterdeckung - jährlich Kosten in Höhe von 651.58974 die aus den Gebühren zu decken sind. Maßstab der Umlegung dieser Kosten sind die Reinigungsmeter (Rm) die sich aus den laufenden Metern Straßenfrontlänge (lfdm) der Nutzergrundstücke (306.432 lfdm) und einem Vervielfachungsfaktor je nach Reinigungsklasse errechnen. Die Reinigungsklassen unterscheiden sich durch die Zahl der Reinigungsvorgänge. Demnach sind in den nächsten Jahren 270.540 Reinigungsmeter zu erwarten. Das Tiefbauamt errechnet einen Betrag von 2408 als kostendeckende jährliche Straßenreinigungsgebühr pro Reinigungsmeter (651.58974 : 270.540 Rm = 2408 /Rm). Eine Kontrollberechnung hat ergeben dass sich bei einer strikten Anwendung des Betrages von 2408 je Rm/Jahr sowohl ungleiche Gebühren pro Reinigungsmeter als auch eine leichte Überdeckung ergeben würde. Um eine unzulässige Überdeckung zu vermeiden hat

das Tiefbauamt den Betrag pro Reinigungsmeter nicht kaufmännisch nach oben aufgerundet sondern nach der 2. Stelle hinter dem Komma gekappt d.h. auf 240 /Rm nach unten gerundet. Daraus ergibt sich eine geplante Kostendeckung von 649.29600 und somit eine unvermeidbare Unterdeckung von 2.29374. Unter Einbeziehung der aufgelaufenen Unterdeckung verteilt auf 4 Jahre ergeben sich zum 01.01.2019 nachfolgende Straßenreinigungsgebühren: Reinigungshäufigkeit Faktor Gebühr Bisherige gem.kl. neu Gebühr Reinigungsklasse 1 240 /Rm x 40 = 960 /lfdm 768 /lfdm Reinigungsklasse 2 240 /Rm x 25 = 600 /lfdm 480 /lfdm Reinigungsklasse 3 240 /Rm x 10 = 240 /lfdm 192 /lfdm Reinigungsklasse 4 240 /Rm x 25 = 600 /lfdm 480 /lfdm Reinigungsklasse 5 240 /Rm x 15 = 360 /lfdm 288 /lfdm Reinigungsklasse 6 240 /Rm x 05 = 120 /lfdm 096 /lfdm Die vorgeschlagenen Gebühren für die neue Kalkulationsperiode 2019 bis 2022 liegen damit um 2500 % über den bisherigen Gebühren. An dieser Steigerung sind folgende Faktoren beteiligt: Bei normalem Verlauf wäre ohnehin eine Gebührenerhöhung von 567 % notwendig geworden weil ab 2019 nach der Aufzehrung der bis 2015 vorhandenen Überdeckung die gebührensenkende Rückgabe dieser Überdeckung entfällt. 890 % ergeben sich aus den voraussichtlichen Kostensteigerungen bei der Straßenreinigung. Dabei ist die jährliche Teuerungsrate mit einzubeziehen. Auch ist ein Einnahmerückgang von geschätzt 13.50000 zu berücksichtigen der durch die genauere Kalkulation der Kosten für Kleinfahrzeuge entstehen wird. 597 % davon entfallen auf die seit 2016 - auf Grund einer Neuberechnung - gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge einschließlich deren jährlichen Steigerungen um 20 % in der kommenden Kalkulationsperiode. Es sind somit bereits 2054 % der Kostensteigerung auf diese drei Bereiche zurückzuführen. Die restlichen 446 % der Steigerung sind für das Ausgleichen der Unterdeckung erforderlich die seit 2016 auf Grund der Erhöhung der Verwaltungskostenbeiträge aufgelaufen ist weil die neuen Verwaltungskostenbeiträge bei der Kalkulation im Jahr 2015 nicht bekannt waren und deshalb damals nicht einkalkuliert werden konnten. Der Gebührenvorschlag des Tiefbauamtes wird vom Rechnungsprüfungsamt mitgetragen.

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 24.10.2018 Tagesordnungspunkt 3: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.10.2018 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen der von der Stadt verwalteten Stiftungen HJ 2017 Die Jahresrechnung der von der Stadt verwalteten Stiftungen wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 06.08.2018 vorgelegt. Danach erfolgte die Prüfung und die Erstellung des Schlussberichts durch das Rechnungsprüfungsamt. Der Schlussbericht ist in der Anlage beigefügt und wird in der Sitzung vorgetragen.

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 30.10.2018 Tagesordnungspunkt 4: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.10.2018 über die Jahresrechnung des Stadthaushaltes HJ 2017 Die Jahresrechnung des Stadthaushaltes wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 24.04.2018 vorgelegt. Danach erfolgte die Prüfung und die Erstellung des Schlussberichts durch das Rechnungsprüfungsamt. Der Schlussbericht ist in der Anlage beigefügt und wird in der Sitzung vorgetragen.