Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

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Transkript:

Bundesrat Drucksache 478/13 BRFuss 06.06.13 Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 6. Juni 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses Drucksache 17/13723 zu dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes angenommen. Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drs. 250/13 (Beschluss) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946

Drucksache 478/13 Deutscher Bundestag Drucksache 17/13723 17. Wahlperiode 05.06.2013 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes - Drucksachen 17/10422, 17/12722, 17/13388 - Berichterstatter im Bundestag: Berichterstatter im Bundesrat: Abgeordneter Jörg van Essen Erster Bürgermeister Olaf Scholz Der Bundestag wolle beschließen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 228. Sitzung am 14. März 2013 beschlossene Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert. Gemäß 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Berlin, den 5. Juni 2013 Der Vermittlungsausschuss Strobl van Essen Scholz Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Drucksache 478/13-2 - Anlage Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes 1. Zu Artikel 2 Absatz 175 ( 31b Absatz 4 Satz 3, 31d Absatz 3 Satz 1, 3, 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 Satz 6, Absatz 4a Nummer 2 Satz 5, 7 LuftVG), Absatz 176 ( 107 LuftVZO), Absatz 177 ( 1 Absatz 2, 2 Absatz 3, 3 Absatz 1 Satz 1, 4 Absatz 3 LuftKostV), Absatz 178 ( 2 Absatz 3 FSStrKV), Absatz 179 ( 1 Absatz 2 FSAAKV), Absatz 180 ( 1 Nummer 5, 2 Nummer 5, 3 Nummer 5, 3a Nummer 5, 4 Nummer 5, 4a Nummer 4 BeauftrV), Absatz 181 ( 18 Absatz 1 Satz 2 FlugfunkV), Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 175 wird wie folgt gefasst: (175) Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In 31b Absatz 4 Satz 3 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die Wörter in der bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung eingefügt. 2. 31d Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetz die geltenden Fassung eingefügt. b) In Satz 3 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die geltenden Fassung eingefügt. 3. 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 Satz 6 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die Wörter in der bis zum [einsetzen:...

- 3 - Drucksache 478/13 Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung eingefügt. b) Absatz 4a Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 5 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetz die Wörter in der bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung eingefügt. bb) In Satz 7 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die Wörter in der bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung eingefügt. b) Absatz 176 wird aufgehoben. c) Absatz 177 wird Absatz 176 und wie folgt gefasst: (176) Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 14. Februar 1984 (BGBl. I S. 346), die zuletzt durch geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In 1 Absatz 2 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetz die geltenden Fassung eingefügt. 2. In 2 Absatz 3 werden die Wörter vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der jeweils geltenden Fassung durch die Wörter in der bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung ersetzt. 3. In 3 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die Wörter in der bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung eingefügt. 4. In 4 Absatz 3 werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die geltenden Fassung eingefügt. d) Absatz 178 wird Absatz 177 und wie folgt gefasst: (177) In 2 Absatz 3 der FS-Strecken-Kostenverordnung vom 14. April 1984 (BGBl. I S. 629), die zuletzt durch geändert worden ist, werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die Wörter in der bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung eingefügt. e) Absatz 179 wird Absatz 178 und wie folgt gefasst: (178) In 1 Absatz 2 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1809), die zuletzt durch geändert worden ist, werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die Wörter in der...

Drucksache 478/13-4 - bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung eingefügt. f) Absatz 180 wird aufgehoben. g) Absatz 181 wird Absatz 179 und wie folgt gefasst: (179) In 18 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse vom 20. August 2008 (BGBl. I S. 1742), die zuletzt durch geändert worden ist, werden nach dem Wort Verwaltungskostengesetzes die Wörter in der bis zum [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung eingefügt. h) Die Absätze 182 bis 184 werden die Absätze 180 bis 182. 2. Zu Artikel 4 Absatz 144 ( 31c Satz 1 Nummer 6, 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13, Satz 3, 4, 5, 6, Absatz 4 Nummer 6, Absatz 4a, Absatz 5, 74 LuftVG), Absatz 145 (LuftKostV), Absatz 146 ( 1 Nummer 5, 2 Nummer 5, 3 Nummer 5, 3a Nummer 5, 4 Nummer 5, 4a Nummer 4 BeauftrV), Absatz 147 ( 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 18, Anlage 2 FlugfunkV) Absatz 148 Artikel 4 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 144 bis 147 werden aufgehoben. b) Absatz 148 wird Absatz 144 und die Angabe Absatz 184 durch die Angabe Absatz 182 ersetzt.