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schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG dar] werden ebenfalls um bis zu 6 db überschritten.

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Transkript:

Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach 26, 28 BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg vereidigter Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 60 Am Getreidespeicher der Stadt Rheinbach Bericht Nr. 04 02 021/01 vom 10. November 2004 Siegburger Straße 39 Eingang D D-53757 Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Geschäftsführer: Manfred Heppekausen, Gerd Kramer, Friedhelm Wedde Bankverbindung VR-Bank Rhein-Sieg eg BLZ 370 695 20 Konto-Nr. 0 640 12 E-Mail Internet KramerPartner@t-online.de www.kramer-schalltechnik.de Rheinbach BP 60 Am Getreidespeicher 04 02 021 01 hep G.doc

Seite 2 von 20 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 60 Am Getreidespeicher der Stadt Rheinbach Auftraggeber: Stadtverwaltung Planungsabteilung Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach Kunden-Auftrags-Nr.: 61 26 01/60 P 88 Auftrag vom: 20.07.2004 Bearbeiter: Anschrift: Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg vereidigter Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Telefon: (0 22 41) 93 38 09-2 (Büro - 0) Telefax: (0 22 41) 93 38 09-1 Siegburger Straße 39 Eingang D D-53757 Sankt Augustin Bericht Nr.: 04 02 021/01 Bericht vom: 10. November 2004 Seitenzahl: 20 insgesamt 2 davon Anhang

Seite 3 von 20 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung... 4 2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs... 4 3 Verkehrsgeräuschsituation (Straßen- und Schienenverkehr)... 6 3.1 Berechnungsgrundlagen... 6 3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte... 7 3.3 Berechnungsergebnisse... 9 4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005... 12 5 Schallminderungsmaßnahmen... 13 5.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen... 13 5.2 Passive Schallschutzmaßnahmen... 13 5.2.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109... 13 5.2.2 Konkrete Ausführungsbeispiele für bestimmte Raumarten... 14 5.2.3 Hinweise zur Lüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern... 17 6 Planungsrechtliche Umsetzung... 17 7 Zusammenfassung... 18 Anhang... 19

Seite 4 von 20 1 Aufgabenstellung Die Stadt Rheinbach plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 Am Getreidespeicher, der im Einwirkungsbereich verschiedener Verkehrsgeräuschquellen Allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete festsetzen soll. Nachfolgend soll auf der Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfs die zu erwartende Verkehrsgeräuschsituation innerhalb des Plangebietes ermittelt und im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. Falls erforderlich, sind entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs Das Plangebiet Nr. 60 Am Getreidespeicher liegt beidseits der Bahnstrecke Bonn Hbf - Euskirchen im Bereich des Bahnhofs. Neben WA-Gebieten im südlichen Bereich zur Kernstadt hin sind im Westteil MI-Gebiete an der Aachener Straße und südlich des Bahnhofs, bzw. des Bahnhofsumfeldes geplant. Der Bahnhof selbst, die sich daran anschließende Fläche um einen ehemaligen Getreidespeicher sowie drei Flächen nördlich der Bahnstrecke sollen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden, wobei nur Gewerbe mit einem entsprechend niedrigen Störgrad angesiedelt werden soll. Weiterhin werden Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkfläche dargestellt (Fünf Parkplätze und eine offene Parkpalette mit 5 Ebenen). Weitere Einzelheiten können den folgenden Bildern entnommen werden. Bild 2.1: Bebauungsplanentwurf Nr. 60 Am Getreidespeicher, M 1:4.0 N

Seite 5 von 20 Bild 2.2: Stadtentwicklungskonzept Rheinbach - Teilbereich Bahnhofsumfeld Maßstab ca. 1:4.0 N Bild 2.3: Übersichtsplan (Bestand), Plangebiet markiert Maßstab 1:5.000

Seite 6 von 20 3 Verkehrsgeräuschsituation (Straßen- und Schienenverkehr) 3.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem SAIL to LIMA, Version 2000.11. Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken der RLS-90 und der Schall 03. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: - Divergenz des Schallfeldes - Bodenabsorption - Luftabsorption - Reflexion an Hindernissen - Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner- Programm dienen: - ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. - die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z.b. NN). - die Emissionspegel der Geräuschquellen. - die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Die geometrischen Daten werden gewonnen durch Digitalisierung, wobei die Koordinaten im allgemeinen auf das Gauß-Krüger-System bezogen werden. Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster mit 1,0 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind die Gebäude und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes farbig markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN 18005, Teil 2 [2] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 db dem Plan überlagert. Im vorliegenden Fall werden Mehrfachreflexionen unter Einschluss der Reflexionen an allen Fassaden berücksichtigt (auch am eigenen Gebäude).

Seite 7 von 20 3.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel L m,e, die auf einem Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach RLS-90 [3] und für den Schienenverkehr nach Schall 03 [4]. Die Angaben zum Verkehrsaufkommen stammen aus folgenden Quellen: Bahnlinie Bonn Hbf - Euskirchen: DB Netz AG [10] Straßenverkehr-Parkplätze: Die Größen der Stellplätze wurden mit dem Planer aktuell abgestimmt. Hinsichtlich der Stellplatznutzung wurden die Angaben der Parkplatzlärmstudie [8] für P+R-Anlagen herangezogen. Straßenverkehr-Straßen: Verkehrsuntersuchung Kernstadt Rheinbach [9], Prognose -Null - Fall, Verkehrsbelastung 2015; Die zugehörigen Lkw-Anteile werden aus der Analyse - Ergebnisse der Verkehrszählung am 05.04.2001 abgeleitet, bzw. mit Hilfe der Standardwerte der RLS-90 angenähert. Tabelle 3.1: Schallemissionswerte - Schienenverkehr nach Schall 03 [4] Zugart Zugzahl Zuglänge Scheibenbremsanteil Geschwindig keit DFz nach [4] L m, E Tag / Nacht in % Tag / Nacht in m in km/h in db in RB 60 68 / 4 120 90 0 61,3 / 52,0 Der Korrekturwert S = - 5 db gemäß [4] ( Schienenbonus ) wird bei der weiteren Berechnung berücksichtigt. Tabelle 3.2: Schallemissionswerte - Parkplätze nach RLS-90 [3] Parkplatz Pkw-Stellplätze Bewegungen je Stellplatz und Std. Tag 6-22 Uhr Bewegungen je Stellplatz und Std. Nacht 22-6 Uhr L m, E Tag / Nacht in P nördl. Bhf. (Palette) 300 0,3 0,1 56,5 / 51,8 P am Altenheim 80 0,3 0,1,8 / 46,0 P an Bahnunterführung 22 0,3 0,1 45,6 / 40,4 P südl. Am Getreidesp. 15 0,3 0,1 43,5 / 38,8 P Bus-Bhf. 40 0,3 0,1 47,8 / 43,0 P südl. Bus-Bhf. 15 0,3 0,1 43,5 / 38,8

Seite 8 von 20 Tabelle 3.3: Schallemissionswerte - Straßenverkehr nach RLS-90 [3] Straße Straßengattung DTV (mit 15 % Zuschlag) in Kfz/24 h Keramikerstraße - westl. Ketteler Str. - östl. Ketteler Str. - nördl. Leberstr. Aachener Straße - nördl. Keramikerstr. - südl. Keramikerstr - südl. Am Jüd. Friedhof Gemeindestraße Gemeindestraße 3.810 3.680 5.220 7.180 10.530 10.070 Lkw-Anteil Tag / Nacht in % 3 / 3 3 / 3 5 / 3 3 / 3 3 / 3 3 / 3 Zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h L m, E Tag / Nacht in 56,5 / 49,1 56,4 / 49,0 58,9 /,5 59,3 / 51,8 60,9 / 53,5 60,7 / 53,4 Vor dem Dreeser Tor Gemeindestraße 16.160 3 / 3 62,8 / 55,4 Am Jüdischen Friedhof Gemeindestraße - west. P+R - östl. P+R 2.310 2.630 6 / 3 2 / 1 55,8 / 46,9 54,3 / 46,0 Am Getreidespeicher - westl. Altenheim - östl. Altenheim Gemeindestraße 1.870 2.010 2 / 1 2 / 1 52,8 / 44,6 53,1 / 45,0 Römerkanal östl. L 113 Gemeindestraße 2.340 3 / 1 54,4 / 45,6 Gymnasiumstr. L 113 Landstraße - nördl. Römerkanal - südl. Römerkanal 4.930 3.160 3 / 1 3 / 1 70 60,0 /,1 57,6 / 47,5 55,7 / 45,6 Bahnhofstraße Gemeindestraße - westl. - östl. - nördl. Krieger Str. 1.910 1.980 1.020 3 / 1 3 / 1 3 / 1 53,5 / 44,8 53,6 / 44,8,8 / 42,0 Krieger Straße Gemeindestraße - westl. Schweigelstr. - östl. Schweigelstr. - östl. Gerberstr. 2.800 2.300 2.0 2 / 1 2 / 1 2 / 1 54,5 / 46,3 53,7 / 45,6 54,1 / 45,9 Schweigelstraße Gemeindestraße 1.980 2 / 1 53,0 / 44,8 Gerberstraße Gemeindestraße 220 2 / 1 43,4 / 34,6 Landstraße Grabenstraße L 113 - östl. Wilhelmpl. - westl. Schweigelstr. - östl. Schweigelstr. - östl. Gerberstr. Parkpalette nördl. Bhf Parkplatz 10.480 8.290 8.610 7.360 2 / 1 2 / 1 2 / 1 2 / 1 60,3 /,8 59,3 / 49,8 59,4 / 49,9 58,7 / 49,2 Bei der Straßenoberfläche wird von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen werden gemäß [3] gemacht.

Seite 9 von 20 3.3 Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt unter für die Berechnungshöhe 1. OG (5,6 m über Gelände). Im Bereich der im Bebauungsplanentwurf dargestellten Baugrenzen wurde dabei eine Bebauungssituation in Anlehnung an das Stadtentwicklungskonzept Rheinbach (s. Bild 2.2) berücksichtigt, um die spätere Geräuschsituation möglichst realistisch abzubilden. In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel L r durch die Verkehrsgeräusche (Straße, Schiene) dargestellt. Lärmkarte 3.1.T: Lärmkarte 3.1.N: Beurteilungspegel zur Tageszeit im 1.OG Beurteilungspegel zur Nachtzeit im 1.OG

Seite 10 von 20 N >-20-35 >35-40 >40-45 >45- >-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-100 Lärmkarte 3.1.T: Beurteilungspegel durch die Verkehrsgeräusche zur Tageszeit Berechnungshöhe 1. OG Maßstab 1:2.000 Farbkennung: Gebäude - grau, Parkplätze - blau, Schallpegel gemäß Farb-Legende

Seite 11 von 20 N >-20-35 >35-40 >40-45 >45- >-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-100 Lärmkarte 3.1.N: Beurteilungspegel durch die Verkehrsgeräusche zur Nachtzeit Berechnungshöhe 1. OG Maßstab 1:2.000 Farbkennung: Gebäude - grau, Parkplätze - blau, Schallpegel gemäß Farb-Legende

Seite 12 von 20 4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [2] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche: Tabelle 4.1: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 [2] (Auszug) Gebietsausweisung Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche in bzw. Nutzung tags nachts WA-Gebiete 55 45 MI-Gebiete 60 GE-Gebiete 65 55 WA-Gebiete Beim Vergleich der Orientierungswerte für WA-Gebiete mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten wird ersichtlich, dass diese am Tage und zur Nachtzeit überwiegend nur zu den Verkehrswegen hin überschritten werden. In den abgewandten Bereichen werden die Orientierungswerte eingehalten. MI-Gebiete In den MI-Gebieten werden ebenfalls die Orientierungswerte tags und nachts vor allem zu den Verkehrswegen hin überschritten, während die abgewandten Seiten deutlich geringere Lärmpegel aufweisen und meist die Orientierungswerte einhalten. GE-Gebiete Im Bereich der Gewerbegebiete werden bereichsweise tags und nachts die Orientierungswerte überschritten. Die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben innerhalb des Bebauungsplangebietes folgende Kennfarben: WA-Gebiete tags: orange, rot, dunkelrot, purpur nachts: gelb, braun, orange, rot

Seite 13 von 20 MI-Gebiete tags: rot, dunkelrot, purpur nachts: braun, orange, rot GE-Gebiete tags: dunkelrot, purpur nachts: orange, rot 5 Schallminderungsmaßnahmen Wegen den vorstehend festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte sind entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich. 5.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen Aktive Schallschutzmaßnahmen, mit dem Ziel die Verkehrsgeräusche wirkungsvoll abzuschirmen, sind für aufgrund der Abstandsverhältnisse zu den hier relevanten Geräuschquellen und den Bauhöhen der bestehenden und geplanten Gebäude praktisch kaum realisierbar. Im folgenden Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [6] ausgelegt, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden sicherstellen. 5.2 Passive Schallschutzmaßnahmen 5.2.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden können passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden. Zur exakten Auslegung der Mindestanforderungen z.b. nach [4] oder [5] ist die genaue Kenntnis von Außengeräuschpegeln, Nutzungsart, Raumgröße, Fensterflächenanteil, Bauausführung usw. erforderlich. Da im derzeitigen Planungsstand nur die berechneten Außengeräuschpegel und teilweise die Nutzungen konkret vorliegen, können die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen noch nicht exakt festgelegt werden. Hier empfiehlt sich die Kennzeichnung so genannter Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan (z.b. nach 9 Abs. 5 BauGB). Gemäß DIN 4109 [6] werden zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) zugrundegelegt, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Tabelle 5.1 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [6].

Seite 14 von 20 Tabelle 5.1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [6] und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel lt. den Lärmkarten zur Tageszeit Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches* in erf. R w, res des Außenbauteils in db I 55 35 30 - II 56 60 35 30 30 III 61 65 40 35 30 IV 66 70 45 40 35 V 71 75 45 40 VI 76 80 ** 45 VII > 80 ** ** * Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist ** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit Die "maßgeblichen Außenlärmpegel" sind die Beurteilungspegel zur Tageszeit und können damit direkt aus den entsprechenden Lärmkarten entnommen werden. Der in [6] vorgeschriebene Zuschlag von 3 db zu den errechneten Werten (Ermittlung des "maßgeblichen Außenlärmpegels") ist im Bereich der Gebäudefassaden bereits in den Lärmkarten enthalten. Anhand der Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z.b. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [6], Tabelle 8-10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Fensterkombinationen ermittelt werden. Die Lärmpegelbereiche I und II (braune und orange Farbkennung) sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung. 5.2.2 Konkrete Ausführungsbeispiele für bestimmte Raumarten Vorbehaltlich der beschriebenen Einzelfallprüfung sind bei passivem Schallschutz für übliche Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Unterrichtsräume usw. (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis %) in folgenden Bereichen der Baumaßnahme Anforderungen zu stellen, die ü-

Seite 15 von 20 ber die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen (Außenwand/Fenster) hinausgehen: a. Lärmpegelbereich VII > 80 b. Lärmpegelbereich VI 76-80 a. und b. kommen hier nicht vor c. Lärmpegelbereich V 71-75 purpurne Farbkennung in der Tages-Lärmkarte Dies betrifft nur direkte Randbereiche der MK- und GE-Gebiete an der Aachener Straße. - Außenwände: Keine weitergehenden Anforderungen - Fenster, Fenstertüren: Schallschutzklasse 4 nach [5], bei der Bestellung sollte ein Prüfzeugnis mit R' w 42 db vorausgesetzt werden. - Dächer ausgebauter Dachgeschosse: Falls nicht massiv ausgeführt, ist ein bewertetes Schalldämm-Maß R' w db erforderlich. Ausführungsbeispiel: Kann nur mit Kenntnis weiterer baulicher Einzelheiten angegeben werden. d. Lärmpegelbereich IV 66-70 dunkelrote Farbkennung in der Tages-Lärmkarte Dies betrifft Bereiche an der Aachener Straße, dem Bahnübergangsbereich und die Zufahrt (Am Jüdischen Friedhof) zum Bahnhof. Weiterhin das Gewerbegebiet am Bahnhof und Teilabschnitte der Bahnhofstraße und Kriegerstraße. - Außenwände: Keine weitergehenden Anforderungen - Fenster, Fenstertüren: Schallschutzklasse 3 nach [5], bei der Bestellung sollte ein Prüfzeugnis mit R' w 37 db vorausgesetzt werden. - Dächer ausgebauter Dachgeschosse: Falls nicht massiv ausgeführt, ist ein bewertetes Schalldämm-Maß R' w 45 db erforderlich. Ausführungsbeispiel: Dacheindeckung mit Anforde-

Seite 16 von 20 rungen an die Dichtheit (z.b. Falzdachziegel bzw. Betondachsteine, nicht verfalzte Dachziegel bzw. Dachsteine in Mörtelbettung, Faserzementplatten auf Rauspund 20 mm), Unterspannbahn, 60 mm Faserdämmstoffe, unterseitige Spanplatten oder Gipskarton mit 12 mm und 10 kg/m² auf Zwischenlattung. e. Lärmpegelbereich III 61-65 rote Farbkennung in der Tages-Lärmkarte Dies betrifft weitere, über c. und d hinausgehende Bereiche zu den Verkehrswegen hin. - Außenwände: Keine weitergehenden Anforderungen - Fenster, Fenstertüren: Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten vorgeschriebenen Bauausführungen hinaus gehen (Schallschutzklasse 2 nach [5]) - Dächer ausgebauter Dachgeschosse: Falls nicht massiv ausgeführt, ist ein bewertetes Schalldämm-Maß R' w 40 db erforderlich. Ausführungsbeispiel: Dacheindeckung auf Querlattung, Unterspannbahn, 60 mm Faserdämmstoffe, unterseitige Spanplatten oder Gipskarton mit 12 mm und 10 kg/m² auf Zwischenlattung. f. Lärmpegelbereich I und II 51-55 und 56-60 braune und orange Farbkennung in der Tages- Lärmkarte Dies betrifft alle übrigen Bereiche. Alle Außenbauteile: Keine weitergehenden Anforderungen, die über die bei Neubauten standardmäßigen Bauausführungen hinausgehen. Für Büronutzungen und ähnliches (soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist) mit üblichen Bauausführungen (Raumhöhe etwa 2,5 m, Raumtiefe etwa 4,5 m oder mehr, Fensterflächenanteil bis %) gelten jeweils die Anforderungen des nächst niedrigeren Bereichs (z.b. gelten für Büronutzungen im Lärmpegelbereich IV die für den Lärmpegelbereich III vorstehend aufgeführten Anforderungen).

Seite 17 von 20 5.2.3 Hinweise zur Lüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern Die Schalldämmung von Fenstern ist nur dann voll wirksam, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine "Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur unzureichend lösbar sind. Deshalb wird empfohlen, zumindest an Schlafräumen, vor denen nachts Beurteilungspegel von 45 überschritten werden, den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen (ab gelber Farbkennung in den Lärmkarten zur Nachtzeit). Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können [5] und [6] entnommen werden. 6 Planungsrechtliche Umsetzung Zur planungsrechtlichen Umsetzung der Verkehrslärmergebnisse im Bebauungsplan können die Bereiche mit einer Überschreitung der Orientierungswerte dargestellt werden. Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen sollten die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche III - V nach 9 Abs. 5 BauGB (s. Kapitel 5.2.) entsprechend gekennzeichnet werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß (erf. R w, res in db) der Außenbauteile entsprechend Tabelle 5.1 im Bebauungsplan angegeben werden. Eine Kennzeichnung der Lärmpegelbereiche I und II ist entbehrlich. Eine Festsetzung der konkreten Bauausführung wie für typische Bauausführungen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen in Kapitel 5.2.2 aufgeführt (z.b. Schallschutzfenster), sollte nur erfolgen, wenn die genannten Randbedingungen (Nutzungen, Raumhöhen, Raumtiefen, Fensterflächenanteile) für die zukünftige Bebauung bereits festliegen, was zumeist in der Bauleitplanung nicht der Fall ist.

Seite 18 von 20 7 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde die Verkehrsgeräuschsituation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 Am Getreidespeicher der Stadt Rheinbach untersucht. Der Bebauungsplan soll im Lärmeinwirkungsbereich der verschiedener Verkehrswege Allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete festsetzen. Die Verkehrsgeräuschsituation durch den Schienen- und Straßenverkehr (einschließlich Parkplätze und Parkpalette) ist berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten für die charakteristische Geschosshöhe 1. OG zur Tages- und Nachtzeit dargestellt worden. Bei einer Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" [2] werden die entsprechenden Orientierungswerte aus Beiblatt 1 bereichsweise in allen vorkommenden Nutzungen zur Tages- und Nachtzeit überschritten. Dies gilt vor allem für die Gebäudeseiten direkt zu den Verkehrswegen hin. In abgeschirmten Innenbereichen zwischen Am Jüdischen Friedhof und Bahnhofstraße/Krieger Straße werden die entsprechenden Orientierungswerte überwiegend eingehalten. Unter Kapitel 5 sind mögliche Schallminderungsmaßnahmen untersucht worden. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschirmen zwischen Verkehrswegen und zu schützender Bebauung scheiden in der vorliegenden innerstädtischen Situation aus. Deshalb wurden zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den Gebäuden unter Kapitel 5.2 passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen ausgelegt. Zum Lüftungsproblem bei schalltechnisch wirksamen Fenstern wird empfohlen, zumindest an Schlafräumen mit nächtlichen Beurteilungspegeln über 45 (gelbe Farbkennung in der Lärmkarte zur Nachtzeit) den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Zur planungsrechtlichen Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan sollten die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche III bis V nach 9 Abs. 5 BauGB (s. Kapitel 6) entsprechend gekennzeichnet werden. Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen

Seite 19 von 20 Anhang: Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) [2] DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Beiblatt 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 2: Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau [4] "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03)", Ausgabe 1990. Information Akustik 03 der Deutschen Bundesbahn [5] VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August 1987 [6] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Berichtigung 1 vom August 1992, Änderung A1 vom Januar 2001 [7] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 [8] Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 4. vollständig überarbeitete Auflage, Bericht Nr. 080-728 (Möhler + Partner), im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, Januar 2003 [9] Verkehrsuntersuchung Kernstadt Rheinbach, - Analyse, vom Februar 2002, erstellt durch den Rhein-Sieg-Kreis - Prognose, vom November 2003, erstellt durch den Rhein-Sieg-Kreis [10] Angaben der DB Netz AG vom 29.07.2004 zur Streckenbelastung Bonn Hbf - Euskirchen

Seite 20 von 20 [11] Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 60, Vorentwurf, vom April 2000, Büro Hammerla [12] Angaben zur Parkpalette Am neuen Wasserwerk vom 23.09.2004, Büro Hammerla [13] Grundkarte M 1:5.000 [14] Bebauungsplanentwurf vom 14.10.2004, M 1:1.000 [15] Stadtentwicklungskonzept Rheinbach - Teilbereich Bahnhofsumfeld, Stadtplanung Hamerla, Januar 2004, unmaßstäblich