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Landratsamt Mühldorf a. Inn Gesundheitsamt Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn Postfach 1474 84446 Mühldorf a. Inn Inntal Pflegeheim OHG Herrn Geisberger Reichenberger Str. 21 84478 Waldkraiburg Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Inntal Pflegeheime OHG Reichenberger Str. 21 84478 Waldkraiburg Herr Geisberger www.inntal-pflegeheime.de Geprüfte Einrichtung: Pflegeheim Bayerischer Hof Reichenberger Str. 21 84478 Waldkraiburg In der Einrichtung wurde am 24.02.2014 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

2 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Personal Pflege und Dokumentation Soziale Betreuung Arzneimittel Freiheit einschränkende Maßnahmen Hygiene bauliche Gegebenheiten Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Pflegeeinrichtung für ältere Menschen Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen Angebotene Wohnformen: Beschützender Wohnbereich Angebotene Plätze: 94 davon Plätze für Rüstige: 0 davon beschützende Plätze: 15 Belegte Plätze: 72 Einzelzimmerquote: 46% Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 88,8% Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte: 3

3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraftquote von 50% wird von der Einrichtung derzeit überdurchschnittlich erfüllt. In der Einrichtung werden ausreichend gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte gemäß 15 Abs. 3 AVPfleWoqG beschäftigt. Positiv ist die Öffnung des Hauses nach Außen, wodurch beispielsweise Spielenachmittage, Besuchsdienste, Gottesdienste und Besuche von Hundetherapeuten möglich sind. Der Informationsaustausch während der Übergabe, von Früh- auf Spätdienst im Wohnbereich 3, war inhaltlich substantiell, wertschätzend gegenüber den Bewohnern. Gemeinsam wurden kreative Lösungsansätze diskutiert. Der Umgang des Personals mit den Bewohnern war, soweit von den Prüfern während der Begehung wahrgenommen, höflich und respektvoll. Mittels Mobilisation in einen Cosy Chair wurde einem schwerstpflegebedürftigen, immobilen Bewohner die Teilhabe an einem Angebot der sozialen Betreuung ermöglicht. Die im Anschluss beobachtete Essenseingabe erfolgte sehr zugewandt. Bei einem mit PEG-Sonde versorgten Bewohner ist seit 3 Monaten die orale Nahrungsaufnahme wieder möglich. Die Umstellung ging mit einem beobachteten Gewichtsverlust einher. Der Umgang mit dieser Situation zeigte sich korrekt, Interventionen sind ersichtlich, erforderliche Maßnahmen wurden ergriffen. Bei einem Bewohner mit Einschränkungen der Beweglichkeit der rechten oberen Extremität war eine, in Absprache mit dem in die Versorgung eingebundenen Physiotherapeuten, individuell auf die Situation des Bewohner zugeschnittene Kontrakturprophylaxe der betroffenen Gelenke ersichtlich. Diese ist motivierend, anleitend und im Bedarfsfall unterstützend geplant und wird entsprechend umgesetzt. Bei einem mit suprapubischen Blasenkathetern versorgten Bewohner zeigte sich die offen versorgt Einstichstelle sauber und reizfrei. Die soziale Betreuung ist mit insgesamt 6 Mitarbeitern besetzt. Zwei Mitarbeiterinnen sind in Vollzeit, eine Mitarbeiterin auf Minijob-Basis, für die soziale Betreuung/Beschäftigung tätig. Drei Mitarbeiterinnen, mit einem Stellenanteil von 2,5 Stellen, sind als zusätzliche Betreuungskräfte nach 87b SGB XI zur Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz beschäftigt.

4 Im Bereich soziale Betreuung wird nach wie vor ein abwechslungsreiches Programm für die Bewohner angeboten. Die Planung von Einzel- und Gruppenangeboten ist strukturiert und für jeden Bewohner individuell, Vorlieben und Abneigungen sind bekannt und werden berücksichtigt. Eine zuverlässige Vertretungsregelung bei Urlaub und Krankheit ist eingeführt. Die überprüfte BtM-Medikation war ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt. Vorbildlich zu erwähnen ist die speziell auf Station 3 überprüfte Dokumentation zum Thema Schmerz. Hier erfolgt eine sehr nachvollziehbare Einschätzung, Auswertung Evaluation. Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen werden in ausreichender Anzahl angeboten. Es erfolgt eine gewissenhafte Alternativ-Prüfung. Ein sensibler Umgang mit dem Thema ist bei den Mitarbeitern zu beobachten. Beim Rundgang ergab sich ein hygienisch einwandfreier Eindruck. Den in der Einrichtung beschäftigten Praktikanten stehen eigene Dienst-Tshirts zur Verfügung. Auf diese Weise ist allen die Zugehörigkeit und ihre Funktion ersichtlich. II.2. Qualitätsentwicklung Die Umbaumaßnahmen wurden im November 2013 abgeschlossen. Es sind großzügig gestaltete helle Gemeinschaftsräume, schön gestaltete Bewohnerzimmer, eine Dachterrasse im 1. Obergeschoss entstanden. Der Wohnkomfort hat sich damit deutlich verbessert, die jetzt deutlich mehr zur Verfügung stehenden Einzelzimmer erhöhen außerdem die Wohnqualität. Die, bei der letzten Begehung, ausgesprochene Empfehlung über die Anschaffung geeigneter Pflegerollstühle nachzudenken, um auch schwerstpflegebedürftige und immobile Bewohner kurzzeitig mobilisieren zu können wurde von den Leitungsverantwortlichen aufgegriffen. Nach einer Erprobungsphase wurden von der Einrichtung zwei Cosy-Chairs erworben und kommen bei zwei Bewohnern gezielt zum Einsatz. II.3. Qualitätsempfehlungen Die Namen und die Qualifikation aller, auch der aushilfsweise auf einem anderen Wohnbereich, eingesetzten Mitarbeiter sollten auf dem Dienstplan des tatsächlichen Einsatzortes (WB 3) zu ersehen sein. Im eingesehenen Dienstplanzeitraum Februar waren im WB 3 morgens 4, im Spätdienst nur 2 Mitarbeiter zum Dienst eingeteilt. Eine ausgewogene Personaleinsatzplanung wäre empfehlenswert. Bei der beobachteten Durchführung einer Insulininjektion mittels PEN wurde von der ausführenden Mitarbeiterin die Einstichstelle nicht desinfiziert. Auf Nachfrage wurde

5 mitgeteilt, dass dies lt. Herstellerangaben beim Einsatz von PENs und Einmalnadeln nicht nötig sei. Bei Übernahme der Injektion durch das Pflegepersonal ist, aus haftungsrechtlichen Gründen, die Durchführung einer Hautdesinfektion grundsätzlich zu empfehlen. Beim beobachteten Transfer eines Bewohners vom Pflegerollstuhl zurück ins Bett wurde der Auffangbeutel des Blasendauerkatheters kurzfristig auf dem Boden abgelegt. Beim Umgang mit Harndrainagen sollte zur Prävention von Harnwegsinfektionen der Auffangbeutel auch beim Transfer grundsätzlich ohne Bodenkontakt positioniert werden. Hygienestandards im Umgang mit harnableitenden Systemen sollten zwingend eingehalten werden (siehe hierzu RKI-Richtlinien). Um ungünstige Körperhaltungen zu vermeiden, sollten Pflegende bei der Durchführung grundpflegerischer Maßnahmen stets darauf achten höhenverstellbare Pflegebetten auf eine individuell richtige Arbeitshöhe zu stellen um den Rücken optimal zu entlasten. Um alle Möglichkeiten für rückengerechtes Arbeiten zu nutzen, wäre zu empfehlen Schulungen diesbezüglich anzubieten. Bei der Inaugenscheinnahme von zwei dekubitusgefährdeten Bewohner waren an den Zehen deutliche, stark gerötete Abdrücke zu sehen. Ursächlich hierfür schienen in beiden Fällen die dicken Nähte der getragenen Socken zu sein. Um gefährdete Bewohner vor zusätzlichen Beeinträchtigungen zu schützen, wird dringend empfohlen künftig ein besonderes Augenmerk auf die Wahl der Textilien und deren Verarbeitung zu legen. Bei einer Bewohnerin mit chronisch venöser Insuffizienz können aus aktuellem Anlass die AT-Strümpfe nicht angewendet werden. Der vorübergehend angeordnete Kornährenverband war bds. verrutscht, die rechte Ferse lag zudem frei. Diese, an stark konischen Lokalisationen angewandte, Verbandstechnik soll das Verrutschen und Faltenbilden vermeiden. Um der Entstehung eines Fensterödems vorzubeugen, sollte unbedingt darauf geachtet werden stets die komplette Ferse vollständig einzubinden. Kontraindikationen (z. B. Polyneuropathie) und unsachgemäß angelegte Kompressionsverbände verfehlen die gewünschte Wirkung und führen im schlimmsten Fall zu zusätzlichen Komplikationen. Eine entsprechende Schulung anzubieten wurde von den Mitarbeitern der Einrichtung bereits gewünscht. Eine in Kürze stattfindende Fortbildung Anlegen von Kompressionsverbänden ist auf dem eingesehenen Fortbildungsplan ersichtlich. Bei einer Bewohnerin mit bestehender Wunde, wurde Einsicht in die separat geführte Wunddokumentation genommen. Diese zeigte sich differenziert und fachlich fundiert. Eine gute Kommunikationsstruktur aller an der Versorgung beteiligter Personen war ersichtlich. Lediglich die Erstbeschreibung der Wunde sollte konkreter aus der Wunddokumentation hervorgehen. Bei Bewohnern, die aufgrund ihrer Erkrankung einer besonderen Vorsicht und fachlicher Qualifikation bei der Ausführung von Pflegehandlungen (Lagerung / Mobilisation)

6 bedürfen, wird empfohlen unter Einbezug aller an der Betreuung beteiligten Personen eine exakte Vorgehensweise zu erarbeiten und das Ergebnis zu protokollieren. Dies dient der bestmöglichen Versorgung des Bewohners und zugleich der Absicherung der Einrichtung Das Zimmer einer bettlägerigen Bewohnerin zeigte sich sehr funktionell und wenig persönlich. Bei Bewohnern, bei denen aus medizinischen Gründen ein Transfer in einen Pflegerollstuhl nicht möglich ist, sollte bei der Gestaltung des Wohnumfeldes darauf geachtet werden, dass ihnen individuell ausgewählte visuelle, akustische oder sonstige Reize angeboten werden. Bei einem Bewohner mit erheblichem Sturzrisiko (Parkinson, Demenz mit Weglauftendenz) wurde im Zuge der Prävention das Zimmer mit einer Sensormatte ausgestattet. Bei der Begleitung des Bewohners, vom Aufenthaltsraum in dessen Zimmer, wurde beobachtet wie diesem nach wenigen Schritten die, aufgrund eines vorausgegangenen Gewichtsverlustes zu große, Jogginghose Richtung Boden rutschte. Extrinsische Risikofaktoren, die Stürze provozieren können, sollten bereits im Vorfeld beseitigt werden. Das lückenlose Identifizieren sturzrelevanter Gefahrenquellen ist die Grundvoraussetzung um gezielte Interventionen einleiten zu können. Diesbezüglich wird dringend empfohlen die Mitarbeiter, in geeigneter Form, kontinuierlich zur Thematik Sturzprophylaxe zu schulen und zu sensibilisieren. Ein Konzept zur Sterbebegleitung liegt vor und ein Standard zur Versorgung Verstorbener ebenso. Konzept und Standard sind gut und der Bewohner steht dabei im Mittelpunkt. Im Rahmen des QM könnte zusätzlich eine kurze, prägnant und übersichtlich gestaltete Hilfestellung für Mitarbeiter erarbeitet werden, die bei konkreten oder unvorhergesehen Sterbesituation schnell eingesehen kann und konkrete Unterstützung bietet. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen Mängel festgestellt.

7 IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 Pfle- WoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den überprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Dieser Prüfbericht kann zur Veröffentlichung verwendet werden. Allerdings weisen wir darauf hin, dass wir selbst die Veröffentlichung auf unserer Internetseite nur vornehmen, weil uns Ihre ausdrückliche Zustimmung dafür vorliegt. Wir haben auch die Möglichkeit eine Gegendarstellung Ihrerseits mit zu veröffentlichen. Dazu benötigen wir dann allerdings eine Ausfertigung der Gegendarstellung in elektronischer Form, wobei uns das unterschriebene Original möglichst zeitgleich auch über den Postweg übermittelt werden muss. Für die eventuelle Gegendarstellung gilt, dass sie sich dabei dann ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen darf. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.

8 VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterfertigten Landratsamt Mühldorf am Inn in 84453 Mühldorf am Inn einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten(Landkreis Mühldorf am Inn) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landkreis Mühldorf am Inn) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

9 Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung von Oberbayern Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern - Ressort Pflege PKV - Abteilung Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen