Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 18. März 2013 An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein 03.20.000 INNERES, Einwohnerrat, Einwohnerrat Bericht und Antrag, Sitzung vom 12.04.2013 Huberlistrasse, Strassen- und Werkleitungssanierung Kreditantrag über Fr. 358'000 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat und die Werkkommission unterbreiten Ihnen die folgende Kreditvorlage für die Sanierung der Werkleitungen in der Huberlistrasse und die teilweise Erneuerung der Strasse. Das Vorhaben ist im Sanierungsplan 2012-2020 und im Finanzplan für das Jahr 2013 vorgesehen. Grundlage für die Sanierung bilden das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) und der Generelle Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Stein am Rhein. 1. Ausgangslage Am 14. September 2012 beschloss der Einwohnerrat einen Kredit von Fr. 595'000 für die Sanierung der Schwemmgrabenstrasse und der darunter liegenden Werkleitungen. Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Bei dem nun vorliegenden Projekt handelt es sich um die Fortsetzung im nördlichen Bereich der Schwemmgrabenstrasse. Es beinhaltet die Erneuerung der Strasse ab der Kreuzung Schwemmgraben- / Hohrainstrasse auf einer Länge von ca. 40 m mit einem Vollausbau, die Erstellung einer neuen Wasserleitung in der Huberlistrasse auf einer Länge von ca. 200 m (Ringleitung zur Hohrainstrasse), die Sanierung des bestehenden Mischwasserkanals mit einem Roboter bzw. im Inlineverfahren sowie den Einbau des Deckbelages auf der gesamten Länge des Schwemmgrabens. 2. Vorgehen Am 12. September 2012 beschloss der Stadtrat einen Kredit von Fr. 12'600 für die Kanalfernsehaufnahmen und die Ausarbeitung des Bauprojektes für die Sanierung der Werkleitungen und der Huberlistrasse. Er beauftragte die Planimpuls AG Bauingenieure mit der Ausführung. Die Projektbeschreibung basiert auf dem vorliegenden Bauprojekt.
2 3. Projektbeschreibung 3.1. Strassenbau Die Huberlistrasse weist ab der Kreuzung Hohrain-/Schwemmgrabenstrasse auf einer Länge von ca. 40 m starke Schäden am Belag und den Strassenabschlüssen auf. Sondagen haben ergeben, dass der Strassenkörper betreffend Tragfähigkeit und Frost-sicherheit unzureichend ist. Das Bauprojekt sieht vor, die Strasse in diesem Abschnitt mit einem Vollausbau zu erneuern. Die Erneuerung beinhaltet einen neuen Strassen-aufbau inklusive Fundation, neue Strassenabschlüsse sowie neue Beläge. Das anfallende Oberflächenwasser der Erschliessungsstrasse wird über Schlammsammler und Einlaufschächte der Mischwasserkanalisation zugeführt. Im Zuge der Strassensanierung werden auch die Deckbelagsarbeiten für den Schwemmgraben ausgeführt. Die Kosten dafür sind im vorliegenden Bauprojekt enthalten. Der westliche, parallel zum Klingenberg verlaufende Strassenteil bedarf derzeit keiner Sanierung. Gemäss dem Beleuchtungskonzept des EKS werden drei neue Kandelaber mit LED-Technologie erstellt sowie bei fünf weiteren Kandelabern die Leuchten ersetzt. 3.2. Wasserleitung Der Löschschutz der Liegenschaften an der Huberlistrasse ist unzureichend. Gemäss GWP sieht das Projekt vor, in der Huberlistrasse eine neue Wasserleitung auf einer Länge von ca. 200 m zu erstellen. Dadurch entsteht eine Ringleitung mit einem optimalen Strömungsverhalten. Als Rohrmaterial werden wie üblich im bewohnten Gebiet Ecopur-Rohre der Firma von Roll verwendet. Der Rohrdurchmesser beträgt durchgehend DN 125 mm. Zur Verbesserung des Löschschutzes wird ein zusätzlicher Hydrant in der Huberlistrasse erstellt. Gleichzeitig werden eine Hausanschlussleitung inkl. Schieber erneuert sowie drei Bauparzellen erschlossen. Allfällige Leitungserneuerungen im Privatland gehen zu Lasten der Eigentümer. 3.3. Kanalisation Die Mischwasserkanalisationen in der Huberlistrasse und im Schwemmgraben sind in einem guten Zustand. Sie wurden mit einer TV-Kamera untersucht. Einzelne Mängel bei der Einbindung der Hausanschlüsse werden mit einer Robotersanierung behoben. Der bestehende Kanal zwischen der Huberlistrasse und der Hohrainstrasse weist Verengungen infolge starken Wurzelwuchses auf. Er wird mittels Roboterfräse vom Wurzelwuchs befreit. Anschliessend wird das Zementrohr im Inlinerverfahren ausgekleidet. 3.4. Übrige Werkleitungen Im Zuge der Leitungserneuerung werden die Bauparzellen GB Nr. 1472, 2850 und 2851 durch die Stadtwerke Konstanz, das EKS, die Swisscom und die Sasag erschlossen. Die Stadtwerke Konstanz ergänzen ausserdem das Netz in der Huberlistrasse ab Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 16 mit einer neuen Gasleitung. Das EKS verlegt parallel zur Wasserleitung zwei Leerrohre, wovon ein Leerrohr für die Strassenbeleuchtung vorgesehen ist.
3 4. Baukosten Die Baukosten betragen Fr. 358'000. Die Kostengenauigkeit liegt bei +/- 10%. 4.1. Strassenbau Tiefbauarbeiten Fr. 57'300 Deckbelag Schwemmgraben Fr. 45'000 Strassenbeleuchtung Fr. 33'000 Diverses, Bauherrenvertretung Fr. 13'450 Projekt und Bauleitung Fr. 8'250 Mehrwertsteuer, Rundung Fr. 13'000 Fr. 170'000 4.2. Wasserleitung Tiefbauarbeiten Fr. 51'700 Montagearbeiten Fr. 53'000 Hausanschlüsse inklusive Schieber Fr. 9'500 Diverses, Bauherrenvertretung Fr. 4'550 Projekt und Bauleitung Fr. 7'250 Fr. 126'000 4.3. Kanalisation Tiefbauarbeiten Fr. 27'100 Kanalsanierung / Robotersanierung Fr. 26'000 Diverses, Bauherrenvertretung Fr. 4'900 Projekt und Bauleitung Fr. 4'000 Fr. 62'000 Total Fr. 358'000 6. Subvention für die Löschwasserversorgung Gemäss 53 der kantonalen Brandschutzverordnung leistet der Kanton einen Beitrag an die Erstellung und die Erneuerung von Anlagen für die Löschwasserversorgung. Die Bei-träge entfallen für Projekte, die nach dem 31.12.2015 eingereicht bzw. nach dem 31.12.2020 realisiert werden. Der mutmassliche Kantonsbeitrag für das vorliegende Bauvorhaben beträgt Fr. 29'000. Die Subventionszusicherung liegt vor. 7. Finanzierung Bruttobaukosten Fr. 358'000 Subvention für die Löschwasserversorgung Fr. 29'000 Nettokosten Fr. 329'000 Der Sanierungsplan 2012-2020, welchen der Einwohnerrat am 22. Juni 2012 zustimmend zur Kenntnis nahm, sieht die Abschreibung der Nettokosten über die maximal zulässige Dauer von 25 Jahren mit linear 4 % vor. Die lineare Abschreibung hat den Vorteil, dass die Abschreibungsbeträge weniger zyklisch anfallen und die Abschreibungsdauer näher bei der tatsächlichen Lebensdauer der Anlagen liegt. 52 % der Baukosten können durch kostendeckende Einnahmen bzw. ausreichende Reserven der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung gedeckt werden. Die Abschreibung der Restkosten von Fr. 170'000 für den Strassenbau belasten die laufende Rechnung während 25 Jahren mit rund Fr. 7'000 pro Jahr.
4 8. Bauausführung Es ist vorgesehen, das Projekt nach erfolgter Genehmigung durch den Einwohnerrat im Mai/Juni 2013 auszuführen. Die voraussichtliche Bauzeit für die Werkleitungen und den Strassenbau beträgt 7 bis 8 Wochen. Es sind keine technischen Schwierigkeiten zu erwarten. Erwägungen der Wasserkommission Die Werkkommission hat sich an zwei Sitzungen mit dem vorliegenden Projekt befasst. Das Vorhaben ist im GWP und im Sanierungsplan 2012-2020 vorgesehen. Die höheren Kosten im Vergleich zum Sanierungsplan sind weitgehend auf Kostenverschiebungen bzw. die etappierte Ausführung der Strassensanierung zurückzuführen. Es war ursprünglich vorgesehen, den Vollausbau der Huberlistrasse auf einer Länge von 40 m sowie den Deckbelag zusammen mit der Sanierung der Schwemmgrabenstrasse auszuführen. Insgesamt entsprechen die Kosten für die Sanierung der Schwemmgrabenstrasse und der Huberlistrasse dem Aufwand gemäss Sanierungsplan. Die Ringleitung zwischen Huberli- und Hohrainstrasse führt zu einer Verbesserung der Löschwasserversorgung im Quartier. Gleichzeitig werden drei Bauparzellen nördlich der Huberlistrasse mit den entsprechenden Werkleitungen erschlossen. Die Erschliessungskosten werden von der Stadt vorfinanziert und zu gegebener Zeit an die Grundeigentümer verrechnet. Die Werkkommission beantragt dem Einwohnerrat, dem vorliegenden Bauprojekt und dem notwendigen Kredit zuzustimmen. Erwägungen des Stadtrates Mit der Erneuerung der Wasserleitung in der Huberlistrasse wird eine weitere Schwachstelle im Versorgungsnetz unserer Wasserversorgung beseitigt. Gleichzeitig werden vorhandene Mängel an der bestehenden Mischwasserkanalisation und der Strasse behoben. Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren * * * * * Mit dem Sanierungsplan 2012-2020 hat der Stadtrat die Grundlage für die schrittweise Erneuerung der Werkleitungen und Strassen geschaffen. Die Sanierung der Huberlistrasse und der Werkleitungen ist Bestandteil dieser Planung. Der Stadtrat ersucht Sie, dem Kreditantrag zuzustimmen.
5 Der Kreditbeschluss unterliegt gemäss Art. 21 lit. b) Verfassung dem fakultativen Referendum. Antrag 1. Der Baukredit von Fr. 358'000 für die Sanierung der Huberlistrasse Strasse und Werkleitungen wird genehmigt. 2. Die Abschreibungsdauer beträgt 25 Jahre. Stein am Rhein, 13. März 2013 Freundlich grüsst Stadtrat Stein am Rhein Claudia Eimer Stadtpräsidentin Stephan Brügel Stadtschreiber Beilage: Plan