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Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen ARBEITSGEMEINSCHAFT CHRISTLICHER FRAUEN FACHVERBAND DES DIAKONISCHEN WERKES DER EKD Ortsverein München e.v. Friedrich-Loy-Str. 16 80796 München Tel. 089-3007594 Fax 089-3084534 E-Mail: au-pair@vij-muenchen.de F A M I L I E N F R A G E B O G E N Nachname Vorname Konfession geb. am Land Staatsangehörigkeit Beruf Familienstand: Nachname Vorname Konfession geb. am Land Staatsangehörigkeit famfragebogen.doc 11-2004 Damit verlieren alle vorherigen Formulare ihre Gültigkeit. Änderungen ausschließlich durch die Bundesgeschäftsstelle! Beruf Familienstand: Namen der Kinder Geburtsdatum Kiga von...bis Schule von...bis Zu Hause Weitere Kinder Geburtsdatum Kiga von..bis Schule von...bis Legen Sie bitte dem Familienbogen ein Foto Ihrer Familie bei! Anschrift Straße Skype Adresse: PLZ Ort Telefon : privat dienstlich Mobil: Fax privat dienstlich E-Mail: Telefon : privat dienstlich Mobil: Fax privat dienstlich E-Mail: Beginn der Au-pair-Tätigkeit Dauer 6 Monate 10/12 Monate

Haben Sie schon Erfahrung mit Au-pairs? Würden Sie einen Au-pair-Jungen aufnehmen? Gibt es Familienmitglieder mit Behinderungen? wenn ja, wer und Art der Behinderung Kind Erwachsener... Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe? Haben Sie Haustiere? Besondere Ernährungsweise der Familie Wird in der Familie geraucht? Darf Ihr Au-pair Raucher/in sein? nein ja / wie oft? Woche Monat nein ja / welche? keine andere Sprachkenntnisse der Familie Englisch Französisch Italienisch Spanisch sonst. Hobbies der Familie... Muss Ihr Au-pair: den Führerschein haben Rad fahren können schwimmen können Die Familie wohnt: auf dem Land in der Kleinstadt in der Großstadt im Vorort Die Familie wohnt: Wohnung qm Anzahl der Zimmer Haus qm Garten qm Unterbringung des Au-pairs: Zimmer, qm eigenes Bad gemeinsames Bad Einrichtung des Zimmers: Öffentliche Verkehrsmittel Entfernung Wohnung Verkehrsmittel zu Fuß? Minuten Welche Verkehrsmittel? Bus S-Bahn U-Bahn Straßenbahn Bis wann abends? wie oft? Dauer zur Stadtmitte Minuten Sprachkursbesuch ist möglich in: vormittags nachmittags wie oft/pro Woche? U Berufliche Abwesenheit werktags Wochenende Berufliche Abwesenheit werktags Wochenende Haben Sie zusätzliche Betreuungspersonen für Ihre Kinder?... An welchen Wochentagen benötigen Sie das Au pair? - zu welchen Zeiten? 2

(Bitte beachten Sie die Regelbeschäftigungszeit) Mo vorm. nachm. abends von bis Di vorm. nachm. abends von bis Mi vorm. nachm. abends von bis Do vorm. nachm. abends von bis Fr vorm. nachm. abends von bis Sa vorm. nachm. abends von bis So vorm. nachm. abends von bis Freier Tag Ihres Au-pairs (mind. 1 ½ zusammenhängende freietage in der Woche) Wie viel möchten Sie gemeinsam mit Ihrem Au-pair unternehmen? Welche Mithilfe erwarten Sie von Ihrem Au-pair? Bitte genaue Angaben...... Zusätzliche Angaben, Wünsche, Vorstellungen (z.b. Erziehungsstil, Wertvorstellungen, besondere familiäre Situation, usw.) Ich bin/wir sind darüber informiert worden, dass... 3

ein Telefonat mit dem/der Bewerber/in im Heimatland für die Entscheidungsfindung wichtig und sinnvoll ist alle notwendigen Behördengänge unverzüglich vorzunehmen sind ich/wir eine private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Au-pair abschließen und die Kosten übernehmen müssen alle durch die Anmeldung und der Visumverlängerung entstehenden Kosten, auch die Kosten einer evt. ärztlichen Untersuchung, von der Gastfamilie übernommen werden müssen die Aufnahme der Au-pair-Tätigkeit erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis erfolgen darf der vij keine Haftung für das Gelingen des Au-pair-Verhältnisses übernehmen kann der vij nach ca. 8 Wochen einen Feedback Bogen zuschickt wir den Au pair Vertrag mit den Vermittlungsunterlagen erhalten Ich bestätige/wir bestätigen,... dass die Umgangssprache in unserer Familie deutsch ist dass ich/wir die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen als Anlage erhalten habe/n dass für das Au-pair ein eigenes, abgeschlossenes Zimmer (mind. 8 m²) in der Wohnung/in dem Haus der Familie zur Verfügung steht den Erhalt der vij Merkblätter "Merkblatt zur Aufnahme eines ausländischen Au-pairs" und "Einreiseund Aufenthaltsbestimmungen für Au-pairs" mit Aushändigung der Bewerbungsunterlagen. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns... das Taschengeld von 260,- zu zahlen (Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere Arbeitszeit erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes), sowie einen monatlichen Zuschuss von 50 zum Sprachkurs der/dem Au pair einen Sprachkursbesuch, sowie die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen und die/den Au pair dabei zu unterstützen Angebote im Bereich Bildung, Kultur und Sport wahrzunehmen und möglichst viel von Deutschland, den Menschen und der Kultur kennen zu lernen. bei Änderung der vorgenannten Angaben die vij-vermittlungsstelle zu informieren die vij-vermittlungsstelle über den Anreisetermin des Au-pairs zu informieren und möglichst zeitnah nach der Einreise einen Termin für das gemeinsame Erstinfogespräch mit dem Au pair und den Gasteltern (Vater oder Mutter) zu vereinbaren. zum geplanten Einreisedatum des Au-pairs ist eine private Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung abzuschließen und den Nachweis über den Versicherungsabschluss der Einladung für die Deutsche Botschaft mitzusenden sowie der vij-vermittlungsstelle vorzulegen und sich über die Kostenübernahme des jeweiligen Versicherers zu informieren. Im Falle der Versäumnis hat die Familie alle für das Au pair anfallenden Kosten zu übernehmen. umgehend ein Exemplar des von den Gasteltern unterschriebenen Au-pair Vertrages und die Kopie des Einladungsschreibens der vij-vermittlungsstelle zuzuleiten. Die Unterschrift des Au-pair Vertrages wird vom Au-pair nach Ankunft beim Erstgespräch geleistet. nach Einreise des Au pairs der Vermittlungsstelle eine Kopie der Meldebescheinigung und der Visumsverlängerung zuzusenden. nach Erhalt der Rechnung die Vergütung von 350,- pro Vermittlung auf das Konto der vij-vermittlungsstelle zu überweisen Ich bin/wir sind einverstanden nicht einverstanden, dass unsere Daten ausschließlich an Au pairs, Kontaktpersonen, Partneragenturen des Au pairs, sowie Institutionen weitergegeben werden, soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung (z.b. für die Organisation von Au pair Treffen) erfolgt. Durch meine/unsere Unterschrift bestätige(n) ich/wir alle vorgenannten Angaben und verpflichte(n) mich/uns die Bestimmungen zur Aufnahme eines Au-pairs einzuhalten. Unsere Erreichbarkeit über E-Mail: Mo bis Fr Unsere Telefonsprechzeiten: Mo bis Mi von 10.00-12.00 Uhr, Fr von 14.00-16.00 Uhr Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Ort und Datum Unterschrift Unterschrift Stempel der vij-vermittlungsstelle Unterschrift Der Verein für Internationale Jugendarbeit (vij) wünscht Ihrer Familie und Ihrem Au-pair eine erfolgreiche und schöne Zeit M 10/2014 4

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins für Internationale Jugendarbeit Ortsverein München e.v. für deutsche Gastfamilien 1. Diese Vermittlungsbedingungen sind Bestandteil des Vermittlungsauftrages zwischen der Gastfamilie und dem Verein für internationale Jugendarbeit, Ortsverein München e.v. und dem Familienfragebogen als Anlage beigefügt. 2. Die der Gastfamilie überlassenen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zu einer Vermittlung kommen, haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet, dem Verein für internationale Jugendarbeit das entgangene Vermittlungs- und Betreuungsentgelt zu zahlen. Au-pair-Unterlagen sind, wenn sie nicht benötigt werden, umgehend, spätestens nach einer Woche, an den Verein zurückzusenden. 3. Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich zur Durchführung der Vermittlung erhoben und elektronisch gespeichert. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich an Au-pairs, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlilchen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit steht (.z.b. für die Au-pair-Treffen, Wechsel). 4. Die Gastfamilie verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.v. (www.guetegemeinschaft-aupair.de) und die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) einzuhalten. Der Verein für internationale Jugendarbeit stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung. 5. Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-pair Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt (die Bewerberin nicht mehr erreichbar oder verfügbar ist). Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au-pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen (Telefonkosten bei der Kontaktaufnahme), übernimmt der Verein für internationale Jugendarbeit keine Haftung. 6. Der Verein für internationale Jugendarbeit begleitet den/die Au pair und die Gastfamilie während des gesamten Au-pair-Verhältnisses, ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umvermittlung. Im Problemfall ist umgehend Rücksprache mit der Au-pair Vermittlung zu halten und vor Auflösung des Au-pair Verhältnisses ein gemeinsames Gespräch (Au-pair Mutter oder Au-pair Vater, Au-pair und Vermittlungsstelle) zu führen 7. Der vij als gemeinnützige und nicht auf Gewinn orientierte Organisation erhebt keine Gebühren von ausländischen Au-pairs, sondern lediglich eine Vergütung von den deutschen Gastfamilien 8. Die Au-pair-Vermittlungsstelle München führt vor Aufnahme der Vermittlungstätigkeit mit einer neuen Gastfamilie ein Vorstellungsgespräch, das die Suche nach einem geeigneten Au-pair für die Familie erleichtern und Fragen zu den Bedingungen klären soll. Dazu ist ein Wochenplan für das Au pair mitzubringen, aus dem die Arbeitszeiten und die detaillierten Aufgaben ersichtlich sind. Unabhängig davon, ob dieses Gespräch zu einer Vermittlung führt, wird hierfür eine Verwaltungskostenpauschale von 40,- erhoben. 9. Die Gasteltern verpflichten sich nach der Ankunft des Au pairs möglichst zeitnah einen Termin für das gemeinsame Erstinfogespräch mit dem Au pair und den Gasteltern (Vater oder Mutter) zu vereinbaren 10. Das Vermittlungs- und Betreuungsentgelt beträgt ab 2014 350,- und setzt sich aus einer Grundgebühr von 310,- und einer Verwaltungskostenpauschale von 40,- zusammen. Dieser Betrag wird fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen und das Au-pair eingereist ist. Für Familien, die ein Au pair privat gefunden haben, reduziert sich das Vermittlungs- und Betreuungsentgelt auf 300,- 11. Bei dem Vermittlungs- und Betreuungsentgelt handelt es sich ausschließlich um die Vergütung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon, ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Auch bei einem Wechsel oder Abbruch des Au-pair Verhältnisses bedingt durch eine problematische Situation, ist in jedem Fall die Verwaltungskostenpauschale von 40,-, sowie eine anteilige Gebühr zu zahlen. Eine vorzeitige Kündigung ist dem Verein für internationale Jugendarbeit sofort unter Vorlage einer Kopie des Kündigungsschreibens umgehend anzuzeigen. 12. Die oben genannten Bestimmungen gelten für alle weiteren Vermittlungsvorgänge bis zum Abschluss der Vermittlungstätigkeit. Wir bestätigen mit unserer Unterschrift, dass wir mit den oben genannten Regelungen einverstanden sind, unsere Angaben auf dem Familienbogen korrekt sind, und dass wir die beigefügten Rahmenbedingungen laut Merkblatt kennen und einhalten. Datum:...Unterschrift (Gastfamilie):... Bitte geben Sie uns Ihre Bankverbindung an, um eventuelle Rücküberweisungen tätigen zu können: Bank...Familienname... BIC...IBAN... Verein für Internationale Jugendarbeit, Au-pair Beratung, Vermittlung, und Begleitung Friedrich Loy Str. 16, 80796 München Bakverbindung: Hypovereinsbank München Konto-Nr. 900 490 BLZ 700 202 70, IBAN DE38700202700000900490 BIC HYVEDEMMXXX Vereinsregisternr. 6631/ Steuernr. 143/223/60178 M 10/2014 5