Herzlich Willkommen zur Fachinformationsveranstaltung Aktuelle Hinweise zur Agrarförderung 2018
Überblick Aktuelle Hinweise 2018 Direktzahlungen Greening Zahlungsansprüche Ausgleichszulage Neuerungen im AUNaP ab 2018 Dauergrünland- Neues zu Entstehung und Umwandlung Antragstellung 2018 mit DIANAweb 2 Informationsveranstaltung März 2018
Aktuelle Hinweise 2018 Direktzahlungen Greening Zahlungsansprüche - Ausgleichszulage
Direktzahlungen Aktiver Betriebsinhaber (abi) Regelungen nach Artikel 9 Absatz 2 der VO (EU) Nr. 1307/2013 zur Negativliste beim abi sind in der Prüfung, da zu großer Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe und Verwaltung, geringe Auswirkungen in der Praxis Laufzeit Junglandwirteprämie (JPR) JPR grundsätzlich für 5 Jahre ab der ersten Antragstellung d.h. wer beispielsweise 2015 erstmals JPR erhielt, kann diese nun bis 2019 weiter beantragen Wird in einem oder mehreren Jahren keine JPR beantragt oder gewährt, verlängert sich die Laufzeit dadurch nicht. Es erfolgt auch keine Nachzahlung. Jedoch kann die Beantragung innerhalb der Laufzeit jederzeit wieder aufgenommen werden. 4 Informationsveranstaltung März 2018
Direktzahlungen Mindesttätigkeit Änderung 2 DirektZahlDurchfV im Dezember 2017 Neu: Eine landwirtschaftliche Tätigkeit... liegt vor, wenn der Betriebsinhaber einmal vor dem 16. November des Jahres... mäht oder mulcht. bisher:... einmal während des Jahres... d. h. bis zum 31. Dezember Grund der Änderung: Kritik der KOM am bisherigen Termin Deutschland zahlt generell zu einem Zeitpunkt aus, an dem die Kontrollen noch nicht abgeschlossen sein können. bisherige Ausnahmen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und aus naturschutzfachlichen Gründen gelten weiterhin 5 Informationsveranstaltung März 2018
Direktzahlungen Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) Verlauf parallel zur Ostsee-Pipeline- Anbindungsleitung (OPAL) Baubeginn voraussichtlich ab Mitte 2018 Anzeige der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung 3 Tage vor Baubeginn Shapes unter https://www.landwirtschaft. sachsen.de/landwirtschaft/ 1055.htm 6 Informationsveranstaltung März 2018
Greening Ökologische Vorrangflächen EFA Zwischenfrüchte Verbot der Aussaat vor dem 16. Juli ist entfallen aber: für die Anbaudiversifizierung (ADIV) muss bis zum 15. Juli die Hauptkultur erkennbar sein Ökologische Vorrangflächen EFA Untersaat Untersaat auch in Mischungen (z.b. Leguminosen) zulässig Untersaat darf im Folgejahr auch als EFA- Brache angemeldet werden 7 muss bis 15.02. des Folgejahres oder mind. bis zur Aussaat der nächsten Hauptkultur auf Fläche belassen werden Informationsveranstaltung März 2018
Ökologische Vorrangflächen Streifen Vorgaben für Feldränder und Pufferstreifen sind vereinheitlicht, getrennte EFA-Codes bleiben bestehen Feldränder/Pufferstreifen können auch DGL sein, wenn sie auf der einen Seite unmittelbar an die Ackerfläche des Betriebes angrenzen Bestätigung der KOM hierzu steht noch aus Beweidung / Schnittnutzung zulässig, sofern Feldrand/Pufferstreifen vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar bleibt Feldränder/Pufferstreifen dürfen auch an einem Streifen am Waldrand - ohne Produktion - angelegt werden Unterscheidbarkeit durch die Art der Begrünung gewährleisten 8 Informationsveranstaltung März 2018
Ökologische Vorrangflächen Leguminosen Aussaat von Leguminosen auch in Mischungen möglich für EFA zulässige Leguminosen-Arten in der Anlage 4 DirektZahlDurchfV Mischungspartner sind nicht vorgeschrieben Beachte: im Bestand überwiegend (über 50%) Leguminosen Saatgutzusammensetzung nicht vorgeschrieben als Nachweis gelten amtliche Saatgutetiketten einschließlich Saatgutrechnungen bzw. Rückstellproben kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln 9 Informationsveranstaltung März 2018
Ökologische Vorrangflächen Erhöhung Gewichtungsfaktoren Niederwald im Kurzumtrieb EFA Code 059 von 0,3 auf 0,5 Leguminosen EFA Code 060 von 0,7 auf 1,0 10 Informationsveranstaltung März 2018
Ökologische Vorrangflächen Einführung neuer EFA- Typen Miscanthus EFA Code 063 Gewichtungsfaktor 0,7 http://young-science-magazin.com http://young-science-magazin.com 11 Informationsveranstaltung März 2018
Ökologische Vorrangflächen Einführung neuer EFA- Typen Durchwachsene Silphie EFA Code 064 Gewichtungsfaktor 0,7 www.topagrar.com https://www.youtube.com 12 Informationsveranstaltung März 2018
Ökologische Vorrangflächen Einführung neuer EFA- Typen Bienenweide EFA Code 065 Gewichtungsfaktor 1,5 http://bienenzuchtverein-bardenberg-alsdorf.de http://propolis-honig.de 2 Varianten für die Beantragung als EFA möglich NC 594 NC 595 Bienenweide pollen- und nektarreiche Arten - einjährig Bienenweide pollen- und nektarreiche Arten mehrjährig 13 Informationsveranstaltung März 2018
Ökologische Vorrangflächen Bienenweide abhängig von ein- oder mehrjähriger Bienenweide muss eine Mischung mit einer Mindestzahl (z.b. 10) von zulässigen Arten ausgesät werden abweichende Regelung 2018: Aussaat von mind. 2 zulässigen Arten möglich (sofern die Reinsaat 2018 zulässig ist, genügt auch eine Art) bundeseinheitliche Listen zulässiger Arten für einjährige und mehrjährige Bienenweide (auch in DIANAweb) kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, keine N- Düngung Aussaat bis zum 31. Mai möglich Anbau der Folgekultur frühestens ab 1. Oktober möglich Nutzung mit Bienenvölkern ganzjährig zulässig Aussagen vorbehaltlich der Umsetzung in deutsches Recht EFA- Merkblatt im DIANAweb oder im Internet unter https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1052.htm 14 Informationsveranstaltung März 2018
Ausweitung PSM-Verbot auf Ökologischen Vorrangflächen Das Pflanzenschutzmittelverbot auf ökologischen Vorrangflächen gilt für das Antragsjahr (1. Januar 31. Dezember) in dem die Fläche als EFA angemeldet wird für kommende Winterkulturen ist die PSM-Anwendung im Herbst des Vorjahres zulässig Innerhalb des Antragsjahres von der Aussaat bis zur Ernte der EFA- Kultur gilt: gebeiztes Saatgut ist nicht erlaubt bei Brachen/Streifen: Totalherbizid zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur ab 1.8. ist zulässig bei Untersaaten: Verbot gilt von der Ernte der Hauptkultur für 8 Wochen oder bis zur Aussaat der nächsten Hauptkultur 15 Informationsveranstaltung März 2018
Flächenkontrollen im Rahmen der Fernerkundung mehrere Befliegungsfenster Auswertung durch Dienstleister von Lage, Größe und Nutzung der Fläche ggf. Nachkontrollen durch ISS Zwönitz 16 Informationsveranstaltung März 2018 Verstöße Auswirkungen auf Zahlungen bei DIZ (BPR, UP, GPR, JLP, KLR), AZL, AUK
Greeningprämie Kürzung bei Verstößen Anbaudiversifizierung (ADIV) Artikel 24 der VO (EU) Nr. 640/2014 ADIV mindestens 2 Kulturen: Kürzung um das Doppelte der Fläche, um welche die Fläche mit der Hauptkultur 75 % des ermittelten gesamten Ackerlands übersteigt. ADIV mindestens 3 Kulturen: Kürzung um die Fläche, um welche die Fläche mit der Hauptkultur 75 % des ermittelten gesamten Ackerlands übersteigt und Kürzung um das Fünffache der Fläche, um welche die Fläche mit den beiden größten Kulturen 95 % des ermittelten gesamten Ackerlands übersteigt. Hat ein Antragsteller bereits dreimal (in irgendwelchen, ggf. auch nicht aufeinanderfolgenden Jahren) gegen ADIV verstoßen wird ab dem vierten Verstoßjahr ( erstmals 2018 möglich) der Flächenabzug 17 verdoppelt. Informationsveranstaltung März 2018
Greeningprämie - Kürzung bei Verstößen Erhalt von Dauergrünland Artikel 25 der VO (EU) Nr. 640/2014 Kürzung um die vom Verstoß betroffene Fläche. - Kürzung bei Verstößen gegen ökologische Vorrangflächen (EFA) Artikel 26 der VO (EU) Nr. 640/2014 Kürzung um das Zehnfache der nicht vorgefundenen ökologischen Vorrangfläche Hat ein Antragsteller bereits dreimal (in irgendwelchen, ggf. auch nicht aufeinanderfolgenden Jahren) gegen EFA verstoßen wird ab dem vierten Verstoßjahr ( erstmals 2018 möglich) der Flächenabzug verdoppelt. 18 Informationsveranstaltung März 2018
Greeningprämie - Zusätzliche Sanktionen bei Verstoß gegen Greeningverpflichtungen (2018 ff) Artikel 28 Absatz 1 und 3 der VO (EU) Nr. 640/2014 Stufe 1 Liegt die Kürzung über 3% oder 2 ha aber unter 20% der festgestellten Fläche für die Greeningprämie, so erfolgt eine zusätzliche Sanktion in Höhe des 0,5 fachen der Kürzung (25% der doppelten Kürzung). Stufe 2 Liegt die Kürzung unter 50% der festgestellten Fläche für die Greeningprämie, so erfolgt eine zusätzliche Sanktion in Höhe von 25% der festgestellten Fläche. Stufe 3 Liegt die Kürzung über 50% der festgestellten Fläche für die Greeningprämie, so erfolgt eine zusätzliche Sanktion in Höhe von 25% der beihilfefähigen Fläche vor Sanktionen (beantragte Fläche). 19 Informationsveranstaltung März 2018
Greeningprämie Sanktionen bei Untererklärung (2018 ff) Artikel 28 Absatz 2 und 3 der VO (EU) Nr. 640/2014 seit 2017 weitere Sanktionierungen, wenn Flächen verschwiegen werden. Die für die Greeningprämie heranzuziehende Fläche wird um weitere 10 % gekürzt, wenn, 1. im Antrag nicht alle als Ackerland genutzten Flächen angegeben werden und dies dazu führt, dass der Antragsteller von den Greeningverpflichtungen befreit wäre, 2. nicht alle Flächen angegeben werden, die als umweltsensibles Dauergrünland eingestuft sind und somit die nicht angemeldete Fläche aus 1. und 2. mehr als 0,1 ha beträgt. Die oben beschriebenen Verwaltungssanktionen betragen ab dem Jahr 2018 25 % des errechneten Sanktionsbetrages. 20 Informationsveranstaltung März 2018
Sanktionen im Bereich CC der ISS Zwönitz 2015-2017 - wirksam für AuK, AZL, BPR, GPR, UP und JPR 2015 2016 2017 1% 7 17 2 3% 13 18 7 4% 1 - - 5% 3 1 2 6% - 2-9% - 1-12% - 1-14% - 1-15% 2 3 2 20% - 1-29% - - 1 95% - 1-26 Betriebe 46 Betriebe 14 Betriebe
Zahlungsansprüche Termine für die ZA-Übertragung Termin des Rechtsgeschäftes (prämienrelevant) bis 15.05.2018 Meldung an ZID bis 11.06.2018 16.05. 31.05.2018 Meldung an ZID bis 31.05.2018 Meldet nur der Abgeber und der Übernehmer versäumt die Meldung, werden die ZA geparkt, d. h. sie sind weder für Abgeber noch Übernehmer verfügbar ggf. Stornierung des Rechtsgeschäfts bei Umstrukturierungen wandern die ZA nicht automatisch mit der Fläche zum neuen Antragsteller sie müssen durch die Beteiligten gesondert (privatrechtlich) innerhalb der genannten Fristen übertragen werden verpachtete ZA, die am 15. Mai 2018 noch nicht an den Eigentümer zurückgefallen sind (d. h. Pachtende nach dem 14. Mai 2018), können bei diesem nicht für die Direktzahlungen 2018 berücksichtigt werden 22 Informationsveranstaltung März 2018
Zahlungsansprüche Einzug wegen zweimaliger Nichtnutzung von ZA Ende April 2018 wird der Einzug der zweimalig (2016 und 2017) nicht genutzten ZA vollzogen Einzug wird sofort mit dem Bescheid vollzogen, keine individuelle Anhörung vorgesehen, Rechtsmittel des Widerspruchs steht natürlich trotzdem zur Verfügung Der Einzug erfolgt rückwirkend zum 16. Mai 2017. Alle ZA, die dem Betriebsinhaber prämienrelevant zum Stichtag der Antragstellung 15. Mai 2017 zur Verfügung standen, könnten vom Einzug betroffen sein. Die einzuziehenden Intervalle bestimmt die ZID nach einem festen Algorithmus. Bevorzugt werden im Eigentum befindliche ZA eingezogen. 23 Informationsveranstaltung März 2018
Zahlungsansprüche Einzug wegen zweimaliger Nichtnutzung von ZA Übertragungen, die nach dem 15. Mai 2017 mit Wirkung ab dem Antragsjahr 2018 erfolgt sind, beeinflussen die Höhe des Einzugs nicht, d. h. der Einzug erfolgt zusätzlich zu möglichen Übertragungen. Beispiel 1 2015 50 ha Fläche 50 ZA zugeteilt 2016 45 ha Fläche 50 ZA 5 ZA 1 x nicht genutzt 2017 45 ha Fläche 50 ZA 5 ZA 2 x nicht genutzt 10/2017 2 ZA gekauft 52 ZA theoretisch, tatsächlich 47 ZA 2018 52 ha Fläche 47 ZA Einzug 2018 5 ZA 47 ZA prämienrelevant 24 Informationsveranstaltung März 2018
Zahlungsansprüche Einzug wegen zweimaliger Nichtnutzung von ZA Beispiel 2 2015 50 ha Fläche 50 ZA zugeteilt 2016 47 ha Fläche 50 ZA 3 ZA 1 x nicht genutzt 2017 45 ha Fläche 50 ZA 3 ZA 2 x nicht genutzt 2 ZA 1 x nicht genutzt 10/2017 2 ZA gekauft 52 ZA theoretisch, tatsächlich 49 ZA 2018 45 ha Fläche 49 ZA 2 ZA 2 x nicht genutzt 2 ZA 1 x nicht genutzt Einzug 2018 3 ZA 49 ZA prämienrelevant Einzug 2019 2 ZA 47 ZA prämienrelevant 25 Informationsveranstaltung März 2018
Zahlungsansprüche 26 Informationsveranstaltung März 2018
Ausgleichszulage Förderfähig sind Flächen, die der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen (ausgeschlossen sind stillgelegte Flächen, brachliegende Flächen und nichtlandwirtschaftliche Flächen), mind. 3 ha förderfähige Fläche, Mindestschlaggröße 0,30 ha Einführung der genehmigten, neuabgegrenzten Fachkulisse der benachteiligten Gebiete ab 2018, Anpassung der Benachteiligungskategorien sowie der Fördersätze Ab 2018 werden in Sachsen ausschließlich sonstige benachteiligte Gebiete (= andere Gebiete, außer Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind) ausgewiesen. Sachsen weist die Fachkulisse auf Ebene der Gemarkung aus. Für Gebiete, die künftig nicht mehr benachteiligt sind, werden Übergangszahlungen in Höhe von 25 EUR/ha gewährt (Phasing-Out) kein Fruchtartenausschluss mehr (auch Intensivkulturen werden gefördert) Informationen über Faltblatt, Infoschreiben, Merkblatt AZL im Internet 27 Informationsveranstaltung März 2018
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner ISS Zwönitz Herr Richter 037754 / 702 46 Frau Schubert 037754 / 702 26 Frau Schmidt 037754 / 702 43 28 Informationsveranstaltung März 2018