Nummer 2 Donnerstag 12. Januar Na ch t - Wo: Schellbronn Wann: 14. Januar 2017 Start: Uhr.

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Seite 2 / Nummer 2 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 12. Januar 2017 Amtliche Bekanntmachungen Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16. Dez. 2016 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22. Nov. 2016 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 22.Nov.2016 beschlossen hat, für das Kindergartenjahr 2017/2018 eine Vorpraktikantin (Berufskolleg) im Kindergarten Schellbronn einzustellen; dem Antrag eines Mitarbeiters der Gemeindeverwaltung auf Teilzeitbeschäftigung zuzustimmen; an den Musikverein Neuhausen eine Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks Flst.Nr. 5358 Gemarkung Neuhausen zu Errichtung einer Garage zu verpachten; 2. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Mit Schreiben vom 21. Nov. 2016 hat das Kommunalamt des Landratsamtes Enzkreis die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. Okt. 2016 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 bestätigt. 3. Zuschuss für die Sanierung der Umfriedungsmauer der Sebastianskirche in Neuhausen Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass das Landratsamt Enzkreis der Gemeinde für die Sanierung der Umfriedungsmauer de Sebastianskirche in Neuhausen einen Zuschuss aus Denkmalfördermitteln in Höhe von 2.500.- gewährt hat. 4. Stromversorgung der Schwarzwaldhalle über die Photovoltaikanlage des Freizeitwellenbades Schellbronn In seiner Sitzung am 27. Sept. 2016 hatte der Gemeinderat die Dachsanierung des Gebäudes im Freizeitwellenbad Schellbronn unter Installation einer Photovoltaikanlage beschlossen. Im Rahmen der Beratung wurde die Überlegung geäußert, den von der Solarstromanlage produzierten, jedoch nicht für den Betrieb des Freibades benötigten Strom für die Schwarzwaldhalle zu verwenden. Diese Anregung wurde vom Architekturbüro Morlock aus Königsbach-Stein geprüft. Hierbei wurden die Kosten für die Verlegung der erforderlichen Stromleitung sowie die Herstellung des Hausanschlusses an der Halle mit einem Betrag von rd. 15.000.- ermittelt. Unter Berücksichtigung der möglichen Stromeinsparung würde sich eine Amortisationszeit von rd. 20 Jahren ergeben, weshalb das Büro die Umsetzung der Maßnahme nicht empfehlen kann. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. Punkt 3 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2017 Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes den Revierförster der Gemeinde, Herrn Fischer, sowie Herrn Müller vom Kreisforstamt Enzkreis. Einleitend gibt Herr Müller einen kurzen Bericht über aktuelle Themen der Forstwirtschaft und geht hierbei insbesondere auf den Rechtsstreit zwischen dem Kartellamt und dem Land Baden-Württemberg zur gebündelten Rundholzvermarktung, die vor kurzem durchgeführte Bodenschutzkalkung im Gemeindewald, den Witterungsverlauf des Jahres 2016 und Maßnahmen der Waldpädagogik ein. Darüber hinaus unterstreicht der Vertreter des Kreisforstamtes die steigende Bedeutung des Waldes für den Naturschutz, die Ausweisung von Windkraftstandorten, für naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen sowie als Erholungsort für die Menschen, erwähnt in diesem Zusammenhang aber auch die sich hierdurch ergebenden Interessenkonflikte zur Waldbewirtschaftung. Im Anschluss erläutert Revierförster Fischer dem Gremium den vorläufigen Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2016. Hierbei stehen den Einnahmen in Höhe von 196.967,02 Ausgaben von 168.759,36 gegenüber, so dass der Wirtschaftsplan mit einem Überschuss von 28.207,66 abschließt. Insgesamt kann das abgelaufene Jahr nach den Ausführungen von Herrn Fischer als ein für die Forstwirtschaft unauffälliges Jahr bezeichnet werden, in dem der Gemeindewald von Sturmereignissen oder übermäßigem Borkenkäferbefall verschont blieb. Die Schwerpunkte der forstwirtschaftlichen Tätigkeiten lagen neben dem Holzeinschlag insbesondere im Bereich der Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie der bereits genannten Waldkalkung. Im Gemeinderat wird das vorliegende Betriebsergebnis der Forstwirtschaft im Gemeindewald für das Jahr 2016 erfreut zur Kenntnis genommen und der Forstverwaltung für die gute Arbeit Dank und Anerkennung ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass bei der neuen Forsteinrichtung ein reduzierter Hiebssatz zugunsten einer verstärkten Vorratshaltung beschlossen wurde, weshalb künftig mit Überschüssen, wie sie in den Vorjahren erzielt wurden, nicht mehr gerechnet werden kann. Auf weitere Nachfrage aus dem Gremium teilt Revierförster Fischer mit, dass die Gemeinde Neuhausen von der landesweit auftretenden Erkrankung der Buchenbestände nur wenig betroffen ist, da der Buchenanteil im Gemeindewald bei lediglich 7% liegt. Ferner bestätigt Herr Fischer, dass in künftigen Jahren die durch den Klimawandel in Mitleidenschaft gezogenen Fichtenbestände teilweise durch die widerstandsfähigere Douglasie ersetzt werden sollen. Im Forstwirtschaftsjahr 2017 stehen den geplanten Einnahmen in Höhe von 104.140.- Ausgaben von insgesamt 95.100.- gegenüber, so dass das Planwerk einen Überschuss von 9.040.- ausweist. Die Situation am Holzmarkt war nach den Ausführungen von Herrn Müller im Jahr 2016 zwar noch stabil, wird sich jedoch wohl nicht auf dem jetzigen Niveau halten können. Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat den Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2016 zustimmend zur Kenntnis und beschließt einstimmig den vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017. Punkt 4 Sanierung ehemaliges Schulhaus, Schulstraße 2 in Neuhausen Beratung und Beschlussfassung über die fortgeschrittene Entwurfsplanung mit Kostenschätzung Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Architekt Morlock aus Königsbach-Stein. In der Gemeinderatssitzung am 25. Okt. 2016 hatte Architekt Morlock die Entwurfsplanung mit Kostenschätzung für die Sanierung des ehemaligen Schulhauses, Schulstraße 2, in Neuhausen vorgestellt. Hierbei hatte das Gremium der Planung zur brandschutztechnischen und baulichen Sanierung der Wohnungen im Dachgeschoss sowie für eine Außenfluchttreppe (Variante 1) zugestimmt. Darüber hinaus hatte sich der Rat dafür ausgesprochen, im Rahmen der Baumaßnahme auch die energetische Sanierung der Fassade, des Dachs und der Heizung vorzunehmen. Ein entsprechender Bauantrag wurde beim Landratsamt Enzkreis eingereicht. Architekt Morlock hat zwischenzeitlich die angeregten Heizungsvarianten Gas/Holz-Pellet überprüft und die Baukostenschätzung fortgeschrieben (Stand: 6.12.2016: Brutto-Summe Baukosten und Nebenkosten rd. 620.000.- ). Nach den Ausführungen des Planers betragen die Kosten für eine Holzpelletheizung rd. 35.000.-, für den Einbau einer Gastherme rd. 18.000.-. Die jährliche Einsparung Pellet zu Gas beträgt ca. 1.530.- pro Jahr, so dass sich die Mehrkosten in etwa 11 Jahren amortisieren würden. Allerdings befindet sich im Bereich der Schulstraße keine Gasversorgungsleitung. Auf Nachfrage haben die Stadtwerke Pforzheim mitgeteilt, dass in diesem Bereich ein Anschluss an die Ferngasleitung derzeit nicht möglich ist, so dass zunächst ein Flüssiggastank installiert werden müsste.

Donnerstag, 12. Januar 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 2 / Seite 3 Im Hinblick auf klimafreundliche Zielsetzungen im Sanierungsgebiet Ortsmitte Neuhausen, die gute Ökobilanz, die CO2- Neutralität und die positiven Erfahrungen dieser Heizungsart im Rathaus Neuhausen favorisieren Planer und Verwaltung den Einbau einer Pelletheizung. Dies auch in Anbetracht des Umstandes, dass im ehemaligen Schulhaus ausreichend Lagermöglichkeiten für ein Pellet-Silo vorhanden wären. Nach den weiteren Ausführungen des Vorsitzenden konnte die Frage, ob und in welchem Umfang die geplante Maßnahme über das Landessanierungsprogramm gefördert werden kann, vom Sanierungsträger, der STEG Stuttgart, mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe noch nicht abschließend geklärt werden. Die Flächenermittlung ergab einen Verteilungsschlüssel von 80% Vereinsnutzung/ Wohnnutzung (ggfs. förderfähig) zu 20% Feuerwehr (nicht förderfähig). In der sich anschließenden Beratung wird im Gremium insbesondere nochmals die zu wählende Heizungsart für das Gebäude diskutiert. Im Hinblick auf die vom Planer aufgezeigte vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen den beiden Heizungsvarianten wird darauf verwiesen, dass bei einer Pelletheizung deutlich höhere Folgekosten für Wartung und Instandhaltung zu erwarten sind und ferner auch die Kosten für die Pelletbevorratung berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus wird es für durchaus denkbar erachtet, dass die Stadtwerke Pforzheim beim Anschluss eines öffentlichen Gebäudes dieser Größenordnung bereit wären, eine Gasleitung in den Bereich der Schulstraße zu verlegen. Insoweit wird es für sinnvoll erachtet, vor einer endgültigen Entscheidung in dieser Sache diesbezüglich ein Gespräch mit dem Versorgungsträger zu führen. Dem gegenüber wird aus den Reihen der Ratsmitglieder nochmals an die guten Erfahrungen mit der Pelletheizung im Rathaus Neuhausen erinnert und darauf hingewiesen, dass der Energieträger Holz ein unmittelbar vor Ort wachsender und somit versorgungssicherer und CO2-neutraler Rohstoff ist, wohingegen die Belieferung der Gasversorgung vom Ausland abhängig ist. Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung folgende Beschlüsse: a) Im Rahmen der Sanierung des ehemaligen Schulhauses, Anwesen Schulstraße 2 im Ortsteil Neuhausen, wird eine Pelletheizung in das Gebäude eingebaut. Die Beschlussfassung erfolgt mit 8 Ja-Stimmen und 7 Gegenstimmen. b) Der fortgeschriebenen Kostenschätzung vom 06.12.2016 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung unter Ziffer a) - wird zugestimmt. Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. c) Sobald die beantragte Baugenehmigung vorliegt und die Frage der Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm geklärt ist, sollen die notwendigen Arbeiten ausgeschrieben werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Punkt 5 Heizungssanierung mit Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie Dachsanierung (Teil) Monbachhalle Neuhausen Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung mit Kostenschätzung Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Architekt Morlock aus Königsbach-Stein. Nachdem die defekte Öl-Heizung in der Monbachhalle saniert werden muss, hatte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. Okt. 2016 für die Installation einer Gasheizung ausgesprochen. Als Tischbeilage zu vorgenannten Sitzung hatten die Ratsmitglieder einen Untersuchungsbericht des Büros die planfabrik aus Birkenfeld erhalten, in dem Sanierungsmöglichkeiten zum Austausch des defekten Heizkessels in der Monbachhalle aufgezeigt werden. Die Grobkostenschätzung für die zentrale Wärmeerzeugung wurde hierbei auf netto rd. 36.000.- zzgl. Nebenkosten und Hausanschluss veranschlagt. Um den Betrieb der Halle mit der bestehenden Anlage für die Heizperiode 2016/2017 zu sichern, wurde der Kessel von einer Fachfirma als Übergangslösung abgedichtet (Netto- Kosten rd. 1.200.- ). Ebenso haben die Stadtwerke Pforzheim bereits einen neuen Gashausanschluss und LWL an die Monbachhalle verlegt (Netto-Angebotspreis rd. 7.700.- ). Das Architekturbüro Morlock hat zwischenzeitlich das Hallenvordach auf Asbest untersuchen lassen, was leider einen positiven Befund ergab. Um eine Photovoltaikanlage auf dem Vordach errichten zu können, wird empfohlen, die alte, asbesthaltige Dachabdeckung entsorgen zu lassen. Laut Kostenschätzung des Planers belaufen sich die Netto-Baukosten (inkl. Nebenkosten) für Dachsanierung und Indach-PV-Anlage auf rd. 61.000.-, so dass sich zusammen mit der Heizungssanierung Gesamtkosten von 97.000.- netto zzgl. Nebenkosten ergeben. Um den Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EE- WärmeG) gerecht zu werden, wäre nach den Ausführungen von Herrn Morlock statt der geplanten Photovoltaikanlage alternativ auch die Nachdämmung des Hallendachs auf einen U-Wert von 0,19 denkbar. Dies lässt sich bei dem vorhandenen Dachaufbau jedoch nur durch Abnahme der Dachdeckung außen oder der Bekleidung innen bewerkstelligen, was jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. Nachdem die Halle bereits größtenteils saniert ist, sieht der Planer diesbezüglich kein wirtschaftliches Potenzial zur erforderlichen Senkung des Energiebedarfs um pauschal 15%. Alternativ sollte noch geprüft werden, ob aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen die Möglichkeit besteht, dass das Landratsamt Enzkreis eine Befreiung von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erteilt. Dies wäre insbesondere dann möglich, wenn die Erbringung des regenerativen Energieanteils zu einer unzumutbaren Belastung führen oder die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachhaltig beeinträchtigen würde. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird vom Planer jedoch eher skeptisch beurteilt. Auf Nachfrage aus dem Gremium zum zeitlichen Ablauf der vorgestellten Maßnahmen teilt Herr Morlock mit, dass für die Installation der PV-Anlage eine Bauzeit von rd. 18 Monaten ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der neuen Gasheizung veranschlagt werden muss. Der jährliche Ertrag der PV- Anlage liegt bei 22.000 kwh, der Stromverbrauch der Halle beträgt 25.000 kwh pro Jahr. Unter Berücksichtigung eines Eigenverbrauchs von ca. 9.800 kwh p.a. bzw. einer Einspeisung von 12.200 kwh p.a. ergibt sich für die Anlage eine Amortisationszeit von rd. 16 Jahren. Nach Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung folgende Beschlüsse: a) Die beiden zur heutigen Sitzung vorliegenden Entwurfsplanungen mit (Grob-)Kostenschätzungen der Fachbüros die planfabrik und architekturbüro.morlock werden zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Sofern im Hinblick auf die Erbringung des regenerativen Energieanteils keine Befreiung von Seiten des Landratsamtes Enzkreis möglich sein sollte, werden die vorgenannten Maßnahmen im Jahr 2017 komplett realisiert. Bei Erteilung einer entsprechenden Befreiung wird nur die zentrale Wärmeerzeugung umgesetzt. c) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Fachplaner mit den weiteren Leistungen zu beauftragen. d) Für die Maßnahme Ziff. a) sind im Haushaltsplan 2017 Ausgabemittel in Höhe von zunächst 110.000.- zu veranschlagen. Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauarbeiten für den Abbruch des Gebäudes Pforzheimer Straße 21 Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Architekt Morlock aus Königsbach-Stein. In seiner Sitzung am 26. Jan. 2016 hatte der Gemeinderat den Abbruch des Gebäudes Pforzheimer Straße 21 im Ortsteil Neuhausen beschlossen. Die Abbrucharbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben und 5 Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. (Fortsetzung Seite 5)

Seite 4 / Nummer 2 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 12. Januar 2017 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 07234/9510-0 Sprechzeiten: Fax: 07234/9510-50 Montag - Freitag 08.00 Uhr 12.00 Uhr Internet www.neuhausen-enzkreis.de Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr 18.30 Uhr E-Mail: mail@neuhausen-enzkreis.de Die Abendsprechstunden des Bürgermeisters findet am Donnerstag, den Adresse: Pforzheimer Str. 20, 19.01.2017 in HAMBERG, im Anbau des ehem. Rathauses, Hauptstr. 61 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. 75242 Neuhausen Am Donnerstag, den 12.01.2017 findet die Bürgermeister Sprechstunde in Steinegg statt. Ihre Ansprechpartner: Zimmer Bereich Name Durchwahl E-Mail 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 korz@neuhausen-enzkreis.de 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Bianca Fröschle 9510-11 sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Mitteilungsblatt Hannelore Lorenz 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz 9510-20 lutz@neuhausen-enzkreis.de 06 (EG) Hannelore Lorenz 9510-21 lorenz@neuhausen-enzkreis.de 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Beate Ostenrieder 9510-13 meldeamt@neuhausen-enzkreis.de Fundbüro 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Andrea Volkert 9510-23 standesamt@neuhausen-enzkreis.de 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger 9510-26 scherzinger@neuhausen-enzkreis.de 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Joachim Metzenbauer 9510-24 metzenbauer@neuhausen-enzkreis.de Abfallentsorgung 03 (EG) Grundbuchamt und Beate Philipp 9510-25 philipp@neuhausen-enzkreis.de Nachlassangelegenheiten 16 (DG) Leiter Kämmerei Ralf Hildinger 9510-34 hildinger@neuhausen-enzkreis.de 11 (OG) Grundsteuer Jürgen Hermann 9510-31 mail@neuhausen-enzkreis.de 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren Ludmilla Saitz 9510-32 saitz@neuhausen-enzkreis.de 10 (OG) Personalamt / Hundesteuer / Martin Wagner 9510-33 wagner@neuhausen-enzkreis.de Wasser / Abwasser Furtstr. 11 Leiter Bauhof Heinz Gerber 942800 oder bauhof@neuhausen-enzkreis.de 01727183265 Wassermeister Patrick Raisch 01727183316 Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch 1277 Polizeiposten Tiefenbronn 4248 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle Revierleiter Martin Fischer außerhalb der Schulferien donnerstags von 17.00 18.00 Uhr 0723170045 Martin.Fischer@enzkreis.de Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Polizei 110 Polizeiposten Tiefenbronn 07234 4248 Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum 116 117 Krankentransport sitzend/liegend 19222 mit dem Handy 07231 Störungsstelle Strom Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 k

Donnerstag, 12. Januar 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 2 / Seite 5 (Fortsetzung von Seite 3) Zur Submission am 28. Nov. 2016 lagen drei Gebote vor, die vom Architekturbüro Morlock aus Königsbach-Stein sachlich und rechnerisch geprüft wurden. Hiernach hat die Firma Werner Beutel GmbH aus Tiefenbronn zum Angebotspreis von 47.735,66 das wirtschaftlichste Gebot abgeben. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlage der Verwaltung, die Arbeiten zum vorgenannten Angebotspreis an die Firma Beutel aus Tiefenbronn zu vergeben. Abschließend teilt der Vorsitzende mit, dass mit den Abbrucharbeiten nach Fasching 2017 begonnen wird. Punkt 7 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2015 des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Neuhausen Der Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Neuhausen für das Wirtschaftsjahr 2015 liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Nach der vorliegenden Erfolgsrechnung ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2015 ein Gewinn in Höhe von 83.901,77 Euro (Vorjahr: - 3.213,73 Euro). Der Verlustvortrag verringert sich zum 31.12.2015 auf 770.185,40 Euro. Die Erträge aus dem Wasserverkauf betragen 695.641,54 Euro und sind im Vergleich zum Vorjahr um 127.692,48 Euro gestiegen. Dies ist nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Hildinger vor allem auf die Erhöhung der Wassergebühren um 0,43 Euro/m3 zurückzuführen. Daneben trägt auch die im Vergleich zum Vorjahr um 6.834 m3 (2,3 %) höhere Wasserabgabe ihren Teil zur Ertragssteigerung bei. Für den Wasserbezug vom Zweckverband Wasserversorgung der Gebietsgemeinden fallen Aufwendungen in Höhe von 329.375,66 Euro an, die somit um 16.122,61 Euro höher sind als im Vorjahr. Dies hängt mit einem um 17.696 m3 höheren Wasserbezug zusammen. Die Bezugskosten je m3 Trinkwasser sanken dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 0,01 Euro auf 1,14 Euro/m3. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entstehen für die Unterhaltung des Wasserleitungsnetzes und sind stark von der Anzahl der Wasserrohrbrüche abhängig. Im Wirtschaftsjahr mussten 25 Rohrbrüche behoben werden (Vorjahr 17), wodurch sowohl die Fremdleistungen (+ 13.728 Euro) als auch die intern verrechneten Bauhofleistungen (+ 4.388 Euro) höher ausfielen als im Vorjahr. Die Wasserverluste betragen 30.512 m3 und stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 55 %. Im Verhältnis zur bezogenen Wassermenge ergibt sich ein relativer Wasserverlust von 11 %. Dies ist mehr als im bundesdeutschen Vergleich, wonach die Wasserverluste in der Wasserversorgung bei der letzten Erhebung im Jahr 2013 bei 7,6 % lagen. Im Wirtschaftsjahr wurden erste Zahlungen für die Digitalisierung des Wasserleitungsnetzes, eine Rohrnetzberechnung und die Erstellung einer Prioritätenliste für die Erneuerung von Wasserleitungen geleistet (28.319,32 Euro). In der sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des Gremiums darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Wasserversorgungsbetriebes maßgeblich von der Anzahl der jährlich auftretenden Rohrbrüche und den sich hieraus ergebenden Wasserverlusten abhängig ist. Der Wasserverlust 2015 ist mit 16 % gegenüber den Vorjahren (2012 10 % ; 2013 15 % ; 2014 7 %) erneut angestiegen und sollte, wenn möglich, die Grenze von 10 % p.a. nicht überschreiten. In diesem Zusammenhang wird im Gremium auf die Notwendigkeit verwiesen, in den künftigen Jahren in das zwischenzeitlich veraltete Wasserleitungsnetz zu investieren. Ungeachtet dessen wird der Umstand, dass der Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Neuhausen erstmals seit dem Jahr 2007 wieder einen Gewinn ausweist, positiv bewertet. Dies wird primär darauf zurückgeführt, dass der Gemeinderat im Jahr 2015 den Wasserpreis von 2,20 /cbm auf 2,69 /cbm angehoben hatte. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, den steuerlichen Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Neuhausen wie folgt festzustellen: Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 2.661.950,08 Euro davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 2.446.442,91 Euro - das Umlaufvermögen 215.507,17 Euro davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 798.908,47 Euro - die empfangenen Ertragszuschüsse 493.443,72 Euro - die Verbindlichkeiten 1.369.597,89 Euro Jahresgewinn 83.901,77 Euro Summe der Erträge 734.083,31 Euro Summe der Aufwendungen 650.181,54 Euro Der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 83.901,77 Euro wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet. Punkt 8 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Kostenausgleich für die Unterbringung von Flüchtlingen, die der Anschlussunterbringung unterliegen, zwischen dem Landkreis Enzkreis und der Gemeinde Neuhausen Dem Ratsgremium liegt zur heutigen Sitzung der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Enzkreis und den kreisangehörigen Gemeinden über den Kostenausgleich für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vor. Hiernach ist vorgesehen, dass der Enzkreis den Kommunen, die derzeit ihrer Unterbringungsverpflichtung im Rahmen der Anschlussunterbringung (AU) nicht nachkommen können, vorübergehend (max. 6 Monate) Plätze in Objekten der vorläufigen Unterbringung (VU) überlässt. Die Kommunen haben hierfür in einem gestuften Verfahren einen Kostendeckungsbeitrag an den Landkreis zu leisten. In diesem Zusammenhang verweist der Vorsitzende darauf, dass die Gemeinde nach Mitteilung des Landratsamtes Enzkreis vom 02. Dez. 2016 bis spätestens 31. März 2017 voraussichtlich 22 Personen in der Anschlussunterbringung aufzunehmen hat. Der Enzkreis geht von einer Verteilungsquote von 1,5 % Flüchtlingen bezogen auf die Einwohnerzahlen pro Kommune aus. Dies bedeutet für die Gemeinde Neuhausen eine prognostizierte Zuweisung von ca. 78 Personen in den Jahren 2016 ff., die aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises in die Anschlussunterbringung der Kommune wechseln. Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig folgende Beschlüsse: a) Dem heute vorgelegten Öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Neuhausen und dem Enzkreis zum Kostenausgleich für die Unterbringung von Flüchtlingen, die der Anschlussunterbringung unterliegen, wird zugestimmt. b) Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. c) Im Haushaltsplan 2017 sind für einen etwaigen Kostenausgleich für Fehlbelegungen Ausgabemittel in Höhe von 10.000.- zu veranschlagen. Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Stelle zur Betreuung der Asylbewerber/-innen bei der Gemeinde Neuhausen Der Gemeinderat hatte sich in seiner öffentlichen Sitzung am 27. September 2016 dafür ausgesprochen, die Möglichkeit der Schaffung einer 50 %-Stelle eines Flüchtlingskoordinators im Rahmen der Anstellung einer Person im Bundesfreiwilligendienst zu prüfen. Die Gemeindeverwaltung hat sich daraufhin beim Internationalen Bund im Hinblick auf die Beschäftigung einer entsprechenden Person im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erkundigt. Es besteht die Möglichkeit, in Teilzeit ab 20 Stunden pro Woche eine Person ab 18 Jahren im Bundesfreiwilligendienst anzustellen, wobei die Höchstdauer der Beschäftigung 18 Monate beträgt. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich hierbei auf ca. 400,00 im Monat, wovon das Bundesamt einen Betrag von 125,00 monatlich zurückerstattet. Allerdings müssen`die Freiwilligen bei ihrer Tätigkeit durch eine Fachkraft der Gemeinde fachlich angeleitet, pädagogisch begleitet und persönlich betreut werden, wofür eine hauptamtlich beschäftigte, entsprechend qualifi-

Seite 6 / Nummer 2 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 12. Januar 2017 zierte Person zu benennen ist. Nach den Ausführungen des Vorsitzenden kann der hierfür geschätzte Mehraufwand von ca. 20 bis 30 % eines Vollbeschäftigten vom Personalstamm der Gemeindeverwaltung jedoch nicht geleistet werden. Alternativ hierzu unterstützt das Ministerium für Integration Baden-Württemberg die Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben eines Flüchtlingsbeauftragten mit dem Förderprogramm VwV-Integration. Förderfähig ist hierbei die Schaffung einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle mit einem Stellenumfang von mindestens 50 %. Die Einrichtung der Stelle muss mindestens für die Dauer von drei Jahren erfolgen. Als Qualifikation ist die Laufbahn des gehobenen Dienstes somit der Abschluss eines Diplom- oder Staatsprüfungsstudiengangs an der dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder Abschluss eines Bachelor Studiengangs an einer Hochschule - erforderlich. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Integrations- und Flüchtlingsangelegenheiten Unterstützung und Koordination der ehrenamtlichen Helfer des Arbeitskreises Asyl Koordination und Überwachung von anfallenden Terminen Ansprechpartner für Gemeinde, Landratsamt und Arbeitskreis Asyl Mitwirkung bei der Anschlussunterbringung Die Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 TVöD mit 50 % eines Vollbeschäftigten würde die Gemeinde rd. 23.500,00 im ersten Jahr und rd. 25.000,00 im zweiten und dritten Jahr kosten.. Die Förderung durch die L-Bank beträgt im ersten Jahr 20.000,00, im zweiten Jahr 17.500,00 und im dritten Jahr 15.000,00. Die Frist für die Antragsstellung einer Förderung ab dem Jahr 2017 ist bereits abgelaufen, eine Förderung wäre somit erst ab dem Jahr 2018 möglich. Die Frist der Antragsstellung endet am 30.09.2017. Eine Bewilligung ist an verschiedene Voraussetzung geknüpft, so darf beispielsweise der Arbeitsvertrag erst unterschrieben werden, wenn der Bewilligungsbescheid zur Förderung bei der Gemeinde vorliegt. Hierzu wurde bei den Nachbargemeinden Unterreichenbach, Bad Liebenzell und Weil der Stadt angefragt, inwieweit Interesse an der Stellenkooperation für einen Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten (m/w) besteht. In Unterreichenbach und Bad Liebenzell hat man sich bis jetzt darüber noch keine Gedanken gemacht. Die Stadt Weil der Stadt beschäftigt derzeit bereits einen Beauftragten mit 50 % und sucht einen weiteren Beauftragten mit 50 %. An einer entsprechenden Stellenkooperation wurde kein Interesse bekundet. Im Rahmen einer weiteren Fördermöglichkeit gewährt das Landratsamt Enzkreis für die Dauer von zwei Jahren zur Einrichtung einer Koordinationsstelle mit Benennung eines Flüchtlingsbeauftragten Gemeinden mit 5.000 bis 10.000 Einwohnern einen Zuschuss in Höhe von 700,00 im Monat. Der Flüchtlingsbeauftragte kann eine geringfügig beschäftigte Person oder eine Teilzeitkraft sein. Die Aufgaben der flüchtlingsbeauftragten Person beinhalten insbesondere: die Koordination der Ehrenamtsarbeit innerhalb der Kommune Ansprechpartner für das lokale Netzwerk Entwicklung eines lokalen Integrationskonzeptes Schnittstelle zur Sozialarbeit und Integrationskoordination auf Kreisebene Aufbau einer gelingenden Integration der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, insbesondere in der vorläufigen Unterbringung in der Gemeinde. Die Kosten für die Gemeinde bei der Einstellung einer geringfügig beschäftigten Person belaufen sich auf ca. 7.200,00 Euro im Jahr. Aus Sicht der Verwaltung wäre die Einstellung eines Flüchtlingsbeauftragten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zweckmäßig, da diese Variante am schnellsten umsetzbar ist. Die hierfür auszuwählende Person muss für die Aufgabenstellungen geeignet sein, jedoch keine Qualifikation für die Laufbahn des gehobenen Dienstes besitzen. Der Gemeinderat teilt diese Auffassung und spricht sich deshalb dafür aus, ab Februar 2017 eine geringfügig beschäftigte Person zur Betreuung der Asylbewerber/- innen bei der Gemeinde Neuhausen einzustellen. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Stelle nach Ausschreibung im Mitteilungsblatt zu besetzen und in diesem Zusammenhang den entsprechenden Zuschussantrag beim Landratsamt Enzkreis zu stellen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Punkt 10 Bebauungsplanverfahren Gewerbegebiet West II, Ortsteil Neuhausen Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalisation In seiner Sitzung am 27. Sept.2016 hatte der Gemeinderat auf der Grundlage der Entwurfsplanung des Stadtplanungsbüros Gerhardt aus Karlsruhe die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Gewerbegebiet West II im Ortsteil Neuhausen beschlossen. Zum Sachstand des Verfahrens kann die Verwaltung berichten, dass am 14. Nov. 2016 der Scopingtermin beim Landratsamt Enzkreis mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange stattgefunden hat. Die hierzu erstellte ökologische Untersuchung durch das Fachbüro Bioplan aus Heidelberg liegt dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor. Hiernach werden im Plangebiet Ausgleichsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen notwendig. Im Gegensatz zum Gebiet Ettern im Ortsteil Hamberg jedoch, wo die Ausgleichsmaßnahmen vor der Erschließung erfolgreich abgeschlossen sein müssen, können die im geplanten Gewerbegebiet erforderlichen naturschutzrechtlichen Maßnahmen nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde parallel zur Gebietserschließung entwickelt und somit in einem früheren Stadium mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden. Darüber hinaus fand am 24. Nov. 2016 eine Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB statt. Äußerungen zu den vorgestellten Plankonzepten, die auch im Rathaus Neuhausen ausgelegt waren, konnten bis zum 14. Dez. 2016 vorgetragen werden. Bereits in der Ratssitzung am 22.März 2016 wurde das Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim mit den vorbereitenden ingenieurtechnischen Leistungen zur Erschließung des Gebietes beauftragt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Büro Kirn nun auch mit den Ingenieurleistungen Straßenbau, Wasserversorgung und Kanalisation für das Gewerbegebiet West II zu beauftragen. Hierzu liegt ein Honorarangebot über 223.437,05 vor. Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass die Teilbeauftragung des Büros Kirn im März dieses Jahres einen Honorarumfang von rd. 46.000.- hatte, weshalb die Höhe des jetzt vorliegenden Honorarangebotes überrascht. Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass die im Frühjahr beauftragten Ingenieurarbeiten lediglich die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI umfasst hatten, das vorliegende Angebot nunmehr die kompletten Ingenieurleistungen bis Leistungsphase 9 der HOAI einschließlich Bauleitung und Abnahme beinhaltet. Auf weitere Nachfrage stellt Herr Korz klar, dass für die Erschließung dieses Gewerbegebietes kein Maßnahmeträger beauftragt werden kann, da sich die gesamte Fläche im alleinigen Eigentum der Gemeinde befindet. Zu der weiterhin geäußerten Überlegung, die Ingenieurleistungen auszuschreiben, verweist der Bürgermeister auf den Umstand, dass es sich bei Ingenieurleistungen um Vertrauensleistungen handelt, die nach der HOAI nicht ausgeschrieben werden müssen. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich beim Büro Kirn um ein leistungsfähiges Ingenieurbüro, dass sich in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Baumaßnahmen bewährt hat. Ohne weitere Aussprache erteilt der Gemeinderat sodann dem Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim den Auftrag zur Erbringung der Ingenieurleistungen Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalisation für die Erschließung des Baugebietes Gewerbegebiet West II. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Vertrag auf der Grundlage des zur heutigen Sitzung vorliegenden Honorarvorschlags vom 06.12.2016 abzuschließen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen. Punkt 11 Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.

Donnerstag, 12. Januar 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 2 / Seite 7 Standesamtliche Mitteilungen Eheschließung am 29.12.2016 am 31.12.2016 am 05.01.2017 Fundsachen Markus und Lisa-Maria Lotterer, geb. Lutz Pforzheim Adrian und Stefanie Liepe, geb. Schwarz Tiefenbronn Celine und Stefan Schaffer, geb. Peschek OT Hamberg OT Neuhausen Am Wasenbrunnen wurden schwarze Adidas-Handschuhe gefunden. Der Verlierer kann sich im Rathaus, Zimmer 1 melden. Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter www.enzkreis.de/kreis-verwaltung/aktuelles Neue Anschrift: Verbraucherschutz- und Veterinär- sowie Landwirtschaftsamt des Enzkreises ziehen auf die Wilferdinger Höhe Das Landratsamt an der Zähringerallee platzt aus allen Nähten, und auch in der Filiale in der Östlichen ist kein Platz mehr. Deshalb hat der Enzkreis auf der Wilferdinger Höhe in Pforzheim ein Bürogebäude angemietet; dort, in der Stuttgarter Straße 23, finden im Januar zwei komplette Ämter ein neues Zuhause. Zunächst wird am Mittwoch, 11. Januar, das Verbraucherschutz- und Veterinäramt umziehen, zwei Wochen später das Landwirtschaftsamt. Sämtliche Sachbearbeiter werden ihre bisherigen Telefonnummern behalten. Auch die Öffnungszeiten ändern sich nicht: Montag von 8 bis 12:30, Dienstag von 8 bis 12:30 und von 13:30 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8 bis 14 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Am 26. Januar: Bienenschutz und Pflanzenschutz wie geht beides zusammen? Bienen können durch nicht fach- und sachgerecht angewandten chemischen Pflanzenschutz in Mitleidenschaft gezogen werden. Andererseits ist die Landwirtschaft auf wirksame und breit gefächerte Pflanzenschutzmittel angewiesen, um die hohen Ertragserwartungen und Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Um diesen Konflikt und mögliche Lösungen geht es am Donnerstag, 26. Januar, um 19:30 Uhr im Gasthaus Bahnhöfle in Ölbronn-Dürrn. Bei der Veranstaltung des Landwirtschaftsamts für Landwirte und Bienenhalter spricht Dr. Klaus Wallner von der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim über Wege, Bienen- und Pflanzenschutz unter einen Hut zu bekommen. Außerdem geht es um Informationen beispielsweise zu abgehängten Düsen (sogenannte Droplegs) und um den offenen fachlichen Austausch zwischen beiden Seiten. Weitere Informationen gibt es beim Landwirtschaftsamt unter Telefon 07231 308-1825 oder -1827. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxen Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67 a, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Mo/Di/Do 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Fr 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Mo/Di/Do 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mi 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr Fr 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 01806/072311 Mi Fr 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sa/So, Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Notruf der Integrierten Leitstelle des DRK Pforzheim und den Enzkreis e.v. (Berufsfeuerwehr und DRK Pforzheim- Enzkreis e.v.) lautet 112 (Euronotruf) Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19 222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer 0621-38 000 818 zu erfragen. Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 14. Januar 2017 Tiergarten Apotheke, Strietweg 70, Pforzheim, Tel. 07231/ 41 45 00 Sonntag, den 15. Januar 2017 Brücken-Apotheke, Leopoldstr. 17, Pforzheim, Tel. 07231/ 3 21 89 Apotheke im Arlinger, Arlingerstr. 37, Pforzheim, Tel. 07231/ 419 71 64 Pregizer-Apotheke, Leopoldplatz-Ecke Baumstraße, Pforzheim, Tel. 07231/ 14 37-0 Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaum-medien.de Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Bezugspreis: halbjährlich 14,75. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: www.wdspressevertrieb.de Diese Ausgabe erscheint auch online Das eblättle ist nur mit einem gesonderten Zugang zu lesen.

Seite 8 / Nummer 2 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 12. Januar 2017 LEADER Heckengäu Beratung rund um die LEADER Förderung Interessierte können sich ab sofort anmelden Wer im Rahmen von LEADER Heckengäu eine Projektidee hat oder konkret ein Projekt anstrebt, oder wer sich erkundigen möchte, ob seine Idee förderfähig wäre, der tut gut daran, sich so früh wie möglich mit der LEADER Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Je eher wir eine Projektidee auf dem Tisch haben, desto früher können wir alle Vorgaben prüfen und die erforderlichen Daten abfragen, so Geschäftsführerin Barbara Smith. Die Geschäftsstelle bietet besondere Beratungstermine an, zu denen sich Interessierte anmelden können dieses Mal am 02. Februar von 12-18 Uhr im Norden des Projektgebiets, rund um Wiernsheim, Eberdingen, Weissach und Mönsheim. Wir freuen uns auf Anmeldungen und kommen gern vor Ort, um potentielle Antragsteller zu beraten, betont Barbara Smith. Anmeldungen und nähere Informationen können per Mail an info@leader-heckengäu.de gerichtet werden, oder telefonisch unter 07031 / 663-1172 oder -2141. Online finden sich umfassende Infos rund um LEADER Heckengäu auf www.leader-heckengäu.de. Projektideen können in allen drei Handlungsfeldern des LEA- DER Programms eingereicht werden: Leben und Arbeiten auf dem Land im Einklang von Familie und Beruf, Kultur und Natur, naturnaher, ländlicher Naherholungs- und Erlebnistourismus und Landschaftspflege und Naturschutz. Das Projekt muss im LEADER Heckengäu Aktionsgebiet liegen und auf einem realistischen Zeitplan beruhen. Schulen Verbandsschule im Biet Gemeinschaftsschule Telefon: 07234 / 980100 Telefax: 07234 / 980102 Website: www.vib-neuhausen.de E-Mail: info@vib-neuhausen.de Bürozeiten der Schule Montag - Freitag 07.30 Uhr 12.00 Uhr Ferienverteilung und schulfreie Tage bis zu den Sommerferien im Jahr 2018 Weihnachtsferien 23.12.2016 05.01.2017 bewegl. Ferientage (Fasching) 27.02.2017 03.03.2017 Osterferien 10.04.2017 21.04.2017 bewegl. Ferientag 26.05.2017 Pfingstferien 06.06.2017 16.06.2017 Sommerferien 27.07.2017 08.09.2017 unterrichtsfreier Tag 02.10.2017 Herbstferien 30.10.2017 03.11.2017 Weihnachtsferien 22.12.2017 05.01.2018 bewegl. Ferientage 12.02.2018 16.02.2018 und unterrichtsfreier Tag Osterferien 26.03.2018 06.04.2018 unterrichtsfreier Tag 11.05.2018 Pfingstferien 22.05.2018 01.06.2018 Sommerferien 26.07.2018 07.09.2018 Volkshochschule Neuhausen VHS Neuhausen Schirmherr: Bürgermeister Oliver Korz Örtliche Leitung: Christine Ochs Telefon: 07234/1591 E-Mail: neuhausen@vhs-pforzheim.de Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe vhs-programm. Kursinformation bei der Außenstellenleitung Anmeldung unter www.vhs-pforzheim.de oder Telefon 07231/3800-0 Kurse Hatha-Yoga Barbara Brand Beginn: Mittwoch, 08.03.2017 12 Termine, Mi., 17:30-18:30 Uhr Schule Neuhausen-Steinegg, Liebenzeller Str. 30, Musiksaal Gebühr 59,00 Kursnummer 8901 Wir praktizieren klassisches Hatha Yoga (Körper- und Atemübungen, Entspannung und Meditation), kräftigen, dehnen und entspannen Körper und Geist. Es erwartet Sie eine ruhige und fließende Yogapraxis mit einer bewusst geführten Atmung. Schritt für Schritt erlernen Sie sanfte, dynamische Bewegungsabläufe, Körper- und Atemübungen. Die Beobachtung der Atmung verfeinert die Wahrnehmung und schult die Konzentration. Yoga fordert Aufmerksamkeit für die Haltungen, schärft dadurch das Bewusstsein und führt bei regelmäßiger Übung zu mehr Gelassenheit, innerer Klarheit und Ruhe. Bitte mitbringen: Decke als Unterlage (Länge wie Körpergröße), Übungskleidung. Hatha-Yoga Barbara Brand Beginn: Mittwoch, 08.03.2017 12 Termine, Mi., 18:35-19:35 Uhr Schule Neuhausen-Steinegg, Liebenzeller Str. 30, Musiksaal Gebühr 59,00 Kursnummer 8902 Kursinhalt siehe Kursnummer 8901. Bitte mitbringen: Decke als Unterlage (Länge wie Körpergröße), Übungskleidung. Yoga Hannes Dangel Beginn: Mittwoch, 22.02.2017 10 Termine, Mi., 19:40-20:40 Uhr Schule Neuhausen-Steinegg, Liebenzeller Str. 30, Musiksaal Gebühr 51,00 Kursnummer 8903 Im Yoga finden wir ein umfassendes System, das die natürliche Gesundheit des Gesamtorganismus zum Ziel hat. Das bewusst langsame und konzentrierte Üben bringt uns wieder in Kontakt zu unserem Körper. Wir erlangen mehr Elastizität, Vitalität und Energie. Durch Atemübungen kehren wir zum natürlichen Atem zurück. Entspannungsübungen schenken uns mehr Ruhe und Harmonie. Vor dem Kurs sollten Sie nur leichte Kost zu sich nehmen. Bitte mitbringen: Decke als Unterlage (Länge wie Körpergröße), Übungskleidung. Gesundheitsfördernde Übungen aus dem Qi-Gong am Vormittag Gerlind und Rudolf Wörner Beginn: Freitag, 07.04.2017 8 Termine, Fr., 10:00-11:00 Uhr Pallottisaal Neuhausen-Steinegg, Liebenzeller Str. 31 Gebühr 41,00 Kursnummer 8904 Ausgewählte Übungen aus dem Tai-Chi Qi-Gong. Sanfte fließende Bewegungen lassen unsere Lebensenergie fließen und beseitigen Stauungen und Blockaden, die chronische Erkrankungen verursachen. Unser natürliches Verhalten wird gestärkt und die Selbstheilungskräfte durch kleine Änderungen angeregt. Wir verbessern unseren stabilen Stand und erzielen so obere Leichtigkeit und Beweglichkeit. Wir öffnen uns den positiven Energien und lernen sie einzusammeln. Bitte mitbringen: bequeme warme Kleidung, Gymnastikschuhe oder warme Socken.

Donnerstag, 12. Januar 2017 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 2 / Seite 9 Klangschalen-Entspannung und -Meditation Marion Kuhn Montag, 03.04.2017, 19:00-21:00 Uhr Schwarzwaldhalle Schellbronn, Freibadweg 1, Vereinszimmer Gebühr 11,00 Kursnummer 8905 K Gönnen Sie sich eine Auszeit vom Alltag und lernen Sie diese wirkungsvolle Entspannungsmöglichkeit kennen. Die sanften Töne und Schwingungen der Klangschalen in Verbindung mit einer geführten Meditation/Phantasiereise können uns in eine tiefe Entspannung führen. Körper, Seele und Geist kommen wieder in Einklang und können sich regenerieren. Nehmen Sie sich Ihre ganz persönliche Zeit zu mehr innerer Ausgeglichenheit, Harmonie und Lebensfreude. Erleben Sie durch das direkte Auflegen der Schalen auch, wie sich die Schwingungen in Ihrem Körper ausbreiten. Sie erhalten ebenfalls Informationen über die Herkunft, Herstellung und Verwendung der Klangschalen. Die Entspannung kann im Liegen oder im Sitzen durchgeführt werden. Dieser Kurs richtet sich an Menschen, die gerne die Klangschalen, den Gong und noch weitere Instrumente mit ihren unterschiedlichen Klängen und Schwingungen kennenlernen möchten und offen sind für geführte Meditationen. Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, warme Socken, 2 Decken, kleines Kissen, Getränk. Funktionelle Wirbelsäulengymnastik Eva-Maria Roming Beginn: Donnerstag, 09.03.2017 10 Termine, Do., 19:45-20:45 Uhr Schule Neuhausen-Steinegg, Liebenzeller Str. 30, Turnhalle Gebühr 41,00 Kursnummer 8906 Haltungsschwächen, Haltungsfehler und Bandscheibenschäden sind die häufigsten Ursachen für Rückenschmerzen. Durch Haltungs- und Bewegungsschulung sowie durch gezielte Gymnastik sollen vorhandene Verspannungen abgebaut werden; gleichzeitig wird möglichen Beschwerden vorgebeugt. Bitte mitbringen: Sportkleidung, Gymnastikschuhe, Wollsocken, Isomatte, Nackenrolle oder kleines Kissen. Pilates Daria Stickel Beginn: Freitag, 10.03.2017 15 Termine, Fr., 19:00-20:00 Uhr Schule Neuhausen-Steinegg, Liebenzeller Str. 30, Musiksaal Gebühr 74,00 Kursnummer 8907 Pilates ist ein körperlich-mentales Training, das darauf ausgerichtet ist, den Körper in seiner Ganzheit zu entwickeln. Die Übungen beanspruchen alle Muskelgruppen, ein besonderes Augenmerk gilt dem Powerhouse", der Körpermitte. Ein regelmäßiges Training steigert die Ausdauer der Muskelkraft, die Beweglichkeit, die Haltung, das Körperbewusstsein, die Atmung und die Entspannungsfähigkeit. Pilates ist eine sanfte Fitnessmethode und für jedes Alter geeignet. Bitte mitbringen: bequeme und warme Kleidung, Matte, Handtuch, etwas zum Trinken. Wildkräuter erkennen, sammeln und genießen Birgit Straka Mittwoch, 31.05.2017, 15:00-18:00 Uhr Parkplatz Büchelberg, Münklinger Straße, zwischen Neuhausen und Münklingen Gebühr 14,00 ; zzgl. Lebensmittelkosten Kursnummer 8908 K Bei dieser 3-stündigen Führung im Naturschutzgebiet Büchelberg begegnen wir bekannten Wildkräutern, aber auch solchen, die nur an geschützten Orten zu finden sind. Sie lernen diese von Aussehen und Geschmack her zu unterscheiden und erfahren ihre Vielfältigkeit im heilkundlichen Bereich. Auch amüsante Kräutergeschichten werden bei dieser Führung erzählt. Zum Abschluss der Führung können Sie die Kräuter als feine Brotaufstriche noch einmal in anderer Form genießen. Die Lebensmittelkosten in Höhe von 10 Euro werden mit der Referentin im Kurs abgerechnet. Weinseminar - Rot- und Weißweine aus Neuseeland Heinz Schmale Mittwoch, 22.03.2017, 20:00-22:15 Uhr Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Ratssaal Gebühr 14,00 ; zzgl. Getränkekosten; keine Ermäßigung Kursnummer 8909 K Obwohl in Neuseeland seit über 150 Jahren Reben angepflanzt werden, hat der Weinbau dort erst in den letzen 30 Jahren mit ausschließlich europäischen Rebsorten an Bedeutung gewonnen. Verkostet werden ca. zwölf Weine. Die Getränkekosten (ca. 15 Euro) werden mit dem Kursleiter bar abgerechnet. Bitte bringen Sie zu allen Verkostungen etwas Weißbrot und Wasser mit. Weinseminar - Toskana/Arnotal Heinz Schmale Mittwoch, 21.06.2017, 20:00-22:15 Uhr Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Ratssaal Gebühr 14,00 ; zzgl. Getränkekosten; keine Ermäßigung Kursnummer 8910 K Aus der Toskana, der Gegend zwischen Florenz und Arezzo, stammen die ca. zwölf bekannten und unbekannten Weißund Rotweine, die an diesem Abend verkostet werden. Die Getränkekosten (ca. 15 Euro) werden mit dem Kursleiter bar abgerechnet. Bitte bringen Sie zu allen Verkostungen etwas Weißbrot und Wasser mit. Whisky-Verkostung Schottland Heinz Schmale Mittwoch, 10.05.2017, 20:00-22:15 Uhr Ortsteil Schellbronn, Hohenwarter Str. 10, im diefe Loch" Gebühr 14,00 ; zzgl. Getränkekosten; keine Ermäßigung Kursnummer 8911 K Verkostung von ca. zwölf Whiskysorten, fast alle mit einem mehr oder weniger ausgeprägten Rauchton, deren Ursprung auf den inneren Hybriden und den Nordinseln liegt. Die Getränkekosten (ca. 20 Euro) werden mit dem Kursleiter bar abgerechnet. Bitte bringen Sie zu allen Verkostungen etwas Weißbrot und Wasser mit. Aus den Ortsteilen ORTSTEIL HAMBERG Geburtstage 80. Geburtstag Am 07. Januar feierte Frau Berta Mühlthaler ihren 80. Geburtstag. Herr Bürgermeister Oliver Korz besuchte Frau Mühlthaler und überbrachte ihr die Glückwünsche der Gemeinde Neuhausen.

Seite 10 / Nummer 2 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 12. Januar 2017 ORTSTEIL NEUHAUSEN Bezirks-Schornsteinfegermeister Richard Wagner, Schillerstr. 46 75417 Mühlacker Tel. 07041 8160852, Fax 07041 8160853 Die Schornsteinreinigung von Holz- und Kohlefeuerstätten beginnt am Donnerstag, den 12.01.2017 in NEUHAUSEN durch SFM Wagner. Die Gebäudeeigentümer werden gebeten, während der üblichen Arbeitszeit für Zugang in ihre Gebäude zu sorgen. Geburtstage Wir gratulieren: am 14. Januar Frau Eugenie Hirn, Im Brühl 8 zum 80. Geburtstag ORTSTEIL SCHELLBRONN Geburtstage Wir gratulieren: am 13. Januar Herrn Manfred Jestand, Brunnenstr. 11 zum 70. Geburtstag Soziale Einrichtungen Krankenpflegeverein e.v. Vorsitzender: Alex Hirn, Tel: 4459 Neuhausener Str. 12, Neuhausen-Hamberg Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 981123 Eichendorffstr. 6, Neuhausen-Steinegg Landhaus für Senioren St. Josef Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef, Landhaus für Senioren Cornelia Schrader Liebenzeller Str. 28, 75242 Neuhausen Fon: 07234 9451-0, Fax: 07234 9451-110 E-Mail: cornelia.schrader@pflegeheim-steinegg.de www.pflegeheim-steinegg.de Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße 28 75242 Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ 9451201 Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ 128130 Ambulante Hospizgruppe Biet Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal 07234/ 1419 Hospizgruppe Biet sucht Verstärkung Am 8.11.2016 beginnt in Mühlacker ein neuer Ausbildungskurs für ambulante Hospizbegleiter/ -innen. Zur Verstärkung unseres Teams mit zehn Hospizbegleiter/ -innen suchen wir noch interessierte Menschen, die bereit sind in der Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen unser Team zu unterstützen. Wir begleiten Menschen in ihrer häuslichen Umgebung und in drei Heimen im Einzugsgebiet. Sie sollten mindestens 30 Jahre alt sein, gerne zuhören und sich auf andere Personen einstellen können. Respekt, Toleranz, Höflichkeit, Diskretion und Verlässlichkeit sind weitere wichtige Fähigkeiten. Wir treffen uns regelmäßig in den Räumen des Krankenpflegevereins Tiefenbronn e.v., gehen gemeinsam zu Veranstaltungen und Fortbildungen und nehmen an Supervisionen teil. Wir sind ein offenes Team aller Altersklassen, bei dem auch der Spaß und das Gespräch nicht zu kurz kommen. Als Ehrenamtlicher übernehmen wir für Sie die Kosten für die Ausbildung, eine Haftpflichtversicherung und die Fahrtkosten. Kontakt über: Andrea Raible-Kardinal Einsatzleitung Hospiz Telefon:07234/1419 info@krankenpflegeverein.de Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3 75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691 http://neuhausen.drk-pforzheim.de AWO Soziale Dienste Pforzheim Action, Fun und Meer! Das Sommerprogramm des Jugendwerks der AWO Württemberg e.v. ist erschienen Ein umfangreiches Programm mit mehr als 50 Freizeiten im In- und Ausland bietet das Jugendwerk der AWO Württemberg e.v. für alle im Alter zwischen 6 und 19 Jahren in den diesjährigen Sommerferien an. Für Kinder und Jugendliche gibt es viele Angebote wie Zeltlager und Strandfreizeiten, bei denen Baden und Relaxen im Mittelpunkt stehen. Aber auch Abenteuer- und Sportfreizeiten wie Surfcamps, Actioncamps und Kanutouren. Das außergewöhnlichste Angebot ist das Delfincamp auf den Azoren. Hier können die Teilnehmenden freilebende Delfine hautnah erleben. Darüber hinaus beinhaltet das Programm auch Sprachreisen nach England und Freizeiten für junge Familien. Alle Freizeiten werden von pädagogisch geschulten Betreuerinnen und Betreuer begleitet, die für ein abwechslungsreiches Programm und eine altersgerechte Betreuung sorgen. Wer in den Faschingsferien in den Schnee möchte, hat außerdem noch die Möglichkeit sich für Ski- und Snowboardfreizeiten anzumelden. Die Programmbroschüre kann ab sofort auf www.jugendwerk24.de oder unter (0711) 945 729 111 bestellt werden. Auf der Homepage gibt es zudem viele weitere Informationen zu den Freizeiten und dem Jugendwerk. Finanziell schwächer gestellte Haushalte können Zuschüsse erhalten. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Geschäftsstelle des Jugendwerks gerne telefonisch. Pro Familia Wie können wir wieder miteinander reden? Workshop für Paare bei pro familia Streit und Konflikte belasten Paarbeziehungen. Oft enden Auseinandersetzungen mit Wut, Tränen und dem Gefühl der Hilflosigkeit. Am Samstag, 04.02.2017 von 10:00-14:00 Uhr, findet unter der Leitung der Mediatorin und Expertin für gewaltfreie Kommunikation Barbara Scheffler bei pro familia ein Workshop statt. Es geht darum, sich Gesprächsregeln anzueignen, mit deren Hilfe man wieder auf einander zugehen kann. Paare können lernen, wie sie rechtzeitig aus einem Streit aussteigen, mit heftigen Gefühlen fertig werden, das ansprechen, was sie selbst belastet und zuhören und verstehen. Kosten: 50 pro Paar Anmeldung erbeten bis 30.01.2017